REGESTEN 1389

1389, o.T.
[Die preußischen Städte] an die Stadt Kampen: der Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] hat ihren Kaufleuten den Handel nach Preußen unter Beobachtung der von den Seestädten getroffenen Anordnung gestattet.
Genehmigung des Papstes Urban VI., die Reliquien in der Ordensburg Marienburg nur alle fünf Jahre einmal zu zeigen, aber trotzdem jeweils zum Fest Philippi und Jacobi (Mai 1) einen zweijährigen Ablaß zu verkaufen.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an Breslau: antwortet auf dessen Begehren, dass es den Breslauer Kaufleuten wie von Alters vergönnt sein möge, ihre Waren in die See und aus der See zu bringen, er habe deswegen an Danzig geschrieben; dieses habe ihm geantwortet, dass es sich darüber mit seinen Ältesten beraten wolle, dass es die Herstellung des früheren freundschaftlichen Verkehrs gern sähe und nur deshalb Satzungen gegen die Breslauer erlassen habe, weil Breslau mit Satzungen gegen die Danziger vorangegangen sei; will zum Guten reden, wenn seine Städte zusammenkommen. - Gegeben ibidem.
PrUB, JH I 482a – [1389]. o.O.
Bericht über die Verhandlungen der Gesandten des Hochmeisters Konrad Zöllner von Rotenstein mit denen des Königs Wladislaus von Polen zu Neidenburg unter Inserierung einer Urkunde der polnischen Bevollmächtigten über die Anberaumung desselben, de dato 1389 Mai 14.Die Verhandlungen enden, ohne ein Resultat zu erreichen. (OF 2a, p. 5-7, nicht im OBA)
PrUB1389.00.00.a – [1389]. Danzig.
[Danzig versendet in einem Umlaufschreiben] ein von [seinem Ratsnotar] Otto entworfenes Prokuratorium für die zu Verhandungm mit den Engländern Bevollmächtigten, sowie auch dessen Entwurf zu einer [Bescheinigung des durch Eidesleistung erwiesenen durch die Engländer erlittenen Schadens]. — [1389.] (APGd., Stadtbuch 1, S. 268-70 / Hanserezesse, I,3, 419, S. 431-33)
PrUB1389.00.00.b – [1389]. o.O.
[Die preussischen Städte an Lübeck]: melden, dass sich Arnold von Hervorde ihr Vogt zu Schonen, über Gewalttätigkeiten beschwert habe, welche sich Johann Horborg, der Lübische Vogt zu Schonen, gegen das Grenzzeichen der preussischen Vitte habe zu Schulden kommen lassen. Bitten, den Johann Horborg anzuweisen, dass er sich solcher Eigenmächtigkeiten enthalte und die begangenen wieder gut mache. — [1389]. (APGd., Stadtbuch 2, S. 203 / Hanserezesse, I,3, 434, S. 448-49)
PrUB1389.00.00.c – [1389]. o.O.
Klageartikel der preußischen Städte. — [1389]. (APGd., Stadtbuch 2, S. 61-66 / Hanserezesse, I,3, 448, S. 464-67)
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an den römisch-deutschen König [Wenzel]: berichtet über den Überfall auf Herzog [Wilhelm I.] von Geldern, der als Gefangener vom herzöglichen Hauptmann Eckard vom Walde am [13. Dezember 1388] in das Land Falkenburg gebracht wurde. Berichtet von seinen schriftlichen Bitten an Herzog Wartislaw und dessen Untertanen, einen Verhandlungstag in Lauenburg zu besenden. Aufgrund seiner Krankheit habe er den Großkomtur [Konrad von Wallenrode], den Obersten Trappier [Johann Marschalk von Froburg] und andere Gebietiger gesandt, doch sei nur ein Teil der herzoglichen Untertanen gekommen. Als er gehört habe, dass sie den Herzog von Geldern nach Polen führen wollten, habe er gefürchtet, dass sie ihn weiter in ein anderes fremdes Land brächten, wo er nicht weiter helfen könne. Hat daher ein Heer ausgesandt zu haben, das Burg und Stadt innerhalb von drei Tagen eroberte. Die Burgbesatzung hat geschworen, dem Herzog von Geldern alle weggenommenen Güter zurückzuerstatten und dessen Begleitung freizulassen sowie von Urfehde ihm und dem Orden gegenüber geleistet. Matzke Borke, einer der Hauptleute bei der Gefangennahme, habe sich dann in die Gefangenschaft des Ordens begeben bis zur Freilassung des Herzogs von Geldern. Vermutet Eckard vom Walde gerade in Polen bei König [Wladyslaw-Jagiello].
Danzig an Erzbischof [Magnus] von Lund: begehrt wegen lebhafter Klagen über Zollbedrückungen auf Bornholm eine Bestätigung der alten Freiheiten seiner Bürger, ehe es dieselben zum Besuch der Insel veranlassen kann, und beschwert sich über Ausübung des Strandrechts durch den dortigen Vogt.
PrUB, JH I 17511 – 1389. Marienwerder.
Das Domkapitel von Pomesanien (Propst Johann Lubicz, Dechant Johann Marienwerder Prof. theol., Kustos Bertram, Scholaster Heinrich Passer, Kantor Franz u. Dr. Johann Rymann) bewidmen den Pfarrer Rudger zu Neumark in Anerkennung seiner Verdienste mit einem Jahreszinse von 10 Mark. Abschrift. - 1489 septimo die etc in Marienwerder [Falsche Jahreszahl, gehört in das Jahr 1389!]. (LXV 99.)
1389, Januar
PrUB, JH I 476 – 1389 I 1. Arnswalde.
Verschreibung für das Kloster Marienwalde (Mark Brandenburg). - Arnswalde, Circumcisio domini. (OBA 1, 56c / Riedel A XVIII, 38)
[Hochmeister Konrad Zöllner von Rotenstein] an Herzog [Philipp] von Burgund: hat sein Schreiben von Oktober 13 den preußischen Städten kundgegeben und will es auch den anderen Seestädten mitteilen.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an Lübeck: befürwortet die Bitte des Herzogs von Burgund und der flandrischen Städte um Ansetzung einer neuen Tagfahrt. Georg von Polenz, Bischof von Samland, an den Kanzler [des Hochmweisters] Michel Spielberger: Beorderung des Kanzlers Michel Spielberger nach Fischhausen zur gemeinsamen Beratung in der livländischen Sache.
PrUB, JH I 477 – 1389 I 7. Marienburg.
Handfeste über 10 Hufen zwischen dem Dimmer und dem Gisling (Geislingen). Abschrift. - Marienburg 1389 Sonnabend n. Epiph.
Riga an [Lübeck]: berichtet aufgrund eines Schreibens des Hochmeisters an den livländischen Ordensmeister, daß die Preußen die von den Abgesandten des Lübecker Hansetages mit den livländischen Städten gegen Russland vereinbarte Handelssperre nicht beachten, sondern Rußland zu Lande und zu Wasser weiter besuchen wollen, und dass der Ordensmeister, obwohl er für sich das Verbot beachten will, daran nichts ändern kann. Bittet, den Hochmeister und die preußischen Städte von dieser Absicht abzubringen, befürchtet sonst eine Verzögerung des Ausgleichs mit den Russen und dadurch eine unersetzliche Schädigung des Kaufmanns. Ersucht um Nachrichten über die Verhandlungen mit dem Herzog von Holland. — [1389] scriptum Rige ipso die Agnetis virginis gloriose. (Riga, äußeres Ratsarchiv, Abschrift / Hanserezesse, I,3, 415, S. 429-30 / Hansisches UB 4, 960, S. 412)
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an Königin [Margaretha von Dänemark-Norwegen]: hat ihre Nachrichten über den Konflikt mit Mecklenburg sowie über die Untreue Herzog Johanns des Jüngeren erhalten und dankt für ihre Zurückhaltung im Interesse der Kaufleute auch wenn es wegen der Mecklenburger zu großen Schäden gekommen ist; hat auch die Nachricht über den während des vereinbarten Friedens ausgebrochenen Konflikt mit Rostock und Wismar erhalten, den er auch wegen des Wortbruchs der beiden Städte bedauert; bestätigt Übergriffe der Gegner der Königin auch auf die preußischen Untertanen, die die Königin mit der Frage eines gemeinsamen Vorgehens verbunden hatte; verweist auf anstehende Verhandlungen mit den Mecklenburgern über die entstandenen Schäden, bei deren Scheitern er sich wieder an die Königin und andere Fürsten wenden werde; betont freundliche (Handels-)Beziehungen, verweist aber auch auf noch nicht ausgeglichene preußische Forderungen und bittet um Erstattung; nimmt zur Rückgabe eines Schiffes durch die Dänen und zum Stand der Auseinandersetzungen mit Litauen Stellung; dankt für Geschenke.
1389, Februar
König Richard [II.] von England an die Baillifs von York, Beverley, Colchester, Norwich und Salisbury: befiehlt, die durch die Gesandtschaft nach Preußen verursachten Kosten von den englischen Interessenten einzuziehen und an den ehemaligen Mayor von Lynn Joh. de Brunham und an Joh. Drolle und Joh. Prentys abzuliefern.
Beschlüsse der Ratssendeboten der Städte Preußens: Besendung der Tagfahrt zu Lübeck Mai 1; von dort Entsendung von Ratssendeboten zu Verhandlungen mit den Holländern, die dann zu Lübeck oder Hamburg Juli 25 mit den Flamen verhandeln sollen; Tag des livländischen Meisters mit den Russen Juli 25, mit denen die Preußen auf Bitten des Vogts von Jerwen bis dahin jeden Verkehr unterlassen sollen, was die Städte ad referendum nehmen; Pfundgeld soll nicht erhoben werden. — [1389 Febr. 10.] (APGd., Stadtbuch 2, S. $7 / Hanserezesse, I,3, 414, S. 428 / CDP V, S. 48)
PrUB1389.02.27 – 1389 II 27. Lübeck.
