REGESTEN 1405
1405, o.T.
Verzeichnis der Ausrüstung eines Kriegszuges gegen die Samaiten. (XX 22)
Rechnung über Einnahmen und Ausgaben zur Instandhaltung der Balge. (Loses Blatt a. d. Tresslerbuch)
Herr Schonenbork an den Obersten Marschall: seine Reise nach Samaiten. (XXa 18)
Der Oberste Marschall an den Hochmeister: der Betrieb des Salzwerks zu Ponnau. - Tapiau o. J. Freitag nach Petri et Pauli. (LXXII 84)
Petrus Wargel an Hochmeister Konrad v. Jungingen: berichtet über politische Verhältnisse des Königs v. Ungarn, Siebenbürgen, Österreich Polen, Dänemark betreffend. (VII 32)
Der Oberste Marschall an den Hochmeister: berichtet über die Zustände am Salzwerke zu Ponnau. - Fischhof ohne Jahr Mittwoch nach Ostern. (LXXII 84)
Zettel betreffend die Ausrichtung des Komturs v. Schlochau auf ein neu zu bauendes Ordenshaus. (LXI 40)
[Baldewin Stal Vogt der Neumark] an Hochmeister betreffend Besetzung u. Armierung des Hauses Driesen, die polnischen Umtriebe, Heynrich v. Guntersberg, Zettelungen des Johannitermeisters mit Polen, Stadt Arnswalde, die Mühle daselbst u. die Mühlen zu Wardyn u. Schulczendorff, die Verschlammung des Mühlenfließes in Arnswalde u. die Steuerverweigerung der neumärkischen Stände.
Zettel: Forderungen an Wilke Mantubil und Matzke Borke. (XIV 37)
Zettel: Forderungen an Wilke Mantubil und Matzke Borke. (XIV 37)
Der Schultheiß von Neytecke (Neudeck) verkauft dem Domkapitel von Marienwerder 1 Mark jährlichen Zins, da das Schultheißenamt unter mehrere Besitzer geteilt ist und trotz seiner Bemühungen nicht wieder vereinigt werden konnte. Siegler: Propst Bertram. – o.D. Original Pergament, Siegel der Propstei beschädigt. Abg. Danzig, Abt. 360a Nr. 40. (Schiebl. XXII 33).
Klageartikel der Preußen vom Jahre 1405. (London, British Library, Cotton. Ms. Nero B II fol. 24 / Kunze, Hanseakten aus England, 319, S. 225-27)
Lübeck an die preußischen Städte: sendet eingeschlossen eine Kopie der von Hamburg erhaltenen Abschrift eines Schreibens des deutschen Kaufmanns zu Brügge über die Ankunft englischer Schiffe vor dem Swin [Hanserezesse I,5, 253, S. 181-82]. — [1405.] (APGd., Stadtbuch IV, S. 73; überschrieben: Sequitur littera Lubicensium / Hanserezesse, I,5, 254, S. 182)
Johann v. Wallenrode Erzbischof zu Riga an Hochmeister betreffend die Verbindung der Mannen seines Stiftes mit Vytautas. - Riga ohne Jahr Mittwoch nach Gregorii. (O.Z.)
Der Tressler an den Hochmeister betreffend Angelegenheiten des Vogts auf Gotland. Defekt. Dabei drei Zettel betreffend auch den Landkomtur von Österreich u. die Ausrichtung nach Samaiten. - Marienburg ohne Jahr an Dionysii. (XXXI 27)
Vogt der Neumark an den Hochmeister: meldet die demnächste Ankunft des Ritter Clawes Sak, Michil von Sydow, des Bürgermeisters Brandenborg von Königsberg sowie des Pfarrers von Schivelbein beim Hochmeister an. - Ohne Datum [um 1405]. (Adelsgeschichte a S 179.)
Peter Wormedith General-Prokurator an der Kurie an Hochmeister Konrad von Jungingen: berichtet über einen Mann, den der Rat zu Kulm wegen einer Rossmühle Gewalt angetan hat. - Rom ohne Jahr am h. Pfingstabende. (LIIa 18)
Peter Knalle an Hochmeister Konrad v. Jungingen betreffend die Erfüllung von dessen Zusage, daß er mit seinen Waren in die Weichsel heraufsegeln dürfe. Kurt Letczekow, Tydeman Haxer und Arnt Hecht. (LX 60)
Bischof Arnold zu Kulmsee an Hochmeister: Fürbitte für den neuen Abt und das Kloster zu Oliva. - Marienwerder ohne Jahr Freitag vor Martini. (LXIV 32)
1405, Januar
Der Oberste Marschall an den Hochmeister: der Futtertransport bei einem Kriegszug. Ein Zettel. - Schaaken ohne Jahr in vig. reg. (XXIIa 135)
Bischof Peter von Roskilde an Hochmeister Konrad von Jungingen: Dank für den hochmeisterlichen Einsatz für die Freigabe eines festgehaltenen Schiffes des Bischofs und Freilassung des seinerseits festgehaltenen Kaufmanns nach Rückkehr seines Schiffes.
Stadt Amsterdam (Amstelredamme) an den Hochmeister [Konrad von Jungingen]: hören, dass seinen Bürgern auf drei Jahre die Befrachtung von Schiffen in Preußen untersagt und von Ostern an die Verkehrssicherheit entsagt worden sei wegen der Schädigung der Untertanen im holländisch-friesischen Krieg. Erklärt, dass die Amsterdamer Bürger daran unschuldig seien und dass auch das [weggenommene] Gut nicht nach Amsterdam gebracht worden sei. Bittet unter Berufung auf die guten Beziehungen zwischen dem Herzog und dem Hochmeister um Geleit und um die zuvor geltende Verkehrsfreiheit für die Seinen. - Ohne Jahr des saterdages na den h. dertienden dach. (XXXIII 114 / Hansisches UB 5, 642, S. 332 / Hanserecesse I,8, 1017)
Die Gebrüder Merbot und Sigmund von Haugwitz quittieren dem Ulrich von Ausk Landkomtur DO in Böhmen-Mähren über je 25 Schock als Rückzahlung auf die von ihrem Vater Hans von Haugwitz vormals dem Landkomtur Albrecht von der Dauben geliehenen 190 Schock böhm. Gr. auf das Dorf Bezwitz. G. – 1405 Freitag nach dem Neuen Jahre. Original Pergament SS. der Aussteller, des Rates zu Kommotau, des Heinrich von Haugwitz auf Doboticz und des Chotibor von Czyste. (Schiebl. 28 Nr. 26).
Bruder Bertram, Propst, Johannes Marienwerder, Meister der heiligen Schrift, Dekan, Johannes Ryman, Lehrer im geistlichen Rechte, Johannes Tyfensee, Custos, Heinricus Passeris, scol., Arnoldus von Resinburg, cantor, und das Kap. von Pomesanien geben dem Edlen Hannos vom Rotenhofe eine neue Handfeste für das Dorf Brockaw (Brakau, Kreis Marienwerder) unter genauer Grenzbezeichnung und Nennung verschiedener Nachbardörfer (Tyfenaw, Lamprechtsdoiff, Dawbal, Honyngfelde, Schadaw, Christburger Weg, Muntmansdorff, Mozebruch, Krebysse, Schillingfließ, Leskuwicz). Erwähnt Grenzberichtigung des Vogts Cune von Beyldersheim von 1397 September. 17. Zeugen: Nicolaus von Arnoldisdorff, pfarrer, Heynricus von Osterode, huskumpthur, Johannes von der Jawte, Martinus vom Gardzei, Laurencius von Butaw, Nicolaus von Konyngesberg; Johannes von Heylisberg, br. Nicolaus, unser pfleger, br. Johannes, unser Kuchmeister... Original Pergament., Siegel fehlt. Abg. Danzig (Abt. 358 Nr.4) Acc.18/32.... gegebin... czu Marienwerder uff unserem thumhuse, in der jarczal Cristi 1405, am Sonobende nach Epyphanie Domini. (Schiebl. XXII 34).
Stralsund an die Städte Thorn, Elbing und Danzig: meldet, dass es in der Sache des Johann van der Mersch häufig Briefe und Boten an seine Herren geschickt, die gewünschte Antwort aber, dass es seiner mächtig sein solle, nicht erhalten habe. Will halten, was die Seinen mit ihnen vereinbart haben. — [1405] sabbato infra octavam epyphanie. (APGd., Stadtbuch IV, S. 60, niederdeutsch / Hanserezesse, I,5, 223, S. 153)
Claus und Nicze verschreiben ihren Dienern Bartko, Czoterka, Macz und Nicolay 30 Hufen zu Rozogen (h. Rosoggen). Philips der (DO-)Herren Beutner. Zeugen: Herr Philipp von Wildenau, Herr Friedrich von Sopoten, Bertolt Vochs von Ribben, Mattis Pfarrer zu Rheinswein (?), Hans Scherer von Rössel und Luban von Przerwanken (?). – 1405 an Fabianus und Sebastianus. Original Pergament. SS. ab. Schrift stark verblichen, z. T. erloschen. (Schiebl. XXXIX 52).
