Die Danziger Chronik vom Bunde (Auszüge)

Abschnitte 30-50


© Mathias Nagel, Hamburg (2002)
- erstellt im Zusammenhang mit einem Hauptseminar an der Universität Hamburg im Sommersemester 2002 -



30. Item dies dauerte vom 50. bis ins 52. Jahr, so daß von Land und Städten an unseren Herrn Hochmeister viele Bitten und Begehren gerichtet wurden, daß er geruhte, sie vor Gewalt und Unrecht zu verantworten und zu beschirmen, wie er es bei ihrer Huldigung versprochen hatte, als sie seine Männer wurden: nämlich daß er sie bei ihrer Freiheit und ihren Privilegien beließ, bei denen er sie vorgefunden hatte, und daß er ihnen die verbesserte und nicht verminderte, was aber alles nichts half. Item kamen Land und Städte überein und wollten dieselben Dinge vor dem Herrn Kaiser verhandeln, was daraufhin der Herr Hochmeister mit seinem Orden ebenfalls unternahm, so daß sie im 52. Jahr, am Tag der 11.000 Jungfrauen1), beiderseits ihre Sendboten aussandten. Der Herr Hochmeister und sein Orden entsandten den Vogt von Schönsee und den Vogt von Rastenburg, Herr Sauer genannt etc. Und Land und Städte entsandten Herrn Augustin von Scheebe, einen Ritter, und Remschel von Krixen, Bannerführer des Riesenburger Gebiets, und Tilman vom Wege und Andreas Brunau, Bürgermeister der Städte Thorn und Königsberg, vor den Herrn Kaiser und die anderen Herren, wo es Not tat, sich wegen des vorgenannten Bundes zu verantworten und zu vertreten. Beide Seiten legten vor demselben Herrn Kaiser und seinem Hofgericht ihre Anliegen dar.
31. Die Sendboten der Herren von Preußen brachten Folgendes vor: Nachdem die Gründe für den Bund nicht mehr bestanden, sollte auch der Bund nicht mehr bestehen. Darauf erwiderten die Sendboten der Gegenseite von den Landen und Städten, daß sie redliche und beweiskräftige Gründe dafür vorbringen wollten, daß der Bund billig sein mochte, woraufhin die vorgenannten Sendboten des Ordens sagten, sie hätten keine Vollmacht dabei, so daß der Herr Kaiser beiden Seiten am kommenden Tag Johannis Baptistae, im 53. Jahr2), einen weiteren Richttag gewährte, zu welchem Tag der Herr Hochmeister und sein Orden ihre bevollmächtigten Sendboten entsandten, nämlich den Herrn Bischof von Heilsberg und Herrn Heinrich von Plauen, der zu dieser Zeit Komtur von Elbing war. Land und Städte entsandten zum selben Tag Herrn Hans von Tauer, einen Ritter, Gabriel von Baysen und Remschel von Krixen, beides Knechte, Hans Matzke und Tilman vom Wege, Bürgermeister der Städte Kulm und Thorn, und Wilhelm Jordan, Ratsmann der Stadt Danzig. Ein Teil dieser Sendboten, nämlich Herr Hans von Tauer, Hans Matzke und Wilhelm Jordan, wurde auf dem Weg, als sie von der Stadt Brünn in Mähren nach Wien ziehen wollten, zwei Meilen jenseits von Brünn angegriffen und gefangen genommen und auf ein Schloß, Milticz genannt, gebracht, wo sie etliche Zeit gefangen lagen, bis sie von Herrn Ladislaus, König zu Böhmen und Ungarn, und von Herrn Girsick von Woibrade, dem Hauptmann zu Prag, befreit wurden. Darum wurde der vorher erwähnte Tag zu Johannis Baptistae vom Herrn Kaiser um 12 Wochen und 6 Tage verlängert, bis die Sendboten der Lande und Städte befreit wären, was aber nicht geschah. Doch während ihrer Gefangenschaft bemühten sich die vorgenannten Sendboten des Hochmeisters und des Ordens sehr darum, vor dem Herrn Kaiser und seinem Gericht mit der vorgenannten Sache fortzufahren, und erreichten das Urteil, daß die anderen Sendboten von Land und Städten, nämlich die anwesenden Remschel und Gabriel, unter Eid einen gesetzlich anerkannten Hinderungsgrund für die Gefangenen angeben mußten, obwohl es am Hof des Kaisers und in anderen Ländern bekannt und offenbar war, daß sie gefangen wurden, so daß schließlich der Tag des Gerichts vom Kaiser und seinen Herren bis zu Sankt Simonis und Judas Tag3) verschoben wurde.
