REGESTEN 1401
1401, o.T.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an den Domherrn Hieronimus zu Breslau: Untreue des Großfürsten Witold und das feindselige Verhalten des Königs von Polen gegen den Orden.
Schreiben an die Gebietiger in deutschen Landen: berichtet über Witolds Friedensbruch und seinen Verrat am Orden in bezug auf die Vereinbarungen über Samaiten; Klageartikel und Schadensliste.
Bericht über die Situation auf Gotland. Berichtet wird zunächst über die Ereignisse, die dazu führten, dass Gotland und die Stadt Wisby in der Hand des Ordens sind: über den Krieg zwischen König Albrecht von Schweden und Königin Margarethe von Dänemark, die Inbesitznahme Gotlands für den König durch Albrecht von Peccakel, die Einnahme Gotlands für Dänemark durch Sven Schür und die Übergabe Gotlands an den Klönig durch Sven Schür und dessen damit verbundenen Seitenwechsel sowie über die Rolle Gotlands als Stützpunkt der Vitalienbrüder und den daraus für die Kaufleute entstehenden Schaden, der schließlich zum Eingreifen des Hochmeisters und des Ordens führte, der hohe Kosten auf sich nimmt, um die Insel für den Schutz des Kaufmanns von den Vitalienbrüdern zu befreien, was auch gelingt. Es folgt eine Auflistung der Ereignisse nach dem Sieg: die Forderung des Herzogs von Mecklenburg, ihm die Insel zurückzugeben, was der Hochmeister verneint, die Zahlung einer Summe Geldes an Mecklenburg und die schließlich erhobenen Ansprüche der Königin von Dänemark auf Gotland. König Albrecht und Königin Margarethe sollen sich in Verhandlungen einigen, wer die Insel bekommt. Der Bericht endet mit der Feststellung, dass der Hochmeister bereit ist, Gotland entsprechend der Vereinbarungen zurückzugeben, aber auf der Erstattung seiner Kosten besteht.
Antwort des Hochmeisters für den Schreiber eines Herzogs (Wytowt) betreffend die Freigebung der Samaiten in ihre Heimat.
Verhandlungen mit Vytautas wegen des Unterschieds zwischen Bauern, Bajoren und freien und zinshaften Leuten bei den Samaiten. (XVIIa 111)
Forderung der Kirche Samland betreffend Drittelung der Nehrungen und der Gewässer und anderer mit dem DO noch nicht geteilten Landstrecken bis Tilsit und Georgenburg hin. Darin Bezugnahme auf einen Teilungsvertrag vom Jahre 1366 wegen der Fischerei. Pergament. (Schiebl. LII 12).
Nicolaus Erzbischof von Gnesen an Hochmeister: Tischgüter der Kirche zu Gnesen im Ordensgebiet, Schlochau, Schwetz und Tuchel (Schbl. XXX, 30a)
Der Komtur zu Ragnit an Arnold Kompan des Hochmeisters: Bitte um einen Küchenmeister und Pferde. - Königsberg ohne Jahr Freitag nach Petri et Pauli. (LXX 16)
Arnold Kompan des Hochmeisters an den Hochmeister: Bericht über eine Fahrt nach Hela, Darleihung an Pulver u. Büchsen durch den Komtur von Danzig, Trennung des Christoforus vom Großschäffer. - Danzig ohne Jahr Freitag vor Martini. (LXXV 179)
Fischmeister von Putzig an den Rat zu Danzig: fordert, diejenigen Danziger, die er in Putzig wegen des Vorkaufs im Fischhandel in Bürgschaft genommen habe, selbst zu verhören, ob er ihnen Gewalt angetan habe. - Putzig Abend Kathar. [sine anno]. (APGd. 300 D XL 35, Or. Papier, Siegel)
1401, Januar
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an [Großfürst] Witold: fürchtet, wegen des Wetters ein Treffen in der Wiltnis nicht einhalten zu können, stimmt aber einer persönlichen Zusammenkunft Januar 30 an der Pissa bei Peytmeyden zu, für die der Oberste Marschall die Versorgung senden soll.
