REGESTEN 1398

1398, o.T.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Königin [Hedwig] von Polen: Die Verhandlungen in Thorn über die Rückgabe des Dobriner Landes wurden sowohl durch die äußeren Bedingungen als auch durch das Faktum erschwert, daß der Hochmeister noch die Zustimmung der Gebietiger einholen mußte. Er hofft, daß die Ereignisse nicht zur Verschlechterung der Beziehungen führen.
Einnahmen (Zinsen, Zinsgerste und Höfe) und Ausgaben des Marienburger Konvents (Zahlungen an den Gartenmeister, den Viehmeister, den Schmiedemeister, den Schuhmeister, den Backmeister und den Karwansherrn sowie für Heuschlag und für die Höfe).
PrUB, JH I 575 – [1398]. [o.O.].
Entscheid des böhmischen Unterkämmerers Conrad Erwählten zu Verden in Sachen des Ulrich v. Ausk Landkomtur in Böhmen und Mähren mit dem Juden Leb. Abschrift. (VIIa 32)
PrUB, JH I 576 – [1398]. [o.O.].
Abmachungen mit den Söldnern und Schäffern, die in Gotland gewesen sind. (O. Z.)
PrUB, JH I 576a – [1398]. Marienburg.
Formular zu einer Konsenserklärung zu einem Stellentausch zweier Pfarrer und einer Bitte an einen Bischof, diesen in Kraft treten zu lassen. - Marienburg 1398. (OF 2c, 3 - nicht im OBA)
PrUB, JH II 1395 – 1398 o.T. o.O.
Bischof Heinrich von Samland verleiht dem Bukilin 3 Haken im Felde zu Wergen (Wargen?). Zeugen: Dietrich Dompropst vom Ermland, Adalbert Grose Bischofsvogt, die samländischen Domherren Nicolaus und David, Kaplan Nicolaus und Johann Bucking. – 1398 ohne Tagesdatum. Original Pergament Siegel, stark abgebröckelt. (Schiebl. XXVIII 8).
PrUB, JH II 1396 – 1398 o.T. o.O.
Verzeichnis der Grenzen zwischen dem Ordens- und Bischofsteile von Samland. Pergament o.S. geschrieb. cr. 1398. Abgabe Frauenburg, Mon. Samb. C6. Urkb. Bist. Saml. S 183 Nr. 270; vgl. Altprß. Monschr. Bd. 59 S. 15 Not. 6. (Schiebl. LII 44).
1398, Januar
PrUB, JH II 1380 – 1398 I 3. Königsberg.
Wernher von Tettingen Oberst-Marschall verleiht dem Thomas Knötchin und den Brüdern Claus und Kunike 6 1/2 Hufen bei dem Teiche zu Waldau und teils bei Gehlblum. Zeugen: Heinrich Swelborn Hauskomtur, Niclos Vietsch Pfleger zu Schaaken, Johann Mommolt Mühlmeister zu Königsberg, Bruder Hannos Rabe und der Kompan Ulrich Czenger. – Königsberg 1398 Donnerstag vor der obersten Tage. Original Pergament Siegel. (Schiebl. XXXV 37).
PrUB, JH II 1381 – 1398 I 4. Königsberg.
Wernher von Tettingen Oberst-Marschall verleiht dem Truchno 6 Haken im Felde zu Sapoliten (h. Suppliethen). Zeugen: Heinrich Swelborn Hauskomtur, Niclos Viltsch Pfleger zu Schaaken, Johann Mommolt Mühlmeister, Ulrich Czenger Kompan und Bruder Peter Yngebrant. – Königsberg 1398 Freitag vor der Obersten Tage. Original Pergament Siegel. (Schiebl. XXXI 15).
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Großfürst Witold: ist verwundert, daß Witold sich nicht mit den zu Kaunas Garthen] mit den Gebietigern des Ordens vereinbarten Bedingungen für einen Ausgleich zufrieden gibt, sondern noch das Land Dobrin ins Spiel bringt, das doch nur Polen und den Herzog von Oppeln betrifft; hat durch seine zahlreichen Boten und Gesandten bewiesen, daß ihm nicht am Krieg gegen Witold, sondern an der Mehrung des Christentums liegt; bietet an, während eines Waffenstillstands bis Ostern [April 7] oder Pfingsten [Mai 26] die bestehenden Streitigkeiten auf einem persönlichen Treffen auszuräumen und durch den Abschluß eines ewigen Friedens zu beenden.
PrUB, JH II 1382 – 1398 I 23. Königsberg.
Werner von Tettingen Oberst-Marschall erteilt den Handwerkern vor dem Hause zu Schaaken eine Handfeste. Schuhmacher Hannus, Schröter (i. e. Schneider) Claus, Heyne Bäcker, Kunike Kreisch- mer, Pauwel Fleischer und Wilhelm Schuhmacher. Zeugen: Heinrich Swelborn Hauskomtur, Niclos Viltsch Pfleger zu Schaaken, Hannus Cosput Pferdemarschall, Ulrich Czenger Kompan. – Königsberg 1398 Mittwoch vor Convers. Pauli. Original Pergament Siegel ab. (Schiebl. XXX 18).
