REGESTEN 1437

1437, o.T.
Zinsbuch der Kammerämter Osterode, Eylau, Gilgenburg und Hohenstein. Komtur zu Osterode, Herr Wolf von Sanszheim. Konventsherren zu Osterode: Ulrich Eysinhofer, Hauskomtur. Lobichawer, Vogt zu Soldau. Hans Buch, Pfleger zu Neidenburg. Wilhelm Flechslant, Pfleger zu Willenberg. Hans Freudinberger. Cuntz Esil. Jorge Gros. Andreas Pempelinger. Jan von der Ara. Ulbrecht von Czewdern. Magnus Weylisdorff. Seyfrit Grik. Johann Resewik. Erech Thus. Ludolf von Fleyschcken. Heinrich von Tormenicz. Eberhart Bockicz. Tycze Trucsecz. Cuncz Czechwicz. Wulf von Stetinberg. Ochse. Herr Radike.
Verzeichnis der Beschädigungen und Beraubungen, die von den Polen Danziger Einwohnern zugefügt worden. Puchala, Hauptmann zu Bromberg. Niclos Kampinsky, Hauptmann zu Bunzlau. Herr Peter von Wydouwen. Bürger von Danzig: Bartolt von Suchten. Michel Krebis. Herm. vom Hagen. Jurge Mergher. Hans Gunther. Bartolt von Russen. Augstyn Lunckefytcz. Peter Kegel. Michel Westval. Hans Grundeman. Bürger von Thorn: Peter Retczke. Bürger von Bromberg: Peter Bener Sziskonis, Bürgermeister. Peter Suwala. Jacob Szysk. Vitus Szyskonis. Matthias Czech. Matth. Wisercho. Andr. Dybowski gen. Mert. Streyecz Grzunconis. Pet. David Oswald. Andr. Kellar. Gotard Matth. Dilanga und Joh. Omeczina. (LXa, 219 / Hansisches UB 7,1, 323, S. 157-58)
Liste der dem Vogt der Neumark von verschiedenen Gebietigern ab 1437 auf drei Jahre zu zahlenden Gelder in Höhe von insgesamt 809 m. gut, es zahlen: der Oberste Marschall, der Komtur von Osterode, der Pfleger von Rastenburg, die Ämter Brathean, Stasburg, Rehden, Roggenhausen, Gollub, Schönsee, Papau, Althaus und Graudenz, der Komtur zu Mewe, die Ämter Bütow und Dirschau, Grebin und Leske, die Komture zu Danzig, Elbing, Balga, Brandenburg und Christburg. – [...] ist angehaben im xxxvii[ten] jare. (OBA 7400 / OF 13, 567 / RBDO IV, 366)
Hochmeister Paul von Rusdorf bestätigt den Sweder Cobbing als Komtur zu Tyel und verleiht ihm auf Lebenszeit das Haus Oetmersheim.
Gesuch des Deutschmeisters Eberhard von Saunsheim an das Konzil um die Bestätigung der Statuten des Hochmeisters Werner von Orseln.
Antwort des Hochmeisters auf die im Namen des Deutschmeisters angebrachte Werbung des Komturs zu Nirnsberg und des Hauskomturs von Frankfurt (Statuten des Werner von Orseln etc., vornehmlich die Vorwürfe des Deutschmeisters wegen der Politik des Hochmeisters).
Verhandlungen des Hochmeisters mit seinen Landständen.
Jocop, Burggraf zu Draheim, an Henik und Jacob von Wedel auf Tütz: Bewahrung des Hauses Falkenburg für den König von Polen und gewisse Pläne wegen Dramburg.
PrUB, JH II 2431 – 1437. o.O.
Handfeste über Mankoczin und Lappin. Schlossarchiv Marienburg.
PrUB, JH II 2451 – 1437. [Barten].
Zeugnis des Schöffengerichts zu Barten über die seitens des Lorenz Grünheide erfolgte Bezahlung von 100 Mark für 2 Freihufen zu Kemlack, die er von dem Hans Kundtwiskie gekauft hat. - 1437 ohne Tag. - Amtlicher Auszug aus dem Schöppenbuch zu Barten vom 12. April 1603, gef. auf Antrag des Friedrich Grünheide. Original Pap. Siegel des Bartener Stadtrichters Andr. Lechel, des Schoppenmeisters Jacob Fehrmann und des Schöffen Jost Bock. (Depositum Dönhoffstädt).
Johann Bernwalt, Bürger zu Schwednitz, an den Hochmeister: Geleitung wegen Einmahnung von Forderungen der Stadt Schweidnitz.
1437, Januar
Die Stadt Amsterdam an den Hochmeister: Hanse- und Handelsangelegenheiten.
PrUB1437.01.06 – 1437 I 6. Neustargard.
Herzog Bogislaw [IX.] von Pommern an Danzig: antwortet vermutlich auf [PrUB1436.10.10], er wolle nach der Rückkehr das Gut zusammenbringen und unter Wahrung seines Anteils den Eigentümern zukommen lassen. - Am daghe der h. dryer koninge. (APGd. 300 D 33, Nr. 25 / Hansisches UB, 7,1, 231, Anm. 1, S. 113).
PrUB1437.01.06.a – 1437 I 6. Lübeck.
Lübeck an Danzig: verwendet sich wegen der nachgelassenen Güter des Johan Wicherdes, die teilweise aus seiner Gesellschaft mit dem Danziger Schöffen Johan Vriborch stammen. (AHL, Niederstadtbuch zu 1437 epiphanie Domini / Hansisches UB, 7,1, 250, S. 122, Anm. 3).
PrUB1437.01.07 – 1437 I 7. [Lauenburg].
Lauenburg an Danzig: von dem Gut, das auf der Lebe geborgen sei, habe der Herr von Gleichen an Hans Machtenhagen 6 Pferde im Wert von 38 m. gering, drei Tonnen Butter, zwei Kästen für eine m. gering und acht tote Pferde zurückgegeben. Ob er diese ersetzen solle, überlasse er der Entscheidung Danzigs. Als Bergelohn habe er 3 to. Butter zurückbehalten, würde sich auch mit weniger zufriedengeben. Bezeugt die Aussage der Bürgermeister von Leba, dass der Herr von Gleichen nach dem Zeugnis des Magnus von Calmern, das mit einer den Bürgermeistern von Leba übergebenen Liste übereinstimme, aus den gescheiterten Schiffen Folgendes empfangen habe: eine Scheibe Wachs, zwei ganze to. Butter, fünf halbe to. Butter, vier Schiffkästen mit Käse, 25 Zimmer Grauwerk und 14 Pferde. Davon habe der Herr die oben genannten Güter wiedergegeben, das Pelzwerk solle beim Bürgermeister von Leba bleiben, von dem es Danzig einfordern solle. (APGd. 300 U 36, Nr. 6, Original mit Resten des Siegels / Hansisches UB, 7,1, 245, Anm. 1, S. 120).
PrUB1437.01.20 – 1437 I 20. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den Landkomtur im Elsass: Sende ihm das erbetene Instrument der kaiserlichen Bestätigung der Ordensprivilegien. Was die Vorwürfe gegen ihn und seine Rechtfertigung dagegen betreffe, sei etlichen Gebietigern berichtet worden, dass er sich vom Ewigen Frieden distanziert und erklärt habe, dazu weder Rat noch Zustimmung gegeben habe. Dem wolle sich der Hochmeister nicht anschließen, vielmehr bitte er ihn wie schon zuvor, den Orden mit Nachdruck gegen Vorwürfe zu verteidigen. Die Gebietiger würden demnächst den alten Hauskomtur von Thorn aussenden, der ihn mündlich informieren werde. Zum Nutzen der Ballei solle er sich von seinem Vorgänger beraten lassen und sich um das Beste der Ballei und des Ordens bemühen. - Gegeben tzu Mar[ienburg] 1437 am sontage noch Prisce virginis im xxxvii[ten] jare. (RBDO IV, 367 / OF 13, 393-95)
PrUB1437.01.20.a – 1437 I 20. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den alten Landkomtur im Elsass: Bittet ihn, dem neuen Landkomtur angesichts seiner guten Kenntnis der Verhältnisse in der Ballei mit Rat und Unterweisung zur Seite zu stehen. - Czu Mar[ienburg] am sontage nach Prisce virginis im xxxvii[ten] jare. (RBDO IV, 368 / OF 13, 395)
Inventar des Sattelhauses zu Marienburg, als es der Hauskomtur Erwyn Hugk von Heilgenberge aus der Hand des Schuhmeisters Bruder Hans Schueneman übernahm. (LXI a 81 / Marienburger Ämterbuch, S. 9-10)
PrUB1437.01.21 – 1437 I 21. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den Herzog von Sachsen: Heinrich Malticz habe ihn wegen seiner vorgeblichen Ansprüche schwer beschuldigt, doch tue er dem Orden damit Unrecht. Dennoch habe er ihm einen Verhandlungstag zu Frankfurt an der Oder gelegt, und er habe ihm durch den Landkomtur von Sachsen und Peter Tzan angeboten, die Sache durch gute Leute entscheiden zu lassen, doch habe Heinrich das abgelehnt. Vielmehr wolle dieser die Angelegenheit nur vor dem Herzog verhandeln, was dem Hochmeister für die Entsendung seiner Gebietiger zu weit und unbequem sei. Bittet den Herzog daher, seinerseits einen Tag nach Frankfurt zu legen, zu dem der Hochmeister seine Vertreter schicken wolle. - Gegeben tzu Mar[ienburg] am tage Agnetis virginis im xxxvii[ten] jare. (RBDO IV, 369 / OF 13, 395-96)
PrUB1437.01.21.a – 1437 I 21. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an Heinrich Malticz: Er habe ihm wegen seiner Ansprüche einen Tag zu Frankfurt gelegt, dem er zu der Zeit zuge-stimmt habe. Zudem habe er Heinrich angeboten, die Sache durch gute Leute entscheiden zu lassen, doch habe Heinrich ausrichten lassen, die Angelegenheit nirgendwo anders als vor dem Herzog von Sachsen untersuchen zu lassen. Das sei für ihn zu weit und unbequem, da er seine Gebietiger nicht für so lange von sich wegschicken könne. Er habe deshalb den Herzog von Sachsen gebeten, ihm einen Tag zu Frankfurt anzusetzen. - Gegeben tzu Mar[ienburg] am tage Agnetis im xxxvii[ten] jore. (RBDO IV, 370 / OF 13, 396-97)
PrUB1437.01.21.b – 1437 I 21. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den Komtur zu Koblenz: Bittet er nunmehr nachdrücklich um Übersendung der Weinr nach alter Gewohnheit. So sollten die Fässer auch nicht so klein sein wie zuletzt, die Weine sollten gut sein und ihre Farbe behalten. Für die 12 Fuder, die der Hochmeister mit 400 rh. gld. bezahle, solle er die besten Weine kaufen und nicht die eigenen Weine senden. Der Komtur solle auch dafür sorgen, dass die sechs kleinen Fässer, die er den Prälaten und Gebietiger als Ehrung schenke, nach alter Gewohnheit vollkommen und gut seien. Der Hochmeister brauche die Weine, da jetzt nichts von den guten Weinen übrig sei. - Gegeben czu Mar[ienburg] am tage Agnetis virginis im xxxvii[ten] jore. (RBDO IV, 371 / OF 13, 397-98)
PrUB1437.01.21.c – 1437 I 21. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an [die Erzbischöfe von] Köln und Trier, [den Grafen von] Berg, [die Herzöge von] Geldern und Kleve [einzeln]: Der Komtur zu Koblenz sende jährlich die hochmeisterlichen Weine nach Preußen. Bittet, die Weine, die der Komtur nun durch sein Gebiet sende, frei von Zoll ziehen zu lassen und bei anderen Herren und Fürsten sowie seinen Amtsträgern dafür zu sorgen, dass seine Weine ungehindert durchgelassen würden. - Gegeben tzu Mar[ienburg] am tage Agnetis im xxxvii[ten] jore. (RBDO IV, 372 / OF 13, 398-99)
PrUB1437.01.21.d – 1437 I 21. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an [die Herren von] Bebersteyn, Kottbus, Hans von Polenczk und Hasse von Bredow [einzeln]: Wie er sicher wüsste, habe Heinrich von Malticz wegen vorgeblicher Ansprüche an den Orden gegen diesen schwere Vorwürfe erhoben. Daran tue Heinrich dem Orden Unrecht. Bittet daher, Heinrich bei seinen Vorwürfen keinen Glauben zu schenken. Denn er wolle mit ihm zu Frankfurt einen Tag halten, um Recht zu geben und zu nehmen, und zwar so, dass Heinrich kein Unrecht widerfahre. - Gegeben tzu Mar[ienburg] am tage Agnetis im xiiiic und xxxvii[ten] jore. (RBDO IV, 373 / OF 13, 399-400)
PrUB, JH II 2432 – 1437 I 22. Waldau.
Vincentius Wirszperger Oberster-Marschall verleiht den Gebrüdern Arnike und Henike zu Caylkaym (= Kalkeim) 2 1/2 Hufen zu Pogauen im Kammeramt Waldau. Zeugen: Dietrich von Werdenaw Hauskomtur zu Königsberg, die Pfleger Heinrich Messinger zu Insterburg, Leonhard Parszberger zu Gerdauen und Gottfr. Meyentaler zu Tapiau, Johann Lichtenfeld Kaplan, Kilian von Exdorf Kompan und der Schreiber Johannes Pfarrer zu Germau. - Waldau 1437 an Vincentius. - Original Pergament Siegel ab. Erneuert für Albrecht Grebe am 29. September 1528. (Schiebl. XXXIV 53)
PrUB1437.01.25 – 1437 I 25. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an Herzog Albrecht von Österreich: Mit diesem Briefweiser sende er ihm acht rote Falken. Bittet ihn, das als Erbietung freundlicher Zuneigung aufzunehmen. Bittet ihn, den Orden zu beschützen und auch am kaiserlichen Hof zu fördern. - Gegeben tzu Mar[ienburg] am tage Conversionis Pauli im xxxvii[ten] jore. (RBDO IV, 374 / OF 13, 400)
PrUB1437.01.26 – 1437 I 26. [Danzig].
Ludeke van deme Northove bekennt vor dem Danziger Schöffengericht, dass durch die von dem ehrsamen Kulmer Bürger Johann Stertz geleistete Zahlung alle Ansprüche abgegolten seien. (APGd. 300, 27 (Missive), 2, fol. 161 / Hansisches UB, 7,1, 247, S. 121, Anm. 4).
Der Deutschmeister Eberhard von Saunszheim an den Meister Johann von Reve: Ballei Sizilien. Die Rigische Sache. Cobing. Die Würzburger Dompfründe. Anton de Ulzina vom St. Jakobs-Orden. Ludwico Pontano. Bischof von Utrecht.
PrUB, JH II 2433 – 1437 I 28. In ecclesia Sambiensi.
Simon Domdechant von Samland als Stellvertreter des vom Baseler Konzil zum Ablasssammler ernannten Domherrn (samld.) Dr. Jodocus erteilt dem Deutschen Orden-Herrn Kilian von Exdorff Vollmacht zum Ablasserteilen für die Zwecke der Griechenbefreiung. - In ecclesia Sambiensi. - Original Pergament Siegel. (Schiebl. XLVII 14)
PrUB1437.01.29 – 1437 I 29. Danzig.
Danzig an Gerard von Cleve, Grafen in der Mark: antwortet auf dessen durch den Vorzeiger Ludeke van deme Northove, Diener des Herrn vam Berge, überbrachten Brief, mit dem sich der Graf für seinen Untertanen Hermann Goekesberg verwandt habe, der als Rechtsnachfolger Reynekes van Hameln eine diesem von Hinrich van Oringen einfordere. Obwohl sich die Sachlage seit Ludekes letzter Anwesenheit durch den Tod von Hinrichs Sohn noch verwickelter gestaltet habe, habe Danzig mit großer Mühe einen Vergleich zwischen den Parteien zustandegebracht, nach dem Ludeke mit 160 rhein. gld. abgefunden sei. Der Ausgleich sei nur Danzig zu verdanken. (APGd. 300, 27 (Missive), 2, fol. 161 / Hansisches UB, 7,1, 247, S. 121).
PrUB1437.01.29.a – 1437 I 29. Danzig.
Zeugnis Danzigs über den Vergleich zwischen den Erben Heinrichs von Oringen und Ludeke van deme Northove als Bevollmächtigtem Hermann Goekesberg. (APGd. 300, 27 (Missive), 2, fol. 161 / Hansisches UB, 7,1, 247, S. 121, Notiz).
PrUB1437.01.29.b – 1437 I 29. Danzig.
Danzig an den deutschen Kaufmann zu Brügge: verweist unter Hinweis auf einen beiliegenden Auszug aus dem Schöffenbuch auf die Klage von Dalhusens Witwe [Margarethe] darauf, dass ihr der Unnaer Bürger Hinrik Ruge, obwohl er kein Erbe sei, sondern nur Bevollmächtiger [des Mindener Bürgers Herman von dem Berge], unrechtmäßig 12 pfd. gr. belastet. Bittet daher, Hinrik oder seinen Bevollmächtigten zur Auslieferung der 12 pfd. an die Witwe oder ihre Freunde zu veranlassen, da Danzig andernfalls Minden darum mahnen müsse, das sich für Bevollmächtigte und Erben um Schadloshaltung gegen Nachforderung verbürgt habe. (APGd. 300, 27 (Missive), 2, fol. 161v / Hansisches UB, 7,1, 248, S. 121-22).
Der Meister in Livland an den Hochmeister: sendet die beim Konzil erwirkte Bestätigung der Einigung des Deutschen Ordens mit der Rigischen Kirche. Verhandlungen mit dem Großfürsten von Litauen wegen der Gefangenen. Beschwörung des ewigen Friedens; Zusendung von Ordensbrüdern; Krieg in Litauen.
Heinrich Schungell, Meister in Livland, an den hochmeisterlichen Kaplan Caspar: bittet, ihm einen Kaplan und einen Schreiber zu empfehlen. Provinzialkapitel in Riga. Schlechte Behandlung der Priester in Livland.
1437, Februar
Der Vogt der Neumark an den Hochmeister: Kredenz auf den Eggerd von Guntersberg.
Friedrich von Donyn, Nickil Wylke und Poppo Kokericz an den Hochmeister: ihre Lösung aus der Gefangenschaft.
Inventar der Vogtei Stuhm bei Abgang des Vogtes Gotfrid von Geylenkirchen.
PrUB1437.02.04 – 1437 II 4. Kreuzburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an die Städte Amsterdam und Zierikzee: Die Sendeboten der deutschen Hanse hätten den Landen Holland und Seeland einen Tag für den kommenden März 1 vereinbart. In diesen Tag seien seine Untertanen allein wegen des Herrn von der Vere einbezogen worden, der die Seinen schwer geschädigt habe. Unabhängig von einer Einigung wolle er aber, dass die Holländer mit ihrer Ware weiterhin nach Preußen kommen könnten, ebenso, dass die preußischen Kaufleute mit ihrer Ware die Lande Holland und Seeland und ihre Städte besuchen könnten. Sie sollten den Herrn von der Vere anweisen, den Seinen ihren Schaden zu ersetzen. - Gegeben tzu Kreuczburg am nehesten montage noch Purificacionis Marie im xxxvii[ten] jor[e]. (RBDO IV, 375 / OF 13, 400-01)
PrUB1437.02.04.a – 1437 II 4. Brandenburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den Landkomtur zu Sachsen: Er habe ihm bei seiner Abreise von etlichen Leuten berichtet, die meinen, Ansprüche an den Orden zu haben. Nun habe er geschrieben, dass Conrad vom Steyne, Marschall des Herzogs von Sachsen, wegen der Ansprüche des Tyle Eckert, Schenkenberg, Stefan Slegel, Hans von Glyn und der Czesschawer an den Orden Zahlungen festgelegt habe. Der Hochmeister habe dem Landkomtur aber keine Vollmacht für Verhandlungen mit den Mitgliedern der Rotte des Heinrich von Malticz gegeben. Vielmehr sollten deren Forderungen solange anstehen, bis mit Heinrich selbst verhandelt worden sei. Würde dann nach Klage und Antwort erkannt, dass der Orden jemandem etwas schuldig wäre, würde er es gern bezahlen. Bittet dafür zu sorgen, dass der Orden von denselben Leuten ungemahnt und unbekümmert bleibe und dass die Forderungen bis zu den Verhandlungen mit Heinrich anstünden. Dieser solle dazu bewegt werden, zu Verhandlungen nach Frankfurt zu kommen. - Gegeben tzu Brandenburg am montage noch Purificacionis Marie im xxxvii[ten] jore. (RBDO IV, 376 / OF 13, 401-03)
PrUB1437.02.04.b – 1437 II 4. Brandenburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an Conrad vom Steyne, Marschall des Herzogs von Sachsen: Der Landkomtur zu Sachsen habe ihn informiert, dass es etliche Leute gebe, die meinten, Ansprüche an den Orden zu haben. Er habe nun erfahren, dass Conrad wegen der Ansprüche des Tyle Eckert, Schenkenberg, Stefan Slegel, Hans von Glyn und der Czesschawer an den Orden Zahlungen festgelegt habe. Er habe aber dem Landkomtur zu Sachsen für Verhandlungen keine Vollmacht gegeben. Vielmehr sollten die Forderungen bis zu den Verhandlungen mit Heinrich anstehen. Da er wisse, dass er den genannten Leuten, wie er aus seinen und ihren Briefen beweisen könne, ihren Schaden und Sold vollständig bezahlt habe, könne er ihren Forderungen kaum nachkommen. Bittet, Heinrich von Malticz dazu anzuhalten, dass er sich zu Verhandlungen in Frankfurt stelle. - Gegeben tzu Bran-denburg am montage noch Purificacionis Marie im xxxvii[ten] jore. (RBDO IV, 377 / OF 13, 403-04)
Bischof Franz von Braunsberg quittiert dem Hochmeister über 500 Mark Rückzahlung auf die im Jahr zuvor geliehenen 1000 Mark. Gerlach Mertcz, Pfleger zu Rastenburg. Zeugen: Heinrich Richtenberg, Vogt des Stifts Ermland und Janusch von Merern, des Bischofs Kämmerer.
PrUB1437.02.06 – 1437 II 6. Lübeck.
Lübeck an Danzig: die Lübecker Bürger Merten Snock und Sweder Stolle haben eidlich bezeugt, dass sie 1436 I 17 zugegen waren, als der Lübecker Bürger Hinrik Sasse und der 1436 nach IX 29 in Danzig verstorbene Hennyng Schramm eine Hàndelsgesellschaften abschlossen. Beide hätten jeweils 212 m. lübisch eingelegt. Schramm habe mit dem Geld bis zu seinem Tode Handel getrieben, auf beider eventure, Gewinn und Verlust. Sasse habe davon noch nichts empfangen und deshalb Cord Schramme, den Bruder Hennyngs, beauftragt, sich Hennyngs Nachlass an Waren, Schiffen und anderen Gütern in Danzig übergeben zu lassen, um dann in Lübeck mit ihn abzurechnen. (bei APGd. 300 D 28, Nr. 62, Original Pergament mit Resten des Siegels / Hansisches UB, 7,1, 250, S. 122-23).