32. Am selben Tag Simonis und Judae wurde der vorgenannte Herr Ladislaus zu Prag in der Sankt Wenzels Kapelle des Doms zum böhmischen König gekrönt, als sich die vorgenannten Sendboten der Lande und Städte von Preußen, die gefangen gewesen waren, zu Prag aufhielten. Darum wurde der vorgenannte Richttag vom Kaiser abermals bis zum Montag nach Martini4) verschoben, als die Sendboten beider Seiten ihre Angelegenheit vorlegten.
33. Und daraufhin haben sie beiderseits jeder ihren Rechtsstandpunkt dargelegt, wie hiernach geschrieben steht. Doktor Petrus Knorre, der Prokurator des Ordens, faßte sein Urteil seitens des Ordens in solche und dergleichen Worte: Nachdem die Gründe für den Bund nicht mehr bestanden, sollte auch der Bund nicht mehr bestehen und machtlos sein. Und es sollte entschieden werden, daß die Einigung oder der Bund wider alle Rechte und ungesetzlich und als bedeutungslos anzusehen sei. Der Ritterschaft und den Städten des Bundes oder der Vereinigung sollten ihre Freiheiten, Lehen und Rechte verfallen sein, und sie sollten es dem Hochmeister schuldig sein, den Vereinigungsbrief herauszugeben. Außerdem sollten sie für die Schmach zu zweihunderttausend Gulden und für die Kosten und Zehrung zu vierhunderttausend Gulden verurteilt werden. Und was ihnen in der offenen Rechtslage zugefallen war, sollte widerrufen werden, und dabei sollte auch erklärt werden, daß die, die aus dem Bund ausgetreten sind, kein Unrecht getan haben. Und er beantragte, dies als Recht erkennen zu lassen.
34. Dem stellte Doktor Martinus, der Prokurator der Ritterschaft, der Städte und des Landes zu Preußen, in solchen und dergleichen Worten folgendes Urteil entgegen:
35. Nachdem sie die Gründe dafür vorgebracht hatten, warum die Vereinigung oder der Bund billig sein mochte, begehrte er, für seine Auftraggeber nach dem Kaiserrecht Beweise für die Gründe anzuführen und die einzubringen, nämlich dafür, daß es Recht ist, daß der Bund oder die Vereinigung billig sein mochte.
36. Diese Urteile nahm der Kaiser mit seinen Herren und mit etlichen Sendboten der Räte der Kurfürsten, die dort anwesend waren, bis zum Mittwoch vor Andreae Apostoli5) entgegen. Auf dem selben Richttag, wo die vorgenannten Sendboten und Bevollmächtigten des Ordens anwesend waren, hat der Herr Kaiser mit den Räten der Kurfürsten in solchen oder dergleichen Worten, wie hiernach folgt, das Urteil ausgesprochen. Doch wollten die Sendboten und Bevollmächtigten der Ritterschaft und der Städte des Landes von Preußen nicht erscheinen, obwohl sie durch den Herrn Kaiser dazu entboten wurden, denn sie fühlten sich vom Herrn Kaiser und den Räten der Kurfürsten insofern benachteiligt, daß sie6) ihrer Gegenpartei mehr als ihnen zugeneigt waren. Auch ließen sie den Herrn Kaiser durch öffentliche Schreiber viermal Inhibition7) gewähren, damit er in den Angelegenheiten nicht fortfuhr, weil sie sich seinem Urteil nicht unterstellt hatten, und er außerdem weder ein eingesetzter oder verordneter Richter war, noch einer, in dessen Entscheidung über diese Angelegenheiten sie eingewilligt hatten. Auch hatten sie ihm kein grundsätzliches Urteil über den Bund oder die Vereinigung zugebilligt, sondern allein über die Gründe für den Bund, wie es vorher im Rezess behandelt wurde etc. Das ausgesprochene Urteil lautet folgendermaßen:
37. „Nach allem von beiden Seiten Vorgelegtem sprechen wir das Urteil aus, daß die Mannschaft und die Städte keine Macht gehabt haben, den Bund oder die Vereinigung zu gründen, und daß sie ihn unerlaubter Weise geschlossen haben. Und der Bund soll wertlos, bedeutungslos, erledigt und aufgelöst sein und in Zukunft nicht mehr bestehen. Und wegen dem Anderen soll es so geschehen, wie es Recht ist.“
38. Hiernach geschah es, daß der Kaiser den Sendboten der Lande und Städte von Preußen ihre Briefe, die er ihnen erteilt hatte, - nämlich einen Brief über die Erlaubnis den Bund zu schließen, den er im ersten Jahr seines königlichen Standes erteilt hatte, und einen zweiten, in dem er im ersten Jahr seines Kaisertums den Bund bestätigt und besiegelt hatte – mit ihren Siegeln zurückgab, die mit solcher Kraft, Macht und solchem Wert rechtmäßig waren, wie er sie ihnen besiegelt hatte, und wie sie es klar und deutlich beinhalten. Diesen vorgenannten Briefen wollte ein Herr die Siegel abreißen. Das wollte der Herr Kaiser nicht gestatten oder zulassen und sagte, Gott werde es nicht gewähren, daß unsere Briefe, die wir erteilt haben, machtlos werden sollen, und gab sie den Sendboten zurück.