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an die Stadt London: bittet um Hilfe bei der Regelung der Handelsgeschäfte des verstorbenen Dieners des Großschäffers von Marienburg in London, Heinrich Herderschen; dessen Waren, Güter und Forderungen soll dem einem weiteren Diener des Großschäffers übergeben werden, Nikolaus Knoke, der sich bereits in London aufhält.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Herzog [Ladislaus] von Oppeln: wiederholt, daß er das Dobriner Land nicht kaufen, sondern nur als Pfand halten will; hat zudem erfahren, daß der Herzog das Land noch immer nicht vom Anspruch der polnischen Krone befreit hat.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an die litauischen Fürsten Switrigal und Fedirsko: bedauert, daß sie ihre väterlichen Erblande verloren haben, und akzeptiert ihre Versicherung, dem Christentum aufgeschlossen gegenüberstehen, das hoffentlich weiter in ihren Länder weitere Verbreitung finden wird; kann zu diesem Zeitpunkt keine Boten durch Polen nach Ungarn schicken, jedoch befinden sich beim ungarischen König [Sigismund] zur Zeit Boten, denen sie Nachricht zukommen lassen können, damit der Hochmeister ihnen eine Antwort geben kann.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Königin [Margarethe] von Dänemark: dankt für die durch den Großschäffer [Johann Tirgard] übermittelte Botschaft und für ihre Politik gegenüber den Herzögen Barnim und Wartislaw [von Pommern-Stralsund], die seinen Untertanen und dem gemeinen Kaufmann dient. Zur Frage der Vertreibung der Seeräuber hat er sich mit den Städten beraten, will aber noch die Entscheidungen der Hansestädte abwarten und die Königin darüber informieren.
1398, Februar
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an die Bischöfe [Preußens]: Ersucht um Anordnung einer Fürbitte für die [im Rahmen der Gotlandexpedition] zur See ausgesandte Mannschaft.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an König von England [Richard II.] und gleichlautend an London: kündigt den 1388 geschlossenen Handelsvertrag mit England auf.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an die Herzöge Barnim und [Wartislaw] von [Pommern-]Stralsund: fordert sie auf, den Seeräubern den Aufenthalt in ihrem Hoheitsgebiet zu untersagen, die sich nach Angriffen auf den gemeinen Kaufmann nach der Peene zurückgezogen haben und nun neue Überfälle ausführen wollen.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Deutschmeister [Konrad von Egloffstein]: dankt für die Vermittlung des Briefes der Kurfürsten an die Königin von Polen, die allerdings gerade beim König und seinen Herren in Ungnade gefallen ist, auch wegen ihrer Unterstützung für den Orden. Bittet, den Römischen König und die Kurfürsten über die Bedrohung des Ordens durch den König von Polen, den Großfürsten Witold und den Herzog von [Pommern-]Stettin zu informieren, damit diese umgehend schreiben und Schlimmeres verhindern; fordert den Deutschmeister trotz der Mühen zu raschem Handeln auf.
Instruktion für den Juristen Johannes Rymann, den Ordengesandten an die deutschen Fürsten: soll auf die Unterstützung Litauens und Rußlands durch den König von Polen, auf die Unzuverlässigkeit der Zusagen Witolds, das Christentum anzunehmen, sowie sein Bündnis mit Tataren und Türken gegen den Orden und Pläne für eine päpstliche Bestätigung ihrer Herrschaft über Litauen und Rußland hinweisen; soll auch die Herzöge von [Pommern-]Stettin anklagen, die den Durchzug der Ritter nach Preußen erschweren, sich mit Polen und Witold verbinden und die Vitalienbrüder unterstützen.
1398, März
PrUB, JH II 1383 – 1398 III 10. Königsberg.
Wernher von Tettingen Oberst-Marschall verleiht dem Clawsicke 2 1/2 Hufen zu Mantau. Zeugen: Heinrich Swelborn Hauskomtur, Niclos Vilsch Pfleger zu Schaaken, Heinrich von der Heyde Pfleger zu Insterburg, Ulrich Czenger Kompan und Bruder Niclos Schonfeld. – Königsberg 1398 Sonntag Oculi. Original Pergament Siegel. Erneut für Zach. Paduer am 29. September 1528. (Schiebl. XXXV 38).
Handfeste des Obersten Marschalls Werner von Tettingen über eine zusätzliche Hufe zum Krug czur Leisse.
Hochmeister Konrad von Jungingen an die Stadt Brügge: verspricht ihren Klagen gegen den Großscheffer von Königsberg nachzugehen und diesen anzuweisen, wieder Bernstein der gewohnten Qualität zu versenden.
