Die preußischen Städte- und Ständetage 1436-1440

381 1436 Jan.28 Elbing / Kulm, Thorn, Elbing, Danzig, Königsberg-Altstadt. HR (2) 1, 503 / ASP 2, 4.

(1.) Die Steuer zur Bezahlung der 9500 ung.gld. wollen die Stände nicht ohne weiteres
bewilligen.
(2.) Der HM droht deshalb mit dem Zug an die Gemeinden.
(4.) Ders. fordert gegen die Vereinbarung zwei Drittel der Münzgewinne.
(8.) Die Städte beklagen die Ungunst der Gebietiger gegen sie.
(10.) Die Danziger belegen, daß die Zerstörung des Bischofshauses auf Anweisung des
Hochmeisters Michael Küchmeister erfolgte, und fordern Zahlung durch den Orden.

382 1436 Febr.14 Elbing / Kulm, Thorn, Elbing, Danzig, Königsberg-Altstadt. HR (2) 1, 507 / ASP 2, 5.

(1.) Die Stände lehnen weiterhin die Zahlung einer Steuer ab.
(7.) In der Sache Bolzes und Brunes soll es bei Recht und Wergeld bleiben. ...
Land und Städte wollen beim Kulmischen Recht bleiben.
(9.) Die Ausfuhr von Gerste und Malz nach Livland mit kleinen Schiffen wird gestattet,
(13.) Danziger und Elbinger klagen über die Schäden für ihre Brauer, die durch den
Fischmeister zu Scharfau und andere entstehen, die ihren Krügen verbieten, Danziger
und Elbinger Bier auszuschenken.
(14.) Die Danziger klagen, daß Pfundmeister oder Komtur den Kaufleuten ihre Waren
nehmen lassen, wenn sie den Zoll "anfahren" oder zu zahlen versäumen; sollen
Maßnahmen überlegt werden.

383 1436 März 4 Elbing / Kulm, Thorn, Elbing, Danzig, Königsberg-Altstadt. HR (2) 1, 517 / ASP 2, 10.

(1.) Land und Städte klagen, daß sie arm, verheert und verbrannt seien und keine
Steuer geben könnten.
(3.) Gescholtenes Urteil: Land und Städte wollen beim Kulmischen Recht bleiben.

384 1436 März 18 Thorn / Kulm, Thorn, Elbing, Danzig, Königsberg-Altstadt. HR (2) 1, 553 / ASP 2, 12.

385 1436 Apr.18 Elbing / Kulm, Thorn, Elbing, Danzig, Königsberg-Altstadt. HR (2) 1, 556 / ASP 2, 15.

386 1436 Juni 3 Thorn / Danzig (e). ASP 2, 20.

387 1436 Sept.14 Pr.Holland / Elbing, Danzig. HR (2) 2, 11.

388 1437 Apr.8 Marienburg / Kulm, Thorn, Elbing, Danzig. HR (2) 2, 96 / ASP 2, 27.

389 1437 Mai 9 Marienburg / Kulm, Thorn, Elbing, Danzig, Königsberg-Altstadt, Braunsberg HR (2) 2, 98 / ASP 2, 29.

(1.) Die Städte klagen vor dem Hochmeister über Ausfuhrverbote und Erhebung des
"Glaubens", doch will dieser nicht darauf verzichten.
(2.) Zu den Klagen über den Zoll zur Lahmenhandt wird auf die Kosten für die Er-
haltung des Damms verwiesen; bisherige Formen der Unterhaltung unmöglich.

