Die Quellen der Genealogie 2

Turnier- oder Wappenbücher

Turnier- oder Wappenbücher wurden hauptsächlich angelegt, um die Teilnehmer eines Turniers, eines Festes oder eines Krieges und deren Wappen festzuhalten oder um ein Register von gegebenen Wappen anzulegen. Schon Kaiser Maximilian nutzte Turnierbücher, um etwas über seine Abstammung herauszufinden. Außer in England sind leider nur wenige Turnierbücher erhalten.

Bürgerbücher verzeichnen die Aufnahme einer Person oder einer Familie als Neubürger einer Stadt, die dann auch das Bürgergeld entrichten und den Bürgereid leisten mussten. Bürgerrechtslisten oder -rollen sind bereits seit dem 13. Jahrhundert überliefert. Das erste Zeugnis dieser Art stammt aus dem Jahr 1288 in Bremen. Bürgerbriefe dokumentierten den Besitz des städtischen Bürgerrechts. Später wurden diese Listen zu administrativen und militärischen Zwecken angelegt, die die gesamten Einwohner und nicht nur die Bürgerschaft erfassen sollten. Volkszählungslisten und Wählerverzeichnisse können für die neuere Zeit als Quelle nützliche Dienste leisten.

Memorialüberlieferung

Mit der Memorialüberlieferung entdeckte G. Tellenbach eine neue Quellengattung. In Gedenkbüchern von Klöstern sind Personen oder Personengruppen eingetragen, die sich als Stifter und Wohltäter des Klosters bewiesen haben. Ihnen gedachte man während des Gottesdienstes. Die Necrologien, die auch zur Memorialüberlieferung gehören, waren nach dem Todestag der zu gedenkenden Personen geordnet.

Auch Immatrikulationsregister (Matrikel) von Universitäten und Hochschulen enthalten den Namen des Studenten, das Datum der Aufnahme und seine Herkunft. Da diese Listen bis in das 18. Jahrhundert auf Latein geschrieben wurden, wurden meist auch die Namen latinisiert, was bei der Identifizierung einige Probleme bereiten kann. Auf der Suche nach genealogischer Erkenntnis im studentischen Bereich können aber auch ebenso Schüler- und Lehrerverzeichnisse, Dissertationen - sie enthalten meist einen Lebenslauf - oder Korpslisten und Altherrenverzeichnisse herangezogen werden.

Adelsalmanache, Hofkalender und Staatshandbücher

Druckwerke: Am Ende des 17. Jahrhunderts kommen die ersten Adelsalmanache, Hofkalender und Staatshandbücher auf, die regelmäßig von dem Personenbestand der adeligen Geschlechter Europas berichten. Am berühmtesten ist der 1764 zum ersten Mal veröffentliche "Gotha". Anfangs als "Gothaische Hofkalender zum Nutzen und Vergnügen" erschienen, ist seit 1951 die Bezeichnung "Genealogische Handbuch des Adels" der offizielle Name. Ab 1889 wurde als Gegenstück zum adeligen Gotha das "Genealogische Handbuch bürgerlicher Familien" publiziert, welches sich ab 1911 "Bürgerliches Geschlechterbuch" nennt. Seit dem 18. Jahrhundert sind des Weiteren zahlreiche Adelslexika und biographische Nachschlagewerke herausgekommen. Der Nutzen dieser Bücher als Quelle muss nicht extra unterstrichen werden.

Adelsmatrikel

Ab dem Anfang des 19. Jahrhunderts gab es Heroldsämter, die als staatliche Behörden die dem Adel zustehenden Standesgrade beaufsichtigten. Adelsmatrikeln waren spezielle Übersichten, die die adeligen Geschlechter aufführten. 1919 wurden die Heroldsämter aufgelöst und, nachdem 1920 die privilegierte Stellung des Adels aufgehoben wurde, wurden von der "Deutschen Adelsgenossenschaft" die "Gothaischen Genealogischen Taschenbücher" zur Adelsmatrikel erklärt. Adelsbriefe wurden bei Adelsverleihungen ausgestellt, woraus der Unterschied zwischen Uradel und Briefadel entstand. Ursprünglich hatte nur der Kaiser oder der König das Recht zu adeln, aber allmählich hatten auch die deutschen und italienischen Fürsten dieses Recht bekommen. Der erste Adelsbrief wurde 1360 von Karl IV. ausgestellt. In diesem Zuge wurden zur Wappenverleihung oder Wappenbesserung auch Wappenbriefe ausgestellt.

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