REGESTEN 1394
1394, o.T.
Willkür der drei Städte Königsberg. 3 Abschriften. - Anno 1394. (LVI I - OBA 1, 246)
Instruktion für die vom Hochmeister im Einverständnis mit dem Meister in Livland zum römischen Könige in der Angelegenheit wegen des Erzbistums Riga zu entsendende Botschaft. Verweis auf die Einrichtung des Generalprokurators wegen der Konflikte seit einem Jahrhundert. Hinrich Wussow. Ekhard Zidow. Herr Albrecht v. der Dube. Konzept. 1394. (VIII LS Nr. 2 - OBA 1, 258 / unvollständiger Druck LUB 4, Nr. 1369 / erwähnt Jähnig, Johann von Wallenrode, S. 19 Anm. 65)
Balther von Hofels der Junge an Hochmeister Konrad v. Jungingen entschuldigt mehrere Versäumnisse. Siegel des Berner vom Rod ab. - Nagbach ohne Jahr Dienstag nach Invocavit. (LXXIX 88 / OBA 1, 248)
Hochmeister [Konrad v. Jungingen] an
a) den König von England, b) den Herzog von Lancaster, c) [englische] Herren [Bruchstück],
betr. die Beförderung des Engelhard Rabe zu Ordensämtern. Abschrift. Druck: a) b) H. Koeppen, in: ZfO 19, 1970, S. 673-76, c) ders., in Preußenland, 8, 1970, S. 49-50. (XXXII 1 / OBA 1, 232)
a) den König von England, b) den Herzog von Lancaster, c) [englische] Herren [Bruchstück],
betr. die Beförderung des Engelhard Rabe zu Ordensämtern. Abschrift. Druck: a) b) H. Koeppen, in: ZfO 19, 1970, S. 673-76, c) ders., in Preußenland, 8, 1970, S. 49-50. (XXXII 1 / OBA 1, 232)
[Johann van der Aa] an Hochmeister Konrad von Jungingen: meldet, er habe hier in Danzig gehört, dass ein Einwohner Elbings ihn vor dem Hochmeister beschuldigt habe, er habe ihm Geld aus seinem Beutel genommen. Er sei mit dem Mann, der dies gehört haben solle, vor dem Komtur und dem Rat zu Danzig gewesen, und habe sich vor ihnen verantwortet. Halte aber jemand die Anschuldigung aufrecht, so wolle er auf das Geleit, das er von dem Hochmeister habe, verzichten, vor ihn kommen und sich verantworten. — [1394.] (StA Wismar, Handschrift, vol. I, S. 320 / StA Rostock, Handschrift, fol. 14v / Hanserezesse, I,4, 228, S. 214-15)
Berechnung des Schadens, der Danzig [von den Mecklenburgern] auf Bornholm und auf der See zugefügt ist, und dessen, was es noch von Dänemark zu fordern hat. — [nach 1393]. (APGd, Stadtbuch III, S. 38 / Hanserezesse, I,4, 643, S. 582)
1394, Januar
Hochmeister Konrad von Jungingen an den Rat von Danzig: übersendet als Insert die Verordnung über die Handwerker und Dienstboten mit dem Auftrag, sie alle Jahre vom Rathaus und in den Distrikten öffentlich verkündigen zu lassen. - Stume Sonnobend vor dem czwelften 1394. (APGd. 300 D XXXVII 12, Or. Pergament, Siegel ab)
Instruktion der preußischen Städte für ihre den Tag Febr. 2 zu Lübeck besuchenden Ratssendeboten. — Anno Domini 1394 die sancte Prisce virginis in Thorun per civitates concordatum. (APGd, Stadtbuch II, S. 167 / APT, Handschrift vol. II, fol.93v, der Anfang teilweise unleserlich / Hanserezesse, I,4, 184, S. 151)
Instruktion der Ratssendeboten der preußischen Städte für Verhandlungen mit den Hansestädten und betreffenden Falles mit Abgesandten der Königin Margaretha über Herausgabe oder Ersatz des in Dänemark geborgenen schiffbrüchigen Gutes. — [1394 I 18]. (APGd, 300 D LXXI 1a, Rolle von drei zusammengenähten Pergamentblättern, von verschiedenen Händen beschrieben / Hanserezesse, I,4, 185, S. 151-59)
1394, Februar
Hochmeister Konrad von Jungingen verfügt, auf welche Weise die Einwohner des Dorfs Wolz die Dämme und Haupte im Werder bauen und in Stand halten sollen.
Quittung des vom Herzog Wladislaw von Oppeln bevollmächtigten Bernhard von Granowitz über die 1392 und 1393 vom Thorner Rat empfangenen zwei halben Tonnen Geldes.
Aufzeichnung über eine bedingte Geleitserteilung Graf Albrechts von Holland für zwei in Dordrecht liegende Danziger Schiffe. (RA Den Haag, Memoriale B, D, cas. R, fol. 94 / Hansisches UB 5, 146, S. 82)
1394, März
Zusatz der preussischen Ratssendeboten zum Rezess von 1394 März 3. — [1394 März 3]. (APGd, Stadtbuch II, S. 182 / APT, Handschrift vol. I, fol. 100r-v / Hanserezesse, I,4, 193, S. 172-73)
Papst Bonifaz IX befiehlt dem Hochmeister, die von den Einkünften des Rigischen Erzstifts noch ausstehenden 6500 Goldgulden der päpstlichen Kammer zu überweisen (Dudum suadentibus). - Rome VI id. martii pont. 5. Originalpergament fleckig, Bulle an Hanffaden. - Livländisches Urkundenbuch IV Nummer MCCCXLIX. vergleiche ebenda Reg. Nummer 1636 (Nummer 344, Sch. 8,13). Desgleichen in einem Transsumpt d. d. Riesenburg 1451 April 3 (Nummer 564. Sch. 17, 26).
