PrUB, DH 423

© Dieter Heckmann, Werder / Berlin (2011)



[1410 Dez. 15. Elbing]
{Regest}
Der Elbinger Hauskomtur an Hochmeister [Heinrich von Plauen]: Entlasssung des Bürgermeisters der Neustadt Elbing aus dem Gefängnis auf Geheiß des Hochmeisters; Bitte, die beiden Briefzeiger wegen des ihnen vom Bürgermeister zugefügten Schadens anzuhören; Bereitschaft, dem Hochmeister die Sache während seines anstehenden Besuchs in Elbing auseinanderzusetzen.

{Überlieferung}
C = Geheimes Staatsarchiv PK, XX. HA Hist. StA Königsberg, OBA Nr. 1604

{Drucklegungen}
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{Diplomatische Erörterung des Stücks}
Eigenhändige Ausf., 29,5 x 16,4 cm; Spuren des Verschlusssiegels;  Altsign. Sch[ie]bl[a]de Varia, Nr. 271 und J. N. 24129.



Meinen gar willigen undirtenigen gehorsam czuvor, erwirdiger und gnediger lieber her meyster, euw(er) erwirdige gnade geruche czu wissen, das dese czwene briffczeiger synt die sachwalder der sachen, umbe die ich den burgermeister der nuwenstat Elbing1) hatte ingeleget und von geheyse euwer erwirdik(eit) habe usgelassen. Erwirdig(er) liebir her meyster, ich bitte euwir erwirik(eit) mit begerlichen bethen, das ir des briffczeig(er) geruchet czu vorhoren in iren sachen, die sie euw(er) erwirdik(eit) muntlich werden sagen. Soa) magb) euwer gnade dirkennen die groze gewalt, die in der vorgenante burgermeister hat getan, wend ich den burg(er)meist(er) noch mit liebe noch mit leyde dorczu kunde brengen, das her desen armen luethen iren schaden hette offgericht, den sy syn enthalben entpfangenn haben. Ouch erwirdiger liebir her meister, zo were ich selben gerne czuc) erwirdikeit gerethen, nu byn ich etwas unfertig, das ich nicht us mag, sundir wen euwer gnade kem Elbinge2) kompt, zo wil ich euwer erwirdikeit die sache in kegenwertikeit des burg(er)meist(er)s und deser briffczeig(er) von worte czu worte usrichten. Geg(eben) czum Elbinge am montage nach Lucie

                                                                                                                                                                                        huskompthur
                                                                                                                                                                                        czum Elbing(e)3)

Deme erwirdigen homeister mit groser erwirdikeit.



Textkritische Anmerkung:

a)    Aus vo korr.
b)    Es folgt rad. lichts.
c)   Aus kzu korr.



Inhaltliche Anmerkung:

1)   NN, Bürgermeister der Neustadt Elbing.
2)   Elbing.
3)   Elbinger Hauskomtur zu 1412 war Czander von Machwitz.


Zitieren dieser Edition: (1) virtuell: URL (http://www.spaetmittelalter.uni-hamburg.de/Urkundenbuch/pub/dh/dh422.htm) und Datum der Einsichtnahme; (2) im Druck: PrUB, DH 423 [1410 Dez. 15. Elbing]
Bearbeitungsstand: Text eingegeben (D. Heckmann, 21.7.2011) Datum überprüft (D. Heckmann, 21.7.2011) - Text mit PrUB oder sonst Druck kollationiert () - Text mit Or. kollationiert (D. Heckmann, 21.7.2011) - äußere Merkmale beschrieben (D. Heckmann, 21.7.2011)
Datum der Erstanlage: Donnerstag, 21. Juli 2011– Letzte Änderung: 21. Juli 2011 von Dieter Heckmann

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