PrUB1398.03.29 – 1398 III 29. Marienburg.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Graf Dietrich von der Mark: antwortet auf dessen Schreiben wegen der Klage des Johann Lovenscheide gegen die Hitfelds, dass nach Mitteilung Danzigs demselben sein Recht geschehen sei. Schickt eine Abschrift des betreffenden Danziger Schreibens und fordert den Kläger auf, nach Preußen zu kommen, falls ihm das nicht ausreicht. - Am fritage vor Palman. - Notizen über gleichlautende Schreiben an Reinhard von Jülich und Geldern, Rat und Stadt Lüdenscheid sowie Johan Lovenscheide. (OF 2c, fol. 76 / Hansisches UB 5, 312, S. 162)
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Königin [Hedwig] von Polen: teilt mit, daß er - wie dies bereits der Kanzler der Königin, der Krakauer scholasticus Albert, mit den mitgeführten Schreiben belegen konnte - durch den Pfandvertrag mit Herzog Ladislaus von Oppeln berechtigt und auch bereit ist, das Dobriner Land an den zurückzuerstatten, der die volle Pfandsumme bezahlt.
1398, April
PrUB, JH I 561 – [1398 IV]. [o.O.].
Hochmeister an den Meister in Livland betreffend den Friedensschluß mit Wytowdt. Konzept. (XVIIa 179)
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Königin [Hedwig] von Polen: beschwert sich, daß seine Kaufleute in Krakau gezwungen werden, ihre Waren zu ungerechten Preisen an einheimische Kaufleute zum Verkauf anzubieten, und bittet, diese Einschränkungen zum gemeinen Nutzen abzustellen.
Hochmeister Konrad von Jungingen bestätigt den Waffenstillstand mit Großfürst Vytautas (Witold) von Litauen für ein Jahr, der alle Angehörigen der beiden Parteien bis auf die Samaiten einschließt.
Herzog Johann von Mecklenburg übergibt dem Deutschen Orden und den gemeinen Kaufleuten der Hanse die Stadt Wisby, ihren Hafen und die Insel Gotland, um sie im Krieg gegen die Vitalienbrüder zu unterstützen; die Insel soll solange in dem Besitz des Ordens bleiben, bis sich der Hochmeister und König Albrecht von Schweden über Gotland geeinigt haben; der Herzog verfügt zudem, wie bei der Entschädigung betroffener Kaufleute vorgegangen werden soll. Johann von Pfirt Komtur zu Schwetz, Arnold von Burgelen Komtur zu Schönsee, Johann Tyrgarten Großschäffer zu Königsberg. – Wisby 1398 am nächsten guten Freitage vor Ostern. Original Pergament SS. des Herzogs und der Stadt Wisby. Voigt, Cod. dipl. pruss. V. S. 139. Hanserezesse I,4, 414 Nr. 437. (Schiebl. 80 Nr. 1).
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an die Königin [Hedwig] von Polen: beklagt sich über die Beeinträchtigung des Durchfuhrhandels seiner Untertanen durch neue Statuten in Krakau, aufgrund derer einige Thorner Bürger in Krakau zum Verkauf ihres aus Ungarn ausgeführten Kupfers gezwungen sind; ersucht um Abschaffung dieser Beschwerungen. (OBA 559a [als Nachtrag] / OF 2c, fol. 77)
Hochmeister Konrad von Jungingen an Papst [Urban VI.]: bittet, Bischof Nikolaus von Kulm zu bewegen, in sein Bistum zurückzukehren, weil diesem sonst großer Schaden entstände.
PrUB, JH I 559b – 1398 IV 16. Marienburg.
Hochmeister Konrad von Jungingen an die Königin [Hedwig] von Polen: verwendet sich für den Thorner Bürger Hartwig Hitfeld. Entwurf o.D., auf der Rückseite von [PrUB, JS-FS 117 = OBA 559a]. (OBA 559b / Regest: Hansisches UB 5, 317)
PrUB, JH II 1385 / PrUB, JH I 560 – 1398 IV 23. Grodno (Garten).
Wilhelm von Helfenstein Großkomtur, Konrad Graf von Kyburg Spittler und Komtur zu Elbing, Marquard von Sultzbach Komtur zu Ragnit und Johann von Schönfeld Komtur zu Osterode beurkunden den im Auftrage des HM's Konrad von Jungingen und DO’s mit dem Großfürsten Alexander alias Witowt von Littauen abgeschlossenen Präliminarfrieden. Wernher von Brugghenoye Meister in Livland, Wernher von Tettingen Marschall, Johann von Beffardt Trapier und Komtur zu Christburg, Borchard von Wobeke Treßler, Friedrich von Wenden Komtur zu Thorn, Ulrich von Jungingen Komtur zu Balga, Johann von Rumpenheim Komtur zu Brandbg., Albrecht Graf von Schwarzburg Komtur zu Danzig. – Garthen 1398 an Georgias. Original Pergament von 4 SS. 3 erhalten. (Schiebl. 53 Nr. 1a) / zwei Abschriften (XVIIa 165 Nr. 177 / OBA 1, 274). Livländisches Urkundenbuch. IV Nr. MCDLXX. — Weise I Nr.1.