Der deutsche Kaufmann zu Brügge an Thorn: antwortet auf dessen Mitteilung über die Arrestierung der Güter des Heince Rijnhoeff durch Clanke van der Lynden, dass Heince lange nicht mehr in Flandern gewesen sei, sie ihn aber informieren würden wenn er wiederkäme. (APT, I, 381, Original, mit Siegelrest / Hansisches UB, 5, 477, S. 247-48)
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Herzog Albrecht von Holland: teilt mit, dass die Untertanen des Herzogs in Preußen kein Geleit benötigten, weil mit Holland [und Seeland] freundschaftliche Verhältnisse beständen; vielmehr seien die preußischen Häfen für sie offen. Angesichts der Klagen seiner Untertanen bittet er jedoch um die Freigabe der den preußischen Kaufleuten und Schiffern sowie insbesondere dem [Marienburger] Großschäffer weggenommenen Schiffe und Güter. (OF 2c, fol. 115 / Hansisches UB 5, 478, S. 248 / Codex dipl. Prussicus, 6, 104 / Hanserecesse I,5, 4)
[Hochmeister Konrad von Jungingen] an Lübeck: berichtet, dass Hamburg ihm habe melden lassen, es sei mit dem Herzog [Albrecht] von Holland in Fehde getreten. Will dem Wunsch Lübecks und der Bitte Hamburgs gemäß einen Gesandten März 13 nach Lübeck senden, der sich betreffenden Falles einer Gesandtschaft an den Herzog anschließen solle. — Gegeben czu Marienburg in die conversionis sancti Pauli anno 1401 etc. (OF 2c, S. 250-51 [fol. 114v], überschrieben: Der stat Lubeke / Hanserezesse, I,5, 3, S. 3)
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Herzog Albrecht [von Bayern, Graf von] von Holland [sowie mut. mut. an Dordrecht, Haarlem, Middelburg, die holländischen und seeländischen Städte]: bittet, die Handelsstreitigkeiten zwischen ihm und den Hamburgern friedlich beizulegen, um weiteren Schaden zu vermeiden. Die Hamburger hätten bereits den Orden um Abbruch des Handels mit Holland und Seeland gebeten, sonst würden sie für Verluste keine Verantwortung übernehmen. Nach Ansicht der Hamburger habe der Herzog bereits gegenüber dem Brügger Kontor seinerseits Maßnahmen gegen die mit Hamburgern Handel treibenden Kaufleute angekündigt, die er für seine Feinde halten würde. Der Hochmeister wolle sich an der Gesandtschaft beteiligen, die die Hansestädte zur Beilegung des Streits zwischen Hamburg und den Holländern aussenden wollten. (OF 2c, fol. 115b-116 / Hansisches UB, 5, 479, S. 248-49 / Voigt, Codex dipl. prussicus, 6, 105 und 106)
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Dordrecht, Haarlem und die gemeinen Städte in Holland sowie Middelburg und die gemeinen Städte in Seeland: sollten helfen, die Handelsstreitigkeiten zwischen dem Herzog [Albrecht] von Holland und den Hamburgern beizulegen. Die Hamburger haben die Preußen um Abbruch des Handels mit Holland und Seeland gebeten, während der Herzog ein hartes Vorgehen gegen alle angekündigt hat, die die Hamburger unterstützen. (OF 2c, fol. 116-116b / Hansisches UB, 5, 479, S. 248-49 / Voigt, Codex dipl. prussicus, 6, 106)
[Die preußischen Städte an die livländischen Städte:] melden, dass der Bürgermeister [Meinhard Buxtehude] zu Hamburg Januar 25 vor dem Hochmeister und dessen Städten um Abbruch des Verkehrs mit den Holländern und Seeländern geworben hat, dass ihm aber vom Hochmeister geantwortet ist, Holländer und Seeländer könnten in seinem Lande kaufen und verkaufen, wie die Hamburger, und auch seine Untertanen könnten nach Holland und Seeland fahren, wie nach Hamburg. In Bezug auf Schiffe und Verfrachtung aber sollten sie mit beiden Parteien keine Gemeinschaft haben und auch kein Pfundgeld auf sie kaufen. — [1401 nach Jan. 25.] (APT., Handschrift, vol. II, fol. 154v, überschrieben: Tenor littere misse versus Lyvoniam, de qua supra scribitur / Hanserezesse, I,5, 2, S. 2-3)
1401, März
Ulrich von Jungingen, Komtur zu Balga, verleiht dem Hans Balaw und sein Bruder Mattis eine Mühle [zu Bailau, Amt Rhein - Kreis Sensburg] an dem Flusse Gober [= Guber] und 2 Hufen ..., - Mitfasten 1401. Fotokopien nach Original [im Besitze vom Herrn von Woisky - Bailau], Pergament, Siegel ab. (Schiebl. XXXIX 127).