[o.Nr.] – ASP 2, 30.
[Ordensbericht über Versammlungen zu Rehden, Elbing und Leissau, Herbst 1437.]
1. Die Fähre soll nach der Handfeste gehalten werden.
2. Ablehnung von Steuerforderungen: HM und Orden waren dabei geduldig.
3. Fischereirechte: Es wird nicht nur für den Tisch gefischt, sondern man lohnt die
Fischer damit und kauft Garn davon; gegen die Handfesten.
4. Jagd: nur im Sinne der Handfesten.
5. Übergabe der Lehngüter: dgl.; angesprochen aber nur die Bürger.
6. Dienste zu kaufen ...
7. Münzwesen: gern nach Ausweisung der Handfeste, doch fehlen die Mittel; wer die
Münze übernehmen will, soll dies tun.
8. Flämische Maße: Vor langer Zeit erfolgte die Einigung auf kulmische Maße.
9. Zölle: Niemand wurde im Kulmer Land gegen die Handfeste beschwert.
10. Wartgeld: ist bereits gute alte Gewohnheit.
11. Mahlpfennig: Wer selbst mahlt, soll ihn nicht geben; und will der Müller umsonst
arbeiten, wird ihm der Orden dies nicht verweigern.
12. Freie Wahl der Mühle: Wir haben die Mühlen für alle gleich gebaut; deshalb sollen
sie die Untertanen nutzen und nicht zu Fremden gehen.
13. Vorkauf: Will man jedem freien Kauf auf dem Markt sichern, sind sie zu verbieten.
14. Richttag: Zusage erfolgt, doch wurden dessen Vereinbarungen nicht halten; deshalb
findet keiner mehr statt; jeder ist in seinem Landrecht.
15. Pflugkorn: Im Kulmer Land von niemandem gefordert, der es nicht zahlen mußte;
sonst hat der Orden Anspruch darauf.
16. Wasser des Komturs von Thorn: schriftlicher Ausgleich erfolgt.
17. Versammlungen: Durch unsere Vorfahren zu allgemeinem Nutzen abgelegt, da der
Reiche mit viel Freunden kommt und den Armen damit übergeht.
18. Zollprivileg des Herzogs Samborius von Pommern für Kulm und Thorn: Orden
hat keines seiner Gebiete übernommen, ist deshalb nicht zur Einhaltung verpflichtet.
[Stände formulieren Antwort:]
1. Erneuerung der Kulmer Handfeste durch Eberhard von Sayn.
2. Das Privileg galt auch für die Pilger und Lehnleute.
3. Diese, unter ihnen der Markgraf von Meissen, wohnten in den Städten und erhielten
das Privileg mit den Bürgern.
4. ... Wegen der Feinde konnte man damals nicht auf dem Lande leben.
5. Land und Städte (Kulm, Thorn) haben sich der Privilegien bedient.
6. Hilfezahlungen des Kulmer Landes erzwungen; was in gutem Vertrauen gewährt
wurde, wird jetzt als dauerhafte Gewohnheit interpretiert.
7. Fischereirechte: müssen Fischer bezahlen, da sie nicht selbst Fischen gelernt haben.
8. Beistand in den Kriegen: den haben sie ungeachtet ihrer Privilegien dem Orden
geleistet, mit vielen Opfern.
9. Schäden: sind mehrfach verbrannt und haben notdürftig leben müssen (mit Weib
und Kindern unter den Zäunen [?] gelegen, mit Mist zugedeckt); dafür werden nun
ihre Freiheiten mißachtet. Haben ebenso ihren Schmuck abgegeben.
10. Fähre: nach Handfeste von Bürgern und Lehnleuten zu nutzen.
11. Kulmisches Recht: gilt für Thorn, Kulm und Land.
12. Verkauf der Güter: frei möglich zwischen Bürgern und Lehnleuten, mit Rechten
und Pflichten, aufzutragen vor Gericht-
13. Zins von 2 Pfd. Wachs und 5 d. der Lehnleute: sollen wie die Bürger behandelt
werden.
14. Wenn ein Bürger aus der Stadt zieht, soll ihm sein Recht folgen.
15. Übergabe der Lehngüter: nach rechtmäßigen Verkauf durch Herrschaft bewilligt.
16. Dienstleistungen sollen nur von 40, nicht von 4 oder 2 Hf. gefordert werden.
17. Dienst soll unabhängig von Verkäufen usw. nach Handfesten erfolgen.
18. Wartgeld: sind wegen der Kriege so verarmt, daß sie es nicht mehr geben können.
19. Gute Münze: wurde den Ständen ohne ihr Wissen gegen die Handfeste verweigert;
das Land wurde dadurch geschädigt.
20. Flämische Maße: Sie wissen nichts von einer älteren Einigung.
21. Besitz nach flämischem Recht: Sollen sie zinsen und dienen, ist dies ein Verstoß.
22. Zoll: Wir sind im ganzen Land von allen Zöllen befreit.
23. Pflugkorn: Nur wer es in seinen Briefen hat, soll es zahlen.
24. Urkunde des Herzogs Samborius über Zollbefreiung ist rechtsgültig; Ordenszeugen.
25. Mühlen: kein Zwang; man soll dort zur Mühle fahren, wo es bequem ist.
26. Vorkauf: Es soll nach dem gemeinen Nutz gehalten werden.
27. Richttage (gerichte): jährlich einer versprochen; jeder soll sich des Landrechts
bedienen können, wenn ihm Gewalt geschieht.
28. Wie die Pilger, Landleute und Bürger das Kulmer Privileg gebraucht haben, soll es
heute auch mit seinen Artikeln Anwendung finden.
29. In Notfällen haben sie mit ihren Weiber und Kindern keine Unterstützung
(Ernährung) beim Orden gefunden, wie es doch nach göttlichem und kaiserlichem
Recht nötig wäre.
30. HM soll nach seinem Huldigungsversprechen seine Untertanen bei ihren Rechten
lassen und diese vermehren und bessern.
31. Entsprechende Zusicherung.