1398, Mai
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Königin [Hedwig] von Polen: kann wegen der schlechten Wege und des schweren Regens nicht persönlich kommen und bittet um sicheres Geleit für seinen Gesandten, den Grafen von Sayn, den Kulmer Landvogt (advocatus terre nostre Culmensis).
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Wisby: weist darauf hin, dass die Vertreibung der Seeräuber aus Gotland und die Ausrüstung der Friedeschiffe große Kosten verursacht haben; befürchtet, dassdie Seeräuber im Winter, wenn die Friedeschiffe pausieren, versuchen würden, sich abermals in Gotland festzusetzen; hält es daher für notwendig, in der Stadt und auf dem Land den Winter über so viele Leute zu haben, dass man den Seeräubern widerstehen könnte; die daraus entstehenden Kosten könne Preußen jedoch nicht allein tragen; schlägt eine Beratung über die Aufteilung der Kosten vor.
1398, Juni
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Deutschmeister [Konrad von Egloffstein]: bittet um Entsendung eines Gebietigers zur Beteiligung am bevorstehenden Friedensschluß mit Herzog Witold Großfürst von Litauen, der auf einem Tag von Hochmeister und Herzog September 29 vereinbart werden soll; der Bruder soll bis September 1 in Preußen angekommen sein und bis zum auf das nächste Jahr verschobenen großen Kapitel im Land bleiben, um Auskünfte über die Balleien zu geben.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an den Frankfurter Bürger Paul Quentin: nimmt das Angebot zum Ausgleich des ohne Schuld des Ordens ausgebrochenen Streites mit dem Herzog von [Pommern-]Stettin an; soll, wie angeregt, deshalb zu ihm kommen. Für einen Ausgleich sollen keine Kosten und Mühen gescheut werden.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an den Fürsten Boleslaw alias Switrigal Herrn zu Littauen: widerspricht der - fälschlich mit der Mission des Komturs von Rehden, des Grafen [Rudolf] von Kyburg, in Beziehung gesetzten - Nachricht, der Orden habe sich mit Herzog Witold gegen Switrigal und seinen Bruder verbunden. Der für September 29 vereinbarte Tag mit Witold soll der Ausbreitung des Christentums dienen; der Hochmeister will den Fürsten gerne von den Ergebnissen in Kenntnis setzen.
1398, Juli
PrUB1398.07.01 – 1398 VII 1. Stuhm.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an König Karl [VI.] von Frankreich [und an Herzog Philipp von Burgund]: bittet, Konrad von Lübeck, Sohn des Elbinger Bürgers Hermann von Lübeck, bei der Einforderung der ausstehenden Forderungen seines Vaters behilflich zu sein. (OF 2c, fol. 79 / Hansisches UB 5, 312, S. 162)
*a href="js/js340.htm">PrUB, JS 340 – 1398 VII 5. Grebin.
Hochmeister Konrad von Jungingen ernennt mit Rat seiner Gebietiger die Ratsherren Arnold Hecht aus Danzig und Arnold von Herford aus Königsberg zu Hauptleuten und Admiralen der aus den preußischen Häfen ausgesegelten Flotte und überträgt ihnen die Gerichtsbarkeit über die Kontingente auf den Schiffen; bittet alle Herrschaftsträger, diese Hauptleute nach Kräften zu unterstützen.
PrUB, JH I 670 – [1398-1401] VII 5. Danzig.
Andreas Slomow an Magister Stapil Kaplan des Hochmeisters in Sachen der Kulmer Kirche u. des Domherrn Johann von Samland. Original. - Danzig ohne Jahr 5 die m. julii. (LXIII 27)
PrUB, JH I 562 – 1398 VII 13. [o.O.].
Handfeste über 1 Hufe 19 Morgen in Brauersitten. Abschrift. - 1398 Margarethe.
PrUB, JH II 1386 – 1398 VII 13. o.O.
Ulrich von Jungingen Komtur zu Balga und Vogt zu Natangen verschreibt dem Rittow und Hanke (Hauke?) 22 Morgen zu Clausiein (Rettauen?). Zeugen: Johann Egloffstein Hauskomtur, Wulf von Ennyngen Kompan und Peter Kaplan. – 1398 an Margareta. Original Pergament. Depositum. (Schiebl. XXVI 223).
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Königin [Hedwig] von Polen: bittet jenen keinen Glauben zu schenken, die den rechtmäßigen Anspruch des Ordens auf das Dobriner Land in Zweifel ziehen; ist nach dem Wortlaut seiner Urkunden berechtigt und auch dazu bereit, das Territorium an jeden zu übergeben, der die darauf liegende Pfandsumme erstattet.
1398, August
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Herzog Bogislaw von [Pommern-]Stolp: kann der Aufforderung nicht Folge leisten, zu diesem Zeitpunkt mit einem Heer in das Land des Herzogs [vor dy Dober] zu kommen, da dies zu beiderseitigen Schäden führen würde und keine Heerfolge vereinbart wurde; bittet, dies dem Orden nicht negativ anzurechnen.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Königin [Hedwig] von Polen: Die von ihr beanspruchten beiden Dörfer im Land Dobrin standen schon vor der Verpfändung an den Orden unbestritten dem Herzog von Oppeln zu; bittet deshalb, dem Vogt von Bebern als rechtmäßigem Vertreter den friedlichen Besitz dieser Dörfer zu gestatten.