Lübeck an Riga: antwortet auf [PrUB1389.01.21], dass es sofort einen Boten an den Hochmeister schicken wolle. Meldet, dass es seinen Schreiber an den Herzog von Holland gesandt habe. Ladet ein zu einem nach Lübeck Mai 1 anberaumten Tag. — [1389] scriptum sabbato ante carnisprivium, nostro sub secreto. (TLA, transsumiert in Schreiben Rigas an Reval, [Hanserezesse I,3, 417] / Hanserezesse, I,3, 416, S. 430 / Liv-, Est- und Kurländisches UB 3, MXXL)
1389, März
Danzig an [König Richard II. von England und dessen Rat]: wiederholt seine Fürbitte für den vom verstorbenen Edward Spenser beraubten Hermann Hallenberg.
1389, April
Herzog Johannes von Masowien bestätigt den Vergleich zwischen seinen Vertretern und denen des Hochmeisters Konrad Zöllner von Rotenstein betr. die Beilegung des Streits über den bei der Burg Weze erlittenen Schaden sowie die Erlaubnis für den Orden, die Untertanen des Herzogs auch in dessen Gebiet zu verfolgen und sie dort vor Gericht zu bringen, wenn sie dem Orden Schaden zugefügt haben. Des Herzogs Kommissare: Prandotha Unterrichter zu Sandomir, Gnewos aus Polen, Andreas Unterkämmerer zu Ploczk, Johann Pilik, Peter Bannerführer von Cziechanow und Clemens Kanzler zu Czirn. Des Hochmeisters Kommissare: Ritter Johann von Wildenow, Nicolaus von Puczelin Floder zu Putzig, Bartko Floder zu Sulmin, Landrichter Johann von Nozowicz, Jakob Judico in Schochau und Bundiko von Sibolt. Großkomtur Konrad von Walrode Siffrid Walpot von Bassenheim Spittler und Komtur zu Elbing und Johann Baffart Komtur zu Osterode. Zeugen: Andreas Unterkämmerer zu Ploczk, Johann Pilik, Dobislaus Richter zu Czirn und Janus Unterkämmerer zu Zakroczyn. – Soldau 1389 feria 3. p. Judica. (Schiebl. 57 Nr. 29, Or. Pgt., Siegel verletzt)
PrUB1389.04.13 / RBDO I - OF2a, 1 – [1389 IV 13]. o.O.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an Herzog [Swantibor I.] von [Pommern-]Stettin: antwortet auf die durch Heinrich von Gunthersberg überbrachte Botschaft. Weist den Vorwurf feindlicher Absichten zurück. - Gegeben am dinstage noch palmarum.
PrUB, JH I 478 – 1389 IV 13. Marienburg.
Hochmeister Konrad Zöllner von Rotenstein erneut dem Herrn Philipp von Wildenaw die dessen Vater Herrn Menzel von Winrich von Kniprode verliehene Handfeste unter Neuverleihung anderer Güter und Rechte mehr. Zeugen: Großkomtur Konrad v. Wallenrodt, Tressler Ulrich Hachenberger und die Kompane Johann von Reddern und Johann von Lichtenstein. - Marienburg 1389 Dienstag nach d. Palmtag.
Abschriften des 15. Jhdt. Auch je eine Abschrift noch der Urkunde von 1388 und 1389. Auch eine Abschrift der Urkunde von 1389. (LVa 11 / OBA 1, 202 / vgl. [PrUB, JH I 465])
1389, Mai
Der Hochmeister an den Herzog von [Pommern-]Stolp: erbietet sich angesichts der ergebnislos verlaufenen Verhandlungen zu Hammerstein, ihm in ihrer Streitsache um die Gefangennahme des Herzogs von Geldern durch schiedsrichterlichen Spruch Recht widerfahren zu lassen, und fordert ihn auf, nicht vor Fürsten und Rittern über ihn zu klagen.
Herzog Ziemowit von Masowien, Bischof Dobrogostius von Posen, Pfalzgraf Sandziwog von Kalisch und Johann von Tanczin, Hauptmann von Sieradz bekunden, dass sie mit den Beauftragten des Hochmeisters Konrad Zöllner von Rotenstein übereingekommen sind, den Tagungsort zur Schlichtung von Streitigkeiten von Solec nach Neidenburg zu verlegen. (Schiebl. 109 Nr. 51, Original mit vier Siegeln / Druck: Codex diplom. Poloniae Bd. 2, S. 771)
PrUB1389.05.14 / RBDO I - OF2a, 3 – 1389 V 14. Niepolomice.
Geleitserteilung, inseriert in 1389.06.06. / RBDO I - OF2a, 14.
PrUB1389.05.22 – 1389 V 22. Westminster.
König Richard II. an die Baillifs von Colchester: befiehlt auf Klage des Wilh. Petreson aus Preußen, Kapitän des Danziger Schiffes Holygost, sowie verschiedener preußischer Kaufleute, ein Barrel Grauwerk und einen Ballen Korduan, welche denselben nebst andern Waren durch englische Untertanen auf der See geraubt waren und dann bei der Verhaftung der Räuber von den Baillifs in Verwahrung genommen sind, auf Kosten der Kaufleute schleunigst nach London zu schaffen und dem Londoner Bürger Nik. Extone auszuliefern. Die andern Waren sollen bis auf weiteres im Gewahrsam der Baillifs bleiben. — 1389 Mai 22. (London, TNA, PRO, Close Rolls 12 Rich. II. m. 5 / Kunze, Hanseakten aus England, 256, S. 172)
PrUB1389.05.23 / RBDO I - OF2a, 4 – 1389 V 23. Danzig.
Hochmeister Konrad Zöllner von Rotenstein beurkundet den Dominikanern von Sankt Nikolai in Danzig die Erneuerung ihrer Handfeste, die zuerst von [Hochmeister] Heinrich Dusemer ausgestellt worden sei. Trifft detaillierte Bestimmungen zum Bau eines Turmes. - Dantzke, in dem Jahre unsers Herrn 1389, am Dominicks-Tage nach dem Sonntag Cantate.
PrUB1389.05.23.a / RBDO I - OF2a, 5 – [1389 V 23-26]. Danzig.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an Czabel Helpdhe: dankt ihm für die Übersendung der Zelterpferde an ihn und Gro–komtur [Konrad von Wallenrode]. Lehnt es ab, König [Albrecht III. von Schweden] 30 Last Roggen zu leihen, sendet jedoch acht Last Korn. Lehnt die Besetzung der angebotenen Schlösser ab, da er mit Dänemark und Norwegen in Frieden lebe.- Dancke in der cruczwochen.
PrUB1389.05.23.b / RBDO I - OF2a, 6 – [1389 V 23-26]. Danzig.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an Herbord Koningsmark: lehnt es ab, König [Albrecht III. von Schweden] 30 Last Roggen zu leihen, da Preußen auch unter Kornmangel leide und die Königin von Dänemark [Margarete] preußische Güter mit Beschlag belegt habe mit der Begründung, der Orden versorge ihre Feinde mit Lebensmitteln. - Gegeben ibidem.
Urfehde des Gesandten des schwedischen Reichsrats, Klaus Plate aus Roeskilde, gegenüber Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] und dem Deutschen Orden, der auf seiner Gesandtschaftsreise zuerst (im Land des Hochmeisters) von Herzog Wartislav dem Jüngeren von Pommern-Stettin, dann vom Hochmeister selbst gefangengenommen und nunmehr freigelassen wurde.
PrUB, JH II 1178. – 1389 V 26. Bütow.
Urfehde des Nicolaus Plate aus Roeskilde (gegen den HM Konrad Zolner von Rotenstein) der als Gesandter des Reichsrates zu Schweden erst von Herzog Wartislaw der Jüngere von Pommern, Stetin, dann vom HM gefangen genommen und jetzt ledig gesprochen ist. – Bütow 1389 am Abend U.H. Auffahrt. (Schiebl. 79 Nr.1, als Transsumpt in einem Vidimus vom 26. Mai 1389).
PrUB, JH II 1179. – 1389 V 26. Bütow.
Konrad von Wallenrode Großkomtur Sifrid Walpot von Bassenheim Oberst-Spittler zu Elbing und Rutger von Elner Komtur zu Tuchel vidimieren die Urfehde des Nicolaus Plate vom gleichen Tage. Zeugen: Otto von Rogiten ermld. Domprobst und die Knappen Gunther von Czepel und Nammir. – Bütow 26. Mai 1389. (Schiebl. 79 Nr. 1, Or. Pgt. Not.-Instr.)
Bischof Johann von Pomesanien und Dompropst Johann verfügen in einer schiedsrichterlichen Entscheidung des Streits zwischen dem Domkapitel von Ermland (vertreten durch Propst Otto von Rogithen) und den Einwohnern des Dorfes Schöndamerau die Scharwerksfreiheit der letzteren; die Einwohner dürfen allerdings im Kriegsfall in der näheren Umgebung von Mehlsack zum Burgenbau eingesetzt werden.Zeugen: Dr. Kristan Pfarrer zu Danzig, Johann Offizial von Pomesanien, Kellermeister Peter zu Riesenburg und Pfarrer Kirstan von Riesenburg. – Riesenburg 1389 ultima die m. Maji. (Schiebl. XXV 3, alte Abschrift, Pergt. / Codex diplomaticus Warmiensis III Nr. 231).