Riga an die preußischen Städte: beantwortet ihr Schreiben in Sachen des Herman Colberg mit dem Hinweis, wo de meenen [livländischen] stede des sin eens geworden, dat neen kopman, de in des kopmans rechte wil wesen, sal vuren over land kopmans ware oft gud. Erklärt, dass Colberg hiervon freundschaftlich in Kenntnis gesetzt worden, ihm aber weder sein Gut arrestiert noch die Fahrt gestattet worden sei. — 1405 am dage conversionis Pauli. (APGd., Stadtbuch IV, S. 61 / Hansisches UB 5, 643, S. 332 / Hanserecesse I,5, 224, S: 153)
Hochmeister an die Stadt Arnswalde betreffend die von ihr gekauften Mühlen. Der alte Godeke v. Wedeln. - Marienburg 1405 Sonnabend vor Purif. Mariae. (LX 50)
1405, Februar
Johann von Wallenrodt Erzbischof von Riga verpflichtet sich mit seinem Dompropst Johann Soest im Beisein des HM's Konrad von Jungingen gegen den DO in Livland (Mstr. Konrad von Vietinghof, Engelbrecht von Penthling Komtur zu Fellin, Dietrich von. Wilborch Komtur zu Reval) zu Vergleichsverhandlungen in Danzig. – Marienburg i. Pr. 1405 an s. Blasius. Nicht gefertigtes Original auf Pergament, Livl. Urkb. IV Nr. MDCLIII. (Schiebl. L. S. XLI 12).
Notarielles Transsumpt des Johannes Johannis Schonaw de Grudencz von dem Vertrage des Rats der Altstadt Königsberg mit dem Domkapitel von Samland vom Jahre 1351 o.T. Zeugen: fr. Albertus de Bartensteyn, propositus, Johannes Albrechtow, decanus. mensis Februarii tercia die. Original Pergament stark von Moder zerstört, ohne Siegel. Abgabe Frauenburg, Mon. Samt. C 10. Vgl. Urkb. Bist. Saml. S. 273 Nr. 396. s. a. XXXIII 5. (Schiebl. LII 45).
Empfehlungsschreiben des Königs Wladyslaw von Polen an den Hochmeister Konrad von Jungingen für Bezelo Coniancz. - 4 die mensis Februaris. (OF 3, p. 186 - nicht im OBA)
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Herzog Wilhelm von Holland [und mut. mut. an die Stadt Amsterdam: könne auf sein Schreiben wegen des Ausschlusses der Holländer vom preußischen Ausfuhrverkehr während dreier Jahre nicht eher endgültig antworten, bis ihm die preußischen Ratssendeboten über die Beschlüsse des letzten Hansetages in Lübeck Bericht erstattet hätten. - Gegebin uff unserm husze Marienburg, an der mittewochen vor Valentini im 1405. jare. (OF 3, fol. 89 / Hansisches UB 5, 647, S. 334-35)
Der Komtur zu Balga an den Hochmeister betreffend die Furten nach Masowien und die Grenzen mit diesem Lande im Gebiete Lyck und bei Johannisburg. - Ylow 1405 Montag nach Valentini. (LXXXV 108)
Der Rat zu Arnswalde an Hochmeister: der Ankauf des Gutes Wardyn von dem alten Godeke von Wedill aus dem Kaufschilling für ihre Mühlen. - 1405 Mittwoch vor Fastnacht. (XVa 200)
1405, März
Reval an Hochmeister [Konrad von Jungingen]: bittet, sich bei Königin [Margarethe] von Dänemark um die Rückgabe des vor der Newa weggenommenen hansischen Gutes zu bemühen. (TLA, Missivbuch 1384-1420, fol. 33b / Hansisches UB 5, 670, S. 346)
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an den Bürgermeister der Altstadt Thorn [Johann von Putten]: bittet ihn im Zusammenhang mit der Gesandtschaft des Johann von Thorn zusammen mit seinen Begleitern zu III 11 auf die Marienburg zu kommen. Am sontage czu Vastnacht, czu Marienburg. (APT, Kat. I, Nr. 629 / Radziminski-Tandecki, Katalog, Nr. 99)
Der deutsche Kaufmann zu Brügge an seine Sendeboten beim Hansetag zu Lübeck: berichtet, dass der Graf [Wilhelm] von Holland alle hansischen Schiffer und Kaufleute in Holland und Seeland ohne Grund arrestieren lasse. Sende seinen Klerk mit der schriftlichen Bitte, die Arreste der Schiffer und Waren aufzuheben oder umgehend die Gründe dafür zu benennen. Ein vom Grafen kommender Kaufmann habe behauptet, dass sich König Heinrich [IV.] von England mit dem Grafen verbunden habe und dieser im Falle eines hansisch-englischen Krieges alle hansischen Schiffe und Waren arrestieren solle. Bittet, einen Boten nach Hamburg zu senden, damit die zur Ausfahrt nach Holland bereit liegenden Schiffer gewarnt würden. Ein Pelzgeschäft von Parisern in Preußen solle hintertrieben werden. (APT, Abschrift / Hansisches UB 5, 650, S. 337 / Hanserecesse I,8, 1023)
Danzig an Thorn: bitten um Meinungsäußerung über ein vom Hochmeister erlassenes Verbot der Ausfuhr von Asche und um Mitteilung der Maße der Thorner Aschenfässer. (APT I, 494a / Hansisches UB 5, 651, S. 337-38)
Die preußischen Ratssendeboten an [die preußischen Städte:] berichten über ihre Befürchtung, dass die Versammlung noch länger hinausgeschoben werde, da Stralsund und Greifswald geschrieben habe, sie wollten zu Schiffe kommen, sobald dies Wind und Wetter gestatten würden, und da zu Wismar in der Woche nach Oculi (März 22) eine größere Versammlung stattfinden werde. Anwesend sei noch immer niemand als der Sendebote Rigas und die Älterleute aus Flander. Aus der Trave und der Elbe, wie aus Wismar und Stralsund fahre man in grossen und kleinen Schiffen durch den Sund, wohin man wolle. Von Kaufleuten, die kürzlich in Flandern gewesen seien, haben sie gehört, dass drei Schiffe zu London bereit lägen, die englischen Sendeboten nach Preussen zu führen. Die Sendeboten des Kaufmanns zu Brügge haben ihnen erzählt, dass die Engländer sich stark in die See zu legen gedächten oder nach anderer Nachricht schon ausgelaufen seien, und die preußischen Schiffe seien deshalb im Swin zurückbehalten worden. — Gescrebin am sonnabinde vor invocavit [1]405. (APGd., Stadtbuch IV, S. 61, überschrieben: Sequitur littera Johannis de Thorun et Johannis van der Mersch, Lubeke existencium / Hanserezesse, I,5, 232, S. 164-65)
Der Klerk des deutschen Kaufmanns zu Brügge an die Sendeboten desselben zu Lübeck: berichtet wie in [PrUB1405.03.03] über seine Sendung zum Grafen [Wilhelm] von Holland. Dieser habe ihm geantwortet, dass er wegen Behinderung seiner Untertanen in Preußen Arrest gegen die preußischen Schiffer und Kaufleute, nicht aber gegen andere Hansestädte verfügt habe. Er habe auf seine Vorstellung hin den Baillif von Zierikzee anweisen lassen, das mit Beschlag belegte Salz einiger Kaufleute freizugeben, sofern keine Preußen daran Anteil haben. (APT, Abschrift / Hansisches UB 5, 652, S. 338 / gedruckt Hanserecesse I,8, 1027)
Die hansischen Ratssendeboten in Lübeck an die holländischen und seeländischen Städte: hätten von Amsterdam ein Schreiben wegen der Repressalien des Hochmeisters erhalten [vgl. PrUB1405.01.10] und deshalb mit den preußischen Ratssendeboten verhandelt. Nach deren Ansicht werde sich der Hochmeister wohl überzeugen lassen, die Zwangsmaßregeln bis Ostern übers Jahr oder länger aufzuschieben, falls die Holländer sich inzwischen gleich den Preußen einem Schiedsspruch der Hansestädte unterwerfen. Bitten um Antwort an den Hansetag oder an Lübeck und haben auch den Kaufmann zu Brügge zur Betreibung dieser Angelegenheit in Holland. (Hansisches UB 5, 653, S. 338 / Hanserecesse I,5, 228)
Ulrich von Jungingen Oberst-Marschall verleiht den Gebrüdern Paul und Hannos 2 Haken zu Garbseiden. Zeugen: Heinrich von der Heyde Hauskomtur, Nicol. Stübing Kaplan, Albrecht Graf von Orlamünde und der Kompan Friedrich Schütte. – Caymen 1405 an Gregorius. Original Pergament. Siegel ab. (Schiebl. XXXI 26).
