REGESTEN 1395

1395, o.T.
Einnahmen und Ausgaben des Marienburger Konvents (Zahlungen an den Hauskomtur, für Lebensmittel, Holz und Heuschlag).
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an [Herzog Wartislaf den Jüngern von Pommern-Stolp]: fordert ihn auf, die gefangenen Gesandten des Ordens frei zu lassen und erbietet sich, ihm zu Recht zu stehen und auch persönlich zu Verhandlungen zu kommen.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an den Herzog von [Pommern-]Stolp: erklärt sich bereit, seine Bürger, die wegen der Schuld des Herzogs an den Orden im Einlager zu Konitz sind, freizugeben und sogar über den festgelegten Tag hinaus vor dem erneuten Einreiten zu verschonen, sofern der Herzog im Gegenzug die preußischen Untertanen vom Gefängnis befreit.
Der Oberste Marschall Werner von Tettingen bezeugt, daß er mit Willen und Zustimmung des Hochmeisters [Konrad von Jungingen] mit Herzog Witold einen Tag über die Auslösung der Gefangenen vereinbart hat, für 1396 Juni 17, und vor und nach diesem Termin sollen jeweils 14 Tage Waffenstillstand gelten.
PrUB, JH I 531b – [1395] [o.O.].
Herzog Witold bekundet, mit dem Obersten Marschall des Deutschen Ordens einen Waffenstillstand abgeschlossen zu haben, um am 17. Juni wegen der Auslösung der Gefangenen persönlich mit ihm an der Dobese zu verhandeln. 1395. (OF 2c, S. 36 - nicht im OBA)
PrUB, JH I 532 – [1395?] Stuhm.
Hochmeister an die Älterleute der deutschen Hanse zu Brügge betreffend die Ausstoßung des Großschäffers aus ihrem Kaufmannsrechte. Konzept. - Ohne Datum. (XXXIV 85 - OBA 1, 259)
PrUB, JH I 1105 – [1395-1409?]. Fischhausen.
Bischof Heinrich von Samland an den Obersten Marschall: die Sendung von Leuten zum Bau nach Samaiten. Original.
1395, Januar
Bischof Peter von Roskilde an Hochmeister Konrad von Jungingen: Dank für den hochmeisterlichen Einsatz für die Freigabe eines festgehaltenen Schiffes des Bischofs und Freilassung des seinerseits festgehaltenen Kaufmanns nach Rückkehr seines Schiffes. (Hansisches UB 5, 457, S. 237)
PrUB1395.01.10 – 1394 I 10. o.O.
[Die preussischen Städte an Hamburg und an Kampen]: begehren, dass sie sich der Bürgschaft [für König Albrecht von Schweden] nicht entziehen, da die Königin [Margaretha] selbst [ihre Bürgschaft] verlangt habe. — [1395 Jan. 10.] (APGd., Stadtbuch II, S. 199 / Hanserezesse, I,4, 251, S. 241)
PrUB1395.01.10.a – 1395 I 10. o.O.
[Die preußischen Städte an die Städte Rostock und Wismar]: begehren, dass die Ihrigen und Andere nicht gegen den geschlossenen Vertrag geschädigt werden. — [1395 Jan. 10.] (APGd., Stadtbuch II, S. 199 / Hanserezesse, I,4, 252, S. 241)
PrUB1395.01.17 – 1395 I 17. o.O.
Johann Rumpenheim Komtur zu Danzig verleiht dem Dorf Gnisedow eine Handfeste. - [1395 Januar 17]. (APGd. 300 D XL 34, Abschrift Erneuerung 1533)
PrUB, JH I 528 – 1395 I 18. Hohenstein.
Hochmeister Konrad von Jungingen bestätigt den Verkauf des Gutes Dymlaffke an Hannus von Wildenau. Original a. Papier ohne Siegel. - Hohenstein 1395 am tage Prisce der heiligen jungfrawen. (L Nr. 46 - OBA 1, 254)
PrUB, JH II 1314 – 1395 I 25. Caymen.
Ulrich von Jungingen Vogt zu Samland verleiht dem Andrews von Saloweite und seinem Bruder Albrecht 1 Hufe Strauch. – Sellwethen. Caymen 1395 die convers. Pauli. Original Pergament Siegel. (Schiebl. XXXIV 13).
1395, Februar
PrUB1395.02.10 – 1395 II 10. Wismar.
Wismar an Danzig und die anderen preußischen Städte: antwortet, dass ihm der Schaden leid tue, der dem Kaufmann geschehen sei, und begehrt Beistand zu der Befreiung seiner Herren. — Gegeven an deme daghe sente Scolastiken der hilghen juncvruwen undir úseme secrete [1395]. (APGd., Stadtbuch II, S. 200, überschrieben: Secuntur littere civitatum Wismarie et Rostok / Hanserezesse, I,4, 253, S. 241-42)
PrUB1395.02.17 – 1395 II 17. Lübeck.
Lübeck an die preußischen Städte: meldet, dass der Tag von Nov. 1 zu Alholm auf Apr. 23 zu Falsterbo und Skanör verlegt worden sei, und bittet, dem Wunsch der Königin gemäß, ihre Ratssendeboten vor dem Termin dort eintreffen zu lassen. — Screven des midwekens vor vastelavende under unseme secrete int jar 95 etc. (APGd., Stadtbuch II, S. 201, überschrieben: Sequitur littera dominorum Lubicensium / Hanserezesse, I,4, 243, S. 235)
PrUB1395.02.19 – 1395 II 19. o.O.
Bostock und Wismar an die Städte Thorn, Elbing und Danzig: danken für die Abschickung ihrer Ratssendeboten auf den Tag zu Alholm und melden, dass der Tag, da jene unterwegs in Gefangenschaft geraten sind, auf Apr. 23 und nach Falsterbo verlegt ist. Bitten um die Besendung dieses Tages, und melden, dass Kurt Bömer, Stadtschreiber [zu Rostock], um derselben Werbung willen von Herzog [Johann], seinem Rat und von ihnen selbst zu ihnen geschickt sei. — Scriptum feria sexta post Valentini martiris nostre civitatis Rostok sub secreto, quo utimur in presentí [1395]. (APGd., Stadtbuch II, S. 200-01 / Hanserezesse, I,4, 244, S. 235-36)
1395, März
PrUB, JH II 1315 – 1395 III 14 und 21. Prag/Glogau.
Ladislaus Herzog von Oppeln urkundet über 20 000 Gulden, die sein Kanzler Bernhard von Granowitz dem HM Konrad von Jungingen überbringt (?) oder von ihm empfangen hat (?). – Praga 1395 Sonntag Oculi. Dahinter: Herzogin Offka desgleichen. Glogau 1395 Sonntag Laetare. Original Pergament, sehr beschädigt. SS. ab, das des Herzogs lose beiliegend, aber stark beschädigt. (Schiebl. 31 Nr. 33).
PrUB1395.03.15 – 1395 III 15. [Danzig].
