PrUB, JS 88

© Jürgen Sarnowsky, Hamburg (1999-2016)


1413 Juli 10. o.O.
{Regest}
Solddienstvertrag zwischen dem Deutschen Orden sowie Peter Wilke und seiner Gesellschaft: Sie erhalten Kost, Futter und gewöhnlichen Schaden, jeder Schütze erhält 8 m. im Jahr, im Krieg 6 m. Pferd und Habe sollen nach der Schätzung bezahlt werden. Gibt es keine Kost und Futter, erhalten sie 6 m. auf drei Pferde im Monat, in zwei Raten. Braucht man sie nicht über das ganze Jahr, soll man den Lohn reduzieren. Sollen auf den Häusern bleiben, auf die man sie verteilt, und treu dienen. Sollen gefangene Ritter und Knechte ausliefern, dürfen Bauern und Pferde behalten und sollen zwei Drittel des gefangenen Viehs ausliefern. Wer ausreitet ohne Befehl des Komturs oder Hauskomturs, muss sich selbst lösen; wird er sonst gefangen, wird er ausgetauscht. Auflistung und Schätzung ihrer 26 Pferde und ihrer Rüstung.

{Überlieferung}
B = OF 6, S. 285-287.

{Drucklegungen}
aus B S. Ekdahl, Zwei Musterungslisten vom Deutschordens-Söldnern aus den Jahren 1413 und 1431, in: Arma et ollae. Studia dedykowane Profesori Andrzejowi Nadolskiemu w 70 rocznice urodzin i 45 roznice pracy naukowej. Lodz 1992, S. 49-61, hier S. 58-59.

{Diplomatische Erörterung des Stücks}
Register-Überlieferung, Papier.
 


(C.)


Zitieren dieser Edition: (1) virtuell: URL (http://www.spaetmittelalter.uni-hamburg.de/Urkundenbuch/pub/js/js88.htm) und Datum der Einsichtnahme; (2) im Druck: PrUB, JS 88 (1413 Juli 10. o.O.)
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Datum der Erstanlage: Donnerstag, 8. Juni 1999 – Letzte Änderung: 24. Juli 2016 von Jürgen Sarnowsky

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