1355.08.05.

1355 August 05. Hamburg.
Regest: Hamburg und das Domkapitel einigen sich auf einen Ausgleich. Die wesentlichen Aspekte sind:
1. Die Stadt sagt die Abgabenfreiheit der Kurien zu und erhält nur eine freie Gasse von der Mühlenpforte bis zur Rame; 2. das Hasenmoor hinter den Kurien bleibt, doch auf dem Bau zur Bequemlichkeit der Kanoniker dürfen keine neuen Gemächer angelegt werden; 3. die Stiftungen Graf Adolfs und Einkünfte aus den Mühlen und dem Zoll bleiben frei von Schoß und Schulden, jedoch nicht die Häuser der Vikare; 4. ein geistlicher Missetäter soll dem Kapitel zur Bestrafung übergeben werden; 5. Einwohner werden vor dem Rat bestraft; 6. die Güter der Kirche sollen nicht mit Arrest belegt werden, sondern die Forderungen sollen vor dem Kapitel erhoben werden; 7. geistliche Ansprüche an Laien sind vor den weltlichen Obrigkeiten zu fordern, 8. Schüler sollen nach geistlichem Recht bestraft werden; 9. es soll keine gegenseitige Behinderung des Kapitels und des Rats mehr geben; 10. eine friedliche Schlichtung ist vorzuziehen; 11. das Kapitel verspricht die Einsetzung guter Pastoren und Schulmeister; 12. vereinbart wird auch Nichtigkeit der vom Kapitel beim Papst und sonst erwirkten Urteile; 13. die Stadt verzeiht das Vorgehen des Kapitels.

Überlieferung: -- - Beschreibung:
Druck / Edition: Staphorst I, 2, S. 630-32.

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erste Anlage 07.01.2002 Jürgen Sarnowsky / letzte Bearbeitung 18.12.2008 /
Bearbeitungsstand: nur Regest. / für Rückfragen:
Juergen.Sarnowsky@uni-hamburg.de (Jürgen Sarnowsky)

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