Papst Bonifaz IX befiehlt die zwischen dem Erzbischof von Riga und dem Deutschen Orden bei der römischen Kurie verhandelten Rechtsstreitigkeiten für ein Jahr auszusetzen (Sedis apostolice Providentia). - Rome VI idus martii pont. 5. In einem Transsumpt d. d. 1415 Dezember 14. Livländisches Urkundenbuch IV Nr. MCCCL (Nr. 345. Sch. 8,14). Desgleichen in einem Transsumpt d. d. 1428 März 20 Riga (Nr. 346. Sch. 8,15).
Papst Bonifaz IX ordnet an, daß die Domherren und so weiter des Stifts von Riga die Regel und Tracht des Deutschen Ordens annehmen sollen (Ex supremae Providentia). - Rome VI idus martii pont. 5. In einem Transsumpt d. d. 1415 Dezember 14. - Livländisches Urkundenbuch IV Nr. MCCCLI (Nr. 347. Sch. 8. 16).
Schuldbekenntnis des englischen Ritters Stephan Scroop und seiner vier Bürgen gegen die Kaufleute Johannes Trepelaude aus York und Gotschalcus van dem Bruke aus Deutschland über eine im Stalhof zu London rückzahlbare Summe von 312 nob. (APGd. XV, 3, Original / Hansisches UB 5, 151, S. 86-87 / Hirsch, Danzigs Handels- und Gewerbsgeschichte, S. 234, Anm. 983)
Hochmeister Konrad von Jungingen bestätigt das Elendenhospital zu Danzig und gewährt ihm neue Privilegien: Zinsfreiheit; Stiftung einer Kapelle; Recht auf eigene Priester; Opfergelder, Hinterlassenschaften und auch testamentarische Stiftungen dürfen vom Spital empfangen werden; Recht auf einen eigenen Friedhof; relative Unabhängigkeit von der Pfarrkirche; direkte Unterstellung unter den Komtur von Danzig. - Marienborg, am suntage yn der fasten alz man singet Reminiscere, 1394. Zeugen: Br.Wilhelm von Heifensteyn, groskumptur, Wernher von Tettingen, oberster marschalk, Syfrit Walpott von Bassenheim, oberster spitteler und kumpthur czu Elbinge, Frederich von Wenden, treseler, Johan van Rompilheym, kumpthur czu Danczik, Rotcher von Einer, kumptur czu Tuchel, her Peter unser cappelan, Johan von Pfirten und Eberhart von Wallenwels unser kumpan, Andreas und Mathias, unser schribere... gleichzeitige Abschrift auf Pergament. (Schiebl. XLI, 4)
Handfeste über Labehnen, Barschlack, Sudlack. Abschrift. - Marienburg 1394 Sonntag nach invocavit.
Papst Bonifaz IX bestätigt die Privilegien des Deutschen Ordens (Solet annuere). - Rome XV kal. april. pont. 5. In einem Transsumpt d. d. Reval 1415 Dezember 24. - Strehlke Nr. 687 (Nr. 543. Sch. 17, 5).
Papst Bonifaz IX. gestattet dem DO, dass seine Priester den DO-Brüdern diejenigen Absolutionen erteilen können, die sonst nur von päpstlichen Kommissarien erteilt werden dürfen (Sincere devotionis). - Rome XIII kal. Apr. pont V. - In einem Transsumpt d. d. Reval 1415 XII 14 (Nr. 543. Sch. 17, 5); Abschrift des 15. Jahrhunderts (LII Nr. 62). - In JH II fälschlich unter 1349 III 20.
Der Oberste Marschall Werner von Tettingen verschreibt dem Saymon 2 Haken zu Sapen. - Tapiau 1394 an sonntage nach Benedicti. (LVI Nr. 20 - OBA 1, 250)
Marinus Kardinaldiakon zu S. Maria Nova päpstlicher Kämmerer quittiert dem Bischof Johann von Reval (vertreten durch Woldemar von Hafekesforden) über ben. Summen. – Rom 24. März 1394. In einem Transsumpt vom 26. September 1398. (Schiebl. L. S. L 3).
1394, April
Papst Bonifatius IX bestätigt den Vergleich vom 30. Juni 1392 zwischen Bischof Otto von Kurland und dem DO (Iustis et honestis). - Rome kal. apr., pont. n. ao. 5. - In einem Transsumpte vom 28. Juli 1422, desgleichen vom 4. November 1491. - Originalpergament, Bulle an Seidenfäden, desgleichen in einem Transsumpt d. d. Marienburg 1414 Juni 1 (Nr, 348, 349. Sch. 8 Nr. 17 und 18); desgleichen in einem Transsumpt d. d. Schönberg 1421 Nov. 11 (Nr. 350. Sch. 8, 19). - Livländisches Urkundenbuch IV Nr. MCCCLVIII.
Friedrich von Wallenrod Komtur zu Rhein willigt ein, dass die Brüder Glabune und Scannow von Klusieynen (Rettauen ?) von Bosite daselbst einen Haken Landes kaufen. - 1394 Donnerstag nach Laetare. Original Pergament, beschädigt. S. ab. (Schiebl. XXVI 222).
Deutschmeister Johann von Ketze urkundet das Ergebnis der von ihm angeordneten Visitation in den Balleien seines Gebiets. Visitierer aus Preußen: Arnold von Hegke Komtur zu Birgelau und Johann von Mansfeld Priesterherr. Dietrich von Veningen Landkomtur in Franken, Albrecht von Witzleben Landkomtur in Thüringen, Cernant von Schwalbach Komtur zu Marburg, Konrad von Beldersheim Landkomtur in Lothringen, (Reinhard) von Husen Landkomtur zu Biesen, Gerhard Splinter Landkomtur zu Utrecht, Heinrich Kegel Landkomtur in Sachsen, Herman von Brandlecht Landkomtur in Westfalen, Ludwig von Wertheim Komtur zu Nürnberg, Friedrich von Egloffstein Komtur zu Virnsburg, Konrad von Egloffstein Komtur zu Ellingen, Marquart Zölner Komtur zu (Regensburg). – Prozelten 1394 Montag nach Judica. Original Pergament. SS. ab. (Schiebl. 98 Nr. 2).