1389, Juni
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an den Woiwoden Sandziwog: hat dem Jeßko von Zedelin befohlen, seine etwaigen Beschwerden gegen polnische Untertanen auf dem zwischen ihnen aufgenommenen Verhandlungstag vorzubringen und nicht vom Ordensland aus gegen den Woiwoden vorzugehen; fordert ihn auf, auf den Kapitän von Kalisch einzuwirken, damit dieser inhaftierte Thorner Bürger freigibt.
PrUB1389.06.00.b / RBDO I - OF2a, 9 – [1389 VI.] Stuhm. o.O.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an Herzog [Wartislaw VII.] von [Pommern-]Stolp: teilt mit, dass eine Gesandtschaft des römisch-deutschen Königs [Wenzel] in der Angelegenheit des Herzogs [Wilhelm I.] von Geldern bei ihm gewesen sei. Fordert die Freilassung des Herzogs, um einen Krieg zu vermeiden. - Stume.
PrUB1389.06.00.c / RBDO I - OF2a, 10 – [1389 VI.] [Stuhm].
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an Herzog Swantibor [I. von Pommern-Stettin]: berichtet, dass eine Gesandtschaft des römisch-deutschen Königs [Wenzel] in der Angelegenheit des Herzogs [Wilhelm I.] von Geldern bei ihm gewesen sei. Bittet, seinen Vetter, Herzog [Wartislaw VII.] von [Pommern-] Stolp zur Freilassung des Herzogs von Geldern zu bewegen, um einen Krieg zu vermeiden. - Gegeben ibidem.
PrUB1389.06.00.d / RBDO I - OF2a, 11 – [1389 VI.] o.O.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an den Starosten Purcz von Leslau: berichtet von den Klagen der Bürger von Gollub über die Verletzung ihrer Rechte durch Mitglieder des Geschlechts von Stangenberg. Bittet eindringlich, die von Stangenberg anzuweisen, sich weiterer Belästigungen zu enthalten, da sonst der Orden hindernd eingreifen müsse. Bittet, die Rechte der Ordensuntertanen zu wahren, wie sie der Herzog versprochen habe.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an Herzog [Philipp] von Burgund: dankt für seine Bemühung, durch die zwischen dem Hochmeister und König [Karl VI.] von Frankreich ein Freundschaftsbündnis zustande gekommen ist und dieser den Orden in seinen besonderen Schutz genommen hat.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an Kampen: gibt die von Kampen erbetene Erlaubnis zum Handelsverkehr in seinem Lande, sofern es kein verbotenes Gut einführt und die hansische Ordonanz ebenfalls hält, deren Artikel es bei Danzig und anderen Städten erfragen kann.
[Die preußischen Städte] an Kampen: haben auf Kampens Bitte vom Hochmeister Verkehrserlaubnis für die Kampener Kaufleute erwirkt, sofern die Ordonnanz der gemeinen Seestädte nicht übertreten wird; verweisen es wegen näherer Auskunft darüber an den deutschen Kaufmann zu Dordrecht.
PrUB, JH I 479 / JH II 1181 – 1389 VI 1. o.O.
Friedrich von Wenden Komtur zu Brandenburg verleiht an Matthias und Hartwig 60 Hufen zur Neubesetzung des Dorfes Wenden. Kirchbau binnen 6 Jahren, sonst Eingemeindung nach Barten. Deutsches, preußisches und Straßengericht. Zeugen: Dietrich vom Rodde Hauskomtur, Johann von Stryfus Pfl. zu Barten, Konrad Tosse Pfl. zu Woplauken, Friedrich von Zollern Kompan des Komturs. - 1389 Dienstag v. Pfingsten. (OBA 479, Abschrift / Schiebl. Depositum Dönhoffstädt Nr. 6, Or. Pgt., Siegel verletzt)
PrUB1389.06.02 / RBDO I - OF2a, 12 – [1389 VI 2]. o.O.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an Herzog [Wartislaw VII.] von [Pommern-Stolp]: dankt für die Freilassung des Klaus Plate. Ersucht ihn um Rückgabe der diesem während der Gefangenschaft genommenen Güter, die dieser auf 320 Gulden aufrechne. - Mitwoch vor phingsten.
PrUB1389.06.02.a / RBDO I - OF2a, 13 – [1389 VI 2]. o.O.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an die Stadt Kampen: gestattet den Handel in Preußen unter der Bedingung, dass die Ordonanz der Hansestädte befolgt werde. Teilt mit, dass diese Artikel in Danzig und in anderen Städten erfragt werden könnten. Untersagt die Einfuhr verbotener Güter. - Gegeben etc.
Die Herzöge Skirgal von Littauen, Johannes (anstelle Alexander’s) und Semovit von Masowien, Bischof Dobrogost von Posen und die Palatine Sandiwog von Kalisch und Johann von Lenczice (letzterer anstelle des Johann von Tarnow Palatins zu Sandomir) erteilen als Abgesandte des Königs Wladislaus von Polen zum Richttage in Neidenburg den Kommissaren des HM’s Konrad Zölner von Rotenstein einen Geleitbrief. Die Kommissare sind: Konrad von Walrode Großkomtur, Siffrid Walpot von Bassenheim Spittler und Komtur zu Elbing, Hannus Marschalk von Froburg Trapier und Komtur zu Christburg und die Komture Ludwig Wofeler zu Thorn und Baldewin von Frankenhofen. – Chmeliny 1389 in vigilia penthecostes. (Schiebl.57 Nr. 27, Or. Pgt., 5 Siegel)
Aufzeichnungen über die Verhandlungen zwischen den Gesandten des König Wladislaw von Polen und des Hochmeister Konrad Zöllner Rotenstein: Neuansetzung nach ersten Verhandlungen, Vereinbarung eines Tags zu Neidenburg. Bei den Friedensverhandlungen fordert die Ordensseite die Freilassung der gefangenen Brüder, eine Sicherheit für die tatsächliche Bekehrung der Litauer, die gegenüber dem Papst und dem Heiligen Römischen Reich gegeben werden soll, sowie die Wahrung der dem Orden von Papst und Reich gewährten Privilegien. Der letzte Punkt bleibt unklar, so daß die Ordensseite die angesprochenen Rechte in acht Artikeln darlegt, so Landverleihungen durch Mindowe (Mindaugas), die Päpste Innozenz IV. und Alexander IV. sowie durch Kaiser Friedrich II. Daraufhin brechen die Litauer die Verhandlungen ab. Vorwürfe des Woiwoden von Kalisch, Sandziwog, wegen der Übergriffe auf Eckart vom Walde. - Neopolomicz am fritage noch Stanislay anno domini ut supra.
PrUB, JH II 1183. – 1389 VI 12. Koronowo.
Stephanus, Bischof von Cholm und Generalvikar des Bischofs Johann von Leslau, befördert den Johannes Gotsgabe auf Provision des Johannes Tirgardt, Prokurator von Mergenborg, zum Diakon. – 1389 sabbato quattuor temporum, quo karitas introitus in ecclesia. Die decantatur, in opido Cornowo. (Schiebl. XLIX 8, Or. Pgt., Siegel ab; Abgabe Danzig Abt. 4 Nr. 27)
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an den Herzog von Geldern: rät, mit dem König von Polen und Eccard vom Walde keinen anderen Verhandlungstag zu vereinbaren als den, den der Hochmeister bereits mit den Herzog von Stolpe und dem Sendboten des römischen Königs vereinbart hat. - Osterode am montage noch trinitatis infra prandium.
PrUB1389.06.15 / RBDO I - OF2a, 16 – 1389 VI 15. Prag.
Johann von Görlitz, Markgraf zu Brandenburg und zu Lausitz und Herzog zu Görlitz, an Hochmeister Konrad Zöllner von Rotenstein und den Deutschen Orden: beglaubigt Bernhard von Czedlicz als seinen Bevollmächtigten. - Prag[e] noch Christi geburt im jare driczenhundert und lxxxix jare am tage sancti Viti.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an den Herzog von [Pommern-]Stolp: rechtfertigt sich für sein bisheriges Verhalten ihm und seinen Untertanen gegenüber; leugnet jede Verletzung der geschlossenen Verträge durch den Orden und seine Untertanen; schlägt Verhandlungen mit den Untertanen der Herzogs auf der Marienburg vor, um deren Einhaltung der Verträge zu prüfen. - Elwinge am fritage noch corporis Christi.
Bischof Johann von Pomesanien trägt als päpstlicher Konservator und Richter dem Klerus in der Diözese Kammin (ben. Städte), den Pfarrern zu Posen, dem Probste zu Kallies, den Pfarrern zu Falkenburg und Thuczna, sowie zu Stralsund, Lübeck, Brandenburg, Havelberg und Verden wie überhaupt dem ganzen Klerus in Diözesen Gnesen, Posen, Ploczk, Leslau, Lebus, Kammin, Schwerin, Lübeck und Verden kraft den eingerückten Bulle des Papstes Alexander IV. auf, Eckhard von der Walde des Jüngeren Grafen zu Dewitz auf Dobern, Johann von Lantkow auf Norenberg, Paul Krancsporn, Reymar Pudewilsch, Woldike von Walde, Lange Henning vom Walde, Woldike Bruder des Henning von Walde, Henning von Walde Sohn des getöteten Borcard, Hening von Wedel von Meldyn, Hans von Wedel von Minnenberg, Hans von Wedel von Falkenburg, Maczke Borke von Stramele, Gernold von Deus (Dewitz) zu Dewir, Dreus Henning, Junge Paul, und Henning Bulgerin von Claushayn mit ihren Vätern und Dienern, sodann den Zeiczik von Bolczin, Michel Mantufel von Bolczin, Reymar Pudelwelsch in Berenwalde und in Zulchain, Michel Pudewelsch um Berenwalde in Zulchhain, Hans Hechhusen in Berenwalde, 2 Heinrich Hechhusen in Neustettin, Peter Glasnap, Hans Lude, Hennig Bonunie (Bonin?) von Nazebaude, Paul Verse der Jüngere zu Volkow, Teslaf Karmlis Schitenfrund, Wisbra Kamike in Rügenwalde, Swantos Techsicz Sohn des Wissike, Meslaf Jacob Czippelow in Stolpe, Briczmar Kleste Halbpfaffe in Sattikow, Bisbra Kleste Sohn des Vulcze, Belgart und Fridekow Söhne des Nynte, Vicke von Heydebreche in Osterbach, der jungen Bere von Heydebrech in Peraw, Mertin zu Rikow, Konrad zu Rikow, Monchow zu Buchow und Eckhard Pudewels zu Pudewels, alle die an der Gefangennehmung des Herzogs Wilhelm von Geldern und seines Gefolges teilgenommen haben, zu zitieren, dass sie vor ihm zum Verhör der Sache erscheinen. - Zeugen: Lic. Otto von Rogithen Dompropst von Ermland, Johann Offizial von Pomesanien, Johann Pfarrer zu Rosenhain und Peter von Dirsowe Kaplan. – Riesenburg 1389 Juni 19. (Schiebl. 51 Nr. 5, Original Pergament. Not.-Instr. S. ab / Voigt, Cod. dipl. Pruss. IV Nr. 59).
