Regesten zu 1461


1461, o. T.
Hamburg1461.00.00 - [1461]. Hamburg.
Annehmungsformel des Königs Christian I. von Dänemark in Hamburg, mit der Bestätigung aller Rechte und Freiheiten der Stadt Hamburg. / Schütze, Verzeichnis, 565, S. 376 / Apol. Hamburg 1641, Beyl. 2.

1461, Januar
Hamburg1461.01.15 - 1461 Januar 15. Hamburg.
König Christian I. von Dänemark und Herzog von Holstein bestätigt alle Rechte und Freiheiten der Stadt Hamburg. Er erlaubt insbesondere den Bürgern und Kaufleuten Hamburgs, in Schleswig-Holstein nach Belieben Korn, Vieh und andere Waren zu kaufen und gegen rechten Zoll ohne Hinderung durch seine Vögte und Amtleute nach Hamburg zu führen, unter Vorbehalt der von ihm und seinen Vorfahren verliehenen Freiheiten Hamburgs. — 1461 donredages vor s. Anthonii. (StAHH, Threse M 16, Or. Pergament m. Siegel / Hansisches UB 8, 592, S. 603 / Schütze, Verzeichnis, 564, S. 376 / Apol. Hamb Beyl. 3 / Lünig, 14, S. 952.

1461, März
Hamburg1461.03.19 - 1461 März 19. Rom.
Papst Pius II. dispensiert Häuptling Ulrich von Ostfriesland von einem der Stadt Hamburg geleisteten Eid, damit er sein Recht gegenüber der Stadt wahrnehmen kann. / Schütze, Verzeichnis, 566, S. 376 / Brenneisen, Ostfries. Hist., S. 85.

1461, April
Hamburg1461.04.13 - 1461 April 13. Hamburg.
Die Ratsmannen zu Hamburg an Bürgermeister und Ratsmannen zu Lüneburg: um schnelle Abfertigung des Dieners am Heiligen Geiste Kopkirus [?] Meyne, der ein Anliegen vorzubringen habe, für eine Arme im Neuen Kloster bei Buxtehude begebene Jungfrau. - 1461 des mondages na Quasimodogeniti. (StA Lüneburg, Briefe, Stadt Hamburg, Br 77.1, Ausfertigung auf Pergament, Siegel in Resten erhalten / https://www.stadtarchiv-lueneburg.findbuch.net/)
Hamburg1461.04.15 - 1461 April 15. Danzig.
Danzig an Lübeck: Hildebrant vam Wolde klagt, dass Hamburg ihm Geleit gewährt, aber auf Andringen der Lübecker wieder entzogen hat, dass Lübeck ihm das Geleit abgeschlagen hat, die Lübecker ihm den Weg verlegt, ihm aufgelauert und ihn mit Hilfe lübischer Stadtdiener gesucht haben. Fragt an, ob dies darin seinen Grund hat, dass Danzig ihn wie andere gegen seine Feinde und die Besucher ihrer Häfen in die See geschickt hat, oder ob er sich persönlich gegen Lübecker vergangen hat, und bittet um Mitteilung, ob die Danziger Auslieger und die Lübeck besuchenden Danziger Bürger vor den Lübeckern sicher sind. — [14]61 midweke negst nah — quasimodogeniti. (AHL, vol. Danzig, Or. m. Siegel / Hansisches UB 8, 1023, S. 621)
Hamburg1461.04.15.a - 1461 April 15. Hamburg.
Hamburg an Lüneburg: Sülzgüter der Nonnen zu Harvestehude. - 1461 April 15. (StA Lüneburg, Briefe, Stadt Hamburg, Br 77.2, Ausfertigung auf Pergament / https://www.stadtarchiv-lueneburg.findbuch.net/)

1461, Mai
Hamburg1461.05.15 - 1461 Mai 15. Hamburg.
Rat zu Hamburg an den Rat zu Lübeck: sagen zu, dass sie nach den wertvollen Gegenständen suchen werden, die die in der Elbe ertrunkenen Lübecker mit sich geführt haben, und dass sie die gefundenen Gegenstände aufbewahren werden. (AHL, Original, mit Resten des Siegels / UB Stadt Lübeck, 10, XLIX, S. 48-49)