Handfeste über Gr. Gröben, Kl. Gröben, Schildau, Reichenau, Geierswalde, Kirsteinsdorf, Pötzdorf. - Dienstag nach Palmarum. (Schl. IVa Nr. 19 - OBA 1, 95c / vgl. [PrUB, JH I 156])
[Die preussischen Städte] an Lübeck, Stralsund, Greifswald, Stettin, Kolberg, Kampen, Zierixee und Amsterdam: schreiben in Bezug auf die Febr. 2 zu Lübeck gefassten Beschlüsse, es scheine sie nicht ratsam, die Schiffe nur zur Befriedung der See auszurüsten. Schlagen vor, dass man sich vorher verbinde, von beiden streitenden Parteien Schadensersatz zu fordern und nötigenfalls zu erzwingen, nicht aber den Hauptleuten der Flotte die Entscheidung zu überlassen. Haben dies an alle Städte geschrieben, die an dem Tage zu Lübeck teilgenommen haben. Wegen der Schifffahrt bis Pfingsten wollen sie dem Beschluss der Städte nachleben. In Bezug auf den Erlös aus dem Verkauf der in diesem Jahre von den Ihrigen in Schonen gesalzenen Heringe, den Lübeck ihren Städten zugesprochen hat, ist von ihren Ratssendeboten auf der Heimreise in Stralsund, Greifswald und Kolberg verhandelt worden. Stralsund und Greifswald haben Lübeck zustimmt, Kolberg hat die Antwort bis zur Rückkehr seines Bürgermeisters verschoben. — [1394 Apr. 25.] (APGd, Stadtbuch II, S. 185-86, überschrieben: Desse bref is gescreven an de van Lubic, Sund, Grypeswolt, Stetin, Colberch, Campen, Syrixze, Amsterdamme; ook is ene utscrift gegeven deme sendeboden van Liiflande / APT, Handschrift, vol I, fol. 101r, mitteldeutsch / Hanserezesse, I,4, 205, S. 184-85)
Bürgermeister und Rat zu Elbing für die preußischen Städte an die livländischen Städte: von den Gütern, die aus dem Schiff des Arnd Duker auf Bornholm geborgen seien, hätten die Städte trotz ihrer dänischen Privilegien nur den kleinsten Teil zurückbekommen. Vielmehr sei ein Teil des Tuches und anderer geborgener Güter von einigen auf Bornholm anwesenden Kaufleuten gegen die Ordonnanz der Hansestädte angekauft worden. Der Hochmeister habe sie zur Verfolgung der Übertreter dieser Ordonnanz bevollmächtigt. Sie bitten daher, einen gewissen Herman Grael ggf. zu verhaften, sein Gut in Verwahrung zu nehmen und ihnen seine Aussage zu übermitteln. (Hansisches UB 5, 159, S. 88-89 / ediert Hanserecesse I,4, 206)
Lübeck [an die preußischen Städte]: sendet eine Abschrift der vom deutschen Kaufmann zu Brügge erhaltenen Antwort. — Screven uppe den sondach quasimodo geniti under unsem secrete [1394]. (APGd, Stadtbuch II, S. 186, überschrieben: Sequitur littera civitatis Lubicensis cum copia littere aldermannorum communis mercatoris Brugis exsistentis / Hanserezesse, I,4, 642, S. 581)
Erzbischof Jakob von Lund an Bürgermeister und Rat zu Danzig: sei von Königin [Margarethe] gebeten worden, Danzig auf dessen Klage hin wegen des vor Bornholm gestrandeten Tuchs Genüge zu tun. Er leugnet seinerseits jede Schuld, da sich die Kaufleute bereits vor seinem Eingreifen mit den Landsleuten verständigt hätten und er den Hochmeister wiederholt ohne Erfolg gebeten habe, die nicht vollständig zufrieden Gestellten für eine Einigung zu ihm zu senden. Er wolle sich wegen etwaiger Beschuldigungen gegen ihn der Entscheidung der Königin auf ihrer Tagfahrt mit den preußischen Städten unterwerfen. (Hansisches UB 5, 160, S. 89 / ediert Hanserecesse I,4, 214)
1394, Mai.
HM Konrad von Jungingen erneut auf Bitte des Ritters Dietrich von der Delow die eingerückte Handfeste über das Gut Sekerinen (h. Steffenswalde) vom 11. November 1334. Zeugen: Wilhelm von Helfenstein Großkomtur, Siffrit Walpot von Bassenheim Oberst-Spittler und Komtur zu Elbing, Friedrich von Wenden Treßler, Gerlach Mönch Komtur zu Osterode, Kaplan Peter, die Kompane Johann von Pfirtin und Eberhard von Wallenfels und die Schreiber Andres und Matthias. – Marienburg 1394 an s. Walpurgis. Original Pergament. Der untere Falz mit S. abgeschnitten. (Schiebl. XXIV 78).