Die Ratsherren zu Danzig beurkunden für den Rat zu Reval, dass nach dem gerichtlichen Zeugnis seiner Richter und Schöffen vor ihnen Henna, die Witwe des Danziger Ratsherrn Hildebrand Langerbeke, den Hildebrand Vockynghuzen, Gerd vamme Hove und den Überbringer Syfrid Vockynghusen als ihre und ihrer Kinder Vormünder bevollmächtigt und beauftragt habe zur Einforderung aller in Flandern ausstehenden Schuldforderungen ihres verstorbenen Mannes. Bittet alle Herren und Richter, den genannten Bevollmächtigten bei der Einkassierung der Schulden behilflich zu sein. - Gescreven in deme iare Christi MoCCCoXC quinto an deme mondage vor Gerdrude, der hilgen iuncvruwen under unseme secreto. (TLA, Tallinna Magistraat TLA.230.1-I.437, Original, Pergament, geringe Reste des auf der Rückseite aufgedrückten Verschlusssiegels / online: https://www.monasterium.net/mom/EE-TLA/TallinnaMagistraat/TLA.230.1-I.437/ / Hansisches UB 5, 188, S. 98)
1395, April
Hochmeister Konrad von Jungingen an Königin Margarethe von Dänemark: dankt für die freundliche Aufnahme seiner Gesandten und für die übersandten Geschenke eines Ringes und Gemäldes; kündigt eine neue Gesandtschaft (Albrecht von Schwarzburg, Komtur von Schwetz, und den [Marienburger] Großschäffer Johann [Tiergard]) an und bittet um erneute freundliche Aufnahme.
Vollmacht des Hochmeisters Konrad von Jungingen für die an die Königin Margarethe von Dänemark abgefertigten Gesandten Graf Albrecht von Schwarzburg Komtur von Schwetz und den Großschäffer [von Marienburg] Johann [Tiergard].
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Bischof [Gerhard] von Hildesheim [ mutatis mutandis an die Bischöfe von Lübeck und Ratzeburg sowie die Kapitel zu Hildesheim und Ratzeburg]: wirft ihm vor, dass er den Orden zu Unrecht an der Kurie und insbesondere gegenüber den Kardinälen der Verletzung der erzbischöflichen Güter des Erzstifts von Riga beschuldigt, ohne davon genaue Kenntnis zu haben.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Herzog Barnim von [Pommern-]Stettin: betont die Treue des Ordens gegenüber dem Reich, dem er nichts entfremde; verweist gegen die Vorwürfe des Herzogs Swantibor darauf, dass dieser schon länger über die durch den Papst erfolgte Besetzung des erzbischöflichen Stuhls zu Riga unterrichtet sei und so Ausgaben hätte vermeiden können; bittet, die päpstliche Entscheidung zu akzeptieren, zumal ein Bruder des Ordens gewählt worden ist; hofft auf weitere Förderung des Ordens.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Herzog Stephan von Bayern: betont seine und des Ordens Treue gegenüber dem Reich; unterrichtet ihn in Antwort auf seine Vorwürfe über die Ernennung des neuen Erzbischofs von Riga durch den Papst, die noch vor dem Eintritt Johanns in den Orden erfolgte; bittet um Förderung sowie um Verständnis dafür, dass ihm die Lehenschaft des Reiches nach den langen Auseinandersetzungen um das Erzstift, die immer nur an der Kurie stattfanden, nicht bekannt ist; weist die Vorwürfe zurück, der Orden hätte Otto von Stettin Unterstützung zugesagt; rechtfertigt die Zahlungen an die Kurie mit den üblichen Gebühren; verweist auf die Mühen des livländischen Meisters, den Besitz des Erzbistums zu schützen; der Orden hätte gern vor 40 oder 60 Jahren andere Erzbischöfe gehabt und Konflikte vermieden; da nun aber die Wahl auf einen Bruder des Ordens gefallen ist und die Entscheidung des Papstes akzeptiert werden müsse, bittet er um Verständnis für die Haltung des Ordens und um weitere Förderung.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Pfalzgraf Ruprecht: unterrichtet ihn über die päpstliche Ernennung Johann Wallenrodes zum Erzbischof von Riga, dessen mit päpstlicher Erlaubnis erfolgenden Eintritt in den Deutschen Orden sowie die Inkorporation des Rigaer Domkapitels in den Orden; verwehrt sich gegen die unrechtmäßigen Bemühungen der Ordensgegner im Kapitel, dies durch Eingreifen der Fürsten noch zu verhindern; erklärt seine Bereitschaft, sich gegen diese vor dem Pfalzgrafen zu verteidigen, und bitter um dessen Unterstützung.
PrUB, JH I 529 – 1395 IV 8. Marienburg.
Hochmeister Konrad v. Jungingen an die (deutschen) Bischöfe betreffend die mit dem Gange der Dinge im Erzstifte Riga unzufriedenen u. auf Agitation dagegen im Reiche umherziehenden Rigaer Domherren. 2 Konzepte. - Marienburg ohne Jahr Donnerstag vor Ostern. (XLII LS o.Nr. - OBA 1, 255)
Bernhard von Granowitz bestätigt, von Bürgermeister und Rat zu Thorn zwischen 1392 und 1395 sechs halbe und zwei ganze Tonnen Groschen, Gulden und preußisches Geld erhalten zu haben, das er (als Darlehen des Herzogs von Oppeln) bei ihnen hinterlegt hatte.
PrUB, JH I 516 – 1395 IV 19. Marienburg.
Hochmeister Konrad v. Jungingen empfiehlt den Wolf v. Zolhardt Komtur zu Koblenz, Kloster Karthaus (Marien Paradeis) nimmt N. N. in die Gemeinschaft seiner guten Werke auf. Abschrift. - Marienburg 1395 Montag n. Quasim. (OBA 1, 238)
PrUB1395.04.25 – 1395 IV 25. Lübeck.
Die preussischen Ratssendeboten an die preussischen Städte: melden, dass sie Apr. 19 nach Rostock gekommen sind, und dass man, da die Mecklenburger und die Stockholmer auf dem stattgehabten Tage bei den früheren Vereinbarungen geblieben sind, Apr. 30 oder Mai 1 aussegeln werde. Wegen des Schadens haben sie mit Rostock verhandelt, können aber nichts Bestimmtes erreichen, und meinen, wenn der König nicht freigegeben werde, so dürfe man nicht auf eine redliche Antwort hoffen. Melden, dass Vitalienbrüder aus Wismar ausgelaufen und Apr. 23 vor die Warne gehommen sind, und dass Vitalienbrüder aus [dem Hafen zu] Rostock den Zuzug zu ihnen erzwungen haben. Es heisse zwar, dass dieselben gegen Gotland zu ziehen beabsichtigten, aber sie meinen, es könne auch ein Zug in den Sund beabsichtigt sein, und raten also, die Leute zu warnen. — Gescrebin zcu Rozstok am suntage misericordia Domini [13]95. (APGd., Stadtbuch II, S. 202, überschrieben: Sequitur littera Henrici Hitvelt, Henrici Damerow, Lubbrecht Zak anno 95 / Hanserezesse, I,4, 256, S. 244-45)
1395, Mai
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an den Kanzler des Herzogs von Oppeln, Meister Bernhardt: hat seinen Brief und die Register erhalten, doch kann sich der Hochmeister, wie mehrfach versichert, nach endgültiger Entscheidung der Gebietiger nicht auf den Kauf des Landes Dobrin einlassen, wie dies in den Artikeln des Registers vorgeschlagen wird; das Land soll in Verpfändung bleiben, bis der Herzog es auslöst.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Herzog Wladislaw von Oppeln: hat mehrfach deutlich gemacht, dass er sich nach Absprache mit seinen Gebietigern nicht auf den Ankauf des Dobriner Landes einlassen wird, zumal er trotz mehrfacher Aufforderung nicht den Wortlaut der Verleihungsurkunde König Ludwigs erhalten hat; bittet aber, dem Orden weiterhin gnädig zu bleiben.
