REGESTEN 1398

1398, o.T.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Königin [Hedwig] von Polen: Die Verhandlungen in Thorn über die Rückgabe des Dobriner Landes wurden sowohl durch die äußeren Bedingungen als auch durch das Faktum erschwert, daß der Hochmeister noch die Zustimmung der Gebietiger einholen mußte. Er hofft, daß die Ereignisse nicht zur Verschlechterung der Beziehungen führen.
Einnahmen (Zinsen, Zinsgerste und Höfe) und Ausgaben des Marienburger Konvents (Zahlungen an den Gartenmeister, den Viehmeister, den Schmiedemeister, den Schuhmeister, den Backmeister und den Karwansherrn sowie für Heuschlag und für die Höfe).
PrUB, JH I 575 – [1398]. [o.O.].
Entscheid des böhmischen Unterkämmerers Conrad Erwählten zu Verden in Sachen des Ulrich v. Ausk Landkomtur in Böhmen und Mähren mit dem Juden Leb. Abschrift. (VIIa 32)
PrUB, JH I 576 – [1398]. [o.O.].
Abmachungen mit den Söldnern und Schäffern, die in Gotland gewesen sind. (O. Z.)
PrUB, JH I 576a – [1398]. Marienburg.
Formular zu einer Konsenserklärung zu einem Stellentausch zweier Pfarrer und einer Bitte an einen Bischof, diesen in Kraft treten zu lassen. - Marienburg 1398. (OF 2c, 3 - nicht im OBA)
PrUB, JH II 1395 – 1398 o.T. o.O.
Bischof Heinrich von Samland verleiht dem Bukilin 3 Haken im Felde zu Wergen (Wargen?). Zeugen: Dietrich Dompropst vom Ermland, Adalbert Grose Bischofsvogt, die samländischen Domherren Nicolaus und David, Kaplan Nicolaus und Johann Bucking. – 1398 ohne Tagesdatum. Original Pergament Siegel, stark abgebröckelt. (Schiebl. XXVIII 8).
PrUB, JH II 1396 – 1398 o.T. o.O.
Verzeichnis der Grenzen zwischen dem Ordens- und Bischofsteile von Samland. Pergament o.S. geschrieb. cr. 1398. Abgabe Frauenburg, Mon. Samb. C6. Urkb. Bist. Saml. S 183 Nr. 270; vgl. Altprß. Monschr. Bd. 59 S. 15 Not. 6. (Schiebl. LII 44).
PrUB1398.00.00 – [1398]. o.O.
Werbung des Sendeboten Herzog Johanns von Mecklenburg bei Hochmeister [Konrad von Jungingen]. — [1398.] (APT, Handschrift, vol. I, fol. 131r / Hanserezesse, I,4, 425, S. 405-06)
PrUB1398.00.00.a – [1398]. o.O.
Antwort des Hochmeisters [Konrad von Jungingen] auf die Werbung des Sendeboten Herzog Johanns von Mecklenburg. — [1398]. (APT, Handschrift, vol. I, fol. 131v, überschrieben : … des homeisters antworte / Hanserezesse, I,4, 426, S. 406)
1398, Januar
PrUB, JH II 1380 – 1398 I 3. Königsberg.
Wernher von Tettingen Oberst-Marschall verleiht dem Thomas Knötchin und den Brüdern Claus und Kunike 6 1/2 Hufen bei dem Teiche zu Waldau und teils bei Gehlblum. Zeugen: Heinrich Swelborn Hauskomtur, Niclos Vietsch Pfleger zu Schaaken, Johann Mommolt Mühlmeister zu Königsberg, Bruder Hannos Rabe und der Kompan Ulrich Czenger. – Königsberg 1398 Donnerstag vor der obersten Tage. Original Pergament Siegel. (Schiebl. XXXV 37).
PrUB, JH II 1381 – 1398 I 4. Königsberg.
Wernher von Tettingen Oberst-Marschall verleiht dem Truchno 6 Haken im Felde zu Sapoliten (h. Suppliethen). Zeugen: Heinrich Swelborn Hauskomtur, Niclos Viltsch Pfleger zu Schaaken, Johann Mommolt Mühlmeister, Ulrich Czenger Kompan und Bruder Peter Yngebrant. – Königsberg 1398 Freitag vor der Obersten Tage. Original Pergament Siegel. (Schiebl. XXXI 15).
PrUB1398.01.07 – 1398 I 7. Stuhm.
[Hochmeister Konrad von Jungingen] an Stettin: auf Stettins Schreiben, dass es einen Brief des Hochmeisters und einen anderen von den preußischen Städten seinem Herzog übergeben habe, den dritten aber nicht, dankt er für diese Vermittlung. Er erinnert daran, wie er sich auf einem früher durch den Herzog von Pommern vermittelten Tage eingestellt habe, während der Herzog von Stettin weder selbst gekommen sei, noch jemand geschickt habe. Erwidert, dass nicht der Orden dem Herzog, sondern der Herzog dem Orden [wegen Geldes] verbunden sei. Erklärt sich zur Besendung eines neuen Tages bereit. Auf Stettins Forderung nach Rückgabe des Weggenommenen, da es des Neuentiefs und der anderen Häfen nicht mächtig sei und an der Schädigung der Untertanen des Hochmeisters keine Schuld habe, antwortet er, dass der Herzog nicht nur ihn, sondern auch seine Untertanen geschädigt habe, und dass er deshalb auch Stettin nicht schadlos halten könne. — [13]98 am mantage nest noch epifanie Domini. (OF 2c, S. 143-45 [fol. 68r—69r], überschrieben: Item der stat czu Stetyn im 98 jare / Hanserezesse, I,4, 423, S. 403)
PrUB1398.01.09 – 1398 I 9. [Stockholm].
Albert Russe an die preussischen Städte: meldet, dass er von Thidemann Huxers Diener 74 m. preußisch, Thidemann Huxer 14 Tage nach Sicht zu bezahlen, übergekauft habe. Königin [Margaretha] ist noch mit der Bezahlung von 1500 Mark im Rückstand. Wenn sie bezahlt hätte, so brauche er kein Anlehen zu machen. Begehrt die Zusendung von Lebensmitteln und seine Ablösung zum Sommer. — Gegebin an mitwoche noch epyphanie Domini [13]98. (APGd, Stadtbuch II, S. 267, überschrieben: Sequitur littera Alberti Russen civitatibus Prusie missa / Hanserezesse, I,4, 429, S. 409 / Styffe, Bydrag, 2, 24)
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Großfürst Witold: ist verwundert, daß Witold sich nicht mit den zu Kaunas Garthen] mit den Gebietigern des Ordens vereinbarten Bedingungen für einen Ausgleich zufrieden gibt, sondern noch das Land Dobrin ins Spiel bringt, das doch nur Polen und den Herzog von Oppeln betrifft; hat durch seine zahlreichen Boten und Gesandten bewiesen, daß ihm nicht am Krieg gegen Witold, sondern an der Mehrung des Christentums liegt; bietet an, während eines Waffenstillstands bis Ostern [April 7] oder Pfingsten [Mai 26] die bestehenden Streitigkeiten auf einem persönlichen Treffen auszuräumen und durch den Abschluß eines ewigen Friedens zu beenden.
PrUB, JH II 1382 – 1398 I 23. Königsberg.