Herzog Swantibor III. von Pommern-Stettin an Danzig: bittet um Freilassung und Entschädigung eines Bürgers von Stettin, der durch preußische Schiffer als vermeintlicher Seeräuber samt seinem Schiff aufgebracht und in Danzig gefangen gesetzt ist.
Der Hauptmann von Bornholm an Danzig: antwortet auf sein Schreiben wegen der Erhaltung der kaufmännischen Freiheiten, daß ein neuer Heringszehnt vom Erzbischof Magnus von Lund eingeführt ist; erbietet sich zur Verwendung beim Erzbischof.
1389, Juli
PrUB, JH II 1185. – 1389 VII 2. o.O.
Arnolt von Bürglon Komtur zu Balga und Vogt zu Natangen verleiht dem Awgiot ½ Hufe zu Bellienen. 1389 Processi et Martiniani. (Schiebl. XXVI 14, Original Pergament, Siegel)
PrUB, JH II 1195. – [13]8.. nach VII 2. Schlochau.
Verhandlungen des ... von Kremsow, Friedrich von Uchtenhagen, Czules von Mellen und Wedel von Wedele mit dem Hochmeister wegen Hannos von Schivelbein und dessen Rechten auf Schloss, Stadt und Land Schivelbein. Heinrich von Schwerin, Echard vom Walde, Friedrich von ... Michel Propst zu Frauenburg, Herr Hewke von Elzenow, Clawke vom Geilenfelde. – Schlochau in der Jahreszahl ... achtzig Sonnabend nach Processi und Martiniani. (Schiebl. 46 Nr. 54, zerschnittenes und schwer lesbares Fragment, Pergt.)
PrUB, JH II 1186. – 1389 VII 4. Königsberg.
Engelhard Rabe Oberster Marschall verleiht dem Queisix 3 Haken zu Behlacken, die vordem Gaudeke gehört haben. Zeugen: Kune von Lichtenstein Bogt zu Samland, Albrecht von Schwarzburg Hauskomtur, Johann von Lorich Pfleger zu Lochstadt und Ulrich von Jungingen Kompan – Königsberg 1389 Sonntag nach Rocessus und Martinianus. (Schiebl. XXXV 21, Original Pergament Siegel zerstört.)
PrUB, JH II 1187. – 1389 VII 6. o.O.
Frederich von Wenden, Komtur zu Brandenburg bestätigt den Einwohnern von Vierzighuben den Kauf von 6 Huben und verleiht die 6 Huben gegen einen jährlichen Zins von 6 Mark. – 1389 am negesten Dinstag vor Margarethe. Zeugen: Ditherich vom Rodde, Hauskomtur, Wiprecht von Walczow Waldmeister, Gunthir von Gunthirsburg Fischmeister, Frederich Grave von Zcolc Kumpan. (Schiebl. XXVI 284 / Original Pergament mit anhängendem Siegel)
[Danzig namens der preußischen Städte an Lübeck:] meldet, dass sie die Ordonnanz gegen die Russen bis September 29 halten wollen. — [1389 Jul. 13]. (APGd., Stadtbuch 2, S. 48 / APT Handschrift zu Thorn I, fol. 69 / Hanserezesse, I,3, 432, S. 447-48)
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an Königin [Margaretha] von Dänemark: übersendet beglaubigte Transsumpte der die preußische Fitte zu Falsterbo betreffenden dänischen Freibriefe, und bittet um Wahrung der Gerechtsame seiner Kaufleute und Städte. - xix die Julii in Marienburg.
PrUB1389.07.26 / RBDO I - OF2a, 19 – [1389 VII 26.] Schlochau.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an Herzog [Wartislaw VII.] von [Pommern-]Stolp: beklagt sich über dessen Abreise von dem Verhandlungstag von Hammerstein. Erinnert daran, daraufhin den Meister des Johanniterordens, Bernhard von der Schulenburg, und den Komtur von Schlochau [Johann von Schönfeld] zu ihm geschickt zu haben,um den Stand der Dinge zwischen ihnen zu ermitteln, woraufhin der Komtur von Schlochau ihm von seinen Beschwerden berichtet habe; Weist auf den Verhandlungstag von Lauenburg und die dort und im Übrigen vom Orden unternommenen Anstrengungen für eine Einigung hin. Bittet ihn daher, nicht über den Orden Klage zu führen, da sonst auf allen Wegen von deren Unrechtmäßigkeit berichtet werden müsse. - Slochow am montage nest noch Jacobi.
Hochmeister Konrad Zöllner von Rotenstein erklärt, dass er niemals am König von Polen, an Eckard von dem Walde und dessen Freunden wegen der Vorfälle um Herzog Wilhelm von Geldern Rache üben wolle. - Slochow anno domini millesimo ccc lxxxix am montage nach Jacobi. (Schiebl. 62 Nr. 18, nicht ausgefertigt, Pergament)
PrUB1389.07.27 / RBDO I - OF2a, 21 – [1389 VII 27.] Hammerstein.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an Skirgiello: lehnt eine Tagfahrt am [15. August 1389 bzw. 22. August 1389] für Gespräche über die gegenseitigen Gefangenen ab, da er aufgrund vielfältiger Verpflichtungen keine Zeit habe. Kündigt an, einen Termin für einen Verhandlungstag vorzuschlagen, zu dem er dann wegen der eigenen Krankheit den Großkomtur [Konrad von Wallenrode] oder/und den [Obersten] Marschall [Engelhard Rabe] senden werde. Dankt auf schriftlichen Wunsch der Gefangenen für ihre gute Behandlung. - Hamerstein, […] am dinstage noch Jacobi etc.
PrUB1389.07.31 / RBDO I - OF2a, 22 – [1389 VII 31.] Schlochau bzw. [1389 IX 8.] Thorn bzw. [1389 X 12.] Marienburg.
Hochmeister Konrad Zöllner von Rotenstein an Conrad von Swerin, Hinrich Wussow, Arnold von der Osten, Engilhard von Sydaw, Joachim von Heidenbreke und die Bürgermeister und Ratsherren von Alt-Stettin, Pyritz, Gartz, Greifenhagen, Golnow und Alt-Damm: verlegt auf Bitte des Herzogs [Swantibor I.] von [Pommern-]Stettin den Zahltag der von ihnen vertragsgemäß jährlich zu zahlenden 400 Schock vom [6. Juni 1389] auf den [22. Mai 1390]. - Slochow anno domini m ccc lxxxixo am sonobunde vor ad vincula Petri; datum secunde litere fuit ipsa die nativitatis Marie in Thorun; datum tercie in Marienburg feria tercia ante Galli.
PrUB1389.07.31.a / RBDO I - OF2a, 23 – [1389 VII 31.] Schlochau.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an den Markgrafen von Brandenburg [Johann von Görlitz]: beglaubigt Großkomtur Konrad von Wallenrode als seinen Bevollmächtigten. - am sonobunde vor advincula Petri anno 89 zcu Slochow.
1389, August
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an den Herzog von Geldern: berichtet, wie die Gefangenen nach Falkenburg gebracht werden sollen; bittet ihn um Information, sofern er nichts aus seiner Gefangenschaft befreit wird, damit er das Risiko der Überführung der Gefangenen nicht umsonst eingeht. - Sweecze am tage sancti Sixti pape et confessoris.
PrUB1389.08.06 / RBDO I - OF2a Nr. 25 – [1389 VIII 6.] Schwetz.
Die Komture von Elbing [Siegfried Walpot von Bassenheim] und Christburg [Johann Marschalk von Froburg] in Abwesenheit des Großkomturs [Konrad von Wallenrode] an [den Woiwoden von Kalisch] Sedziwoj [von Szubin]: antworten auf seinen Brief mit der Zusammenfassung der Ergebnisse des Verhandlungstages vom [6. Juni 1389] in Komoro, wonach die polnischen Kaufleute ihre über See nach Flandern gebrachten Güter bei ihrer Rückkehr ungehindert durch Preußen führen dürften. Schreiben, dass die Bürger von Thorn ihre Unwissenheit im Bezug auf die Aufhaltung der Güter beteuert und den Vorfall abgestritten, jedoch die absprachegemäße Geltung der Ergebnisse des Verhandlungstages bestätigt hätten. - Swecze am tage send Sixti.