PrUB, JH II 1316 – 1395 V 20. o.O.
Das Domkapitel von Samland (Propst Albertus, Dechant Johannes) vertauscht mit Bandun von Stantau Ländereien zu Stantau und Dossitten. Smakyten (Schmeckenkrug?). Zeugen: Pfarrer Herman, Bruder Albert Pfleger zu Salau, Nicolaus Logendorff, alle Domherren, Perbande von Regitten, Heinrich der alte und Hannus Kommet der neue Kämmerer von Quednau. – 1395 an Himmelfahrt Unseres Herrn. Original Pergament Siegel. Durchkorrigiert am 21. September 1528 für Phil. Queyfus. (Schiebl. XXIX 17).
1395, Juni
PrUB1395.06.00 – 1395 VI. Westminster.
König Richard II. bewilligt dem Bertram Bolte von Danzig Schadenersatz für den Verlust, welchen derselbe durch die Plünderung des in Danzig von ihm befrachteten Schiffes la Christofre von Stavoren bei der Strandung in der Nähe von Bridlington erlitten hat. — 1395 Juni […]. (London, TNA, PRO, Patent Rolls 19 Rich. II. m. 37d / Kunze, Hanseakten aus England, 279, S. 186)
PrUB1395.06.18 – 1395 VI 18. Schlochau.
Hochmeister Konrad von Jungingen an den Meister zu Livland: hat seinen Brief am heutigen Tage erhalten, kann aber noch keine genaue Antwort geben, da er seine Mitgebietiger nicht so schnell versammeln kann. Mit dem Grosskomtur und Tressler, die anwesend sind, ist er zur Ansicht gekommen, dass der Meister den Bischof von Dorpat durch eine Botschaft befragen lasse, ob der Orden Freundschaft oder Feindschaft von ihm zu erwarten habe. Der Gebietiger möge Häfen, Schlösser und Städte wohl bestellen, doch seien die dazu erbetenen 40 Gewappneten und 40 Schützen wohl nicht nötig, sondern die Einwohner genügen zur Bemannung, und auf ein halbes oder ganzes Jahr könnten einige Ordensbrüder nach Livland kommen. Den Vitalienbrüdern werde es der weite Weg schwer machen nach Dorpat zu kommen. — [13]95 Slochow am tage Marci und Marcelliani. (OF 2c, S. 35 [fol. 16r] überschrieben: Gebiteger zu Liflande in der selbin sachin. 95 / Hanserezesse, I,4, 278, S. 278 / Liv-, est- und Kurländisches UB 4, MCCCLXXVII)
PrUB1395.06.19 – 1395 VI 19. Skanör.
Die preußischen Ratssendeboten an die preußischen Städte: melden, dass sie Mai 10 nach Schonen gekommen sind und nach Ankunft der Königin [Margaretha] die Verhandlungen begonnen haben, dass man aber wegen Stockholms der Anwesenheit König [Albrechts] benötigt, und deshalb zu Lindholm in seiner und seines Sohnes [Erich] Gegenwart die Verhandlungen fortgesetzt und zu Ende geführt hat. Gestern (Juni 18) sind sie nach Skanör zurückgekehrt, heute erwarten sie die Ankunft der Königin in Falsterbo. Ehe sie abreisen, müssen alle Urkunden, über die man sich geeinigt hat, niedergeschrieben sein. Der König bleibt noch eine zeitlang in Gefangenschaft, da die Königin erst die Urkunden von den Städten besiegelt haben will und auch die Städte erst Stockholm in Händen haben wollen. Die haben mit Rücksicht auf die Besiegelung Revals beschlossen, dass einer von ihnen, sobald die Urkunden fertig sind, den anderen vorausfahren solle, um dem Hochmeister und den preussischen Städten Bericht zu erstatten, halten es auch für ratsam, dass der Hochmeister sofort von allem in Kenntnis gesetzt werde, damit er an Reval wegen Abschiebung von Sendeboten mit dem städtischen Siegel schreiben könne. Meinen, dass zu der Zeit, da der König in Freiheit gesetzt werde, wegen des von den Meklenburgern zu fordernden Schadensersatzes, sowie auch wegen der Vitalienbrüder wohl ein Hansetag gehalten werde. Die Einhändigung der Urkunden an die Königin und die Einnahme Stockholms soll zwischen Aug. 15 und Sept. 8 stattfinden, der Friede aber beginnt sogleich und soll überall durch einen Boten der Königin und einen Boten des Königs gemeinschaftlich verkündet werden, sodass bis Juli 25 die See geräumt sein muss. Zur Bewahrung Stockholms sollen Lübeck, Stralsund und Greifswald die eine Hälfte, die preußischen Städte die andere Hälfte der Mannschaft stellen. — Geschrebin zu Schonoere off Schonen am sonobunde nehst vor sente Johannis tage als her geboren wart, anno 95, sub sigillo Hinrici Hetvelt. (TLA, Papierblatt / Hanserezesse, I,4, 274, S. 272-74 / Liv-, est- und Kurländisches UB 4, MCCCLXXXI)
PrUB1395.06.19.a – 1395 VI 19. Schlochau.
Hochmeister Konrad von Jungingen an Rostock und Wismar: meldet, dass Herzog Albrecht von Mecklenburg über Reval nach Dorpat gekommen sei, und dass es heiße, derselbe gedenke mit dem ihm folgenden Vitalienbrüdern den Orden zu Livland zu verderben. Bittet, Herzog Johann und die anderen Herzöge von Mecklenburg zu unterweisen, dass sie die Schädigung des Ordens nicht zulassen. — Gegeben ut supra [1395 Jun. 19]. (OF 2c, S. 34 [fol. 15v] überschrieben: Rostok und Wismar schreib man also in der selben sachin / Hanserezesse, I,4, 280, S. 279 / Liv-, est- und Kurländisches UB 4, MCCCLXXIX)
PrUB1395.06.19.b – 1395 VI 19. Schlochau.
Hochmeister Konrad von Jungingen an den Komtur zu Schwetz: meldet, dass Herzog Albrecht von Mecklenburg über Reval nach Dorpat gekommen sei, und dass es heiße, derselbe gedenke mit dem ihm folgenden Vitalienbrüdern den Orden zu Livland zu verderben. Trägt ihm auf, Herzog Johann von Mecklenburg und die Städte Rostock und Wismar zu mahnen, dass sie die Schädigung des Ordens nicht zulassen. — [13]95 Slochow am sonobund noch Marci und Marcelliani. (OF 2c, S. 34 [fol. 15v], überschrieben: Littera missa commendatori de Swecz, dum erat in Swetia / Hanserezesse, I,4, 281, S. 279 / / Liv-, est- und Kurländisches UB 4, MCCCLXXX)
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Herzog Johann von Mecklenburg: hat von der Reise Herzog Albrechts von Mecklenburg über Reval zum Bischof von Dorpat gehört; geht davon aus, daß er nichts gegen den Orden in Livland unternehmen wird, doch folgen ihm zahlreiche Vitalienbrüder; bittet angesichts der Unterstützung des Ordens für den König von Schweden und seiner freundlichen Haltung, dafür Sorge zu tragen, daß durch diese in Livland kein Schaden geschieht.