Hochmeister Konrad von Jungingen macht bekannt, dass er einen Haftbefehl widerruft, den er zuvor zugunsten des Schotten Ruprecht Domberger gegen den Danziger Johan Amelring erlassen hätte. Amelring habe bewiesen, dass die Anschuldigungen gegen ihn unberechtigt seien. (OF 3, fol. 96 / Hansisches UB 5, 654, S. 338-39)
Der Komtur zu Birgelau [Paul Rulmann von Dadenberg] an den Rat der Alt-]Stadt Thorn: empfiehlt ihnen den Briefweiser, einen Einwohner von Landtsen, in seinem Bemühen um Erlangen des Bürgerrechts. Am montage noch Reminiscere czu Birgelaw. (APT, Kat. III, Nr. 4205 / Radziminski-Tandecki, Katalog, Nr. 100)
Quittung des ehemaligen Wojewoden von Siebenbürgen, Stibor von Stiboritz, über 250 preußische Mark, die er von ihm geschuldeten 5800 ungarischen Gulden empfangen hat.
Quittung des Mrazko von Nyemantsdorff und des Magister Nikolaus, Kanzler des ehemaligen Wojewoden von Siebenbürgen, Stibor von Stiboritz, über 250 preußische Mark aus dem Verkaufspreis der Neumark, empfangen vom Münzmeister zu Thorn, Johannes Kinsberg.
Der deutsche Kaufmann zu Brügge an die preußischen Städte: antwortet, dass er Februar 22 mit dem Hauptmann der [preußischen] Flotte, dem gemeinen Kaufmann und allen Schiffern aus verschiedenen genannten Gründen vereinbart habe, dass alle Schiffherren bis Februar 27 liegen bleiben sollten, und dass seitdem die Windstille die Ausfahrt verhindert habe. Ein Teil der Schiffer sei seinem und des Hauptmanns Befehl zuwider auf eigene Hand ausgesegelt, habe aber meistens des Wetters wegen schon wieder zurückkehren müssen. Die Übertretung seines Gebotes wird er selbst richten, meint aber, dass die preußischen Städte solchen Ungehorsam bestrafen müssen, damit der Hauptmann Gehorsam für seine Befehle und Achtunq für seine Stellung finde. — Gescreven under unsen ingezegelen upten 24 dach im Meerte int jar 1405. (APGd., Stadtbuch IV, S. 66—67, überschrieben: Sequitur oldermannorum hense Theutunice Bruggis in Flandria constitutorum littera civitatibus hujus terre directa / Hanserezesse, I,5, 244, S. 174-75)
Herr Ulrich von der Ost zu Driesen verkauft dem HM Konrad von Jungingen seine Bede und anderen Gerechtsame zu Wugarten in der Neumark auf Wiederkauf. – Driesen 1405 an U. L. F. Tag annunc. Original Pergament. Siegel. (Schiebl. 45 Nr. 40).
1405, April
Herzog Wilhelm v. Bayern Graf v. Hennegau, Holland und Seeland an den Hochmeister [Konrad von Jungingen]: beschwert sich wiederholt über den dreijährigen Ausschluss der Seinen vom Handelsverkehr in Danzig sowie über die Misshandlung von Seeländern durch preußische Untertanen bei Marstrand. Fordert für seine Untertanen die gewohnheitsmäßige Handelsfreiheit, indem er eine schiedsrichterliche Entscheidung der gegenseitigen Beschwerden vorschlägt. - Haag ohne Jahr up ten Sonnendach Judica. (XXXIII 91 / Hansisches UB 5, 659, S. 340-41 / Hanserecesse I,8, 1173)
Lübeck an die preußischen Städte: sendet die von der Königin [Margaretha] erhaltene Antwort auf das Schreiben der zu Lübeck versammelten Ratssendeboten der Hansestädte in Betreff eines zwischen ihr und dem Hochmeister Juni 7 (up pinxten negest komende) zu Skanör zu haltenden Tages. — [1405] des dinxedages na judica. (APGd., Stadtbuch IV, S. 65 / Hanserezesse, I,5, 234, S. 166)
Der Komtur zu Koblenz an den Hochmeister betreffend Absolution zweier Priesterbrüder u. Verschiffung der nach Preußen bestimmten Weine. - Mainz ohne Jahr Mittwoch vor Palmtag. (106 Nr. 154)
Danzig an Thorn: eine flämische Flotte mit Tuch sei eingetroffen, ihre Mitratsherren hätten nach englischem Tuch gesucht. Bittet darum, zwei nach Thorn abgefahrene Kähne mit Tuch dort nach englischer Ware zu untersuchen. - Gescrebin am abende Palmarum [1]405. (APT I, 500a / Hansisches UB 5, 661, S. 342)
[Die preussischen Städte an Lübeck]: melden, dass wegen der neulich auf dem Hansetage zu Lübeck beratenen Einstellung der Ausfuhr bestimmter Produkte aus Preußen der Hochmeister mit ihnen dahin einig geworden ist, dass diese Waaren mit Ausnahme des Klappholzes weder durch den Sund noch auch, was ihre Ratssendeboten ad referendum genommen hätten, binnen Landes verführt werden sollen. Meinen aber, dass, wenn Lübeck oder dessen Nachbarstädte zu eigenem Gebrauche etwas nötig haben, ihnen dies nicht versagt werden werde. — Scriptum palmarum etc. [1405]. (APGd., Stadtbuch IV, S. 64 / Hanserezesse, I,5, 242, S. 173)
Der Ordens-Prokurator an Hochmeister Konrad v. Jungingen: Fürbitte für Jacob Lange. - Rom 1405 Montag nach Palmen. (Ia 107)
Baldewin Stal Vogt der Neumark an Hochmeister betreffend Ansprüche der Polen auf das Wedelsche Haus Houchtzit an der Drahe. Vyviancz v. Wedel. Swydwer. - Schivelbein 1405 Donnerstag in coena domini. (XIVa 66)
Verschreibung über ein Gartendorf in Willkomm. Abschrift. - 1405 Dienstag n. Quasimodo. (S. Dep. Rautten)
1405, Mai
Erzbischof Nicolaus von Gnesen schuldet dem HM Konrad von Jungingen 1350 Mark. – Gnesen 2. Mai 1405. Original Pergament. SS. des Erzbischofs und seines Kapitels. (Schiebl. 75 Nr. 32).
Herzog Swantebur von Stettin an Hochmeister Konrad von Jungingen: die von Henningh von Reeberghe u. Albrecht von Blankenborg dem Vogte Baldewin Stale u. dem Hinrik v. Guntersberg in der Neumark zugefügten Schäden, auch den Raub des Wedeghe Buggenhagen vor Königsberg i. N. - Alt-Stettin 1405 Dienstag nach d. h. Kreuzes Tag, als es gefunden ward. (XVa 85)
Hochmeister an Meister in Livland: dessen Verhältnis zu Herzog Vytautas. - Marienburg 1405 Dienstag nach Miseric. dom. (XVII 133)
Beilage: 1405 April 21: Großfürst Alexander anders Wytout an den Komtur von Balga in derselben Sache.
Beilage: 1405 April 21: Großfürst Alexander anders Wytout an den Komtur von Balga in derselben Sache.
HM Konrad von Jungingen verleiht dem Sander von Bludow 12 Hufe 6 Mo. zu Popelken (Grenzen: Fluß Bylawke [Behlacken], Pregel, Vogelsang), auch 2 ½ Haken im Felde zu Behlacken, auch 6 ½ Hufe. Damerau und Wald gen. Bysdawrode bei Rauschninken, Barthen und Thulpörschken (Thuleparst). Bruch Bawsiske. Auch Fischerei. Zeugen: Konrad von Lichtenstein Großkomtur, Ulrich von Jungingen Oberst-Marschall, Wernher von Tettingen Ober-Spittler und Komtur zu Elbing, Burkhard von Wobeke Ober-Trapier und Komtur zu Christburg, Arnold von Hecken Treßler, Joh. Ochman Kaplan, Arnold von Baden und Bymund Brendel Kompane und die Schreiber Nicolaus und Gregorius. – Marienburg 1405 Mittwoch nach Miser, dom. Original Pergament. Siegel ab. Depositum. (Schiebl. XXXV 91).