Werner von Tettingen Oberst-Marschall verleiht dem Hanke 3 ½ Haken im Felde Megnyn (Mogahnen?). Zeugen: Wilhelm von Eppingen Hauskomtur, Nicolaus Stenwig Kaplan, Albrecht Graf von Orlamünde und die Kompane Johann Duntzenbach und Ulrich Czenger. – Schaaken 1401 Freitag nach Laetare. Original Pergament Siegel verletzt. (Schiebl. XXX 19).
Klageschrift des Großfürsten Vytautas gegen den DO. Abschrift. - Wilna 1401 dominica Judica. (XVIIa 154)
Die zu Lübeck versammelten Ratssendeboten der Hansestädte an die preußischen Städte: erklären, dass sie im Gegensatz zu der ihnen durch Johann von der Morsche mitgeteilten Meinung der preußischen Städte der übereinstimmenden Ansicht sind, dass es noting sei, zur Befriedung der Ostsee Schiffe in die See zu legen, nämlich von Seiten der preußischen Städte und von Seiten der [wendischen] Städte je ein Schiff mit 50 Mann, Mai 22 in der See zu sein. — Screven under der stad Lubeke secrete, des wy sament hir to bruken in unser vrowen avende annunctiacionis int jar 401. (APGd., Stadtbuch II, S. 329 / Hanserezesse, I,5, 8, S. 6-7)
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an die Königin von Dänemark: seine Bemühungen, von König Albrecht [von Schweden] und Herzog Johann von Mecklenburg eine Befreiung von ihren Ansprüchen auf Gotland zu erreichen; ersucht sie, mit König Albrecht verhandeln.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an die Stadt Visby, Propst, Domherren und Gemeinde zu Gotland: Die von Land und Stadt aufgebrachten 500 Mark Silber reichen nur für den Unterhalt von 20 Bewaffneten, so daß ein Teil der bisher auf Gotland stationierten 75 Bewaffneten abgezogen werden muß. Da dies zu wenig ist, sollten die Gotländer entweder die Bezahlung von insgesamt 75 Bewaffneten aufbringen oder die Verteidigung der Insel selbst übernehmen.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an König [Wladyslaw Jagiello] von Polen: wird Ordensvertreter April 18 zum Zusammentreffen seiner Räte senden und bittet um Geleit.
König Sigmund von Ungarn bekennt, dass Zantoch von den Johannitern nach Bezahlung der Pfandsummen dem Johann von Wartenberg wieder übergeben worden sei. (Schiebl. 47 Nr. 7)
[Hochmeister Konrad von Jungingen] an Stettin: antwortet, dass er die betreffende Angelegenheit mit seinen ältesten Städten besprechen werde, sobald sich dieselben versammeln werden. Bisher sei noch nicht beschlossen, die von Stettin begehrte Entscheidung der Städte in Lübeck über den den Seinigen von dem Herzog und dessen Mithelfern zugefügten Schaden nachzusuchen. — [1]401 am palmobande. (OF 2c, fol. 28r, überschrieben: Der stat Aldestetin / Hanserezesse, I,5, 96, S. 66)
Ulrich von Jungingen Komtur zu Balga und Vogt zu Natangen beurkundet die Gründung einer Vikarie in der Pfarrkirche zu Bladiau durch den dortigen Pfarrer Slogot. Zeugen: Jost von Sachsenhausen Hauskomtur, Baldewin Stol Fischmeister, Michel Küchenmeister Kompan und Kaplan Peter. – 1401 am Palmtage. Original Pergament Siegel. (Schiebl. XXVI 23).
Hochmeister Konrad v. Jungingen an Herzog Ludwig v. Orleans betreffend die von französischen Edelleuten bei Danziger Bürgern in Preußen kontrahierten Schulden. - Marienburg 1401 feria 2. p. dom. palmarum. (LXa 169)
1401, April
Hochmeister (Konrad von Jungingen) an die Herzöge Albrecht, Wilhelm und Ernst von Österreich: dankt dafür, daß mit ihrer Unterstützung dem Danziger Bürger Elias in Wien sein Gut wiedergegeben wurde.