PrUB, JH II 1317/1318 – 1395 VI 24. Riesenburg.
Bischof Johannes von Pomesanien berichtet über einen Streit zwischen seinem Vorgänger Nicolaus und den Brüdern Hannos und Peter, Söhnen des Schiban, Besitzern des Gutes Stangenberg, transsumiert eine Urkunde der Schiedsrichter Rutger von Elner, Großkomtur, Pilgerim, Kaplan des HM Winrich von Kniprode, Propst Johann von Riesenburg und Offizial Johann von der Pusilia über die Grenzen des Gutes von 1379 August 18 und kauft vom Orden, nachdem dieser das ganze Gut erworben und durch den Komtur von Christburg Johann Beffard in Besitz genommen hat, den auf bischöflichem Gebiet liegenden Teil, dessen Grenzen genau beschrieben werden, uff unserm huse Resinburg 1395, am sontage nehest vor sente Johan tage Baptiste. Zeugen: Domherren: Bruder Johannes Lubitcz, Propst, Bruder Johannes Marienwerdir, Dechant, Bruder Nicolaus Roghusen custos, Bruder Heynricus Passer scolasticus, Bruder Franciscus cantor, Bruder Bertramus, Pfarrer, Bruder Johannes Ryman, Dr. des geistlichen Rechts und des HM Jurist, Bruder Nicolaus Osterode, Hauskomtur, Bruder Conrodt, Kellermeister, Bruder Nicolaus Segehardisdorff, Domherr, Johannes von Pusilia, Offizial... Original Pergament. S. Bisch, besch. an Pgtstr.. Abgabe Danzig Abt. 6 Nr. 7. (Schiebl. L 25).
Instruktion für den Ordensgesandten, den Komtur von Rheden [Graf Rudolf von Kyburg]: soll die Kurfürsten über das Verhältnis zwischen dem Orden, Herzog Witold und dem König von Polen informieren. Witold hat für anstehende Verhandlungen über den Austausch von Gefangenen vor Juni 24 vorgeschlagen, über die friedliche Annahme des Christentums durch die Litauer zu verhandeln; der Hochmeister hat dazu den Obersten Marschall [Werner von Tettingen] entsandt. Während der Verhandlungen hat Witold zugegeben, der polnische König habe im jeden Ausgleich mit dem Orden verboten, und er hat auf ein angebliches Bündnis zwischen dem polnischen und dem Römischen König hingewiesen. Der Hochmeister fragt dazu um Rat, ebenso in Bezug auf die Forderung des Römischen Königs, ihm die Auseinandersetzung mit dem polnischen König zu überlassen, auch wenn die Christenheit insgesamt dabei Schaden erleiden könnte. Der Orden hat Nachricht von polnischen Angriffsplänen gegen Ungarn; zudem hat der polnische König die Ungläubigen durch Waffen, Harnisch, Geschosse, Büchsen und anderes mehr gestärkt und selbst mit den Türken verhandelt, die Ungarn vor kurzem schwer geschädigt haben. Der Hochmeister bittet um Schutz für den Orden.
PrUB1395.06.27 – 1395 VI 27. Sobbowitz.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Reval: meldet, dass die preußischen Sendeboten, welche zu der Königin von Dänemark hätten ziehen sollen, unterwegs gefangen genommen seien, und dass er nach Empfang eines Schreibens der Seestädte, betreffend Besendung des vor einem Jahre verabredeten Tages, keine Zeit mehr gehabt habe, nach Reval zu schicken. Er habe deshalb den Sendeboten seiner drei Städte einen seiner Gebietiger und den Grossschäffer als Bevollmächtigte Revals beigesellt. Sendet anliegend einen Bericht der preußischen Ratssendeboten an ihre Städte und bittet, diesem entsprechend Bevollmächtigte mit dem städtischen Siegel zu ihm zu schicken. Lässt dieses Schreiben der Sicherheit wegen in zwei Ausfertigungen, das eine zu Schiff, das andere zu Lande abgehen. — Gegeben czu Sonowicz in unserm hofe am sontage vor Petri und Pauli apostolorum anno nonagesimo quinto. (TLA, zwei Originale, Papier, mit briefschließendem Siegel / OF 2c, S. 37-38 [fol. 17r-v] überschrieben: Dem burgermeister und ratmannen czu Refel in Lifflande / Hanserezesse, I,4, 277, S. 277-78 / Liv-, est- und Kurländisches UB 4, MCCCLXXXI)
1395, August
Ablassbrief des Bischof Johannes von Pomesanien: verleiht allen denen, die beim Besuch der Ordenskapellen bei den von ihm genannten Gebeten und Gesängen die Knie beugen oder den Kopf senken, einen Ablass von 40 Tagen. - Datum in castro Marienburg 1395, prima die mensis Augusti. Original Pergament, S. des Bischofs wenig beschädigt. Abg. Danzig, Abt. 3 Nr. 58. (Schiebl. LIV 9).
PrUB1395.08.01 – 1395 VIII 1. Marienburg.
Die Städte Thorn, Elbing, Danzig und Reval an die Hauptleute zu Stockholm: beglaubigen den Überbringer, Hermann van der Halle, als den von ihnen eingesetzten Hauptmann zu Stockholm, und begehren, dass sie demselben das Schloss und die Festung übergeben. — Gegeven na Godes gebort drutteynhundirt jar dar na in deme vifundenegentisten jare to Marienburg des sundagis na sinte Jacobes dage dez heyligen apostoles. (APGd., Stadtbuch III, S. 24—25, überschrieben: Secuntur procuratorie Hermanni de Hallen / Hanserezesse, I,4, 284, S. 283-84 / Styffe, Bydrag, 2, 3 / UB Stadt Lübeck 4, DCXXVII)
PrUB1395.08.01.a – 1395 VIII 1. Marienburg.
Die Städte Thorn, Eihing, Danzig und Reval an Bürgermeister und Ratmannen zu Stockholm: beglaubigen den Überbringer, Hermann van der Halle, als den von ihnen eingesetzten Hauptmann zu Stockholm, und begehren, dass sie demselben huldigen und ihnen und den Städten [Lübeck, Stralsund und Greifswald] die vereinbarte Urkunde besiegeln. — 1395 an deme sundage na Jacobi. (APGd., Stadtbuch III, S. 25-26 / Hanserezesse, I,4, 285, S. 284 / Styffe, Bydrag, 2, 4 / UB Stadt Lübeck 4, DCXXVI)
PrUB1395.08.01.b – 1395 VIII 1. o.O.
