PrUB1500.02.28
© Jürgen Sarnowsky, Hamburg
Hochmeister Friedrich von Sachsen an den Meister in Livland: erklärt, dass auch er in dem Prokurator die geeignete Persönlichkeit für das erledigte Bistum Kurland erkenne und bereits die einleitenden Schriftstücke seinetwegen habe ausgehen lassen. Kündigt eine Botschaft an.
{Überlieferung}
B = Registrant Y / OF 21, S. 286.
{Drucklegungen}
aus B Liv-, Est- und Kurländisches UB II.1, 947, S. 724-25.
{Regest}
Napiersky, Index, 3413.
{Diplomatische Erörterung des Stücks}
Registerüberlieferung, überschrieben: Freittag nach Mathie. Meister zw Leifflandt.
Ist geschrieben dem meister zw Leifflandt.
Ewer schreiben kurtzlich dreymall nach einander an uns gethan, mit vorkundung des bischofs zw Cawerlandt todtlichen abgang, wie wir euch vorder auch zwgeschrieben haben, desgleichen die untzymlich abfertigung des probsts, nach berurthem bischthum zw erlangen, mitsambt der sonderlichen zwneigung, so ir zw ehrn Michel Sculteti, unsrem und unsers Ordens procurator zw Rome traget und ine solch bischthum vor andern zw erhalten beqwemlichen erkennet, mit weiter antzeigung und inhalt, haben wir allenthalb vorlesen. Und so dann wir in ansehung berurthen ewern gneigten willen, auch furgewanten und ertzeigten vleis, so gnanter unser procurator in merglichen unsren und unsers Ordens geschefften vilfaltiglich und getrewlichen zw Rome angestalt, ime auch mit sonderlichen gnaden gneigt sein, und haben dorawf ime eylende schrifte zwgestalt, auch ime solch bischthum zw erlangen erlowbt und bevolhen, desgleichen zw sonderlicher furtregligkeit unsrem heiligstem vater dem babst und etlichen cardinalen geschrieben, wie berurther unser procurator aws abgeschrieben copien, so wir ime auch zwgeschickt, eygentlichen zu vornehmen hat, zuvorsichtig, er solch bischthum vor einem andern erhalten wirt. Und so er dasselbte erlangt, sein wir ungetzweifelt, nachdem er sich bisher erbarlichs wesens gevliessen, sich hinforder auch uns, unsrem orden und gedachtem stift zw gevallen, ere und nutz gepurlicher weis halten und regiren wirt, das wir euch ime besten und allem gut nicht haben wollen Vorhalten. Dann euch gnedigen und günstigen willen zw ertzeigen alletzeit gneigt sein.
Auch wart ein zcedel eingelegt: Wir sein auch in bedacht und meynung von wegen der ander Sachen, so ir zuvor an uns habt laessen gelangen, in kurtz unser eygen botschafft zw euch zu vorfertigen.
Bearbeitungsstand: Text eingegeben (Sarnowsky, 29.7.2025) – Datum überprüft () – Text mit PrUB oder sonst Druck kollationiert (Sarnowsky, 29.7.2025) – Text mit Or. kollationiert () – äußere Merkmale beschrieben (Sarnowsky, 29.7.2025)
Datum der Erstanlage: Montag, den 29. Juli 2025 – Letzte Änderung: 29.Juli 2025 von Jürgen Sarnowsky
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