REGESTEN 1248

© Stuart Jenks, Erlangen / Jürgen Sarnowsky, Hamburg (1999-2009)

PrUB 1.1.204 – 1248 Januar 22. Lyon. – Papst Innozenz IV. bittet Daniel, den "erlauchten König von Reußen", falls die Tataren [Mongolen] ihre Züge nach dem Westen richten, dies den Brüdern vom Deutschen Hause in Preußen anzuzeigen, damit man beizeiten darauf denken könne, Widerstand zu leisten.

PrUB 1.1.205 – 1248 Mai 30. Lyon. – Papst Innozenz IV. trägt den Bischöfen von Kammin, Lebus und Kulm auf, die Streitsache des Deutschordens in Preußen und des Herzogs Swantopolk von Pommern, die bisher durch Sachwalter am römischen Hof geführt wurde, durch Beweisaufnahme an Ort und Stelle weiterzuführen und zu beendigen.

PrUB 1.1.206 – 1248 Juli o.T. Kunzendorf. – Bischof Heidenreich von Kulm bekundet, in welcher Weise er sich mit Bruder Heinrich von Honstein, des Hochmeisters Statthalter in Preußen, und mit der gesamten Einwohnerschaft des Landes Kulm über den Scheffel verglichen habe, der durch einen Vergleich zwischen dem verstorbenen Bischof Christian [von Preußen] und diesen der Kulmer Kirche entrichtet wird.

PrUB 1.1.207 – 1248 September 9. Auf dem Schmiedswerder. – Herzog Swantopolk von Pommern beurkundet dem päpstlichen Nuntius u.a. geschworen zu haben, dass er den Schiedspruch des Erzbischofs von Gnesen und des Bischofs von Kulm (PrUB 1.1.194) annehmen wolle, wenn sein Sohn ihm zurückgegeben wird, und dass er mit dem Deutschorden und dessen bisherigen Verbündeten immer Frieden halten wird.

PrUB 1.1.208 – 1248 September 12. Kulm. – Herzog Swantopolk von Pommern beurkundet, dass er und sein Bruder Sambor, der ihn vor dem päpstlichen Nuntius verklagt, auf den Erzbischof von Gnesen und den Bischof von Kulm kompromittiert und beeidet haben, deren Spruch bei Strafe der Exkommunikation und des Interdikts anzunehmen.

PrUB 1.1.209 – 1248 September 15. Lyon. – Papst Innozenz IV. empfiehlt dem 'ruhmreichen' König Alexander von Nowgorod, der nach einem Bericht des Erzbischofs von Preußen und päpstlichen Legaten, den lateinischen Ritus anzunehmen und in Pleskow eine Kathedrale für diesen Ritus zu gründen beabsichtigt, den genannten Erzbischof, der ihn persönlich zu besuchen wünscht, und erlaubt ihm, mit dessen Rat die Kirche zu bauen.

PrUB 1.1.210 – 1248 September 17. Lyon. – Papst Innozenz IV. gestattet dem Erzbischof von Livland auf seine Bitte, einen durch Wissen und löblichen Wandel ausgezeichneten Mann vom Makel der [unehelichen] Geburt und dispensieren und zu einem Bistum in Livland oder Preußen zu befördern.

PrUB 1.1.211 – 1248 September 17. Lyon. – Papst Innozenz IV. gestattet dem Erzbischof von Preußen auf dessen Antrag, dass drei von seinen Suffraganbischöfen ein kirchliches Benefiz, auch wenn es mit Seelsorge verbunden ist, anzunehmen und so lange zu behalten, bis die bischöflichen Einkünfte zu ihrem Unterhalt ausreichen (vgl. PrUB 1.1.197).

PrUB 1.1.212 – 1248 Oktober 10. Breslau. – Der päpstliche Nuntius Jakob, Archidiakon zu Lüttich, hält eine Synode, auf der Erzbischof F[ulco] von Gnesen und die Bischöfe T[homas] von Breslau, P[randota] von Krakau, M[ichael] von Kujawien, B[oguphal] von Posen, M[?] von Masowien, N[anter] von Lebus und H[eidenreich] von Kulm anwesend sind, und verlautbart aus päpstlicher Vollmacht eine Reihe von Statuten.

PrUB 1.1.213 – 1248 November 24. Auf dem Sande bei dem Schmiedewerder. – Vergleich zwischen dem Deutschorden und Herzog Swantopolk von Pommern, abgeschlossen unter Vermittlung des päpstlichen Nuntius Jakob, Archidiakon zu Lüttich, und Assistenz der Bischöfe Michael von Kujawien und Heidenreich von Kulm.

PrUB 1.1.214 – 1248 November. – In dieser Zeit mu– ein Vertrag super insula de Zantir infra Nogath et Wizlam gesetzt werden, den der päpstliche Nuntius Jakob, Archidiakon zu Lüttich, zwischen dem Deutschorden und Herzog Sambor ausgerichtet hat (vgl. die Abtretungsurkunde Sambors vom 7. Dezember 1251: PrUB 1.1.254).

PrUB 1.1.215 – 1248 Dezember 8. Thorn. – Prozess gegen Herzog Swantopolk von Pommern auf Klage seiner Brüder vor dem päpstlichen Nuntius Jakob, Archidiakon zu Lüttich. Die Bischöfe von Kujawien und von Kulm transsumieren zwei von Swantopolk im Termin 7. Dezember [1248] eingesandte Schriftstücke und verlautbaren, dass der Herzog für contumax erklärt ist, dass diese für ungenügend befunden worden seien und eine Verhandlung mit ihm in Ermangelung einer Vertretung nicht habe stattfinden können.

PrUB 1.1.216 – 1248 Dezember 8. Thorn. – Prozess gegen Herzog Swantopolk von Pommern auf Klage seiner Brüder vor dem päpstlichen Nuntius Jakob, Archidiakon zu Lüttich. Dieser konstatiert die mit Swantopolk geführten Verhandlungen und deren Fruchtlosigkeit und erklärt, da– er ihn infolgedessen exkommuniziert habe.