Im Folgenden werden die mittelalterlichen Rechtsquellen vorgestellt. Darunter fallen nicht alle Quellen, die rechtliche Aspekte behandeln, sondern nur die, die aus einer Absicht rechtlicher Art entstanden sind. Es ist dabei zu bedenken, dass Rechtsquellen (wie auch Verwaltungsschrifttum) im Gegensatz zu historiographischen und hagiographischen Quellen dokumentarischen Charakter haben. Ein Rechtsakt wird zur Erinnerung festgehalten, mit meist (zumindest halbwegs) offiziellem und (fast immer) normativem Charakter. Die Rechtsnorm und nicht der Rechtszustand spiegelt sich in diesen Quellen, da es sich im Mittelalter um reaktives Recht handelte, d.h., wenn eine Sache verboten wird, dann kann davon ausgegangen werden, dass sie praktiziert wurde. Wiederholen sich solche Verbote, dann zeigt sich damit eben nicht ihre Wirksamkeit, sondern vielmehr ihre Unwirksamkeit. Verbote und Gebote betrafen alle Sphären des menschlichen Lebens, so dass diese Quellengruppe auch reichhaltige Informationen zur Sozial- und Gesellschaftsordnung bereithält. Nach der Urheberschaft lässt sich zwischen Rechtsquellen des weltlichen und kirchlichen Raums differenzieren, was inhaltlich oftmals aber keinen Unterschied bedeutet. Überschneidungen sind deshalb in der folgenden Einteilung nicht immer vermeidbar.
lastchange: 07-01-2008