PrUB1398.08.15 – 1398 VIII 15. Lucka (Luckten).
Hochmeister [Konrad von Jungingen an die Stadt Stolpe]: ihr Landesherr, der Herzog von Pommern-]Stettin habe um die Rückgabe des seinen Untertanen in Danzig arrestierten Gutes gebeten, der Hochmeister fordere dagegen, dass der Herzog zuvor erst einmal den preußischen Untertanen bei der Wiedererlangung des ihnen weggenommen Gutes behilflich sein solle. (OF 2c, fol. 87b / bei Hansisches UB 5, 331, S. 169 / Hanserecesse I,4, 479)
PrUB1398.08.17 – 1398 VIII 17. Lucka (Luckten).
Hochmeister [Konrad von Jungingen an Herzog Swantibor von Pommern-Stettin]: Der Herzog habe um die Rückgabe des seinen Untertanen in Danzig arrestierten Gutes gebeten, der Hochmeister fordere dagegen, dass der Herzog zuvor erst einmal den preußischen Untertanen bei der Wiedererlangung des ihnen weggenommen Gutes behilflich sein solle. (OF 2c, fol. 87b / Hansisches UB 5, 331, S. 169 / Hanserecesse I,4, 480)
PrUB1398.08.17.a – 1398 VIII 17. Lucka (Luckten).
Hochmeister [Konrad von Jungingen an die Stadt Stolpe]: wiederholt die Forderung in [PrUB1398.05.15]. (OF 2c, fol. 87b / Hansisches UB 5, 331, S. 169 / Hanserecesse I,4, 480)
PrUB, JH I 563 – 1398 VIII 20. [o.O.].
Handfeste über Powayen. Abschrift.
PrUB, JH I 564 /,PrUB, JH II 1387 – 1398 VIII 20. o.O.
Bischof Heinrich von Samland verschreibt dem Paul von Powayen und dessen Sohne Heinrich Kämmerer zu Medenau 7 Hufen zu Powayen. Feld Grozdow. Wald Scalane. Wiese Sacho. Berg Prawest. Feld Lauknite. Blumenau. Kragin (h. Kragau). Medenau. Zeugen: Albert Grose Bischofsvogt und Domherr Jacob. 1398 XX. die mens. Aug. - Abschrift d. 17. Jh. (OBA 1, 27) / Original Pergament, Siegel. (Schiebl. XXXIX 22).
PrUB, JH I 565 – 1398 VIII 24. Sehesten.
Erklärung des Hochmeisters Konrad v. Jungingen für Philipp v. Wildenaw wegen der von seinen Gütern den Komturen zu Balga und Elbing zu leistenden Abgaben; auch Verleihung von Fischereigerechtsamen in benannten Seen. Zeugen: Großkomtur Wilhelm v. Helfenstein, Oberster Marschall Werner v. Tettingen, Oberster Spittler Graf Konrad v. Kyburg Ktr. zu Elbing, Ulrich v. Jungingen Komtur zu Balga und der Kompane Bertolt v. Truchburg u. Eberhard v. Wallenfels. - Sehesten 1398 an Barthol. (OBA 1, 202 / vgl. [PrUB, JH I 465])
PrUB, JH I 566 – 1398 VIII 24. Sehesten.
Hochmeister Konrad von Jungingen für Philipp von Wildenaw wegen der Abgabe von seinen Gütern und der Fischereigerechtigkeit. - Sehesten 1398 an Bartholom. (LVa 15 u. LV / OBA 1, 202 / vgl. [PrUB, JH I 465])
PrUB1398.08.29 – 1398 VIII 29. Kopenhagen.
Erzbischof Jakob von Lund bekennt sich gegenüber dem Großschäffer von Marienburg, Johan Dergarde, dem Deutschen Orden und den Städten Thorn, Elbing und Danzig zu einer Schuld von 5000 nob. wegen des auf Bornholm gestrandeten, auf 8000 nob. taxierten Gutes und verspricht, die Summe in jährlichen XI 11 fälligen Raten von je 1000 nob. in Danzig zu bezahlen, abzüglich der bereits früher entrichteten 500 m. lüb. und 35 m. preuß. (Hansisches UB 5, 331, S. 169 / Hanserecesse I,4, 494)
PrUB, JH I 567 – [1398] VIII [31]. Barten.
Hochmeister an Herzog Witold [Wytowt] betreffend die Tagfahrt mit demselben. Konzept. - Barthen ohne Jahr Sonnabend vor Egidii. (XX, 57)
1398, September
Der ermländische Bischof Heinrich hebt die 1394 erfolgte Vereinigung von Altstadt und Neustadt Braunsberg wieder auf; er gibt der Neustadt neue Freiheiten und Rechte, jedoch auch neue, im Einzelnen beschriebene Verpflichtungen.