390 1438 vor Febr.25 Marienburg / Elbing (e), Danzig (e). ASP 2, 32.

(1.) Zusage der Gültigkeit der Kulmer Handfeste für Kulm, Thorn und Gleichgestellte.
(2.-3.) Fischerei und Fähre sollen nach der Handfeste geregelt werden.
(4.) Dienste: ein Plattendienst für mindestens 10 Hufen.
(5.) Wasser- und Windmühlen können nach Handfeste gebaut werden.
(6.) Mühlen: Jeder darf dorthin fahren, wo er will.
(7.) Mahlpfennig ist völlig abgeschafft.
(8.) Vorkauf zurückgestellt.
(9.) Zusage eines Richttags einmal jährlich, außer für das, was ins Landgericht gehört.
(10.) Jagdrecht nach Inhalt der Handfesten.
(11.) Wartgeld der Städte, Zinse und Pfundzoll zurückgestellt.
(12.) Münze und flämische Maße sollen nach der Handfeste gehalten werden; diese
bildet auch bei Klagen die Grundlage. ...

391 1438 März 24 Elbing / Kulm, Thorn, Elbing, Königsberg-Altstadt. ASP 2, 33.

392 1438 Apr.4 Marienburg / Kulm, Thorn, Elbing, Danzig. HR (2) 2, 193 / ASP 2, 37.

393 1438 Apr.26 Danzig / Kulm, Thorn, Elbing, Danzig, Königsberg-Altstadt. HR (2) 2, 214 / ASP 2, 38.

(1.) Getreideausfuhrverbot, soll für alle gelten.
(2.) HM sagt Richttag nach der Ernte zu; will auffordern, dort alle Klage vorzubringen.
(3.) Die Klagen der Kulmerländer wegen der Verletzung ihrer Privilegien w. vertagt.
(12.) Abgaben beim Damm zur Lahmenhandt bleiben bestehen.
(13.) Vorkauf: Gebietiger sollen nur Bedarf ihrer Häuser kaufen.
(15.) Wegnahme des Herings im Winter untersagt; Privilegien einhalten.
(21.) Die Klagen der Danziger werden durch die Räte behandelt.

394 1438 Mai 12 Marienburg / Thorn, Elbing, Danzig, Königsberg-Altstadt. HR (2) 2, 223 / ASP 2, 40.

395 1438 Juni 2 Marienburg / Kulm, Thorn, Elbing, Danzig. HR (2) 2, 233 / ASP 2, 41.

(1.) Auf Bitten der Ritter und Knechte des Kulmerlandes, Kulms, Thorns, Elbings und
Danzigs wird die Getreideausfuhr freigegeben (mit Ausnahme des Hafers).
(2.) Der von ihnen geforderte Richttag wird abgelehnt.

396 1438 Juni 23 Marienburg / Danzig (e). HR (2) 2, 239.

397 1438 Aug.24 Elbing / Kulm, Thorn, Elbing, Danzig, Königsberg-Altstadt, Braunsberg. HR (2) 2, 266 / ASP 2, 45.

(1.) Klagen des Kulmerlandes (zu Wartgeld, Zinsen, Pfundzoll und Zoll) führen zum
Zugeständnis, daß jeder freie Mann, der Zinsen zahlt und sich in den Genuß der
Kulmer Handfeste bringen will, die Zinsen mit 12:1 ablösen kann, ebenso Getreidezins.
(3.) Zoll und Pfundzoll soll vor römischem König und Papst gebracht werden.
(4.) Kulm und Thorn vom Wartgeld befreit (8 / 7 m.).
(6.) Unrechte wechselseitige Vorwürfe und Beschuldigungen sollen bestraft werden.
(7.) Die Stände fordern die Einhaltung der Artikel über Fischerei, Jagd, u.a.
(10.) Sie bitten den HM, auch das übrige Land bei ihren Privilegien zu lassen.
(16.) Tagfahrt vereinbart.
(18.) Die Einwohner des Landes sollen als Diener des Ordens aufgenommen werden,
nicht so sehr Ausländer und Gäste. ...

398 1438 Sept.14 Marienburg / Kulm, Thorn, Elbing, Danzig, Königsberg-Altstadt. HR (2) 2, 267 / ASP 2, 51.

399 1438 Sept.22 Marienburg / Thorn, Elbing, Danzig. HR (2) 2, 274 / ASP 2, 52.

400 1438 Okt.4 Elbing / Kulm, Thorn, Elbing, Danzig, Königsberg-Altstadt. HR (2) 2, 277 / ASP 2, 54.

(3.) Die Danziger, Elbinger und Königsberger klagen über Getreidemangel und sorgen
sich wegen der zu befürchtenden Teuerung.

401 1438 Okt.27? Brathean / – . ASP 2, 57-58.

402 1438 Nov.16? Marienburg / – . ASP 2, 58-59.

403 1439 Jan.10 Elbing / Kulm, Thorn, Elbing, Danzig, Königsberg-Altstadt, Königsberg-Kneiphof. HR (2) 2, 282 / ASP 2, 63.

(5.) Die Getreideausfuhr soll entweder allen oder keinem verboten sein.

404 1439 Febr.4 Marienburg / Kulm, Thorn, Elbing, Danzig, Königsberg-Altstadt, Braunsberg, Königsberg-Kneiphof. HR (2) 2, 283 / ASP 2, 65.

(6.) Die Stände klagen über Getreidemangel und Teuerung; sie wollen die Ausfuhr
verbieten, doch der fordert der HM Ausnahmen für die Großschäffereien; Streit.

405 1439 März 18 Elbing / Kulm, Thorn, Elbing, Danzig, Königsberg-Altstadt, Braunsberg, Königsberg-Kneiphof. HR (2) 2, 290 / ASP 2, 67.

(1.) Land und Städte bitten, bei ihren Privilegien gelassen zu werden und fordern die
Abschaffung des Pfundzolls und der anderen Zölle; HM verweist auf Privilegien des
Ordens und verweigert eine Abschaffung.
(2.) Ausfuhrverbot wird verweigert, mit Ausnahme von Hafer und Gerste.
(3.) Die Abhaltung des Richttags ist nicht nach Vereinbarung, sondern ohne die Stände
erfolgt; HM will jedoch nichts grundlegend ändern.
(4.) Stände klagen über die Münze, lehnen jedoch Vorschläge des HMs ab.
(6.) Die Städte klagen über den Handel der Amtsleute des Ordens, doch will der HM
nicht einsehen, warum diese nicht auch Handel treiben sollen.

406 1439 Mai 17 Marienburg / Kulm, Thorn, Elbing, Danzig, Königsberg-Altstadt. HR (2) 2, 305 / ASP 2, 71.

407 1439 Juli 24 Elbing / Kulm, Thorn, Elbing, Danzig, Königsberg-Altstadt. HR (2) 2, 308 / ASP 2, 74.

(3.) Die Städte beraten über ihre Klagen und Verletzungen ihrer Privilegien und
Gewohnheiten und beschließen gegenseitige Hilfe, ihre Einhaltung zu erreichen.
(4.) Jede Stadt soll zur nächsten Versammlung ihre Klagen einbringen. ...

408 1439 Aug.26 Marienburg / Kulm, Thorn, Elbing, Danzig, Königsberg-Altstadt. HR (2) 2, 313 / ASP 2, 78.

(2.) Städte einigen sich darauf, die Rechte der Lande und Städte czum ende einzu-
fordern, in Eintracht, eine Tagfahrt abzuhalten und dies notfalls ohne den HM zu tun.
(4.) Die Danziger haben über Mißhandlung durch den Komtur von Christburg geklagt.
(6.) Beim Tod eines HMs wollen die Stände über Huldigung beraten.

409 1440 Jan.2 Elbing / Kulm, Thorn, Elbing, Danzig, Königsberg-Altstadt, Braunsberg, Königsberg-Kneiphof. HR (2) 2, 319 / ASP 2, 81.