Werner von Tettingen Oberst-Marschall erteilt den Handwerkern vor dem Hause zu Schaaken eine Handfeste. Schuhmacher Hannus, Schröter (i. e. Schneider) Claus, Heyne Bäcker, Kunike Kreisch- mer, Pauwel Fleischer und Wilhelm Schuhmacher. Zeugen: Heinrich Swelborn Hauskomtur, Niclos Viltsch Pfleger zu Schaaken, Hannus Cosput Pferdemarschall, Ulrich Czenger Kompan. – Königsberg 1398 Mittwoch vor Convers. Pauli. Original Pergament Siegel ab. (Schiebl. XXX 18).
PrUB1398.01.23 – 1398 I 23. o.O.
[Die preussischen Städte] an Königin [Margaretha]: danken ihr dafür, dass sie bei ihren Verhandlungen mit den Herzogen Barnim und Wartislaw von Barth auf die Befriedung der See Rücksicht genommen habe. Die Entfernung der Vitalienbrüder aus der See sei Sache der gemeinen Hansestädte. Auf dem Juni 10 zu Lübeck abgehaltenen Tage habe des geringen Besuches wegen kein Beschluss gefasst werden können, was man aber künftig beschliesse, werde ihr wohl mitgeteilt werden. Von Wulf Wulflam wissen sie nur, dass derselbe im Namen der gemeinen Städte bei ihr gewesen sei, aber noch nicht, wie er sich von ihr getrennt habe. — [1398 Jan. 23]. (APT, Handschrift, vol. I, fol. 131v, überschrieben: Responsum ad reginam Dacie / Hanserezesse, I,4, 428, S. 407-08)
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an die Stadt London: bittet um Hilfe bei der Regelung der Handelsgeschäfte des verstorbenen Dieners des Großschäffers von Marienburg in London, Heinrich Herderschen; dessen Waren, Güter und Forderungen soll dem einem weiteren Diener des Großschäffers übergeben werden, Nikolaus Knoke, der sich bereits in London aufhält.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Herzog [Ladislaus] von Oppeln: wiederholt, daß er das Dobriner Land nicht kaufen, sondern nur als Pfand halten will; hat zudem erfahren, daß der Herzog das Land noch immer nicht vom Anspruch der polnischen Krone befreit hat.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an die litauischen Fürsten Switrigal und Fedirsko: bedauert, daß sie ihre väterlichen Erblande verloren haben, und akzeptiert ihre Versicherung, dem Christentum aufgeschlossen gegenüberstehen, das hoffentlich weiter in ihren Länder weitere Verbreitung finden wird; kann zu diesem Zeitpunkt keine Boten durch Polen nach Ungarn schicken, jedoch befinden sich beim ungarischen König [Sigismund] zur Zeit Boten, denen sie Nachricht zukommen lassen können, damit der Hochmeister ihnen eine Antwort geben kann.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Königin [Margarethe] von Dänemark: dankt für die durch den Großschäffer [Johann Tirgard] übermittelte Botschaft und für ihre Politik gegenüber den Herzögen Barnim und Wartislaw [von Pommern-Stralsund], die seinen Untertanen und dem gemeinen Kaufmann dient. Zur Frage der Vertreibung der Seeräuber hat er sich mit den Städten beraten, will aber noch die Entscheidungen der Hansestädte abwarten und die Königin darüber informieren.
PrUB1398.01.28 – 1398 I 28. Marienburg.
[Hochmeister Konrad von Jungingen] an Königin [Margaretha] von Dänemark: meldet, dass seine ältesten Städte sich über Henneke Lembeke beklagen, weil derselbe sie Lübeck gegenüber fälschlich beschuldigt und ihnen ihr Gut weggenommen habe. Der Grossschäffer habe ihn unterwiesen, dass Henneke Lembeke sein Gut auf ein Verwendungsschreiben der Königin an den früheren Hochmeister vollständig zurückerhalten habe. Bittet, denselben zur Rückgabe des Gutes anzuhalten, da die Seinigen sich erbieten, vor der Königin oder den gemeinen Städten zu Recht zu stehen. Meldet, dass die Seinigen sich auch über den Erzbischof von Lund beschweren, der den Vertrag nicht halte, sondern von 5000 nobeln erst 500 m. lübisch bezahlt habe. — [13]98 am montage vor purificationis Marie. (OF 2c, S. 147 [fol. 70r]; überschrieben: Item der kongynne von Denmark / Hanserezesse, I,4, 430, S. 409)
1398, Februar
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an die Bischöfe [Preußens]: Ersucht um Anordnung einer Fürbitte für die [im Rahmen der Gotlandexpedition] zur See ausgesandte Mannschaft.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an König von England [Richard II.] und gleichlautend an London: kündigt den 1388 geschlossenen Handelsvertrag mit England auf.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an die Herzöge Barnim und [Wartislaw] von [Pommern-]Stralsund: fordert sie auf, den Seeräubern den Aufenthalt in ihrem Hoheitsgebiet zu untersagen, die sich nach Angriffen auf den gemeinen Kaufmann nach der Peene zurückgezogen haben und nun neue Überfälle ausführen wollen.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Deutschmeister [Konrad von Egloffstein]: dankt für die Vermittlung des Briefes der Kurfürsten an die Königin von Polen, die allerdings gerade beim König und seinen Herren in Ungnade gefallen ist, auch wegen ihrer Unterstützung für den Orden. Bittet, den Römischen König und die Kurfürsten über die Bedrohung des Ordens durch den König von Polen, den Großfürsten Witold und den Herzog von [Pommern-]Stettin zu informieren, damit diese umgehend schreiben und Schlimmeres verhindern; fordert den Deutschmeister trotz der Mühen zu raschem Handeln auf.
Instruktion für den Juristen Johannes Rymann, den Ordengesandten an die deutschen Fürsten: soll auf die Unterstützung Litauens und Rußlands durch den König von Polen, auf die Unzuverlässigkeit der Zusagen Witolds, das Christentum anzunehmen, sowie sein Bündnis mit Tataren und Türken gegen den Orden und Pläne für eine päpstliche Bestätigung ihrer Herrschaft über Litauen und Rußland hinweisen; soll auch die Herzöge von [Pommern-]Stettin anklagen, die den Durchzug der Ritter nach Preußen erschweren, sich mit Polen und Witold verbinden und die Vitalienbrüder unterstützen.
PrUB1398.02.27 – 1398 II 27. Lübeck.
Lübeck an die preußischen Städte: drückt seine Verwunderung darüber aus, dass ihre Sendeboten noch nicht eingetroffen sind, und fordert deren schleunige Absendung. — Scriptum feria 4 post invocavit nostro sub secreto [1398]. (APGd, Stadtbuch II, S. 276, überschrieben: Sequitur littera consulum Lubicensium communibus civitatibus directa / Hanserezesse, I,4, 440, S. 420)
1398, März
PrUB, JH II 1383 – 1398 III 10. Königsberg.
Wernher von Tettingen Oberst-Marschall verleiht dem Clawsicke 2 1/2 Hufen zu Mantau. Zeugen: Heinrich Swelborn Hauskomtur, Niclos Vilsch Pfleger zu Schaaken, Heinrich von der Heyde Pfleger zu Insterburg, Ulrich Czenger Kompan und Bruder Niclos Schonfeld. – Königsberg 1398 Sonntag Oculi. Original Pergament Siegel. Erneut für Zach. Paduer am 29. September 1528. (Schiebl. XXXV 38).
Handfeste des Obersten Marschalls Werner von Tettingen über eine zusätzliche Hufe zum Krug czur Leisse.
Hochmeister Konrad von Jungingen an die Stadt Brügge: verspricht ihren Klagen gegen den Großscheffer von Königsberg nachzugehen und diesen anzuweisen, wieder Bernstein der gewohnten Qualität zu versenden.