Eid des preußischen Hauptmanns zu Stockholm. — [1395 Aug. 1]. (APGd., Stadtbuch III, S. 23, überschrieben: Dys yst des houbtmannes eyt / Hanserezesse, I,4, 286, S. 284-85)
PrUB1395.08.01.c – 1395 VIII 1. o.O.
Eid der dem preußischen Hauptmann zu Stockholm beigegebenen drei Ältesten. — [1395 Aug. 1]. (APGd., Stadtbuch III, S. 23, überschrieben: Dys yst der dryer eldesten eyt. Johannis Rockendorf van Thorun / Hanserezesse, I,4, 287, S. 285)
PrUB1395.08.01.d – 1395 VIII 1. o.O.
Eid der dem preußischen Hauptmann zu Stockholm beigegebenen Besatzung. — [1395 Aug. 1]. (APGd., Stadtbuch III, S. 23—24, überschrieben: Dys yst der wepenere unde schuczen eyt unde buchsenmeystere unde bogenere / Hanserezesse, I,4, 288, S. 285)
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an den Römischen und böhmischen König Wenzel: hat seinen Brief empfangen, hat aber mit dem König von Polen einen lang währenden Frieden und hofft, diesen trotz aktueller Probleme wahren zu können; dagegen ist der mit Russen und Litauern zuvor geschlossene Waffenstillstand dem Orden und der Christenheit schädlich gewesen, da diese ihre Zusagen nicht gehalten haben; die von ihm vorgeschlagene Angelegenheit ist angesichts der Pflichten des Ordens in Bezug auf den Heidenkrieg nicht ohne das große Kapitel des Ordens und die Gebietiger aus Deutschland, Livland und den anderen Ländern zu entscheiden; bittet trotzdem, dem Orden günstig gestimmt zu bleiben; Hochmeister und Orden beten für das Wohl des Königs.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an die Herzöge Barnim und Wartislaw von [Pommern-]Stettin: betont in Entgegnung auf ihre Vorwürfe, dass er und der Orden keineswegs Herzog Otto von [Pommern-]Stettin um seine Rechte im Erzbistum Riga bringen wollen; vielmehr habe der Papst einen anderen Kleriker zum Erzbischof von Riga bestimmt, und dem müsse man folgen; bittet sie, den Orden weiterhin zu unterstützen.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Deutschmeister [Johann von Ketze]: soll in der Angelegenheit des Ordens gegen den Römischen König [Wenzel], in der die gesamte Christenheit zu Schaden kommen kann, den Rat der Kurfürsten einholen; sendet in Kopien die Botschaften des Ordens an andere Fürsten sowie zwei Schreiben des Römischen Königs und eine Antwort des Ordens, damit er sich danach richten kann.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Deutschmeister [Johann von Ketze]: soll nach Ankunft des Briefs nach dem Komtur von Koblenz [wohl Gerhard von Fischenich] schicken, auch die beigefügten Kopien zur Kenntnis nehmen; soll dann mit dem Komtur zu den Kurfürsten reisen, namentlich zum Pfalzgrafen Ruprecht und zum Mainzer Erzbischof, und dort die [nicht ausdrücklich angesprochene] Angelegenheit darlegen, nicht als Klage, sondern mit der Bitte um Rat, damit der Orden nicht beim Römischen König in Ungnade fällt; ebenso sollen sie sich an die Erzbischöfe von Trier und Köln wenden und dem Hochmeister die Antworten mitteilen.
PrUB, JH I 530 – 1395 VIII 15. Abo.
Vertrag des Ritters Knut Boessoen mit Jacob Abrahamessoen wegen des Schlosses u. der Vogtei Abo pp. Abschrift. Abo 1395 an assumptio U. L. Fr. Transsumpt v. 21. April 1397. (XXXI 24 - OBA 1, 257 / Stysse bydrag I S. 200 ff.)
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an den Komtur von Elbing [Siegfried Walpot von Bassenheim]: weist ihn nach Rücksprache mit Großkomtur und Treßler an, für die Arbeiten am Graben von Labiau bis an den Pregel 75 Mann mit Werkzeugen und Verpflegung auszurichten, dazu einen Bruder und zwei Schulzen sowie Schiffe, um Personen und Ausrüstung zu transportieren; sendet den Vogt von Leske [Friedrich von Hechenreyt (Herret)], wird auch den Komtur von Christburg [Johann von Beffart] auffordern, einen Bruder mit seinen Leuten zusammen zu senden.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Herzog Philipp von Burgund: kündigt ihm seinen Großschäffer Johann Tirgard als Gesandten an; macht ihm ein Kriegszelt zum Geschenk, das in Preußen angefertigt wurde.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Königin Margarethe von Dänemark [und Norwegen]: dankt für die gütige Aufnahme seiner Gesandten, kündigt ihr eine neue Gesandtschaft an und sichert allen ihren Untertanen sicheres Geleit zu.
PrUB1395.08.26 – [1395] VIII 26. [Brügge].
Der deutsche Kaufmann zu Brügge an den nächsten preußischen Städtetag: rechtfertigt sich u.a. wegen der Verhansung des Großschäffers von Marienburg, der 1391 die gegen Flandern verhängte Handelssperre übertreten hätte. Habe wegen des Pfahlgeldes den gemeinen Kaufmann schon wiederholt vor Schaden gewarnt und wolle dies auch in Zukunft in der Versammlung des Kaufmanns tun. (Hansisches UB 5, 200, S. 102 / Hanserecesse I,4, 291)
1395, September
PrUB1395.09.03 – 1395 IX 3. o.O.
Hermann van der Halle [an die preußischen Städte:] meldet, dass ihm und den Lübeckern Aug. 31 Stadt und Schloss Stockholm überantwortet sind. Herzog [Johann von Mecklenburg] hat sie gebeten, diejenigen, welche sich mit Erlaubnis König [Albrechts] eigene Häuser auf der Vorburg erbaut haben, dort wohnen bleiben zu lasse. Sie haben die Entscheidung der Versammlung [zu Helsingborg] vorbehalten. Sept. 1 ist auch Magnus von Alen aus Stralsund in Stockholm angekommen. Den [bisherigen] Vögten hat er mit Jordan Pleskow zusammen auf eine Büchse und Küchengerät 230 m. schwedisch geliehen, damit sie es nicht zum Schaden des Schlosses mit sich hinwegnahmen. Ersucht um die Zusendung von Geld und verschiedenen Gegenständen. Meldet, dass in den Scheeren viele Seeräuber liegen, von denen sie gern befreit wären. — Datum anno etc. 6 feria post Egidii [1395]. (APGd., Stadtbuch II, S. 208, überschrieben: Sequitur littera Hermanni de Halle / Hanserezesse, I,4, 292, S. 290-91 / Styffe, Bydrag, 2, 5 / UB Stadt Lübeck 4, DCXXIX)
PrUB1395.09.05 – 1395 IX 5. o.O.
Hermann [von der Halle an die preußischen Städte]: meldet, dass er 40 m. preußisch auf sie übergekauft habe und bittet um Bezahlung derselben an Gottschalk Nase. Ersucht um Zusendung verschiedener Gegenstände. — Datum die dominic[a] 6 post Egidii meo sub sigillo [1395]. (APGd., Stadtbuch II, 209, überschrieben: Sequitur alia ejus dem Hermanni / Hanserezesse, I,4, 293, S. 291 / Styffe, Bydrag, 2, 6)
PrUB, JH II 1320 – 1395 IX 7. Soldau.
