PrUB, JS 80

© Jürgen Sarnowsky, Hamburg (1999-2016)


1413 April 13. Marienburg.
{Regest}
Solddienstvertrag des Deutschen Ordens mit Herrn Habbart [von Kienitz] über die Anwerbung von 50 Armbrustschützen mit Pferden in Böhmen und Mähren. Die Schützen bekommen im Jahr 5 m. und Verpflegung. Ihre Pferde, Panzer und Harnisch sollen nach Wert ersetzt werden. Sie sollen auf den ihnen zugewiesenen Häusern bleiben und Treue schwören. Die hochrangigen Gefangenen sollen sie dem Orden übergeben, die anderen behalten. Zwei Drittel von erbeutetem Vieh soll an die Küche gehen, die Pferde dürfen sie alle behalten. Wer ohne Befehl ausreitet und in Gefangenschaft gerät, muss sich selbst daraus lösen, sonst sollen die Gefangenen ausgelöst werden. Die Schützen erhalten von den 5 m. vorab 1 sch.gr. Dazu soll ein Hauptmann ausgerichtet werden mit 4-6 Pferden und drei Gewappneten, deren Pferde und Harnisch im Wert bestimmt werden soll. Diese erhalten 25 m. im Jahr bei 6 Pferden.

{Überlieferung}
B = OF 6, S. 234-235. Abschrift, Papier.

{Drucklegungen}
aus B S. Ekdahl, Die Armbrust im Deutschordensland Preußen zu Beginn des 15. Jahrhunderts, in: Fasciculi Archaeologiae Historicae, V, hg. A. Nadolski, Lodz 1992, S. 17-48, hier S. 46.

{Diplomatische Erörterung des Stücks}
 




Zitieren dieser Edition: (1) virtuell: URL (http://www.spaetmittelalter.uni-hamburg.de/Urkundenbuch/pub/js/js80.htm) und Datum der Einsichtnahme; (2) im Druck: PrUB, JS 80 (1413 April 13. Marienburg.)
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Datum der Erstanlage: Donnerstag, 8. Juni 1999 – Letzte Änderung: 17. Juni 2016 von Jürgen Sarnowsky

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