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Für die Beglaubigung einer Urkunde kamen eine Reihe verschiedener Möglichkeiten in Frage. Die wichtigste war ursprünglich die direkte Unterschrift bzw. der Vollzug des Namenszeichens durch den Aussteller. Der Verlust an Schriftlichkeit machte jedoch eine zusätzliche Beglaubigung mit Hilfe bildlicher Darstellungen notwendig, so dass seit den Königsurkunden des 8. Jahrhunderts die Siegel zum zentralen Mittel der Beglaubigung wurden. Die Bedeutung des Siegels hielt sich auch in der Zeit zunehmender Schriftlichkeit während des ausgehenden Mittelalters. Zugleich entwickelte sich aus dem Geschäftsleben des nordwestlichen Europa der so genannte Zerter (Chirograph, carta partita) zu einem Beglaubigungsmittel, bei dem die Partner bei der Ausstellung jeweils die Hälfte eines meist sägezahnförmig durchgeschnittenen Blattes erhielten, auf das zwei gleichlautende Texte geschrieben worden waren. Teilweise wurde auch ein Exemplar davon öffentlich hinterlegt, wie die öffentliche Aufbewahrung, etwa in Stadtbüchern, auch für sich als Beweismittel benutzt wurde. Seit dem 13.Jahrhundert kam schließich noch die notarielle Bestätigung eines Originals oder einer Abschrift hinzu, die über das so genannte Notariatsinstrument erfolgte.