1461, Juni
Hamburg1461.06.05 - 1461 Juni 5. Uelzen.
Uelzen an Lüneburg: Durchfahrt von Hamburger Bier. - 1458 Juni 5. (StA Lüneburg Briefe 100.46, Ausfertigung auf Papier / https://www.stadtarchiv-lueneburg.findbuch.net/)
Hamburg1461.06.30 - [um 1461 Juni 30]. Graz.
Kaiser Friedrich [III.] an Bürgermeister und Rat zu Hamburg: befiehlt ihnen, da es zu lange dauern würde, einen Bevollmächtigten zu jedem von ihnen zu senden, ihre Ratssendeboten zu August 24 zu Verhandlungen mit Markgraf Albrecht von Brandenburg nach Nürnberg zu schicken. (in Liste der Empfänger StA Bamberg, GHAP 5101, fol. 322v / Regesta Imperii, [XIII], 32, Nr. 363 / ebd., 10, 196)

1461, Juli
Hamburg1461.07.02 - 1461 Juli 2. Hamburg.
Rat zu Hamburg an den Rat zu Lübeck: die Grafen Gerhard und Moritz von Oldenburg hätten Schiffe ausgerüstet, um gegen Kaufleute vorzugehen. Während die Hamburger Gerhards Schiffe in der Elbe arrestiert hätten, hätte Moritz zwei weggenommene Schiffe in die Hunte bringen lassen. Gerhard und Moritz seien nunmehr aus der See, so dass der Kaufmann fahren könnte. (AHL, Original, mit teilweise erhaltenem Siegel / UB Stadt Lübeck, 10, LXIII, S. 67-68)
Hamburg1461.07.04 - 1461 Juli 4. Hamburg.
Bestätigungsurkunde über die Brandenborgische Stiftung der Marienhoren im Hospital zum Hl. Geist zu Hamburg. / Schütze, Verzeichnis, 567, S. 376 / Staphorst, I,4, p. 146.
Hamburg1461.07.29 - 1461 September 29. Riga.
Riga an Danzig und dessen Hauptleute und Auslieger in der See: der in Riga wohnende hansische Kaufmann Andreas Osthoff beschwört, dass die von ihm in Riga verladenen Waren:
nemlix in schipper Hans Krause van Hamborgh 35 last assche, 1000 Lettouwessches wagenschotes, 1 grothundert klappholtes unde 3 klene hundert boddemholtes, item in schipper Kaspar Tydemans van Hamborgh 44 last assche, 1300 Lettouwessches wagenschotes, 2 1/2 grote hundert klappholtes myn 2 klene hundert, unde wes hee denne vordermer in anderen schepen van Hamborgh nu geschepet hefft
ihm und seinen Freunden in Riga und Lübeck gehören und weder der Ordensmeister von Livland noch der Orden daran Teil hat, und ist bereit, dies mit seinen Freunden zu Lübeck, denen die Hälfte der Waren gehört, sowie mit Hans Rurkop zu Brügge, der für ihn und seine Freunde die Waaren in Brügge empfangen soll, zu beweisen. Bittet um Übergabe des Guts an Osthoff. — 1461 mydweken na s. Pantaleonis daghe. (APGd. 300 D, X 39, Or. Perg. m. Siegel / Hansisches UB 8, 1057, S. 635)

1461, August
Hamburg1461.08.15 - 1461 August 15. London.
Der deutsche Kaufmann zu London an Köln: Klagen der Engländer bei König Eduard über die Hansestädte. Bitte um Verständigung mit Lübeck und Hamburg zur Erhaltung der Privilegien in England. König Eduard will Namen und Lage der Hansestädte wissen und ob sie ihm Freundschaften mit Fürsten verschaffen können. — [14]61 Aug. 15. (StA Köln, Or. m. Siegel / Hansisches UB 8, 1067, S. 638)