Hochmeister Konrad v. Jungingen verschreibt Mattias Skordenne u. seinen Verwandten 27 Hufen im Felde zu Krydewyn. - Marienburg 1401 Donnerstag nach den osterheiligen Tagen. (LVa Nr. 19)
Papst Bonifaz IX befiehlt dem Kanonikus von Kulm Nicolaus Gerkaw, die Klage des Nicolaus Malostrigii de Gambitze und andere Streitpunkte gegen den Sobko, genannt Sonek und Matthias genannt Syrspon, Bürger von Gambitze, zu untersuchen (Conquestus est nobis). In einem Vidimus des Nicolaus Gerkaw, Kanonikus, Offizial und Administrator in spiritualibus des Bistums Kulm. - Pergament. Schluss fehlt. Abgelöst von Msc. 1359 (siehe Nr. Sch. 8, 32).
Lübeck an die preußischen Städte: erinnert an die noch ausstehende Beantwortung des ihnen abschriftlich mitgeteilten Schreibens des deutschen Kaufmanns zu Brügge [Hansisches UB, 5, 436]. Habe jetzt vom deutschen Kaufmann zu Novgorod ein Schreiben erhalten, in dem er sich über die große Schädigung der Kaufleute durch den in Flandern geübten Borghandel geklagt. Fordert wiederholt, dass sie sich über die Abschaffung desselben beraten und ihm ihre Meinung mitteilen. — Gescreven under unsem secrete des sonnavendes vor jubilate int jar 1400 dar na in dem irsten. (APGd., Stadtbuch II, S. 330 / Hansisches UB, 5, 489, S. 252 / Hanserecesse I,5, 9, S. 7)
[Herzog] Albrecht von [Bayern, Graf von] Holland schließt unter Vermittlung der Ratssendeboten von Lübeck, Thorn und Stralsund von Pfingsten (1401 V 22) an einen einjährigen Frieden mit den Bürgern von Hamburg, nach dem alle Gefangenen während des Friedens beurlaubt werden und die Hamburger den Handelsverkehr mit den Friesen abbrechen und Friesland räumen sollten, das sie nur zur Einziehung rückständiger Schulden auf dem Landwege oder in Seenot aufsuchen dürften. Weiter solle den Hamburger Schiffen ein Auslaufen aus Hamburg ohne ein Zeugnis der Stadt über den Bestimmngshafen verboten sein. Den beiderseitigen Untertanen solle während der Dauer des Friedens die vorher übliche Verkehrsfreiheit zustehen, in dieser Zeit gegenseitig zugefügte Schäden sollten ersetzt werden, während die Entscheidung aller bisherigen Streitigkeiten einem 1401 XI 1 in Amersfort zu fällenden Schiedsspruch der Städte Dordrecht, Amsterdam, Lübeck und Thorn übertragen werde. — Gegeven in den Hage opten lesten dach in Aprille anno 1401. (RA Den Haag, Memoriale BM cas. R, fol. 115r, am Rand: Die wederbrief hier of heeft her Jacop in die oude raetcamer in die kiste van den registeren besloten / Hanserezesse, I,5, 19, S. 11-12 / Hansisches UB 5, 490, S. 252)
1401, Mai
[Herzog] Albrecht [von Holland] nimmt Jordan Pleskow aus Lübeck [und ebenso Johann von der Mersch aus Thorn und Amt van Zoest aus Stralsund] auf ein Jahr oder auf zwei Monate nach Widerruf in sein Geleit. — Gegeven in den Hage upten Meyedach anno 1401. (RA Den Haag, Memoriale B. M. 1396—1401, fol. 115r / Hanserezesse, I,5, 20, S. 12-13)
[Hochmeister Konrad von Jungingen] an den Deutschmeister und die Landkomture zu Elsass, Österreich und Koblenz: Friedensbruch und Verrat Witolds am Orden.
Verschreibung d. Hochmeisters Konrad v. Jungingen für Peter Hayne über Malschöwen. - Marienburg 1401 an der mitwochen zu pfingsten. (in Et. Min 104d)
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an den Herzog [Philipp II.]von Burgund: meldet das hinterlistige und feindliche Verhalten des Grosfürsten Witold.
Wernher von Tettingen Oberst-Marschall verleiht dem Mattis Koch Anfallrecht auf die Güter seines Schwiegervaters Nicolaus Schütz zu Tölteninken. Zeugen: Wilhelm von Eppingen Hauskomtur, Nicolaus Stenwig Kaplan, Heiniroh von der Heyde Pfleger zu Insterburg, Johann Cosput Pferdemarschall und Ulrich Czenger Kompan. – Königsberg 1401 Montag in Pfingstheiligen tagen. Original Pergament Siegel ab. (Schiebl. XLIII 12).