PrUB1389.08.07 / RBDO I - OF2a Nr. 26 – [1389 VIII 7.] Graudenz.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an Herzog Swantibor [I. von Pommern-Stettin]: dankt für die vergeblichen Bemühungen, Herzog Wartislaw [VII. von Pommern-Stolp], seinen Vetter, zu einem Verhandlungstag am [8. August 1389] in Schlochau zu bewegen. Teilt mit, keinen neuen Tag abwarten zu können, ihm ggf. später Bescheid zu geben mit der Bitte, mit seinem Vetter zu reden, da es, sollte dieser vom Verhandlungstage abreisen wie vom Tag in Hammerstein, für ihn und den Orden besser wäre, keine Mühen auf sich zu nehmen. - Grudencz am sonobende vor Ciriaci.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an Herzog Johannes von Masovien: hat auf seine Klagen dem Pfleger der Burg Weze (Wiezna) durch den Komtur von Osterode untersagen lassen, die Untertanen des Herzogs weiterhin zu schädigen; erinnert an die vereinbarten Richttage.
PrUB1389.08.11 / RBDO I - OF2a, 27 – [1389 VIII 11.] Roggenhausen.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an Herzog Siemowit [IV.] von Masowien: antwortet auf einen an den Großkomtur [Konrad von Wallenrode] gerichteten Brief, in dem dieser um Zeit und Ort für eine Zusammenkunft zur Fortsetzung von schon begonnenen Verhandlungen gebeten wurde. Teilt mit, dass der Großkomtur gerade außer Landes sei, aber am [14. September 1389] wieder zurückkommen werde. Schlägt deshalb selbst den [15. September 1389] in Strasburg für die Verhandlungen vor, die er, sollte der Großkomtur bis dahin nicht eingetroffen sein, persönlich führen werde. - Roghusen in crastino sancti Laurencii.
PrUB1389.08.11.a / RBDO I - OF2a, 28 – [1389 VIII 11.] Roggenhausen.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an Herzog Siemowit [IV.] von Masowien: bietet ihm, wenn er die Angelegenheiten, wegen derer er einen Verhandlungstag mit dem Großkomtur [Konrad von Wallenrode] erbeten habe, auch mit ihm selbst verhandeln wolle und ihm der im anderen Brief angebotene Termin zu spät wäre, eine Zusammenkunft schon am [29. August 1389] in Strasburg an. - Roghusen ut supra.
PrUB1389.08.15 / RBDO I - OF2a, 29 – [1389 vor VIII 16.] o.O.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an Herzog [Philipp II. den Kühnen] von Burgund: antwortet auf sein Schreiben das Schiff des verstorbenen Gerd Brand betreffend, dass jener bei seinen Schäffer und anderen Personen verschuldet gewesen und das Schiff selbst mit großer Schuld belastet sei. Teilt mit, seinen Schäffer angewiesen zu haben, ihm das in Besitz genommene Schiff zum Kauf anzubieten.
PrUB1389.08.16 / RBDO I - OF2a, 30 – [1389 VIII 16.] Marienburg.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an Herzog [Philipp II. den Kühnen] von Burgund: teilt mit, dass er seinen Schäffer angewiesen habe, das von ihm nach dem Tod des Gerd Brand (fidelis noster) in Besitz genommene Schiff nach Zwin zu senden, um es ihm, dem Herzog, zum Kauf anzubieten. - Marienburg crastino assumpcionis.
PrUB1389.08.16.a / RBDO I, OF2a, 31 – [1389 VIII 16.] Marienburg.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] erteilt Geleit für das in Danzig von Gerd Brand erbaute Schiff Marienknecht nach Zwin zu Herzog [Philipp II. den Kühnen] von Burgund. - Marienburg anno lxxxixo crastino assumpcionis.
PrUB1389.08.29 / RBDO I - OF2a, 32 – [1389 VIII 29.] Strasburg.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an Herzog Skirgiello von Litauen: antwortet auf die Bitte, am [15. August 1389] einen Verhandlungstag abzuhalten, dass er die Anfrage bisher nicht habe beantworten können aufgrund anderer Verhandlungstage an der Grenze nach Sachsen. Berichtet von einer Zusammenkunft mit Herzog Siemowit [IV.] von Masowien in Strasburg und ihrer Übereinkunft, mit ihm einen heimlichen Verhandlungstag am [11. November 1389] in Soldau abhalten zu wollen. - Strosberg am tage decollacionis sancti Johannis Baptiste.
PrUB1389.08.29.a / RBDO I - OF2a, 33 – [1389 VIII 29.] Strasburg.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an [den Woiwoden von Kalisch] Sedziwoj [von Szubin]: erklärt, gestern die Botschaft des Großkomturs [Konrad von Wallenrode] erhalten zu haben, dass dieser über See zurück nach Preußen kommen werde. Teilt mit, dass er daher Arnold [von Waldow] nicht nach Breslau zu senden brauche. - Strasburg am sontage noch Bartholomei.
PrUB1389.08.29.b / RBDO I - OF2a, 34 – [1389 VIII 29.] Strasburg.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an Arnold von Waldow: dankt für seine Dienstbereitschaft. Informiert ihn über die vom Großkomtur [Konrad von Wallenrode] gesandte Botschaft, dass dieser zur See zurückkehren werde. Teilt mit, dass er daher nicht nach Breslau zu reiten brauche. - am sontage noch Bartholomei.
PrUB1389.08.31 / RBDO I, OF 2a, 35 – [1389 VIII 31.] Strasburg.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an Herzog Skirgiello: antwortet auf seine Bitte, einen Verhandlungstag am [15. August 1389] abzuhalten, dass er zu dieser Zeit keine Zeit gehabt habe, aber mit Herzog Siemowit [IV.] von Masowien übereingekommen zu sein, ihm einen Verhandlungstag am [11. November 1389] in Soldau vorzuschlagen. Bittet ihn, auf die Auslieferung der Gefangenen durch den Komtur von Balga [Arnold von Bürgeln] und die der anderen Gefangenen bis zum Verhandlungstag zu warten. Stellt unverzügliche Auslieferung in Aussicht, wenn er sie dann verlange. Bittet, auch auf Vytautas einzuwirken, sich bis dahin zu gedulden. - Strasburg am dinstage vor Egidii.
1389, September
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an den Wojewoden Sandziwog: bittet, seinen Bruder, den Kämmerer von Posen, der schon manche Gewalttätigkeiten gegen preußische Untertanen begangen hat, zur Rückgabe des einigen Thorner Bürgern weggenommenen Gutes zu veranlassen. - Thoron am tage nativitatis Marie.
PrUB1389.09.09 / RBDO I, OF2a, 37 – [1389 IX 9.] Nessau.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an Herzog [Wilhelm I.] von Geldern: beglaubigt den Großschäffer Johann Tiergart beim Herzog von Geldern zur Abholung des dem Orden schuldigen Geldes. Bittet um gütliche Bezahlung nach den Bestimmungen des Vertrags, der in Kopie mitgeführt werde. Betont die Vollmacht des Briefüberbringers, eine Quittung über den Erhalt des Geldes auszustellen. - Nessau crastino nativitatis virginis gloriose.
PrUB1389.09.09.a / RBDO I, OF2a, 38 – [1389 IX 9.] Thorn.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an [den Woiwoden von Kalisch] Sedziwoj [von Szubin]: verwendet sich für Albert Reber, der nach Auskunft seines Bruders, Gotze Reber, dreimal vergeblich nach Krakau geritten sei, um die Erfüllung seiner Forderungen anzumahnen; nennt eine Summe von 100 Mark. - Thorun crastino nativitatis Marie.
PrUB1389.09.15 / RBDO I - OF2a, 39 – [1389 IX 15.] Rehden.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an Herzog Gerhard [VI.] von Schleswig bzw. Graf [Nikolaus] von Holstein[-Rendsburg]: antwortet auf einen Brief des Herzogs wegen der Klagen des [Henneke] Lembeke, dass diesem sein Schiff und sein Gut von Preußen genommen worden seien. Betont, dass er von dieser Angelegenheit nichts gewusst habe, sondern nur sein Schäffer, dessen Auskunft darüber er beiliegend sendet. Habe [Henneke] Lembeke beschieden, am [29. September 1389] zur Regelung der Angelegenheit vor den Gemeinen Kaufmann nach Lübeck oder am [2. Februar 1390] nach Preußen zu kommen. - Redd[in] crastino exaltacionis crucis.
Hochmeister Konrad Zöllner von Rothenstein an Henneke Lembeke: Wegen der Klage Lembekes über Heyne Dop infolge der Kaperung eines Schiffes Verweis auf eine Entscheidung während die Zusammenkunft der Kaufleute zu Lübeck an Michaeli und Geleitversprechen für einen Austrag des Streites in Preußen an Lichtmess im widrigen Falle. - Gegeben ut supra.
PrUB1389.09.16 / RBDO I - OF2a, 41 – [1389 IX 16.] Engelsburg.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an Herzog Siemowit [IV.] von Masowien: setzt ihn von den schweren Mahnungen des Herzogs Janusz [I. von Masowien], seines Bruders, wegen der Landwehr in dem von ihm dem Orden verpfändeten Land in Kenntnis. Betont, diese behalten zu wollen, wie er dem beiliegenden Brief entnehmen könne, der sich an den Laut der besiegelten [Pfand-]Verträge halte. Bittet ihn, zu einem Verhandlungstag an der Grenze zu kommen, um die Streitigkeit zu entscheiden und um Mitteilung eines Datums dafür. - Engelsburg am dornstage noch exaltacionis sancte crucis.
Der Römische König Wenzel an Hochmeister Konrad Zölner von Rotenstein: meldet, daß er vom König Wladislaw von Polen die Abstellung aller Beschwerden des Deutschen Ordens gegenüber den Litauern verlangt hat; übersendet das an diesen in dieser Angelegenheit gerichtete Schreiben.