PrUB1398.03.29 – 1398 III 29. Marienburg.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Graf Dietrich von der Mark: antwortet auf dessen Schreiben wegen der Klage des Johann Lovenscheide gegen die Hitfelds, dass nach Mitteilung Danzigs demselben sein Recht geschehen sei. Schickt eine Abschrift des betreffenden Danziger Schreibens und fordert den Kläger auf, nach Preußen zu kommen, falls ihm das nicht ausreicht. - Am fritage vor Palman. - Notizen über gleichlautende Schreiben an Reinhard von Jülich und Geldern, Rat und Stadt Lüdenscheid sowie Johan Lovenscheide. (OF 2c, fol. 76 / Hansisches UB 5, 312, S. 162)
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Königin [Hedwig] von Polen: teilt mit, daß er - wie dies bereits der Kanzler der Königin, der Krakauer scholasticus Albert, mit den mitgeführten Schreiben belegen konnte - durch den Pfandvertrag mit Herzog Ladislaus von Oppeln berechtigt und auch bereit ist, das Dobriner Land an den zurückzuerstatten, der die volle Pfandsumme bezahlt.
1398, April
PrUB, JH I 561 – [1398 IV]. [o.O.].
Hochmeister an den Meister in Livland betreffend den Friedensschluß mit Wytowdt. Konzept. (XVIIa 179)
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Königin [Hedwig] von Polen: beschwert sich, daß seine Kaufleute in Krakau gezwungen werden, ihre Waren zu ungerechten Preisen an einheimische Kaufleute zum Verkauf anzubieten, und bittet, diese Einschränkungen zum gemeinen Nutzen abzustellen.
Hochmeister Konrad von Jungingen bestätigt den Waffenstillstand mit Großfürst Vytautas (Witold) von Litauen für ein Jahr, der alle Angehörigen der beiden Parteien bis auf die Samaiten einschließt.
Herzog Johann von Mecklenburg übergibt dem Deutschen Orden und den gemeinen Kaufleuten der Hanse die Stadt Wisby, ihren Hafen und die Insel Gotland, um sie im Krieg gegen die Vitalienbrüder zu unterstützen; die Insel soll solange in dem Besitz des Ordens bleiben, bis sich der Hochmeister und König Albrecht von Schweden über Gotland geeinigt haben; der Herzog verfügt zudem, wie bei der Entschädigung betroffener Kaufleute vorgegangen werden soll. Johann von Pfirt Komtur zu Schwetz, Arnold von Burgelen Komtur zu Schönsee, Johann Tyrgarten Großschäffer zu Königsberg. – Wisby 1398 am nächsten guten Freitage vor Ostern. Original Pergament SS. des Herzogs und der Stadt Wisby. Voigt, Cod. dipl. pruss. V. S. 139. Hanserezesse I,4, 414 Nr. 437. (Schiebl. 80 Nr. 1).
PrUB1398.04.12 – 1398 IV 12. Lübeck.
[Die zu Lübeck versammelten Ratssendeboten] der Hansestädte an Hochmeister Konrad von Jungingen]: begehren, dass er das Verbot der Fahrt durch den Sund nach dem Swin und nach Holland so lange aufrecht erhalte, bis seine Sendeboten und der von ihnen zu ihm abzuschickende Bote zu ihm kommen werden. — Scriptum etc. [1398 April 12]. (Ledraborg, Handschrift, fol. 318v / APGd, Stadtbuch III, S. 60 / StAHH, Handschrift, S. 260 / Hanserezesse, I,4, 442, S. 425)
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an die Königin [Hedwig] von Polen: beklagt sich über die Beeinträchtigung des Durchfuhrhandels seiner Untertanen durch neue Statuten in Krakau, aufgrund derer einige Thorner Bürger in Krakau zum Verkauf ihres aus Ungarn ausgeführten Kupfers gezwungen sind; ersucht um Abschaffung dieser Beschwerungen. (OBA 559a [als Nachtrag] / OF 2c, fol. 77)
Hochmeister Konrad von Jungingen an Papst [Urban VI.]: bittet, Bischof Nikolaus von Kulm zu bewegen, in sein Bistum zurückzukehren, weil diesem sonst großer Schaden entstände.
PrUB, JH I 559b – 1398 IV 16. Marienburg.
Hochmeister Konrad von Jungingen an die Königin [Hedwig] von Polen: verwendet sich für den Thorner Bürger Hartwig Hitfeld. Entwurf o.D., auf der Rückseite von [PrUB, JS-FS 117 = OBA 559a]. (OBA 559b / Regest: Hansisches UB 5, 317)
PrUB, JH II 1385 / PrUB, JH I 560 – 1398 IV 23. Grodno (Garten).
Wilhelm von Helfenstein Großkomtur, Konrad Graf von Kyburg Spittler und Komtur zu Elbing, Marquard von Sultzbach Komtur zu Ragnit und Johann von Schönfeld Komtur zu Osterode beurkunden den im Auftrage des HM's Konrad von Jungingen und DO’s mit dem Großfürsten Alexander alias Witowt von Littauen abgeschlossenen Präliminarfrieden. Wernher von Brugghenoye Meister in Livland, Wernher von Tettingen Marschall, Johann von Beffardt Trapier und Komtur zu Christburg, Borchard von Wobeke Treßler, Friedrich von Wenden Komtur zu Thorn, Ulrich von Jungingen Komtur zu Balga, Johann von Rumpenheim Komtur zu Brandbg., Albrecht Graf von Schwarzburg Komtur zu Danzig. – Garthen 1398 an Georgias. Original Pergament von 4 SS. 3 erhalten. (Schiebl. 53 Nr. 1a) / zwei Abschriften (XVIIa 165 Nr. 177 / OBA 1, 274). Livländisches Urkundenbuch. IV Nr. MCDLXX. — Weise I Nr.1.
1398, Mai
PrUB1398.05.10 – 1398 V 10. Neutief.
Die Brüder Barnim und Wartizlav, Herzoge von Stettin, urkunden über einen mit dem Deutschen Orden geschlossenen Vertrag, nach welchem sie sich verpflichten, den Seeräubern keine Unterstützung zu leisten und nach beendigter Reise einen Holk, den die Räuber den Danzigern weggenommen und den sie von ihren Vettern gekauft haben, dem Hochmeister zurückzustellen. — 1398 uff dem Nugentieffe — des fritagis vor unsers Heren hymmelfart. (APT, Handschrift, vol. I, fol. 135v / Hanserezesse, I,4, 468, S. 439)
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Königin [Hedwig] von Polen: kann wegen der schlechten Wege und des schweren Regens nicht persönlich kommen und bittet um sicheres Geleit für seinen Gesandten, den Grafen von Sayn, den Kulmer Landvogt (advocatus terre nostre Culmensis).
PrUB1398.05.21 – 1398 V 21. Lübeck.
Lübeck an die preußischen Städte: sendet eine Abschrift eines von dem deutschen Kaufmann zu Brügge erhaltenen Schreibens. Rät, dass sie ihre Kaufleute warnen. — Screven des negesten dinxtedages na Godes hemmelvard under unsem stadsecrete [1398]. (APGd, Stadtbuch II, S. 276 / Hanserezesse, I,4, 454, S. 432-33)
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Wisby: weist darauf hin, dass die Vertreibung der Seeräuber aus Gotland und die Ausrüstung der Friedeschiffe große Kosten verursacht haben; befürchtet, dassdie Seeräuber im Winter, wenn die Friedeschiffe pausieren, versuchen würden, sich abermals in Gotland festzusetzen; hält es daher für notwendig, in der Stadt und auf dem Land den Winter über so viele Leute zu haben, dass man den Seeräubern widerstehen könnte; die daraus entstehenden Kosten könne Preußen jedoch nicht allein tragen; schlägt eine Beratung über die Aufteilung der Kosten vor.