PrUB1437.02.12 – 1437 II 12. Waldau.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den Herren von Santis und Braumont, den obersten Herrn von Isenstein, den Rentmeister und den gemeinen Rat des Herzogs von Burgund und der Lande Holland, Seeland und Friesland: Sie hätten ihm von dem Verhandlungstag geschrieben, der zwischen der Hanse und den Landen Holland und Seeland für März 1 vereinbart worden sei, und dabei die Frage der Handelsbeziehungen zu Preußen angesprochen. Der Hochmeister erlaubt auf ihre Bitten, dass die Holländer und Seeländer noch alter Gewohnheit mit ihren Waren nach Preußen kommen könnten, wie auch die preußischen Kaufleute mit ihrer Ware in Holland und Seeland Handel treiben würden. Seine Untertanen würden nur wegen der großen Schäden, die ihnen durch ihre Untertanen und den Herrn von der Vere geschehen seien, an Verhandlungen teilnehmen. Bittet er um Unterstützung beim Herrn von der Vere, dass die entstandenen Schäden ersetzt würden. - Gegeben tzu Waldaw am dinstage czu Fastnacht im xxxvii[ten] jare. (RBDO IV, 378 / OF 13, 404-05)
Johann Richardi, kaiserlicher Hofnotar, an Watzko, Marschall des Großfürsten Swidrigal: empfiehlt die zum Großfürsten geschickten kaiserlichen Gesandten Ritter Martziniko (von Baworow) und Watzko und sendet den Vertrag zwischen Kaiser, Konzil und Böhmen.
Der Meister in Livland an den Hochmeister: die Verhältnisse der Gutsfrau zum Thorne im Stifte Riga; Grausamkeiten des Großfürsten Sigmund. Heinrich und Hermann von Ungarn.
Johann von Reve an den Hochmeister: sendet Bulle und Brief für den Meister in Livland. Bulle, die von der Stadt Herford [wohl Erfurt] gegen den Orden ausgewirkt ist. Angelegenheit des Konzils.
Niclos Knorre an den Komtur von Althaus: Verkauf von Fischen.
Heinrich von Malticz an Herrn Witchaw Beythaw, Landkomtur in Sachsen: Beschwerden über den Hochmeister, der ihm das versprochene Geld nicht zahlt. Conrad vom Steyne, herzoglich sächsischer Marschall. Scheltworte.
1437, März.
PrUB, JH I 7291a – 1437 III 1. o.O.
Handfeste über 80 Hufen zu Orlen, Haupt Amt Rhein.
PrUB1437.03.01 – 1437 III 1. Rastenburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] macht bekannt, dass vor ihm und seinen Gebietigern Gerlach Mercz, der Pfleger zu Rastenburg, und Erasmus Kracketyn erklärt hätten, dass der Pfleger 9 Morgen Wiesen des Erasmus durch Aufstauen eines Mühlteichs in Anspruch genommen und ihm dafür als Entschädigung 40 m. pr. guten Geldes bezahlt und vollständig ausgerichtet hätte. Erasmus habe den Erhalt der Zahlung bestätigt. Er und seine Nachkommen erhielten dafür freie Fischerei im Mühlteich mit cleynem getzew zu seinem Gebrauch. - Gegeben […] uff unserem huwsze Rastenburg am freitage vor Oculi. Zeugen. (RBDO IV, 379 / OF 13, 406)
PrUB1437.03.01 – 1437 III 1. Danzig.
Danzig an Lübeck: bezeugt das Zeugnis des Schöffengerichts, dass der Danziger Ratsherr Johan Winrancke und der Danziger Bürger Brun van der Eke nach ihrer Aussage Schiffer Hermann van Collens Schiff, das vor 7 oder 8 Jahren von den Lübeckern von Travemünde wieder upgehalet wurde, nach Ausweis einer von ihnen für Lübeck ausgestellten Quittung nur ihre eigenen Güter und nicht die des Vorzeigers Peter Droste zurückgefordert hätten. (APGd. 300, 27 (Missive), 2, fol. 164 / Hansisches UB, 7,1, 252, S. 124).
PrUB1437.03.01.a – 1437 III 1. o.O.
Kardinal H[einrich Beaufort] von England an Großkomtur: bittet, den Überbringern, den Faktoren des Londoner Bürgers und Kaufmanns Johannes Chuuthe, der für die Versorgung von Calais zuständig sei, den Einkauf von 400 l. Getreide oder mehr in Preußen sowie die Ausfuhr desselben auf beliebig vielen Schiffen zu gestatten. (OBA, XXXII, 53, Original / Hansisches UB, 7,1, 253, S. 124).
PrUB, JH II 2434 – 1437 III 1. Rastenburg.
Hochmeister Paul von Rusdorf verleiht an Peter und Merten, Mattys Budenski, Thomas, Paul und Maltis Stegelitz, Nicklas Paulsson von Rhein und Jacob Frolich von Orlen 80 Hufen zu Arle (h. Orlen) im Kammeramt Rhein. Die Krüger zu Rhein. Zeugen: Tammo Wolf von Sponheim Großkomtur, Johann Crewl Ordensprokurator, Kaspar Kaplan, Gerlach Mercz Pfleger zu Rastenburg, Johann Birckel und Ludwig von Erlichshausen Kompane und die Schreiber Andreas und Martin. - Rastenburg 1437 Freitag vor Oculi. - Original Pergament Siegel ab. (Schiebl. XXXIX 53)
Erzbischof Raban von Trier an den Hochmeister: Empfehlung des Johann von Aste. Ludwig von Aste.
Der Waldmeister von Schievelbein an den Hochmeister: Warnung der Stadt Falkenburg und des Arnd von dem Walde vor (den Polen zu) Crone. Henningk und Jacob von Wedel zu Friedland. Hasse von Wedele zu Falkenburg. Hose Louwe, Bürgermeister zu Falkenburg. Heinrich Borcke zu Lobese. – 1 Zettel. Matzke Schiltknecht und seine Gesellen von Draheim.
Sigismund, römischer Kaiser, an den Hochmeister: Empfehlung der Burggrafen Franz und Sigmund von Donyn [Dohna], die dem Deutschen Orden dienen wollen.
Der Vogt der Neumark an den Hochmeister: Bericht des Waldmeisters von Schivelbein über Falkenburg und die von der Crone. Arnswalde. Eggerd von Guntersberg. Peter Czan.
Sandiwog von Ostrorog, Woiwod von Posen, an den Hochmeister: Eingriffe des Vogtes der Neumark im Dorfe Trzebeschow.
Großfürst Swidrigal von Litauen an den Hochmeister und die Gebietiger des Deutschen Ordens: Kredenz auf Alexius.
Herzog Boleslaus von Masovien an den Hochmeister: Verhandlungen wegen Beilegung der Irrungen beiderseitiger Untertanen. Zusammenkunft des Kaisers mit dem König von Polen. Nicol. de Dzirzgowo.
Danzig an den deutschen Kaufmann zu Brügge: verwendet sich für seine Bürgerin Katharina Boegissche, die den hansischen Kaufmann Claus van Elmen zur Einmahnung des Nachlasses ihres Bruders Michel Boege bevollmächtigt habe, der im vergangenen Sommer beim Aufruhr zu Sluis umgekommen sei. (APGd. 300, 27, 2, fol. 164v / Hansisches UB, 7,1, S. 110, Anm. 3 / vgl. Hanserecesse, II,1, 570)
[Hochmeister] an die Komture: Er erfahre täglich, dass Fuhrleute und andere Pferde aufkauften und aus dem Lande brächten. Da gerade viele Pferde verstorben seien, werde die Ausfuhr der Pferde zu großem Schaden für das Land führen. Um dies zu vermeiden, habe er mit den Gebietigern angeordnet, keine Pferde im Wert von mehr als 4 gute m. ausführen zu lassen. Alle sollten ihre Tiere bis April 23 mit einem Kreuz kennzeichnen; findet man danach ungezeichnete Tiere, soll man sie denjenigen, die sie haben, wegnehmen. - Gegeben tzum Preuwschen [mar]kte am sonobende vor Judica im xxxvii[ten] jare. (OBA 7299 / OF 13, 407-08 / RBDO IV, 180)
PrUB1437.03.16 – [um 1437 III 16]. [o.O.].
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an Johan Karschaw: Zurzeit sei niemand für den Orden beim Konzil. Wenn es Klagen gegen den Orden geben sollte, bittet ihn der Hochmeister, sich der Dinge anzunehmen und den Orden zu verteidigen, bis er jemanden dazu entsenden könne. Er wolle Johann die Pfarrei Strasburg geben, wenn er diese auch selbst besetze. Da das Kirchspiel sehr groß sei und viele Leute habe, könne er die Pfarrei nicht lange einem Vikar übertragen. Der Hochmeister habe zudem von einem Streit zwischen der Stadt Elbing und dem einstigen Goldschmied Hans Rutcher gehört und davon, dass Johann diesen gegen die Stadt unterstütze. Er sei aber unterrichtet, dass die Stadt im Recht sei. Auch habe Johann sich gegen Niclos Gelyn, den Bürgermeister zu Thorn, eingesetzt in den Angelegenheiten, die dieser beim Konzil verfolge. Bittet, sich nicht gegen seine Untertanen zu stellen, sondern diese vielmehr nach Kräften zu unterstützen. - Ohne Datum. (OF 13, 408-09 / RBDO IV, 181)
Der Meister in Livland an den Hochmeister: die Prokuratur des Deutschen Ordens in Rom; finanzielle Lage Livlands.
PrUB1437.03.19 – 1437 III 19. Danzig.
Danzig an Zierikzee: erklärt auf die Klage der Danziger Bürger Peter Gordan, Albrecht Kornmarkt und Curd van Dalen hin, denen wegen angeblicher Beraubung einiger Zierikzeer durch Herzog Barnim von Pommern Geld und Güter seit dem vergangenen Herbst aufgehalten würden, dass Herzog Barnim weder Danzigs Lehnsherr noch dessen Vormund oder Verbündeter sei. Dieser sei mit Danzig so wenig befreundet, dass Letzteres nicht einmal das seinen eigenen Bürgern und Ratsherren vom Herzog geraubte Gut ersetzt erhalten konnte. Sei nicht imstande, Zierikzees Schulden einzumahnen. Bittet deshalb, das Geld und Gut seiner Bürger aus dem Arrest freizugeben, damit nicht durch eine Klage von ihnen beim Landesherrn weiterer Schaden entstehe. Verweist auf das Missverhältnis, wenn Danzig seinerseits etwa Zierikzee für Schäden haftbar machen würde, den dessen Nachbarn wie der Herzog von Geldern oder Kleve Danzig zufügten. (APGd. 300,27 (Missive), 2, fol. 165v / Hansisches UB, 7,1, 254, S. 124-25 / Poelman, Bronnen 1, 1273).
PrUB, JH II 2435 – 1437 III 20. Kobbelbude.
Johann von Beenhusen Komtur zu Brandenburg verleiht dem Heinrich Dytte 1 Hufe Ackerland außerhalb der Grenzen des Dorfes Aweyden. Zeugen: Johann Solczbach Hauskomtur, Bernhard von Schönburg Pfleger zu Barten, Bernhard von Ruchershusen Kompan, Kaplan Merten und Schreiber Johann. - Kobbelbude 1437 Mittwoch vor Palmarum. - Original Pergament Siegel. (Schiebl. XXVI 30)
PrUB1437.03.20.a – 1437 III 20. Danzig.
Danzig an Rouen: der Überbringer, der Danziger Bürger Henrik van Werden, klage, dass ihm bei der Abreise von Rouen nach Preußen einige Gewänder u.a, durch den Bailiff von Rouen arrestiert und lange Zeit zurückgehalten worden seien. Bittet mit Rücksicht auf die zwischen Herrschaft und Einwohnern der jeweiligen Gebiete bestehenden guten Beziehungen, den Bailiff zur ungehinderten Rückgabe der arrestierten Waren zu veranlassen. Henrik gehe zwar seinen Geschäften in Rouen nach, verdiene jedoch, als geborener Danziger wie ein Danziger Bürger verteidigt zu werden. - Es folgt ähnliches Schreiben an den Bailiff von Rouen vom gleichen Datum. (APGd. 300,27 (Missive), 3, fol. 59v / Hansisches UB, 7,1, 255, S. 125).
Johann von Brzostkowo, Kantor und Administrator der Kirche Gnesen, an den Hochmeister: Predigermönch Peter Vychman als Inquisitor der hussitischen Ketzerei in Preußen.
Bischof Franz von Braunsberg an den Hochmeister: Reise des Bischofs nach Basel im Auftrag des Erzbischofs von Riga.
Der Rat zu Danzig an den Hochmeister: die Spitäler zum Heiligen Geist und zu St. Georg und der Vogt von Grebin.
Der Komtur von Memel an den Hochmeister: Sendung eines Werkmanns für Memel. Schaden an der großen Schleuse. Unordentliches Leben des Deutschordensbruders Anshelm.
PrUB1437.03.23 – [nach 1437 III 22]. o.O.
Erwiderung [Danzig?] auf die Klagen der englischen Kaufleute wegen Beeinträchtigung ihres Handelsverkehrs in Preußen und insbesondere in Danzig, betr. u.a. die Zahlung von Pfund- und Pfahlgeld. (StA Köln Hanse III, 1438-1441, Heft ( s.n. 65), S. 10-13 / Hansisches UB, 7,1, 256, S. 125-27).
PrUB1437.03.24 – 1437 III 24. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] Andreas Erbe in Mochky, Przecislaw Czurnow, Johannes tzur Dameraw, Johannes Kerempcewky, Thomas zu Mislanzino: Sie hätten ihm geschrieben von Mertyn Schindman, der ihnen geklagt habe, dass der Orden seine Güter genommen habe, und um einen Geleitbrief für sie und ihn nach Schwetz gebeten, damit er sein Recht fordern könne. Der Hochmeister wisse nichts davon, dass Mertyn Güter genommen wurden, aber er habe ein Zinsgut hier im Lande, das er verlassen habe, so dass es wüst geworden und kein Zins gezahlt worden sei. Wenn Mertyn eine Klage habe, solle er diese auf dem nächsten Verhandlungstag zu Thorn vor den Seinen vorbringen. - Gegeben tzu Mar[ienburg] am Palmentage im XXXVII jare. (RBDO IV, 382 / OF 13, 74-75)
PrUB1437.03.24.a – 1437 III 24. Marienburg.
Liste der [durch Hochmeister Paul von Rusdorf] 1437 erteilten Keutelbriefe für das Haff, nach der Liste von 1436. - Geben czu Neydenburg am Palmtage im xiiiic und xxxviiten jare. (RBDO IV, 383 / OF 13, 566)
PrUB, JH II 2436 – 1437 III 24. Königsberg.
Vincentius Wirszperger Oberster Marschall verschreibt dem Mattis Moldite Tochtermanne des Nadrawe 2 Haken im Felde zu Kissellen und 2 Haken ebendaselbst dem Thomas Sohne des Tolnege, alle 4 zu einem Dienste. Zeugen: Dietrich von Werdenau Hauskomtur, Kilian von Exdorf Kompan, Br. Friedrich Schotte und der Schreiber Johannes. - Königsberg 1437 am Palmtage. - Original Pergament Siegel. (Schiebl. XXX 45)
PrUB, JH II 2437 – 1437 III 24. Königsberg.
Vincentius Wirszperger Oberster Marschall verarleiht dem Thomas Sohne des Tolnege wie dem Mattis Moldite 2 Haken im Felde zu Kissellen, die 4 Haken zusammen zu einem Dienste. Zeugen: Dietrich von Werdenau Hauskomtur, Johann Lichtenfeld Kaplan, Kilian von Exdorf Kompan, Br. Friedrich Schotte und der Schreiber Johannes. - Königsberg 1437 am Palmtage. - Original Pergament Siegel verletzt. Indorsat Kingithen villa. (Schiebl. XXX 46)
Sigismund, römischer Kaiser, an den Hochmeister: Mathis Bronsret von Resel, Sohn des † Peter Bronsret von Marklocken (Marcklack).
Sigismund, römischer Kaiser, an den Hochmeister: Vollmacht des Brandenburger Kornmeisters Cunrad Widmer von Ravensburg in Schwaben für den kaiserlichen Protonotar Herman Hecht in Erbschaftsangelegenheiten. Anna Scharrer zu Ulm. Anna Kopprell.
PrUB1437.03.28 – 1437 III 28. Marienburg.
[Hochmeister] P[aul] von R[usdorf] macht bekannt, dass er den Komtur von Schwetz zur Erledigung bestimmter Aufgaben bevollmächtigt habe, u.a. zur Entgegennahme der vereinbarten Eidesleistung der Woiwoden, Starosten und Verwalter der Gebiete Czyres, Kallies, Nakel und Peyszder. Bittet, den Komtur freundlich aufzunehmen. - Gegeben uff unserm huwsz Mar[ienburg] am grunen donnerstage im XIIIIc und XXXVII jare. (RBDO IV, 384 / OF 13, 76)
Der Hochmeister an das Domkapitel von Ermland: sendet Keutelbriefe.
1437, April
Der Komtur von Danzig an den Hochmeister: Erlass des Bischofsgeldes für arme Zinsleute.
PrUB1437.04.03 – 1437 IV 3. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den Kantor zu Gnesen: Er habe ihm mitgeteilt, dass Peter Weichmann OP vom Papst zum Inquisitor gegen Häretiker ernannt worden sei und nun auch in Preußen ermitteln wolle. Der Hochmeister, dass Peter schon vor einigen Jahren im Lande gewesen sei und dabei viel Ärger verursacht habe. Die Ermittlungen in Preußen seien eigentlich überflüssig, weil es im Lande nie Ketzer gegeben hätte. Zudem gebe es genug gelehrte ehrbare Prälaten, die Irrtümer bekämpfen könnten. Das erbetene Geleit könne er ihm daher nicht erteilen, Peter könne aber wegen anderer Dinge ins Land kommen. - Gegeben tzu Mar[ienburg] am midwoch tzu Osteren im XXXVII jare. (RBDO IV, 385 / OF 13, 76-77)
PrUB1437.04.03.a – 1437 IV 3. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an Stenczesslaw Sohn Sandziwogs von Ostrorog: Er habe dem Hochmeister geschrieben, dass der Vogt der Neumark seine Knechte und Diener, die er bei seinem Überfall auf Trebschaw gefangen genommen hätte, noch nicht freigelassen habe, und habe Schadensersatz für die dort und auch zu Sampelburg durch den Komtur von Schlochau angerichteten Schäden verlangt. Der Hochmeister antwortet, dass er den Vogt schon vor langem angewiesen habe, die Gefangenen frei zu lassen. Er habe nun erneut die Freilassung befohlen und ihn angewiesen, die Einwohner unverzüglich ihr Dorf wieder beziehen zu lassen. Die Schäden sollten bis zum endgültigen Richttag anstehen, auf dem die Seinen dazu antworten würden. - Gegeben tzu Mar[ienburg] am midwoche noch Ostern im XXXVII jare. (RBDO IV, 386 / OF 13, 77-78)
PrUB1437.04.03.b – 1437 IV 3. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an Dr. Johann Reve: Zurzeit sei niemand für den Orden beim Konzil. Wenn es Klagen gegen den Orden geben sollte, bittet ihn der Hochmeister, sich der Dinge anzunehmen und den Orden zu verteidigen, bis er jemanden dazu entsenden könne. Auf seine Bitte wolle ihm der Hochmeister die Pfarrei [Preußisch] Holland geben, wenn er diese auch selbst besetze. Er bitte um eine Antwort. Johann könne für seine Geschäfte noch einige Zeit außer Landes bleiben, solle aber im Fall der Übernahme der Kirche einen Vertreter benennen. - Gegeben tzu Marienburg am mitwoch tzu Ossteren im xxxvii[ten] jore. (RBDO IV, 387 / OF 13, 409-10)
Ritter Johann von Czadlin an den Hochmeister: Bitte um Geleit, damit er sich vor dem Hochmeister rechtfertige.
Herzog Bugslaf von Stettin an den Hochmeister: Zusammenkunft zur Beilegung der Streitigkeiten und Beschwörung des ewigen Friedens.
Die Komture von Elbing und Mewe an [Deutschordensgebietiger] N. N. [in Deutschland]: ihre Mitwirkung beim Abschluss des ewigen Friedens.
Der Vogt der Neumark an den Hochmeister: sein Verdacht wegen Anschlägen des Kaisers mit dem Herzog von Pommern auf Arnswalde; Beschädigung der Guntersbergschen Güter von Draheim und Crone aus; Beschwörung des ewigen Friedens durch die Neumärker; Schadenforderungen des Deutschen Ordens an Polen. Verhandlungen mit dem Herzog von Stettin und dem Bischof von Kamin. Eggerd von Guntersberg.
PrUB1437.04.10 – 1437 IV 10. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an Herzog Friedrich von Sachsen: Der Herzog habe nun erneut geschrieben, dass er wegen der vorgeblichen Ansprüche des Heinrich von Malticz und seiner Freunde die Seinen zu einem Tag aussenden solle. Der Hochmeister habe ihm und Heinrich bereits brieflich mitgeteilt, dass er die Angelegenheit dem alten Herrn von Bebersteyn, Hans von Polenczk, Hasse von Bredow oder guten Leuten aus den nahegelegenen Städten zur Entscheidung übertragen wolle. Allerdings habe sein Bote den Brief am herzoglichen Hof niemanden übergeben können und sei zu ihm zurückgekehrt. Er wolle aber auf die Schriften und Bitten des Herzogs demnächst eine Antwort schicken. Der Herzog solle Heinrich von weiteren Klagen abhalten. - Gegeben uff unserem huwsze Mar[ienburg] am mitwoch noch Quasimodogeniti im xxxvii jare. (RBDO IV, 388 / OF 13, 411-12)
PrUB1437.04.10.a – 1437 IV 10. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den Herzog von Sachsen: Wie der Herzog wisse, habe ihn Heinrich von Maltitz wegen seiner vorgeblichen Ansprüche schwer beschuldigt und tue ihm daran großes Unrecht, weil ihm von Orden viel Gutes geschehen sei. Heinrich habe jetzt Verhandlungen vor dem Herzog gefordert. Der Hochmeister würde sich zwar lieber dem Herzog als jemandem anderen stellen, doch sei das für ihn zu weit entfernt, und er könne seine Gebietiger nicht so lange entbehren. Auch zu Mai 12, wie gefordet, könne er aus schwerwiegenden Gründen nicht einen der Seinen senden. Bittet den Herzog daher, ihm einen Tag nach seinen Vorstellungen nach Frankfurt zu legen, den er auf jeden Fall besenden werde. Er habe die Sache guten Leuten zu Frankfurt übertragen und wolle das weiter tun. Bittet den Herzog, Heinrich dazu anzuhalten, dass er ihn mit seinen Anklagen unbekümmert lasse. - Gegeben tzu Mar[ienburg] am mitwoche noch Quasimodogeniti im xxxvii[ten] jare. (RBDO IV, 389 / OF 13, 412-14)
PrUB1437.04.10.b – 1437 IV 10. Marienburg.
[Hochmeister] B[ruder] P[aul von Rusdorf] macht bekannt, dass er die Vögte der Neumark und von Dirschau bevollmächtigt habe, anwesend zu sein bei der Eidesleistung von Mannschaft und Städten der Neumark vor dem Beauftragten des polnischen Königs nächsten April 23. - Gegeben czu Mar[ienburg] am midwoch noch Quasimodogeniti im XXXVII jare. (RBDO IV, 390 / OF 13, 81-82)
PrUB1437.04.11 – 1437 IV 11. Lübeck.
