REGESTEN 1251

© Stuart Jenks, Erlangen / Jürgen Sarnowsky, Hamburg (1999-2009)

PrUB 1.2.932 – 1251 Februar 18. Lyon. – Papst Innozenz IV. befiehlt dem Archidiakon Jakob von Laon, seinem Kaplan, unter Zuziehung des Meisters des Deutschordens in Preu–en Dietrich [von Grüningen] sich zu den Herzögen, Markgrafen und Grafen des Reichs zu begeben, sie zum Gehorsam gegen die Kirche zurückzuführen und zur Leistung des Treueides für König Wilhelm [von Holland] zu veranlassen.

PrUB 1.1.238 – [1251 Februar 21. Lyon]. – Wilhelm [von Modena], Kardinalbischof von Sabina, interpretiert eine Stelle des Vertrags über die Abgrenzung der Bistümer und die Dreiteilung des Landes (PrUB 1.1.143) dahingehend, daß unter den Temporalien, die dem Deutschorden zugesprochen sind, auch die Zehnten miteinbegriffen werden sollten.

PrUB 1.1.239 – [1251] Februar 21. Lyon. – Wilhelm [von Modena], Kardinalbischof von Sabina, interpretiert eine Urkunde vom 7. Februar 1245, worin er die Dreiteilung Preußens auch auf Kurland ausgedehnt hatte. Weil böswillige und listige Leute diesen Punkt angefochten haben, stellt er fest, daß das Kurland Preußen zugehört und daß der Deutschorden von Kurland ebenfalls zwei Drittel mit allen Einkünften zu fordern habe.

PrUB 1.1.240 – 1251 Februar 24. Lyon. – Die Kardinäle Peter, Bischof von Albano, Wilhelm [von Modena], Bischof von Sabina, und Johannes beurkunden den zwischen dem Erzbischof Albert von Preußen und Livland und dem Landmeister und dem Deutschorden in Preußen und Kurland unter ihrer Vermittlung abgeschlossenen Vergleich.

PrUB 1.1.241 – 1251 März 3. Lyon. – Die mit dem Ausgleich der Streitigkeiten zwischen dem Erzbischof Albert und dem Deutschorden beauftragten Kardinäle ordnen, weil die Verhältnisse der Bistümer Riga, Semgallen und Kurland geändert werden müssen, auch diese von neuem und mit Zustimmung des Erzbischofs, des Meisters in Preußen und Livland und der Bevollmächtigten sowohl des Bischofs und des Kapitels von Riga, als des Bischofs von Semgallen.

PrUB 1.1.242 – 1251 März 7. Lyon. – Papst Innozenz IV. befiehlt dem Provinzial des Predigerordens in Polen, Ordensbrüder zur Bekehrung der Heiden nach Preußen und Livland zu senden.

PrUB 1.1.243 – 1251 März 9. Lyon. – Papst Innozenz IV. bestätigt den am 24. Februar 1251 zwischen dem Erzbischof von Preußen und dem Deutschorden geschlossenen Vergleich (PrUB 1.1.240).

PrUB 1.1.244 – 1251 März 9. Lyon. – Papst Innozenz IV. beauftragt den Bischof von Olmütz, für die Aufrechterhaltung des zwischen dem Deutschorden in Preußen und dem Erzbischof von Preußen und Livland abgeschlossenen Vergleiches (PrUB 1.1.240) zu sorgen.

PrUB 1.1.245 – 1251 März 14. Lyon. – Papst Innozenz IV. bestätigt die durch seine Kommissare unter dem 3. März 1251 (PrUB 1.1.242) verbrieften Bestimmungen über die Bistümer Semgallen, Kurland und Riga.

PrUB 1.1.246 – 1251 März 14. Lyon. – Papst Innozenz IV. ernennt den Bischof von Oesel zum Konservator der in bezug auf die Bistümer Riga, Semgallen und Kurland von den drei Kardinälen am 3. März [1251] verbrieften Bestimmungen (PrUB 1.1.242).

PrUB 1.1.247 – 1251 April 27. Elbing. – Bruder Anselm, Bischof von Ermland, beurkundet, daß der Deutschorden, was von Ermland unterworfen sei, geteilt und ihm die Wahl eines Drittels als eines Teils seines Bistums freigestellt habe. Ein Stück von Groß Barten, das Haff und die Nerung bleiben noch ungeteilt.

PrUB 1.1.248 – 1251 April 27. Elbing. – Bruder Anselm, Bischof von Ermland, gewährleistet, um die Deutschordensbrüder zu unterstützen, und angesichts der Gefahr für den Glauben dem Orden mehrere Freiheiten im Bistum und in seiner Diözese.

PrUB 1.1.249 – 1251 Juli 17 und 26. Mailand. – Papst Innozenz IV. nimmt Mindowe, den 'illustren' König von Litauen, der sich mit einer großen Zahl heidnischen Volks hat taufen lassen und feierlich Botschaft nach Rom geschickt, in den Schutz des apostolischen Stuhls und sein Land zusammen mit allen jetzigen und künftigen Eroberungen in den Besitz des Hl. Petrus. Die Bischöfe von Oesel und Kurland erhalten Mandate, den König sowohl bei der Bekehrung und Unterwerfung der Heiden als auch – wie mit den Brüdern des Deutschordens in Livland vereinbart – gegen seine Feinde zu unterstützen. Der Bischof von Kulm soll ihn krönen und ihm Anerkennung verschaffen, jedoch daß er selbst die päpstliche Lehensherrschaft anerkenne. Wenn er zu einer Kathedrale den Ort und für ein Bistum die Dotation ausgewiesen hat, soll der Bischof von Kulm in das neue Bistum Litauen einen Bischof einsetzen und dem päpstlichen Stuhl schwören lassen.

PrUB 1.1.250 – 1251 Juli 22. Kulmsee. – Bischof Heidenreich von Kulm dotiert seine Kathedrale und sein Domkapitel in der Stadt Kulmsee und stiftet zwei Kollegiatkirchen im Kulmer Land (zu Brzezno und Bobrowo) sowie vier im Lande Löbau (Orte noch unbestimmt).

PrUB 1.1.251 – [1251. Elbing]. – Bruder Eberhard von Seyne in Vertretung des Hochmeisters, Visitator und Diffinitor in Preußen und Livland, verlautbart – nach eingeholter Bestätigung des Hochmeisters und des Kapitels in Akkon – Verhaltensregeln für den Deutschorden in Preußen.

PrUB 1.1.252 – 1251 Oktober 1. Kulm. – Die erneuerte Kulmer Handfeste (vgl. PrUB 1.1.105).

PrUB 1.1.253 – 1251 November 13. Lübeck. – Erzbischof Albert von Livland, Estland und Preußen, Verweser des Bistums Lübeck, quittiert dem Deutschorden in Preußen über den Empfang der ihm vor zwei Jahren vertragsmäßig (vgl. PrUB 1.1.217) zugesicherten, zu Lyon nochmals versprochenen 300 Mark.

PrUB 1.1.254 – 1251 Dezember 7. Kulm. – Herzog Sambor von Pommern stellt dem Deutschorden einen Verzichtbrief über das "Werder in Zantir" aus, und erklärt sich zufrieden, ein Stück davon (2 Meilen lang und ½ Meile breit) zu Lehen erhalten zu haben, das aber noch mit Geld abgelöst werden kann (vgl. PrUB 1.1.214).