Hochmeister Konrad von Jungingen transsumierte und bestätigt dem Gunter, Peczke, Jeschke und Myrke von Waysel die Handfeste Winrichs von Kniprode über Waschulken (Kreis Neidenburg) von 1359 September 29. ... gegebin ... Soldow 1395 am dinstage vor unser lieben frouwen tage als sie geboren wart ... Zeugen: Bruder Wilhelm von Helfenstein, Großkomtur; Bruder Girlach Monich, Komtur zu Osterode, Herr Niclas, unser Kaplan; Johann von Pfirten, Eberhard von Wallenfels unser Kompan, Matthias und Hewke unser Schreiber. Original Pergament. An Pressel Rest des schwarzen Hauptsiegels mit rotem gut erhaltenem Rücksiegel. Abgabe des Lehrers Franz Torkler in Waschulken. Vorgang nicht zu ermitteln. Acc. 143/37. (Schiebl. XXIV 117).
PrUB1395.09.08 – 1395 IX 8. Helsingborg.
Die Städte Lübeck, Stralsund, Greifswald, Thorn, Elbing, Danzig und Reval beurkunden, dass sie der Königin Margaretha für die von ihr bis 1398 Sept. 29 in Freiheit gesetzten König Albrecht [von Schweden] und seinen Sohn, Herzog Erich, Bürgschaft geleistet haben, dass sie der Königin entweder dieselben wieder ausliefern oder das Lösegeld bezahlen oder Stockholm überantworten wollen, und dass die Königin sich durch den betreffenden Vertrag ihres Rechtes nicht begeben habe. Die Städte Hostock, Wismar und Stockholm beurkunden, dass sie dieser Bürgschaft beitreten. — Gegeven tho Helzingborch na Godes bort 1300 jar dar na in dem 95 jare up unser vruwen dach, alse se geboren wort. (Ledraborg, Handschrift, fol. 211r-15r / StA Stralsund, Handschrift, fol. 2a—3a / APGd., Stadtbuch III, S. 7-9 / Hanserezesse, I,4, 266, S. 259-62 / Liv-, est- und Kurländisches UB 4, MCCCLXXXIX)
PrUB1395.09.08.a – 1395 IX 8. Helsingborg.
Die Städte Lübeck, Stralsund, Greifswald, Thorn, Elbing, Danzig und Reval beurkunden, dass sie Stockholm als Pfand für das Lösegeld König Albrechts [von Schweden] und seines Sohnes Erich, für das sie Bürgschaft geleistet, in Besitz genommen haben, und es König Albrecht und seinem Sohne, wenn sie in die Gefangenschaft zurückkehren oder das Lösegeld bezahlen sollten, wiedergeben, andernfalls der Königin Margaretha überantworten wollen, und dass König Albrecht und sein Sohn sich durch den betreffenden Vertrag ihres Rechtes nicht begeben haben. — Gegeven tho Helzingborch nae Godes bort 1300 jaar dar na in dem 95 jaare uppe der hochtiid unser leven vrowen, alse se geboren wart. (Ledraborg, Handschrift, fol. 220v / StA Stralsund, Handschrift / APGd., Stadtbuch III, S. 18 / Hanserezesse, I,4, 267, S. 262-63)
PrUB1395.09.08.b – 1395 IX 8. Helsingborg.
Königin Margaretha verspricht, den Städten Lübeck, Stralsund, Greifswald, Thorn, Elbing, Danzig und Reval für den Fall, dass ihnen Stockholm entfremdet werden sollte, zur Wiedergewinnung desselben behilflich zu sein. — Gegeven to Helsingborch na Godes bort 1300 jar darna in dem 95 jare up unser vrowen dach, alse se ge boren wart. (Ledraborg, Handschrift, fol. 215r-216r / StA Stralsund, Handschrift / APGd., Stadtbuch III, S. 9-11 / Hanserezesse, I,4, 270, S. 268-70/ Liv-, est- und Kurländisches UB 4, MCCCXC)
PrUB1395.09.08.c – 1395 IX 8. Stockholm.
Die Städte Lübeck, Stralsund, Greifswald, Thorn, Elbing, Danzig und Reval versprechen, die Einwohner Stockholms bei ihren alten Rechten zu lassen, ihnen gegen Verunrechtungen anderer Beistand zu leisten, und für den Fall, dass sie Stockholm der Königin Margaretha übergeben müssen, sowohl den Einwohnern, wie auch dem gemeinen Kaufmann, die Bestätigung ihrer Privilegien zu erwirken. — Gegeven tho deme Stokholme na Godes bort 1300 jaar in dem 95 jare up de hochtiid unser vrowen, also de geboren wart. (Ledraborg, Handschrift, fol. 222r-23r / StA Stralsund, Handschrift / APGd., Stadtbuch III, S. 20 / Hanserezesse, I,4, 271, S. 270-71)
PrUB1395.09.08.d – 1395 IX 8. Helsingborg.
Königin Margaretha gelobt, den Städten Lübeck, Stralsund, Greifswald, Thorn, Elbing, Danzig und Reval oder ihren Hauptleuten, welche in ihrem Namen Stockholm innehaben, während der nächsten drei Jahre jährlich 2000 m. lübisch bezahlen zu wollen. — Gegevend tho Helzingborch na Godes bort 1300 jar dar na in dem 95 jare up de hochtid unser vrowen, alse se geboren wart. (Ledraborg, Handschrift, fol. 233r-v / StA Stralsund, Handschrift / APGd., Stadtbuch III, S. 11 / Hanserezesse, I,4, 273, S. 272-73)
PrUB1395.09.08.e – 1395 IX 8. [Rostock].
Die Städte Rostock und Wismar beurkunden, dass sie den Städten Lübeck, Stralsund, Greifswald, Thorn, Elbing, Danzig und Reval auf drei Jahre jährlich 1000 m. lübisch für die Bewahrung Stockholms bezahlen wollen. — [Gegeven to Rozstok na Godes bort 1300 dar na in dem 95 jare up de hochtiit unser vrowen, alse se geboren wart]. (Ledraborg, Handschrift, fol. 223v / StA Stralsund, Handschrift, fol. 9v / APGd., Stadtbuch III, S. 11-12 / Hanserezesse, I,4, 274, S. 272-74)
Die Domherren von Pomesanien Johannes Marienwerder und Johannes Rymann an Papst [Bonifaz IX.]: berichten über die Visionen und Wunder der heiligen Dorothea, insbesondere über ihre Aussagen über den Papst und über das Schisma; bitten um ihre Heiligsprechung.
Die Domherren von Pomesanien Johannes Marienwerder und Johannes Rymann an Papst [Bonifaz IX.]: berichten über die Witwe Dorothea und beantragen ihre Heiligsprechung.
Hochmeister Konrad von Jungingen an den Papst Bonifaz IX. und an das Kardinalkollegium: ersucht, auch im Namen der Ordensbrüder, des Klerus und der Einwohner des Landes Preußen, um die Heiligsprechung der verstorbenen Witwe Dorothea.
