Vorige Seite Nächste Seite
Die Genealogie beschäftigt sich mit Verwandtschaftsverhältnissen. Ein erster Grundbegriff ist "Familie", unter dem zunächst in antiker Tradition auch die Dienerschaft, das Gesinde oder die Hausgenossenschaft verstanden wurde. Im Mittelalter konnte man unter Familie jede Gemeinschaft verstehen. Seit dem 16. Jahrhundert ist die engere Verwandtschaftsfamilie gemeint, bis zum 18. Jahrhundert allerdings unter Einschluss des ledigen Hausgesindes. Erst seit der Industrialisierung versteht man unter "Familie" die Kleinfamilie, die aus den Eltern und den unselbstständigen Kindern besteht. Verwandtschaft entsteht aus Geburt und Heirat und gründet sich auf Abstammung (Filiation) von den gemeinsamen Voreltern und dem auf Vorelternteilen beruhendem Verhältnis zueinander (Konsanguinität). Der Begriff "Sippe" umfasst in der Regel eine nicht scharf umrissene Gruppe miteinander verwandter Personen. In einem engeren Sinne ist die Gesamtverwandtschaft eines einzelnen Menschen gemeint. Aufgrund der Konnotationen, die dieser Begriff durch den nationalsozialistischen Gebrauchs erhalten hat, sollte auf ihn heute verzichtet werden.
Man unterscheidet in der Genealogie zwischen Agnaten und Kognaten. Agnaten sind Verwandte im Mannesstamm (mittelalterlich hießen sie Schwert-, Speer- oder Gemagen) und Kognaten sind Verwandte im weiblichen Stamm (Spill-, Spindel- oder Kunkelmagen). Seitenverwandtschaft (Kollaterale, Transversale) besteht bei Personen, die von einer dritten Person abstammen (Geschwister, Cousin und Cousine). Verwandtschaft ist aber nicht mit der Schwägerschaft (Affinität) gleichzusetzen, die durch Anheirat entsteht. Ehepartner von Verschwägerten zählen nicht zur Schwägerschaft, sondern zur Schwippschwägerschaft.
Genealogische Untersuchungen können in zwei Richtungen geführt werden. Man kann die Aszendenz (Vorfahrenschaft) oder die Deszendenz (Nachfahrenschaft) untersuchen. Es ist auch möglich, beide Richtungen zu kombinieren. Die Darstellung der Ergebnisse kann in einigen Variationen erfolgen. Die Ahnentafel (Vorfahren-, Aszendenztafel, stemma, tabula progonologica) hat den Vorteil dass sich die Ahnen biologisch-gesetzmäßig verdoppeln.
Schematische Darstellung einer Ahnentafel: