PrUB, DH 11

© Dieter Heckmann, Werder / Berlin (2000)


1519 Dezember 26. Königsberg.
{Regest}
Hochmeister Albrecht an den Rat von Kauen: Schuldverschreibung des Kauener Einwohners Maths Rosche bei dem Kneiphöfer Bürger Matthaeus Maraun; Ankündigung, eine Abschrift davon mitzusenden; Beschlagnahmung von Waren des Maths Rosche durch den Kauener Rat aufgrund weiterer Schuldverschreibungen; Bitte, die Beschlagnahmung zur Begleichung der Forderungen Marauns aufzuheben.

{Überlieferung}
C = OF 42, S. 118 f.

{Drucklegungen}
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Regest
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{Diplomatische Erörterung des Stücks}
Kopialbucheintrag.



Am(a) tag Steffphani ist burggermaister und radtman der stadt Cawen folgende maynung geschrieben etc.: "So hatt uns der ersame, unser underthan und lieber getrewer(e) Thewes Maraun(1), burgger(e) unser(e) stadt Konigspergk Kneiphoff, underthenigklichen zu erkhennen gegeben, wie eyner, Maths Rosche(2) genanth, bey euch zu Cawen wanhafftig gegen dedacht(en)(b) Tewes Maraun mith ettlichen schulden verhafft innehalts seiner(e) aigener handtschryfft. Davon wir euch hirinne ein warhafftig copey ubersenden und uns darauff mith underthenig(em) vleis angelangt und gebetten. Nach dem er bericht entpfhangen, das derselbe Maths Rosche bey euch durch andere gerechtnotigt und gedrung(en) werde, andere schulde zu bezalen und ime derweg(en) sein gutter(e) gehemmet und gesperret, inen an euch genedigklichen zu vorschreyben, damit er zu seinen schulden und gutter(e)n, innehalts gedachts Maths Rosche handtschryfft komen und davon nicht gedrungen werde. Welchs wir(e) ime seiner zimlich(en) biett nach nicht haben wollen abschlaeen. Ist derhalben an euch unser guttlich synnen und beger(r)en, wollet gelegenhayt diess handelß bedenck(en) und sunderlich nach dem sich derselbe Maths gegen Thewes Maraun mith seiner hant verschrieben, ime darauff auch alle sein gutter, beweglich und unbeweglichen, eingesatzt. Ir wollet demselben / Thewes Maraun fur(e) anderen zu dem seinen ungehindert komen und inen diesser unßer furschryfft genyßen lassen. Solchs sein wir(e) umb euch und die ewer(e)n in gleichmessigem fahl genedigklich(en) zu beschuldenn genaigt." Datum ut supra v[idet]ur (etc.)

Textkritische Anmerkungen


(a) Cauen burgermeist(er) vor der Zeile.

(b) Tewes Maraun vor der Zeile.



Inhaltliche Anmerkungen


(1) Matthaeus Maraun, Kneiphöfer Ratmann (1509-1516).

(2) Maths Rosche, Einwohner von Kauen.



Zitieren dieser Edition: (1) virtuell: URL (http://www.spaetmittelalter.uni-hamburg.de/Urkundenbuch/pub/dh/dh11.htm) und Datum der Einsichtnahme; (2) im Druck: PrUB, DH 11 (1519 Dezember 26. Königsberg.)
Bearbeitungsstand: Text eingegeben (Dieter Heckmann, 23. September 2000) – Datum überprüft () Text mit PrUB oder sonstigem Druck kollationiert () – Text mit Or. kollationiert () – äußere Merkmale beschrieben ()
 
 
Datum der Erstanlage: Sonntag, 23. September 2000 – Letzte Änderung:  9. Oktober 2000 von Dieter Heckmann

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