(1.) Ritter und Knechte sowie Städte des Kulmer Landes haben ihre Klagen übergeben.
(2.) Antwort des HMs.
(3.) Lande und Städte fordern den HM auf, sie bei den Rechten zu lassen, bei denen er
sie bei ihrer Huldigung gefunden hat; insbesondere der Pfundzoll soll abgelegt werden.
(4.) Ablehnung des HMs, Beratung der Forderungen; Tagfahrt wird verschoben.
(5.) Ihre Klagen wollen sie auch an die anderen Herren richten (Deutschmeister).
[Beschwerdeartikel der kulmischen Ritter und Städte]
(1.) Erbitten Abhaltung eines (zugesagten) Richttags, um Beschwerden vorzubringen.
(2.) Erbitten, bei ihren Privilegien belassen zu werden, insbesondere in Bezug auf die
Zölle.
(3.) In den Mühlen soll niemand mehr als die einfache Metze geben, wie die alte
Gewohnheit ist, und jeder soll frei sein, sein Korn in jede Mühle zu bringen.
(4.) Jeder soll frei sein, Mehl und Getreide auf den Markt zu bringen, wo er will.
(5.) Die Handelsgeschäfte der Amtsträger schaden dem Land und sollen abgelegt werden.

410 1440 Jan.18 Elbing / Kulm, Thorn, Elbing, Danzig, Königsberg-Altstadt Braunsberg, Königsberg-Kneiphof. HR (2) 2, 320 / ASP 2, 85.

(1.) HM hat Versammlung der Städte verboten; diese wollen sich aber mit den Rittern
des Kulmer Landes absprechen.
(4.) Tag u.a. über die Münze.
(5.) Diskussion der Städte über ein Bündnis untereinander gegen Unrecht; wollen
weiter beraten.
(6.) Die Einforderung ihrer Rechte und Privilegien, insbesondere die Frage des Zolls
bleibt bis zur nächsten Tagfahrt.
[Klagen der Danziger gegenüber dem Deutschmeister: betrifft Belastung der Einfuhr (wie
Gäste behandelt), Nürnberger und Engländer sowie ein höheres Pfahlgeld.]

411 1440 Febr.21 Elbing / Kulm, Thorn, Elbing, Danzig, Königsberg-Altstadt, Braunsberg, Königsberg-Kneiphof. HR (2) 2, 322 / ASP 2, 96.

(1.) Einigung auf eine Tagfahrt zur Verabschiedung des Bundes in Marienwerder;
Besiegelung.
(2.) Mitteilung an die anderen Lande durch die Kulmerländer Ritter und Knechte.
(7.) Teilnehmer sollen die den HMn einst geleisteten Eide mitbringen.

412 1440 März 13 Marienwerder / Kulm, Thorn, Elbing, Danzig, Königsberg-Altstadt, Braunsberg, Königsberg-Kneiphof. HR (2) 2, 348 / ASP 2, 107.

(8.) Ritter und Knechte fordern gegenüber den Städten, am Markttag zu kaufen, wie
von alters her üblich.
(9.) Dgl. soll eine Tonne und ein Scheffel im ganzen Land gelten.
(10.) Dgl.: die Domherren zu Frauenburg nehmen keynen edeln man mer in erem thum.
(12.) Wenn der HM stirbt, sollen sich Land und Städte über den Huldigungseid einigen.
(18.) Sollen über den Richttag (das gemeyne gerichte) beraten.
(19.) Jede Stadt soll ihre Klagen wegen Verletzung der Privilegien mitbringen.
[Es folgt der Bundesvertrag, mit Hinweisen auf Unrecht, Richttag, mögliche
Gewaltakte gegen Untertanen, des wir doch nicht getruwen.]

413 1440 Mai 5 Elbing / Kulm, Thorn, Elbing, Danzig, Königsberg-Altstadt, Braunsberg, Königsberg-Kneiphof. HR (2) 2, 375 / ASP 2, 148.