39. Danach, Anno Domini tausend vierhundert 54, am Sankt Dorotheen Tag8), haben die Ritter und Knechte, sowie Land und Städte einträchtig wegen des vorgenannten Bundes und wegen des kaiserlichen Urteils dem Hochmeister, Herrn Ludwig von Erlichshausen, auf dem Schloß Marienburg den Huldigungseid und das Treuegelöbnis aufgekündigt, wie hiernach folgt: ( ... )
40. Nachdem dies geschehen war, zogen die vom Land und den Städten Gewählten von der Tagfahrt in Thorn gleich zum König Kasimir nach Polen und trugen ihm auf, das Land zu Preußen als ihr Herr einzunehmen (, nämlich er und seine Nachkommen zu ewigen Zeiten. Desgleichen empfing sie der Herr König gütlich und gelobte für sich und seine Nachkommen, sie als liebe, getreue Untertanen zu behandeln und sie mit Leib und Gut zu beschützen und ihre Rechte und Privilegien zu vermehren und nicht zu vermindern, und sie zu besiegeln)9).
41. Item Anno Domini 1454, am Sankt Dorotheen Tag, wurde dem Herrn Hochmeister auf dem Schloß zu Marienburg der Entsagebrief übergeben.
42. Innerhalb von 14 Tagen zogen die Herren des Ordens von allen ihren Schlössern, die sie in Preußen hatten, und verließen sie und zogen nach Marienburg, so daß Land und Städte des Bundes in 21 Tagen das ganze Land Preußen mit allen Schlössern und Städten in ihre Gewalt brachten, und der Orden nichts mehr behielt außer dem Schloß und der Stadt Marienburg und dem Schloß und der Stadt Stuhm, die sie mit ihrem Volk bemannten.
43. Der Bischof von Heilsberg, Herr Franz Kuhschmalz genannt, der einer der Hauptverantwortlichen des Krieges war, nahm sich viel Gut, Gold und Geld, und gab vor, er wolle zum Papst nach Rom ziehen und die Angelegenheit vor dem geistlichen Recht verhandeln. Als er nach Breslau kam, starb er dort, so daß derselbe Bischof nichts Gutes ausrichtete.
44. Der Orden sandte nach Deutschland, um Volk anzuwerben, das dem Orden aber nicht zur Hilfe kommen konnte, ohne durch das Land des Markgrafen von Brandenburg zu ziehen. Sollte dies geschehen, mußte der Hochmeister mit seinem Orden dem Markgrafen von Brandenburg die Neumark versetzen10), die zu der Zeit dem Orden in Preußen gehörte, der sie für eine große Summe Geldes bekommen hatte. Damit wurde erreicht, daß der Hochmeister mit seinem Orden im Land des Markgrafen eine freie Straße erhielt, durch die er ein- und ausziehen durfte, um Volk durchs Land zu führen, wenn es für den Orden Not tat. In dieser Weise ist die Neumark vom Orden aus Preußen an den Markgrafen zu Brandenburg gekommen.
