Tradition und Überrest

3. "Überreste"

Unabsichtlich dient jede Quelle der historischen Erkenntnis, die "unmittelbar von den Begebenheiten übriggeblieben" und nicht zum Zweck der Unterrichtung der Mit- und Nachwelt sondern zweckfrei oder aus anderen Gründen entstanden ist. Im einzelnen sind dies (zu trennen nach dem zweiten Kriterium):

  1. die Sachüberreste (Gebäude, Kunstgegenstände, Gegenstände des täglichen Gebrauchs wie Geräte, Kleidung, Möbel, Waffen, Wappen, Münzen, körperliche Überreste wie Skelette u.a.);
  2. abstrakte Überreste (Institutionen, Rechts- und Verfassungszustände, Sitten und Gebräuche, Sprache, Sprachformen, Orts- und Flurnamen u.a.);
  3. Schriftgut, das aus geschäftlichen oder privaten Bedürfnissen der jeweiligen Gegenwart entstanden ist (d.h. im wesentlichen archivalische Quellen wie Gesetze, Verträge, Privilegien, Mandate, Schenkungs-, Kaufs-, Verkaufsurkunden, Geschäftsbriefe, Gerichts-, Verwaltungsakten, politischer Briefwechsel, Protokolle, Rechnungsbücher; dazu private Briefe, Dichtung, wissenschaftliche Werke, Unterhaltung und anderes, soweit es nicht im Hinblick auf die jeweils verfolgte Absicht betrachtet wird).

4. "Tradition"

Absichtlich zum Zweck historischer Unterrichtung geschaffene Quellen, "was von den Begebenheiten übriggeblieben ist, hindurchgegangen und wiedergegeben durch menschliche Auffassung"; dazu gehören im wesentlichen die schriftlichen Quellen. Zu unterscheiden sind dabei:

  1. die literarischen Quellen historischen Inhalts, und zwar.
    1. primär mündlich überlieferte wie Mythen, Sagen, historische Lieder, genealogische oder historische Erzählungen;
  2. ab. schriftlich überlieferte wie Annalen, Chroniken, Biographien, Memoiren u.a. zeitgenössische Geschichtsdarstellungen;
  3. im weiteren Sinne die Publizistik, d.h. Flugblätter, Zeitungen, politische Zeitschriften, auch zu politisch-propagandistischen Zwecken erstellte Briefe und Briefsammlungen.

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