Neun Doktoren und Magister des Kirchenrechts, der freien Künste und der Medizin sowie Pfarrer ersuchen den Papst [und das Kardinalskolleg] um die Heiligsprechung der verstorbenen Dorothea von Montau.
Hochmeister Konrad von Jungingen an den Patriarchen von Grado [Petrus]: rühmt die Witwe Dorothea und bittet, das bei Papst und Kardinälen beantragte Kanonisationsverfahren zu fördern. - Marienburg Pomezan[iensis] dyoc[esis] anno domini etc. xcv[to] xj die mensis Septembris.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an den Kardinal von Neapel [Henricus de Minutolis, den Protektor des Ordens]: bittet um die Förderung der Kanonisation der wundertätigen, durch Bußübungen und innere und äußere Wunden heiligmäßigen Witwe Dorothea. - Marienburg Pomezan[iensis] dioc[esis] anno domini etc. xcv[to] xj die Septembris.
Bischof Johannes von Pomesanien nimmt auf Bitten seines Kapitels die Einrichtung einer Vikarie bzw. eines mit 10 Mark aus den Einkünften des Kapitels dotierten Benefiziums vor und setzt den Pfarrer zu Holland, Magister Bartholomäus, auf Lebenszeit als Vikar ein; dieser wird von Gottesdienstpflichten befreit; vielmehr wird für vier Mark ein weiterer Geistlicher mit diesen Aufgaben betraut; nach dem Tode des Pfarrers kann das Kapitel frei einen Nachfolger benennen, auch kann es ungeeignete Vikare und weitere Geistliche von ihren Aufgaben entbinden.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Markgraf Wilhelm von Meißen, Landgraf zu Thüringen: dankt für einen Einhornknochen; lehnt ein Bündnis mit König [Sigismund] von Ungarn, Herzog Albrecht von Österreich und Markgraf Jobst von Mähren gegen den König von Polen ab, weil ein alter Friede mit Polen besteht, den der Orden seither gehalten hat, obwohl ihm täglich durch das Reich Polen Unrecht geschieht; der Komtur von Rehden [Graf Rudolf von Kyburg] wird ihn unterrichten, wie der polnische König die Ungläubigen unterstützt. Der vom Markgrafen vorgeschlagene Erwerb der Neumark kann vom Orden wegen seiner anderen Aufgaben im Kampf gegen die Ungläubigen nicht zusätzlich geleistet werden; bittet um Schutz für den Orden.
PrUB1395.09.29 – 1395 IX 29. o.O.
Hermann van der Halle an die preußischen Städte: ersucht um die Zusendung verschiedener Gegenstände. Meldet, dass er den bisherigen Vögten auf eine Büchse und Küchengerät 123 m. schwedisch geliehen, schon gegen 40 Mark vorgeschossen und deshalb Geld nötig habe. Fragt an, wie es mit den vielen Knechten gehalten werden solle, die Preußen haben wohl 50 Knechte, die Lübecker und die Stralsunder nur 10. Meldet, dass Sten Bentsson und sein Bruder Thure in Stockholm gewesen seien und auch für diejenigen freien Verkehr verlangt haben, welche bei der Einnahme Stockholms durch die städtischen Hauptleute die Stadt verlassen hätten. Um die Vitalienbrüder [aus den Scheeren] los zu werden, bedürfe man zweier großer Schiffe und zweier Ballinger. Ersucht um eine Abschrift des von König [Albrecht] und der Königin [Margaretha] besiegelten Friedebriefes. — Datum Stokholm anno Domini 1395 in die sancti Michaelis archangeli. (APGd., Stadtbuch II, 211, überschrieben: Sequitur littera Hermanni de Halle / Hanserezesse, I,4, 296, S. 293-94 / Styffe, Bydrag, 2, 7)
PrUB1395.09.29.a – 1395 IX 29.[Lübeck].
Zusatz der preussischen Ratssendeboten zum Rezess von 1395 Sept. 29. (APT, Handschrift, vol. I, fol. 116r, überschrieben: Dyt sint dy artikele van dem Stokholme / Hanserezesse, I,4, 309, S. 305-06)
1395, Oktober
PrUB, JH II 1321. – 1395 X 17. Bischofsburg.
Handfeste der Stadt Bischofsburg, ausgestellt von dem Bischof Heinrich von Ermland. Lokator Johann Mokyn. Feld Rychenbach. Zeugen: Domvikar Arnold Langhe. Nicol. Crossen Pfarrer in Grossendorf, Eler Koningsberg Bürger zu Rössel, Jacob Rosenow aus Bischofstein Landmesser und Johann Buchsen Landedelmann (vasallus). – Bischofsburg 1395, 17. Die m. oct. Original Pergament Seite. Codex diplomaticus Warmiensis III Nr. 306. Depositum. Deutsche Übersetzung, Pergament mit S. (15.Jhdt.). Gleichfalls Depositum. (Schiebl. XXV 20,21).
1395, November
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an König Albrecht von Schweden: kann seiner Bitte, diejenigen, die im Zuge der kriegerischen Auseinandersetzungen gegen preußische Kaufleute vorgegangen sind, in Preußen mit ihren Waren aufzunehmen und zu fördern, zur Zeit nicht entsprechen, da viele der preußischen Kaufleute nicht im Lande sind und es so möglicherweise zu Übergriffen käme; ansonsten können die Untertanen des Königs wie bisher in Preußen handeln; weiß noch nichts über die Ergebnisse der noch andauernden Beratungen der Hansestädte, trotz preußischer Beteiligung, wird seine Städte aber ermahnen, die Seinen zu unterstützen.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an den Meister von Livland [Wennemar von Brüggenei]: legt auf Anfrage des Meisters im Hinblick auf die Inkorporation des Rigaer Kapitels dar, in welcher Weise in den Domkirchen des Ordens in Preußen bei der Wahl der Domprälaten verfahren wird; beschreibt die Aufgabe der Ämter im Kapitel, die Wahl und die zu besetzenden Ämter (Propst, Dekan, Kustos, Scholaster, Kantor, Pfarrer, Ämter des Kapitels allein); das Rigaer Kapitel soll entsprechend angewiesen werden; der Erzbischof wurde durch ein Schreiben des Hochmeisters ermahnt, dem Orden die Treue zu halten.
PrUB1395.11.10 – 1395 XI 10. Grebin.
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Reval: dankt für die Absendung des Bürgermeisters Johann Stolzenfuss zu dem Tage [zu Helsingborg]. Verweist wegen der stattgehabten Verhandlungen und der gefassten Beschlüsse auf den mündlichen Bericht desselben, und begehrt, ihn selbst Revals Gutdünken darüber wissen zu lassen. — Gebin uff unsirm hofe Grebyn an sente Mertins obund anno 95. (TLA, Original, Papier, mit briefschliessendem Siegel / Hanserezesse, I,4, 321, S. 313-14)
PrUB1395.11.12 – [1395] XI 12. Elbing.