PrUB1389.09.22 / RBDO I, OF2a, 42 – [1389 IX 22.] Partsch.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an [den Woiwoden von Kalisch] Sedziwoj [von Szubin] bzw. Arnold von Waldow : antwortet anlässlich seiner Beschwerden über die vom Ordensland ausgegangenen Schädigungen durch Otto Czedlinsk, dass dieser das Land verlassen habe. Teilt mit, dass er dem Komtur von Schlochau [Johann von Schönfeld] verboten habe, in seinem Gebiet zu jagen. Teilt weiter mit, dass er dem Pfleger von Morin [Tietz Sambor von Balow] befohlen habe, seinem Kaplan alle Sachen auszuliefern. - Parteczin crastino Mathei etc.
Die Herzöge Wartislav und Bogislav von Stettin an den Rat von Danzig: beschweren sich über den Einfall eines Ordensheeres in ihr Land trotz des zuvor erfolgten Friedensschlusses sowie über die verübten Übergriffe und Verwüstungen und fordern sie zum Einreiten nach Stargard auf, weil der Rat den Frieden mitbeschworen hatte; im Falle der Verweigerung werden sie die Danziger als ehrlos erklären.
PrUB, JH I 480 – 1389 IX 22. Partuschin.
Hochmeister Konrad Zöller stellt die Handfeste des Dorfes Kl. Bärlaw (Komturei Tuchel) aus. (Panske, Tuchel, Nr. 99, 105)
Der Hochmeister an Königin [Margarethe] von Norwegen: betont seine freundschaftliche und friedliche Gesinnung und bittet sie, gegenteilige Behauptungen nicht ernst zu nehmen; ersucht, dass das von Henneke Lembek genommene Gut seinen Großschäffern und Untertanen wieder erstattet wird. - Brathian am donrstage noch Mathei etc.
PrUB1389.09.23 / RBDO I - OF2a, 44 – [1389 IX 23.] Brattian.
[Konrad Zöllner von Rotenstein] an Herzog Siemowit [IV.] von Masowien: schreibt, dass seinen Untertanen von den ihnen vor einem Jahr in dessen Land geraubten Gütern immer noch ein Schaden von 150 Mark offen geblieben sei. Bittet, dafür zu sorgen, dass seinen Untertanen ihre Güter zurückgegeben oder bezahlt würden, wie er ihm in Brattian versprochen habe. - Brathean am donrstage noch Mathei.
PrUB1389.09.25 / RBDO I - OF2a, 45 – [1389 IX 25.] Deutsch Eylau.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an Herzog [Siemowit IV.] von Masowien: beteuert seine Unwissenheit über die Gefangennahme des Herrn Abraham. Teilt mit, so unterrichtet zu sein, dass der Bischof einen Mönch als seinen vloder uff der Cuya habe, der Herrn Abraham gefangen genommen habe. Erklärt auf die Angabe, dass diese nach Preußen über die Drewenz gezogen seien, dass das auf der nördlichen Seite der Drewenz ken Czechorzm obin liegende Dorf auch dem Bischof gehöre und er ihn nicht am Einzug in seine Dörfer hindern könne. Teilt mit, dass er dem Bischof und dessen Untertanen befehlen werde, keinen Streit und Krieg von Preußen aus zu führen. - Ylow am sonebunde vor Michaelis.
PrUB1389.09.25.a / RBDO I - OF2a, 46 – [1389 IX 25.] Deutsch Eylau.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an Herzog [Siemowit IV. von Masowien]: dankt für den gemeinsam mit Niclos, dem Marschall von Polen, unternommenen erfolgreichen Einsatz beim König von Polen [Wladyslaw-Jagiello] für die Freilassung von Ulrich Vetczer, einst Pfleger von Wizna. Setzt ihn von der Forderung Vytautas' in Kenntnis – der von der Freilassung nach eigener Aussage nichts wisse –, diesen Ordensbruder erneut [als Gefangenen] zu stellen. Bittet um erneuten Einsatz für die endgültige Freilassung Ulrichs beim König.
1389, Oktober
PrUB1389.10.00 / RBDO I - OF2a, 47 – [1389 X/XI.] o.O.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an eine Versammlung von Ermländern: teilt mit, sie versammelt zu haben, da er es seit Amtsantritt nie unterlassen habe, bei Bauvorhaben, Kriegsreisen o. ä. den Bischof von Braunsberg [Heinrich Sorbom, Bischof von Ermland] zu bitten, ihm nach alter Gewohnheit Beihilfe zu leisten und seine Leute zu senden. Beklagt sich über die bisherige Verweigerung der Dienste. Bittet um Einhaltung der Dienstpflichten, want das bisschtum ist komen von dem orden und der orden nicht von dem bisschtum.
PrUB1389.10.04 / RBDO I - OF2a, 48 – [1389 X 4.] Stuhm.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an die Herzöge W[artislaw VII.] und B[ogislaw VIII.] von [Pommern-]Stolp: antwortet auf ihre schriftliche Aufforderung, die Bürgen des Ordens vertragsgemäß zum Einlager in Stargard zu schicken, dass er dazu keine Veranlassung sehe. Der Einfall mit einem Ordensheer in ihr Gebiet sei auf seine Veranlassung hin geschehen, um den in ihrem Land von ihren Untertanen gefangen genommenen Herzog [Wilhelm I.] von Geldern zu befreien. Betont, sie zuvor schriftlich um einen Verhandlungstag gebeten zu haben. Bittet um Ersatz des bei der Befreiung entstandenen Schadens, der sich auf 150000 Gulden belaufe. - Stume am tage Francisci conf[essoris].
PrUB1389.10.05 / RBDO I - OF2a, 49 – [1389 X 5.] Stuhm.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an die Herzöge W[artislaw VII.] und B[ogislaw VIII.] von [Pommern-]Stolp: antwortet auf ihre Briefe an den Großkomtur [Konrad von Wallenrode], den Obersten Marschall [Engelhard Rabe] und Heinrich Gans, dass die ersten beiden nicht im Hause seien, aber gleich nach ihrer Rückkehr antworten würden. - Stume crastino Francisci.
PrUB1389.10.06 / RBDO I - OF2a, 50 – [1389 X 6.] Stuhm.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an Herzog Albrecht [I.] von Bayern: teilt in der Angelegenheit zwischen dem Ordensuntertanen Lambert von Wyen und seinem, des Herzogs, Getreuen Dietrich von Swet[en] Lamberts Ausführungen mit, dass diesem, als er einer Ladung vor ihn, den Herzog, zur Klärung des Güterbesitzes nicht habe nachkommen können, seine Güter in Abwesenheit abgesprochen worden seien. Teilt weiter mit, dass Lambert nach eigener Aussage vor ein ritterrecht geladen worden sei. Bittet ihn, beide vor sich zu laden, die Klagen zu untersuchen und die Angelegenheit zu entscheiden, was er selbst dann akzeptieren werde. - Stumis vj [die] Octobris.
PrUB, JH II 1189. – 1389 X 11. Montau.
Br. Conrad Czolner von Rotinstein, HM, bestätigt die Grenzberichtigung des Komturs Conrad von Eltcz zu Mewe zwischen den Domherren zu Marienwerder einerseits und den Lehnsleuten von Tiefenau wegen ihres Dorfes Czulping (Wüstung) und den Bürgern von Mewe wegen Bürgerdorff (Mewischfelde Kreis Marienwerder) über den Mariensee. Gegeben in unserm hove Munstow, in den jare unsers herren 1389, am neesten montage nach send Dionisii des merterers tage. Zeugen: br. Rudger von Rydern, Johan von Lichtinstein, unser kumpan... (Schiebl. XXII 23, Original Pergament, Siegel des HM am Pergamentstr., gut erhalten; Abgabe Danzig, Abt. 360 A Nr. 25, Acc. 24/32 / gedr. Pomesanien. Urkb. S. 128, Nr. 88)
PrUB1389.10.22 / RBDO I - OF2a, 51 – [1389 X 22.] Marienburg.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an die Herzöge W[artislaw VII.] und B[ogislaw VIII.] von [Pommern-]Stolp: schreibt anlässlich der Aufforderung, seine Gebietiger, Ritter, Knechte und Städte zum Einlager nach Stargard an der Ihna zu senden, dass er dafür keine Veranlassung sieht. Betont, dass der Vertrag keine Artikel aufweise, die die Geschehnisse um den Herzog [Wilhelm I.] von Geldern betreffen, sondern nur solche, die einen Krieg zwischen dem Orden und Polen berühren. Bietet abermals einen Verhandlungstag an, auf dem der Vertrag vor Gesandten beider Seiten verlesen werden solle, um sich dann an deren Auslegung zu halten. Bittet, dass keine weiteren unrechtmäßigen Aufforderungen an die Ordensbürgen ergehen sollten und ihr Recht gewahrt werde. Droht sonst mit einem offenen Klagebrief. Erklärt seine Bereitschaft, sich für den Einfall seines Heeres in das Land und das Stift Kammin auf einem Verhandlungstag zu verantworten. - Marienburg am fryetage nach xjm virginum.
PrUB1389.10.22.a / RBDO I - OF2a, 52 – [1389 X 22.] Marienburg.