PrUB1398.05.29 – 1398 V 29. Marienburg.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Stettin: antwortet, Stettin solle schreiben, wie viel Gut ihm weggenommen sei, so wolle er seinerseits schreiben, welchen Schaden die Seinigen von dem Herzog von Stettin und dessen Helfern erlitten haben. Er werde dann den Seinigen ihr Gut wieder gegeben, so wolle er auch die Stettiner entschädigen. —[13]98 an der mittewochen czu pfingisten. (OF 2c, S. 164 [fol. 78v], überschrieben: Der stad Aldestetyn / Hanserezesse, I,4, 470, S. 440)
1398, Juni
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Deutschmeister [Konrad von Egloffstein]: bittet um Entsendung eines Gebietigers zur Beteiligung am bevorstehenden Friedensschluß mit Herzog Witold Großfürst von Litauen, der auf einem Tag von Hochmeister und Herzog September 29 vereinbart werden soll; der Bruder soll bis September 1 in Preußen angekommen sein und bis zum auf das nächste Jahr verschobenen großen Kapitel im Land bleiben, um Auskünfte über die Balleien zu geben.
PrUB1398.06.05 – 1398 VI 5. Lübeck.
Lübeck an die preussischen Städte: antwortet auf ihr ihm durch seinen Schreiber [Gottfried von Krempe] vermitteltes Verlangen nach Einstellung der Bergenfahrt, dass die gemeinen Städte diese Fahrt freigelassen hätten (weil sonst andere coplude, dy in der hanze nicht en zint, dy reyse zuken mochten, dat denne dem copman, dy in der hanze is, to groten vorvanghe komen mochte), und dass es ohne Zutun dieser den Beschluss nicht ändern könne. Eine Antwort König [Albrechts] von Schweden könne es ihnen nicht mitteilen, denn es habe ihn zwar wiederholt durch Briefe und Ratssendeboten um dieselbe ersuchen, auch durch seine Städte darum mahnen lassen, habe aber keine andere Antwort erhalten können, men dat hee met synem rade dar noch nicht umme sproken hadde. Hat der Königin [Margaretha] dies gemeldet und ihr geschrieben, wan dy tiit kumpt, dat wy denne der dryer artikel een gerne holden willen, unde dar by don willen, alze unser ere toboret. Wegen ihrer Frage, ob die Königin den Tag, Juni 24 zu Kopenhagen, halten, und ihnen Geleit geben wolle, verweist es auf das Schreiben, das die Städte der Königin gesandt haben; Antwort hat es noch nicht erhalten. — [1398] in profesto corporis Christi. (APT, Handschrift, vol. I, fol. 138r, am Anfang sehr defekt / Hanserezesse, I,4, 655, S. 590-91)
PrUB1398.06.06 – 1398 VI 6. Lübeck.
Lübeck an die preußischen Städte: sendet eingeschlossen eine Abschrift zweier von [den Städten Gent, Brügge, Ypern, und dem Franc de Bruges] und von dem Kaufmann zu Brügge erhaltener Schreiben. — [13]98 in Godis lychammes dage. (APT, Handschrift, vol. I, fol. 137r / Hanserezesse, I,4, 458, S. 435)
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an den Frankfurter Bürger Paul Quentin: nimmt das Angebot zum Ausgleich des ohne Schuld des Ordens ausgebrochenen Streites mit dem Herzog von [Pommern-]Stettin an; soll, wie angeregt, deshalb zu ihm kommen. Für einen Ausgleich sollen keine Kosten und Mühen gescheut werden.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an den Fürsten Boleslaw alias Switrigal Herrn zu Littauen: widerspricht der - fälschlich mit der Mission des Komturs von Rehden, des Grafen [Rudolf] von Kyburg, in Beziehung gesetzten - Nachricht, der Orden habe sich mit Herzog Witold gegen Switrigal und seinen Bruder verbunden. Der für September 29 vereinbarte Tag mit Witold soll der Ausbreitung des Christentums dienen; der Hochmeister will den Fürsten gerne von den Ergebnissen in Kenntnis setzen.
PrUB1398.06.21 – 1398 VI 21. Tuchel.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Paul Quentyn, Bürger zu Frankfurt: sendet ihm seinem Begehren gemäß in Sachen des zwischen dem Hochmeister und dem Herzog von Stettin herrschenden Streites angeschlossen ein Schreiben, und sähe es gern, wenn Quentyn zu ihm komme. Was seine Meldung betreffe, dass die Königin von Dänemark sich gegen ihn nach Hilfe umsehe, so meine er, die Vertreibung der Seeräuber aus Gotland sei nicht nur zu seinem und der Seinigen Nutzen, sondern auch zu demjenigen des gemeinen Kaufmanns und der Königin selbst geschehen. Auch denke er nicht, Gotland irgendjemandem vorzuenthalten, der Becht darauf habe. — Datum ut supra [13]98 Juni 21. (OF 2c, S. 169-70 [fol. 83r-v], überschrieben: Item eidem Paulo Quentyn / Hanserezesse, I,4, 472, S. 441-42 / vgl. CDP VI, 67)
PrUB1398.06.24 – 1398 VI 24. o.O.
Die [preußischen] Städte an Lübeck: danken für den Aufschub des Tages zu Kopenhagen [von Juni 24} bis Juli 25 und erklären sich bereit, ihre Sendeboten ins Neue Tief zu schicken. Melden, dass sie in Eintracht mit dem Hochmeister beschlossen haben, Juli 13 eine durch den Sund bestimmte Flotte mit Geleit auslaufen zu lassen, und begehren, dass Lübeck namens der gemeinen Städte den Flamen und dem deutschen Kaufmann dies zur Nachahmung melde und den Flamen auf ihr Schreiben antworte. — [1398 Jun. 24.} (APGd, Stadtbuch II, S. 273, überschrieben: Sequitur litter a civitatum versus Lubic / Hanserezesse, I,4, 475, S. 443-44)
1398, Juli
PrUB1398.07.01 – 1398 VII 1. Stuhm.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an König Karl [VI.] von Frankreich [und an Herzog Philipp von Burgund]: bittet, Konrad von Lübeck, Sohn des Elbinger Bürgers Hermann von Lübeck, bei der Einforderung der ausstehenden Forderungen seines Vaters behilflich zu sein. (OF 2c, fol. 79 / Hansisches UB 5, 312, S. 162)
*a href="js/js340.htm">PrUB, JS 340 – 1398 VII 5. Grebin.
Hochmeister Konrad von Jungingen ernennt mit Rat seiner Gebietiger die Ratsherren Arnold Hecht aus Danzig und Arnold von Herford aus Königsberg zu Hauptleuten und Admiralen der aus den preußischen Häfen ausgesegelten Flotte und überträgt ihnen die Gerichtsbarkeit über die Kontingente auf den Schiffen; bittet alle Herrschaftsträger, diese Hauptleute nach Kräften zu unterstützen.
PrUB, JH I 670 – [1398-1401] VII 5. Danzig.
Andreas Slomow an Magister Stapil Kaplan des Hochmeisters in Sachen der Kulmer Kirche u. des Domherrn Johann von Samland. Original. - Danzig ohne Jahr 5 die m. julii. (LXIII 27)
PrUB, JH I 562 – 1398 VII 13. [o.O.].
Handfeste über 1 Hufe 19 Morgen in Brauersitten. Abschrift. - 1398 Margarethe.