[Hochmeister Konrad von Jungingen] an die Städte Lübeck, Hamburg und Stralsund: meldet, dass er seine Sendeboten zu dem zwischen ihm und der Königin Margaretha von Dänemark verabredeten Tage, Juni 7 (uf desze nehstkomenden pfingsten) auf Schonen, abgeschickt habe, und bittet um die Absendung der Ihrigen. — 1405 am donirstage vor jubilate dem sontage. (OF 3, fol. 97r, überschrieben: Lubek, Hamborg, Stralesonde / Hanserezesse, I,5, 246, S. 177)
König Heinrich [IV.] von England bevollmächtigt Ritter William Esturmy, den Geistlichen Magister John Kyngton und den Londoner Bürger William Brampton, um mit dem Hochmeister Konrad von Jungingen oder dessen Bevollmächtigten über die Beilegung beiderseitigen Beschwerden und den Abschluss eines Freundschafts- und Handelsvertrags zu verhandeln. – Westminster 11. Mai 1405. (GStA, XX. HA. Perg.Urkk. Schiebl. 83 Nr. 5, Original mit Siegel mit Rücksiegel, nur teilweise erhalten / Hansisches UB 5, 651, S. 337-38)
Baldewyn Stal Vogt der Neumark an Hochmeister: fragt, ob er Matzke Borke u. Wylke Mantubil pfänden soll. - Dramburg 1405 Mittwoch vor Cantate. (ADGa M Nr. 87)
Instruktion der englischen Gesandten für ihre Verhandlungen mit dem Hochmeister. — Datum apud Westmonasterium 13 die Maji anno regni dicti domini nostri regis sexto. (Canterbury, Kapitelsarchiv, Original, Pergament mit zwei Einschnitten für die Siegel / Hanserezesse, I,5, 266, S. 192-93)
Lübeck an die preußischen Städte: meldet, dass es von Keno to dem Broke das abschriftlich eingeschlossene Schreiben erhalten und deshalb mit Bremen, Hamburg und Lüneburg einen Tag zu Stade vereinbart habe. Begehrt für den Fall, dass man Schiffe in die See legen müsse, die Unterstützung der preußischen und der anderen Städte. — [1405] Mai 14. (APGd., Stadtbuch IV, S. 72 / Hanserezesse, I,5, 252, S. 180-81)
Paul Quenthin zu Frankfurt an Baldewin Stal Vogt der Neumark betreffend Plan des Markgrafen (Jost), dem Hochmeister Oderberg zu verpfänden. Anbei zwei Zettel. - Soldin ohne Jahr Sonntag Cantate. (XIIa 11)
[Hochmeister Konrad von Jungingen] an Herzog [Albrecht] von Holland: berichtet, er habe von seinen auf den Tag Februar 2 (off unser frowen tage purificacionis) zu Lübeck geschickten Sendeboten gehört, dass keine holländischen Abgesandten erschienen seien, und dass die Hansestädte dem Kaufmann zu Flandern befohlen haben, den Herzog zur Unterwerfung unter ihren Schiedssprach aufzufordern. Bis jetzt sei er über den Erfolg ohne Nachricht. Da jedoch der Herzog anderweitig vorgeschlagen habe, dass die Seinen und die Bürger zu Danzig sich irgendwo zu Recht stellen sollten, so genehmigt er das, stellt Tag und Ort dem Herzog anheim und gewährt inzwischen den Holländern freien Verkehr mit seinem Lande. — 1405 am montage noch cantate. (OF 3, fol. 99v, überschrieben: Dem herczogen von Hollant / Hansisches UB 5, 666, S. 344-51 / Hanserecesse I,5, 249, S: 179-80)
Danziger Aufzeichnung über die Werbung eines Stralsundischen Boten. — Anno [1]405 feria tercia pasce. (APGd., Stadtbuch IV, S. 66 / Hanserezesse, I,5, 243, S. 173-74)
Der deutsche Kaufmann zu Brügge an Hamburg: eine große englische Flotte sei im Swin erschienen und habe zwei aus Hamburg kommende Schiffe gekapert, während ein drittes Schiff entkommen sei. Bittet, bis auf Weiteres keine Schiffe ausfahren zu lassen und Lübeck von dem Vorfall zu benachrichtigen, um die preußischen und anderen Schiffe zu warnen. (TLA, Original auf Papier mit aufgedrücktem Siegel / Hansisches UB 5, 667, S. 345 / Liv-, Est- und Kurländisches UB 4, 1646)
Die englischen Kaufleute in Preußen an Lynn (England): Übersenden die Ordnung der englischen Handelskompanie in Danzig.
[Hochmeister Konrad von Jungingen] an die Königin [Margaretha] von Dänemark: antwortet, dass seine Sendeboten für die Tagfahrt auf Juni 7 (vor adir yo uf pfingsten) bereit seien und nur noch auf Wind warten. — 1405 am sontage vor ascensionis Domini. (OF 3, fol. 97r, überschrieben Der konigyn von Denemarken / Hanserezesse, I,5, 248, S. 179 / Silfverstolpe 1, Nr. 594)
Baldewyn Stal Vogt der Neumark an Hochmeister betreffend Verhandlungen mit Ulrich v. der Ost. Beschwerden des Herzogs (v. Pommern) u. die Räubereien der Mannen desselben gegen Heinrich (v. Guntersberg) u. dessen Vettern sowie gegen die Wedel. Wylke Mantubil. - Schivelbein 1405 in vigilia ascensionis. (XIVa 11)
Zwei Beilagen: 1405 Mai 1, Belgard: Herzog Bugslaus v. Pommern an Baldewin Stale Vogt der Neumark: seine Fehde mit Henningk von Wedele zu Falkenburg. - Belgard fer. 5. p. Quasimod.
1405 Mai 8, Schivelbein: Baldewyn Stal Vogt der Neumark an Herzog Bugslaf: die kriegerischen Pläne des Hennyng von Wedel, den Raubzug des Friedrich Büs und seiner Gesellschaft vor Sabbyn und die Vergewaltigung eines Bürgers vor Schivelbein durch einen Clist (Kleist). - Schivelbein Freitag nach Johannis ante portam latinam.
Zwei Beilagen: 1405 Mai 1, Belgard: Herzog Bugslaus v. Pommern an Baldewin Stale Vogt der Neumark: seine Fehde mit Henningk von Wedele zu Falkenburg. - Belgard fer. 5. p. Quasimod.
1405 Mai 8, Schivelbein: Baldewyn Stal Vogt der Neumark an Herzog Bugslaf: die kriegerischen Pläne des Hennyng von Wedel, den Raubzug des Friedrich Büs und seiner Gesellschaft vor Sabbyn und die Vergewaltigung eines Bürgers vor Schivelbein durch einen Clist (Kleist). - Schivelbein Freitag nach Johannis ante portam latinam.
1405, Juni
Hauskomtur zu Marienburg an Hochmeister: die von Herrn Mossicz empfangenen u. in das Münzamt schuldigen Summen. Peter v. Waltenheym. - Marienburg ohne Jahr Freitag vor Pfingsten. (XIIIa 92)
Beilage 1405 März 19: Mraczko v. Nyemantsdorff u. Mag. Niclas Kanzler des Wojewoden Stibor quittieren dem Johann Kinsperg Münzmeister zu Thorn über 250 Mark von der neumärkischen Kaufsumme.
Beilage 1405 März 19: Mraczko v. Nyemantsdorff u. Mag. Niclas Kanzler des Wojewoden Stibor quittieren dem Johann Kinsperg Münzmeister zu Thorn über 250 Mark von der neumärkischen Kaufsumme.
König Wladislaus von Polen beurkundet zwei im Friedensvertrage mit dem DO von Jungingen 1404 nicht ausgedrückte Artikel betreffend die Grenzen der Neumark und die friedliche Bemühungen um Beilegung von Streitigkeiten. – Thorn 1405 fer. 4. infra oct. pentec. (In einem Vidimus vom 9. August 1419, Schiebl. 62 Nr. 13 / zwei Kopien, OBA 807 XX 24; Weise I Nr. 37)
König Wladislaus von Polen verträgt sich mit dem HM Konrad von Jungingen wegen der Grenzen zwischen Groß-Polen und der Neumark. – Thorn 1405 fer. 4. infra oct. pentec. In einem Vidimus vom 3. Dezember 1424. Weise I Nr.37. (Schiebl. 47 Nr. 1).
König Wladislaw von Polen befreit den DO von allen Ansprüchen wegen des Landes Dobrin. Original mit Ausstellersiegel. Vgl. Weise, Staatsverträge Nr. 38. (Schiebl. 109 Nr. 56).