PrUB1398.09.01 – 1398 IX 1. Kopenhagen.
König Erich von Dänemark, Norwegen und Schweden beurkundet seinen unter Zustimmung der Königin Margarethe und der drei Reichsräte für ewige Zeiten abgeschlossenen Freundschaftsvertrag mit Hochmeister Konrad von Jungingen, dem Deutschen Orden nebst den Landen Preußen und Livland und deren Städten, wonach er sich zu gegenseitiger Neutralität verpflichtet und allen Einwohnern dieser Lande den Handelsverkehr in seinen Reichen gemäß den Privilegien, wie er sie den Hansestädten bestätigt habe, gestattet, während ebenso seinen eigenen Untertanen in Preußen und Livland die altherkömmliche Handelsfreiheit zustehen soll. (RA Kopenhagen, Original / Hansisches UB 5, 331, S. 169 / Hanserecesse I,4, 492 / Voigt, Codex diplomaticus, 5, S. XXX)
PrUB, JH II 1388 – 1398 IX 6. o.O.
Bischof Bertrandus von Angouléme transsumiert als päpstlicher Executor zwei Mandate Papst Bonifaz IX betreffend Anwartschaft des Bartholomaeus Johannis de Swetza, Kanoniker von Leslau, auf freiwerdende Benefizien in den Diözesen Leslau und Plock von 1398 Aug. 30. die vero sexta mensis Septembris. Original Pergament. Notariats-Instrument des Joh. Copes de Gronlo. ohne Siegel abgelöst vom Ordensfol. 89. (Schiebl. 76 Nr. 17).
PrUB, JH II 1389 – 1398 IX 12. Falkenburg.
Czules, Hans, Hennygh, Hasse, Lodewych und Clawes von Wedel und Hans von dem Walde mit seinen Brüdern verleihen Herrn Johann Ryn das Schulzenamt zu Dalow mit Landbesitz und benannten Rechten. – Falkenburg 1398 Donnerstag vor Kreuzes Erhöhung. Original Pergament. 7 SS. (Schiebl. 46 Nr. 38).
Handfeste des Hochmeisters Konrad von Jungingen für die Stadt Gerdauen, die die Landgebiete für die Stadt, den Schulzen und den Pfarrer zuweist, die kleine Gerichtsbarkeit verleiht, den Zins zwischen Stadt und Orden aufteilt und die Größe der einzelnen Höfe und Einschränkungen bei den Fischereirechten der Stadt festlegt. Schultheiß Jacob. Zeugen: Wilhelm von Helfenstein Großkomtur, Wernher von Tettingen Ober-Marschall, Arnold Stapel Kaplan, die Kompane Bertolt von Truchpurg und Eberhart von Wallenfels und die Schreiber Hewke und Heinrich Hof Tolleinen 1398 an Matthaeus. Abschrift ziemlich gleichzeitig auf Pergament. Auch eine 2. Abschrift bzw. mehr Auszug auf Pergament. Deposita. (Schiebl. XXVII 105, 106).
PrUB, JH II 1391 – 1398 IX 26. Reval.
Bischof Johann von Reval lässt durch Abt Johann zu Padis und den Dominikanervikar zu Reval Baccal. Johann Vrolink in Gegenwart der Notare Joachim Cok und Dietrich Voghet die 8 Quittungen vom 17. März und 20. Dezember 1390, 21. Oktober 1391 und 24. März 1394 transsumieren. Zeugen: das Revaler Domkapitel (Dechant Heinrich Lange, die Domherren Goswin Reys, Joh. Staelbiter, Dietrich Coys, Dietrich Gronink und Arnold Rekelink und die Domvikare Heinrich Daelheym und Dietrich Zozener) und die rittermäß. Vasallen Bertram Treyden und Dietrich Tolk. – Reval, 26. Sept. 1398. Original Pergament. Von 2 SS. eines ab. Livländisches Urkundenbuch IV Nr. MCDLXXVII. (Schiebl. L. S. L 3).
1398, Oktober
Hochmeister Konrad von Jungingen und der Deutsche Orden zu Preußen, Deutschland und Livland schließen mit Großfürst Witold von Litauen und Rußland einen Friedens- und Grenzvertrag, nach dem das Land Samaiten an den Deutschen Orden fällt. - Rechtsinhalt: 1. Verpflichtung Witolds zur Ausbreitung des Christentums, 2. Einhaltung des Friedens, 3. Verpflichtung beider Teile, keine Bündnisse gegeneinander einzugehen, 4. Festsetzung der Grenzen a) gegen Livland, b) gegen Preußen und c) gegen Masovien nach Auslösung des Landes Wese vom Deutschen Orden durch Herzog Semovit, wobei d) das jenseits Litauen gelegene, außerhalb dieser Grenzen gelegene Land (Samaiten) dem Deutschen Orden für alle Zeiten zufällt, 5. Verzicht des Großfürsten auf Pleskau und 6. des Hochmeisters auf Gr. Naugard (Nowgorod), 6. Freier Handelsverkehr, 7. Verbot der Aufnahme von Zinshaftigen der Gegenseite, 8. Verteilung der Kriegsbeute und Feldgerichtsbarkeit bei gemeinsamen Kriegszügen, 9. Verhinderung von Durchzügen der Gegner des anderen Teils, 10. keine Aufnahme von Geächteten der Gegenseite, 11. kein Durchzug durch das Gebiet der Gegenseite, ohne dessen Zustimmung, 12. Bürgschaften der Aussteller und ihrer Gebietiger oder Bojaren. - Zu den beiden Ausfertigungen des Großfürsten und des Hochmeisters s. PrUB, JH II 1392-1393 .