Lübeck bezeugt für das Danziger Schöffengericht die Angaben des Lübecker Bürgers Hinrik Gripeshorn, dass ihm Jurgen Korbeke in Danzig bei Syverd Krowel und Cord Knop liegendes bares Geld belastet habe. Bittet, das Geld aus der Beschlagnahme zu entlasten, da Hinrik nach seiner eidlichen Aussage Korbeke nie etwas schuldig war. Wenn das nicht möglich sei, solle die Schuld gestundet werden, bis Hinrik selbst kommen könne, um sein Geld mit Recht zu entlasten. (APGd. 300 D 28, Nr. 65 / Hansisches UB, 7,1, 260, S. 129).
Johann von Reve an den Hochmeister: Tötung eines mit Briefen nach Preußen ziehenden Dieners des Bischofs von Ermland in der Lausitz. Nachrichten von dem Konzil. Nichtvertretung des Hochmeisters auf dem Konzil.
PrUB1437.04.17 – 1437 IV 17. Elbing.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den Bischof von Plock: Der Komtur von Rheden, Heinrich Marschall, der kürzlich beim polnischen König gewesen sei, habe ihm von der Zuneigung berichtet, die der Bischof gegenüber dem Orden hege. Der Komtur habe ihm von verschiedenen Sachen berichtet, die sich in Krakau als wahr erwiesen hätten. Dankt ihm für die so erwiesene Freundschaft. - Gegeben tzum Elbing am midwoch noch Misericordia Domini im XXXVII jare. (RBDO IV, 391 / OF 13, 78-79)
PrUB1437.04.17.b – 1437 IV 17. Elbing.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den Bischof von Krakau: Der Komtur von Rheden, der kürzlich beim polnischen König gewesen sei, habe ihm von der Zuneigung berichtet, die der Bischof gegenüber dem Orden hege. Dankt ihm für die erwiesene Freundschaft und bittet ihn, dem Orden auch künftig zur Seite zu stehen. - Gegeben uff unserm huwße Elbing am midwoche noch Misericordia Domini im XXXVII jare. (RBDO IV, 392 / OF 13, 79-80)
PrUB1437.04.17.b – 1437 IV 17. Elbing.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an Herrn Puffal Rat des polnischen Königs: Der Komtur von Rheden, der kürzlich beim polnischen König gewesen sei, habe ihm von der Zuneigung berichtet, die der Rat gegenüber dem Orden hege. Dankt ihm für den Beweis guten Willens und bittet ihn, dem Orden auch künftig zur Seite zu stehen. - Gegeben uff unserm huwße Elbing am midwoch noch Misericordia Domini im XXXVII jare. (RBDO IV, 393 / OF 13, 80-81)
PrUB1437.04.18 – 1437 IV 18. Elbing.
[Hochmeister] B[ruder] P[aul von Rusdorf] macht bekannt, dass er - weil beim Abschluss des Ewigen Friedens vereinbart wurde, diesen durch Eide beider Seiten zu sichern und zu bekräftigen - den Komtur von Osterode, Wolf von Sanßheim, bevollmächtigt habe, in seinem Namen und für den gesamten Orden die Eide der Untertanen der Herzöge Boleslaw und Wladyslaw von Masowien entgegen zu nehmen, die noch nicht geschworen hätten. - Gegeben [...] uff unserm huwße Elbing am nesten donerstage vor Sente Jurgen im XXXVII jore. (RBDO IV, 395 / OF 13, 82)
PrUB1437.04.18.a – 1437 IV 18. Elbing.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den König von Polen: Erinnert daran, dass er ihm von einiger Zeit wegen des Streits zwischen dem ehemaligen Woiwoden von Czowdmer, jetzt von Krakau, und Einwohnern seiner Stadt Thorn berichtet und um freundliche Lösung gebeten hat. Er hat jetzt gehört, dass noch nichts geschehen ist und dass der Woiwode von Krakau nicht bereit ist, sich auf dem anstehenden Tag für den Ausgleich der gegenseitigen Forderungen an VI 24 zu den Fragen einzufinden, was den Seinen schädlich wäre. Bittet daher, den Woiwode zur Teilnahme an der Tagfahrt und zur Antwort auf die Klagen seiner Untertanen zu bewegen. Der Woiwode soll aber auch eigene Forderungen vorbringen, damit den Seinen keine weiteren Schäden entstehen. Fürchtet, dass sich sonst andere ein Vorbild daran nehmen und auch fernbleiben könnten. - Gegeben tzum Elbing am donnerstage vor Georgii im XXXVII jore. (RBDO IV, 394 / OF 13, 83)
PrUB1437.04.19 – 1437 IV 19. Elbing.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an die Stadt Zittau: Die Einwohner und Bürger seiner Stadt Thorn hätten ihm einen Brief vorgelegt, mit dem die Zittauer wegen der Leibrenten, die sie den Thorner jährlich zu zahlen verpflichtet seien, diesen sehr unfreundlich geschrieben hätten. Der Hochmeister bittet daher um Bezahlung der Leibrenten, ohne weiteren Verzug, Mühen und Kosten. Geschähe das nicht, müsste er seinen Untertanen erlauben, ihre Leibrenten einzumahnen. - Gegeben uff unserem huwsze Elbing am nehsten freitage vor Georgii im xxxvii[ten] jare. (RBDO IV, 396 / OF 13, 414-15)
PrUB1437.04.19.a – 1437 IV 19. Elbing.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den Herzog von [Pommern-] Wolgast: Der Danziger Bürger Bertolt Buwerhamer habe ihm berichtet, dass der Herzog seinen Sohn in den Orden eintreten lassen wolle und gebeten hätte, diesen einzukleiden. Er habe darüber mit seinen Gebietigern beraten und beschlossen, dem Wunsch des Herzogs nachzukommen. - Gegeben uff unserem huwsze Elbing am freitage vor Georgii im xxxvii[ten] jore. (RBDO IV, 397 / OF 13, 415)
PrUB1437.04.19.b – 1437 IV 19. Marienburg [!].
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den Herzog von Pommern [-Stolp]: Der Herzog habe ihm wegen der Beschwörung des Ewigen Friedens geschrieben und ein Treffen zwischen Neustettin und Hammerstein an der Grenze angesetzt. Er habe den Hochmeister gebeten, einen Tag festzulegen und selbst dorthin zu kommen, um die Grenzen zu bestimmen. Der Hochmeister teilt mit, dass man sich vor dem polnischen König und seinen Räten darauf geeinigt habe, zuerst die Eide zu leisten, um den Frieden zu ratifizieren. Die Grenzfragen könne man danach entscheiden. Bittet den Herzog, wenn es ihm passe, Juli 14 an die genannte Stelle an der Grenze zu kommen, um dort mit den Anführern seiner Mannschaft und den Städten Stolpe und Stargard die Eide zu leisten und einen Termin für die Grenzbestimmung zu vereinbaren. - Gegeben tzu Mar[ienburg] am freitage vor Georgii im xxxvii[ten] jore. (RBDO IV, 398 / OF 13, 415-16)
PrUB1437.04.19.c – 1437 IV 19. Marienburg [!].
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an Herzog [Friedrich II.] von Sachsen: Wie der Herzog wisse, habe ihn Heinrich von Maltitz wegen seiner vorgeblichen Ansprüche schwer beschuldigt, tue ihm aber daran großes Unrecht. Nunmehr habe er Verhandlungen vor dem Herzog gefordert. Der Hochmeister wolle das nirgendwo lieber als vor dem Herzog entscheiden lassen, doch sei es so weit entfernt, dass er seine Gebietiger, die er sende, nicht so lange entbehren könne. Nun habe der Herzog geschrieben, dass er eine Gesandtschaft zu Mai 12 in der Sache an den herzoglichen Hof entsenden solle. Dafür sei ihm der Hochmeister sehr dankbar, er sei jedoch aus schwerwiegenden Gründen nicht dazu in der Lage, einen der Seinen zu senden. Bittet den Herzog daher, ihm einen Tag nach seinen Vorstellungen nach Frankfurt zu legen, den er auf jeden Fall besenden werde. Bittet auch, den Tag so zu legen, dass die Seinen rechtzeitig dorthin kommen könnten. Er habe die Sache guten Leuten zu Frankfurt übertragen und wolle das weiter tun. Bittet den Herzog, Heinrich dazu anzuhalten, dass er ihn mit seinen Anklagen unbekümmert lasse. - Gegeben tzu Mar[ienburg] am freitage vor sunte Jorgentag im xxxvii[ten] jore. (RBDO IV, 399 / OF 13, 417-19)
PrUB1437.04.20 – 1437 IV 20. Marienburg.
[HM] in einem offenen Brief: Seine getreuen Untertanen aus Friedberg in der Neumark hätten vor ihm geklagt, dass ihre Kirche im letzten Krieg von den Feinden zerstört worden sei. Sie hätten sie wegen ihrer Armut nicht wieder aufbauen können und daher gebeten, in Preußen um Hilfe bitten zu können. Dies habe er zur Mehrung des Gottesdiensts erlaubt. Bittet alle, zu denen die Briefweiser mit diesem Schreiben kommen, den Wiederaufbau der Kirche und den Glockenguss für Gotteslohn mit Almosen zu unterstützen. - Gegeben […] tzu Mar[ienburg] am sonnobende vor Georgii im xiiiic und xxxvii[ten] jore. (RBDO IV, 400 / OF 13, 416-17)
PrUB1437.04.20.a – 1437 IV 20. Marienburg.
[HM] macht bekannt, dass der Ordensbruder Bernhard Burggraf von Zuszmegg vorgebracht habe, dass ihm von seinen verstorbenen Eltern Erbgüter hinterlassen worden seien. Der Hochmeister habe ihm in Kraft des Briefes gestattet, das Erbgut persönlich oder durch Bevollmächtigte auch im Namen des Ordens einzufordern. - Gegeben […] uff unserem huwsze Mar[ienburg] am nesten sonnobende vor Georgii im xxxvii[ten] jare. (RBDO IV, 401 / OF 13, 419-20)
PrUB1437.04.21 – 1437 IV 21. Lübeck.
Lübeck an den Danziger Rat: bittet, dem Danziger Bürger Vroling Holthusen 92 m. preuß. für Hinrik Sasse auszuhändigen, die der Rat nach dem Tod von dessen Geschäftspartner Hennyng Schramm an sich genommen habe. (AHL Niederstadtbuch zu 1437 Jubilate / Hansisches UB, 7,1, 251, S. 123, Anm. 1).
PrUB1437.04.22 – 1437 IV 22. Marienburg.
[HM] an den Römischen Kaiser und an Caspar Schlick: Der Kaiser habe ihm kürzlich über Caspar Gotcze, Bruder des Ordens, einen Brief geschrieben und befohlen, über diesen bis April 23 Antwort zu senden. Der Hochmeister habe das wegen des schweren Hochwassers und möglicher Gefahren herausgezögert. Nun aber habe er den Brief ausstellen lassen und Caspar wieder ausgesandt. Bittet, Caspar freundlich aufzunehmen und den Orden weiter zu unterstützen. - Gegeben tzu Mar[ienburg] an sente Jurgen abende im xxxvii[ten] jare. (RBDO IV, 402 / OF 13, 420)
PrUB1437.04.22.a – 1437 IV 22. Marienburg.
[HM] an Caspar Schlick: Dankt für seine Unterstützung und die Freundschaft, die er ihm und dem Orden über viele Jahre erwiesen habe. Er sende ihm mit dem Ordensbruder Caspar Gotcze einen guten schwedischen Hengst, als Zeichen seiner Freundschaft. Hofft, dass er Freund und Gönner des Ordens bleibe, sich für ihn beim Kaiser einsetze und diesen dem Orden gewogen mache. - Gegeben tzu Mar[ienburg] an sente Jurge abinde im xxxvii[ten] jore. (RBDO IV, 403 / OF 13, 421)
PrUB1437.04.22.b – 1437 IV 22. Marienburg.
[HM] macht bekannt, dass ihn der Hauskomtur zu Frankfurt, der Briefweser, gebeten habe, sein Leben in Koblenz beschließen zu dürfen und dort ein Gemach zugewiesen zu bekommen. Daher habe er ihm das Gemach, das Pigkingiskamer heißt, oben und unten mit der Stube, auf Lebenszeit übertragen. Er solle dazu einen Jungen einkleiden, Essen und Trinken solle man ihm aus dem Haus besorgen. - Gegeben […] uff unserem huwsze Mar[ienburg] am montage vor Georgii im xxxvii jare. (RBDO IV, 404 / OF 13, 421-22)
PrUB1437.04.22.c – 1437 IV 22. Marienburg.
[HM] an Herzog Swidrigal: Sein Diener Jesko Mikowitcz habe seinen Auftrag erfüllt und ihm und den Gebietigern von der freundlichen Einigung zwischen dem Herzog und der Familie seines Bruders sowie dem Reich Polen berichtet. Der Hochmeister begrüßt den Frieden. Jesko habe zudem gebeten, dass sich der Hochmeister für die noch in Litauen befindlichen Gefangenen aus Livland einsetze, dass diese freikämen. Der Hoch-meister habe dies bereits getan und werde es weiter tun. - Gegeben tzu [Marienburg] am obinde Georgii im xxxvii[ten] jare. (RBDO IV, 405 / OF 13, 84)
PrUB1437.04.22.d – 1437 IV 22. Danzig.
Danzig an Thorn: hätten Briefe Lübecks und des gemeinen Kaufmanns zu Brügge empfangen, die mitteilten, dass der Waffenstillstand zwischen den Hansestädten, Holländern und Seeländern bis Weihnachten verlängert worden sei, so wie 1435 vereinbart. Zu Juli 25 seien Verhandlungen zu Deventer vereinbart. Sollten Kulm sowie den Schiffern und Kaufleuten die Nachricht weiterleiten. (APT I, 892, Original mit Siegel / Hansisches UB, 7,1, 264, S. 130-31).
Gotfrid Niderhausär, Landkomtur der Ballei Bozen, an den Hochmeister: Zahlung an den Prokurator Joh. Krawl. Aussöhnung der Ballei mit dem Bischof von Chur. Bitte um Zinsenerlass.
PrUB1437.04.26 – 1437 IV 26. Stuhm.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an Herzog Wladyslaw von Masowien: Herr Jon Sweynchen habe ihn über die Verhandlungen über die Grenze unterrichtet, die VI 24 uff der Coyua am Anfang der Grenze zu Litauen stattfinden sollten. Überlasse dem Herzog die Entscheidung, ob er persönlich teilnehmen wolle. Er werde die Seinen entsenden und bittet den Herzog, dies ebenfalls zu tun. Was die Grenze bei Soldau betreffe, die Herr Jon auch angesprochen habe, so solle er ihn über den Komtur von Osterode wissen lassen, ob er Klagen habe und eventuell ein Tag anberaumt werden müsse. Zudem solle über die beiden Seiten entlaufenen Leute auf dem für VI 24 anberaumten Richttag für die gegenseitigen Forderungen nach dem Brester Frieden entschieden werden. - Gegeben tzum Sthume am freitage noch Marci Ewangeliste im XXXVII jare. (RBDO IV, 406 / OF 13, 84-85)
PrUB1437.04.26 – 1437 IV 26. Danzig.
Florijs Johansson [Schiffer aus Brielle] bezeugt [vor dem Danziger Schöffengericht], dass er die von Albert Kret in sein Schiff gebrachten Waren diesem wieder vollständig übergeben habe (20 to. Hering, 2 to. Butter, 1/2 to. Makrelen). Merten Kissouwe habe davon nichts erhalten. (APGd. 300, 43 (Schöffenbücher), 1b, S. 245 / Hansisches UB, 7,1, 265, S. 131).
PrUB1437.04.30 – 1437 IV 30. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] macht bekannt, dass Meister Niclos, der Briefweiser, die Kunst des Schneidens an Kindern und anderen Leuten vielerorts rechtfertig ausgeübt habe. Bittet daher seine Amtsleute, dass sie ihn unterstützen, wenn Niclos sie mit diesem Brief aufsuche, seine Kunst ausübe und nachweisen könne, dass er daran recht und genug getan habe, damit er unverzüglich seinen verdienten Lohn bekomme. - Gegeben tzu Mar[ienburg] am obende Philippi [et] Jacobi im xxxvii[ten] jare. (RBDO IV, 408 / OF 13, 422-23)
Heinrich Schungel, Meister in Livland, an des Hochmeisters Kaplan Caspar: Übersendung eines Marderpelzes für Jacob Broethagen zu Danzig; Besorgung eines Kaplans und Schreibers.
1437, Mai
Der Hauskomtur zu Münster, die Komture zu Wellheim, Mühlheim, Bracklo, der Pastor zu Duisburg und der Komtur zu Osnabrück, Bruder der Deutschordens-Ballei Westfalen an den Hochmeister: Bitten, das Haus Otmersheim bei ihrer Ballei zu belassen und Sweder Cobbing als Landkomtur zu bestätigen. Thomas Hagenbeke, Hauskomtur zu Münster. Claes von Schonenbeke, Komtur zu Welhem. Willem von Monster, Komtur zu Moelhem. Gheryt Terschuren, Komtur zu Braclo. Reynolt von Asbeke, Komtur zu Osnabrück. Werner Keppel, Landkomtur von Utrecht. Eberhart von Saunszhem, Deutschmeister. Thomas Wigheler, Priester. Claes von Geilstorp Deutschordensbruder.
(Hochmeister Paul von Rusdorf) an den (Starost von Gnesen), Jan von Czarnkow: Wird ihm wegen seines Anspruchs auf Auslösung des Waldes Babsko so bald wie möglich antworten, nach Einsicht in die Pfandurkunde.
PrUB1437.05.02 – 1437 V 2. Sobbowitz.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an Herrn Jon von Czernekaw: Der Vogt zu Dirschau, der kürzlich mit ihm wegen der Ableistung der Eide in der Neumark war, habe berichtet, dass er mit ihm über die Auslösung des Dorfes Grunaw und des Waldes Babusch gesprochen habe. Er habe betont, er sei der Erste für die Auslösung. Der Hochmeister antwortet, dass auch andere aus dem Reich Polen Ansprüche erhoben hätten, dass er aber die Dokumente über die Verpfändung noch nicht suchen und prüfen lassen konnte. Werde ihm eine Antwort senden, wenn dies geschehen sei. - Gegeben tzu Sobewicz am donnerstage noch Philippi et Jacobi im XIIIIc und XXXVII jare. (RBDO IV, 409 / OF 13, 85-86)
PrUB1437.05.04 – 1437 V 4. Danzig.
Syvert Lindeman spricht Hillebrant Dannenberch und Hans von dem Wolde wegen 30 nob. frei, die Hans in England von Syvert empfangen und auf Hillebrand übergekauft habe. (APGd. 300, 43 (Schöffenbücher), 1b, S. 245 / Hansisches UB 7,1, bei 169, Anm. 1, S. 85).
Johann von Beenhausen, Komtur zu Brandenburg, verschreibt dem Friedrich von Partz 16 Huben an den Seen Pilwe und Doben (Amt Angerburg) [= Groß Partsch?].
PrUB1437.05.05 – 1437 V 5. Danzig.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an Puchal Hauptmann zu Bydgoszcz: Michil Westval Bürger zu Danzig habe ihm geklagt, dass der Burggraf zu Bydgoszcz kürzlich in gutem Frieden ohne Grund zwei Schiffe mit Waren überfallen habe, die er auf der Weichsel von Thorn nach Danzig verschifft hätte. Dabei ist es zu einem Kampf gekommen, bei dem von den Seinen etliche verwundet und zwei getötet wurden. Michil wolle VI 24 zum Verhandlungstag zu kommen, um durch die Richter klären zu lassen, wer Recht habe. Der Hochmeister bittet um Mitteilung, ob die Seinen im Frieden ungestört auf der Weichsel fahren könnten. Zudem bittet er, den Burggrafen zu unterweisen, die Seinen ungehindert ziehen zu lassen und sich auf dem vereinbarten Verhandlungstag den Klagen seiner Untertanen zu stellen. - Gegeben tzu Danczk am sontage noch Invencionis crucis im XIIIIc und XXXVII jare. (RBDO IV, 410 / OF 13, 86-87)
PrUB1437.05.05.a – 1437 V 5. Danzig.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den König von Polen: Erinnert an den mit der Ordensgesandtschaft vereinbarten Richttag zum Ausgleich der gegenseitigen Forderungen VI 24 zu Thorn. Er habe nun erfahren, dass etlichen aus dem Reich von Polen, besonders Jon von Czernekaw und denen aus dem Raum Posen, zum selben Termin ein Richttag zu Czirkow gelegt worden sei, zu dem auch der Vogt der Neumark, gegen den vom König und seinen Untertanen Forderungen erhoben würden, kommen müsste. Er habe es aber im Vertrauen auf den vereinbarten Richttag so eingerichtet, dass alle Vertreter der Ordensseite, auch der Vogt der Neumark, VI 24 nach Thorn kommen würden. Bittet ihn daher auf das Höchste, dafür zu sorgen, dass alle aus dem Königreich Polen, die das betreffe zum Richttag nach Thorn kommen. - Gegeben tzu Danczk am sontage noch crucis invencionis im XXXVII jare. (RBDO IV, 411 / OF 13, 87-88)
[Hochmeister] P[aul von] R[usdorf] an König Erich von Dänemark sowie alle geistlichen und weltlichen Fürsten, Grafen, Freie, Amtleute, Hauptleute, Ritter, Knechte, Städte, Gemeinden, ihre Vertreter und alle Empfänger des Briefes, Gönner und Freunde des Ordens: Bittet, das gegenwärtige, dem Orden gehörende Schiff mit seinen Gütern sowie den Briefweiser Hans Greff[e] zu unterstützen, damit er in ihren Gebieten auf dem Wasser und in den Häfen sicher und ungehindert hin- und herreisen könne. Werde sich dankbar erzeigen. - Gegeben tzu Danczk am nehsten montage vor unsers Hern Hymmelfart im xxxvii[ten] jore. (OBA 7318 / RBDO IV, 412 / OF 13, 424-26)
PrUB1437.05.06 – 1437 V 6. Danzig.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den Großfürsten von Litauen: Jocob Hubing Bürger zu Danzig habe ihm vorgebracht, dass er noch etliche Schulden bei den Untertanen des Großfürsten stehen habe, wie er ihm berichten werde. Bittet um Hilfe, dass er die Gelder ohne weitere Kosten, Zehrung, Mühe und Verzögerung erhalte. - Gegeben tzu Danczk am nehsten montage vor Ascensionis domini im XXXVII jare. (RBDO IV, 413 / OF 13, 88-89)
PrUB1437.05.07 – 1437 V 7. Danzig.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an Sandziwog von Ostrorog: Er habe ihm geschrieben, dass der Vogt der Neumark die Einwohner der Dörfer Trebschow und Ochoczyme ihre Erben nicht beziehen lasse. Erinnert an die Verhandlungen zwischen ihm und seinem Sohn Dobirgost in derselben Sache, dass die gegenseitigen Forderungen bis zu den Verhandlungen über die Grenzen zwischen Polen und der Neumark in gutem Frieden stehen zu lassen. Dies habe er auch dem Vogt der Neumark geschrieben, ihn aber auch gleichzeitig gebeten, zurück zu geben, was von den Gütern noch da sei. Er bittet, diese Forderungen bis zum Richttag VI 24 zu Thorn ruhen zu lassen. - Gegeben tzu Danczk am dinstage vor Ascensionis domini im XIIIIc und XXXVII jare. (RBDO IV, 414 / OF 13, 89)
PrUB1437.05.07.a – 1437 V 7. Danzig.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an Hamburg: Die Hamburger hätten geschrieben, dass den Ihren die Einfuhr von Bier nach Preußen erschwert werde. Tatsächlich habe er mit den Seinen beschlossen, diese künftig zu verbieten. Bittet, die Ihren entsprechend zu warnen. Andere Handelswaren könnten sie weiterhin einführen. Gegeben tzu Danzck am dynstage vor Ascensionis domini im xxxvii[ten] jore. (RBDO IV, 415 / OF 13, 425-26)
PrUB1437.05.10 – 1437 V 10. Danzig.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an Peter Ochse Vogt und Hauptmann zu Helsingör, auch an die Reichsstände und -räte in Schweden und Dänemark: Die Bürgermeister, Ratsherren, Schöffen und Kaufleute aus seinen Städten hätten ihm geklagt, dass der Zoll, den der König von Dänemark und seine Räte in Zeiten des Kriegs gegen Lübeck, Hamburg und die anderen Städte eingeführt habe, täglich von ihren Schiffen im Sund genommen werde. Daran geschehe ihnen Unrecht, denn wie er wisse, sei mit den genannten Städten vor zwei Jahren zu Vordingborg ein Ewiger Friede geschlossen worden, den der König mit seinem Rat besiegelt habe. Dabei sei zum Sundzoll vereinbart worden, dass jeder Schiffer der Hanse, der durch den Sund segeln wolle, Wappen und Zeichen seiner Stadt auf einer Stange am Hinterkastell seines Schiffes anbringen solle, um keinen Zoll geben zu müssen. Der Hochmeister, der Orden und ihre Untertanen seien immer Freunde des Königs und seiner Reiche gewesen und wollten das bleiben. Bittet, den Seinen ihr Recht zukommen zu lassen, wie sie es von alters her gehabt hätten, sie zollfrei und ungehindert durch den Sund segeln zu lassen. - Gegeben tzu Mar[ienburg] am freitage nach Ascensionis domini im xxxvii [ten] jore. (RBDO IV, 416 / OF 13, 426-28)
PrUB1437.05.10.a – 1437 V 10. Danzig.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an Rostock: Er sei durch die Seinen und andere, die von den Rostockern geschädigt worden seien, vielfach angesprochen worden, ihnen zu erlauben, Rostocker Güter zu arrestieren. Er wolle das ungern gestatten, wenn den Seinen und jenen, die Urkunden des Papstes, des Konzils oder des Kaisers hätten, ihre Güter zurückgegeben und Schäden ausgeglichen würden. Bittet daher um Rückgabe oder Schadensersatz, damit die Rostocker ohne Probleme nach Preußen kommen könnten. - Gegeben tzu Mar[ienburg] am freitage noch Ascensionis domini in xxxvii[ten] jare. (RBDO IV, 417 / OF 13, 428)
PrUB1437.05.14 – 1437 V 14. Danzig.