HM Conrad von Jungingen verleiht dem Peter Hayne 60 Hufen in dem Walde Nedegen mit dem See Cleyne Malsowe (Kl. Malschöven, Kreis Ortelsburg) nebst Fischerei in dem Schowen-See (Schobensee) zu Tisches Notdurft uff unserm huße Marienburg, 1401, an der mitwoche czu Pfingsten. Zeugen: br. Wilhelm von Helfensteyn, Großkomtur, graffe Cunradt von Kyburg, Ober-Spittler, und Komtur zu Elbing, Burkhardt von Wobeke, Tressler, Herr Arnolt, unser Kaplan, Mattis Beberem und Arnolt von Baden, unser cumpan, Petrus und Nicolaus, unsere Schreiber. (Schiebl. XXXIX 123).
1401, Juni
Konrad Lichtenstein Komtur zu Brandenburg verleiht dem Barthus von Penken 1 Morgen Wiese am Flusse Posmal. Zeugen: Gottfried von Erynk Hauskomtur und Gerlach Hose Kompan. – Creuzberg 1401 Abend Heiligen Leichnamstages. Original, Siegel Pergament. (Schiebl. XXVI 24).
Notariatsinstrument durch welches Martin Tolkeri Domherr von Oppeln zu Stellvertretern bestellt Jacob Melsag, Gherard Vochs, Heinrich Vormeland, Domherr von S. Salvator in Guttstadt, Johann Platonis, Rektor des heiligen Geistaltares in Wormditt, Petrus ... von Neumarkt, Ermländer Diözese. Anno . .. 1401 indict. nona, 2. Juni. Acc. 195/38. (Schiebl. LI Nr. 70).
König Heinrich [IV.] von England an Hochmeister Konrad (von Jungingen): nach Mitteilung der englischen Preußenfahrer seien die englischen Kaufleute in Preußen nebst ihren Gütern arrestiert, weil während des englisch-schottischen Krieges ein preußisches Frachtschiff, das die Schotten auf See gekapert hätten, mit den darauf befindlichen Schotten durch englische Auslieger aus Lynn weggenommen worden sei. Bittet um Aufhebung dieses unrechtmäßigen Arrests. (London, PRO, French Rolls, 2 Henry IV m. 6 / Hansisches UB, 5, 492, S. 253)
[König Heinrich IV von England] an den Hochmeister Konrad [von Jungingen]: begehrt, dass er den Arrest, der wegen eines pr (russischen, von den Schotten genommenen und mit diesen in die Hände seiner Leide aus Lynn gefallenen Schiffes über Personen und Güter der Engländer in Preußen verhängt sei, wieder auf heben lasse. — [1401] Juni 8. Gedruckt:. (Rymer, Foedera, 8, S. 203 / Hanserezesse, I,5, 90, S. 64)
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an die Ritter Stibor [Woiwode von Siebenbürgen] und Sandziwog: Hofft auf die Befreiung des Königs Sigismund.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an die Königin von Dänemark: berichtet auf Klagen der Seinen, dass der Erzbischof zu Lund noch keine der fälligen Raten der an den Marienburger Großschäffer und preußische Bürger zu zahlenden Gelder entrichtet habe und so die zu Kalmar vereinbarten Sühne gefährde; bittet, den Erzbischof zur Erfüllung seiner Verpflichtungen zu veranlassen. (OF 3, fol. 31 / Hansisches UB 5, 493, S. 253 / Hanserecesse, I,5, 22 / Codex dipl. prussicus, 6, 115)
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Herzog [Albrecht von Bayern, Graf] von Holland: hört von seinem nach Holland geschickten Sendeboten Johann von der Mersse aus Thorn, der Herzog habe die Vermittlung seines Streites mit Hamburg den Städten Amsterdam, Dordrecht, Lübeck und Thorn übertragen, doch habe Mersse nicht ohne Wissen des Hochmeisters für Thorn zusagen wollen. Er habe der Stadt die Annahme der Vermittlung befohlen, hält aber den vom Herzog dafür angesetzten Termin XI 1 für ungeachtet für die Seinen und bittet um Aufschub bis V 1. (OF 3, fol. 66b / Hansisches UB 5, 495, S. 254)
1401, Juli
Die zu Lübeck versammelten Ratssendeboten der Hansestädte an die preußischen Städte: melden, dass sie beschlossen haben, von Sept. 29 an auf drei Jahre den Borgkauf in Flandern abzustellen, den Ankauf von Tüchern unter einer gewissen Länge zu verbieten und sich über die eingeschlossenen Artikel und andere Angelegenheiten auf einem Tage, [1402] Mai 14 zu Lübeck, zu besprechen. Bitten, denselben zu besenden und Antwort an Lübeck zu schicken. — Gescreven under der stad Lubeke secrete, des wy sament, hir to bruken, na Godes bort 1400 jar dar na in dem ersten up unser vrowen dach visitacionis. (APGd., Stadtbuch II, S. 337 / Hanserezesse, I,5, 25, S. 18-19)
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an König [Albrecht] von Schweden: fordert ihn auf, ihn gegen die Ansprüche der Königin von Dänemark auf Gotland zu verteidigen und Boten zum Tag auf Schonen 1401 August 15 zu schicken.