Die Gebietiger an die Herzöge W[artislaw VII.] und B[ogislaw VIII.] von [Pommern-]Stolp: bestätigen Empfang seiner Aufforderung zum Einlager in Stargard an der Ihna am [31. Oktober 1389] gemäß den Bestimmungen des von ihnen mitbesiegelten Vertrags und seiner Drohung, sie andernfalls zu mahnen und in einem offenen Brief als ehrlos und meineidig und ihre Verträge, Eide und Siegel etc. als nicht vertrauenswürdig zu bezeichnen. Teilen mit, im Vertrag keinen Grund gefunden zu haben, der ihn hinsichtlich der Ereignisse um Herzog [Wilhelm I.] von Geldern zur Aufforderung zum Einlager berechtige, da der Vertragsinhalt nur einen evtl. Krieg zwischen dem Orden und Polen betreffe. Bieten einen Verhandlungstag an, auf dem der Vertrag vor Gesandten beider Seiten verlesen werden solle, um sich dann an deren Auslegung zu halten. Erklären, dass die Aufforderung zu Unrecht an sie erfolgt sei, da der Hochmeister nicht tot sei und ihm kein Recht versagt habe. Drohen bei weiteren Mahnungen seinerseits mit einem offenen Klagebrief. - Marienburg am fryetage nach xjm virginum.
PrUB1389.10.22.b / RBDO I - OF2a, 53 – [1389 X 22.] Marienburg.
Städte und Ritter von Preußen an die Herzöge W[artislaw VII.] und B[ogislaw VIII.] von [Pommern-]Stolp: bestätigen Empfang seiner Aufforderung zum Einlager in Stargard an der Ihna am [31. Oktober 1389] gemäß den Bestimmungen des von ihnen mitbesiegelten Vertrags und seiner Drohung, sie andernfalls zu mahnen und in einem offenen Brief als ehrlos und meineidig und ihre Verträge, Eide und Siegel etc. als nicht vertrauenswürdig zu bezeichnen. Teilen mit, im Vertrag keinen Grund gefunden zu haben, der ihn hinsichtlich der Ereignisse um Herzog [Wilhelm I.] von Geldern zur Aufforderung zum Einlager berechtige, da der Vertragsinhalt nur einen evtl. Krieg zwischen dem Orden und Polen betreffe. Teilen mit, sofort nach Empfang seinen Brief dem Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] vorgelegt zu haben, welcher ihnen einen an ihn gerichteten Rechtfertigungsbrief gezeigt, der diesem Brief in Kopie beigelegt sei. Drohen bei weiteren Mahnungen seinerseits mit einem offenen Klagebrief. - Marienburg am frietage nach xjm virginum.
PrUB1389.10.22.c / RBDO I - OF2a, 54 – [1389 X 22.] Marienburg.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an die Herzöge [Swantibor I.] von Alt-Stettin, [Wartislaw V.] von Neu-Stettin, [Wartislaw] von Stralsund, [Johann] von Mecklenburg und [Bogislaw VI.] von [Pommern-]Wolgast etc.: sendet beigelegt zur Kenntnisnahme die Kopien von zwei Briefen an den Orden und dessen Untertanen von den Herzögen W[artislaw VII.] und B[ogislaw VIII. von Pommern-Stolp]. Sendet zur Kenntnisnahme zudem die Kopie eines Antwortschreibens auf diese Briefe. Bittet, die Herzöge anzuhalten, seine Untertanen nicht zu Unrecht zu ermahnen. Droht sonst mit einem offenen Klagebrief. - Marienburg am neesten frytage nach xjm virginum.
PrUB1389.10.22.d / RBDO I - OF2a, 55 – [1389 X 22.] Marienburg.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an Lübeck, Stralsund, Wismar, Kolberg und Stargard etc.: sendet den Bürgermeistern und Ratsherren beigelegt zur Kenntnisnahme die Kopien von zwei Briefen an den Orden und dessen Untertanen von den Herzögen [Wartislaw VII. und Bogislaw VIII.] von [Pommern-] Stolp, sowie die Kopie eines Antwortschreibens auf diese Briefe. Bittet darum, sollten die Herzöge von [Pommern-] Stolp sich damit nicht zufrieden geben und ihn und die Ordensuntertanen mahnen, dies nicht zu glauben und ihm deren Antwort mitzuteilen. - Datum ut supra.
PrUB1389.10.22.e / RBDO I - OF2a, 56 – [1389 X 22.] Marienburg.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an die Städte Stolp, Greifenberg, Rügenwalde, Schlawe, Belgard, Treptow und Kammin: sendet den Bürgermeistern und Ratsherren beigelegt zur Kenntnisnahme die Kopien von zwei Briefen an den Orden und dessen Untertanen von den Herzögen [Wartislaw VII. und Bogislaw VIII.] von [Pommern-] Stolp, sowie die Kopie eines Antwortschreibens auf diese Briefe zum Beweis, dass die Herzöge den Orden und dessen Untertanen zu Unrecht gemahnt hätten. Erinnert sie an seine Aufforderung zum dann auch erfolgten Einlager in Marienburg, das ohne sein Wissen von ihnen widerrechtlich abgebrochen wurde. Fordert sie auf, sich wieder ins Einlager zu begeben bis spätestens zum [7. November 1389]. Droht sonst mit einem offenen Mahnbrief. - Marienburg feria sexta post xjm virginum.
PrUB1389.10.22.f / RBDO I - OF2a, 57 – [1389 X 22.] Marienburg.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an die Bürgen, die Ritter und Knechte, im Herzogtum [Pommern-]Stolp: legt zur Kenntnisnahme zwei scheldebrive ihrer Herren, der Herzöge [Wartislaw VII. und Bogislaw VIII. von Pommern-Stolp], bei. Beschwert sich, dass sie gegen seinen Willen aus dem Einlager in Marienburg geritten seien. Äußert den Verdacht, dass die scheldebrive auf ihren Rat gesandt worden seien. Ermahnt sie, wieder nach Marienburg einzureiten bis spätestens zum [7. November 1389]. Droht andernfalls mit einem offenen Klagebrief. - Datum ut supra.
König Richard [II.] von England an alle Sheriffs, Mayors, Baillifs, Zolleinnehmer, Hafenaufseher und anderen Beamten: gebietet, dem preußischen Gesandten Johannes Stolte (unum ambassatorem Prucie, qui de licencia nostra versus partes proprias est rediturus) nebst Begleitung in jedem beliebigen Hafen ohne Zollerhebung die Rückkehr nach Preußen zu gestatten.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an die Ritter und Knechte im Gebiet [Pommern-]Stolp: fordert alle diejenigen, die das Bündnis der Herzöge von Pommern mit dem Deutschen Orden verbürgt haben, auf, als Gefangene nach Marienburg einzureiten, bis die Herzöge dem Recht genüge getan haben.
König Richard [II.] von England wiederholt und bestätigt den von seinen Gesandten und den Bevollmächtigten des Hochmeisters abgeschlossenen Vertrag von 1388 August 21.
Der Rat von Danzig an die Herzöge von [Pommern-]Stettin: antwortet wegen seiner an ihn erlassenen Aufforderung zum Einreiten in Stargard, dass der von der Stadt mitbesiegelte Vertrag dies nicht vorsieht; hat sich mit dem Hochmeister besprochen, der sich - im Kontext des Überfalls auf den Herzog von Geldern - zu Recht erbietet; fordert ebenfalls rechtmäßiges Vorgehen und droht seinerseits mit offenen Briefen an Fürsten, Herren und sonstige Autoritäten.
König Richard [II.] von England an seine Zolleinnehmer, Baillifs, Hafenaufseher und anderen Beamten: urkundet wie in einer früheren Urkunde für den preußischen Gesandten Dietrich Roder, Ritter des Deutschen Ordens.
PrUB1389.10.29 – 1389 X 29. Westminster.
König Richard II. an den Admiral Johann von Holand Graf von Huntingdon: befiehlt Freilassung von drei auf eine falsche Anklage hin verhafteten preußischen Kaufleuten. — 1389 Okt. 29. (London, TNA, PRO, Close Rolls 13 Rich. II. p. 1 m. 7 d / Kunze, Hanseakten aus England, 256, S. 173-74)
Die Kaufleute und Bürger von Colchester Thomas Saxlingham und Martin Attebrook bevollmächtigen unter ihrem eigenen und (quia sigilla nostra pluribus sunt incognita) dem städtischen Siegel die Bürger Johann Bette von Colchester und Johann Ryghtwys von Norwich, von der Stadt Elbing 60 Mark Preussisch zurückzufordern, welche ihnen 1385 Juni 29 (in festo ap. Petri et Pauli) seitens der Stadt arrestiert waren, oder bei Verweigerung der Rückzahlung die Summe einzuklagen.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an die Räte und die Städte des Königreichs Polen: übersendet eine Kopie seines Briefes an den polnischen König; bittet, diesen um Geleit für die Ordensgesandten zu ersuchen, die einen Brief des römischen Königs überbringen sollen; bekräftigt die Freundschaft des Ordens zu Polen, obwohl der König die Litauer und Russen unterstützt. Marienburg am obunde omnium sanctorum.
1389, November
PrUB, JH II 1190. – 1389 XI 1. Königsberg.
Engelhard Rabe Oberst-Marschall verschreibt dem Volkquin den Kretscham vor dem Hause Cremitten mit 2 Hufe Acker etc. Zeugen: Kuntze von Lichtenstein Vogt zu Samland, Johann von Streiffe Hauskomtur und Ulrich von Jungingen Kompan. – Königsberg 1389 an Aller Heiligen. (Schiebl. XXXV 20, Original Pergament Siegel, mit Korrekturen aus dem 16. Jhdt. b. d. Erneuerung für Gregor Pilnick; o. D.)