Barbara, Tideman von Heides eheliche Hausfrau, erhält über die Vermittlung des Hillebrant Dannenberch von ihrem in London lebenden Mann eine Zahlung von 175 nob. (APGd. 300, 43 (Schöffenbücher), 1b, S. 249 / Hansisches UB 7,1, bei 169, Anm. 1, S. 85).
Bischof Sbigneus von Krakau an den Hochmeister: Aufnahme des zum König von Polen gesandten Komturs von Reden. Absicht des Bischofs, das Grab des h. Adalbert zu besuchen.
Heinrich Vorrath an den Hochmeister: seine Verhandlungen mit den Räten des Königs von England in Handelsangelegenheiten.
PrUB1437.05.15 – 1437 V 15. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den Kaiser: Der Kaiser habe ihn für seine getreuen Untertanen Francz und Segemund Burggrafen zu Dohna, die sich in andern Ländern ritterlich beweisen wollten, gebeten, sie für den Orden mit jeweils fünf Pferden in den Dienst zunehmen. Der Hochmeister wolle dieser Bitte gern nach seinem Besten nachkommen, wenn die beiden zu ihm ins Land kämen. - Gegeben tzu Mar[ienburg] am midwoch vor Pfingsten im xxxvii[ten] jore. (RBDO IV, 418 / OF 13, 429)
PrUB1437.05.15.a – 1437 V 15. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] macht bekannt, dass Conrad Wedemar, Kornmeister zu Brandenburg, von dem Erbe und den Gütern berichtet habe, die ihm aufgrund des Todes seiner Mutter Anne Scharreryn zu gefallen seien. Conrad habe gebeten, den kaiserlichen Protonotar Herman Hecht, Conrads Schwager, zum Einzug des Erbes bevollmächtigen zu dürfen. Dem sei der Hochmeister gern nachgekommen und habe Herman Hecht von seinetwegen und für Conrad bevollmächtigt, die genannten Güter, welcher Art diese auch seien, einzumahnen und zu erheben. - Gegeben tzu Mar[ienburg] am midwoch vor Pfingsten im xxxvii[ten] jare. (RBDO IV, 419 / OF 13, 429-30)
PrUB, JH II 2438 – 1437 V 15. Creuzburg.
Johann vom Beenhusen Komtur zu Brandenburg verleiht dem Hans Rokenythe zu Aweyden 5 Morgen Wiesen Übermaß an den Grenzen von Ponarth, der Königsberger Herrenwiesen und von Speichersdorf. - Creuzburg 1437 Mittwoch vor Pfingsten. - Original Pergament Siegel stark defekt. (Schiebl. XXVI 178)
PrUB1437.05.16 – 1437 V 16. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den Deutschmeister: Der König von Dänemark, der kürzlich bei ihm zu Marienburg gewesen sei, habe gebeten, den Ritter Hans Franke, der am dänischen Hof lebe das Ordenshaus, in Mostenitza kaufen zu lassen, das dem Orden wenig nutze. Dieser werde soviel zahlen, wie es wert sei, und dem Orden mit seinen Freunden zu Diensten sein. Da Mostenitza dem Deutschmeister unterstehe, solle dieser entscheiden, ob der Verkauf dem Orden nutze. - Gegeben tzu Mar[ienburg] am donnerstage vor Pfingsten im xxxvii[ten] jore. (RBDO IV, 420 / OF 13, 430-31)
PrUB1437.05.17 – 1437 V 17. Danzig.
Danzig an den Reichsrat von Schweden (Karl Knutesson, Christian Nyegelsson, Johan Cropelin und dir anderen Ritter, Knechte und Städte des Reiches Schweden): seine Bürger Hans Massow, Peter Hofeman, Pauwel Krempin und andere hätten geklagt, dass ihnen [1436] Juli 6 aus dem Schiff des Danziger Schiffers Bernd Stapell auf der Fahrt von Danzig nach Söderköping in den Schären von Söderköping von schwedischen Untertanen Tuch, Pfeffer, Leinen und anderes Gut im Wert von 725 m. gering geraubt worden sei. Die Kaufleute hätten das vor dem Rat von Söderköping beschworen, auch ihre Bevollmächtigten Hans Massow und Pawel Krempin würden das bestätigen. Bittet, diesen angesichts der früher den Danzigern zugesagten Verkehrsfreiheit bei der Wiedererlangung des Gutes oder Schadensersatz behilflich zu sein. (APGd. 300, 27 (Missive), 2, fol. 167 / Hansisches UB, 7,1, 268, S. 133).
PrUB1437.05.17 – 1437 V 17. Danzig.
Das Danziger Schöffengericht verhandelt die Klage von Hans Brant aus Kopenhagen gegen Jurien Cleyne wegen Entfremdung eines Schiffes durch Brants Knecht. (APGd. 300, 43 (Schöffenbücher), 1b, S. 251 / Hansisches UB, 7,1, 269, S. 133).
PrUB1437.05.18 – 1437 V 18. Danzig.
Danzig bezeugt, dass nach dem Zeugnis des Schöffengerichts Schiffer Hans Harkensee ausgesagt habe, dass die Danziger Bürger Erik Keding und Hanke Woyge an dem zurzeit von ihm geführten Holk beide ein Viertel Schiffspart haben, wovon sie dem Schiffer drei Sechzehntel für 33 pfd. fläm., das pfd. zu 8 m. gering, verkauft hätten. (APGd. 300, 27 (Missive), 2, fol. 166v / Hansisches UB, 7,1, 270, S. 134).
[Der Hochmeister] an den Landkomtur zu Bozen: Zahlung einer Jahresrente an den Prokurator vom römischen Hofe.
Der Oberste Marschall an den Hochmeister: Geld der Schäfferei auf einem Speicher zu Danzig. Rat zu Danzig. Pfundmeister. Herm. Rogke.
PrUB1437.05.22 – 1437 V 22. Marienburg.
Der Danziger Ratsherr Albrecht Hugszer bekennt, dass er den ihm gehörenden 1/4-Anteil am vom Schiffer Tydeman Unraw geführten Holk Hochmeister und Orden abgetreten zu haben und verzichtet für sich und seine Erben auf alle Ansprüche aufgrund dieses Schiffsparts. Dieser Anteil belaufe sich mit der Ladung auf 1.300 nob. und sei in die 22.000 nob. eingerechnet, die die Engländer Preußen und Livland von den weggenommenen Schiffen zahlen sollten, die die Schiffer Tydeman Dordewand und Weidgutt geführt hätten. Über diese Summe hätten viele Verhandlungen zwischen König Heinrich von England und Hochmeister Paul von Rusdorf, seinem Orden und seinen Vorfahren stattgefunden. (RBDO IV, 421 / OF 13, S. 431 / Hansisches UB, 7,1, 271, S. 134).
PrUB1437.05.22.a – 1437 V 22. Danzig.
Danzig bezeugt insbesondere für den deutschen Kaufmann zu Brügge und für den zu London, dass sich der Danziger Bürger Schiffer Jakob Wolff, der Briefweiser, mit ihnen über den Vorwurf, er sei während eines von der Hanse erlassenen Handelsverbots nach England gesegelt, freundlich geeinigt habe und sie wegen dieser Sache keine Ansprüche gegeneinander hätten. Bittet daher, Jakob Wolff, wohin er mit seinen Schiff und Gut hinkomme, in dieser Sache unbehelligt zu lassen. (APGd. 300, 27 (Missive), 2, fol. 167v / Hansisches UB, 7,1, 272, S. 134-35).
PrUB1437.05.23 – 1437 V 23. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] macht bekannt, dass er Hans Czepensdorff wegen seiner treuen Dienste für ihn und den Orden auf Lebenszeit Speise und Getränke am Herrentisch im Haus Roggenhausen verschrieben habe. Hans solle dazu Kleidung und Versorgung bekommen, ebenso solle man für ihn einen Diener halten. Falls Hans erkranke, solle er eine beheizte Kammer in Roggenhausen bekommen und dort wie die anderen Herren versorgt werden, ebenso vom Diener unterstützt. - Gegeben […] uff unserem huwsze Mar[ienburg] am nesten donnerstage noch den Pfingsten heiligen tagen im xxxvii[ten] jare. (RBDO IV, 422 / OF 13, 432-33)
Der Komtur von Osterode an den Hochmeister: Beschwörung des ewigen Friedens in Masovien und Verhandlungen wegen der Grenzen. Claus Schatcz, Vogt des Bischofs von Riesenburg. Herr Jon (v. Sweinichen).
PrUB1437.05.28 – 1437 V 28. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an die Stadt Breslau: Die Breslauer hätten ihm [wegen Hans von Rotenburg und Franczke von Cracow] geschrieben, dass sie informiert worden seien, dass er wegen seiner Gefangenen einen Tag mit dem Großfürsten von Litauen vereinbart habe. Der Hochmeister teilt mit, dass er keine Gefangenen habe, für die Verhandlungen erforderlich seien. Es sei richtig, dass der Meister von Livland Juni 16 wegen seiner Gefangenen mit dem Großfürsten verhandeln wolle. Der Großfürst habe ihm gegenüber die Freilassung zugesagt, doch habe er die Gefangenen bei ihrer Rückkehr wieder in die Eisen schmieden und hart behandeln lassen. Hofft, dass die Gefangenen befreit werden könnten. Er wolle aber aus Freundschaft für die Breslauer gern tun, was er könne. - Gebin czum Stum 1437 am dinstage vor Corporis Christi im xxxvii[ten] jare. (RBDO IV, 423 / OF 13, 455-56)
1437, Juni
Der Meister in Livland an 1) den Deutschmeister; 2) die Gebietiger in Deutschland: Aufhebung gewisser Artikel des ewigen Friedens [von Brest] bis zu einem vom Hochmeister zu berufenden großen Kapitel.
PrUB1437.06.02 – 1437 VI 2. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den Herzog von Burgund: Dankt dem Herzog für seine Freundschaft, Liebe und Zuneigung gegenüber dem Orden. Wie er wisse, sei mit dem Reich zu Polen und seinen Helfern Friede und Eintracht hergestellt. Eine neue Nachricht sei, dass die Polen mit Herzog Sigismund, dem litauischen Großfürsten, im Streit lägen. Der König von Dänemark habe sich mit seinen Untertanen und Leuten überworfen und sei nach Preußen gekommen, wo er sich schon rund fünf Wochen aufhalte und wohl noch länger bleiben werde. Der Herzog habe zudem wegen des Ordensbruders Andrews Persoens geschrieben, der sich zurzeit im Ordenshaus Mecheln aufhalte, und gebeten, dass der Hochmeister ihm eine Verschreibung gebe, damit er sich in Mecheln dem Dienste Gottes widmen und dort bis zu seinem Lebensende bleiben könne. Der Landkomtur zu Koblenz werde zum Herzog kommen und ihm die Antwort des Hochmeisters mündlich übermitteln. - Gegeben tzu Mar[ienburg] am sontage noch Corporis Christi im xxxvii[ten] jare (RBDO IV, 424 / OF 13, 433-35)
PrUB1437.06.03 – 1437 VI 3. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an Caspar Schlick bzw. an Caspar Gotcze: Dankt für die Wohltaten, Zuneigung und Freundschaft, die er dem Orden und den Seinen erwiesen habe. Bittet, falls der Kaiser wegen irgendeiner Sache und speziell wegen des Ewigen Friedens Unmut oder Ungnade gegenüber ihm und dem Orden hege. Kürzlich sei Mattis Brunsrith mit etlichen kaiserlichen Briefen bei ihm gewesen, der Ansprüche wegen seines in Preußen gefallenen Vaters geltend gemacht habe. Er und die Seinen hätten großen Schaden erlitten, obwohl er den Hochmeister um Hilfe angerufen habe. Der Hochmeister betont dagegen, dass ihm von der Angelegenheit nichts bekannt sei. Eine solche Klage über ihn sei unnötig, ebenso wie das Geleit, das der Großkomtur Mattis auf seine Bitte hin erteilt habe. Er habe nun erfahren, dass Mattis wieder aus dem Lande gezogen sei, bittet daher, dass er dafür sorge, dass Mattis nicht zum Kaiser komme, sondern sich wieder nach Preußen begebe. Er wolle ihm gern zu seinen Recht verhelfen. - Gegeben tzu Mar[ienburg] am montage noch Corporis Christi im xxxvii [ten] jore. (RBDO IV, 425 / OF 13, 435-38)
PrUB1437.06.05 – 1437 VI 5. Danzig.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an Herzog Wlodko von Masowien: Erinnert an den mit dem Komtur zu Osterode vereinbarten Tag VI 24 zur Klärung der Fragen um die Grenzen und teilt mit, dass er seine Gesandten auf diesen Tag rechtzeitig zur Coyna schicken werde. Er werde selbst in der Nähe sein, damit man ihn hinzurufen könne. Bittet den Herzog, seine Gesandten entsprechend zu VI 24 zur Coyna zu senden. - Gegeben tzu Danczk am midwoch noch Corporis Cristi im XXXVII jare. (RBDO IV, 426 / OF 13, 90)
PrUB1437.06.05.a – 1437 VI 5. Danzig.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den Herrn von Bebirsteyn: Er sei nach Rat seiner Gebietiger mit den Leuten Bebersteyns einig geworden, dass er ihm jährlich 200 gld. zahlen solle, das sei allerdings nicht verpflichtend gewesen. Daher sende er ihm zwar jetzt die 200 gld. sowie den Brief, den er ihm gegeben habe. Sein Jahrgeld könne er ihm aber künftig nicht mehr zahlen. - Gegeben tzu Danczk am midwoch noch Corporis Christi im xxxvii[ten] jore. (RBDO IV, 427 / OF 13, 438-39)
PrUB1437.06.06 – 1437 VI 6. Danzig.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an Tyme von Slenderen: Der [Land-]Komtur von Koblenz habe ihn informiert, dass Tyme versprochen habe, den Hof Judenrod ohne Schulden und Belastungen zu verwalten. Nun sei der Hof in der ersten Rechenschaft mit rund 700 gld. verschuldet. Daher fordere der Hochmeister, dass er sein Wort halte und den Hof von den Schulden befreie. - Gegeben tzu Danczk am nesten donnerstage nach Corporis Christi im xxxvii[ten] jare. (RBDO IV, 428 / OF 13, 439)
PrUB1437.06.06 – 1437 VI 6. Danzig.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den Erzbischof von Trier: Der Komtur zu Koblenz habe ihm berichtet, dass der Erzbischof nach anfänglichem Unfrieden nun in Frieden lebe, was der Hochmeister gern höre. Bittet ihn, Stifter und Beschirmer des Ordens zu bleiben. Unterrichtet ihn, dass der Komtur auf seinem Hof Obirsheim durch den verstorbenen Ludwig, Pfalzgrafen bei Rhein, bedrängt worden sei, was die Ballei sehr geschwächt habe. Bittet, dass er den Komtur bei Problemen unterstütze. - Gegeben czu Danczk am achten tage des hei[ligen] Lichnams tage im xxxvii[ten] jare. (RBDO IV, 429 / OF 13, 439-41)
PrUB1437.06.07 – 1437 VI 7. Danzig.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den Erzbischof von Köln: Sende ihm einen Handfalken, den besten und schönsten, den er habe bekommen können. Er sende den Falken mit einem Knecht, den der Erzbischof bei sich behalten könne. Bittet, den Falken anzunehmen und sich dessen zu erfreuen. - Gegeben tzu Danczk am freitage post octavas Corporis Christi im xxxvii[ten] jare. (RBDO IV, 430 / OF 13, 441)
PrUB1437.06.08 – 1437 VI 8. Danzig.
Danzig an Henrik von Borselen, Herrn von der Veere, van Zandenborch und van Vlissingen: habe im letzten Jahr an ihn geschrieben wegen einer Summe von 18 pfd. flämisch, die er gemeinsam mit Thomas von Middelburg den Danziger Bürgern Hanke Pole und Hans Schulte schuldig sei. Er habe die Bezahlung immer noch nicht geleistet, bittet daher um Begleichung der Schuld mit den dadurch entstandenen Kosten an Cordt Steynhoff, den Vorzeiger, der von beiden Gläubigern bevollmächtigt sei, um so eine Klage vor dem Hochmeister zu vermeiden, aus der leicht weiterer Ärger entstehen könne. (APGd. 300, 27 (Missive), 2, fol. 169v / Hansisches UB, 7,1, 277, S. 136-37 / Poelman, I, 1283).
PrUB1437.06.09 – 1437 VI 9. Danzig.
Das Danziger Schöffengericht entscheidet den Streit zwischen dem Lübecker Bürger Hinrik Gripeshorn und Syverd Krovel wegen des Anspruchs, den Gripeshorn wegen Hans Warchow gegen Krowel auf eine Kogge erhoben hatte. Krowel und Michel Rosental sollen sich zur Zahlung von 250 m. gering an Gripeshorn verpflichten. (APGd. 300, 43 (Schöffenbücher), 1b, S. 154 / Hansisches UB, 7,1, 260, S. 129, Anm. 1).
Walrave von Moers, Elekt zu Utrecht, an den Hochmeister: Zitation des Komturs von Tiel (Sweder Cobbing) durch den Deutschmeister zum Baseler Konzil. Bitte, dem Komtur des Hauses Oetmarsheim zu bestätigen.
Der Meister in Livland an den Hochmeister: Verhandlungen mit dem Großfürsten Sigmund von Litauen und die Auslösung der Gefangenen. Krieg in Litauen. Litauen und Polen. Der Herr von Donen. – 1 Zettel: Versetzung des Dünaburger Komturs Brun Hirczberg nach Preußen.
Der Herzog von Geldern und Jülich Graf von Zütphen an den Hochmeister: Zitation des Sweder Cobbingk, Komturs zu Tyl, durch den Deutschmeister Eberhard von Saunszheim nach Basel; Überlassung der Häuser Tyl und Oetmersheim auf Lebenszeit an Cobbing.
Pawel Frost an den Komtur von Althaus: Besorgung von Wein, Gewand und Lebensmitteln. Schiff des Herrn Strucz. (Hansisches UB 7,1, 280, S. 137-38)
Sigismund, römischer Kaiser, an den Hochmeister: Schuld der †Thorner Kaufleute David Rozenfeld und Johann Pfalbrecht an Niclas Hasz von Hazenburg.
Kaiser Sigismund an Hochmeister (Paul von Rusdorf): Die Ansprüche des Söldners Bohusse von Perutze auf Entschädigung aufgrund der Schlacht bei Tannenberg und Übergriffen in Danzig sind bisher noch nicht eingelöst worden.
Sigismund, römischer Kaiser, an den Hochmeister: Rückkehr des Deutschordensbruders Mathis Kytzko nach Preußen.
Sigismund, römischer Kaiser, an den Hochmeister: Heimkehr des Deutschordensbruders Caspar Göcz nach Preußen und dessen eventuelle Wiederverwendung im Dienste des Kaisers.
Bischof Heinrich von Münster an den Hochmeister: Bestätigung des Hauses Oytmersheim für Sweder Cobbinck, Komtur zu Tiel. Der Deutschmeister Eberhart von Saunsheim, der den Komtur nach Basel zitiert hat.
Der Hochmeister an Caspar Gotcz, Fischmeister zu Königsberg: Klagen gegen Hochmeister und Orden, sowie gegen die Stadt Danzig vor dem Kaiser durch David von Liebstadt und Hans Westfal. Herr Casp. Slig.
Der Meister in Livland an den Hochmeister: Tag mit Litauen wegen der Gefangenen. Reise des Komturs von Ascheraden zu Großfürst Sigmund.
PrUB1437.06.24 – 1437 VI 24. Danzig.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den Herzog von Burgund: Der Herzog habe ihn gebeten, einem Bruder aus dem Deutschordenskonvent zu Mecheln, Andrews Persoens, auf Lebenszeit in den Diensten Gottes Unterhalt in Mecheln zu verschreiben. Weil Andrews ein Ordensmann sei, wäre dies gegen sein Seelenheil und gegen den Orden. Er überlasse jedoch die Entscheidung darüber dem Herzog. Der Komtur von Koblenz habe ihn informiert, das Andrews der Sohn einfacher Bürger aus Mecheln sei, was zu einem großen Schaden für den Orden führen würde. Derartige Verschreibungen gebe es nur für die alten und kranken Brüder in den Firmarien. Wenn der Herzog aber auf der Verschreibung bestehe, werde der Komtur zu Koblenz alles so einrichten, dass Andrews auf Lebenszeit in Mecheln bleiben könne. - Gegeben uff unserem huwsze Danczk am tage Sente Johannis Bapiste im xiiiic und xxxvii[ten] jare. (RBDO IV, 431 / OF 13, 443-44)
PrUB1437.06.28 – 1437 VI 28. Elbing.