Kolberg an die preussischen Städte: antwortet, es habe in Folge eines von den Febr. 2 zu Lübeck versammelten hansischen Ratssendeboten erhalten Schreibens die Städte Rügenwalde, Stolpe, Greifenberg, Treptow und Wollin zu sich entboten. [Die Ratssendeboten] haben die Ausrüstung von Friede schiffen ad referendum genommen und nach geschehener Rücksprache geantwortet, ihre Herzöge hätten an Lübeck geschrieben, wenn die Schiffe nicht gegen die Königin [Margaretha], gegen ihre Reiche oder gegen ihren Brudersohn [König Erich], sondern nur zur Befriedung der See bestimmt seien, so seien sie mit der Ausrüstung derselben einverstanden. In Bezug auf den Hering habe es viele Vorwürfe von seinen Bürgern zu ertragen, die das Verbot der gemeinen Städte streng beobachtet haben, doch wolle es sich gern, soweit es könne, den preußischen Städten geneigt erweisen, wenn erst sein Ratssendebote von Lübeck zurückgekehrt sein werde. — Scriptum feria 2 post festum invencionis sancte crucis nostro sub secreto [1394]. (APGd, Stadtbuch II, S. 188 / Hanserezesse, I,4, 207, S. 186-87)
Stettin an die preussischen Städte: antwortet, es wolle tun, was sein Ratssendebote ihm als Beschluss der gemeinen Städte berichtet habe, sei aber auch zu demjenigen bereit, was dieselben bei einer etwaigen abermaligen Versammlung beschliessen würden. Etwa arrestiertes preussisches Gut will es den Eigentümern zurückgeben. Begehrt für die Seinen ein Gleiches. — Scriptum feria tercia post festum invencionis sancte crucis anno etc. 94. [13)94 Mai 5. (APGd, Stadtbuch II, S. 187, u Sequntur copie litterarum civitatum Stetin et Colberg / Hanserezesse, I,4, 208, S. 187-88)
Johann Rumpenheim Komtur zu Danzig verleiht Jacob Brant das Dorf Czelibaw. - [1394 Mai 5]. (APGd. 300 D XL 33, Or. Pergament)
Hochmeister an Bürgermeister und Rat zu Thorn: Aufgrund des Schreibens Herzog Wladislaws von Oppeln kann Bernhard von Granowitz in Thorn das verlangte Geld entgegennehmen.
Lübeck [an die preussischen Städte]: antwortet, es sei auf dem Tag zu Lübeck beschlossen, die Königin [Margaretha] gemeinsam um Schadensersatz zu mahnen, und nach erhaltener Antwort weiter darüber zu sprechen. Wenn kein Ersatz erlangt werden könne, so sei es möglich, dass die Schiffshauptleute der Städte über ein Bündnis [gegen die Königin Margaretha] verhandeln. Dass man diese damit belasten wolle, könne nicht beanstandet werden, da ja die Städte bei jeder Aussendung von Sendeboten diese ermächtigen, an ihrer Statt zu reden und zu handeln. Begehrt deshalb, dass sie bei dem Beschluss, Friedeschiffe auszurüsten, bleiben. Kampen und viele andere Städte haben ihre Zustimmung erklärt, Lübeck und Stralsund wollen ebenfalls rüsten. Wenn die preußischen Städte nicht dabei bleiben, so sei das gegen das Interesse des gemeinen Kaufmanns. Meldet, dass es den auf Juni 24 angesetzten Tag mit der Königin [Margaretha] besenden wolle, und begehrt, dass die preußischen Städte ebenfalls ihre bevollmächtigten Boten schicken, denn um ihrer und anderer Städte Bitte willen habe Lübeck der Königin wegen eines solchen Tages geschrieben. In Bezug auf den Hering hat es nur von Stralsund Antwort, doch bedürfen die preussischen Städte keiner schriftlichen Zusicherung, Lübeck werde schon halten, was im Rezesse stehe. — Scriptum dominica jubilate nostro sub secreto [1394]. (APGd, Stadtbuch II, S. 190-91 / Hanserezesse, I,4, 209, S. 188-89)
Hamburg [an Danzig:] meldet, dass Lübeck ihm die von den zu Marienburg versammelten Städten erhaltene Antwort übersandt habe und dass deshalb seine Ratssendeboten zu Lübeck gewesen seien. Begehrt die Ausführung der auf dem Tag zu Lübeck gefassten Beschlüsse, betreffend die Ausrüstung von Kriegsschiffen. — [1394 um Mai 10.]. (APGd, Stadtbuch II, S. 189, überschrieben: Secuntur copie civitatum Hamburg et Lubic / Hanserezesse, I,4, 210, S. 189-90)
Bürgermeister und Rat zu Danzig an Erzbischof Jakob von Lund: antworten auf [PrUB1394.04.28], dass sie ihre Klagen aufrecht erhalten müssten, solange es von den geborgenen Gütern auf der Grundlage seiner Privilegien nicht mehr zurückerhielten. Widersprechen dem Vorwurf der Aufbauschung der Angelegenheit, sie wollten seinem Wunsch entsprechend auf Rat des Hochmeisters Boten an ihn senden. Bitten, diesen zur vollständigen Rückgabe der Güter zu verhelfen. (Hansisches UB 5, 161, S. 89 / ediert Hanserecesse I,4, 215)
Stralsund an die preußischen Städte: antwortet, der gemeine Kaufmann werde seit langer Zeit so sehr beschwert und beschädigt, dass die Städte beschlossen haben, Friedeschiffe auszurüsten. Der Abschluss eines Bündnisses sei wegen der Notwendigkeit einer neuen Versammlung der Städte zeitraubend und unnötig. Der Juni 24 mit der Königin [Margaretha] zu haltende Tag werde von Lübeck, Stralsund und den übrigen Städten beschickt. Die preußischen Städte möchten ebenfalls ihre bevollmächtigten Boten schicken. Sei kein Ersatz von der Königin zu erlangen, so könnten die Schiffshauptleute der Städte über ein Bündnis verhandeln. Dass man diese damit belasten wolle, könne nicht beanstandet werden, da sie ja Ratssendeboten seien, und die Städte ihre Sendeboten immer mit wichtigen Sachen belastet haben. Begehrt deshalb, bei dem gefassten Beschluss zu bleiben. Würden sie es nicht tun, so sei das gegen das Interesse des gemeinen Kaufmanns. Wegen des Herings hat es an Lübeck geschrieben. — [1394] Mai 20. (APGd, Stadtbuch II, S. 191-92, überschrieben: Sequitur copia [littere] civitatis Sundensis / Hanserezesse, I,4, 211, S. 190-91)
Schuldbekenntnis Herzog Wladislaws von Oppeln gegenüber Hochmeister Konrad von Jungingen über 20000 ungarische Gulden; die Höhe der Gesamtschulden für das Dobriner Land beträgt nun 72838 Gulden.
