Handbuch zur Mittelalter-Numismatik

Die Münzen Pommerns unter dem Herzog Bogislaw X.

© Annika Möller

Historischer Kontext

Im 12. Jahrhundert bildete sich im Land Pommern ein Herzogtum aus. Charakteristisch für das Land war seit jeher eine Unterteilung in mehrere Herzogtümer. Nur ein einziges Mal kam es zu einer politischen Einheit Pommerns, und dies geschah unter dem Herrscher Bogislaw X. Ihm gelang während seiner Regierungszeit im Jahre 1478 die Einigung des Landes. Diese Einigung hielt jedoch nicht lange, denn bereits unter seinen Söhnen zerfiel das einstmals vereinte Land wieder in mehrere Teilherzogtümer. Von einem Personenverbandsstaat wandelte sich das Herzogtum unter Bogislaw X. zu einem Territorialfürstentum, mit einer moderneren, festen Verwaltung. Nicht nur im Verwaltungsbereich trieb er Reformen voran, sondern auch im Bereich des Münzwesens.

Viele größere Städte besaßen seit langer Zeit das Recht eigene Münzen zu prägen, doch dies änderte sich, als im Jahre 1489 der Herzog eine Münzreform erließ, um die Währung für das ganze Land zu reformieren. Darin legte Bogislaw X. die Veränderung der Qualität einzelner Münzen fest, somit konnte er die Gewinnspanne beim Schlagen positiv beeinflussen. Er verminderte den Gehalt von Edelmetallen in den Münzen, was sich zweifellos positiv auf die Wirtschaft im Lande ausgewirkt hat. Bogislaw X. erhielt sogar 1498, von dem Freiburger Reichstag, einen Zuschlag bei seinem Anliegen auch Goldmünzen schlagen, zu dürfen (Olding, 15).

Die radikale Reform wurde am 19. März eingeführt und bestimmte dabei als Hauptmünze den Schilling sundisch. Dabei ergab sich folgende Rechnung: 16 Schilling entsprachen einer Mark sundisch, und 48 Schillinge einem Gulden. Der Feingehalt der Schillinge wurde von 7 auf 6,5 Lot herabgesetzt. Somit lässt sich von 1428 bis 1498 eine Verschlechterung von 25 % erkennen.
Vgl. Abbildung: Reduktionstabelle.

Vor Bogislaw war es mehreren großen Städten erlaubt Münzen zu prägen, durch seine Reform hebelte er jedoch die meisten alten Privilegien dieser aus (Olding, 21).

Mit seinen Bestrebungen stieß er auf Widerstand, so versuchten die Städte Stettin und Stralsund sich den neuen Bestimmungen zur Münzprägung zu entziehen und beriefen sich auf ein Privileg aus dem Jahre 1397, was ihnen erlaubte nicht nur Pfennige, wie jetzt, sondern auch Witten zu schlagen, aber ging nicht darauf ein und verhängte ihnen darauf eine hohe Geldstrafe. Es folgten weitere Auseinandersetzungen, woraufhin der Herzog nach gab und Stralsund weiterhin selbstständig prägen durfte, aber nur, wenn er selbst auch gerade münzte (Olding, 22). Lange wurde die Reform weiter verfolgt, bis diese 1524 eingestellt wurde (Olding, 26).

Abbildung 1: Goldgulden 1499.

Abbildung 2: Schilling 1492.

Abbildung 3: Witten / Halber Schilling von 1501.

Abbildung 4: Pfennige.


Literatur

  • Hermann Dannenberg, Pommerns Münzen im Mittelalter, Berlin 1864.
  • Manfred Olding, Die Münzen der pommerschen Herzöge, Regenstauf 2016.
  • Die Saurmasche Münzsammlung deutscher, schweizerischer und polnischer Gepräge von etwa dem Beginn der Groschenzeit bis zur Kipperperiode, Berlin 1892.