Der Wasserbailiff von Dartmouth bezeugt, dass das Danziger Schiff "Le Marie" unter dem Kapitän Joh. Halewater, das III 25 beim Kap Finisterre durch Auslieger aus Plymouth and Dartmouth gekapert und nach Dartmouth gebracht worden sei, nach einem transsumierten Patent König Heinrichs [IV.] samt der Besatzung und Ausrüstung freigegeben worden sei. (APGd., gleichzeitige Abschrift auf Pergament. / Hansisches UB 5, 671, S. 346 / gedruckt Hanserecesse I,5, 438 und 437)
Jancke von Chotunicz Hauptmann zu Breslau und Schweidnitz an Werner von Tettingen Komtur zu Elbing: Fürbitte für Petir Wölfel gen. Warndorff. - Prag ohne Jahr an sente Viten tage. (IXa 97)
Eine Ordenskommission urkundet über den Streit Kulmsee und Andreas Schottau wegen des Gutes Heydeck. Nicolaus Melin Komtur u. Althaus. Herm. Gans Vogt zu Leipe. Ritter Sander von Ryskow und Knappe Clauco von der Thamowe. Die Ritter Konrad Schrame und Augustin vom Ziegenberg. Domherr Frankenstein. Kapitelsvogt Herm. Steynweck. Philipp von Cleeberg Vogt zu Brathean. Hannis Gruclich Bürger zu Neumark. Karl Komtur zu Strasburg. Der Voigt zu Kauernick. Nicol. Gerkow Offizial d. Bist. Kulm. Erasmus Pfarrer der Altstadt Thorn und Nicol. Mockow Pfarrer der Neustadt Thorn. – Kulmsee 1405 am nächsten Tag der heiligen Dreifaltigkeit. Original Pergament, nur zur Hälfte erhalten. Ergänzt nach dem Druck im Kulm. Urkb. Nr. 451. (Schiebl. Kulm D. A. Nr. 41).
Rat zu Thorn an Hochmeister betreffend Zeugnis des Niclos Barantke über die Forderung des Thorner Bürgers Gunther Resinburg. - 1405 Abend Johannis d. Täufers. (LII 28)
König Wladislaus von Polen bekundet, dass Ulrich von der Ost Herr zu Driesen ihm das Haus Driesen mit Zeugen übergeben will im Austausche gegen die Städte Schrimm, Moschin und Rogasen und für 600 M. Groschen und die Einräumung der Stadt Kosten auf 1 Jahr. Die Streitigkeiten des Ulrich von der Ost mit Cusso und seinen Brüdern von Golanczan umnd dem Dobrogost von Schamotuli sollen beigelegt werden. Sandiwog von Ostrorog Bannerführer von Posen. Dorf Rzeczitz und der Herzog von Sagan. Schrimm als Leibzucht für Katharina Gattin des Ulrich. Zeugen: Bischof Albert von Posen, Mosczicz Kastellan zu Posen, Thomco Unter schenk zu Krakau und Hauptmann von Gr. Polen, Stigneus Hofmarschall, Matthias Richter zu Kaiisch, Sandziwog Bannerführer w. o., Johann v. Czirman (?) Hauptmann zu Uschowa (?), Dobr. von Schamotuli, Joh. Koot und Manjico Wadwicz. – Landa (Lond) 1405 an Joh. bapt. Als Transsumpt in einer Urkunde vom 5. Mai 1412. Desgleichen vom 9. August 1419 (46 Nr. 14). Original Pergament mit Siegel Riedel A XVIII Nr. 62. — Weise I Nr. 41. (Schiebl. 46 Nr. 10, 13).
Der Oberste Marschall an den Hochmeister betreffend Sendung eines Briefes, Bezahlung des dem Schäffer gelieferten Bernsteins und die Aufbringung eines Heeres. - Schaaken ohne Jahr Freitag nach Johannis Baptiste. (LXXXIII 35)
1405, Juli
Lübeck an die preußischen Städte: meldet, dass ein Bote des Herzogs von Burgund zu ihnen gekommen ist. Sendet abschriftlich ein von diesem gebrachtes Schreiben an die Hansestädte. Hat den in Dänemark befindlichen Sendeboten Nachricht geschickt. — Screven under unsem secrete des vridages na visitacionis Marie int jar 1405. (APGd., Stadtbuch IV, S. 74, überschrieben: Sequitur littera Lubicensium / Hanserezesse, I,5, 257, S. 186)
Hinrik Locstede u. Hennink Troye u. alle zu Woldenberg an Hochmeister betreffend die vom Großkomtur gegen sie erhobene Beschuldigung wegen Plünderung eines Knechtes. - Woldenberg ohne Jahr Donnerstag nach divisio apostolorum. (Beilage zu PrUB, JH I 811)
[Hochmeister Konrad von Jungingen] an Herzog [Albrecht] von Holland: antwortet, dass er dem Oyscher nicht erlauben könne, 8 Schock (achtmoln sechczig) Holz auszuführen, da die Hansestädte beschlossen haben, dass kein Holz ausgeführt werden dürfe. — 1405 am dornstage noch divisionis apostolorum. (OF 3, fol. 100r, überschrieben: Dem Herczogen von Holland / Hansisches UB 5, 673, S. 347 / Hanserecesse I,5, 250, S. 180)
Baldewyn Stal Vogt der Neumark an Hochmeister betreffend den von Woldenberg aus erfolgten Raub (des Hinrick Locstede u. Genossen) und die Bewegungen der Polen. - Schivelbein 1405, Dienstag nach Maria Magdalena. (XIII 50)
Bischof Johann von Pomesanien an Thorn: verwendet sich für die Freigabe von konfisziertem englischem Tuch, das Hannus Hesze, Bürger zu Danzig, recht und redlich den Danzigern Henrich Snyppe und Gosswyn von Suchten verkauft habe und das bei der Ausfuhr aufgehalten worden sei. Der Hochmeister habe geboten, dass das englische Tuch im Land innerhalb eines Jahrs ausgelöst würde, damit durch die Freigabe des Tuchs für Henrich und Gosswyn unsir armer frund sein Geld erhalte. - Am donrstag noch Marie Magdalene. (APT, Original mit Siegelspuren / Hansisches UB 5, 674, S. 347-48)
[Hochmeister Konrad von Jungingen] an die Königin [Margaretha] von Dänemark: dankt für die freundliche Behandlung seiner Sendeboten. Erklärt sich bereit, den verabredeten Tag zu Kalmar zu besenden, und sich nach Möglichkeit nach ihrem, ihm durch den Komtur zu Mewe übermittelten Willcn zu richten. Dankt für ihr schriftliches Anerbieten, an König [Karl VI.] von Frankreich, König [Heinrich IV.] von England und Herzog Albrecht von Holland Boten zu schicken, hofft aber, dies nicht zu benötigen, sondern seine Streitigkeiten mit denselben bald geschlichtet zu sehen. Meldet, dass er sich mit dem König von Polen Juni 7 (czu pfingsten nehest vorgangen) und desgleichen mit Herzog Vytautas verglichen habe, und dass Vytautas dem von ihm gegen die Samaiten ausgesandten Heer mit Litauern und Russen sowie mit polnischen Hilfstruppen Zuzug geleistet habe. Bittet, den Anklagen des Herzogs von Pommern keinen Glauben zu schenken. — 1405 am dornstage noch Marie Magdalene. (OF 3, fol. 101v—103r, überschrieben: Der konygynne czu Denemarkt, der letzte Punkt als Nachschrift / Hanserezesse, I,5, 258, S. 186-87 / Silfverstolpe 1, 616)
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Thorn: meldet, dass die aus Dänemark zurückgekehrten Sendeboten ihm Juli 22 berichtet haben, es sei ein neuer Tag, [1406] August 15 zu Kalmar, vereinbart. Hat mit ihnen einen Tag, August 9 zu Marienburg, verabredet, später, als früher bestimmt war, weil man die Ankunft der englischen Sendeboden erwartet. Ladet Thorn zur Besendung dieses Tages ein. — Gegeben czu Marienburg am donrstage noch Marie Magdalene [1405]. (olim Königsberg, Wallenrodtsche Bibliothek, Original mit briefschliessendem Siegel / Hanserezesse, I,5, 259, S. 187-88 / Silfverstolpe 1, 617)
Jan v. Wartenberg Herr zu Tetschin Hauptmann z. Pirna an Heynrich v. Guntersberg: der widerrechtliche Ankauf seines Erbes Küstrin durch den Hochmeister. - Tetschin ohne Jahr an St. Jacobs Abend. (XIVa 27)
Jan von Wartenberg Herr zu Tetschin Hauptmann z. Pirna an Hochmeister Konrad von Jungingen: der widerrechtliche Ankauf seines Erbes Küstrin durch den Hochmeister und die Vorenthaltung seines Hauses zu Landsberg durch Hannos Pydbor. - Tetschin ohne Jahr Abend Jacobi. (XIVa 28)
Aufstellung der Zahl der Ritterbrüder, der Diener und des Aufgebots (sowie ihrer Ausrüstung) für einen Feldzug gegen Samaiten.