Herzogin Ofka von Oppeln bekundet, dass ihr Mann, Herzog Wladislaw, mit ihrer Zustimmung das Land Dobrin als ihr Leibgedinge dem Hochmeister und dem Deutschen Orden verpfändet hat. - Notariats-Instrument 6 Siegel. Druck: Codex diplomaticus Poloniae Band 2 S. 799. (Schiebl. 109, Nr. 53)
Rudolf von Randegg Komtur zu Mainau und Heinrich von Schieten Komtur zu Alzhausen verpfänden mit Einwilligung des Marquard von Baden Komturs zu Beuggen und stellvertretenden Landkomturs DO von Elsass und Burgund für 480 fl. (= 300 ung. gld. und 380 rhein. gld.) dem Konrad von Hoff Sohn weiland des Grosshans von Hoff zu Konstanz u. dessen Frau Anna 2 Höfe zu Luczlastetten (Claus und Hans Gerung) und Weingärten zu Dingelsdorf und Wohnachtingen. – 1394 an Urbanus im Mai. Original Pergament, kassiert. Die Siegel ab. (Schiebl. 103 Nr. 8).
Werbung der mecklenburgischen Sendeboten beim Hochmeister Konrad von Jungingen. — [1394 Mai 27]. (StA Wismar, Handschrift, vol. I, S. 302-4 / StA Rostock, Handschrift / Hanserezesse, I,4, 218, S. 203-05)
Antwort des Hochmeisters Konrad von Jungingen auf die Werbung der mecklenburgischen Sendeboten. — [1394 Mai 27.]. (StA Wismar, Handschrift, vol. I, S. 302-4 / StA Rostock, Handschrift / StA Rostock, Handschrift / Hanserezesse, I,4, 219, S. 205-06)
Duplik der mecklenburgischen Sendeboten auf die Replik des Hochmeisters Konrad von Jungingen. — [1394 Mai 27]. (StA Wismar, Handschrift, vol. I, S. 308-09 / StA Rostock, Handschrift / Hanserezesse, I,4, 220, S. 206-08)
Mecklenburgischer Entwurf einer von Herzog Johann von Mecklenburg und den Städten Rostock und Wismar auszustellenden Urkunde über einen zwischen ihnen, einerseits, und dem Hochmeister Konrad von Jungingen, dessen Mitgebietigern und den preussischen Städten, andererseits, geschlossenen Vertrag. — [1394 Mai 27.] (StA Wismar, Handschrift, vol. I, S. 308 / StA Rostock, Handschrift / StA Rostock, Handschrift, fol. 6 / Hanserezesse, I,4, 221, S. 208)
Der deutsche Kaufmann zu Brügge an Bürgermeister und Rat zu Danzig: nach der Absendung seines dem Ältermann Johann von Wedderden mitgegebenen Schreibens an Danzig hätten sich Gotschalk Linschede und Gerwin vamme Hove über die in Danzig erfolgte Arrestierung ihrer im Schiffe des Arnd van Hasselt verladenen 6 Hundert Salz, 26 Fass Granatwein, 1 To. Wein, 11 to. Seife und 1 Terling Tuch beklagt und beschworen, dass Arnd ohne ihr Wissen und ihren Willen aus dem Swin fortgesegelt sei. Bitten daher, den Genannten oder ihrem Vertreter das Gut herauszugeben und die anderen arrestierten Waren aus diesem Schiff bus zu ihrer Auslösung in Verwahrung zu behalten. (Hansisches UB 5, 163, S. 89-90 / ediert Hanserecesse I,4, 216)
Preußischer Entwurf einer von den Ratssendeboten Herzog Johanns von Mecklenburg und der Städte Rostock und Wismar auszustellenden Urkunde. — 1394 Mai 30. ( TLA, einseitig beschriebenes Papierblatt / Hanserezesse, I,4, 222, S. 208-10)
1394, Juni
Die preußischen Städte an Lübeck: antworten, sie würden ungern etwas tun, was gegen das Interesse des gemeinen Kaufmanns sei. Von ihren Sendeboten und durch den Rezess hätten sie erfahren, der Beschluss, Friedeschiffe auszurüsten, sei unter der Bedingung, Antwort zu geben, ad referendum genommen. Diese Antwort aber sei von ihnen gegeben. Auf die Aussicht hin, dass die Schiffshauptleute über ein Bündnis verhandeln würden, können sie die Kosten der Ausrüstung nicht übernehmen, denn es sei ja möglich, dass sich dieselben nicht einig würden, und ihnen fehlen auch die Hauptleute, die sich einer solchen Sache ohne Anweisung ihrer Städte zumuten würden. Den Juni 24 mit der Königin [Margaretha] zu haltenden Tag wollen sowohl sie wie auch der Hochmeister besenden. Melden, dass Boten des Herzogs [Johann] von Mecklenburg und der Städte [Rostock und Wismar] bei ihnen gewesen sind und die Abmachungen ad referendum genommen haben. Den Inhalt derselben wird Lübeck von den preußischen Ratssendeboten erfahren, und die Städte wollen ihm melden, ob dieselben mecklenburgischerseits angenommen werden. Bis Juni 24 hoffen sie die Antwort zu erhalten. Bis dahin bleibt die Schifffahrt eingestellt. — [1394 Juni.] (APGd. Stadtbuch II, S. 192, überschrieben: Sequntur responsiones ad ambas litteras precedentes / Hanserezesse, I,4, 212, S. 191-93)
[Die preussischen Städte] an Stralsund: antworten, dass Lübeck ihnen ebenfalls geschrieben habe, und sendet eine Abschrift der darauf erteilten Antwort. — [1394 Juni]. (APGd. Stadtbuch II, S. 194, überschrieben: Den vam Sunde. / Hanserezesse, I,4, 213, S. 193)
Tydeke von Wupersnow verkauft dem Johann Teghfytze (v.Techwitz) Vogt zu Schivelbein bzw. dem DO das Dorf Lypcze. Zeugen: Johann Grumpe Waldmeister, Johann Smalt Kellermeister, Jacob von Bresen, Michel von der Elve, Koppeke Saencze, Hennik Wytte, Detwert Bürgermeister zu Schivelbein und die dortigen Ratmannen Tyde von Lypcze, Heyne Hynrysdorp und Tydeke Halfrytter. – 1394 feria 2. ante pentecost. Original Pergament, von 3 Siegeln 2 erhalten. (Schiebl. 46 Nr. 45).
