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Einführung

Unter den schriftlichen Quellen sind neben erzählenden, literarischen und geschäftlichen Texten vor allem Urkunden eine wichtige Überlieferungsform. Unter einer Urkunde wird dabei im Gegensatz zu einigen älteren Auffassungen "ein unter Beobachtung bestimmter Formen ausgefertigtes und beglaubigtes Schriftstück über Vorgänge rechtserheblicher Natur" Brandt_2003 S.82 verstanden.
Urkunden spiegeln damit rechtliche Vorgänge und standen häufig in Beziehung zu älteren mündlich-rechtssymbolischen Handlungen, die sie erst allmählich verdrängten. Gleichzeitig entwickelten sich in den jeweiligen Kanzleien feste Formen für Ausstellung und Beglaubigung, ohne deren Kenntnis kein tieferes Verständnis der historischen Vorgänge möglich ist.

Der Grund für die Entwicklung der Diplomatik war der Wunsch, zwischen echter und falscher Urkunde unterscheiden zu können. Obwohl die Frage nach echt oder falsch zunächst juristischen Beweggründen entsprang, bildet sie heute den Ausgangspunkt der historischen Betrachtung und Verwendung einer Urkunde als Quelle. Eine "falsche" Urkunde fällt jedoch am Ende nicht unter den Tisch, sondern bietet dem Historiker einen anderen Aussagwert als eine "echte" Urkunde.

Harry Bresslau hat diese Lehre von den Urkunden (Diplomatik) für den deutschen Bereich maßgeblich formuliert.

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