(1.) Verhandlungen über die Konvente; Forderung von Land und Städte nach Ab-
schaffung des Pfundzolls, nach längeren Verhandlungen bewilligt.
(3.) Land und Städte übergeben ihre Klagepunkte.
(4.) Festlegung des Richttags.
(20.) Klagen aus dem Bistum Ermland sollen an Braunsberg gehen, dann ggf. an Kulm.
(21.) Entsprechend Klagen aus den Niederlanden an Königsberg, dann ggf. an Kulm.
[... Folgen Klagen der Lande und Städte.]
1. Forderung nach einem Richttag und Zusammensetzung des gemeynen gerichtes.
2. In den Mühlen soll nicht mehr als die einfache Metze gefordert werden, und jeder
soll sich frei die Mühle wählen können, in der er mahlen will.
3. Jeder soll Mehl und Getreide dort zum Markt bringen, wo er will.
4. Der ungewöhnliche Handel der Amtsträger soll abgestellt werden, außer der der
Schäffereien.
5. Jeder soll das Recht behalten, unter dem er angesiedelt ist, und der Orden soll nicht
Güter einziehen, wenn jemand verstirbt, sei es Kulmer, magdeburg., preußisches oder
polnisches Recht.
6. Die Beschwerung durch geistliche Gerichte soll abgestellt werden, wenn ein Laie
den anderen vor ein geistliches Gericht lädt, wenn er den Prozeß verloren hat.
7. Mönche und Nonnen sollen kein Erbe fordern.
8. Die Praxis der Amtsträger soll abgestellt werden, daß sie zuerst kaufen wollen, bevor
sie gekauft haben, und diese Güter danach wieder verkaufen.
9. Im ganzen Land sollen die gleichen Maße gelt, Scheffel, Elle, Tonne.
10. Nürnberger sollen allein den Marienburger Jahrmarkt besuchen und keine "Speze-
reihen mehr ins Land bringen.
[Klagen des Landes im besonderen.]
11. Niemand soll höher gemahnt werden, als sein Brief ausweist.
12. Orden soll nicht den Verkauf von Erbgütern verhindern.
12a. Die Besitzer der Freigüter sollen ihre Zinsen ablösen können.
12b. In jeder Stadt soll in der Woche ein freier Markt sein für Kauf und Verkauf.
13. Die Morgensprachen in den Städten sollen abgeschafft werden.
14. Die Ehrbarleute von Pommerellen klagen, zu Unrecht mit Kuh und Schwein
belastet zu sein, obwohl der HM die Abschaffung zugesagt hat.
15. Die Visitatoren des Ordens sollen auch zwei Ritter, Bürger und Bauern zu sich
berufen, wenn sie zu den Häusern kommen, und Klagen gegen den Orden hören.
16. Der Orden soll nicht zu viele Ausländer in ihren Dienst aufnehmen, sondern
Landeskinder.
17. HM und Gebietiger sollen keine wichtige Landesangelegenheit ohne die Zustim-
mung der Stände beschließen.
18. Die vom Orden und den Prälaten ausgekauften freien Dienste, die in bäuerliche
Erben umgewandelt wurden, sollen wieder als freie Dienste vergeben werden.
19. Die Ausfahrt der Handelsschiffe soll anstehen bleiben.
20. Die Klagen der Königsberger führen zur Aufforderung, daß die Rechte der Städte
jeweils in den Gebieten verhandelt und wiederhergestellt werden sollen.
21. Die Ehrbarleute klagen, HM Michael Küchmeister hätte sie ohne ihre Zustimmung
mit höheren Abgaben an den Bischof von Leslau belastet.
[Beschwerden der Stadt Danzig.]
(1.) Die doppelte Metze, die die Brauer zur Finanzierung des Wiederaufbaus der
abgebrannten Mühle geben sollen, hat der Orden dauerhaft beibehalten.
(2.) Der Brauer muß 2 sol. von jedem Malz geben, ohne daß der Mahlmeister oder
seine Knechte etwas dafür tun.
(3.) Die Stadt hat 1200 gld. für den Abbruch des Hauses auf dem Bischofsberg zahlen
müssen, obwohl HM Michael Küchmeister den Abbruch angeordnet hat.
(4.) Der alte von Plauen, Komtur zu Danzig, hat auf dem Fischmarkt, der Stadt Grund
und Freiheit, einen Turm bauen lassen, der geräumt werden soll.
[Beschwerden der Ritter und Knechte.]
1. Die Hilfs- und Steuerzahlungen, die nach den Verheerungen gefordert wurden und
für die sie in den Schuldbüchern stehen, sollen aus den Registern gestrichen werden.
2. See- und Landwege sollen frei sein und nicht ohne Willen der Stände gesperrt w.
3. Die "Hakenkrüger" sollen abgeschafft werden; jeder der Bier braut, soll es in Fässern
oder Tonnen verkaufen oder es selber ausschenken.
4. Die Landleute sollen ihr Getreide überall frei verkaufen können, und die Käufer
sollen es dorthin bringen können, wo sie wollen.
5. Die Fleischer sollen überall im Lande Vieh aufkaufen können.
6. Wer Privilegien zu Kulmer Recht hat, soll auch nach Kulmer Maßen ihre Abgaben
leisten (Gewichte, Stein).
7. Bei Teilung von Erben soll es auch möglich sein, diese später zu denselben Pflichten
wie zuvor wieder zusammenbringen können. ...