Syvert von Wopersnow verkauft dem Johann Teghfytz Vogt zu Schivelbein bzw. dem DO den Anteil seines Erbgutes Nelepe. (Nelep Kreis Schievelbein). Zeugen: Johann Grumpe Waldmeister, Johann Smalt Kellermeister, Jacob von Brosen, Michel von der Elve, Köppeke Saencze, Henning Wytte, Detwert Bürgermeister zu Schivelbein, Tyde von Lypcze, Heyne Hynrysdorp und Tydeke Halfrydder Ratmannen daselbst. Gesiegelt haben auch Tymmo und Tydeke die Wopersnowen. – 1394 feria 2. ante f. penthecostes. Original Pergament, die Siegel ab. (Schiebl. XLIII 10).
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an die Sendeboten Herzog Johanns von Mecklenburg und der Städte Rostock und Wismar: hat gehört, dass Leute der Mecklenburger sich gegen Livland in die See gelegt haben, und begehrt, dass die Sendeboten beim Herzog und den Städten bewirken, dass er und die Seinen, sowohl in Preußen, wie in Livland unbeschädigt bleiben. Begehrt, dass sie deshalb auch an Stockholm schreiben und ihm melden, ob er und die Seinen vor den Mecklenburgern und vor den Stockholmern sicher sind oder nicht. — Ghegheven to Brandenborch an dem vrydaghe vor pinxsten [1394]. (StA Wismar, Handschrift, vol. I, S. 310 / StA Rostock, Handschrift, fol. 13v-14r / / Hanserezesse, I,4, 224, S. 211-12)
Ulrich von Jungingen Vogt zu Samland verschreibt den Gebrüdern Hindrioke, Claud und Hinczke 2 Haken zu Stangau. – Waldau 1394 pentecosten. Original Pergament Siegel ab. (Schiebl. XXXV 24).
HM Konrad von Jungingen verleiht dem Hintnote 8 Haken zu Ekritten. Zeugen: Wilhelm von Helfenstein Großkomtur, Werner von Tetingen Oberst-Marschall, Friedrich von Wenden Tressler, Ulrich von Jungingen Vogt zu Samland, Kaplan Peter, die Kompane Johann von Pfirten und Eberhard von Wallenfels und die Schreiber Andreas und Matthias. – Schaaken 1394 Abend der heiligen Dreifaltigkeit. Original Pergament Siegel mit Rücksiegel. Durchkorrigiert am 1. Sept. 1528 für Hans Kungick. (Schiebl. XXX 12).
Papst Bonifaz IX erlässt dem Hochmeister das persönliche Erscheinen desselben in Rom auf Grund päpstlicher Zitation, da zwischen dem Erzbischof von Riga und dem Deutschen Orden der Vergleich bereits geschlossen sei (Nuper ex parte). - Anagnie id. (Junii) pont. 5. Originale fleckig und löcherig, Bulle ab. Monatsangabe aus Dorsalvermerk ersichtlich. - Livländisches Urkundenbuch I Nr. DLXXXII, jedoch unter Bonifaz VIII und dem falschen Datum 1299. Vgl. Livländisches Urkundenbuch IV Regesten S. 4 (Nr. 351. Sch. 8, 20).
HM Konrad von Jungingen verleiht den Vettern Fredrich, Hannos und Merun 50 Hufen zu Lablacken. Zeugen: Wilhelm von Helfenstein Großkomtur, Werner von Tettingen Oberst-Marschall, Friedrich von Wenden Tressler, Konrad von Lichtenstein Komtur zu Ragnit, Ulrich von Jungingen Vogt zu Samland, Kaplan Peter, die Kompane Johann von Phirten und Eberhard von Wallenfels und die Schreiber Andreas und Matthias. – Tapiau 1394 an des heiligen Leichnams Tage. Original Pergament Siegel verletzt. Rücksiegel. (Schiebl. XXXV 23).
Herzog Johann von Mecklenburg und die Städte Rostock und Wismar beurkunden den mit Hochmeister Konrad von Jungingen und den preußischen Städten geschlossenen Friedensvertrag betr. die Erstattung des durch Seeräuber genommenen Gutes und Maßnahmen gegen weitere Überfälle. - Rostock 1394 an Johannes baptista. Original Pergament. Feuchtigkeitsschäden. Von 3 Siegeln 2 beschädigt erhalten. (Schiebl. 86 Nr. 34).
Handfeste über Zielkeim. Abschrift. - Rastenburg, 1394 Donnerstag n. Joh. Bapt.
1394, Juli.