Elbing an Reval: auf Bitten seines Mitbürgers Heinrich Paleborn hatte vor einiger Zeit der Danziger Bürger Johann Rester den Heinrich van der Hoghe in Reval ersucht, 45 dem Paleborn gehörende weiße Thornsche Laken bis zu dessen Ankunft in Reval in Verwahrung zu nehmen. Bittet, Heinrich van der Hoghe oder den sonstigen Verwahrer der Laken zur deren Ablieferung an den Überbringer Paleborn oder dessen Bevollmächtigten zu veranlassen, und garantiert wegen Nachmahnung. - Up den vridach negest na Martini. (TLA, Original / Hansisches UB 5, 211, S. 106-07 / Livländisches UB 4, 1397)
PrUB1395.11.17 – [1395] XI 17. o.O.
Der Danziger Schiffer Ludeke Knoep bekundet seinen Vergleich mit Lübeck wegen seines von der Stadt gecharterten Holks, spricht die Stadt von Forderungen wegen seines Schiffs und Solds frei. Vermittlung der Lübecker Gherd van Atendorn, Bürgermeister, Heyno van Hachede und Johan van Stove, Ratsherren, auf Lübecker und Cord Kueme Ritter, Eghard Celmerstorp und der Danziger Schiffer Johann Hoep auf seiner Seite. - Datum anno domini 13[9]5 feria quarta post festum beati Martini. (AHL, Borussica, 54, Original mit Siegel / Hansisches UB 5, 211, S. 107)
PrUB1395.11.25 – 1395 XI 25. Marienburg.
[Hochmeister Konrad von Jungingen] an König Albrecht von Schweden: dankt für sein durch den Ordensbruder Johann Nuwenrode übersandtes freundliches Schreiben. Bittet, seine Mannen anzuhalten, dass sie die Feinde des Ordens nicht unterstützen, und seine Häfen denselben nicht zu öffnen, sowie auch um sicheres Geleit für diejenigen, welche durch [Mecklenburg] nach Preußen oder sonst gegen die Ungläubigen ziehen wollen. — [13)95 am tage sancte Katherine der junefrouwen. (OF 2c, S. 51 [fol. 24r], überschrieben: Dem konige czu Sweden / Hanserezesse, I,4, 327, S. 317)
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Herzog [Ladislaus] von Oppeln: versichert, daß der Orden das Land Dobrin niemals an andere weitergeben wird und die geschlossenen Verträge einhält; hat den Ankauf des Landes nicht in den Verträgen gefunden, die er ihm in Kopie zugesandt hat; bittet zum wiederholten Male um die Zusendung der Privilegien des Herzogs, die ihm den Verkauf des Landes Dobrin erlauben; bittet zugleich, von den Zinsen ungemahnt zu bleiben, da der Orden für die Verteidigung des Landes gegen die Gegner des Herzogs hohe Aufwendungen hatte.
PrUB, JH II 1322 – 1395 XI 28. Redemyn.
Niclos von Redemyn schuldet dem HM Konrad von Jungingen 120 Mark unter Bürgschaft seines Vaters Ritter Ywan von Redemyn. – Redemyn 1395 Sonntag vor Andreas. Original Pergament. SS. der beiden Redemyn. (Schiebl. 95 Nr. 48).
1395, Dezember
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Königin Margerethe von [Dänemark,] Schweden und Norwegen: antwortet auf ihre Anfrage, was von Preußen aus zur Bekämpfung der Seeräuber geschehen werde, dass die preußischen Städte schon mit den anderen Hansestädten Verbindung aufgenommen haben, um über Maßnahmen zu beraten; auch der Meister von Livland wurde schon zu Gegenmaßnahmen aufgefordert; bittet um ihre Hilfe, da einige ihrer Untertanen die Seeräuber unterstützen; dankt für einen Zelter.
PrUB1395.12.06 – 1395 XII 6. o.O.
[Die preussischen Städte an Lübeck]: melden, dass sie dem [Sept. 29] zu Lübeck gefassten Beschluss, wegen des Pfundgeldes bis [1390] Jun. 24 zu warten, nicht folgen können, sondern von Dez. 25 ab Pfundgeld erheben wollen. Vei der Verteidigung wollen sie dem dort gefassten Beschluss folgen, unter der Bedingung jedoch, dass die anderen Städte demselben ebenfalls nachkommen. — [1395 Dez. 6.] (APT, Handschrift, vol. I, fol. 117r / APGd., Stadtbuch II, S. 316 / Hanserezesse, I,4, 325, S. 316)
PrUB, JH II 1323. – 1395 XII 20. o.O..
Friedrich von Wallenrode Komtur zu Rhein verleiht Herrn Kirstan von Olsen 1 Hufe unterhalb Swerwerkaym (Scharkeim) zur Hülfe seiner Mühle auf dem Sayn. Zeugen: Heinrich Swillebrun Hauskomtur zu Barten, Heydecke Pfleger zu Rastenburg, Sperwersecke Kompan – 1395 Abend s. Thomas. Original Pergament Seite. (Schiebl. XXVI 15).
PrUB1395.12.21 – 1395 XII 21. Stockholm.
Hermann van der Halle an die preußischen Städte: meldet, dass das Schiff mit den verlangten Gegenständen angekommen sei, und wünscht zu Anfang des Jahres eine neue Sendung, da es sich empfehle, statt des Geldes Malz und Mehl zu schicken. Magnus von Alm, der Hauptmann Stralsunds, ist von den Lübeckern anerkannt. Begehrt, dass sie ebenfalls einen zweiten Hauptmann senden, und dass jede Stadt den Ihrigen schreibe, wer von den beiden Hauptleuten entlassen werde, müsse nach Hause ziehen. Arnd Stuke ist mit seinen Genossen [im Hafen] erschienen, ist aber, da man ihm das Geleit nicht in der verlangten Ausdehnung hat bewilligen wollen, wieder fortgesegelt. Die übrigen Friedensbrecher haben ebenfalls Geleit begehrt und sind wieder fortgesegelt, entweder nach Gotland oder nach Rostock oder Wismar. Viele Vitalienbrüder sind von den Schweden in Dienst genommen. Meldet, dass sich die Hauptleute in Schloss und Vorburg geteilt haben, vorläufig auf ein Jahr und unter Vorbehalt der Genehmigung seitens ihrer Städte. Fragt an, wie er es mit der von Stockholm besiegelten Urkunde halten solle. Meldet, dass Algud Magnusson einen Teil der Vitalienbrüder geleitet habe, und [nachträglich,] dass derselbe Dez. 2 in Stockholm anwesend gewesen sei und dies in Abrede gestellt habe. — Datum Stocholmis in festo sancti Thome anno Domini [13]95. (APGd. / Hanserezesse, I,4, 334, S. 322-24 / Styffe, Bydrag, 2, 8)
PrUB1395.12.31 – 1395 XII 31. Lübeck.
Lübeck an die preußischen Städte: antwortet, es wolle ihr Schreiben den andern Städten, von denen es noch keine Antwort erhalten habe, mitteilen, vermutlich aber würden wohl alle zusammen bei der Verteidigung bleiben. Wegen des Pfundgeldes ist auf dem Tag [Sept. 29) zu Lübeck beschlossen worden, bis Jun. 24 davon abzustehen, und Lübeck rät, bis dahin zu warten. — Scriptum nostro sub secreto in profesto circumcisionis Domini [1395]. (APGd., Stadtbuch II, S. 215; überschrieben: Sequitur littera consulum Lubicensium / Hanserezesse, I,4, 326, S. 316-17)