PrUB, JH II 1386 – 1398 VII 13. o.O.
Ulrich von Jungingen Komtur zu Balga und Vogt zu Natangen verschreibt dem Rittow und Hanke (Hauke?) 22 Morgen zu Clausiein (Rettauen?). Zeugen: Johann Egloffstein Hauskomtur, Wulf von Ennyngen Kompan und Peter Kaplan. – 1398 an Margareta. Original Pergament. Depositum. (Schiebl. XXVI 223).
PrUB1398.07.19 – 1398 VII 19. Stuhm.
[Hochmeister Konrad von Jungingen] an die Königin [Margaretha] von Dänemark: antwortet, dass er von den beiden von ihr begehrten Gesandten nur Johann Tirgart, Grossschäffer zu Marienburg, schicken könne, da er den Grafen Albrecht von Schwarzburg, Komtur zu Danzig, anderweitig brauche. — [13]98 am frytage vor Marie Magdalene. (OF 2c, S. 174 [fol. 85v], überschrieben: Regine Dacie / Hanserezesse, I,4, 478, S. 446)
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Königin [Hedwig] von Polen: bittet jenen keinen Glauben zu schenken, die den rechtmäßigen Anspruch des Ordens auf das Dobriner Land in Zweifel ziehen; ist nach dem Wortlaut seiner Urkunden berechtigt und auch dazu bereit, das Territorium an jeden zu übergeben, der die darauf liegende Pfandsumme erstattet.
1398, August
PrUB1398.08.01 – 1398 VIII 1. o.O.
Zusatz der preußischen Ratssendeboten zum Rezess von 1398 Aug. 1. (APGd, Stadtbuch III, S. 87-89 / Hanserezesse, I,4, 483, S. 452-53)
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Herzog Bogislaw von [Pommern-]Stolp: kann der Aufforderung nicht Folge leisten, zu diesem Zeitpunkt mit einem Heer in das Land des Herzogs [vor dy Dober] zu kommen, da dies zu beiderseitigen Schäden führen würde und keine Heerfolge vereinbart wurde; bittet, dies dem Orden nicht negativ anzurechnen.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Königin [Hedwig] von Polen: Die von ihr beanspruchten beiden Dörfer im Land Dobrin standen schon vor der Verpfändung an den Orden unbestritten dem Herzog von Oppeln zu; bittet deshalb, dem Vogt von Bebern als rechtmäßigem Vertreter den friedlichen Besitz dieser Dörfer zu gestatten.
PrUB1398.08.15 – 1398 VIII 15. Hohenstein.
[Hochmeister Konrad von Jungingen] an Stettin: antwortet wiederholt, dass, wenn den Seinigen ihr Schaden vom Herzog von Stettin ersetzt werde, er auch den Stettinern zu dem Ihrigen verhelfen wolle. — [13]98 am tage assumpcionis Marie. (OF 2c, S. 177 [fol. 87r], überschrieben: Der stad czu Aldenstetyn / Hanserezesse, I,4, 479, S. 446)
PrUB1398.08.17 – 1398 VIII 17. Lucka (Luckten).
Hochmeister [Konrad von Jungingen an Herzog Swantibor von Pommern-Stettin]: Der Herzog habe um die Rückgabe des seinen Untertanen in Danzig arrestierten Gutes gebeten, der Hochmeister fordere dagegen, dass der Herzog zuvor erst einmal den preußischen Untertanen bei der Wiedererlangung des ihnen weggenommen Gutes behilflich sein solle. — [13]98 am sonobunde vor Bartholomei apostoli. (OF 2c, S. 178-79 [fol. 87v—88r] / Hansisches UB 5, 331, S. 169 / Hanserecesse I,4, 480, S. 446)
PrUB1398.08.17.a – 1398 VIII 17. Lucka (Luckten).
[Hochmeister Konrad von Jungingen an Stettin:] antwortet auf sein Begehren nach Rückgabe des in Danzig arrestierten Gutes, wie vorher. Dankt für die erhaltenen Nachrichten über den Krieg des Herzogs. — [13]98 am sonobunde vor Bartholomei apostoli. (OF 2c, 179 [fol. 88r] / Hanserezesse, I,4, 481, S. 446)
PrUB, JH I 563 – 1398 VIII 20. [o.O.].
Handfeste über Powayen. Abschrift.
PrUB, JH I 564 /,PrUB, JH II 1387 – 1398 VIII 20. o.O.
Bischof Heinrich von Samland verschreibt dem Paul von Powayen und dessen Sohne Heinrich Kämmerer zu Medenau 7 Hufen zu Powayen. Feld Grozdow. Wald Scalane. Wiese Sacho. Berg Prawest. Feld Lauknite. Blumenau. Kragin (h. Kragau). Medenau. Zeugen: Albert Grose Bischofsvogt und Domherr Jacob. 1398 XX. die mens. Aug. - Abschrift d. 17. Jh. (OBA 1, 27) / Original Pergament, Siegel. (Schiebl. XXXIX 22).
PrUB, JH I 565 – 1398 VIII 24. Sehesten.
Erklärung des Hochmeisters Konrad v. Jungingen für Philipp v. Wildenaw wegen der von seinen Gütern den Komturen zu Balga und Elbing zu leistenden Abgaben; auch Verleihung von Fischereigerechtsamen in benannten Seen. Zeugen: Großkomtur Wilhelm v. Helfenstein, Oberster Marschall Werner v. Tettingen, Oberster Spittler Graf Konrad v. Kyburg Ktr. zu Elbing, Ulrich v. Jungingen Komtur zu Balga und der Kompane Bertolt v. Truchburg u. Eberhard v. Wallenfels. - Sehesten 1398 an Barthol. (OBA 1, 202 / vgl. [PrUB, JH I 465])
PrUB, JH I 566 – 1398 VIII 24. Sehesten.
Hochmeister Konrad von Jungingen für Philipp von Wildenaw wegen der Abgabe von seinen Gütern und der Fischereigerechtigkeit. - Sehesten 1398 an Bartholom. (LVa 15 u. LV / OBA 1, 202 / vgl. [PrUB, JH I 465])
PrUB1398.08.29 – 1398 VIII 29. Kopenhagen.
Erzbischof Jakob von Lund bekennt sich gegenüber dem Großschäffer von Marienburg, Johan Dergarde, dem Deutschen Orden und den Städten Thorn, Elbing und Danzig gemäß einem in Gegenwart der Königin Margaretha von Dänemark, Norwegen und Schweden geschlossenen Vergleich zu einer Schuld von 5000 nob. wegen des auf Bornholm gestrandeten, auf 8000 nob. taxierten Gutes und verspricht, die Summe in jährlichen XI 11 [1399 Nov. 11 — 1404 Nov. 11] fälligen Raten von je 1000 nob. auf dem Rathaus in Danzig zu bezahlen, abzüglich der bereits früher entrichteten 500 m. lüb. und 35 m. preuß. — Gescreven under her Johan Deirgarden, grotescheffer to Marienborch, ingesegel, des wi hir to bruken, des mandages na sunte Laurencii dage int jar 98. (APGd, Stadtbuch III, S. 87-88 / Hansisches UB 5, 331, S. 169 / Hanserecesse I,4, 494, S. 457-58)
PrUB, JH I 567 – [1398] VIII [31]. Barten.
Hochmeister an Herzog Witold [Wytowt] betreffend die Tagfahrt mit demselben. Konzept. - Barthen ohne Jahr Sonnabend vor Egidii. (XX, 57)
1398, September
Der ermländische Bischof Heinrich hebt die 1394 erfolgte Vereinigung von Altstadt und Neustadt Braunsberg wieder auf; er gibt der Neustadt neue Freiheiten und Rechte, jedoch auch neue, im Einzelnen beschriebene Verpflichtungen.