Handfeste über Gelwisken u. Cracketin. Abschrift. - Pr. Eylau 1394 Donnerstag n. Peter u. Paul.
Handfeste über Lepeyn. Abschrift. - Domnau 1394 Freitag n. Peter u. Paul.
Die preußischen Ratssendeboten [an die preußischen Städte:} melden, dass sie mit Herzog Johann von Meldenburg und genannten Hansestädten einen Tag zu Rostock gehalten haben, und Juni 13 von Wismar auszufahren gedenken. Herzog [Johann] und die Städte Rostock und Wismar haben die zwischen den Preußen und den mecklenburgischen Sendeboten vereinbarte Urkunde besiegelt und sie [dem Hochmeister] zu übersenden gelobt. Doch getrosten sie sich des Herzogs und der Seinen nicht sonderlich, und haben umsonst bei ihnen geworben, dass die Schonenfahrt freigegeben werde. — Ghegheven zcu Rostok am dinstage vor sunte Margreten under sekrete Hermans van Allen [1394]. (APGd. Stadtbuch II, S. 195; überschrieben: Sequitur copia littere Hermanni de Allen et Hinrici Damerow / / Hanserezesse, I,4, 235, S. 224)
Bürgermeister und Rat zu Danzig an Bürgermeister und Rat zu Lübeck: bitten um Übergabe des Erlöses für 13 Last 4 to. Hering, der durch die Danziger Tideman Bers und Johannes von der Beke im letzten Herbst [aus Schonen] nach Lübeck gebracht worden und durch Beschluss des letzten Hansetages der Stadt Danzig zugesprochen worden sei. (AHL, Borussica, Nr. 43, Original mit Siegel / Hansisches UB 5, 171, S. 92)
Privileg des Hochmeisters Konrad von Jungingen für das Büßerinnen-Kloster zu Danzig. - Marienburg an s. Jacobi Abend. (LX 109 - OBA 1, 252/ Simson, S. 69 / vgl. [PrUB, JH I 553])
Bürgermeister und Rat zu Danzig an Bürgermeister und Rat zu Lübeck: bitten um Übergabe des Erlöses für 5 Last 5 1/2 to. Hering, der durch die Danziger Gerlach Stevensson, Gerlach Arndesson, Heinrich Wachov, Nikolaus Bentsnider und Johannes Schoddenod im letzten Herbst [aus Schonen] nach Lübeck gebracht worden und durch Beschluss des letzten Hansetages der Stadt Danzig zugesprochen worden sei, mit Bitte um Aushändigung an Gerhard Arndesson. (AHL, Borussica, Nr. 45, Original mit Siegel / Hansisches UB 5, 172, S. 92)
Bürgermeister und Rat zu Danzig an Bürgermeister und Rat zu Lübeck: bitten um Übergabe des bei den Lübeckern Hertwig Herse und Heinrich Dobelsten hinterlegten Erlöses für 10 Last weniger 2 to. Hering, die ihren Bürgern Nikolaus Stofenberg, Nikolaus Prusse, Johann Magdalene, Johann Mues, Peter Jordani und Bruno Schele gehörten, an den genannten Schele. (AHL, Borussica, Nr. 46, Original mit Siegel / Hansisches UB 5, 173, S. 92)
1394, August.
Herzog Wladislaw von Oppeln und Herzogin Offka an Hochmeister: Bitten um Auszahlung der 20000 ungarischen Gulden in Thorn sowie um Übergabe der zweieinhalb Tonnen Geldes, die noch beim Rat hinterlegt sind.
Eberhard v. Wallenfels an Hochmeister betreffend Vorbereitungen zum Kriegszuge. Original. - Königsberg, ohne Jahr an transfiguratio domini. (LVII 47 - OBA 1, 253)
Lübeck an die preußischen Städte: sendet angeschlossen wiederholt die Abschrift eines von dem deutschen Kaufmann [zu London] erhaltenen Schreibens. — Scriptum in die sancti Laurencii martiris nostro sub secreto [1394]. (APGd, Stadtbuch II, S. 196, überschrieben: Sequitur alia sub eadem suprascripcione / Hanserezesse, I,4, 203, S. 181)
1394, Oktober
Lübeck an die preußischen Städte: meldet, dass, trotzdem neulich auf dem Tage zu Rostock von Seiten Herzog Johanns und der Städte Rostock und Wismar versprochen worden sei, der Kaufmann könne sicher von Freundesland nach Freundesland segeln, täglich Klagen über Gewalttätigheiten gegen den Kaufmann einlaufen. — Gescreven uppe sunte Laurencius dagh int jar van 94 under unsem secrete. (APGd., Stadtbuch II, S. 106 / Hanserezesse, I,4, 238, S. 232-33)
Johann, Erzbischof von Riga, befiehlt den abwesenden Domherren seiner Kirche, zu derselben zurückzukehren. - Waynsil 1394, 29. Oktober. (Acc. 195/38)
1394, November.
Bischof Johann von Marienwerder und der Domherr Johannes Ryman daselbst schlichten einen Streit zwischen dem Domkapitel und dem Dorfe Rusenow (Russenau Kreis Marienwerder) einerseits und den Deichgeschworenen des Werders, nämlich Hannus, Schultheiß von Stangindorff, Nicolas Betener von der Nebrow, und Werner von Wisilbing anderseits über die Deichpflicht von Russenau. im unserm hove Sczedel, in der jarczal unsers hern 1394, am Vierden tage des monden November. Zeugen: Johannes von der Pusilia, unsir official, her Petir, unsir capelan, her Johannes von Danczk prister, Kuneke, Schultheis zcu Rusenow, Nicol Stobayn van Rusenow, Sandig unsir kemerer, Johannes Thoron, Paulus von Sonnenberge, Nicol Boschs, Cuncze von Bindow, unsir dinere... Original Pergament, Siegel des Bischof, sehr gut erhalten. Abg. Danzig, Abt. 360a Nr. 31, Acc. 24/32. (Schiebl. XXII 27).