1461, September
Hamburg1461.09.02 - 1461 September 2. Wiener Neustadt.
Kaiser Friedrich [III.] an Bürgermeister und Rat zu Hamburg: unterrichtet sie über die schriftliche Appellation des Lübecker Bürgers Klaus Muntzer gegen die Vorladung, den Prozess und das Urteil durch Reginhard Laurender, der sich Freigraf zu Freienhagen nenne. Dieser habe am dortigen Freistuhl auf Klage Michael Heiders gegen die Gesetze seiner zu Frankfurt beschlossenen königlichen Reformation entschieden, ohne dass Heider seine vorgeblichen Ansprüche zuvor begründet hätte. Weder müsste sich der Beklagte vor diesem Richter rechtfertigen, noch dürfte jener über ihn urteilen. Befiehlt daher den Hamburgern und bevollmächtigt sie, beide Seiten rechtlich vorzuladen, anzuhören und eine Entscheidung zu fällen. Auch könnten Zeugen angehört und ggf. Aussagen mit Strafen erzwungen werden. (inseriert in Urteil des Hamburge Rats, StAHH 111-1 Senat Cl. VII Lit. Ma Nr. 1 vol. 5, Pergament / Regesta Imperii, [XIII], 31, Nr. 143)
Hamburg1461.09.02.a - 1461 September 2. Wiener Neustadt.
Kaiser Friedrich [III.] an Reginhard Laurender, der sich Freigraf zu Freienhagen nenne, nicht weiter gegen den Lübecker Bürger Klaus Muntzer vorzugehen. Dieser habe an den Kaiser appelliert, er habe seinerseits Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg zu einer Entscheidung bevollmächtigt. Erinnert an den dem Reich schuldigen Gehorsam und droht mit einer Strafe von 100 m. Gold an die kaiserliche Kammer sowie mit Strafen nach der königlichen Reformation. (AHL, ASA, Interna, Evokationen Nr. 8422 / Regesta Imperii, [XIII], 31, Nr. 144)
Hamburg1461.09.07 - 1461 September 7.
Die Äbtissin von Harvestehude, Elisabeth Ebbedische, und die Priorin Gertrud bestätigen die Stiftung der Bruderschaft S. Johannis des Apostels und des Evangelisten. (Schütze, Verzeichnis, 568, S. 376 / Staphorst I,2, p. 679)
Hamburg1461.09.20 - 1461 September 20. Hamburg.
Hamburg an Amsterdam: erinnert an seine früheren Schreiben wegen der von Tiideman Oltgersson in Amsterdam bekümmerten Hamburger Bürger und sein Begehren um ihre Freilassung, Rückgabe ihres Guts und Schadenersatz. Erklärt auf Amsterdams Erwiderung, der zufolge Tiideman einen Verlust von 56 rhein. gld. durch Hamburg wegen Gerit Beyman nachweisen wird, dass es früher schon die Sache Beymans dargelegt hat, dass Amsterdam aber auf unwahre und leichtfertige Eide hin in ungebührlicher Weise das Geld von den Hamburgern wieder zu nehmen erlaubte und dass dann dieses den Hamburgern genommene Geld wieder von Tiideman Oltgersson in Hamburg gerichtlich eingefordert worden ist. Auf Amsterdams Beschwerde, dass die Hamburger Bürger ungeachtet ihrer Arrestierung und gerichtlichen Vorladung durch Tiideman Amsterdam verlassen und dadurch ihr Recht verloren haben, entgegnen die Hamburger, dass sie, von Tiideman arrestirt, ihren Wirt als Bürgen dafür stellten, sich nach Ausgang des Bergermarkts wieder in Amsterdam einstellen und verantworten zu wollen, dass Tiideman jedoch diese Zeit nicht abgewartet, sondern auf dem ersten Gerichtstage nach Ostern in Abwesenheit der Hamburger die Sache verfolgt, die Hamburger überrascht [...] und Amsterdam ihm ohne viel Besinnen das Geld zugesprochen hat. Begehrt Rückgabe des Geldes an die Hamburger und Schadenersatz, droht im Weigerungsfall mit Repressalien gegen die Amsterdamer und erklärt, dass durch die Repressalien als Mittel in einem Rechtsstreit zwischen Privatpersonen der [Kopenhagener] Vertrag nicht verletzt sein soll; begehrt Antwort, — [14]61 sondaghe vor Mathei ap. (AHL, Holland. Städte, Abschrift Amsterdams / Hansisches UB 8, 1077, S. 646-47)