PrUB, JH II 1392 – 1398 X 12. Memelinsel Sallin.
Friedensvertrag zwischen Großfürst Alexander anders Wytowt und dem DO (HM Konrad von Jungingen). Beitritt der littauischen Großen Waldemar Oheim Wyt.'s, Sigismund Bruder Wyt.'s, die Herzöge Jorgez. Pinske, Michael zu Salsa, Alexanderz. Starodup, Ywan zu Gloscha, Ywan zu Druczska, Jamund zu Kleczska, die Hauptleute Minigail zu Aschmyn, Manvyda zu Wilna, Bratusch von Mies, Waysil Sohn des Boreyke, Czapurna Hofmarschall, Gastut Hauptmann zu Crewin, Kymundt, Ginewille Hauptmann zu Tranken, Sungail Hauptmann zu Gauen, Walmundt Sohn des Busky, Wygark Hauptmann zu Wilkomir, Astik Hauptmann zu Uspale, Coreyko Hp. in Mediniken, Nammir Pferdemarschall, Boynide Hp. in Pernaw, Girde Sohn des Staminaus, Gottard Sohn des Talteginde, Gyntawt Sohn des Wilgey. Zeugen: die Bischöfe Heinrich zu Ermland, Heinrich zu Samland und Andreas zu Wilna und viele nicht benannte geistliche und weltliche Würdenträger pp. – Auf der Memelinsel Sallin 12. Oktober 1398. In einem Vidimus vom 23. April 1410. Desgleichen vom 9. August 1419. Desgleichen vom 10. Mai 1421. Ferner in einem Transsumpt d. d. 10. Januar 1424 Sch. 10 n. 40,9 n. 31 fol. XLII ff. Grenzbeschreibung wie folgende Nr. Vgl. Weise I Nr.2. (Schiebl. 62 Nr. 6, 7, 8).
PrUB, JH II 1393 – 1398 X 12. Werder Sallyn.
Konrad von Jungingen HM beurkundet einen ewigen Frieden mit Alexander anders Wytowt Großfürst von Littauen und Reussen. Grenzen beschrieben. Land der Naugartener u. s. w. Gesiegelt haben noch Wennemar von Brugghenoye Meister in Livland, Wilhelm von Helffenstein Großkomtur, Wernher von Tettingen Marschall, Konrad Gf. von Kyburg Spitter, und Komtur zu Elbing, Johann von Beffart Trap. und Komtur zu Christburg, Burch. von Wobeke Treßler, Beruh. Hevelman Landmarsch, i. Livland, die Komture Friedrich von Wenden zu Thorn, Ulrich von Jungingen zu Balga, Johann von Rumpenheim zu Brandbg., Marquard von Solzbach zu Ragnit, Joh. von Schönfeld zu Osterode und Albrecht Graf von Schwarzburg zu Danzig. Anwesend die Bischöfe Andreas zu Wilna, Heinrich zu Ermland und Heinrich zu Samland. Auf dem Werder Sallyn im Memelstrome 12.Oktober 1398. Original Pergament. Noch 11 SS. erhalten. Ein 2. Original, deutsch, waren noch 7 SS. erhalten. Transsumpt vom 9. August 1419. Livländisches Urkundenbuch. IV Nr. MCDLXXVIII. (Schiebl. 53 Nr. 3. 53 Nr. 1b, 2).
PrUB, JH II 1394 – 1398 X 14. Kowno.
Alexander anders Witowt Großfürst von Littauen verspricht dem HM Konrad von Jungingen Beihülfe zum Bau von 2 Ordenshäusern an der Grenze und gestattet ihm auf Lebenszeit das Jagen in seinen Landen. – Kouwen 1398 Montag vor Gallus. Original Pergament. SS. d. Ausstellers, seines Bruders Sigmund, des Herzogs Michel von Sasslaw, des Mynegal Hauptmanns zu Aschmynne, des Moniwyde Hauptmanns zu Wilna und des Marschalls Czuporne. (Nr. 4 fast ganz weg). Weise I Nr. 3. — Livländisches Urkundenbuch. IV Nr. MCDLXXIX. (Schiebl. 53 Nr. 4).
PrUB, JH I 571 – 1398 X 24. Bister.
