Siegel des Domgymnasiums http://www.domgymnasium.de/1000jahre-bischof-von-holle-reformierte-lehranstalt.html

Die Sphragistik

Der Name der Sphragistik leitet sich vom griechischen sphragis= Zeichen her (lat.: sigillum, von signum= Zeichen). Das Siegel wurde dazu verwendet, den Willen des Siegelinhabers zu beweisen (A.v. Brandt). Diese Beweiskraft hat das Siegel nicht nur in der meist assoziierten Form als ein auf eine Urkunde in Wachs aufgedrücktes Zeichen, sondern auch in anderen Varianten. So diente beispielsweise der mitgegebene Siegelring als "Ausweis" für den Überbringer einer Botschaft.
Mit dem Begriff des Siegels kann einmal der Abdruck einer geprägten oder geschnittenen Form in einer weich gemachten und danach erhärtenden Masse bezeichnet werden, zum zweiten in einem weiteren Sinne diese Form selbst. Die Formen werden als Typar, Petschaft oder Stempel bezeichnet. Als Materialien für die Siegelmasse kommen Wachs, Lack oder Metall in Frage.
Für den Wissenschaftler bieten Siegelstoff, Siegelform und auch die Art der Siegelanbringung Kriterien zur Bestimmung der Echtheit einer Urkunde.

Siegel spielten als Erscheinung des Rechtslebens und für die Fixierung rechtlicher Handlungen vor allem in der Antike und danach wieder seit dem frühen Hochmittelalter eine wichtige Rolle. Im Mittelalter waren sie als Mittel für die Beglaubigung rechtlicher Vorgänge von großer Bedeutung, da sie wegen des Rückgangs der Schriftlichkeit z.B. bei den Karolingern andere Formen der Beglaubigung, wie etwa durch Unterschrift, ersetzen mußten. Nur in den romanischen Gebieten und an der päpstlichen Kurie blieben Unterschriften von einigem Gewicht.
Ausgehend von den kaiserlichen und königlichen Urkunden, setzte sich die Besiegelung im Mittelalter mehr und mehr durch, so seit dem 10./11. Jahrhundert zunächst bei den geistlichen, dann auch bei den weltlichen Fürsten. Seit dem 12. Jahrhundert folgten die Städte (so Köln und Trier seit 1149), im 13. Jahrhundert Ministeriale, Bürger und bürgerliche Genossenschaften. Seit dem 14. Jahrhundert führten schließlich auch freie Bauern und Landes- und Dorfgemeinschaften eigene Siegel. Heute finden sich Unterschrift und Siegel gleichberechtigt für die Beglaubigung einer Urkunde, wobei das Siegel heute überwiegend als Stempelabdruck auftritt.

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