1461, Oktober
Hamburg1461.10.15 - 1461 Oktober 15. Hamburg.
Die Ratsmannen von Hamburg an Lüneburg: senden die Abschrift eines Briefes aus Lübeck, und bitten um Abordnung von Ratssendeboten nach Eislingen zum vromiddemdage des 22.10., zwecks mündlicher Rücksprache. - 1461 des donredages vor sunte Galli dage. (StA Lüneburg, Briefe, Stadt Hamburg, Br 77.3, Ausfertigung auf Pergament, Spuren des Sekrets erhalten, aus einem Einbanddeckel / https://www.stadtarchiv-lueneburg.findbuch.net/)
Hamburg1461.10.24 - 1461 Oktober 24. Hamburg.
Rat zu Hamburg an den Rat zu Lübeck: haben ihnen wegen der Münze geschrieben, dass die rheinischen Gulden künftig 22 Schillinge gelten sollen. Bitten, das nicht vor November 11 zu publizieren und baldmöglichst für weitere Beratungen einen Tag einzuberufen. (AHL, Original, mit Resten des Siegels / UB Stadt Lübeck, 10, XCVIII, S. 102-03)
Hamburg1461.10.31 - 1461 Oktober 31. Amsterdam.
Amsterdam an Lübeck: hat um Ostern auf Grund seines Stadtrechts über einige in Amsterdam arrestierte Hamburger Bürger Recht gesprochen, weil dem Amsterdamer Bürger Tijman Outgersoen eine Summe Geldes ohne Grund in Hamburg abgenommen war; sendet [PrUB1461.08.20], erklärt die darin erhobenen Beschuldigungen für unwahr und berichtet, dass die Hamburger zu dem ihnen mündlich mitgetheilten Gerichtstage nicht erschienen sind und Hamburg durch ihren unwahren Bericht irre geführt haben, wie Hamburg auch im vorigen Jahre durch lügenhafte Berichte aus Holland zur Verfolgung der Holländer veranlasst wurde [...]. Erklärt ein so scharfes Schreiben auf Anbringen einfacher Bürger ohne Zeugnisse unparteiischer Personen für ungehörig, wie es zwischen zwei guten, durch Freundschaft verbundenen Städten nicht Vorkommen soll. Kann seinen Rechtsspruch nicht abändern und wird, wenn Hamburg die Amsterdamer deshalb belästigt, den Hamburgern das gleiche antun. Berichtet dies, damit im Falle weiterer Streitigkeiten Lübeck über den wahren Sachverhalt unterrichtet ist, und ersucht, Hamburg zu ermahnen, dass es nicht zum Nachteil des Handels durch solche Parteilichkeit die zwischen ihnen bestehende Freundschaft verletzt. — [14]61 Okt. 31. (AHL, Holland. Städte, Or. m. Siegel / Hansisches UB 8, 1085, S. 652)

1461, November
Hamburg1461.11.05 - 1461 November 5. Hamburg.
Rat zu Hamburg an den Rat zu Lübeck: bitten dem Hamburger Ludike vom Rade die ausstehenden Gelder für 30 Last und fünf leere Biertonnen zu bezahlen aus der Zeit, als er ihr uthnemer in Hamburg war. (AHL, Original, mit Resten des Siegels / UB Stadt Lübeck, 10, CIII, S. 107)