Hochmeister an Bürgermeister und Rat zu Thorn: Einladung zur Entgegennahme des Berichtes der aus Dänemark zurückgekehrten Gesandten, vielleicht auch der aus England zurückerwarteten. Moderne Abschrift. - Marienburg ohne Jahr Donnerstag nach Maria Magdalena. (O.Z.)
Ablassbulle des Papstes Innozenz für das Benediktiner-Kloster Alt-Troki in der Diözese Wilna. Abschrift. - Rom 1405, 27 die m. julii. (XVIa 4)
1405, August
Die preußischen Städte an Hamburg: danken für seine Mitteilung an Danzig, dass die den Preußen feindlichen Friesen ein preußisches Schiff mit Hamburger Gut weggenommen hätten. Erklären die Feindschaft der Friesen für ungerechtfertigt und bitten, deren Gründe zu erkunden und sie zur Annahme eines Stillstandes unter Zusicherung von Handelsfreiheit in Preußen zu bewegen, indem sie für die nachträgliche Zustimmung des Hochmeisters Gewähr leisten. (Hansisches UB 5, 675, S. 348 / gedruckt Hanserecesse I,5, 264)
Die preußischen Städte an Lübeck: auf ihre Bitte hätte der Hochmeister gemäß dem Beschluss des Lübecker Städtetages die Ausfuhr gewisser Waren durch den Sund versuchsweise untersagt. Da das Verbot anderenorts aber nur wenig befolgt werde und Preußen dadurch zu Schaden komme, so habe er die Ausfuhr der verbotenen Waren außer nach England wieder erlaubt, während er sich wegen der Einfuhr des englischen Tuchs nach der Lübecker Vereinbarung richten wolle. Er bittet, dies den benachbarten Städten mitzuteilen. (Hansisches UB 5, 676, S. 348 / gedruckt Hanserecesse I,5, 262)
[Die preußischen Städte an Lübeck]: melden, dass August 8 drei bevollmächtigte englische Boten zum Hochmeister nach Marienburg gekommen sind, dass der Hochmeister seine Städte dazu entboten hat, und dass die Beendigung der Verhandlungen bis September 29 aufgeschoben ist, damit Lübeck und dessen Nachbarstädte sich an denselben beteiligen können. — [1405 August 10]. (APT, Handschrift, vol. II, fol. 184r / APGd., Stadtbuch IV, S. 77 / Hanserezesse, I,5, 261, S. 189-90)
[Die preußischen Städte an Lübeck]: erklären, dass das Anliegen des Bischofs von Münster, ihm Geld zu leihen, damit er ein Schloss des Grafen von Delmenhorst einnehme und den Streit zwischen Keno tom Broke und Propst Hytzike beende, sie nicht angehe, da es sich dabei nicht um Interessen der See, sondern des Landes handele. Senden ihre Antwort auf die Klage des Klaus Lembeke und ihre Klage gegen ihn. — [1405 August 10]. (APGd., Stadtbuch IV, S. 78 / Hanserezesse, I,5, 263, S. 190-91)
Hochmeister [Konrad von Jungingen an den Meister zu Livland]: meldet, dass englische Abgeordnete zu Friedensverhandlungen zu ihm gekommen seien, und dass er von denselben um der Livländer willen einen Aufschub bis September 29 verlangt habe. Begehrt, dies den livländischen Städten mitzuteilen, damit sie einen Ratssendeboten zu ihm schicken können. — Geglichen tzu Marienburg an der mydwochen vor assumpcionis Marie im 1405 jare. (TLA, vidimiert im Schreiben Rigas an Reval, [Hanserezesse I,5, 269] / Hanserezesse, I,5, 268, S. 193-94 / Liv-, est- und kurländisches UB, 4, MDCLXIII)
Der Oberste Marschall an den Hochmeister betreffend die Einräumung des von Vytautas erbauten Hauses Königsburg im Ländchen Jassuden auf der Sossaw und dessen Bewehrung. Ein Zettel. - Gotteswerder 1405 Sonntag nach Assumptio Mariae. (XVIIa 119)
Hochmeister Konrad von Jungingen beauftragt auf Bitten der englischen Gesandten den Komtur von Mewe, einen genannten Geistlichen und je einen Bürgermeister von Thorn, Elbing und Danzig mit der Prüfung der gegenseitigen, vor allem der preußischen Beschwerden. (GStA PK, XX. HA., Perg.-Urkk., Original, Siegel ab / Hansisches UB 5, 679, S. 349 / Hanserecesse I,5, 267)
HM Konrad von Jungingen bevollmächtigt zu den Verhandlungen mit den englischen Sendboten William Escurmy, Johann Kington und William Brampton den Komtur von Mewe Friedrich von Wallenrode, Dr. Joh. Rymann Domherrn in Pomesanien und die Bürgermeister Gottfried Reber zu Thorn, Joh. Thoren zu Elbing und Tydeman Huxer zu Danzig. – Marienburg. 20. Aug. 1405. Original Pergament, Siegel ab. (Schiebl. 83 Nr. 8).
Der Ordens-Prokurator an Hochmeister Konrad v. Jungingen betreffend seine Auslagen für die Ernennung des Bischofs von Reval; das Geld in St. Dorotheen Sache. - Rom o.J. an S. Augustinus. (I 19)
[Hochmeister Konrad von Jungingen] an Herzog [Johann] von Burgund: antwortet auf dessen Schreiben und durch Rotger Rothe aus Köln mündlich vorgebrachte Werbung, dass der Orden für seinen Kampf gegen die Feinde des Kreuzes Christi auf den Beistand aller christlichen Völker angewiesen sei. Auch sei, wenngleich die Untertanen des Königs von England seinen Kaufleuten, trotz der zwischen ihnen geschlossenen Eintracht, mannichfachen Schaden zugefügt hätten, doch der öffentliche Friede von keiner Seite aufgesagt worden. Vor August 15 (ante festum assumpcionis beate virginis gloriose proxime preteritum) habe der König bevollmächtigte Gesandte geschickt. Mit denselben stehe er bereits in Verhandlungen, erwarte aber zu denselben noch die Ankunft seiner Kaufleute aus Livland, welche am meisten geschädigt seien, und könne deshalb erst nach September 29 (post festum beati Michahelis) über den Ausgang berichten. Meldet (auf einem Zettel), dass er den Seinigen die Schifffahrt, diejenige nach England ausgenommen, freigegeben habe. Wegen der vorgeschlagenen Verbindung werden die Seinen den Beschlüssen der Hansestädte Folge leisten. — 1405 penultima die mensis Augusti. (OF 3, fol. 104v—105r, überschrieben: Duci Burgundie / APGd., Stadtbuch IV, S. 75, überschrieben: Consimilis tenoris littera per dominum ducem Burgundie antedictum domino magistro generali fuit directa, super qua fuit sibi per ipsum responsum, ut sequitur / Hanserezesse, I,5, 271, S. 195)
1405, September
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an Herzog Swantibor III. von Pommern-Stettin: habe mit den englischen Gesandten wegen der Beraubung seines Untertanen Jakob Butcher durch Leute aus Bayonne gesprochen, berichtet über den Erfolg. (OF 3, fol. 105b / Hansisches UB 5, 683, S. 350)
Lüneburg an Danzig, Königsberg und Elbing: bittet, die Nachahmung der Lüneburger Salztonnen und die Verwendung dieser falschen Tonnen zum Verkauf von fremdem Salz zu untersagen sowie in Schonen die Verfrachtung von fremdem Salz in den entleerten Lüneburger Tonnen zu verhindern. (StA Lüneburg, Briefbuch 1385-1414, fol. 90b / Hansisches UB 5, 680, S. 349 / gedruckt Hanserecesse I,8, 1042)
Ulrich von Jungingen Oberst-Marschall verleiht den Gebrüdern Swayman, Cotulne und Gedete 3 Haken zu Pomauden. Zeugen: Heinrich von der Heyde Hauskomtur zu Königsberg, Niclos Stewing Kaplan, Albrecht Graf von Orlamünde und der Kompan Friedrich Schutte. – Königsberg 1405 Mittwoch vor U. L. Fr. Geburt. Original Pergament. Siegel zerstört. Erneut am 16. Oktober 1528 für Hans Barth. (Schiebl. XXXV 43).
