Schritt 4: Kritische Aufbereitung des Textes

Im vierten Schritt wird der Text nach Editionsrichtlinien aufbereitet. Diese legen für ein Editionsvorhaben die Regeln fest, nach denen mit dem zu bearbeitenden Text verfahren wird. Das hier vorliegende Beispiel zeigt die Grundsätze, nach denen die Quellen für das virtuelle Preußische Urkundenbuch bearbeitet werden. Je nach Editionsvorhaben und Wissenschaft können sich Editionsgrundsätze unterscheiden, doch sollten sie innerhalb eines Vorhabens stets gleich bleiben.

Editionsgrundsätze des virtuellen Preußischen Urkundenbuches:

Sofern in der Bearbeitung bereits eine Angleichung der Texte bzw. eine Kollationierung mit dem Original erfolgt ist, sind einige Eingriffe gegenüber einem (in anderen Wissenschaften teilweise erforderlichen) "diplomatischen" Abdruck der Quellen vorgenommen, um die Lesbarkeit des Textes zu gewährleisten. Dabei ist jedoch die Bearbeitung der Vorlage jeweils auf wenige Änderungen beschränkt. Im einzelnen werden folgende Grundsätze eingehalten:

  1. Kleinere Abkürzungen werden stillschweigend aufgelöst, größere (oder unsichere Stellen) in eckigen Klammern ergänzt;

  2. Groß- und Kleinschreibung werden "normalisiert", d.h., Großschreibung findet nur für Namen und Daten Anwendung;

  3. "u" und "v" bzw. "i" und "j" werden dem jeweiligen Gebrauch angepaßt, d.h., "u" und "i" stehen auch gegen die Handschrift für den vokalischen, "v" und "j" analog für den konsonantischen Gebrauch;

  4. bei der Verwendung von "c" statt "t" und anderen Besonderheiten wie der Konsonantenhäufung folgt der Text der Handschrift;

  5. alle römischen Ziffern sind in arabische Zahlen umgesetzt;

  6. die Zeichensetzung stützt sich auf die Zeichensetzung der Vorlage, ist aber zugunsten besserer Lesbarkeit ergänzt.

  7. E caudata wird nicht eigens wiedergegeben; über anderen Buchstaben hochgestellte Zeichen ("e" usw.) sind aus technischen Gründen hoch- und nachgestellt.

  8. Entsprechend der Konvention des Preußischen Urkundenbuchs werden die Originale mit dem Buchstaben "A" bezeichnet, die Abschriften nach ihrer Entstehung mit den Buchstaben "B", "C", "D" usw. Angestrebt ist die vollständige Erfassung der Überlieferung (auch wenn dies in vielen Fällen aufgrund der Vorlagen zunächst noch nicht erreicht werden kann); dabei sind jeweils die Vorlagen der Edition kenntlich gemacht

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