Elbing bezeugt für Reval, dass die Elbinger Bürger Hans Hildebrant und Hans von Ruden vom Revaler Bürger Arnd Kusfelt noch 26 pfd. 4 sol. 4 d. zu fordern hätten. Dies sei der Rest des Erlöses von 36 pfd. 4 sol. 4 d. für 4 l. und 16 Stück Flachs, den die beiden Elbinger über die Vermittlung des verstorbenen Elbinger Ratsherrn, des Schiffers Claus Blusman, Kusfelt in Brügge übergeben hätten. Sie hätten den Überbringer Donnhoff Calle zur Einmahnung des Restgelds bevollmächtigt. Bittet, Kusfelt zur Zahlung anzuhalten und den Beauftragten zu unterstützen. (TLA, Original Pergament mit Siegelresten / Hansisches UB, 7,1, 285, S. 140).
PrUB1437.06.28.a – [1437 VI 28-VII 4]. Danzig.
Danzig an Amsterdam: habe den mundrikvarer (Bootsführer zwischen Schiff und Land), der vor kurzem einen Amsterdamer Bürger mit einem Messer tödlich verwundet habe, ins Gefängnis gesetzt. König [Erich] von Dänemark habe den Mann durch das Danziger Gericht befreien lasssen wollen und gleichzeitig die in Danzig anwesenden Freunde des Opfers um Freigabe des Gefangenen gebeten. Diese hätten jedoch nicht ohne Zustimmung der Verwandten in Amsterdam zustimmen wollen. Der König habe seine Dankbarkeit versprochen, wenn seine Bitte erfüllt werde. Danzig habe mit den Verwandten vereinbart, von beiden Seiten an Amsterdam zu schreiben. Danzig werde den Gefangenen bis zum Eintreffen der Antwort festgalten, bittet um Schreiben an Hochmeister und Hauskomtur. Bittet Amsterdam um dasselbe Verhalten seitens der Amsterdamer, da ein Mann, der vor einem Jahr in Amsterdam einen Danziger totgeschlagen habe, dort noch frei herumlaufe. (APGd, 300,27 (Missive), 2, fol. 172v / Hansisches UB, 7,1, 286, S. 140-41).
1437, Juli
Memorial für den zum König von Polen gesandten Komtur von Althaus. Dobrogost von Schamotuli. Peter Polak. Puchala. Erzbischof von Gnesen. Bischof von Heilsberg. Hinrich Vorrath, Bürgermeister zu Danzig. Bischof von Lebus.
Jarand de Brendzewo, Woiwod zu Leßlau, Abraham de Branschino, Richter von Posen, Conrad von Erlichshausen, Komtur zu Althaus und Johann von Baysen erlassen Artikel wegen der kleinen ländlichen Besitzer, Schulzen, Gärtner etc. für den Fall des Überlaufens etc.
König Wladislaus beurkundet den Grenzvertrag mit dem Deutschen Orden wegen des Flüßchens Choyna usw.
Herzog Wladislaus von Masovien bekundet die friedliche Beilegung von einigen Grenzstreitigkeiten mit dem Deutschen Orden.
PrUB1437.07.01 – 1437 VII 1. Sczuky.
Hochmeister Paul von R[usdorf] bezeugt die Vereinbarung zwischen Herzog Wladyslaw von Masowien und dem Orden über die beiderseitigen Grenzen und dort entstandene Probleme, ausgehend von Unklarheiten im Vertrag zwischen Herzog Semovit von Masowien und Hochmeister Ludolf König insbesondere über das Flüsschen Choyna und den Ort Lyck. Dabei seien die Grenzen freundschaftlich und einvernehmlich festgelegt worden. Die Grenzregelungen sollten künftig unverletzlich beachtet werden. Siegelankündigungen. - Datum et actum in villa Sczuky feria secunda in vigilia Visitacionis Marie virginis gloriose anno domini Mo CCCCo XXXVIIo. (RBDO IV, 432 / OF 13, 90-92)
PrUB1437.07.02 – 1437 VII 2. Johannesburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an Herzog Vlotke von Masowien: Dankt für den guten Willen bei den letzten Verhandlungen, wird sich revanchieren. Die Unterhändler des Ordens, die Komture von Elbing und Brandenburg, hätten ihn über die Verhandlungen über Wagenschoss und Klapperholz informiert, die auf beiden Seiten vor der Einigung über die Grenzen geschlagen worden seien. Die Vertreter des Herzogs hätten nun darum gebeten, dass für das gesamte geschlagene Holz Waldzins gezahlt werden solle. Könne ihm darauf so keine Antwort geben, schlägt aber vor, das auf dem nächsten Verhandlungstag Oktober 13 zu klären. - Geben czu Johansburg am tage Visitacionis Marie im XXXVIIen jare. (RBDO IV / OF 13, 92-93)
PrUB1437.07.03 – 1437 VII 3. Riga.
Der Meister von Livland an Reval: genehmigt das Gesuch der Überbringer Tymme Blunck und Henrick Kerchell, das preußische Korn, das sie nach Livland gebracht hätten, aber dort nicht verkaufen könnten, wieder auszuführen, gegen die Sicherheit, dass sie den Roggen weder an Russen noch an Schweden verkaufen würden. (TLA, Original mit Siegelresten / Hansisches UB, 7,1, 290, S. 143).
PrUB, JH II 2439 – 1437 VII 4. Neu-Nessau.
Aussage des Modlibok Schwertträger im Geb. Leslau in Sachen des Komturs von Schlochau Heinrich von Rabenstein gegen Peter Polak wegen des Letzteren Schandtaten in der Komturei trotz des zwischen dem Deutschen Orden und Polen bestehenden Friedens. Das von Polen und dem Deutschen Orden ad hoc berufene Gericht besteht aus Jarand von Grabie Palatin zu Jung-Leslau, Konrad von Erlichshausen Komtur zu Althaus, Abraham von Batischino Richter zu Posen und Ritter Johann von Baysan. - Neu-Nessau 1437 feria 5. p. visit. Mariae. - Original Pergament 4 Siegel. (Schiebl. 92 Nr. 1)
PrUB, JH II 2440 – 1437 VII 4. Nyeschova.
Verhandlungen vor den Kommissaren des Königs von Polen und des Hochmeisters (Jarand von Grabye Palatin zu Leslau, Abraham von Baschin Richter zu Posen, Konrad von Erlinghausen Komtur zu Althaus und Johann von Basan) über die Klage des Domherrn Simon von Kalisch Offizials zu Zempelburg über Friedbruch und Vergewaltigung durch eine vom Komtur zu Schlochau Heinrich Rabenstein gegen ihn ausgesandte bewaffnete Schar. Dr. Andreas Pfaffendorf Pfarrer zu Danzig. - Nyeschova 1437 feria 5. infra oct. visit. 1. Mariae. - Original Pergament 4 Siegel. (Schiebl. 51 Nr. 16)
PrUB, JH II 2441 – 1437 VII 5. Thorn.
Die von Polen und dem Deutschen Orden zu einem Richttage ernannten Bevollmächtigten Jarand von Grabe, Konrad von Erlingshausen Komtur zu Althaus, Abraham von Dzbanschyn und Ritter Jan von Baysan bestimmen einen andern Termin zum Zeugenverhör u.s.w. - Thorn 1437 fer. 6. p. visit. Mariae. - Original Pergament 4 Siegel. (Schiebl. 66 Nr. 20)
Michael, Sohn des Herzogs Sigmund von Litauen, an den Hochmeister: Kredenz auf Caspar gen. Helias.
Der Vogt der Neumark an den Hochmeister: seine Vereinbarung mit Ostrorog wegen eines Richttages (Schiedsrichter der Pfarrer von Danzig und Henning von Dewitcz). Grenzen. Geldmangel. Brun von Rufe. Arnd vom Walde und Hasse von Wedel zu Falkenburg. Entschädigungsgelder für die Neumark.
PrUB, JH II 2442 – 1437 VII 12. Basel.
Der päpstliche Legat Julian Kardinal St. Angeli gestattet dem Bernhard Troske von Padlegher in der Diözese Breslau (Padligar Kr. Züllichau), auf 5 Jahre einen Beichtvater nach seinem Gefallen anzunehmen. - Basel 12. Juli 1437. - Original Pergament Siegel ab. (Schiebl. LIV 22)
Tyleman Bolle an den Rat zu Danzig: bittet um Bezahlung der ausstehenden Forderungen aus einer vor Jahren in Brügge durch Herman van der Becke in Brügge kontrahierten Schuld, zu deren Rückzahlung sich Ludeke Pasod, Großschäffer von Marienburg, unter Bürgschaft Danzigs verpflichtet habe. Habe bereits Hinrick Vorrait, Bürgermeister, geschrieben. Corde Elhorn und andere Bürger hätten nicht mehr als 10 m. für jedes pfd. grote (Hansisches UB 7,1, 295, S. 145-46)
König Erich von Dänemark an alle Komture des Deutschen Ordens in Preußen: dankt für freundliche Aufnahme im Ordenslande.
König Erich von Dänemark an den Hochmeister: seine glückliche Heimkehr; Dank für freundliche Aufnahme in Preußen; Bitte um Sendung einiger Deutschordensbrüder und um Abschrift des Briefes der dänischen Ritterschaft an den Hochmeister.
PrUB1437.07.15 – 1437 VII 15. Elbing.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an Herzog Conrad den Weißen von Schlesien-Oels-Kosel: Der Herzog habe ihm von den Forderungen des Peter Beyer an Thorn geschrieben und gebeten, dass ihm seine Schulden bezahlt würden. Der Hochmeister habe davon erst aus dem Brief des Herzogs erfahren. Der Herzog solle Peter bewegen, seine Forderungen persönlich vor dem Hochmeister vorzubringen. Wenn er diese als rechtmäßig erkenne, werde er ihm gern bei der Durchsetzung behilflich sein. - Gebin czum Elwing am tage Divisionis apostolorum im xxxvii[ten] jare. (RBDO IV, 434 / OF 13, 446)
Der Hochmeister an den Komtur zu Althaus: Botschaft an den König von Polen. Pfleger von Papau.
Der Meister in Livland an den Hochmeister: Bitte um Genehmigung zur Roggenausfuhr für Hans Bussenschone oder Einwald Klipping, Kaufleute des Obersten Marschalls.
PrUB1437.07.18 – 1437 VII 18. o.O.
Der Hochmeister gibt auf Verwendung des Erzbischofs von Köln und des Bischofs von Münster Johann vom Bomgarde einen Förderbrief mit der Anweisung an Danzig, diesem bei der Einforderung seiner Schulden bei Ißbrand Lencz behilflich zu sein. (APGd. 300 U 37, Nr. 138, Original mit Siegel / Hansisches UB, 7,1, 241, Anm. 1, S. 119 / vgl. HR II, 2, 155 und 176).
PrUB, JH I 7416a – 1437 VII 21. o.O.
Papst Eugen IV. ermahnt den Deutschmeister zur Eintracht und zum Gehorsam gegen den Hochmeister [Paul von Rusdorf], indem er diesen wegen des mit König Wladislaus von Polen geschlossenen Friedens rechtfertigt und den Deutschmeister mit seinen etwaigen begründeten Beschwerden an den Römischen Stuhl weist. - Original Pap. und Bulle (Schiebl. 11,5 / XX, (LS), 2).
Arnd vom Walde und Hennyng vom Borne in einem offenen Brief: Als sie im letzten Krieg durch Hochmeister Paul von Rusdorf als Hauptleute zu Dramburg eingesetzt gewesen seien, habe dort auch Steffan Slegil gedient, der jetzt vom Hochmeister wegen eines Pferdes Schadensersatz fordere. Machen bekannt, dass ihnen in keiner Weise etwas von einem Schaden Steffans bekannt sei. - Gebin […] czu Mar[ienburg] am tage Marie Magdalene im xxxvii[ten] jare. (OF 13, 446-47 / RBDO IV, 435)
Johann Koningsberg, Verweser des Elendenhofes St. Elisabeth in Danzig, nimmt die Frau Dorothea Hoffmann zur Armenmutter an.
Gerlach Mercz, Pfleger zu Rastenburg, und Niclos Peczsendorff vergleichen sich wegen der Güter zu Runau unter Vermittlung der ehrbaren Leute Lorencz Lawkmedie, Austeyn Vicke, Franczike von Sillen, Jost Jothard, Andris Kemerer, Mattis von Alle, Hans Nyvorgalt und Nicol. Lenkener.
PrUB1437.07.25 – 1437 VII 25. Marienburg.
[Hochmeister Paul Rusdorf] an den Deutschmeister [Eberhard von Saunsheim]: Er und die deutschen Gebietiger hätten kürzlich den Komtur zu Virnsberg und den Hauskomtur zu Frankfurt nach Preußen entsandt, und er habe ihnen mit diesen mitgeteilt, dass er August 24 seine Botschaft zu ihnen entsenden werde. Dazu habe er mit dem Rat der Gebietiger Heynrich Marschalk, Komtur zu Rheden, und Erwin Hugk vom Heilgenberge, Hauskomtur zu Marienburg, bevollmächtigt. Bittet, sie freundlich aufzunehmen, anzuhören und ihnen zu glauben, was sie vorbringen werden. - Gebin uff unsirm huwsze Mar[ienburg] an sente Jacobi des heilgen apostels tage im xxxvii[ten] jare. (RBDO IV, 436 / OF 13, 456-57)
PrUB1437.07.26 – 1437 VII 26. Stuhm.
[Hochmeister Paul Rusdorf] an einen Bannerherrn in Österreich: Der Hochmeister habe wegen der Suche nach einem seiner Freunde, Sigmund Fronsberger, seinen Diener zu den vom Meister zu Livland gehaltenen Verhandlungen über Gefangene entsandt und den Meister angewiesen, nach Sigmund zu suchen. Nun sei er informiert worden, dass Sigmund in dem Krieg erschlagen worden sei. Wäre er am Leben gewesen, hätte er alles zu seiner Befreiung unternommen. - Gebin uff unsirm huwsze Stum am nesten fritage noch Jacobi apostoli im xxxvii[ten] jare. (RBDO IV, 437 / OF 13, 447)
Der Komtur von Reden an den Komtur von Althaus: seine Reise zum Tage nach Krakau.
PrUB1437.07.31 – 1437 VII 31. Danzig.
Heidichen von Meyle, Hauskomtur zu Danzig, an Reval: habe den Danziger Bürger Schiffer Otthe Mecksz wegen eines Sechzehntel Schiffsparts verklagt, das dem verstorbenen Sulffeszhorn gehört habe und nach dessen Tod aus dem Gerichtsbezirk des Hauskomturs von Otto entführt worden sei, der das Geld dafür in Reval deponiert habe. Bittet, Otto zur Auslieferung des Geldes zu bewegen, da nach Seerecht das Gut eines Verstorbenen, das binnen Jahr und Tag von keinem Erben beansprucht werde, der Herrschaft des Gerichtsbezirks zufalle, in dem es sich beim Tode des Eigentümers befunden habe oder nach dessen Tod zuerst gelangt sei. Der Hauskomtur wolle nicht auf sein Recht verzichten, weil Otto nach seiner Angabe den Schiffsanteil unwissentlich entführt habe; er wolle Otto vielmehr zum Ersatz aus seinem Eigentum heranziehen, wenn er das Geld nicht erhalte. (TLA, Original mit Siegel / Hansisches UB, 7,1, 297, S. 146-47).
1437, August
PrUB1437.08.00 – [1437 ca. VIII]. [o.O.].
[Hochmeister Paul Rusdorf] an Caspar Schlick: dankt für Freundschaft, Zuneigung und Wohltaten. Informiert ihn, dass ein gewisser Hans David den Orden wegen großer, vorgeblicher Forderungen beim Kaiser verklagen wolle. Der Hochmeister wisse von diesen Schulden nichts. Vielmehr sei dessen Vater dem Orden bei seinem Tode eine große Summe schuldig geblieben. Angekündigte Beweise könnten nur gefälscht sein. Der Hoch-meister bittet daher, Hans David, wenn er gegen den Orden klagen sollte, keinen Glauben zu schenken. Das gelte auch für den Fall eines gewissen Westval, dem der Orden ebenfalls nichts schuldig sei. Dessen Schwiegervater sei wegen einer Missetat hingerichtet worden, doch sei der Streit bereits durch gute Leute geschlichtet worden, wie der Hochmeister durch Urkunden nachweisen könne. Schließlich sei kürzlich ein Mattis Brunstrit wegen etlicher Ansprüche bei ihm gewesen. Er habe ihn befragt und so erfahren, dass Mattis‘ Ansprüche unrechtmäßig seien. Wenn er vor dem Kaiser klagen sollte, bittet er, das Verfahren zu verzögern, um einen Bruder entsenden zu können. – Ohne Datum. (RBDO IV, 438 / OF 13, 449-50)
PrUB1437.08.01 – 1437 VIII 1. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an vier Polen: Sie hätten ihm mehrfach wegen Mertin Schyndmans geschrieben, dass er ihm sein Erbe vorenthalten würde. Er habe ihnen bereits geantwortet, dass Mertin sein Mann sei, der ihm entlaufen sei, das Land wüst gelassen habe und auch den Zins schuldig geblieben sei. Im Ewigen Frieden sei vereinbart wurden, dass alle entlaufenen Leute zurückkehrten. Sie sollten Mertin auffordern, zurückzukehren und die entstandenen Schäden zu ersetzen oder sich auf dem Tag zu Thorn VIII 10 einzufinden. Wenn man ihm etwas schuldig sei, werde er es bekommen. - Gebin czu Mar[ienburg] am tage Ad vincula Petri im XXXVII jare. (RBDO IV, 439 / OF 13, 94)
Der Prokurator Johann Creul an den Hochmeister: seine Ankunft in Bologna. Freude des Papstes über den Frieden des Deutschen Ordens mit Polen. Gerätschaften des Prokuratoramtes. Meister Johann Reve. Landkomtur von Bozen. Andr. Schonaw. Martin Brandenburg.
PrUB1437.08.02 – 1437 VIII 2. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den König von Dänemark: Dankt für seine freundliche Zuneigung. Der König müsse sich nicht für seine Aufnahme in Preußen bedanken, das sei nur wenig gewesen. Auf seine Bitte, Ordensvertreter zu ihm zu senden, habe er den Komtur zu Danzig [Nikolaus Poster] mit weiteren Brüdern zu ihm auf den Weg gebracht. Bittet ihn, weiter Gönner und Förderer des Ordens zu bleiben. - Gebin czu Marienburg am fritage vor Domenici im xxxvii[ten] jare. (RBDO IV, 440 / OF 13, 447-48)
PrUB1437.08.06 – 1437 VIII 6. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] macht bekannt, dass zwischen dem König und dem Reich von Polen ein neuer Gerichtstag zu Thorn an August 10 vereinbart worden sei und er dafür Heinrich Reuß von Plauen, den Obersten Spittler, Komtur zu Elbing, Wilhelm von Helfenstein, den Komtur zu Thorn, und Andrews, den Pfarrer zu Thorn, bevollmächtigt habe. Sie seien berechtigt, in seinem Namen zu handeln, als wenn er selbst anwesend wäre. Er werde ihre Zusagen und die Beschlüsse des Tages einhalten. - Geben […] uff unserem huwsze Mar[ienburg] am nesten dinstage vor Sunte Lorencztag im xiiiic und xxxviiten jore. (RBDO IV, 441 / OF 13, 450-51)
PrUB1437.08.07 – 1437 VIII 7. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den Kaiser: Der Kaiser habe von der Ankunft des Königs von Dänemark in Preußen gehört und habe wissen wollen, wie es um die Angelegenheiten des Königs stehe. Der Hochmeister teilt mit, dass der König etwa drei Wochen vor Pfingsten von Gotland nach Preußen gekommen sei und sich sechs oder sieben Wochen in Danzig und in Marienburg aufgehalten habe. Der Hochmeister habe den König zusammen mit seinen Gebietigern in Danzig begrüßt. Dort habe dieser auch seine Verwandte ge-troffen, fünf Herzöge von Pommern und von Mecklenburg. Der König habe bei seiner Abreise gebeten, einen der Gebietiger mit Truppen nach Gotland zu schicken; dieser sollte dann als Beistand den König von Gotland nach Dänemark begleiten. Der Hochmeister habe daher den Komtur von Danzig mit etlichen Truppen und zwei Schiffen nach Gotland entsandt. Er wisse nur, dass der König noch von den Seinen als Herrscher anerkannt sei. Wenn der Komtur nach Danzig zurückkomme oder der Hochmeister Nachricht erhalte, werde er den Kaiser informieren. - Gegeben czu Mar[ienburg] am midwoch vor Laurencii im xxxvii[ten] jare. (RBDO IV, 442 / OF 13, 451-52)
PrUB1437.08.08 – 1437 VIII 8. Danzig.
Danzig an den deutschen Kaufmann zu Brügge: bezeugt, dass der in einem Prozess vor dem Kaufmann zwischen Johann Rurendancz und Bertolt Burammer vorgelegte Brief vom Schöffengericht der Jungstadt Danzig vor zwei Ratssendeboten der Rechtstadt anerkannt worden sei. Verweist auf den mitgesandten Zeugnisbrief der Jungstadt. (APGd. 300,27 (Missive), 2, fol. 176 / Hansisches UB, 7,1, 298, S. 147).
Der Herzog von Burgund an den Hochmeister: seine erfolglosen Verhandlungen mit den Hanseaten.
Der Herzog von Burgund an den Hochmeister: Getreideausfuhr aus Preußen. Handelsfaktor Dietrich von Werner.
PrUB1437.08.12 – 1437 VIII 12. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an Puchal: Der Hauptmann habe ihm in zwei Briefen mitgeteilt, dass der Komtur zu Christburg die Schiffe, Gelder und Güter von Leuten aus Bydgoszcz beschlagnahmt und auch andere aus Bydgoszcz in Danzig im Turm gefangen gesetzt habe. Der Hochmeister wisse nichts davon, doch der Komtur sei gerade bei ihm gewesen und habe über den Arrest seines Holzes in Bydgoszcz geklagt. Damit der Komtur sein Holz ersetzt bekomme, habe er deshalb gerade nicht Schiffe und Waren beschlagnahmt, sondern die Untertanen aus Bydgoszcz ihr Getreide verkaufen lassen und nur das Geld gesperrt, bis sein Schaden ersetzt sei. Von Inhaftierten im Turm wisse er nichts, er werde aber den Komtur anweisen, wenn jemand im Gefängnis sei, diesen frei zu lassen. Der Hauptmann habe um einen Richter gebeten, doch könnten seine Forderungen auf dem Tag zu Thorn VIII 24 verhandelt werden. Dort werde Recht gesprochen werden. Die Untertanen des polnischen Königs könnten in Preußen frei reisen und handeln. - Geben uff unsirm huwsze Stum am neesten montage vor Assump[cionis] Marie virginis im XXXVII jare. (RBDO IV, 443 / OF 13, 94-96)
PrUB1437.08.12.a – 1437 VIII 12. Danzig.
Gosschalk Kaltiser einigt sich mit Wenslaw Scher und Niclus Bur in dem Streit wegen eines von ihnen gekauften Terlings Lynnscher Laken. (APGd. 300, 43 (Schöffenbücher), 1b, S. 281 / Hansisches UB 7,1, bei 169, Anm. 1, S. 85).
PrUB1437.08.14 – 1437 VIII 14. Marienburg.