45. Diesen Hochmeister erreichte im Herbst ein Volk aus deutschen Landen, und er eroberte Konitz. Daraufhin versammelte König Kasimir ein Volk, dessen Stärke sich auf etwa 16.000 gut mit Zeug gerüstete Reisige belief, und er zog in eigener Person ins Preußische Land, um es einzunehmen, nachdem ihn Land und Städte als ihren Herren angenommen hatten. Und er kam vor Konitz und lagerte sich dort. Anno Domini 1454, in der Quatember vor Sankt Michael11), kam das Volk des Ordens, das den Polen zahlenmäßig unterlegen war, aus Konitz und schlug die Polen, so daß der König selbst mit nur wenig Volk entkam. Das Volk des Ordens behauptete das Feld und erbeutete die Wagenburg des Königs und alles, was die Polen mitgebracht hatten, auch sehr viel Gold- und Silbergeschmiede. Somit nahm der Orden etliche Schösser und Städte wieder in seine Gewalt, wodurch sich der Krieg verlängerte.
46. Item weil sich die Söldner und das Kriegsvolk des Ordens beim Orden ihres Soldes versichern wollten, mußte sich der Hochmeister mit seinen Brüdern den Söldnern verschreiben und ihnen Brief und Siegel geben. ( ... )
47. Item Anno Domini 1455 sind für den Hochmeister 4 Doktoren vom Orden der Kreuzritter aus deutschen Landen in Rom gewesen, um vor unserem heiligen Vater, Papst Kalixt dem dritten, den erlauchten Fürsten Kasimir, König von Polen, zu beschämen und zu verklagen. Der erste Doktor und Widersacher war aus Konstanz, der zweite aus Straßburg, der dritte aus Mainz und der vierte aus der Stadt Utrecht, die der Macht oder Gewalt des mächtigen Fürsten des Landes Burgund untersteht. Derselbe Doktor war ein geborener Graf und ein Verwandter des Landesherren12)  sowie ein Doktor der heiligen Schrift und der Rechte. Als diese Doktoren vor den Papst, die Kardinäle und andere weise Herren traten, brachten sie Geschenke und edle Gaben mit, denen der Papst keine besondere Beachtung schenkte und viele Reden und Beweise dafür anführte, ob es sich für einen Richter schickt, Geschenke und Gaben anzunehmen etc.
48. Item sprach der heilige Vater, der Papst, zu den vorgenannten Doktoren: „Offenbart und sagt, was Ihr begehrt, und erleichtert Euer Herz kurz heraus und redlich. Die Wahrheit soll man nicht mit vielen Worten vermehren, damit der Richter nicht den Sinn der zu entscheidenden Sache verliere.“ Als der Papst seine Rede in dieser Sache beendet hatte, führte einer von den 4 Doktoren der Rechte, der Graf aus Burgund, das Wort und nahm sich vom Papst mit der nötigen Ehrwürdigkeit die Erlaubnis dazu und sagte: „Du bist der allerheiligste Vater. Du bist der Regent und Gubernator Noahs und des Patriarchen Abraham. Du bist von der Art des Melchisedek, von der Würde Aarons und in der Gewalt des Mose. Du bist es, der von Petrus die Macht hat. Du bist ein Richter und Spender des Rechts, wie wir es alle glauben und durch diesen Glauben in Gott, unserem Herren, sterben. Wir bitten Dich, den König von Polen und alle, die ihm beistehen, und alle seine Helfer in den Bann zu bringen, weil er kein rechter Christ ist sondern ein Verführer des rechten Glaubens und ein Zerstörer der heiligen Kirche etc.“ Und unter anderen Worten sagte er: „Sollte unser bestätigter Orden vertrieben werden und zu Grunde gehen, so werden und müssen alle anderen geistlichen Orden ebenfalls zu Grunde gehen. Wenn die heilige Kirche in den Augen unseres Ordens ein Staubkorn sieht, so mag sie in den anderen Augen der anderen Orden wohl einen Balken erkennen.