1401, August
Matzke Borke zu Stramel und Wilke Mantüffel zu Colpyn verpflichten sich, dem HM Konrad von Jungingen und dem ganzen DO zu Kriegsdiensten gegen Polen auf ein Jahr mit 30 wohlgewappneten Mannen, 30 Schützen und 120 Pferden. – Schlochau 1401 Sonnabend vor St. Lorenz Tag. Original Pergament. Durch Feuchtigkeit beschädigt. SS. ab. (Schiebl. XII 7).
Matzke Borke und Wilke Manteufel an den Hochmeister Konrad von Jungingen: bestätigen ihren, dem Deutschen Orden zu leistenden, 10jährigen Kriegsdienst gegen den Polnischen König; verpflichten sich 30 Ritter und Knechte und 30 Schützen, alle gut ausgerüstet, sowie 120 Pferde zu stellen. Der Sold von 5400 mark preussischer Münze soll sich je nach Anzahl der tatsächlich erbrachten Männer und Pferde verändern. Treffen Lösegeldregelungen; sichern ihre Unterstützung des Ordens während der 10 Jahre zu; bevollmächtigen den Orden im Falle von Friedensverhandlungen mit der Polnischen Krone auch für sie zu sprechen; unterstellen sich dem Schutz und der Gerichtsbarkeit des Ordens.
Henning von Wedel zu Meln an den Hochmeister Konrad von Jungingen: verpflichtet sich diesem zu dienen für den Sold, wie ihn andere Söldner und Dienstpflichtige im Lande Dramburg auch erhalten. – Schlochau 1401 Sonntag vor Laurentii. Original Pergament Siegel ab. (Schiebl. XII 8).
Matzke Borke und Wilke Manteuffel bekennen ihre Schuld von 400 Mark gegenüber Hochmeister Konrad von Jungingen und dem Orden und geloben die Rückzahlung der Summe binnen 10 Jahren, unter Nennung der Zahlungsbedingungen und der Maßnahmen bei Ausbleiben der Zahlungen. Einlager in Konitz. – Schlochau 1401 Sonntag vor St. Lorenz Tag. Original Pergament. SS. ab. (Schiebl. XII 9).
König Wenzel von Böhmen an den Hochmeister [Konrad von Jungingen]: bestätigt seine Zustimmung zu dem Verkauf einzelner Städte der Neumark (Bernwalt, Moryn, Schawenflit, Kunigsberg, Lypen, Kalys, Soldyn, Arnswalde, Neuberlin, Neulanzberg, Friedberg, Woldenberg, Tankow) mit allen Rechten und Einkommen an den Deutschen Orden durch seinen Bruder, Sigismund König von Ungarn; verzichtet auf alle möglichen Ansprüche an diesen Städten. – Prag 1401 an St. Lorenz Abend. In einem Transsumpte vom 22. Juni 1452. (Schiebl. 43 Nr. 2).
Fragment einer Vorladung. Actum et Datum circa ecclesiam Culmensem in crastino sancti Bartholomei apostoli, 24. August ... in palatio estivali Acc. 195/38. Kulm. UB. Nr. 430. (Schiebl. XLIX Nr. 18).
Heinrich Fidante stellt dem HM Konrad von Jungingen einen Schuldbrief aus über 100 Mark unter Bürgschaft von Maczke Borke und Wilke Mandtüfel. Zugleich verpflichtet er sich dem Orden zum Kriegsdienste gegen Polen mit 5 Glefenien. Einlager in Konitz. – Marienburg 1401 Donnerstag nach Bartholomaei. Original Pergament. Durch Feuchtigkeit beschädigt. SS. ab. (Schiebl. XII 10).