Hochmeister Paul von Rusdorf macht bekannt, dass ihn Bischof Siegfried von Kammin über den Brand der Kirche auf dem Berge zu Köslin informiert habe, so dass es den Nonnen dort ohne Hilfe nicht möglich sei, diese wieder mit Büchern, Kelchen und Messgeräten auszustatten. Dafür hätten sie um Erlaubnis zum Betteln und Almosensammeln in Preußen gebeten. Der Hochmeister habe ihnen das gestattet. - […] Der gegeben uff unsirm huwße Marienburg am abende unsir frawen Assumpcionis im XXXIIII [!] jare. (RBDO IV, 444 / OF 13, 96-97)
Der Vogt der Neumark an den Hochmeister: ergebnislose Tagfahrt mit Ostrorog zu Filehne; Verhandlungen zu Thorn und Obornick (Polen; die pommerischen Herzöge; Bischof von Kamin).
PrUB1437.08.18 – 1437 VIII 18. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den König von Polen: Habe ihm bereits dreimal wegen Paul Strasburgs geschrieben und um Hilfe bei der Bezahlung des Salzes gebeten, das Strasberg im Frieden vor dem letzten Krieg zu Krakau gehabt hätte und das dort unter verschiedenen polnischen Herren aufgeteilt und gegenüber der Stadt verbürgt worden sei. Paul sei nach seiner Aussage vom König auf der Versammlung zu Lentschütz das Recht auf Entschädigung zugesprochen worden. Trotz hoher Kosten und Mühen habe das aber nichts genutzt, so dass er erneut bitte, Paul dabei zu helfen, dass nun mehr endgültig die Bezahlung erfolge. - Geben uff unsirm huwsze Marienburg am nesten sontage nach Assumpcionis Marie virginis im XXXVII jare. (RBDO IV, 445 / OF 13, 97)
PrUB1437.08.18.a – 1437 VIII 18. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] macht bekannt, dass er Jocob Osterwigk, dem Diener des Komturs von Althaus, 100 gute m. verschrieben habe für das Gut Rogyn im Gebiet Königsberg im Samland. Dieses Gut habe er Jocob gegeben, doch habe es dieser nun für 100 gute m. wieder verkauft. Der Hochmeister sei in den Kauf eingetreten und habe das Gut an seinen Getreuen Remszil übertragen. Folglich solle der jeweils amtierende Tressler Jocob zum nächsten Weihnachtsfest 10 gute m. und dann zu den künftigen Weihnachtsfesten jeweils 15 gute m. geben, bis die 100 guten m. bezahlt seien. - Gebin […] uff unsirm huwsze Mar[ienburg] am sontag nach Unsir Frauwen tag Wurtczwey im xiiiic und xxxvii[ten] jare. (RBDO IV, 446 / OF 13, 452-53)
PrUB, JH II 2443 – 1437 VIII 18. Marienburg.
Wahl und Bestätigung des Johann von Logendorff zum Anwalt des Deutschen Ordens bei den Verhandlungen mit den Polen. Thammo Wolff von Spanheim Komtur zu Balga. Zeugen: Wilhelm von Helffenstein Großkomtur. Konrad von Erlichshausen Komtur zu Althaus und Gabriel von Baisen. - Marienburg im gr. Remter 18. August 1437. - Original Pergament Notariatsinstrument. Aufgedr. Siegel. (Schiebl. VIII 2)
PrUB1437.08.19 – 1437 VIII 19. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] macht bekannt, dass er Walter Kirskorp, Obersten Trappier und Komtur zu Christburg, für den für VIII 24 mit Polen zum Ausgleich der gegenseitigen Forderungen vereinbarten Tag zu Thorn bevollmächtigt habe, den Orden zu vertreten und seinerseits Vertreter für Hochmeister und Orden zu benennen. Falls sich die Richter nicht einigen könnten, solle er bei der Entscheidung helfen. Gelobt, die Zusagen des Komturs fest einzuhalten. - Geb[in] czu Mar[ienburg] am montage noch Assumpcionis Marie im xxxvii[ten] jare. (RBDO IV, 447 / OF 13, 453)
PrUB1437.08.19.a – 1437 VIII 19. Danzig.
Danzig an Stolp: habe in einem Streit zwischen dem Kösliner Fuhrmann Tideke Aptdeshagen und Niclos Walteri, einem Priester in der Alstadt Danzig, an Köslin geschrieben, dass es mit der Altstadt nichts zu tun habe. Jetzt aber, nachdem Tideke vor etwa 14 Tagen Gut von Danziger Bürgern angehalten und nur unter der Bedingung freigegeben habe, dass Danzig über die Absichten von Niclos gegen Tideke an Köslin schreibe, habe man sich mit Niclos in Verbindung gesetzt. Dieser sei bereit, seinen Streit mit Tideke durch den Offizial von Stolp und den Stolper Rat entscheiden zu lassen, und habe den Offizial und Hinrik Brandenburg mit seiner Vertretung beauftragt. Bittet, Tideke nochmals darauf hinzuerisen, dass Recht- und Altstadt Danzig getrennte Verwaltungen hätten und er mit demselben Recht für in der Altstadt erlittenes Unrecht alle Preußen haftbar machen könne. (APGd. 300,27 (Missive), 2, fol. 176v / Hansisches UB, 7,1, 299, S. 147).
Der Pfarrer von Fischau an den Hochmeister: Verlängerung seines Urlaubes; bittet um ein lediges Stadtlehen, etwa in der Neustadt Elbing. Joh. Niclusdorff.
Der Vertrag zwischen England und dem Hochmeister und der deutschen Hansa, bestätigt zu Lübeck von dem Sendboten der Hansa.
PrUB1437.08.20 – 1437 VIII 20. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] macht bekannt, dass Prior Johannes Brussow und Bruder Theodoricus Stormer aus dem Prediger-Kloster zu Soldin geklagt hätten, dass ihr Kloster in den letzten Kriegen verbrannt und zerstört worden sei; Messegeräte, Bücher, Kelche und Glocken seien ihnen genommen worden. Sie hätten gebeten, in Preußen Almosen sammeln und Hilfe suchen zu dürfen. Dies habe er bis XI 11 erlaubt, damit sie das Kloster wieder errichten und ausstatten könnten. - Gegeben […] uff unserm huwsze Mar[ienburg] nesten dinstage nach Assumpcionis Marie im xxxviiten jare. (RBDO IV, 448 / OF 13, 454)
PrUB1437.08.20.a – 1437 VIII 20. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] macht bekannt, dass er mit Rat seiner Gebietiger seinem getreuen Diener Jacob Ganshorn Herrenspeisen und -getränke sowie Dienernotdurft auf dem Haus Königsberg verschrieben habe. Wenn er aufgrund Alters, Krankheit oder Gebrechlichkeit seinen Aufgaben beim Marschall nicht mehr nachkommen könne, solle man ihn in der Firmarie der Diener mit Herrenkost und Dienernotdurft versorgen. - Gegeben […] uff unserm huwsze Mar[ienburg] am dinstage vor Bartholomei im xiiiic und xxxvii[ten] jare. (RBDO IV, 449 / OF 13, 454)
Der Meister in Livland an den Hochmeister: Dank für Wein; Ermordung der vom Großfürsten Sigmund an den Erzbischof von Riga geschickten drei Boten.
PrUB1437.08.24 – 1437 VIII 24. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an Sandziwog von Ostrorog Woiwode von Groß-Polen: Er habe seine Nachricht über den Tag zwischen dem Vogt der Neumark, ihm und seinem Sohn X 10 zu Filehne erhalten, der nicht den erhofften Frieden gebracht habe. Der Hochmeister zeigt sich enttäuscht. Auf jeden Fall sollten alle, die etwas verbrochen hätten, dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Er habe den Komtur von Schlochau nun zum geplanten Tag zu Thorn abgeordnet, damit er sich dort den Forderungen stellen könne. Was die vom Woiwoden genannten Dörfer Trebeschaw und Godeschin betreffen, habe er den Vogt der Neumark angewiesen, diese bis zu einer endgültigen Klärung der Grenzfragen in Ruhe zu lassen, ebenso wie er den Woiwoden bitte, dasselbe zu tun. Danach könnten die Dörfer dem Grenzverlauf entsprechend zugeteilt werden. - Geben czu Mar[ienburg] am tage Bartholomei apostoli im XXXVII jare. (RBDO IV, 450 / OF 13, 99-100)
Inventar der Komturei Schlochau, als sie von Heinrich Rawensteyner an Godert von Geylenkirche übergeben wurde.
PrUB1437.08.28 – 1437 VIII 28. Danzig.
Danzig an Amsterdam: antwortet auf dessen Aufforderung, mit dem gefangenen mundrikvarer nach Danziger Stadtrecht zu verfahren, dass das bereits geschehen sei. Auch das Verfahren vor dem höchsten landesherrlichen Gericht des Hochmeisters sei nur auf die Bitte des dänischen Königs eingestellt worden. Die Amsterdamer Bürger Fechter Hildebrandsson, Johann Olgardsson, Lange Clausson, Heyne Johansson, Hermen Gerardsson und Arnd Clausson hätten Danzigs Vorschlag abgelehnt, den Hochmeister zusammen mit einem Danziger Bürgermeister und Ratsmann darum zu bitten, dass das gefundene Urteil seinen Lauf nehme. Könnte daher nichts weiter tun, als den Mann im Gefängnis zu behalten. (APGd. 300,27 (Missive), 2, fol. 181 / Hansisches UB, 7,1, 301, S. 148 / Poelman, Bronnen, 1, 1292).
Der Komtur von Reden und Hauskomtur von Marienburg an den Hochmeister: ihre Verrichtung beim Deutschmeister in Frankfurt; Berufung des Meisters in Livland nach Preußen; Landkomtur von Elsass.
Der Meister in Livland an den Hochmeister: die Verhandlungen mit Litauen wegen der livländischen Gefangenen; Kapitel in Livland beabsichtigt.
1437, September
Johann von Beenhusen, Komtur zu Brandenburg, verschreibt Friedrich vom Partcz 16 Hufen am See Pilwe.
Caspar Muerczer, Komtur des Deutschen Ordens in Wien, an den Hochmeister: Tod des Landkomturs von Österreich; schlägt Niklas Ogx (Schlesier) Komtur zu Möttling als Nachfolger vor.
Johann Karschaw an den Hochmeister: Plan des Kaisers, den Deutschen Orden mit Hilfe von Papst und Konzil aus Preußen gegen die Türken zu verpflanzen. Vereinigung des Deutschen Ordens mit den Johannitern.
Thomas Rode, Propst zu St. Andreas in Verden Scholaster zu Lübeck, an den Hochmeister: Bezahlung seiner Dienste und Entbindung von seinem dem Hochmeister und dem Deutschen Orden geleisteten Eide.
PrUB, JH II 2444 – 1437 IX 1. Barten.
Johann von Beenhusen Komtur zu Brandenburg verleiht dem Lorenz Wartenberg eine Wassermühle mit 2 1/2 Hufen Land an der Doben, auch Fischerei und freie Dammerde. Zeugen: Kompan Bernhard Rucherhusen Kompan und Kaplan Merten. - Barten 1437 Sonntag vor Nativ. Mariae. - Original Pergament Siegel ab. (oder Entwurf, oder Abschrift) (Schiebl. XXVI 31)
Der Oberste Marschall an den Hochmeister: Wein und Heringe für den Großfürsten von Litauen. Baude in Memel. Bitte um einen Werkmeister.
PrUB1437.09.03 – 1437 IX 3. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an Herzog [Philipp] von Burgund: Der Herzog habe ihm berichtet, dass er mit den (Hanse-)Städten umfangreiche Verhandlungen geführt habe, diese ihm aber sein Recht verweigert hätten. Dies täte ihm leid, und er würde es gern sehen. Der Herzog habe gebeten, dass er seinen Kaufleuten gestatte, mit ihrer Ware nach alter Gewohnheit nach Preußen zu kommen. Das wolle der Hochmeister gern tun, denn er habe mit dem Krieg der Städte nichts zu tun. Die Kaufleute des Herzogs sollten aber gewarnt sein, damit sie nicht von den Feinden überfallen würden. Der Hochmeister wolle sie gern unterstützen. - Geb[in] czu Mar[ienburg] am nesten dinstage vor Nativitatis Marie im xxvii[ten] jare. (RBDO IV, 451 / OF 13, 455)
PrUB1437.09.03.a – 1437 IX 3. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den Herzog von Geldern: Der Herzog habe ihn informiert, dass er beabsichtige, nach Preußen zu kommen, um von hier zum Heiligen Grab zu ziehen, und habe angefragt, ob er auf diesem Weg sicher reisen könne. Der Hochmeister antwortet, dass es in Russland, Litauen und anderen Landen so unfriedlich und gefährlich sei, dass der Herzog nicht sicher durchreisen könne. Dennoch würde er den Herzog gerne in seinem Land sehen. Der Herzog habe auch mitgeteilt, dass er etliche Wagen mit Gütern aufgehalten habe, die nach Aussage der Kaufleute nach Preußen gehören sollten. Der Hochmeister wisse nichts davon und dankt, dass sich der Herzog in der Angelegenheit vor der Wegnahme der Güter erst an ihn gewandt habe. - Gebin czu Mar[ienburg] an dinstage noch Egidii im xxxvii[ten] jare. (RBDO IV, 452 / OF 13, 455-56)
PrUB1437.09.03.b – 1437 IX 3. Danzig.
Schiffer Hans Bodendorp bekennt sich zu einer Schuld von 380 m. lüb. an Tideke Giese für ein Viertel und ein Zehntel Schiffspart, die er Tideke abgekauft habe, zu bezahlen zu London, wenn das Schiff nach seiner ersten Fahrt auf Tidekes Risiko dort ankomme. Bei einem Unglück sei Hans der Schulden ledig und Tideke solle sich an Takel und Tau halten. - Nachtrag über die erfolgte Bezahlung an Werner Essen als Beauftragten Tidekes. (APGd. 300,43 (Schöppenbücher), 1 b, S. 286 / Hansisches UB, 7,1, 302, S. 148).
Erzbischof Vincenz von Gnesen an den Hochmeister: seine Erhebung und die Güter des Erzstifts in Preußen. Georg Mekelfelt, Sohn des Danziger Bürgers Johann Mekelfelt.
PrUB1437.09.06 – 1437 IX 6. Stuhm.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den Herzog von Masowien: Der Komtur von Osterode habe ihm berichtet, dass Herr Jon Swynchen an der Grenze zwischen Masowien und dem Ordensland alle Kreuze und Markierungen aus den Bäumen entfernen und wegbrennen lasse. Eine Tagfahrt mit dem Komtur X 12 solle auch Verhandlungen über die Grenzen dienen, über die beide Seiten gute Briefe und Urkunden hätten. Er bittet den Herzog, Herrn Swynchen anzuweisen, die Grenzmarkierungen wiederherzustellen. - Geben uff unsirm huwße Stuhm am nehsten freitage vor Nativitatis Marie virginis im XXXVII jare. (RBDO IV, 453 / OF 13, 98)
Der Pfundmeister in Danzig an den Hochmeister: Sendung Schonenscher Heringe und englischer Sprotten. Geldzahlung in Frankfurt. In Schonen sei noch nicht eine Last Hering gefangen worden. (Hansisches UB, 7,1, 311, Anm. 1, S. 153)
PrUB1437.09.08 – 1437 IX 8. [London].
Der deutsche Kaufmann zu London an Danzig: verwendet sich in einer Erbschaftssache für Gobel Clusener, der viel für das gemeine Beste getan habe, um den Kaufmann bei seinen Privilegien zu halten. (APGd. 300 D 15 Nr. 35, Original mit Siegel / Hansisches UB, 7,1, 251, S. 123, Anm. 1).
PrUB1437.09.09 – 1437 IX 9. Danzig.
Danzig an Reval: habe ein um Pfingsten in Danzig angelangtes und mit dem Revaler Stadtsiegel versehenes Stück Wachs in Verwahrung genommen, das dem Revaler Ratsherrn Hildebrand und dem dortigen Bürger Peter Foygkinghusen gehörte, da es die beeidigten Wachsfinder und Mitglieder des Rates und der Bürgerschaft des Siegels für unwert erklärt hätten. Übersendet ein herausgehauenes Stück mit dem Siegel über Schiffer Albert von Borken und bittet, das Siegel auf seine Echtheit zu prüfen. Wenn es das echte Revaler Siegel sei, solle der Missbrauch abgestellt werden. Bittet um rasche Antwort. (APGd. 300,27 (Missive), 2, fol. 181v / TLA, gleichzeitige Abschrift / Hansisches UB, 7,1, 303, S. 148 / Liv-, Est- und Kurländisches UB, 9, 219).
Sigismund, römischer Kaiser, an den Hochmeister: Rückkehr des Königs von Dänemark in sein Land und Bitte um Nachrichten über ihn.
PrUB1437.09.11 – 1437 IX 11. Stuhm.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den Grafen Hans von Newgart: Der Graf empfinde für den Orden eine starke Zuneigung und habe sich erboten, zum Schutz des Christentums und zum Beistand für den Orden gegen die Feinde Christi mit Leib und Gut in den Kampf zu ziehen. Er habe um Aufnahme in die Bruderschaft des Ordens gebeten. Der Hochmeister nimmt ihn auf und macht ihn der Messen, Gebete, Vigilien und aller guten Werke teilhaftig, die vom Orden bewirkt würden. Wenn er versterbe und der Orden Nachricht davon bekomme, würden für ihn dieselben Messen, Vigilien, Gebete und Gedächtnisse gehalten wie für alle Wohltäter des Ordens. - Gegeben tzu Mar[ienburg] am midwoch nach [N]ativitatis Marie im xxxvii[ten] jare. (RBDO IV, 454 / OF 13, 441-42)
Markgraf Nikolaus von Este: Freies Geleit durch sein Gebiet für die zum Konzil nach Ferrara Reisenden. Basler Konzil. Eugen IV. Kaiser Sigismund, der griechische Kaiser Johann.
Inventar des Amtes Dirschau beim Scheiden des Vogtes Heinrich (von) Retenbach.
PrUB1437.09.16 – 1437 IX 16. Danzig.
Florijs Johansson aus Brielle schuldet Albert Kornemarket 75 Arnoldus gulden. (APGd. 300, 43 (Schöffenbücher), 1b, S. 288 / Hansisches UB 7,1, bei 169, Anm. 2, S. 85).
PrUB1437.09.18 – 1437 IX 18. Preuß. Mark.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an Herzog Swidrigal: Der Hochmeister und die Gebietiger haben seine Nachricht über den Friedensschluss mit dem König von Polen mit Freude aufgenommen. Verspricht, seinen Feind Großfürst Sigismund in keiner Weise zu unterstützen. Er müsse sich darüber keine Sorgen machen, denn der Hochmeister habe mit dem König von Polen und seinen Helfern einen ewigen Frieden gemacht, den er keinesfalls brechen wolle. - Geben uff unsirm huwße Stuhm am nehsten freitage vor Nativitatis Marie virginis im XXXVII jare. (RBDO IV, 455 / OF 13, 100)
Der Komtur von Reden und der Hauskomtur von Marienburg an den Hochmeister: ihre Ankunft in Landeck und Heimkehr. Berufung des Meisters in Livland nach Preußen.
Der Komtur von Brandenburg an den Hochmeister: kranker Priesterbruder von Barten. Ausfuhr von Wolle und Tuch und Korn, Geld und Geräte, das der Pfleger von Bütow von Herrn Friedrich von Perlen behalten hat. Ein kranker Bruder aus der Schirfeye [i. e. Serbien; wohl Einer, der mit Redwitz in Ungarn gewesen]. Herr Caspar Götcz. Die "große Krankheit" [wohl Lepra]. – 1 Beilage: Verzeichnis der Habe des Herrn Friedrich von Perlen.
PrUB1437.09.22 – 1437 IX 22. Preuß. Mark.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an Johann Karschaw, dgl. an Dr. [Johann] Reve: Dankt für die zuletzt gesandten Nachrichten. Dabei habe er mitgeteilt, dass etliche seiner Untertanen vor dem Konzil geklagt hätten, dass ihnen im Lande ihr Recht verweigert werde. Erklärt, dass diese Leute mit erdichteten Klagen kämen. Sie hätten sich nie an ihn um Recht gewandt, und er habe niemandem sein Recht verweigert. Er solle daher den Klägern auf dem Konzil keinen Glauben schenken. Johann habe insbesondere einen [Mann] angesprochen, der aus dem Gefängnis des Bischofs von Pomesanien gekommen sei. Der Hochmeister wisse nichts von der Sache, werde aber nachforschen lassen, wie es darum stehe. Er habe Johann, wie geschrieben, mit der Pfarrkirche zu Strasburg versorgt. Doch habe der nun verstorbene Danziger Pfarrer Andrews Pfaffe[ndorf] diese Kirche in seinem Namen Besitz genommen und gebeten, die Kirche in Strasburg gegen jene in Schippenbeil zu tauschen, die auch vakant sei, was der Hochmeister aufgrund Bevollmächtigung durch ihn zugestanden habe. Johann habe daher nun die Pfarrkirche in Schippenbeil, der Schreiber des Hochmeisters, Andrews, die Pfarrkirche in Strasburg bekommen. Bittet, sich auch weiterhin auf dem Konzil für den Orden einzusetzen. - Gegeben zu Brathean am son-tag nach Mathei apostoli im xxxviite[n] jar. (RBDO IV, 456 / OF 13, 458-59)
Großfürst Swidrigal an den Hochmeister und den Deutschen Orden in Preußen: Kredenz auf Nicolaus Podkragiewsky. Bündnis des Großfürsten mit Polen. Bitte um Beistand gegen Großfürst Sigmund. Brief an den Meister in Livland.
PrUB1437.09.24 – 1437 IX 24. Neustargard.
Ritter Cristiern Nykelsson, Drost in Schweden, an Danzig: habe von seinem Wirt zu Kalmar, Berend Voghler, dass Danzig das im letzten Herbst von ihm nach Preußen gesandte und vor dem Leba gestrandete Gut (Wachs und Pelze) in Gewahrsam genommen habe. Bittet um Auslieferung des Guts an den Danziger Bürger Hinrik Becker und leistet Sicherheit gegen Nachforderungen. (APGd. 300 D 11, Nr. 21 / Hansisches UB, 7,1, 231, Anm. 1, S. 113 / gedruckt: Styffe, Bidrag till Skandinaviens historia, 2, 113).
Großfürst Sigmund an den Hochmeister: Dank für Wein und Heringe, die der Oberste Marschall überbracht hat.
3 Dekrete des Baseler Konzils (de cassatione literarum false ballatarum u. pro civitate Avinionensi non alienanda).
Herzog Conrad der Weiße von Oels an den Hochmeister: Peter Beyer und die Stadt Thorn. Herr Ulrich von Czenger. Herr Schaumburg. Ritter Hannos von Logendorff. Herr Heinrich Holt. Ritter Hannos von Orska.
PrUB1437.09.27 – 1437 IX 27. Danzig.
Danzig an Minden und den deutschen Kaufmann [zu Brügge]: wiederholt seine Bitte um Aufhebung des Arrests und Auslieferung der 12 pfd. gr. an Hans Joedeke, Bevollmächtigten des Peter Jordan, des zweiten Mannes von Dalhusens Witwe. Andernfalls werde Minden haftbar gemacht. (APGd. 300, 27 (Missive), 2, fol. 182 / Hansisches UB, 7,1, 248, S. 122, Anm. 1).