414 1440 Juni 24 Elbing / Kulm, Thorn, Elbing, Danzig, Königsberg-Altstadt, Braunsberg, Königsberg-Kneiphof. HR (2) 2, 379 / ASP 2, 165.

(1.) Die Stände fordern Antwort auf die Beschwerden; Verhandlungen.
(3.) Besetzung des Richttags durch die Städte.
(4.) Die Elbinger fordern Verbesserung ihrer Stellung; die mit Wagen in die Stadt
kommenden Waren sollen dort erst zum Verkauf angeboten und nicht unmittelbar
verschifft werden; wollen alleinige Herstellers des Kabelgarns sein.
(9.) Schutz vor Übergriffen in Masowien.
(10.) Vor Land und Städten erscheinen Kylian Ktr. Straßburg, Sauszheym Vogt zu
Leipe und der Pfleger zu Neidenburg: berichten über Ausgleich im Orden.
[Klagen der Stände und Antworten des Ordens, nach Redaktion der Ordenskanzlei,
und zwar zunächst der Ritter und Knechte, wie zu 413.]
1. Ritter und Knechte wollen wegen der nicht bezahlten Steuern nach dem Kriege
ungemahnt bleiben; HM will nach seiner Gnade entscheiden.
2. Freie Fahrt zu Wasser und zu Lande, es sei denn mit gemeinsamem Beschluß der
Gebietiger, Prälaten, Lande und Städte; HM: Ausfuhrverbote gegen Holländer.
3. Abschaffung der Hakenkrüge, Bierbrauer sollen verkaufen (Faß) oder selbst
schenken; HM stimmt zu.
4. Freie Verkauf des Getreides auf den Märkten und freie Ausfuhr; Städte bejahen.
5. Freies Einkaufen von Vieh durch die Fleischer; ja, bis auf Samland.
6. Wer kulmisches Recht, soll seine Abgaben auch in kulmischen Maßen entrichten;
bis zur Ankunft der Prälaten zurückgestellt.
(7.) Bei Güterteilung innerhalb der Familie soll auch eine Zusammenführung unter
den ursprünglichen Bedingungen möglich sein; zugelassen für Kulmer und polnisches
Recht; Ehrbarleute fordern dies für alle Rechte. ...
[Es folgen die Klagen der Lande und Städte, wie oben zu 413, jeweils mit ANTWORT]

415 1440 Aug.24 Marienwerder / Kulm (e), Thorn (e), Elbing (e), Danzig (e), Braunsberg (e). HR (2) 2, 385 / ASP 2, 175.

(2.) Einigung mit dem HM soll bestehen bleiben ...
(3.) Klage der Thorner über die Müller an der Lanke (Leine), die Korn aufkaufen und
damit Geschäfte machen.
(5.) Klage der Untertanen der ermländischen Domherren wird von den Ständen auf
den nächsten Tag verschoben; Braunsberg und Königsberg sollen Kapitel anschreiben.
(7.) Schleuse zu Labiau.
(8.) Nach der Abschaffung des Mahlpfennigs soll gegen Verstöße vorgegangen werden.
(10.) Wartgeld, gemeinsame Vorladung von Rittern und Städten usw. soll für Ermland
noch einmal beraten werden.

416 1440 Okt.19 Danzig / Kulm, Thorn, Elbing, Danzig, Königsberg-Altstadt, Braunsberg, Königsberg-Kneiphof. HR (2) 2, 405 / ASP 2, 180.

417 1440 Nov.20 Marienburg / Kulm, Thorn, Elbing, Danzig. ASP 2, 185.

418 1440 Dez.6 Marienburg / Thorn, Elbing, Danzig, Königsberg-Altstadt, Königsberg-Kneiphof. HR (2) 2, 410 / ASP 2, 186.


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