Ritter Hannus Borke stellt dem HM Konrad von Jungingen einen Schuldbrief aus über 100 Schock böhm. Gr. unter Bürgschaft von Hennyng von Wedel und Matzke Borke. Einleger in Könitz. Zugleich verpflichtet er sich dem Orden zum Kriegsdienste gegen Polen auf 10 Jahre mit 10 Glefenien. – Marienburg 1401 Donnerstag nach Bartholomaei. Original Pergament. SS. ab. (Schiebl. XII 11).
Gerhard von Dewis und Jurge von Wedel bekennen ihre Schuld von 200 Schock böhm. Groschen gegenüber Hochmeister Konrad von Jungingen und dem Orden; bekräftigen ihren Willen zur Rückzahlung der geliehen Summe innerhalb von zehn Jahren; verpflichten sich zur Unterstützung des Ordens auf 10 Jahre gegen Polen mit je 10 Glevenien. – Marienburg 1401 Donnerstag nach Bartholomaei. Original Pergament. 4 SS. erhalten. (Schiebl. XII 16).
1401, September
Hochmeister Konrad von Jungingen an Papst [Bonifaz IX.] - und mutatis mutandis an das Kardinalskolleg, den Patriarchen von Aquileja, den König von Frankreich und andere - : meldet das verräterische und feindliche Verhalten des Großfürsten Witold gegenüber dem Orden und der Christenheit.
Die preußischen Städte an Lübeck: antworten auf das Schreiben der zu Lübeck versammelten hansischen Ratssendeboten, dass sie sich über den Inhalt dieses Schreibens und des eingeschlossenen Zettels beraten haben, aber noch nicht schlüssig geworden sind. Meinen, ihnen rechtzeitig vor dem auf [1402] Mai 14 anberaumten Tage ihren Entschluss zu vermelden, und erwarten bis dahin Antwort auf ihr an den Herzog [Albrecht] von Holland gerichtetes Schreiben in Betreff der Verlegung des auf November 1 zu Amersfoort anberaumten Tages auf Mai 1. — Scriptum civitatis Danczik sub secreto 1401 dominica ante festum nativitatis Marie. (APGd., Stadtbuch II, S. 340, überschrieben: Sequitur littera responsalis consilio Lubicensi missa / Hanserezesse, I,5, 32, S. 22-23)
Die Danziger Schiffer Henric Weytgot, Baernt Broethagen, Yesse Pieterszoon, Giera[r]t Hop und Jacob Scegge verpflichten sich gegen Herzog Albrecht [von Bayern, Graf] von Holland wegen der auf der Reede von Staveren begangenen Tötung und Verwundung einiger Leute aus Staveren durch preußische Schiffer zur Zahlung von 500 holl. Schilden bis 1401 XI 1, von denen der Herzog 400 und der Rat und die Klerks je 50 bekommen sollen, unter Bürgschaft von Dirc Heyntgenzoon und Jacob Ghisenzoon aus Amsterdam. (RA Den Haag, Memoriale BM cas. R, fol. 129 b / Hansisches UB 5, 503, S. 257)
1401, Oktober
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Königin [Margarethe] und König [Erik] von Dänemark: bittet, die Antwort auf ihre Anfrage zu Gotland und zur Stadt Wisby noch einige Zeit anstehen lassen zu können.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an die Herzöge von [Pommern-]Stolp und Schleswig: Ist zur Abtretung Gotlands an die dänische Königin bereit, wenn sie sich mit dem König [Albrecht] von Schweden einigt oder einen Weg zur rechtmäßigen Übergabe aufzeigt.
Johan von Dytenhofen, Waldmeister, und Johann von Posern, Steinmeister zu Danzig, bestimmen die Grenze zwischen Groß Belkau und dem Gut Czapelke. - Simonis et Judae 1401. (APGd. 300 D XL 44, Abschrift Papier)
1401, November
Der Komtur zu Schwetz an den Hochmeister betreffend die Güter der Kirche zu Gnesen, die der Deutsche Orden in Beschlag genommen. Schaden des Ordens in Sroczk.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an König [Albrecht] von Schweden [Herzog von Mecklenburg]: Fordert ihn auf, seiner Zusage in Sachen Gotlands einzuhalten, den Orden gegen die Ansprüche der Königin von Dänemark zu verteidigen; hat Tag zu Schonen nicht besandt, während sich der Großschäffer als Vertreter des Ordens Beschwerden der dänischen Königin, des Königs, des pommerschen Herzogs und des Herzogs von Schleswig gegenübersah.
