PrUB, JH I 8703

© Christina Link, Erlangen (2002)


1445 Februar 16. Thorn.
{Regest}
Rat der Neustadt Thorn an den Kaplan des Hochmeisters, Magister Sylvester: Trotz des letzthin von Hochmeister und seinen Gebietigern zu Mewe gesprochenen Urteils, daß die Altstadt Thorn bei ihren Rechten, die Neustadt aber bei ihren Besitzungen bleiben solle, habe ihnen der Thorner Komtur durch Schreiben d. d. Birgelau, den 15. Februar bis zur Elbinger Tagfahrt das Lehmgraben verboten. Sicherlich würde die Altstadt nun auch nicht mehr die nach der Mocker führenden Löcher in ihrer Mauer dulden. Der Neustadt stehe großer Verderb bevor. Doch spreche ein Artikel der Cölmischen Handveste gänzlich für sie. Bittet um des Kaplans Rat.

{Überlieferung}
OBA 8703 (LII 93). Or. Deutsch. Siegelreste. Beschädigt.

{Drucklegungen}

Regest:
JH I 8703.

{Diplomatische Erörterung des Stücks}




Zitieren dieser Edition: (1) virtuell: URL (http://www.spaetmittelalter.uni-hamburg.de/Urkundenbuch/pub/jh-I/jh-I8703.htm) und Datum der Einsichtnahme; (2) im Druck: PrUB, JH I 8703 (1445 Februar 16. Thorn).
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  < 8703" > Datum der Erstanlage: Montag, 8. Juli 2002 - Letzte Änderung: 8. Juli 2002 von Stuart Jenks

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