“ Als der Doktor mit seiner Klage und seinen Ausführungen nach vielen Worten zum Ende gelangt war, hieß der Papst sie, sich zusammen in ein Gemach zu setzen. Dann ging der Papst mit seinen Kardinälen und anderen Bischöfen, eine weise Entscheidung zu fällen, um sie dem vorgenannten Doktor zu erwidern. Somit wurde vom Papst geboten, in den Straßen zu verkünden, daß wenn es jemand aus Polen gab, der den König von Polen verteidigen wolle, der solle jetzt diese Klage verantworten. Der Papst, ein Liebhaber der Gerechtigkeit, entschied, den König von Polen in seiner Abwesenheit nicht zu verdammen, und zwar nicht um des Königs willen, sondern um der Gerechtigkeit Gottes und der Ehre der heiligen Kirche willen. Demjenigen, der diese Angelegenheit und Klage vorgebracht hatte, antwortete der Papst: „Obwohl Du ein Lehrer bist, widersetzt Du Dich der Wahrheit. Du weißt, daß das Wesen des auserwählten Gottes dreifältig ist. Das erste Wesen ist das Beginnende, in welchem sich alle weltlichen Laien befinden. Das zweite Wesen ist das der wandernden Menschen, in dem sich die Priester und Verweser der Seelen befinden. Das dritte Wesen ist das der Vollkommenen, in dem sich alle von Gott begabten Menschen und Nonnen befinden, die allein der Anschauung Gottes teilhaftig sind und bei denjenigen fürbitten sollen, die im wahrhaftigen Leben sind. Nun sind aber etliche Klöster zu Ansammlungen der Lotterer und Buben geworden, und die Nonnenklöster, die man früher um ihrer Einfältigkeit und Keuschheit willen Gewürzgärten des Paradieses nannte, sind jetzt durch die Verführung und Einwirkung des Teufels vielerorts zu Häusern und Wohnungen der berüchtigten, bösen Weiber geworden. Fürwahr mein lieber Sohn, das Wesen und Leben der Brüder des Meisters der Lande zu Preußen, also Eures Ordens, widerspricht Deiner Klage. Du weißt doch wohl, daß ein jeder Mönch, der nicht nach der Regel seines Ordens lebt, ein Abtrünniger seines Ordens und somit im Bann der heiligen Kirche ist, und alle diese Abtrünnigen sollen ihrer Ehre, Güter und Freiheiten beraubt werden. Und Du sollst wissen, daß ein Sendbote des Landes zu Preußen13)  hier gewesen ist, der dem Papst die Schande und Unterdrückung des Volkes - die nicht würdig ist, offenbart zu werden, und die sie vom Hochmeister des vorgenannten Landes und vom Konvent erlitten haben und die sich Eurem Orden nicht geziemt - vernünftig vorgelegt und vor Augen geführt hat.
49. Papst Nikolaus, ein Lehrer der Rechte, erklärte die Gemeinde des Landes zu Preußen für unschuldig und Euren Hochmeister und den Konvent als in unordentlicher Schande und Lasterhaftigkeit befindlich, womit sie die heilige Kirche sehr verletzen. Darum hat er den Rittern und Knechten und der Gemeinde der preußischen Lande zugestanden, einen Fürsten und Regenten zu ihrem Besten zu wählen. Und wir, von derselben Gewalt, bestätigen und bekräftigen die Erlaubnis von Papst Nikolaus, im Namen des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes, Amen.“
50. Hier endet die Klage, in der seitens des Hochmeisters von 4 Doktoren in Rom vor Papst Kalixt begehrt wurde, den König von Polen, Kasimir, zusammen mit seinem Anhang in Abwesenheit der Polen in den Bann zu bringen. Geschehen im 1455. Jahr.



Inhaltliche Anmerkungen:

1) 1452 Oktober 21.
2) 1453 Juni 24.
3) 1453 Oktober 28.
4) 1453 November 12.
5) 1453 November 28.
6) = der Kaiser und die Räte der Kurfürsten.
7) = Aufschub.
8) 1454 Februar 6.
9) Fehlt in St. und D.2.
10) = verpfänden.
11) 1454 September 29.
12) Möglicherweise handelte es sich um den außerehelichen Sohn Herzog Philipps von Burgund, David, der 1455 auf Betreiben des Herzogs gegen den Widerstand des Domkapitels als Bischof eingesetzt wurde.
13) = ein Ständevertreter.



Vorlage: Scriptores Prussicarum. Die Geschichtsquellen der preußischen Vorzeit bis zum Untergange der Ordensherrschaft, herausgegeben von T. Hirsch, M. Toeppen, E. Strehlke, 5 Bde., Leipzig 1861-1874, Bd.4.


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