PrUB1398.09.01 – 1398 IX 1. Kopenhagen.
König Erich von Dänemark, Norwegen und Schweden beurkundet seinen unter Zustimmung der Königin Margarethe und der drei Reichsräte für ewige Zeiten abgeschlossenen Freundschaftsvertrag (en vruntschap, minne, endracht unde en gantzen vreden to ewighen tiden) mit Hochmeister Konrad von Jungingen, dem Deutschen Orden nebst den Landen Preußen und Livland und deren Städten, wonach er sich zu gegenseitiger Neutralität verpflichtet und allen Einwohnern dieser Lande den Handelsverkehr in seinen Reichen gemäß den Privilegien, wie er sie den Hansestädten bestätigt habe, gestattet, während ebenso seinen eigenen Untertanen in Preußen und Livland die altherkömmliche Handelsfreiheit zustehen soll.— 1398 die sancti Egidii confessoris. (RA Kopenhagen, Original / APGd, Stadtbuch II, S. 291, mitteldeutsch / Hansisches UB 5, 331, S. 169 / Hanserecesse I,4, 492, S. 456 / Suhm 14, S. 648-50 / Voigt, Codex diplomaticus, 5, S. XXX)
PrUB, JH II 1388 – 1398 IX 6. o.O.
Bischof Bertrandus von Angouléme transsumiert als päpstlicher Executor zwei Mandate Papst Bonifaz IX betreffend Anwartschaft des Bartholomaeus Johannis de Swetza, Kanoniker von Leslau, auf freiwerdende Benefizien in den Diözesen Leslau und Plock von 1398 Aug. 30. die vero sexta mensis Septembris. Original Pergament. Notariats-Instrument des Joh. Copes de Gronlo. ohne Siegel abgelöst vom Ordensfol. 89. (Schiebl. 76 Nr. 17).
PrUB, JH II 1389 – 1398 IX 12. Falkenburg.
Czules, Hans, Hennygh, Hasse, Lodewych und Clawes von Wedel und Hans von dem Walde mit seinen Brüdern verleihen Herrn Johann Ryn das Schulzenamt zu Dalow mit Landbesitz und benannten Rechten. – Falkenburg 1398 Donnerstag vor Kreuzes Erhöhung. Original Pergament. 7 SS. (Schiebl. 46 Nr. 38).
Handfeste des Hochmeisters Konrad von Jungingen für die Stadt Gerdauen, die die Landgebiete für die Stadt, den Schulzen und den Pfarrer zuweist, die kleine Gerichtsbarkeit verleiht, den Zins zwischen Stadt und Orden aufteilt und die Größe der einzelnen Höfe und Einschränkungen bei den Fischereirechten der Stadt festlegt. Schultheiß Jacob. Zeugen: Wilhelm von Helfenstein Großkomtur, Wernher von Tettingen Ober-Marschall, Arnold Stapel Kaplan, die Kompane Bertolt von Truchpurg und Eberhart von Wallenfels und die Schreiber Hewke und Heinrich Hof Tolleinen 1398 an Matthaeus. Abschrift ziemlich gleichzeitig auf Pergament. Auch eine 2. Abschrift bzw. mehr Auszug auf Pergament. Deposita. (Schiebl. XXVII 105, 106).
PrUB, JH II 1391 – 1398 IX 26. Reval.
Bischof Johann von Reval lässt durch Abt Johann zu Padis und den Dominikanervikar zu Reval Baccal. Johann Vrolink in Gegenwart der Notare Joachim Cok und Dietrich Voghet die 8 Quittungen vom 17. März und 20. Dezember 1390, 21. Oktober 1391 und 24. März 1394 transsumieren. Zeugen: das Revaler Domkapitel (Dechant Heinrich Lange, die Domherren Goswin Reys, Joh. Staelbiter, Dietrich Coys, Dietrich Gronink und Arnold Rekelink und die Domvikare Heinrich Daelheym und Dietrich Zozener) und die rittermäß. Vasallen Bertram Treyden und Dietrich Tolk. – Reval, 26. Sept. 1398. Original Pergament. Von 2 SS. eines ab. Livländisches Urkundenbuch IV Nr. MCDLXXVII. (Schiebl. L. S. L 3).
1398, Oktober
PrUB1398.10.06 – 1398 X 6. Leske.
Die preußischen Städte an [Hochmeister Konrad von Jungingen]: melden, dass König Albrecht von Schweden nach Danzig gekommen ist, dass Witzold van dem Drohe sich Herzog [Albrecht] von Holland ergeben hat, und dass sie auf diese Nachrichten hin jede Beschlussfassung bis zu seiner hoffentlich baldigen Heimkehr verschoben haben. Melden ferner, dass die Flotte Okt. 3 glücklich aus Flandern zurückgekehrt ist. — Gegebin czum Leske am suntage nest noch Michaelis under der vom Elbinge secrete, des wir alle hirczu gebruchen [1398]. (APT, Handschrift, vol. I, fol. 139v, überschrieben: Sequitur tenor littere, de qua supra fit mencio / Hanserezesse, I,4, 502, S. 463)
Hochmeister Konrad von Jungingen und der Deutsche Orden zu Preußen, Deutschland und Livland schließen mit Großfürst Witold von Litauen und Rußland einen Friedens- und Grenzvertrag, nach dem das Land Samaiten an den Deutschen Orden fällt. - Rechtsinhalt: 1. Verpflichtung Witolds zur Ausbreitung des Christentums, 2. Einhaltung des Friedens, 3. Verpflichtung beider Teile, keine Bündnisse gegeneinander einzugehen, 4. Festsetzung der Grenzen a) gegen Livland, b) gegen Preußen und c) gegen Masovien nach Auslösung des Landes Wese vom Deutschen Orden durch Herzog Semovit, wobei d) das jenseits Litauen gelegene, außerhalb dieser Grenzen gelegene Land (Samaiten) dem Deutschen Orden für alle Zeiten zufällt, 5. Verzicht des Großfürsten auf Pleskau und 6. des Hochmeisters auf Gr. Naugard (Nowgorod), 6. Freier Handelsverkehr, 7. Verbot der Aufnahme von Zinshaftigen der Gegenseite, 8. Verteilung der Kriegsbeute und Feldgerichtsbarkeit bei gemeinsamen Kriegszügen, 9. Verhinderung von Durchzügen der Gegner des anderen Teils, 10. keine Aufnahme von Geächteten der Gegenseite, 11. kein Durchzug durch das Gebiet der Gegenseite, ohne dessen Zustimmung, 12. Bürgschaften der Aussteller und ihrer Gebietiger oder Bojaren. - Zu den beiden Ausfertigungen des Großfürsten und des Hochmeisters s. PrUB, JH II 1392-1393 .
PrUB, JH II 1392 – 1398 X 12. Memelinsel Sallin.
