REGESTEN 1295

© Stuart Jenks, Erlangen / Jürgen Sarnowsky, Hamburg (1999-2009)

PrUB 1.2.629 – 1295 Februar 20. o.O. – Der Landmeister des Deutschordens in Preußen Meinhard von Querfurt verleiht den Bürgern der Altstadt Thorn die überzähligen Hufen, die sich bei der auf Rat Johanns, des Landkomturs von Kulm, vorgenommenen Vermessung ergeben haben, zu demselben Recht, wie ihre 70 Hufen, reserviert aber dem Deutschorden Anteil an etwaigen Erzminen [Bergregal] und trifft genauere Bestimmungen über das Treiben des Viehs von Leibitsch , Weide, Ackerland, die Ordensmühle, die Gräben und die Güter, die die Thorner vom Bischof von Kujawien erhalten haben.

PrUB 1.2.630 – 1295 Februar 23. Paris. – König Philipp von Frankreich zeigt den Wächtern der Seehäfen, Baillis und Richtern an, dass er den Bürgern von Lübeck, Gotland, Riga, Kampen, Hamburg, Wismar, Rostock, Stralsund und Elbing und allen Kaufleuten, die die Westsee besuchen, ihren gewohnten Verkehr in Flandern gewährt, ihnen aber den Umsatz englischer, schottischer, irländischer sowie allen Engländern gehöriger Wahren verbietet und sich vorbehalte, sich der Schiffe der genannten Städte in seinem Krieg mit England zu bedienen.

PrUB 1.2.631 – 1295 Februar 28. Königsberg. – Der Landmeister des Deutschordens in Preußen Meinhard von Querfurt verleiht dem Sudauer Preisinge 2 Haken im Feld Stantau [im Samland] zu erblichem Besitz.

PrUB 1.2.632 – 1295 März 6. Paris. – König Philipp von Frankreich erläutert seine mit Genehmigung von Lübeck, Gotland, Riga, Kampen, Hamburg, Wismar, Rostock, Stralsund, Greifswald und Elbing gegebene Bestimmung über die Schiffahrt (PrUB 1.2.630. vom 23. Februar 1295) dahingehend, dass eine vollständige Zurückhaltung der Schiffe nicht in seiner Absicht liegt, sondern dass den Kaufleuten vielmehr die Mittel zu gewähren seien, ihre Waren heimzubringen.

PrUB 1.2.633 – 1295 März 12. o.O. – Heinrich von Wilnowe, Komtur von Marienburg, verschreibt dem Schulzen Heinrich von Rehden 60 Hufen im Dorf Pestlin zur Lokation.

PrUB 1.2.634 – 1295 März 13. Danzig. – Schultheiß und Rat von Danzig erteilen ihre Zustimmung dazu, dass von dem Hof in Nowgorod nur nach Lübeck appelliert werden darf.

PrUB 1.2.635 – [1295] April 3. Elbing. – Der Landmeister des Deutschordens in Preußen Meinhard von Querfurt, die Komture und die Ordensbrüder danken den Städten Rostock, Greifswald und Stralsund für die gütige Aufnahme und Abfertigung ihres Boten Bruder Wilhelm, erklären, dass sie wegen der Kriegszüge gegen die Heiden die erforderliche Antwort mit den Städten nicht früher beschließen konnten, und bitten um Nachsicht wegen der Zurückhaltung der städtischen Boten; berichten, dass sie jetzt nach der Zusammenkunft mit Thorn, Kulm, Elbing und den anderen Städten den schriftlichen Gesuchen Rostocks usw. in allem zustimmen wollen, dass sie gemeinsam den König von Dänemark nachdrücklich gebeten haben, alle Kaufleute innerhalb seines Reichs vor unerhörten Festsetzungen, Zöllen und Beschwerungen zu bewahren und die von ihm, von seinem Vater und seinen Vorgängern verliehenen Freibriefe hinsichtlich des Strandrechts zu beachten; erklären für den Fall, dass der König diese Bitten nicht erfülle und Mühen und Kosten erforderlich würden, dass die preußischen Städte ihnen zu Bestand und Hilfe bereit sind.

PrUB 1.2.636 – 1295 April 18. Rom, in Lateran. – Papst Bonifaz VIII. ernennt den Johann [Grafen von Schwerin], nachdem dieser durch einen bevollmächtigen Ausschuß des Domkapitels von Riga gewählt worden ist, dieser Wahl aber freiwillig entsagt hatte, zum Erzbischof von Riga.