1461, Dezember
Hamburg1461.12.04 - 1461 Dezember 4. Hamburg.
Hamburg an Lübeck auf dessen Schreiben: berichtet, dass Amsterdam früher auf leichtfertige Eide seines Bürgers Gherijt Beyman hin, dass eine Summe Geldes von seinem Korn bei Hamburg stehe, die Hamburger Schiffer und Kaufleute mit ihrem Gut hat beschlagnahmen und das Geld ihnen abnehmen lassen, obwohl Beyman, der dem Schiffer Joh. Rode aus Bithmarschen 6 1/2 Wispel Roggen, 1 Wispel Weizen und 1 Wispel Gerste mehr verfrachtet haben wollte, als dieser in Hamburg ausgemessen hatte, den Schiffer wegen des rückständigen Korns in Hamburg gerichtlich belangt hat und gleich anderen Gläubigern in den Besitz des Schiffes des Rode eingewiesen ist. In Folge dessen haben die geschädigten Hamburger das Geld in Hamburg wieder von Tideman Oltgherdsson gerichtlich eingefordert, der sich an Beyman schadlos halten zu wollen erklärte. Amsterdam hat dann, ob wohl Hamburg ihm den Sachverhalt wiederholt mitgefheilt hat, letzte Ostern den Hamburgern in ihrer Abwesenheit das Geld hinterrücks [...] wieder abfordem lassen. Kann daher seine Bürger nicht in ihrem Schaden sitzen lassen, sondern muss ihnen Recht gönnen. Erinnert in Erwiderung auf Amsterdams Beschwerde über die Gefangennahme der Amsterdamer im vorigen Jahre an die wahrheitsgetreue Mitteilung einiger Älterleute des Kaufmanns zu Brügge, die in Amsterdam gewesen waren, dass die Hamburger Kaufleute in Amsterdam auf offener Strasse mit schweren Drohworten misshandelt und ihr Gut beschlagnahmt wurde, weshalb die Holländer in Hamburg auf diese Nachricht hin aus der Stadt flohen, jedoch zurückgeholt und nicht ins Gefängnis geworfen, sondern in einem Bürgerhause interniert wurden, während die übrigen bis zum Eintreffen anderer Nachrichten aus Holland in Klöster und Kirchen liefen. Hat dies Amsterdam früher genügend auseinandergesetzt. Kann nicht finden, dass die schönen Rechte und Statuten, deren Amsterdam sich in seinem Schreiben rühmt, auf die Hamburger Anwendung finden, da diese nicht nur verhöhnt werden [...], sondern, wie kürzlich noch der Hamburger Bürger Ludeke Munde, mit Messern gestochen werden, wenn sie vor Gericht gehen wollen, ohne dass die geringste Bestrafung erfolgt. Kann dies nicht länger dulden; bittet unter Hinweis auf sein Interesse an der Förderung des Handelsverkehrs um Ermahnung Amsterdams, die Hamburger wieder in Besitz ihres Geldes zu setzen und nicht so oft unverschuldet in Kosten und Schaden zu bringen, und begehrt Antwort. — [14]61 a. d. s. Barbaren. (AHL, Holland. Städte, Or. Perg. m. Siegel / Hansisches UB 8, 1090, S. 654-55)
Hamburg1461.12.05 - 1461 Dezember 5. Braunschweig.
Braunschweig an Hamburg: bittet um Auszahlung von 153 m. an den Hamburger Bürger Hans Wegedorn, Wirt des Braunschweiger Bürgers Herm. Rodesse, dem der in Amsterdam sich aufhaltende Kaufmann Harts Dannei [14]58 durch Schiffer Joh. Olfenson 3 Last Heringe mit der Marke [...] die Last damals im Wert von 51 m. lüb., nach Hamburg gesandt hat, wo sie von Hamburg verkauft sind und der Erlös in Verwahrung liegt. —[14]61 vigilia Nicolai. (StA Braunschweig, Briefbuch 1456-1520, fol. 51 / Hansisches UB 8, 1085, S. 652)
Hamburg1461.12.07 - 1461 Dezember 7. o.O.
Die Städte Lübeck, Hamburg, Lüneburg und Wismar beschließen eine Münzvereinigung und Rezess. / Schütze, Verzeichnis, 569, S. 376 / Langermann, S. 396 / Klefeker, 12, S. 214.
Hamburg1461.12.10 - 1461 Dezember 10. Hamburg.
Rat zu Lübeck an den Rat zu Wismar: bitten sie, in einem Streit Lübecks mit Otto Meinersdorpp aus dem Land Hadeln zusammen mit Hamburg und dem Bischof von Lübeck die Vermittlung zu übernehmen. (StA Wismar, Original, mit größeren Teilen des Siegels / UB Stadt Lübeck, 10, CXIII, S. 117-18)
Hamburg1461.12.19 - 1461 Dezember 19.
Der Hamburger Rat bezeugt den 1461 August 19 geschlossenen Vergleich in einem Streit zwischen Gheseke, der Witwe Hermann Staels, und Copekin Scroder betr. Fischereirechte, die Gheseke für die Zahlung von 60 Mark in drei Raten übertragen werden.
Hamburg1461.12.23 - 1461 Dezember 23. Hamburg.
Rat zu Hamburg an den Rat zu Lübeck: haben ihren Brief zu Klagen von Lübeckern, was ihnen in Hamburg widerfahren ist, Mittwoch vor Weihnachten erhalten. Wegen des Fests wollen sie jedoch noch nicht antworten, sie senden die Antwort aber danach. (AHL, Original, mit Resten des Siegels / Hansisches UB 8, 1105 Anm., S. 662 / UB Stadt Lübeck, 10, CXVIII, S. 122)