Friedensvertrag zwischen Großfürst Alexander anders Wytowt und dem DO (HM Konrad von Jungingen). Beitritt der littauischen Großen Waldemar Oheim Wyt.'s, Sigismund Bruder Wyt.'s, die Herzöge Jorgez. Pinske, Michael zu Salsa, Alexanderz. Starodup, Ywan zu Gloscha, Ywan zu Druczska, Jamund zu Kleczska, die Hauptleute Minigail zu Aschmyn, Manvyda zu Wilna, Bratusch von Mies, Waysil Sohn des Boreyke, Czapurna Hofmarschall, Gastut Hauptmann zu Crewin, Kymundt, Ginewille Hauptmann zu Tranken, Sungail Hauptmann zu Gauen, Walmundt Sohn des Busky, Wygark Hauptmann zu Wilkomir, Astik Hauptmann zu Uspale, Coreyko Hp. in Mediniken, Nammir Pferdemarschall, Boynide Hp. in Pernaw, Girde Sohn des Staminaus, Gottard Sohn des Talteginde, Gyntawt Sohn des Wilgey. Zeugen: die Bischöfe Heinrich zu Ermland, Heinrich zu Samland und Andreas zu Wilna und viele nicht benannte geistliche und weltliche Würdenträger pp. – Auf der Memelinsel Sallin 12. Oktober 1398. In einem Vidimus vom 23. April 1410. Desgleichen vom 9. August 1419. Desgleichen vom 10. Mai 1421. Ferner in einem Transsumpt d. d. 10. Januar 1424 Sch. 10 n. 40,9 n. 31 fol. XLII ff. Grenzbeschreibung wie folgende Nr. Vgl. Weise I Nr.2. (Schiebl. 62 Nr. 6, 7, 8).
PrUB, JH II 1393 – 1398 X 12. Werder Sallyn.
Konrad von Jungingen HM beurkundet einen ewigen Frieden mit Alexander anders Wytowt Großfürst von Littauen und Reussen. Grenzen beschrieben. Land der Naugartener u. s. w. Gesiegelt haben noch Wennemar von Brugghenoye Meister in Livland, Wilhelm von Helffenstein Großkomtur, Wernher von Tettingen Marschall, Konrad Gf. von Kyburg Spitter, und Komtur zu Elbing, Johann von Beffart Trap. und Komtur zu Christburg, Burch. von Wobeke Treßler, Beruh. Hevelman Landmarsch, i. Livland, die Komture Friedrich von Wenden zu Thorn, Ulrich von Jungingen zu Balga, Johann von Rumpenheim zu Brandbg., Marquard von Solzbach zu Ragnit, Joh. von Schönfeld zu Osterode und Albrecht Graf von Schwarzburg zu Danzig. Anwesend die Bischöfe Andreas zu Wilna, Heinrich zu Ermland und Heinrich zu Samland. Auf dem Werder Sallyn im Memelstrome 12.Oktober 1398. Original Pergament. Noch 11 SS. erhalten. Ein 2. Original, deutsch, waren noch 7 SS. erhalten. Transsumpt vom 9. August 1419. Livländisches Urkundenbuch. IV Nr. MCDLXXVIII. (Schiebl. 53 Nr. 3. 53 Nr. 1b, 2).
PrUB, JH II 1394 – 1398 X 14. Kowno.
Alexander anders Witowt Großfürst von Littauen verspricht dem HM Konrad von Jungingen Beihülfe zum Bau von 2 Ordenshäusern an der Grenze und gestattet ihm auf Lebenszeit das Jagen in seinen Landen. – Kouwen 1398 Montag vor Gallus. Original Pergament. SS. d. Ausstellers, seines Bruders Sigmund, des Herzogs Michel von Sasslaw, des Mynegal Hauptmanns zu Aschmynne, des Moniwyde Hauptmanns zu Wilna und des Marschalls Czuporne. (Nr. 4 fast ganz weg). Weise I Nr. 3. — Livländisches Urkundenbuch. IV Nr. MCDLXXIX. (Schiebl. 53 Nr. 4).
PrUB, JH I 571 – 1398 X 24. Bister.
Konrad von Jungingen Hochmeister lässt die beiden eingerückten Bundesverträge
1) des Bischofs Dietrich von Dorpat v. 26.3.1396,
2) des erwählten Erzbischofs von Riga v. 5.3.1396
notariell vidimieren. Abschrift durch Feuchtigkeit beschädigt. - Bister 1398, 24. die m. octobr. (LI LS Nr. 50)
PrUB1398.10.31 – 1398 X 31. o.O.
Die preußischen Städte an Königin Margarethe: haben das Verzeichnis des Schadens, den die preußischen Kaufleute in den drei Reichen und durch deren Einwohnern erlitten haben, noch nicht gemäß der Bestimmung des Kopenhagener Rezesses [Hansisches UB 5, 341] aufstellen können, doch solle jeder bis Weihnachten seine Schadensliste dem Danziger Rat einreichen, der dieselbe dann der Königin so schnell wie möglich übermitteln wird. Der Junge [aus Kalmar] soll, sobald es Wetter und Wind erlauben, an Gert Papenhagen in Stralsund geschickt werden. — Datum [1398 Okt. 31.] (APT, Handschrift, vol. I, fol. 141r / Hansisches UB 5, 352, S. 178 / Hanserecesse I,4, 504, S. 465-66)
PrUB1398.10.31.a – 1398 X 31. o.O.
[Die preußischen Städte an Lübeck]: melden, dass sie in Bezug auf die zu Kopenhagen mit der Königin [Margaretha] getroffene Vereinbarung einer gemeinschaftlichen Verteidigung beschlossen haben, die Verteidigung mit den übrigen Hansestädten allein auszumachen, da eine mit der Königin gemeinsame Abwehr, die früher für unzweckmässig erachtet worden sei, ihnen auch jetzt unzweckmässig scheine. Fordern, dass Lübeck für die rechtzeitige Ausrüstung seiner Friedeschiffe und der seiner Nachbarstädte sorge. Dass es die zu Kopenhagen vereinbarten Briefe an die flandrischen Städte und an den [deutschen] Kaufmann [zu Brügge] wegen Befriedung der Westsee absende, da Witzold [van dem Broke] sich dem Herzog von Holland ergeben habe. Dass es wegen der englischen Tuche mit seinen Nachbarstädten rede und den gefassten Beschluss seinen Ratssendeboten auf den Tag Mai 18 zu Wordingborg mitgebe. Dass es an Hamburg und Stralsund wegen Besendung dieses Tages schreibe, und dass es ihnen mitteile, was es hinsichtlich der Verteidigung beschliesse und was die flandrischen Städte und der [deutsche] Kaufmann antworten werden. — [1398 Okt. 31.] (APT, Handschrift, vol. I, fol. 140v / APGd, Stadtbuch II, S. 280-81 / Hanserezesse, I,4, 505, S. 466-67)
PrUB1398.10.31.b – 1398 X 31. o.O.
[Die preußischen Städte an Hamburg]: begehren, dass Hamburg gemäß der zu Kopenhagen gefassten Beschlüsse auf den Tag Mai 18 zu Wordingborg zwei Ratssendeboten schicke, die mit den übrigen Schiedsrichtern die kalmarische Angelegenheit beilegen sollen. — [1398 Oktober 31]. (APT, Handschrift, vol. I, fol. 141r / Hanserezesse, I,4, 506, S. 467-68)
1398, November
PrUB1398.11.01 – 1398 XI 1. Danzig.
Hochmeister Konrad von Jung[ingen] an die Herzöge Bogislaw und Barnim von Wolgast: verwendet sich für die Danziger, deren Schiff mit 7 1/2 Last Heringe, [... ] und Nüssen, sowie mit verschiedenem Gerät zwischen der Lewe und dem Rowbe gestrandet sei, um Herausgabe des geborgenen Gutes nach näherer Bezeichnung des Gerhard Ekkenhagen. — [13]98 am tage omnium sanctorum. (OF 2c, S. 186 [fol. 94r], überschrieben: Den herren herczogen czur Stolpe, Boguslaw und Barn[ym]; der Rand verklebt / Hanserezesse, I,4, 514, S. 473)
PrUB1398.11.04 – 1398 XI 4. Montau.