Das Baseler Konzil beglaubigt und bestätigt auf Ersuchen des Deutschmeisters die im Jahre 1329 vom Hochmeister Werner von Orsel, dem DM Wolfram von Nellenburg und dem Meister in Livland Eberhard von Nunheim erlassenen Ordenssatzungen. Zeugen: Mag. Oliver Conessin Lic. und Paul Kunigshofer Kleriker der Diözese Venedig und der Stadt Würzburg. - Basel 1437 IV. kal. Oct. - Abschrift (OBA 7377); in einem auf Verlangen des Ordensprokurators Mag. Barthol. Liebenwald von dem Lausanner Offizial und Augsbg. Domherrn Lic. Johann Andree Gen. Vikar des Bischofs von Lausanne Georg de Saluciis erteilten Vidimus, Original auf Pergament, vom 29. Dezember 1450, Siegel der bischöflichen Kurie zu Lausanne, Notariatsinstrument (Schiebl. 76 VI 9).
1437, Oktober
Die Stadt Mohrin an den Hochmeister: Klagen über den Hinrik Ravensteiner, Vogt der Neumark, der die Stadt niedergebrannt und die nach Königsberg geflüchteten Stadtpferde weggenommen hat, die Stadt nach dem Wiederaufbau mit Urbede beschwert und ihrer Privilegien und Gerechtsame zu berauben droht.
PrUB, JH II 2446 – 1437 X 1. Horneck.
DM Eberhard von Seinsheim zitiert den Hochmeister Paul von Rusdorf wegen schlechter Amtsführung vor ein Kapitel des Ordens nach Mergentheim. Zugleich Kredenz für die Überbringer Claus von Remich Landkomtur zu Lothringen Eberhard von Stetten Komtur zu Nürnberg. - Horneck 1437 Dienstag nach Michael. - Original Pergament Siegel. Livl. UB. IX Nr. 230. (Schiebl. 98 Nr. 15)
Der Meister in Livland an den Hochmeister: Verhandlungen des Obersten Marschalls mit Großfürst Sigmund wegen der Gefangenen aus Livland.
PrUB, JH I 7378a – 1437 X 4. o.O.
Handfesten über Bondehnen, Haupt Amt Fischhausen.
PrUB1437.10.06 – 1437 X 6. Thorn.
Hochmeister Paul von Rusdorf an König Wladyslaw [III.] von Polen, den Erzbischof [von Gnesen], die Bischöfe, Woiwoden, Starosten, Hauptleute u.a. des Königreichs Polen: Er habe mit Zustimmung seiner Gebietiger seine Gesandten Konrad von Erlichshausen, Komtur zu Althaus, Andreas Ruperti Pfarrer zu Thorn, Friedrich von Kyntenaw Ritter und Hermann Rewsop Bürgermeister zu Thorn auf den Weg gebracht, damit sie den König und die polnischen Großen über die Meinung des Hochmeisters und der Gebietiger in den anstehenden Fragen informierten. Bittet, sie freundlich aufzunehmen, anzuhören und ihnen Glauben zu schenken. - Geben uff unserm huwsze Thorun am nehsten sontage noch Sante Francisci tage im XIIIIc und im XXXVIIten jare. (RBDO IV, 457 / OF 13, 100-101)
Der Pfundmeister zu Danzig an den Hochmeister: Gerücht vom Tode des Pfarrers von Domnau auf der Gesandtschaftsreise mit dem Komtur von Danzig [in Dänemark]). Aufenthalt des Komturs von Danzig nicht weit von Stralsund beim König von Dänemark, der täglich auf dem Kopenhagener Schloss erwartet werde. Die Kaufleute klagten über geringe Heringsausbeute auf Schonen. Vogt der Neumark. Habe eine Geldsumme für den Hochmeister nach Frankfurt abgesandt mit der Bitte an den dortigen Wirt, dem Boten bei der Regelung der Bezahlung behilflich zu sein. Der Hochmeister möge ein Schreiben an diesen richten. Vater. (Hansisches UB, 7,1, 311, S. 153)
Verhandlungen zu Reden, Elbing und Leißau (mit den Ständen des Landes). Johann von Zegenberg, Bannerführer im Kulmischen Lande. Lorenz König, Bürgermeister zu Kulm. Niclos Gele, Bürgermeister zu Thorn. Peter Holtczsteen sein Kompan. Die Ritter Contcze vom Swenten, Otto von Plenchaw, Gotcze Rubitten von Orlaw und Austheyn von Orsekaw. Symon Glasaw. Albrecht von der Czeenden. Johann von der Linde. Otto von Heselecht. Jurge von der Thawnitcz. Bartholt von Wansen. Jocup von Mossechk. Hans Pfeilsdorf. Hans Rove, Ruckus von Sefelt. Wilhelm von Helfenstein, Großkomtur. Heinrich von Plawen, Komtur zu Elbing. Ritter Bot von Ylenburg und Johann von Baysen.
Der Prokurator Johann Creul an den Hochmeister: Verlegung des Konzils nach Ferrara. Ablassgelder. Andreas Paffendorff. Joh. Korschow.
Bischof Wladislaus von Leslau an den Hochmeister: Anfrage wegen eines Besuches beim Hochmeister.
PrUB, JH II 2447 – 1437 X 18. Gallgarben.
Vincentius von Wirsberg Oberster Marschall verkauft je 1 Hufe Acker und Wald zu Tromitten an die Freien Mich. Schudenyn, Tulewirde, Aybe, Stappone, Micke und den Kretschmer Niclos Kusith. Zeugen: Wilhelm von Rosenberg Hauskomtur zu Königsberg, die Pfleger Heinrich Messinger zu Insterburg, Leon. Parsperger zu Gerdauen und Gottfr. Meyentaler zu Tapiau und der Schreiber Johannes Pfarrer zu Germau. - Gallgarben 1437 an Lucas. - Original Pergament Siegel verletzt. Erneuert am 29. September 1528 für die Freien alle und den Krüger zu Tr. (Schiebl. XXXIV 54)
PrUB1437.10.19 – 1437 X 19. Thorn.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] macht bekannt, dass die Ordensbrüder Vincencius von Wirsberg, Oberster Marschall, und Hans von Schauwenburg, Komtur zu Ragnit, mit dem Großfürsten Sigismund von Litauen wegen der Gefangenen verhandelt hätten. Dabei seien sie sich einig geworden, die Gefangenen in seinen Händen, die zum livländischen Meister Heinrich Schungel gehörten, nämlich Dittrich von der Reke, Heinrich Roddenberg und Poppe van Kokericz, zwischen jetzt und Weihnachten mit der genannten Botschaft freizulassen. In dieser Zeit solle ein Lösegeld vereinbart werden, sonst sollten die Gefangenen dem Großfürsten nach Weihnachten in Tracken wieder übergeben werden. Dies geloben Wilhelm von Helffensteyn Großkomtur, Vincencius von Wirsberg Oberster Marschall, Heinrich Rews von Plauwen Oberster Spittler und Komtur von Elbing, Walter Kirskorp Oberster Trappier und Komtur zu Christburg sowie Eberhard von Wesentaw Tressler. - Gegeben […] uff unserem huwsze Marienburg am nesten sonnobende nach Luce evangeliste im xiiiic und xxxvii[ten] jare. (RBDO IV, 458 / OF 13, 445-46)
PrUB1437.10.20 – 1437 X 20. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an die Stadt Mohrin (in der Neumark): Sie hätten ihm geschrieben, dass ihnen der Vogt der Neumark ihr Stadtrecht genommen, die Urkunde eingezogen und ihnen Gewalt angetan habe. Davon sei dem Hochmeister aber nichts bekannt. Vielmehr hätten ihm der Vogt, Ritter, Knechte und gemeine Lande der Neumark berichtet, dass Mohrin so groß, unbefestigt und schwach sei, dass man die Stadt nicht gegen Feinde halten könne. Sie hätten auch ihre Bede nicht geben können. Aufgrund dessen hätten Vogt und Stände gefordert, die Mauern der Stadt niederzulegen und daraus ein Dorf zu machen. Zudem sei die Stadt in den letzten Kriegen weitgehend verbrannt, und sie hätten ihre Urkunden freiwillig und ohne Zwang herausgegeben. So könne er das jetzt nicht ändern. Sie sollten mit dem Vogt und seinen Räten sprechen, die wüssten, wie sich die Dinge entwickelt hätten. - Gebin czu Marienburg am sontage noch Luce ewangeliste im xxxviiten jare. (RBDO IV, 459 / OF 13, 459)
Anbringen des Bischofs von Leslau beim Hochmeister und dessen Gebietigern. Der Edle von Thessewo. Stanislaus de Copithcow Derslaus in Comorsko. Zehnten in Pommerellen. Danzig und Stolzenberg. etc.
PrUB1437.10.24 – 1437 X 24. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an an Frau Clara Hartfus in Köln: Sie habe ihm geschrieben, dass ihr verstorbener Mann Heynrich Hartfus in Preußen im letzten Krieg gefangen genommen worden sei, aber während der Gefangenschaft keine Versorgung bekommen habe. Sie habe daher um Genugtuung gebeten. Der Hochmeister wisse, dass Heynrich in der Schlacht von Tannenberg und auch danach, als Michael Küchmeister Vogt in der Neumark war, gefangen genommen worden sei, doch habe ihr Mann zu Zeiten seiner Vorgänger und in seiner Zeit wegen der Gefangenschaft nie Ansprüche geltend gemacht. Zwar sei er vor fünf Jahren gemahnt worden, doch habe er Heynrich über Wilhelm von der Kemnothe darauf geantwortet. Auch habe er in seinen Büchern und Registern nur gefunden, dass Heynrich für seine Dienste und Gefangenschaft hinreichend bezahlt worden sei. Bittet, ihn darum nicht weiter zu bekümmern. Geb[in] czu Mar[ienburg] am donerstage vor Symonis et Jude im xxxviite[n] jare. (RBDO IV, 460 / OF 13, 459-60)
PrUB1437.10.27 – 1437 X 27. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den Bischof von Plock: Er habe ihm wegen der Schädigung seiner Güter im Ordensland geschrieben und gebeten, die Komture von Osterode und Rheden zu X 29 zu ihm zu senden. An Stelle des Komturs von Osterode müsse er jetzt einen anderen Gebietiger senden, zudem habe der Hochmeister den Brief des Bischofs aus unklaren Gründen gerade erst erhalten, so dass der Orden den Tag nicht mehr einhalten könne. Sobald es ruhiger geworden sei, werde er aber jemanden zu Verhandlungen nach Strasburg senden. Bittet, ihm das nicht zu verübeln. Wenn der Bischof ihm schreibe, dass der Komtur von Thorn seine Untertanen durch Scharwerk belaste, wisse er nichts davon. - Geben uff unserm huwße Mar[ienburg] am obinde Symonis et Jude im XXXVIIten jare. (RBDO IV, 461 / OF 13, 101-102)
PrUB1437.10.29 – 1437 X 29. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den Vogt des Bischofs von Münster zu Cloppenburg: Bürgermeister und Rat der Stadt Danzig hätten ihn unterrichtet, dass der Vogt Heynrich Vorrath, den Bürgermeister derselben Stadt, den der Hochmeister in diplomatischer Mission zum König von England und weiter nach Flandern entsandt habe, auf dem Rückweg zusammen mit anderen seiner Untertanen gefangen genommen habe. Das sei ohne Grund geschehen, nur weil jemand namens Kaleker, Untertan des Bischofs, einen Streit mit einem Danziger gehabt hätte. Kaleker sei jedoch nie vor ihm gewesen, noch sei seinetwegen geschrieben worden. Der Vogt solle erkennen, dass den Seinen Unrecht geschehe und sie ohne Grund gefangen gehalten würden. Bittet daher, Heynrich Vorrath und seine anderen Untertanen mit ihrer Habe unverzüglich freizugeben. Wenn er Forderungen an ihn habe, wolle er Geleit gewähren und helfen, dass ihm Recht widerfahre. - Gegeben uff unsirm huwse Mar[ienburg] am nesten dinstag noch Symonis et Iude im xxxviite[n] jare. (RBDO IV, 462 / OF 13, 460-61)
PrUB1437.10.29.a – 1437 X 29. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den Erzbischof von Köln: Informiert ihn, dass ihn Bürgermeister und Rat der Stadt Danzig unterrichtet hätten, dass Heynrich Vorrath, der Bürgermeister derselben Stadt, den er in diplomatischer Mission zum König von England und weiter nach Flandern entsandt habe, auf dem Rückweg durch den Vogt zu Cloppenburg, der dem Bischof von Münster, seinem Bruder, unterstehe, gefangen genommen worden sei und noch heute in Gefangenschaft gehalten werde. Das sei nur wegen der Forderungen eines der Untertanen des Bischofs namens Koleke geschehen. Hätte sich Koleke an den Hochmeister gewandt oder hätte der Bischof, der Bruder des Erzbischofs, für ihn geschrieben, hätte er ihm zu seinem Recht verhelfen können. Da das aber nicht geschehen sei, bittet er den Erzbischof, zu erkennen, dass den Seinen großes Unrecht geschehe. Er möge beim Bischof von Münster bewirken, dass Heynrich Vorrath und seine anderen Untertanen mit ihrer Habe unverzüglich frei gegeben würden. Die Seinen könnten nicht dafür verantwortlich gemacht werden. - Geben czu Mar[ienburg] am dinstage nach Simonis et Jude im xxxvii[ten] jare. (RBDO IV, 463 / OF 13, 461-62)
PrUB1437.10.29.b – 1437 X 29. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an Bischof von Münster: Informiert ihn, dass ihn Bürgermeister und Rat der Stadt Danzig unterrichtet hätten, dass Heynrich Vorrath, der Bürgermeister derselben Stadt, den er in einer dilomatischen Mission zum König von England und weiter nach Flandern gesandt habe, auf dem Rückweg durch den Vogt zu Cloppenburg, der dem Bischof unterstehe, gefangen genommen worden sei. Das sei wegen der Forderungen eines seiner Untertanen namens Koleke geschehen. Koleke sei aber nie vor dem Hochmeister erschienen oder habe geschrieben. Der Bischof solle erkennen, dass den Seinen großes Unrecht geschehe. Wenn jemand der Leute des Bischofs Unrecht erfahren hätte und der Bischof ihm davon schreiben würde, hätte der Hochmeister ihm geholfen. Bittet, zu bewirken, dass der genannte Bürgermeister und seine anderen Untertanen mit ihrer Habe unverzüglich frei gegeben würden. Wenn Koleke oder andere Forderungen an die Seinen hätten, könnten sie ihn unter Geleit aufsuchen und er werde ihnen zu ihrem Recht verhelfen. Bittet, sich gegenüber seinen Untertanen so zu verhalten, wie es der Hochmeister gegenüber einem seiner Untertanen namens Bomgarthe getan habe. - Geben uff unsirm huwsze Mar[ienburg] am dinstage nach Symonis et Iude im xxxvii[ten] jare (RBDO IV, 464 / OF 13, 462-64)
PrUB1437.10.30 – 1437 X 30. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an die Amtsträger des Ordens auf den Häusern Elbing, Balga usw.: macht bekannt, dass er mit Rat seiner Gebietiger Jost Strupperger, den Pfleger zu Ossek, und Nicklas von Syntheim, Priesterbruder und Chorherrn zu Marienburg, mit der Visitation beauftragt habe. Diese würden nach November 11 in Christburg beginnen, weiter ins Niederland und schließlich ins restliche Ordensland ziehen. Die Komture sollten Verzeichnisse der Zinser, Hufen und Haken, der Freien, der Mühlen, Krüge und sonstigen Einnahmen, auch aus den Städten und vom Land, anlegen, damit sie den Visitierern berichten könnten. Die Verzeichnisse sollten zur Marienburg geschickt werden, eine Abschrift sollten die Amtsträger behalten. - Geben czu Mar[ienburg] an der nesten midwoch vor Aller Heiligen tage im xiiiic und xxxvii[ten] jare. (RBDO IV, 465 / OF 13, 470)
PrUB1437.10.31 – 1437 X 31. Danzig.
Die Jungstadt Danzig beurkundet den Verlauf eines vor ihren Schöffen erledigten Schuld- und Pfandrechtsprozesses, in dem Jorge Sundeman Hans Schele um 13 m. verklagt habe; Hans habe dafür die Hälfte eines Schiffes als Pfand gesetzt. (APGd. 300 U 28, Nr. 72 / Hansisches UB, 7,1, 312, S. 148).
PrUB1437.10.31.a – 1437 X 31. Soest.
Soest an Danzig: bestreitet die Wahrheit der ihm durch den Freigrafen Heynemann Musoghe, den Soest während der letzten Fasten nach Thorn geschickt habe, übergebrachten Beschuldigung, Danach habe der aus Soest gebürtige Danziger Bürger oder Einwohner Hinrik de Royde vor dem Danziger Rat und anderweitig erklärt, dass die ihm von Danzig und dem Hochmeister mitgegebenen Schreiben in Soest unziemlich aufgenommen worden seien und ihm sein Recht verweigert worden sei. Erklärt sich bereit, Royde zur Verfolgung seiner Rechtsansprüche vor dem Soester Gericht Geleit zu erteilen. Bittet, den Beschuldigungen gegen Soest keinen Glauben zu schenken, sondern auf seine freundschaftliche Gesinnung gegen Danzig und den Hochmeister zu vertrauen. (APGd. 300 U 24, Nr. 92, Original mit Siegelrest / Hansisches UB, 7,1, 315, S. 155).
1437, November
PrUB1437.11.04 – 1437 XI 4. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den König von Polen: Der Komtur zu Althaus, der kürzlich bei ihm gewesen sei, habe ihm berichtet, dass der König als Termine für die Grenzregelung zwischen Polen und der Neumark zwei Daten vorschlage, 1438 II 2 und 1438 IX 8. Der Hochmeister hätte zwar gern den früheren Tag gewählt, doch sei dieser für beide Seiten wegen des Wetters sehr unbequem. Daher habe er sich für 1438 IX 8 entschieden. - Gegeben czu Marienburg am mantage vor Martini im XXXVIIten jare. (RBDO IV, 466 / OF 13, 102)
PrUB1437.11.05 – 1437 XI 5. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den Bischof von Kammin: Ekkehard von Guntersberg und seine Verwandten hätten ihm geklagt, dass ihnen von seinen Vorfahren und dem Domkapitel von Kammin gegebene Zusagen nicht eingehalten würden und ihnen daher großer Schaden entstanden sei. Der Hochmeister bittet den Bischof daher, mit Ekkehard von Guntersberg und seinen Verwandten einen Verhandlungstag zu vereinbaren, um sie anzuhören und die Einhaltung ihrer Rechte zu gewährleisten. - Geben czu Marienburg am dinstage vor Martini im XXXVIIten jare. (RBDO IV, 467 / OF 13, 102-103)
PrUB1437.11.05.a – 1437 XI 5. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an die Räte des Herzogs von [Pommern-]Stettin: Dynies von Bryszen habe geklagt, dass ihm die Güter vorenthalten würden, die ihm von Janeke von Bryszen als nächstem Verwandten zugefallen seien. Der Hochmeister bittet daher, mit Diniesz von Bryszen einen ihm bequemen Verhandlungstag anzusetzen, damit er seine Rechte beweisen könne, ihn wohlwollend anzuhören und ihm zu seinem Recht zu verhelfen. - Geben czu Marienburg am dinstage vor Martini im XXXVIIten jare. (RBDO IV, 468 / OF 13, 103-104)
Ludwig Herzog zu Teck, Patriarch von Aquileja, an den Hochmeister: Rückzahlung einer für weiland Andreas Pfaffendorf gezahlten Summe.
PrUB1437.11.07 – 1437 XI 7. Stuhm.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an an Herzog Swidrigal: Habe seinen Diener Rogell freundlich aufgenommen und seine Botschaften angehört. Der Orden werde Herzog Sigismund nicht gegen ihn unterstützen, ebensowenig andere. Der Hochmeister begrüße, dass er sich mit dem König von Polen geeinigt habe. Aufgrund des Ewigen Frieden könne er Swidrigal nicht gegen Sigismund helfen. Was die Gefangenen betreffe, so habe sich der Oberste Marschall kürzlich vergeblich bei Herzog Sigismund für eine Freilassung eingesetzt. Dieser habe zwar die Freilassung der Gefangenen aus Livland erreichen können, nicht aber von Swidrigals Gefangenen und denen der Gäste, namentlich von Donyn, lange Stenczel, Nickel Welky und anderen. Sendet Armbrust zur Erinnerung an ihr gutes Verhältnis. - Geben czum Stum am donnerstage vor Martini im XXXVIIten jare. (RBDO IV, 469 / OF 13, 104-105)
PrUB1437.11.11 – 1437 XI 11. Marienburg.
Hochmeister Paul von Rusdorf bevollmächtigt Johann Erlebach, den Vogt zu Roggenhausen, auf dem für St. Katharinen zu Thorn und Nessau angesetzten Richttag zur Einforderung der gegenseitigen Schäden gemäß den Bestimmungen des Ewigen Friedens den entlaufenen Zinsbauern Merten Schyndman aufzufordern, seine acht Hufen in der Vogtei Roggenhausen wieder zu besetzen. - Geg[eben ...] uff unserm huwsze Mar[ienburg] am tage Martini im XXXVIIten jare. (RBDO IV, 470 / OF 13, 106)
PrUB1437.11.11.a – 1437 XI 11. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den alten Landkomtur im Elsass [Marquard von Königsegg]: Der alte Landkomtur habe ihn gebeten, dass er ihm das Komtursamt zu Mainau übertrage. Sein Bote habe auch bestätigt, dass diese Bitte mit Zustimmung seines Nachfolgers geschehen sei. Er nun sei seiner Bitte gefolgt und habe ihm das Komtursamt zu Mainau übertragen. Der alte Landkomtur solle nicht denken, bei ihm in Ungunst zu stehen. Vielmehr sei der Hochmeister wegen seiner Treue und seiner Mühen für den Orden und die Ballei immer bereit, etwas zu seinem Wohlergehen zu tun. - Geben czu Mar[ienburg] am tage sente Martini im xxxvii[ten] jare. . (RBDO IV, 471 / OF 13, 464-65)
PrUB1437.11.11.b – 1437 XI 11. Marienburg.
Hochmeister Paul von Rusdorf macht bekannt, dass er Bruder Margqwards von Kungszegg aufgrund seiner Verdienste für den Orden und insbesondere für die Ballei Elsass und ihre Häuser mit Rat seiner Gebietiger das Komtursamt zu Mainau übertragen habe, ohne Belastungen und mit gewöhnlichen Rechten. Er solle das Haus getreu und redlich verwalten. Wenn er dies nicht mehr schaffe, solle man ihm ein Gemach und ausreichende Versorgung geben. - Geben […] czu Mar[ienburg] am sente Mertens des heiligen bischoffs tag im xiiiic und xxxvii[ten] jare. (RBDO IV, 472 / OF 13, 465)
Inventar der Komturei Graudenz beim Abgang des Komturs Hans von Trachnaw.
PrUB1437.11.12 – [1437 nach XI 11]. Marienburg.
