REGESTEN 1268

© Stuart Jenks, Erlangen / Jürgen Sarnowsky, Hamburg (1999-2009)

PrUB 1.2.276 – 1268 Januar 3. Kulm. – Herzog Mestwin von Pommern beurkundet, dass er durch Vermittlung des Königs Ottokar von Böhmen mit dem Deutschorden in Preußen Frieden geSchlosssen hat mit der Bestimmung, dass, wenn Leute des einen vertragsschließenden Teils Befestigungen auf dem Gebiet des anderen einnehmen, jener diesem zur Rückeroberung behilflich sein soll.

PrUB 1.2.277 – [1268 Januar 3]. Kulm. – Ludwig [von Baldersheim], Landmeister von Preußen, beurkundet, dass er durch Vermittlung des Königs Ottokar von Böhmen mit Herzog Mestwin von Pommern Frieden geSchlosssen hat mit der Bestimmung, dass, wenn Leute des einen vertragsschließenden Teils Befestigungen auf dem Gebiet des anderen einnehmen, jener diesem zur Rückeroberung behilflich sein soll.

PrUB 1.2.278 – 1268 Januar 20. Viterbo. – Papst Klemens IV. eröffnet dem König von Böhmen, dass er dem Bischof von Olmütz nicht die erzbischöfliche Würde über die in den zu erobernden Gebieten Galindien, Jatwägerland und Litauen zu errichtenden Suffraganbistümer verleihen kann, dass er aber dem König gestattet, in diesen Ländern nach ihrer Unterwerfung einen Metropolitansitz einzurichten.

PrUB 1.2.279 – 1268 Januar 20. Viterbo. – Papst Klemens IV. gestattet dem König von Böhmen, auf seinem Zug gegen die Tataren und Litauer den Königsthron von Litauen, auf dem einst der von Gottlosen erschlagene, fromme Mindowe gesessen hat, wieder aufzurichten, jedoch ohne Nachteil für den Deutschorden.

PrUB 1.2.280 – 1268 Januar 25. Viterbo. – Papst Klemens IV. gestattet dem Bischof von Olmütz, falls der König [Ottokar] von Böhmen Litauen, Galindien und das Land der Jatwäger erobern sollte, die geistliche Verwaltung dieser Länder zu übernehmen.

PrUB 1.2.281 – 1268 Januar 26. Viterbo. – Papst Klemens IV. gestattet dem König [Ottokar] von Böhmen, über die Gebiete, die er den Litauern und Tataren entreißen sollte, ohne Schaden des Deutschordens nach Gutdünken zu verfügen.

PrUB 1.2.282 – 1268 Januar 31. Viterbo. – Papst Klemens IV. bestätigt den zwischen König Ottokar von Böhmen und dem Deutschorden in Preußen am 19. September 1267 abgeSchlosssenen Vertrag wegen der Unterwerfung Galindiens, des Jatwägerlands, Litauens etc.

PrUB 1.2.283 – 1268 März 30. Elbing. – Ludwig [von Baldersheim], Landmeister von Preußen, vergleicht sich mit dem Bischof Wolimir von Kujawien über dessen Besitzungen im Kulmer Land.

PrUB 1.2.284 – 1268 April 29. Wloclawek. – Bischof Wolimir von Leslau und das Domkapitel von Leslau bestätigen die vom Bischof Michael dem Deutschorden verleihenen Zehnten in Nessau und Orlowo.

PrUB 1.2.285 – 1268 Mai 17. Danzig. – Herzog Wartislaw von Pommern befreit die Lübecker, die in seinem Gebiet Schiffbruch erleiden, vom Strandrecht.

PrUB 1.2.286 – [1268]. – Die Königin von Böhmen schreibt an einen höheren Geistlichen, er möge seinem Boten, der dem König ein Zelt nach Preußen habe nachbringen sollen, nicht zürnen; sie selbst habe ihn zurückgehalten, weil der König bereits auf dem Rückweg war.

PrUB 1.2.944 – [um 1268]. – [Papst Klemens IV.] gestattet dem König [Ottokar von Böhmen], die den Prußen, Russen und anderen Heiden zu entreißenden Länder mit Ausnahme der dem Deutschorden gehörigen zu behalten.