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Herzog Wartislav den Jüngeren von [Pommern-]Stolp: fordert ihn auf, die im Interesse der Seestädte nach Dänemark bestimmten Sendboten aus Preußen, die er gefangen genommen hat, frei zu lassen; bietet Verhandlungen an.
Bürgermeister und Rat zu Danzig an Bürgermeister und Rat zu Lübeck: bitten wie in [PrUB1394.07.21] um Übergabe des Erlöses für den ihrem Bürger Bernhard Ebding gehörigen, im Herbst 1393 durch ihren Bürger, den Schiffer Ludolf Knop nach Lübeck gebrachten Hering im Wert von 46 1/2 m. lüb. an den Lübecker Bürger Eberhard Pal, der dazu bevollmächtigt sei. - Feria tercia ante d. Elyzabeth vidue. (AHL, Borussica, Nr. 47, Original mit Siegel / Hansisches UB 5, 181, S. 95)
Ulrich von Jungingen Vogt zu Samland verleiht der Agnes Mutter des Pfarrers zu Germau das Bäckereigrundstück des Niclas Nybran daselbst nebst dem Rechte, Kramwaren zu verkaufen. – Germau 1394 an Katharina. Original Pergament Siegel. (Schiebl. XXVIII 7).
Konrad von Kyburg Komtur zu Balga und Vogt zu Natangen erneut dem Lutke Grolle die von Winrich von Kniprode als Komtur zu Balga erteilte Handfeste über den Krug zu Passarge m. Z. Zeugen: Johann von Egloffstein Hauskomtur, Ulrich Vetzie [?] Kellermeister und Kompan Baldewin Stol. 1394 an Andreas. Abschrift auf Pergament. anno domini 16. oder Anfang des 17. Jahrhundert. (Schiebl. XXVI 21).
1394, Dezember
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an den Markgrafen Jobst von Mähren: verspricht, die ihm vom Herzog Johann von Görlitz zum Verkauf oder Pfand angebotene Neumark nicht anzunehmen.
Eingabe der preußischen Städte an den Hochmeister: Vorschläge über die Art und Weise, in der man für diesmal mit gewalttätigem Schiffsvolk verfahren solle, und zwei Bestimmungen, die man der Schiffsordnung für die Weichselfahrer hinzugefügt wissen will, sowie auch die Bitte, den Schiffsleuten das ihnen bewilligte Privilegium auf unentgeltlichen Erwerb von Brennholz schriftlich ausfertigen zu lassen. — [1394 Dez. 7]. (APT, Handschrift, vol. I, fol. 107v, überschrieben: Von der schiflute clage / APGd. Stadtbuch II, S. 198, überschrieben: Von der schiflute clage / Hanserezesse, I,4, 246, S. 237 APT I, 46)
[Die preussischen Städte an die Städte Amsterdam und Zierixee:] melden, dass ihre Kaufleute sich über ein Pfundgeld beschwert haben, das [die Städte Amsterdam und Zierixee] zum Besten ihrer Friedeschiffe erheben. Begehren, ihre Kaufleute nicht zu beschweren, da auf dem Tage zu Lübeck die Erhebung eines Pfundgeldes nicht beschlossen, sondern ad referendum genommen sei. — [1394 Dez. 7]. (APT, Handschrift, vol. I, fol. 107r / APGd. Stadtbuch II, S. 197 / Hanserezesse, I,4, 247, S. 238)
Die preussischen Städte [an die livländischen Städte]: begehren die Auszahlung von 97 Nobeln, die sie für sie ausgelegt und von Johann von Putten aufgenommen haben, an Everkin Melmann. — Datum ut supra [1394 Dez. 7]. Nuncii consulares civitatum Prussie in data presencium in Marienborg congregati, responsum petentes (APT fol. 107v / Hanserezesse, I,4, 248, S. 238)
Die preussischen Städte an Dorpat:] melden, dass sie mit dem Hochmeister vereinbart haben, Herman Gral solle sich bei seinem Halse verpflichten, sich den Städten zu Marienburg bis Ostern (1395 Apr. 11) zu stellen, und dass der Bruder Hermanns sich in derselben Weise verpflichtet habe, ihn bis dahin zu stellen. Fordern, Hermann dieses Versprechen an ihrer Stelle ab zunehmen, und alsdann dessen Bürgen und sein Gut freizugeben. — Gegeben am montage noch Nicolai under dem secret der heren vom Elbing, des wir wff dise cziit alle gebruchen [1394]. (APT, Handschrift, vol. I, fol. 107r / Hanserezesse, I,4, 249, S. 238-39)
Bischof Johannes von Pomesanien für den Bürger Heinrich Fuchs und andere aus Marienwerder: verleiht ihm ein Ackerstück als Garten gegen Zinsleistung von 2 Scot.
Werner von Tettingen Oberster Marschall verleiht den Gebrüdern Hanke, Waysil und Glande 2 1/2 Haken im Felde Cratlauken (h. Krattlau bei Germau). Zeugen: Ulrich von Jungingen Vogt zu Samland, Marquard von Saltzbach Hauskomtur und Johann von Lorich Pfleger zu Lochstädt. – Königsberg 1394 an Johannes ewang. Abschrift / Original Pergament Siegel ab; kassiert. Durchkorrigiert am 7. Juli 1527 für Georg Grelingk. (Schiebl. XXIX 16).
[Johannes Marienwerder] an den Generalprokurator des Deutschen Ordens in Rom [Johann vom Felde]: berichtet über das Leben der verstorbenen Witwe Dorothea und fordert ihn auf, beim Papst die Einsetzung einer Kommission zu ihrer Heiligsprechung zu erwirken.