Hochmeister [Konrad von Jungingen] an den Kastellan und Kapitän von Krakau Joh. de Tantzin: erwähnt u.a. ein Schreiben desselben, nach dem VIII 24 alle Kaufleute Polens sich bei König [Wladyslaw-Jagiello] beklagt hätten, dass sie vom Hochmeister an der überseeischen Ausfuhr gehindert würden. Erklärt dazu, dass sich dieses Durchzugsverbot nur gegen Kaufleute von Krakau richte, weil diese die preußischen Kaufleute mit ungewohnten Neuerungen in ihrem Handel beeinträchtigten. Er habe dem König die Entscheidung anheimgestellt und könne den im Schreiben des Kastellans angedrohten Erlass eines königlichen Handelsverbots gegen die preußischen Kaufleute nicht verhindern. - Feria sexta ante festum Nativitatis Marie. (OF 3, fol. 103b / Hansisches UB 5, 681, S. 349)
Komtur zu Balga an Hochmeister: die Streitigkeiten des Pflegers zu Johannisburg mit den Polen. - Bartenstein 1405 Abend U. L. Frauen Geburt. (XX 23)
Verzeichnis der Geiseln der Samaiten. (OF 3, p. 381 - nicht im OBA)
Graf Johann v. Sayn Komtur zu Balga an Herzog Johann v. Masowien betreffend eine Tagfahrt mit diesem zur Schlichtung der nachbarlichen Irrungen. Abschrift. - Bartenstein 1405 ipsa die nativ. Mariae. (XX 26)
Angelus, Kardinalbischof von Ostia und päpstlicher Vizekanzler, beauftragt gemäß einer von Papst Innozenz VII. gewährten Bitte der Florentiner Guelfen und des Bruders Lucas Iacobi Yspani, Konservators des Ordens S. Augustini nach der Regel der hl. Brigitte, die ein Brigittenkloster im Paradies bei Florenz erbauen wollen, den Bischof Iacobus und die Geistlichkeit der Diözese Florenz mit der Verkündigung, dass aufgrund der Offenbahrung der hl. Brigitte und der Privilegien der Päpste Urban VI. und Bonifacius IX (1401 Juni 2) jeder über 16 Jahre alte Gläubige in jenen Gegenden, in denen ein Brigittenkloster erbaut wurde, einen Denar beizusteuern und der dem Mutterkloster Vadstena (Schweden) verliehene Ablass, wie ihn die Kirche S. Petri ad vincula in Rom besitzt, auch für alle späteren Klöster gültig sei.
Zeugen: Alamanus, Erzbischof von Taranto ( Tarentinus), Branda, Bischof von Piacenza, Franciscus, Abt des Zisterzienserklosters S. Martini de montibus in Viterbo.
Zeugen: Alamanus, Erzbischof von Taranto ( Tarentinus), Branda, Bischof von Piacenza, Franciscus, Abt des Zisterzienserklosters S. Martini de montibus in Viterbo.
Die preussischen Städte an Lübeck: melden, dass sie ihm wegen der dem Herzog [Johann] von Burgund zu erteilenden Antwort erst jetzt schreiben, weil der Hochmeister [Konrad von Jungingen] ihnen die Rückkehr seiner Gebietiger abzuwarten befohlen habe. Erklären sich zur Mitbesendung eines Tages bereit, den Lübeck und die übrigen Städte mit dem Herzoge aufnehmen würden. — Ghegeven etc. [1405 um Sept. 29]. (APGd., Stadtbuch IV, S. 75, überschrieben: Sequitur littera nunciorum consulum civitatum Prusie responsalis ad litteram ducis Borgundie consulibus Lubicensibus directa / Hanserezesse, I,5, 277, S. 203)
Die Älterleute des gemeinen Kaufmanns der deutschen Hanse zur Zeit in Brügge an den Hochmeister: die Freigebung der arrestierten Güter des Schiffers Johann von Gotland. - 22. Sept. 1405. (XXXIVa 9)
Der deutsche Kaufmann zu Brügge an die preußischen Städte: antwortet auf deren Schreiben von August 18, dass er ihnen September 6 die Namen derer gemeldet habe, die mit verbotenen Waren zu ihm gekommen seien. Seitdem seien 7 genannte Schiffer in die Maass, nach Dordrecht, gekommen. Was dieselben gebracht haben, wisse er nicht bestimmt, doch heiße es: Asche, Pech und Teer. Schiffer Hinrich Unrow habe Flachs nach Dordrecht gebracht. Auch nach Amsterdam seien viele Schiffe mit verbotenen Waaren gekommen. In Folge dieser heimlichen Einfuhr sei weder dort noch in England Mangel an den betreffenden Waren. Was davon nach Flandern komme, belege er mit Beschlag, in Holland und Seeland aber könne er für die Beobachtung der Ordinanz nichts tun. Begehrt, dass sie dafür sorgen, dass keine verbotene Ware aus ihren Häfen verschifft werde, damit die Ordinanz der Städte aufrechtgehalten werde. — Ghescreven under unsen inghezeghelen upten 22 dach in Septembri int jar 1405. (APGd., Stadtbuch II, S. 84 / Hanserezesse, I,5, 274, S. 196-97)
Ritter Ulrich von der Ost räumt dem HM Konrad von Jungingen auf ein Jahr das Haus Driesen ein mit allem Zubehör gegen Lippehne zu Schutz und Schirm. Inzwischen soll über den Verkauf von Driesen an den DO verhandelt werden. Driesen gehört zur Neumark. Auch leiht der HM dem Ulrich 1300 Schock Gr. auf dessen Zinsen in der Neumark. – Marienburg 1405 Mittwoch vor Michaelis. (In einem Vidimus vom 9. August 1419, desgleichen de eodem, und noch ein Exemplar; Schiebl. 46 Nr. 8, 11, 17 / Abschrift, in duplo, OBA 821 = XIIIa o.Nr. / Riedel A XVIII Nr. 63; Weise I Nr.42).
Gegenurkunde des HM’s Konrad von Jungingen für Ritter Ulrich von der Ost betreffend Driesen und Lippehne. – Marienburg 1405 Mittwoch vor Michael. Original Pergament. Siegel. Weise I Nr. 42. (Schiebl. 46 Nr. 12).
1405, Oktober
Vertrag der englischen Gesandten und der Bevollmächtigten des Hochmeisters über Wiederaufnahme des Handelsverkehrs und Beilegung der beiderseitigen Beschwerden, unter Vereinbarung weiterer Verhandlungen für 1406 V 1 in Dordrecht. Die englischen Sendboten Ritter William Esturmy, Johann Kington und William Brampton. Vertreter des HMs Konrad von Jungingen: Konrad von Lichtenstein Großkomtur, Wernher von Tettingen Spittler und Komtur zu Elbing und Arnold von Hecken Tressler. – Marienburg 1405 der 8. Oktober. (GStA PK, XX. HA., Perg.Urkk. Schiebl. 83 Nr. 9, Original mit drei anhängenden Siegeln der englischen Kommissare / Hansisches UB 5, 687, S. 352-56 / Hanserecesse I,5, 270 / Weise I Nr.46)
[Hochmeister Konrad von Jungingen] an Herzog Johann von Burgund: antwortet auf Brief und die durch Rodger Rodze aus Köln mündlich vorgebrachte Werbung, betreffend den dem Herzog durch die Engländer zugefügten Schaden, dass er mit der englischen Gesandtschaft September 29 nicht zum Abschluss gekommen sei, und dass deshalb ein anderer Termin, nach November 18 (post octavas sancti Martini) zu Dordrecht, unter Teilnahme aller hansischen Kaufleute stattfinden werde. — 1405 Okt. 8. (OF 3, fol. 106v, überschrieben Johanni duci Burgundie necnon comiti Flandrie, Arthesii etc. / Hanserezesse, I,5, 272, S. 195)
Bruder P. Prokurator zu Rom an Hochmeister Conrad von Jungingen betreffend die Kosten für die Ernennung des Bischofs von Reval, eine Zahlung für den Bischof v. Kulmsee u. eine Sendung von Buntwerk an den päpstl. Hof über Genua. - Viterbo ohne Jahr Sonntag vor Galli. (I 19a / Livländisches Urkundenbuch IV, Nr. MDCLXVIII)
Der deutsche Kaufmann zu Brügge an die preußischen Städte: hat von den September 21 zu Lübeck versammelten Ratssendeboten der Hansestädte ein Schreiben nebst Abschrift eines an dieselben gerichteten Briefes der September 1 zu Elbing versammelten preußischen Städte erhalten, nach welchen Schreiben der Hochmeister ohne Vorwissen der Hansestädte das Verbot, bestimmte Waren durch den Sund zu führen, aufgehoben und die Ausfuhr derselben nach allen Landen, England ausgenommen, gestattet hat. Macht Vorstellungen über die Folgen dieses Schrittes für den guten Ruf der Hansestädte und des Landes Preußen. Weist die Behauptung, dass der Hochmeister zu demselben durch die Nichtbeachtung des Verbotes in anderen Landen gezwungen worden sei, durch die Angabe zurück, dass die verbotenen Waren weder aus der Elbe noch aus irgend einem anderen Lande als aus Preußen durch den Sund zu ihnen gekommen seien. Begehrt, dass sie demgemäß auf die Genugtuung der hansischen Kaufleute für die ihnen von den Engländern zugefügten Gewalttätigkeiten bedacht seien. — Gescreven under unsen inghezeghelen upten 11 dach in Octobri int jaer 1405. (APGd., Stadtbuch IV, S. 87 / Hansisches UB 5, 688, S. 356-57 / Hanserecesse I,5, 275, S. 197-98)