PrUB1389.11.13 / RBDO I - OF2a, 59 – [1389 XI 13.] Marienburg.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an Everd de Zoye in Lübeck: antwortet auf seine schriftliche Klage über einen durch livländische Gebietiger erlittenen Schaden und die Bitte, sich dieser Angelegenheit zur Entscheidung anzunehmen. Teilt mit, dass diesem Brief ein Geleitbrief für ihn und zwei seiner Freunde beigelegt sei. Bittet um weitere Details der Angelegenheit und um die Namen der beschuldigten Gebietiger, um in dieser Sache mit der Bitte um Rechtfertigung nach Livland schreiben zu können. Bittet ihn, ihm acht Wochen vorher mitzuteilen, wann er nach Danzig kommen wolle. - Marienburg sabbato proximo post Martini episcopi et confessoris.
PrUB1389.11.13.a / RBDO I - OF2a, 60 – [1389 XI 13.] Marienburg.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] erteilt Everd von Zoie und zweien seiner Freunde Geleit wegen des Schadens, den er ausweislich seines Briefs in Livland von den dortigen Gebietigern empfangen habe, bis zum [3. April 1390]. Setzt ihm nach Ankunft in Danzig eine Frist von vier Wochen (einschließlich An- und Abreise), um die Sache vorzulegen. - Marienburg anno lxxxix sabbato proximo post Martini episcopi et confessoris.
PrUB1389.11.16 / RBDO I - OF2a, 61 – [1389 XI 16.] Marienburg.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an Herzog Siemowit [IV.] von Masowien: antwortet auf seinen Brief betreffend 1) den Verhandlungstag zu Soldau, der am [11. November 1389] zwischen dem Orden und Herzog Skirgiello von Litauen hätte stattfinden sollen, und 2) den ihm, dem Empfänger, vom polnischen König [Wladyslaw-Jagiello] geschriebenen Brief mit der Mitteilung, dass Herzog Skirgiello zu diesem Tag aufgrund der fernen Lage von Soldau nicht gekommen sei und der Orden eine näher gelegene Stadt festsetzen solle. Teilt mit, dass er, nachdem Herzog Skirgiello nicht nach Soldau gekommen sei, nun keine Zeit für einen Verhandlungstag habe. - Marienburg feria tercia ante Elizabeth.
PrUB1389.11.16.a / RBDO I - OF2a, 62 – [1389 XI 16.] Marienburg bzw. [1389 XII 8.] o.O.
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rotenstein] an Herzog Siemowit [IV.] von Masowien: teilt mit, von Herzog Janusz [I.] von Masowien, seinem Bruder, wegen der Grenzen des verpfändeten Landes und wegen vier in diesem Land liegender Dörfer schwer bedrängt zu werden. Bittet ihn, einen Termin und einen Ort an der Grenze für einen Verhandlungstag anzusetzen, und uns czu fryen das verpfändete Land und die vier Dörfer von seinem Bruder. - Gegeben ut supra.
PrUB, JH I 481 – 1389 XI 19. o.O.
Handfeste über Schönwalde. Abschrift. - 1389. Elisabeth.
PrUB, JH I 482 – 1389 XI 26-1390 I 15. o.O.
Prozessunterlagen zu den zwischen 1389 XI 26 und 1390 I 3 bzw. I 15 verhandelten Streitigkeiten über die Grenze zwischen Plausen (Palusen) und Königs (Königsdorff) bzw. Stadt Mehlsack (Melzag) und Schönborn (Schonenborn). [vgl. Schiebl. XXV Nr. 4 und 5]. Enthält:
1. 1389 XI 26. Mandat des Bischofs von Braunsberg (Heinrich III. Sorbom, vom Ermland), des Großkomturs (Konrad von Wallenrode), der Komture von Elbing (Siegfried Walpot von Bassenheim) und von Balga (Arnold von Burgeln) für die gewählten Schiedsrichter: Nicolaus, Archidiakon und Kanoniker von Breslau und Otton von Rogetteln auf Seiten des Stifts Ermland, Johannes Schulmeister, Priesterherr zu Marienburg, und Clauke von deme Geylinfelde auf Seiten des Deutschen Ordens, zur Beilegung des Streits zwischen Plausen und Königs nach Lokaltermin mit Zeugenverhören unter Eid, Verlesung der alten Grenzurkunden und Inspektion der Grenze sowie unter Beilegung weiterer Streitigkeiten an den Grenzen des Stifts zur Komturei Balga. Ausf., Papier, unbesiegelt, unterer Teil eines Zerters (S. 1-2).
2. [1389 XII 29]. Protokolle von Zeugenverhören im Streit Plausen / Königs. Ausf. (Niederschrift), S. 3-6.
3a. [1390 I 3]. Vereidigung der Dorfschaft von Plausen wegen der ihr zugesprochenen Grundstücke und Grenzen. (S. 7-8), Konzept.
3b. Vereidigung der Bürger von Mehlsack wegen der ihrer Stadt zugesprochenen Grundstücke und Grenzen. (S. 7-8), Konzept.
4. [1390 I 3]. Schiedsspruch der o.g. Schiedsrichter im Streit Plausen / Königs. Auszug aus der Urkunde von 1390 I 3 (s. Schiebl. XXV, Nr. 4, zeitgenössische Abschrift. - Das Schriftstück lag bisher irrtümlich bei OBA 369 und wurde umgeordnet.
5. [1390 I 8] Fragenkatalog für die Zeugenverhöre im Streit Mehlsack / Schönborn. Konzept.
6. [1390 I 8] Protokolle von Zeugenverhören im Streit Mehlsack / Schönborn. Ausf., Niederschrift. - Wurde bisher unter den undatierten Stücken unter OBA 28114 aufbewahrt und hierhin umgeordnet (S. 13-20).
(LIV 74 - OBA 1, 211 [1.-3., 5.], LIVa 60 - OBA 168 [4.] LIV 61 [6.] / Ermländisches Urkundenbuch III, 203-04 [1.], 204-05 [4.])
PrUB, JH II 1190a – 1389 XI 19. o.O.
Namir von Wilchin verleiht Claus Bemen und Hensel Lutirbergk 60 Hufen zur Lokation "in dem Tacorin" (Schönenwalde). Abschrift. (Adelsarchiv 35, unter von Flanß)
1389, Dezember
PrUB, JH II 1191. – 1389 XII 21. Cremitten.
Kunike von Laukischken bestimmt, daß die Bauern von Garbeningken ihm jährlich 14 Scot und 2 Hühner von jeder Hufe zinsen und unbegrenztes Scharwerk leisten. Zeugen: Sander von Mülen, Ritter, Nikolaus Troyke, Pfarrer in Kremitten, Andreas und Jakob, Brüder des Kunike. (Schiebl. XXXV 107, Or. – Siegel verloren – im Besitz des Herrn du Vignon in Karlsruhe; photographiert Januar 1926)
PrUB, JH II 1192. – 1389 XII 21. Kremitten.
Kunike von Laukischken erteilt auf Befehl des Grosskomturs Konrad von Wallenrod dem Tolk Tideke eine Handfeste über Garbeningken. Zeugen: Sander Tycke (so), Pfarrer in Kremitten, Andreas und Jakob, Brüder des Kunike, Sander von Mülen, Ritter. (Schiebl. XXXV 111, enthalten in der Urkunde des Sigmund Mailvicien von 1480 Juli 2)
PrUB, JH II 1193. – 1389 XII 22. Marienburg.
HM Konrad Zölner von Rotenstein lässt den Ausspruch der Schiedsrichter i. S. DO gegen Bistum Ermland vom 28. Und 29. Juli 1374 transsumieren. Zeugen: Ritter Heinrich Knoff und Kleriker Joh. Nigri. – Marienburg 22. Dezember 1389. - Or. Pgt. Not.-Instr. Das Insert in LI 46 ist die lateinische, das in LXXV 2 die deutsche Fassung der Urkunde [vgl. oben PrUB, JH II 1022 und 1023]. (Schiebl. LI 46 und LXXV 2)
Bischof Johannes von Pomesanien publiziert Anordnungen zur Durchführung der von seinem Vorgänger Nikolaus gestifteten täglichen Totenmesse im unterem Marienchor der Kathedrale und zur Verlegung einer weiteren Stiftung von Riesenburg an die Kathedrale, jeweils mit zwei Kaplänen; er stiftet selbst einen Altar zu Ehren der Dreieinigkeit und des Evangelisten Johannes im oberen Marienchor; legt die Zinseinkünfte für alle drei Altäre fest und regelt die Bezahlung der sechs Altaristen; schreibt Residenzpflicht vor und legt Strafen bei Fehlverhalten fest; die Altaristen unterstehen dem jeweiligen Dekan, der auch die Zinsen einzieht; Dekan und Kapitel sollen über die Einhaltung der Bestimmungen wachen; die Lebensführung der sechs Altaristen wird geregelt, ebenso die Vertretung bei Erkrankungen.
PrUB, JH II 1194. – 1389 XII 28. Montau.
Joh. Ryman, Probst von Pomesanien, beurkundet den Schiedsspruch des Komturs von Mewe, Conrad von Elicz in dem Grenzstreit zwischen dem Domkapitel von Pomesanien und den Bürgern von Mewe und ihrem Dorf Bürgerdorf (Mewischfelde, Kreis Marienwerder) wegen der Stauung des Mariensees und transsumiert die Urkunde des HM Konrad Zoller von Rotenstein über die Grenze mit den Dörfern Thiffenaw (Tiefenau), Czulping (Zolpin, Wüstg.) und Burgerdorff von 1389 Oktober 11 (Scbl. XXII Nr. 23). Zeugen: bruder Rudiger von Elner, kumpthur Thuchel, her Mertyn unser capelan, Johan von Rydern, Johan von Lichtensteyn, unser konpan ... ggebin mit unsers capitels insgesegel an dem tage der Kindelin ... (Schiebl. L 22, Or. Pgt. mit wenigen Beschädigungen, Propsteisiegel, Abgabe Danzig Abt. 360a Nr. 26, Acc. 24/32)