Verzeichnis der von [Hochmeister Paul von Rusdorf] versandten Falken. Empfänger. - Usgesandt im xxxviiten jare am … [Lücke] nach Martini. - (RBDO IV, 473 / OF 13, 568)
PrUB1437.11.12.a – 1437 XI 12. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den Landkomtur zum Elsass: Der Landkomtur zu Lothringen und der Komtur zu Nürnberg, die kürzlich als Gesandte bei ihm gewesen seien, hätten gebeten, dass er dem alten Landkomtur das Komtursamt zu Mainau verleihe. Der alte Landkomtur habe den Hochmeister wissen lassen, dass er seine Bitte mit Zustimmung des neuen Amtsinhabers vorgebracht habe. Der Hochmeister habe daher angesichts der Verdienste des alten Landkomturs für Orden und Ballei diesem Mainau übertragen. Der alte Landkomtur solle Amt und Haus so lange behalten, wie er es versorgen und verwalten könne. Wenn das nicht mehr möglich sei, solle man ihm dort eine Wohnung und Versorgung geben. - Gegeben czu Marienburg am dinstage nach Martini im xxxvii[ten] jare. (RBDO IV, 474 / OF 13, 465-66)
PrUB1437.11.12.b – 1437 XI 12. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den Herzog von Sachsen: Er habe den Komtur zu Rehden und den Hauskomtur zu Marienburg zum Deutschmeister entsandt. Diese hätten ihn unterrichtet, dass sie auf ihrem Rückweg während der Abwesenheit des Herzogs von den Untertanen des Herzogs genannt die Holden wegen vorgeblicher Ansprüche aufgehalten und behindert worden seien. Auch hätten andere wie ein gewisser Slegel und Hans von Glyen Geld gefordert. Der Hochmeister versichert, dass er den Genannten nichts schuldig sei und diese das auch mit ihren Briefen und Quittungen bestätigt hätten. Bittet, dabei zu helfen, dass die Seinen wieder sicher durch Sachsen ziehen könnten. Der Herzog habe auch für Albrecht Welnicz geschrieben. Dieser sei bei Anfang des Kriegs wie alle anderen Söldner behandelt worden. Daher sei ihm der Hochmeister nichts schuldig. Bittet den Herzog, die Seinen zu ermahnen, sich an das Recht zu halten und nicht mehr zu fordern als ihnen zustehe. - Geben czu Marienburg am negesten dinstage nach Martini im xxxviiiten [!] jare [Schreibfehler für 1437?]. (RBDO IV, 475 / OF 13, 467-68)
PrUB1437.11.12.c – 1437 XI 12. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an [Herzog Friedrich II. von Sachsen]: Mit Rat seiner Gebietiger habe er Peter Czan, den Briefweiser, beauftragt, ihn in etlichen Angelegenheiten und speziell in Sache der Forderungen etlicher Untertanen des Herzogs gegen den Orden über seine und seiner Gebietiger Willen und Meinung zu informieren. Bittet, Peter gnädig aufzunehmen, anzuhören und ihm gänzlich zu glauben, was er vorbringe. - Geben czu Marienburg am dinstage nach Martini im xxxviiiten jare [wohl Schreibfehler für 1437]. (RBDO IV, 476 / OF 13, 469)
PrUB1437.11.13 – 1437 XI 13. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an Herzog Sigismund von Litauen: Der Herzog habe zugestimmt, die Frist zur Rückkehr der Gefangenen auf 1438 II 25 zu verlängern. Dafür sei ihm der Hochmeister sehr dankbar und werde für die rechtzeitige Rückkehr der Gefangenen sorgen. Bittet ihn, in dieser Zeit mit dem Meister von Livland einen ihm bequemen Tag zu vereinbaren und wie der Meister auch seine Räte dorthin zu entsenden, damit für die armen Gefangenen gegen die Freilassung anderer Gefangener, gegen Geld oder Anderes die endgültige Freilassung erreicht werden könne. - Gegeben czu Mar[ienburg] am midwoch noch Martini im XXXVIIten jare. (RBDO IV, 477 / OF 13, 106-107)
PrUB1437.11.13.a – 1437 XI 13. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an Hans den Alten von Bieberstein: Wie er wisse, sei sein Sohn, Herr Friedrich, in Preußen gewesen und habe in den letzten Kriegen etliche Söldner dem Orden zugeführt. Der Hochmeister habe Friedrich dafür hinreichende Bezahlung und Ersatz seines Schadens geleistet, wie das aus den Quittungen seines Sohnes hervorgehe. Nun würden etliche, die die Holden genannt werden, darüber hinaus die Bezahlung von vorgeblichen Schäden anmahnen, für die er ihnen nichts mehr schuldig sei. Bittet daher, mit seinem Sohn dafür zu sorgen, dass die Holden, die zu Friedrichs Rotte gehört hätten, solche unziemlichen Anklagen unterließen. - Geben uff unserm husze Mar[ienburg] am midwoch nach Martini im xxxviiiten [!] jare [Schreibfehler für 1437?]. (RBDO IV, 478 / OF 13, 468)
Der Prokurator Johann Creul an den Hochmeister: Verlegung des Konzils von Basel nach Ferrara; Sache wegen Schivelbein.
PrUB1437.11.15 – 1437 XI 15. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an Thomas Rodaw Scholaster zu Lübeck: Thomas habe geschrieben, dass er ihn habe mahnen lassen, und fordere nun, ihn für seine Dienste für den Orden und für seine wohl zehnjährige Tätigkeit als Prokurator zu entlohnen. Thomas habe behauptet, dass er das bereits Andreas Pfaffendorf geschrieben habe. Dem Hochmeister sei aber von einer Verpflichtung des Ordens nichts bekannt. Auch der verstorbene Andreas Pfaffendorf habe ihn nicht informiert. Daher bittet er, dem aktuellen Generalprokurator Johannes Crewl zu schreiben, ob er etwas davon wisse oder in Erfahrung bringen könne. - Geben czu Mar[ienburg] am fritage nach Martini im xxxviiten jare. (RBDO IV, 479 / OF 13, 469)
Hochmeister Paul von Rusdorf an die Gebietiger, Domherren, Amtleute und Brüder des Deutschen Ordens in Preußen in einem offenen Brief: Macht bekannt, dass er den Brüdern Jost Strupperger, Pfleger zu Ossek, und Nicklos Synten, Priesterbruder und Chorherr zu Marienburg, das Amt der Visitation übertragen habe. Sie hätten Vollmacht, gemäß den Regeln, Gesetzen und Gewohnheiten des Ordens die Situation aller Brüder und Teile des Ordens in Preußen zu erforschen. Ermahnt Brüder und Amtleute zum Gehorsam. - Ge[ge]ben […] uff unserm huwsze Marienburg am nehsten freytage nach sente Mertens des heiligen bischoffs tage im xiiiic und xxxviiten jare. (RBDO IV, 480 / OF 13, 471)
PrUB, JH II 2448 – 1437 XI 21. Germau.
Oberster Marschall Vincentius von Wirszperg verleiht dem Hans Pagkamor 20 Morgen an den Grenzen des Dorfes Kirpehnen im Kammeramt Germau. Zeugen: Wilhelm von Rosenberg Hauskomtur, Johann von Lichtenfeld Kaplan und Kilian von Exdorff Kompan. - Germau 1437 an Praesent. Mariae. - Original Pergament Siegel. Kassiert. (Schiebl. XXVIII 34)
PrUB, JH II 2449 – 1437 XI 25. Pobethen.
Vincentius von Wiersberg Oberster-Marschall verschreibt dem Simon Prastwille 4 Haken zu Rogehnen im Kammeramt Pobethen. Zeugen: Wilhelm von Rosenberg Hauskomtur zu Königsberg, Johann von Lichtenfeld Kaplan, Conze Klingenfelder Bernsteinmeister zu Lochstädt, Dietrich von Nordheim Pfleger zu Grünhof, Kilian von Exdorf Kompan, Johann Pfarrer zu Germau Schreiber. - Pobethen 1437 an Katharina. - Original Pergament Siegel verletzt. Erneuert am 1. September 1527 für Peter Kirsnigk. (Schiebl. XXXI 56)
Johann Karsche an den Hochmeister: Anfrage wegen eines Münzmeisters. Die lombardische Bank de Albertis. Andr. Pfaffendorf. Böhmen und Polen.
Schiedsspruch des Jarand von Grabie, Woiwoden von Inowrazlaw, Conrad von Erlingshausen, Komturs von Althaus, Laurenz von Calinowa, Starosten von Syradz und des Ritters Johann von Baisen über die Irrungen zwischen Polen und Preußen.
1437, Dezember
Bischof Stanislaus von Ploczk an den Hochmeister: Untersuchung der im Krieg erlittenen Schäden der in Preußen gelegenen Güter seiner Kirche.
PrUB1437.12.05 – 1437 XII 5. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den Bischof von Plock: Der Bischof habe in einem Brief um die Entsendung der Komture zu Osterode und Rheden zu Verhandlungen gebeten. Deshalb habe er den Komtur von Rheden zum nächsten Mittwoch nach Strasburg gesandt, der Komtur von Osterode sei leider wegen anderer Geschäfte verhindert. Er bittet den Bischof, sich zu diesem Termin ebenfalls nach Strasburg zu begeben. - Geben uff unserm huwsse Mar[ienburg] am nehsten donerstage noch Barbare virginis im XXXVIIten jare. (RBDO IV, 481 / OF 13, 107)
Der Meister in Livland an den Hochmeister: seine Reise nach Königsberg; ihre Vorladung durch den Deutschmeister.
Der Komtur von Christburg an den Hochmeister: Schulden des Herrn Jon von Stangenberg an den Komtur von Osterode. Herrn Adams Konder (zu Stangenberg).
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den Erzbischof zu Köln: Der Erzbischof habe bisher die dem Hochmeister jährlich vom Komtur zu Koblenz nach Preußen gesandten Weine zollfrei durchgehen lassen, wofür ihm der Hochmeister dankbar sei. Bittet, dem Komtur zu Koblenz bei anderen Fürsten und Herren sowie bei seinen eigenen Amtsleuten behilflich zu sein, dass die Weine des Hochmeisters überall ungehindert und unverzollt nach Preußen gelangen könnten. - Geben czu Mar[ienburg] am tage Nicolai im xxxvii[ten] jar[e]. (RBDO IV, 482 / OF 13, 471-72)
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den Erzbischof zu Mainz: Der Komtur von Koblenz sende dem Hochmeister jährlich seine Weine, doch sei die Ernte dieses Jahr so gering ausgefallen, dass er den Briefweiser Wilhelm von der Kempnath beauftragt habe, in den Landen des Erzbischofs für den Bedarf seines Hofs einzukaufen. Bittet, der Erzbischof möge die zu kaufenden Weine zollfrei und unbelastet durch sein Territorium fahren lassen. - Gegeben czu Marienburg am tage Nicolai im xxxviiten jare. (RBDO IV, 483 / OF 13, 472)
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den Komtur zu Koblenz: Er habe auf seinen Brief hin ihm die 12 Fuder Weins, für die er von seinem Vorgänger kein Geld habe nehmen wollen, erlassen und stattdessen Wilhelm von der Kempnath Geld gegeben, Weine dafür zu kaufen. Bittet aber, die anderen Weine nun mit den ersten Schiffen zu senden. Der Hochmeister müsse über das Jahr viele Treffen mit Fürsten und Herren abhalten und brauche dafür dringend die Weine, die er ihm umgehend und in guter Qualität senden solle. - Gegeben zu Marienburg am tage Nicolai im xxxviiten jar. (RBDO IV, 484 / OF 13, 473)
Der Komtur von Osterode an den Hochmeister: der untüchtige Ordensbruder Johann von der Heyde. Ordensbruder Herr Mogberger aus Serbien.
Prokurator Johann Creul an den Hochmeister: Ablassgeld für die Griechen. Lösung der Schivelbeiner vom Banne.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den Landkomtur zu Bozen: Der Landkomtur habe ihm geschrieben, dass er in Sachen des Ordens große Ausgaben gehabt habe, und daher um Erlass des fälligen Zinses gebeten. Dem kommt der Hochmeister nach, doch fordert er die zuverlässige Zahlung der künftigen Zinse, und zwar an den Generalprokurator des Ordens in Rom. - Geg[e]ben czu Marienburg am dinstage nach Conceptionis Marie im xxxviiten jar[e]. (RBDO IV, 485 / OF 13, 473-74)
Aldermann und gemeiner Kaufmann der Deutschen Hanse zu London an den Hochmeister Paul von Rusdorf: übersenden auf Bitten des Königs von England und des Mayors von London einen Brief des Königs an den Hochmeister, mit dem dieser um die Ausfuhr von Korn nach England bittet, und rät, dem nur mit 6-8, nicht mit 10 oder 20 Schiffen nachzukommen, damit zumindest der gute Wille erkennbar sei. (Hansisches UB, 7,1, 320, S. 156-57)
PrUB1437.12.18 – 1437 XII 18. Elbing.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den Herzog von Masowien: Der Herzog habe Jon Sweynechin und Andrews von Cruczburg mit dem Vorschlag eines Tages 14 Tage oder vier Wochen nach den Weihnachtstagen oder zu Fastnacht zu ihm gesandt, um über die gemeinsame Grenze bei Soldau zu entscheiden. Der Hochmeister würde den Tag gern so bald wie möglich halten, doch seien die vorgeschlagenen Termine ungünstig, weil die für die Begehung relevanten Wasserläufe in der Winterzeit nicht gut erkennbar seien. Schlägt einen Termin zwischen Pfingsten und Ostern (!) vor, zu dem er selbst nach Soldau kommen wolle. Was die vom Herzog vorgeschlagene Einigung über die beiderseitigen Forderungen betreffe, so werde er den Komtur von Osterode beauftragen, sich mit Jon Sweynechin und den anderen Beauftragten des Herzogs zu treffen und eine Einigung zu erreichen. Bittet ihn, den Tag mit dem Komtur zu besenden. - Geben czum Elbinge am midwoch vor Thome apostoli im XXXVIIten jare. (RBDO IV, 486 / OF 13, 108-109)
Prokurator Johann Creul an den Hochmeister: das Baseler Konzil und die griechische Kirche. Griechen in Venedig. Ablassgeld. Vland.
PrUB1437.12.23 – 1437 XII 23. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] macht bekannt, dass er Gregor Hirsfelt für seine getreuen Dienste für ihn und den Orden den Herrentisch mit Speisen und Getränken im Haus zu Danzig verschrieben habe. Er solle dazu wie die anderen Diener des Komturs mit Kleidung und weiterem Bedarf versorgt werden. Wenn er aufgrund seines Alters oder krankheitshalber den Herrentisch nicht besuchen könne, solle man ihm die Speisen und Getränke schicken. Auch solle er auf Lebenszeit eine Rente von 10 m. erhalten. - Gegeben am mon-tage [nach]12 Thome apostoli im xxxviiten jar. (RBDO IV, 487 / OF 13, 474-75)
PrUB1437.12.25 – 1437 XII 25 Lübeck.
Lübeck an Danzig: Verwendungsschreiben betr. den Nachlass des Wolter Hund. (AHL, Niederstadtbuch, Eintrag zu 1438 Nativ. Christi / Hansisches UB 7,1, 364 Anm. 1, S. 180).
Caspar Slig, Ritter, Burggraf zu Eger und Elnbogen, Herr zu Schöneck an den Rat zu Breslau betreffend die Wahl Albrechts.
PrUB, JH II 2450 – 1437 XII 29. Waldau.
Vincentius von Wirsberg Oberster Marschall vereinigt auf Bitten des im Kammeramt Cremitten gesessenen Thimo von Thimonsdorf drei ihm und seinen Vorfahren Merune und Bertold ausgestellte Privilegien über Ländereien im Felde Garpsen, zu Greywe (Greiben) und zu Marckyten (zusammen 16 Hufe 6 Morgen) zu preußischem Recht und erteilt ihm ein neues Privileg über 12 Hufe im Felde Garpsen, nun Thimonsdorf (h. Thiemsdorf) genannt, im Kammeramt Caymen, auch verleiht er ihm 4 Hufe Übermaß und 1 Hufe Wald zwischen des Pfarrers und des alten Kämmerers Heinrich zu Caymen Grenzen. Zeugen: Wilhelm von Rosenberg Hauskomtur zu Königsberg, Johann von Lichtenfeld Kaplan, die Pfleger Heinrich Messinger zu Insterburg, Leonard Parsperger zu Gerdauen, Gottfr. Meyentaler zu Tapiau und der Schreiber Johannes Pfarrer zu Germau. - Waldau 1438 Sonntag nach Nativ. Chisti. - Original Pergament Siegel ab. (Schiebl. XXXIV 158)
Markgraf Johann von Brandenburg an den Hochmeister: Dank für Falken für ihn und seinen Vater; Übernahme der Mark Brandenburg durch seinen Bruder.
PrUB1437.12.30 – 1437 XII 30. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den Bischof von Münster: Er habe ihm bereits wegen Heynrich Vorraths, des Bürgermeisters von Danzig, geschrieben, der auf Rückweg von seiner Gesandtschaftsreise durch den Vogt des Bischofs zu Cloppenburg zusammen mit anderen Ordensuntertanen, namentlich Herman Werner, gefangen genommen worden sei und noch festgehalten werde. Dies sei nur wegen der vorgeblichen Forderungen seines Untertanen Coleke geschehen. Er werde über diese und andere Sachen auch durch den Briefweiser, den Danziger Stadtsekretär Nicolaus, informiert werden. Weil Heynrich und Herman unschuldig gefangen seien, zweifele der Hochmeister nicht, der Bischof werde Heynrich auch aufgrund seiner Bitten des Hochmeisters freilassen. Habe jemand von den Seinen Forderungen, werde er ihm sein Recht nicht verweigern. - Gegeben uf unserem hawsze Marienburg am negsten montage vor Circumcisionis domini im xxxviiten jare. (RBDO IV, 488 / OF 13, 475)
PrUB1437.12.30.a – 1437 XII 30. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an die Städte Lübeck, Hamburg, Lüneburg, Wismar und Stralsund: Er habe mit Rat seiner Gebietiger den Danziger Stadtsekretär, diesen Briefweiser, beauftragt, ihnen seine Meinung in der Sache des in Cloppenburg gefangenen Danziger Bürgermeisters Heynrich Vorrath sowie im Konflikt zwischen Seeland und Holland auf der einen und den Städten auf der anderen Seite zu übermitteln. Bittet, ihn gütlich anzuhören und alles, was der Stadtsekretär vorbringen werde, so zu glauben, als wenn der Hochmeister persönlich anwesend wäre. - Geben uff unserem hawsze Marienburg am negsten montage vor Circumcisionis Domini im xxxviiiten jar. (RBDO IV, 489 / OF 13, 476-77)
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den Bischof von Münster: Er habe ihm sehr oft wegen Heynrich Vorrath, Bürgermeister seiner Stadt Danzig, geschrieben, den der Bischof gefangen halte. Obwohl er dessen Unschuld mehrfach dargelegt habe, hätte dies nicht geholfen. Der Hochmeister hätte ein solches Verhalten nicht erwartet, zumal er die Leute des Bischofs, namentlich Bomgarten, von dem der Bischof schreibe, unterstützt hätte. Bittet, die Angelegenheit anderen Fürsten und Städten mitzuteilen, auch dem [Danziger Stadtschreiber] Nikolaus. Er solle [Heinrich] nach Münster kommen lassen, damit die Sache dort durch die Herren und Städte entschieden werden könne. - Gegeben uff unsern hawsze Marienburg am negsten montage vor Circumcisionis domi[ni] im xxxviiiten jare. (RBDO IV, 490 / OF 13, 477-78)
PrUB1437.12.30.c – [1437 XII 30]. [Marienburg].
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an den Bischof von Kammin: Der Bischof habe ihm geschrieben, dass er und sein Stift sich mit den Mannen und Städten des Herzogs von Pommern geeinigt hätten, keinerlei Straßen- oder Wasserräuber [aufzunehmen]. – Ohne Datum. (RBDO IV, 491 / OF 13, 478)
PrUB1437.12.30.d – 1437 XII 30. Marienburg.
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an an Bürgermeister und Ratsherren der Städte Dortmund, Soest, Münster und Osnabrück [sowie an Köln und den Kölner Bürgermeister Hardefust]: Teilt mit, dass er [den Danziger Stadtsekretär] Nicolaus, den Briefweiser, als seinen Vertreter ausgesandt habe, um in der Sache Heynrich Vorraths, des Bürgermeisters von Danzig, der in Cloppenburg gefangen sei, und wegen des Konflikts zwischen Holland und Seeland auf der einen und Lübeck, Hamburg, Lüneburg und Wismar auf der anderen Seite zu werben. Nicolaus sei von Willen und Meinung des Hochmeisters vollständig unterrichtet. Bittet, ihn gütlich anzuhören und ihm zu vertrauen, so, als wenn er selbst anwesend wäre. - Geben czu Marienburg am montage vor Circumcisionis Domini im xxxviiiten jare. (RBDO IV, 492 / OF 13, 478-79)
PrUB1437.12.30.e – [1437 XII 30]. [Marienburg].
Notiz über einen Kredenzbrief [des Hochmeisters Paul von Rusdorf für den Danziger Stadtschreiber Nicolaus] an die Bürgermeister, Schöffen und Ratsherren der Städte Amsterdam, Zierickzee, Dordrecht, Leiden und andere Städte der Lande Holland und Seeland. – Ohne Datum. (RBDO IV, 493 / OF 13, 479)
PrUB1437.12.30.f – [1437 XII 30]. [Marienburg].
Notiz über einen Kredenzbrief [des Hochmeisters Paul von Rusdorf für den Danziger Stadtschreiber Nicolaus] an die Älterleute der deutschen Hanse. – Ohne Datum. (RBDO IV, 494 / OF 13, 479)
PrUB1437.12.30.g – [1437 XII 30]. [Marienburg].
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an die Älterleute des gemeinen Kaufmannes der Deutschen Hanse [zu Brügge]: Der Hochmeister habe vom Konflikt zwischen den Städten in Holland und Seeland auf der einen und den Hansestädten Lübeck, Hamburg, Lüneburg, Wismar und Stralsund auf der anderen Seite wegen vielfacher Schädigungen erfahren. Nunmehr sei ein Tag Juli 25 ohne Ergebnis geblieben, so dass es im kommenden Jahr zu großen Kriegen kommen könnte, die den Kaufleuten großen Schaden zufügen würden. Um dies zu verhindern, bittet der Hochmeister, das Höchste dafür zu tun, dass der Krieg drei oder vier Jahre oder dergleichen ausgesetzt werde, damit in der Zwischenzeit eine Lösung gefunden werden könne. - Geben czu Marienburg am negsten montage vor Circumcisionis Domini im xxxviiit[en] jore. (RBDO IV, 495 / OF 13, 479-80)
PrUB1437.12.30.h – [1437 XII 30]. [Marienburg].
[Hochmeister Paul von Rusdorf] an die Städte Amsterdam, Zyrikzee, Dordrecht, Leiden und andere Städte in Holland und Seeland: Sie hätten ihm von ihrem Tag mit den Hansestädten wegen gegenseitiger Forderungen letzten VII 25 zu Deventer berichtet. Dieser sei ohne Ergebnis geblieben und die gesetzte Frist laufe bis Weihnachten aus. Bisher habe er die Kaufleute nicht gewarnt, dass niemand mit seinem Schiff und seinen Gütern Holland oder Seeland besuche. Vielmehr habe er den Städten und auch dem deutschen Kaufmann geschrieben, ob man den Konflikt nicht beenden könne, indem man den offenen Ausbruch für eine Zeit verschiebe und dies für die Suche nach einer Lösung nutze. Bittet daher im Interesse aller Kaufleute, dass sie ihre Forderungen anstehen ließen, damit der Konflikt beigelegt werden könne. - Gegeben czu Marienburg am negsten montage vor Circumcisionis Domini im xxxviiiten jare. (RBDO IV, 496 / OF 13, 480-81)
Landes-Artikel zu Leißau aufgesetzt.