Konrad von Jungingen Hochmeister lässt die beiden eingerückten Bundesverträge
1) des Bischofs Dietrich von Dorpat v. 26.3.1396,
2) des erwählten Erzbischofs von Riga v. 5.3.1396
notariell vidimieren. Abschrift durch Feuchtigkeit beschädigt. - Bister 1398, 24. die m. octobr. (LI LS Nr. 50)
PrUB1398.10.31 – 1398 X 31. o.O.
Die preußischen Städte an Königin Margarethe: haben das Verzeichnis des Schadens, den die preußischen Kaufleute in den drei Reichen und durch deren Einwohnern erlitten haben, noch nicht gemäß der Bestimmung des Kopenhagener Rezesses [Hansisches UB 5, 341] aufstellen können, doch solle jeder bis Weihnachten seine Schadensliste dem Danziger Rat einreichen, der dieselbe dann der Königin übermitteln wird. (Hansisches UB 5, 352, S. 178 / Hanserecesse I,4, 504)
1398, November
PrUB1398.11.01 – 1398 XI 11. Danzig.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an die Herzöge Bogislaw [VIII] und Barnim [V] von [Pommern-Wolgast-]Stolp: bittet, einigen Danziger Kaufleuten, denen ein mit 7 1/2 l. Hering, Nüssen und anderem Gut beladenes Schiff zwischen Leba und Rewahl gestrandet ist, das geborgene Gut nach Angabe des Gerhard Ekkenhagen herauszugeben. (OF 2c, fol. 94 / Hansisches UB 5, 355, S. 178)
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an König [Albrecht] von Schweden: hat mit seinen Gebietigern darüber beraten, was Hermann von der Halle mit dem König besprochen hat; schlägt vor, die Vertreter des Ordens mit denen des Königs von Danzig aus nach Gotland ziehen zu lassen, um dort die Übergabe vorzunehmen. Der Großschäffer wird die Namen der Ritter und Knechte mitteilen, die nach dem Wunsch des Ordens mitbesiegeln sollen.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Bischof Jakob von Plock : bittet aufgrund des Berichts des Vogt von Bebern, den wegen der Auslieferung eines danach rechtmäßig hingerichteten Falschmünzers von ihm ausgesprochenen Bann über mehrere preußische Untertanen wieder aufzuheben, da dieser - anders als von ihm angenommen - kein Geistlicher war.
PrUB, JH I 572 – 1398 XI 24. Marienburg.
Hochmeister an den Landkomtur zu Bozen betreffend die Einkassierung von Schuldforderungen des Hochmeisters u. Geldsendung an den Ordensprokurator; Forderung über 200 fl. an Hannus Lichtensteyn. Konzept. - Marienburg 1398 Sonntag vor Katharina. (XLIV 39)
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Herzog Albrecht von Bayern, Graf von Hennegau, Holland und Seeland, Herr von Friesland: teilt auf Anfrage des Herzogs nach Gütern im Wert von 700 Nobeln, die in Preußen von Kaufleuten aus Amsterdam beschlagnahmt wurden, mit, daß dies auf Bitten preußischer Untertanen erfolgte, die bisher nicht ausreichend für die Übergriffe der Auslieger des Herzogs gegen preußische Schiffe und Waren entschädigt worden sind; bittet um Rückgabe dieser Güter und hofft auf bessere Beziehungen.
1398, Dezember
Die Ratmannen zu Neisse an die Ratmannen zu Thorn: Bestätigung der ehelichen Geburt des Handschuhmachers Niclas Koher und Bitte, ihn im Falle einer dauerhaften Niederlassung zu unterstützen.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Königin [Margarethe] von Dänemark: wird auf Bitten der preußischen Hansestädte von Preußen aus zur Befriedung der See beitragen und den dänischen Untertanen in Preußen und Livland Schutz gewähren; bittet um Unterstützung für den Orden.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an den Erzbischof von Gnesen: kann die dem Erzbischof nach seinen Angaben (und dem Schreiben der polnischen Königin) vom Papst in Preußen übertragenen Besitzungen und Einkünfte erst dann übergeben, wenn eine päpstliche Urkunde vorliegt, die auch für den Orden bindend ist; bietet seine Unterstützung an, soweit ihm das möglich ist.
PrUB1398.12.15 – 1398 XII 15. Walk.
Die Ratssendeboten der livländischen Städte an Danzig und die anderen preußischen Städte: berichten, dass die Russen anfangen, ihre Waren selbst zu verschiffen. Dadurch sei im Falle eines Unfalls der russischen Händler großer Schaden für den Kaufmann zu befürchten. Bitten daher, sich beim Hochmeister dafür einzusetzen, dass niemand in den preußischen Häfen die Waren der Russen laden oder ausführen dürfe. Sie wollten dieselben Anordnungen treffen. (Hansisches UB 5, 355, S. 178 / Hanserecesse I,4, 508)
PrUB, JH I 573 – 1398 XII 18. Fischhausen.
Verschreibung des Bischofs Heinrich v. Samland für Michael über den Krug in Zimmerbude (Abschrift 17. Jhdt.). - Fischhusen, 1398 dec. oct. d. m. Decembr. (OBA 1, 27)