PrUB 1.2.637 – 1295 Mai 30. Anagni. – Papst Bonifaz VIII. ernennt mehrere Richter, die die Klage des Erzbischofs Jakob von Gnesen, dass sich der Bischof von Kulm seiner Metropolitanjurisdiktion entziehe, untersuchen und endgültig entscheiden sollen.

PrUB 1.2.638 – 1295 August 1. Anagni. – Der päpstliche Auditor Ottobono von Piacenza erklärt, dass den Prokuratoren des Erzbischofs von Gnesen und des Bischofs von Kulm der Ort und die Richter zur Verhandlung ihres Rechtsstreits wegen der Metropolitanjurisdiktion bestimmt sind.

PrUB 1.2.639 – [1295] August 4. Thorn. – Hochmeister Konrad von Feuchtwangen verwendet sich bei König Edward I. von England für Gerhard von Hattingen und Konrad von dem Stege aus Preußen, die in England um 500 Mark sterling beraubt sind.

PrUB 1.2.640 – [wohl 1295 Sommer]. – König Erich II. von Norwegen bittet den König Edward I. von England, für die Rückgabe des an der englischen Küste gestrandeten Kaufmannsguts des Konrad von dem Stege aus Elbing an seinen Eigentümer zu wirken.

PrUB 1.2.641 – 1295 August 9. Danzig. – Przemyslaw, König von Polen und Herzog von Pommern, bestätigt dem Kloster Oliva sämtliche Besitzungen und Rechte.

PrUB 1.2.642 – 1295 August 11. Dirschau. – Przemyslaw, König von Polen und Herzog von Pommern, transsumiert und bestätigt den Johannitern zu Liebschau die [gefälschte] Schenkung des Fürsten Grimislaw vom Jahre 1198 in bezug auf Stargard usw.

PrUB 1.2.643 – 1295 August 15. Schwetz. – Przemyslaw, König von Polen und Herzog von Pommern, bestätigt dem Kloster Zuckau sämtliche Besitzungen.

PrUB 1.2.644 – 1295 August 24. Brest. – Herzog Wladyslaw von Kujawien, Leyzyc und Sieradz erlaubt dem Thorner Bürger Johann, vor der Stadt Brest ein Hospital zu erbauen und dotiert diese Gründung.

PrUB 1.2.645 – 1295 August 28. Lübeck. – Johann, Erzbischof von Livland, Estland, Preußen und der Kirche von Riga, erläßt zugunsten der deutschen Kaufleute eine Verordnung gegen das Strandrecht und erteilt diesen Kaufleuten verschiedene andere Rechte und Freiheiten.

PrUB 1.2.646 – 1295 September 29. Elbing. – Die Stadt Elbing gibt die Erklärung ab, dass vom Hof in Nowgorod nur nach Lübeck appelliert werden darf.

PrUB 1.2.647 – 1295 Oktober 15. o.O. – Dietrich, Komtur von Nessau, verschreibt dem Nikolaus und dem Albert ½ Hufe in Vogelsang zu deutschem Recht.

PrUB 1.2.648 – 1295 Oktober 19. Danzig. – Przemyslaw, König von Polen und Herzog von Pommern, bestätigt dem Kloster Oliva sämtliche Besitzungen und Rechte [Wiederholung der Urkunde Herzog Mestwins vom 7. März 1283: PrUB 1.2.420.].

PrUB 1.2.649 – [ca. 1295]. – Verzeichnis der [Hanse-] Städte, die zur Verlegung der Appellation von Nowgorod aus Wisby nach Lübeck ihre Zustimmung erteilt haben, darunter Danzig und Elbing.

PrUB 1.2.650 – 1295 o.T. Rehden. – Der Landmeister des Deutschordens in Preußen Meinhard von Querfurt verleiht dem Mirogniw die Güter beim Dorf Bliesen.

PrUB 1.2.651 – 1295 o.T. Thorn. – Graf Preszlaw, Kastellan von Brzesc, urkundet, dass er sein Dorf Selino für 100 Mark Silber Thorner Münze verkauft hat. Unter den Zeugen werden die Thorner Bürger Heynmann und sein Bruder Nikolaus, Johann gen. Rubitz, Heynmann Budos Sohn und Johann genannt.

PrUB 1.2.652 – [1295]. Stralsund. – Dietrich Ratzeburg verpfändet die Hälfte seines dortigen Erbes an Hermann, den Sohn Johanns von Elbing, für 30 Mark, die er von seiner Mutter geerbt hatte.