[Hochmeister Konrad von Jungingen] an König [Albrecht] von Schweden: antwortet, dass bei der Ankunft Hermanns van der Halle um Mitternacht einige seiner Gebietiger abwesend gewesen seien und dass er deshalb augenblicklich keine endgültige Antwort geben könne. Bittet, dass er ihm das betreffende schriftlich mitteile, will dann mit seinen Gebietigern darüber reden und Gesandte zu ihm schicken. — Geben czu Montow am montage noch omnium sanctorum czu mitternacht [1398]. (OF 2c, S. 181-82 [fol. 89r-v], überschrieben: Deme konige czu Sweden / Hanserezesse, I,4, 509, S. 470-71)
PrUB1398.11.01 – 1398 XI 11. Danzig.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an die Herzöge Bogislaw [VIII] und Barnim [V] von [Pommern-Wolgast-]Stolp: bittet, einigen Danziger Kaufleuten, denen ein mit 7 1/2 l. Hering, Nüssen und anderem Gut beladenes Schiff zwischen Leba und Rewahl gestrandet ist, das geborgene Gut nach Angabe des Gerhard Ekkenhagen herauszugeben. (OF 2c, fol. 94 / Hansisches UB 5, 355, S. 178)
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an König [Albrecht] von Schweden: hat mit seinen Gebietigern darüber beraten, was Hermann von der Halle mit dem König besprochen hat; schlägt vor, die Vertreter des Ordens mit denen des Königs von Danzig aus nach Gotland ziehen zu lassen, um dort die Übergabe vorzunehmen. Der Großschäffer wird die Namen der Ritter und Knechte mitteilen, die nach dem Wunsch des Ordens mitbesiegeln sollen.
PrUB1398.11.20 – 1398 XI 20. Marienburg.
[Hochmeister Konrad von Jungingen] an Wisby: meldet, dass er mit König [Albrecht] von Schweden verhandelt habe und mit ihm einig zu werden gedenke. Begehrt, dass Wisby sich seinem Vogt und seinen [Söldnern] freundlich erweise. — Geben czu Marienburg an der mittewochen noch Elizabeth anno [13]98. (OF 2c, S. 185 [fol. 94r], überschrieben: Der stat Wisbu / Hanserezesse, I,4, 511, S. 471-72)
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Bischof Jakob von Plock : bittet aufgrund des Berichts des Vogt von Bebern, den wegen der Auslieferung eines danach rechtmäßig hingerichteten Falschmünzers von ihm ausgesprochenen Bann über mehrere preußische Untertanen wieder aufzuheben, da dieser - anders als von ihm angenommen - kein Geistlicher war.
PrUB, JH I 572 – 1398 XI 24. Marienburg.
Hochmeister an den Landkomtur zu Bozen betreffend die Einkassierung von Schuldforderungen des Hochmeisters u. Geldsendung an den Ordensprokurator; Forderung über 200 fl. an Hannus Lichtensteyn. Konzept. - Marienburg 1398 Sonntag vor Katharina. (XLIV 39)
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Herzog Albrecht von Bayern, Graf von Hennegau, Holland und Seeland, Herr von Friesland: teilt auf Anfrage des Herzogs nach Gütern im Wert von 700 Nobeln, die in Preußen von Kaufleuten aus Amsterdam beschlagnahmt wurden, mit, daß dies auf Bitten preußischer Untertanen erfolgte, die bisher nicht ausreichend für die Übergriffe der Auslieger des Herzogs gegen preußische Schiffe und Waren entschädigt worden sind; bittet um Rückgabe dieser Güter und hofft auf bessere Beziehungen.
PrUB1398.11.27 – 1398 XI 27. Lübeck.
Lübeck [an die preussischen Städte]: antwortet, dass die [zu Kopenhagen] mit der Königin [Margaretha] getroffene Vereinbarung einer gemeinschaftlichen Bekämpfung der Seeräuber nicht etwa ein Bündnis mit der Königin, sondern nur eine gegenseitige Unterstützung bei der Bekämpfung der Vitalienbrüder enthalte. Erklärt sich seinerseits für die Aufrechterhaltung dieser Vereinbarung. Begehrt, falls die preußischen Städte dies nicht wollen, zu wissen, wie stark dieselben in die See zu kommen gedenken. Erklärt sich bereit, die verlangten Briefe wegen des Tages Mai 18 zu Wordingborg an Hamburg und Stralsund und wegen der Befriedung der Westsee an die flandrischen Städte und an den [deutschen] Kaufmann [zu Brügge] zu schreiben, sowie auch wegen der englischen Tuche mit seinen Nachbarstädten zu reden und den gefassten Beschluss seinen Ratssendeboten auf den Tag zu Wordingborg mitzugeben. Begehrt die Benachrichtigung der livländischen Städte von dem hinsichtlich der Verteidigung zu fassenden Beschlüsse. — Ghescreven under unsem secrete des midwekens vor sunte Andreas daghe des hilgen apostels int jar [13]98. (APGd, Stadtbuch II, S. 283 / Hanserezesse, I,4, 507, S. 468-69)
PrUB1398.11.27.a – 1398 XI 27. Marienburg.
[Hochmeister Konrad von Jungingen] an Herzog [Bogislaw] von Wolgast: verwendet sich abermals für die Danziger, deren Schiff gestrandet ist, da dieselben mit dem ersten Verwendmigsschreiben bis zum zehnten Tag vergeb lich bei dem Herzoge und dessen Bruder gewartet haben. — [13]98 an der mittwoche noch Katherine. (OF 2c, S. 189 [fol. 94a]; überschrieben: […] zur Stolpe; oben beschädigt / Hanserezesse, I,4, 515, S. 473)
1398, Dezember
Die Ratmannen zu Neisse an die Ratmannen zu Thorn: Bestätigung der ehelichen Geburt des Handschuhmachers Niclas Koher und Bitte, ihn im Falle einer dauerhaften Niederlassung zu unterstützen.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Königin [Margarethe] von Dänemark: wird auf Bitten der preußischen Hansestädte von Preußen aus zur Befriedung der See beitragen und den dänischen Untertanen in Preußen und Livland Schutz gewähren; bittet um Unterstützung für den Orden.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an den Erzbischof von Gnesen: kann die dem Erzbischof nach seinen Angaben (und dem Schreiben der polnischen Königin) vom Papst in Preußen übertragenen Besitzungen und Einkünfte erst dann übergeben, wenn eine päpstliche Urkunde vorliegt, die auch für den Orden bindend ist; bietet seine Unterstützung an, soweit ihm das möglich ist.
PrUB1398.12.15 – 1398 XII 15. Walk.
Die Ratssendeboten der livländischen Städte an Danzig und die anderen preußischen Städte: berichten, dass die Russen anfangen, ihre Waren selbst zu verschiffen. Dadurch sei im Falle eines Unfalls der russischen Händler großer Schaden für den Kaufmann zu befürchten. Bitten daher, sich beim Hochmeister dafür einzusetzen, dass niemand in den preußischen Häfen die Waren der Russen laden oder ausführen dürfe. Sie wollten dieselben Anordnungen treffen. — Gescreven up dem Walke under der stad Rige secrete des sondages vor Thome [13]98. (Hansisches UB 5, 355, S. 178 / Hanserecesse I,4, 508, S. 469)
PrUB, JH I 573 – 1398 XII 18. Fischhausen.
Verschreibung des Bischofs Heinrich v. Samland für Michael über den Krug in Zimmerbude (Abschrift 17. Jhdt.). - Fischhusen, 1398 dec. oct. d. m. Decembr. (OBA 1, 27)