[Hochmeister Konrad von Jungingen] an die Herren Werner von Axkow, Heidenreich von Bybaw, Otto von Viereckede und andere, desgleichen an Herzog Johann von Mecklenburg: meldet, dass König [Albrecht von Schweden] den Tag mit der Königin von Dänemark, Aug. 15 zu Hölviken, nicht besandt, sondern nur in einem Schreiben gebeten habe, ihn nicht zu enterben; vergeblich habe, er dem Könige oft geschrieben, ihn wegen Gothlands vertreten zu wollen, und, auch sie aufgefordert, den König dazu anzuhalten. Jetzt sei er von Königin [Margaretha] und König [Erich] von Dänemark, von den Herzögen von Pommern und von dem Herzoge von Schleswig bedroht worden, sie wollten ihre Freunde zu Hilfe ziehen, bis er Gotland abgetreten habe. Erinnert daran, was er für die Befreiung König Albrechts getan habe, und wodurch er veranlasst sei, sich in den Besitz Gotlands zu setzen. Fordert nochmals, den König zur Erfüllung seines Versprechens anzuhalten. — 1401 an der mitwoche noch aller heilgen tage. (OF 2c, fol. 35v—36r, überschrieben: Item von derselben sache ist geschreben hern Wernher von Axkow, hern Heidenrich von Bybaw, hern Otto von Vierecket und andern rittern und knechten, dit mit dem konige vorsigelt haben, als hie volget. Item herczoge Johanni dem jungem von Mekelburg wart derglich geschreben, mutatis mutandis / Hanserezesse, I,5, 41, S. 28 / Silfverstolpe 1, 118)
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an die Städte Wismar und Rostock: Bittet, auf König [Albrecht von Schweden, den Herzog von Mecklenburg] im Sinne des Ordens einzuwirken, daß er seine Zusage einhält, den Orden wegen Gotland zu unterstützen, um das der Großschäffer [als Vertreter des Ordens] von der dänischen König, dem König, dem Herzog von Pommern und dem Herzog von Schleswig gemahnt worden ist.
Die Königin [Margaretha] von Dänemark an die preußischen Städte: antwortet, dass [König Erich] wohl mit dem von ihnen und dem Hochmeister vorgeschlagenen Aufschub des Tages auf Mai 1 einverstanden sein werde. — Scriptum in castro Helsingborgh 1401 octava beati Martini etc. (APGd., Stadtbuch II, S. 340, überschrieben: Sequitur littera regine Dacie communibus civitatibus hujus terre missa / Hanserezesse, I,5, 42, S. 28-29)
1401, Dezember
Die preußischen Städte an die Städte Stralsund und Greifswald: beglaubigen ihren wegen der Befreiung Johanns von der Mersch abgeschickten Ratssendeboten. — [1401 Dez. 4.). (APGd., Stadtbuch II, S. 341 / APT, Handschrift, vol. II, fol. 157v / Hanserezesse, I,5, 56, S. 33-34)
König Heinrich IV. von England an Hochmeister Konrad von Jungingen: bittet diesen, er möge den Schotten, welche nach Preußen zum Handeln kommen, keine Gunst und keinen Schutz mehr erweisen; erklärt, dass die Schotten sich zu Feinden seines Königreiches gewandelt hätten - – Westminster ohne Jahr dem 7. Dezember. Original Pergament, Siegel stark verletzt. (Schiebl. 83 Nr. 4)
[Die preußischen Städte an die Städte Stralsund und Greifswald:] danken ihnen, dass sie und die Bürgen Johanns von der Mersche demselben zur Freiheit verholfen haben. Begehren, dass sie sich darum bemühen, dass das Lösegeld von 6000 m. sundisch entweder ganz erlassen oder doch möglichst verringert werde, versprechen aber, die ganze oder eventuell die vereinbarte Summe an dem festgesetzten Tage zu bezahlen. Begehren, dafür zu sorgen, dass Johann [von der Mersche] ungehindert und ungekränkt zu ihnen komme, und beglaubigen den Überbringer, Schreiber Gottschalk. — [1401 Dez. 30]. (APGd., Stadtbuch II, S. 358 / APT, Handschrift, vol. II, fol. 158r / Hanserezesse, I,5, 58, S. 35-36)