Der Vogt zu Samaiten an den Obersten Marschall: der Mangel an Proviant und Waffen auf dem Hause Königsburg. - Kauwen ohne Jahr Donnerstag nach Galli. (XVIII 16)
[Hochmeister Konrad von Jungingen] an die Königin [Margaretha] von Dänemark: antwortet auf ihr heute durch Jess Andirsson erhaltenes Schreiben, dass er die Seinen nach Kalmar senden wolle. Dankt ihr, dass sie den Herzogen von Pommern und Barth wegen sicheren Geleits der englischen und der preussischen Sendeboten geschrieben habe. Meldet, dass die englischen Sendeboten freundlich von ihm geschieden und mit den Seinen zu den gemeinen Hansestädten gezogen seien. Auf den Tag, den die Gräfin von Holstein, König Albrechts Schwester, zwischen ihr und König Albrecht, Okt. 24 (nu bis sontag) zu Flensburg, anberaumt habe, könne er die Seinen nicht schicken, da er den Vogt von Roggenhausen und einen Ratmann der Stadt Thorn zu König Albrecht gesandt und die Städte Lübeck, Wismar und Rostock ebenfalls dorthin gebeten habe. Begehrt, dass sie bei einer Zusammenkunft mit König Albrecht das Beste des Ordens wahrnehme. — 1405 am montage noch sente Luce tage des heiligen ewangelisten. (OF 3, fol. 105v—106r, überschrieben: Der konygynne tzu Denemarkt / Hanserezesse, I,5, 278, S. 204 / Silfverstolpe 1, 646)
Jost von Sachsenhausen Landkomtur von Osterode [Komtur von Osterode war Johann von Schönfeld, 1397-1407] an Rat und Schöffen der [Alt-]Stadt Thorn: empfiehlt ihnen Maciej, den Überbringer des vorliegenden Briefes. Sonnabende vor Symonis et Jude. (APT, Kat. III, Nr. 4224 / Radziminski-Tandecki, Katalog, Nr. 101)
Bischof Nicolaus von Kammin an den Hochmeister: bittet um Schutz u. Schirm während seiner Abwesenheit u. berichtet, daß die Bürger von Landsberg sich über Anforderungen des Königs v. Polen u. des Bischofs von Posen beschwere, der von ihnen den Zehnten fordere. - Landsberg ohne Jahr an Simon u. Judas. (XVa 113)
1405, November
Bischof Johann von Pomesanien stiftet zur Unterhaltung einer ewigen Lampe vor dem Behälter des großen silbernen Kreuzes jährlich 10 Mark von den Einkünften seines Tisches aus Freistadt. Nos quoque Nitcze Leymgrube, proconsul, Peter, socius suus, Hannus Jacobaw, Hannus Swarcze, consoles... versprechen die Zahlung der 10 Mk. Datum in Castro nostro Reßenburg, a. D. 1405, in crastino Omnium sanctorum, presentibus... Nicolao de Borenten, rectore parrochialis eccl. ib., et officialis nostre curie Pomesanien., Marquardo advocate et Petro magistro cellarii, fratribus curie nostre antedicte, Johanne Tham de Frauwenstad, Reynhardo de Heilsberg, Stephano de Reßenberg, Nicolao Gobin, presbyteris et cappellanis nostris et pluribus aliis... Original Pergament, Siegel des Bischofs gut erhalten, vom Siegel der Stadt nur Schüssel vorhanden, keine Spur eines Siegelinhalts. Abg. Danzig (Abt. 360a Nr. 42) Acc. 24/32. Vgl. die Erneuerung vom 13. Jan. 1406, Nr. 12. (Schiebl. LIV 11).
Baldewin Stal Vogt der Neumark an Hochmeister betreffend die Bedeverweigerung der neumärkischen Städte u. die Gerechtsame des Clawes Sack an Stolzenfeld u. Putterfelden. Die Wedel v. Guntersberg, Clawes Sack, Michil v. Sydow, die von Woldenberg; Bürgermeister Brandenborg zu Königsberg in der Neumark, Kersten Landesperg zu Arnswalde, Schuveler zu Landsberg u. Czulstorff zu Soldin. Hintze Schonenbeke u. Petir Crampe. - Dramburg 1405 Freitag vor Martini. (XIII 106)
Bestimmungen des Hochmeisters Konrad v. Jungingen über den Anfall des Nachlasses der Pröpste im H. Geist zu Kulm an diese Stiftung. Abschrift. - Althaus 1405 Sonntag vor s. Mertins Tage. (LXXXV 11)
Baldewin Stal Vogt der Neumark an Hochmeister: sendet 10 Schock Quitten. - Schivelbein ohne Jahr Sonntag nach Aller Heiligen. (LXXa 90)
König Albrecht, Herzog von Mecklenburg, bekennt, dass dasjenige, was König Erich und der Rat der Reiche Dänemark, Schweden und Norwegen mit dem Hochmeister zu Preußen und dem Orden und umgekehrt wegen des Landes Gotland und der Stadt Wisby vereinbaren werden, mit seinem Willen und in keiner Weise gegen ihn oder seine Erben geschehen wird, dass er wegen einer Abtretung Gotlands und Wisbys Hochmeister und Orden niemals ansprechen will und dass er alles Recht, was er noch an Gotland und Wisby haben könne, König Erich und den drei Reichen abtritt. Begehrt deshalb, dass der Hochmeister König Erich und den drei Reichen wegen Gotlands und Wisbys zu Willen sein möge. — 1405 in sunte Katherinen daghe der hilgen juncvrowen. (RA Kopenhagen, Gotland 6a, Original, Siegel anhängend / Hanserezesse, I,5, 281, S. 204-05 / Silfverstolpe 1, 668 )
Herzog Albrecht von Mecklenburg, der Gotland und Wisby dem König Erik von Dänemark, Schweden und Norwegen abgetreten hat, verzichtet auch auf alle Ansprüche deswegen an den DO. Zeugen: die Ritter Otto Veregge, Vicke Bere, Hinrik Kulebusch, Matthias Axecowe, Knappe Hinrich Quitzow, Bischof Eschil zu Ripen, Herr Niclos Yversson, Herr Putborn von Putbusch, Herr Peter Niclosson von Agarde, Herr Joh. Olefsson, Herr Joh. Scarpenberch, Herr Borneke Schinkel, Herr Johann Thomasson, Herr Gustaf Leetson, Herr Niclos Tuvesson, Propst Dibbern von Odense, Hinrik Westhoff Bürgermeister und Reynard von Kalwe Ratmann zu Lübeck, die Bürgermeister Meynard Bucstehude zu Hamburg, Joh. von der A zu Rostock, Herm. Meyger zu Wismar und Wulf Wulflam zu Stralsund. – Flensburg 1405 an s. Katharina. Original Pergament. Siegel. — Silfverstolpe, Svenskt dipl. I Nr.669; Weise I Nr.48. (Schiebl. 80 Nr. 6).
1405, Dezember
Der Oberste Marschall an den Hochmeister: die den Samaiten gegebenen Versprechungen. - Schaaken ohne Jahr Montag nach Nicolai. (XVIa 33)
Der Komtur zu Birgelau [Paul Rulmann von Dadenberg] an den Rat der [Alt-]Stadt Thorn: bittet um die Verleihung des Bürgerrechts an den Überbringer des vorliegenden Briefs. Am synte Thomas obint, czu Birgelaw. (APT, Kat. I, Nr. 529 / Radziminski-Tandecki, Katalog, Nr. 102)
Der Hauskomtur von Elbing an den Rat der [Alt-]Stadt Thorn: sendet eine Urkunde über die gute Herkunft von Peter Lange, Sohn Peters aus Kleynewynkeldorff [bei Rastenburg]. In vigilia Thome. (APT, Kat. III, Nr. 4210 / Radziminski-Tandecki, Katalog, Nr. 103)
Margaretha, Tochter König Waldemars von Dänemark, an Danzig: antwortet, dass sie wegen des Schiffes, das vor Norwegen schiffbrüchig geworden sein solle, ihren Boten abgeschickt habe, um Erkundigung einzuziehen. Da die Boten Danzigs sie schon in Süder-Jütland angetroffen haben, so hat sie für unzweckmässig gehalten, dieselben so weit ziehen zu lassen. Begehrt für den Fall, dass ihr Bote noch bei dem Hochmeister sei, für die Abfertigung desselben mit einer guten Antwort zu sorgen. — Scriptum Flensborch anno Domini 1406 die beati Stephani prothomartiris nostro sub secreto [1405]. (APGd., Stadtbuch IV, S. 89 / Hanserezesse, I,5, 284, S. 205-06)