Regesten

Regesten sind keine Quellen sondern Zusammenfassungen von Quellen. In ihnen werden wichtige Informationen wie Daten, Personen, Orte und Sachverhalte dargestellt. Es gibt verschiedene Arten des Regestes, die sich im Umfang der vermittelten Informationen unterscheiden. Die Regesten sollen dem Leser einen kurzen Überblick über die Quelle und ihre Inhalte liefern. In vielen Editioen sind den Quellen solche Regeste vorangestellt, um den Inhalt erfassen und einordnen zu können.
Man unterscheidet zwischen dem Kopfregest, dem Kurzregest und dem Vollregest.

Für die einzelnen Regesttypen gibt es im Folgenden verschiedene Beispiele, an denen man teilweise die unterschiedlichen Fomen der Regesten in der Literatur erkennen kann. Dies gilt besonders bei den Formalia wie der Durchnumerierung, der Anordnung von Titel, Nummern, Datum und ähnlichem.

Das Kopfregest:

Das Kopfregest führt links eine Nummer und rechtsbündig den Ort und das Datum der Quelle auf. Dies geschieht in der Reihenfolge Ort, Jahr, Monat (ausgeschrieben), Tag. In dem Kopfregest werden der Aussteller bzw. Absender sowie der Empfänger genannt. Zusätzlich soll der Hauptgegenstand bzw. der Sachverhalt der Quelle kurz wie möglich dargestellt werden.

Beispiele:

1. Ludwig schenkt dem Nonnenkloster Gandersheim seinen Besitz in Tennstadt und (Großen-)Erich in Südthüringgau.   Frankfurt, 877 Januar 26.

2. Echt- und Leumundszeugniss der Rathleute des Weichbilds Krempe für Tymmeke Holner, worin bezeugt wird, dass er weder eines Webers, noch eines Müllers, noch eines Kesselflickers Sohn sei.       Lübeck, 1456 September 7.


Das Kurzregest:

Das Kurzregest führt links eine Nummer und rechtsbündig den Ort und das Datum der Quelle auf. Dies geschieht in der Reihenfolge Ort, Jahr, Monat (ausgeschrieben), Tag. In dem Kurzregest werden der Aussteller bzw. Absender sowie der Empfänger genannt, hinzu kommen die Hauptnamensinformationen und die Hauptsachinformationen. Namen werden - so weit möglich - normalisiert, ohne Angabe der Originalschreibweise. Des Weiteren folgenden Angaben zu den angekündigten Beglaubigungsmitteln. Abschließend folgt das Datum im Originalwortlaut.

Beispiele:

4. (Wien)

8741

KM (=Wienter Regiment) bekundet, daß ihm Benesch von Eberstorff, Erbkämmerer in Östereich, einen Hof zu Hernalls und 6 genannte Stücke und Zehente, östereichische Lehen, aufgesandt und dem Kaspar von Rogendorf, KMs Rat und Pfleger zu Tiernstein (Dürnstein), verkauft hat. KM verleiht dem K. von Rogendorf diese Stücke und Zehente mit allen schuldigen Pflichten nach Lehens- und Landesrecht. Sambstag nach st. Steffans tag Inventionis 1498.

(nach: Regesta Imperii: 14. Ausgewählte Regesten des Kaiserreiches unter Maximilian I, 1493-1519, bearbeitet von Hermann Wiesflecker, unter Mitw. von Manfred Hollegger, Kurt Riedl und Ingeborg Wiesflecker-Friedhuber. Bd. 2. Teil 1/2. Maximilian I. 1496-1498 [u.a.], Wien/Köln/Weimar 1993, S. 720.)

6. Freckleben

8743

Fst Waldemar von Anhalt antwortet KM auf dessen vor vier Tagen eingetroffenes Schreiben, zusammen mit Hg Georg von Sachsen und dessen Bruder Hg Friedrich von Sachsen als Gesandte KMs nach Preußen zu reisen, daß ihm dies aufgrund schwerer Erkrankung unmöglich sei; KM möge ihn davon entbinden. Datum illende Frecklaubenn Montags Sixti pape 1498. WOLDEMA fürste zu ANHALT grave zu ASCHANIEN und herre zw BERNEBURGK etc.

(nach: Regesta Imperii: 14. Ausgewählte Regesten des Kaiserreiches unter Maximilian I, 1493-1519, bearbeitet von Hermann Wiesflecker, unter Mitw. von Manfred Hollegger, Kurt Riedl und Ingeborg Wiesflecker-Friedhuber. Bd. 2. Teil 1/2. Maximilian I. 1496-1498 [u.a.], Wien/Köln/Weimar 1993, S. 720.)

Das Vollregest

Das Vollregest führt links eine Nummer und rechtsbündig den Ort und das Datum der Quelle auf. Dies geschieht in der Reihenfolge Ort, Jahr, Monat (ausgeschrieben), Tag.  Es enthält alle Namens- und Sachinformationen. Namen werden - soweit möglich - in heutige Schreibweise normalisiert, doch müssen sämtliche Varianten der Originalschreibweise in Klammern angegeben werden. Nach Möglichkeit sollen der Indikativ dun ein objektiver Stil verwendet werden. Textpassagen können als Zitat in Klammern dem Regest hinzugefügt werden. Es folgen abschließend Angaben zu den angekündigten Beglaubigungsmitteln sowie das Datum im Originalwortlaut.

Beispiele:

5. Marcoussis 8742
Friedens- und Büdnisvertrag zwischen Kg Ludwig XII. von Frankreich einerseits und Kg Ferdinand von Aragon und Kgin Isabella von Kastilien anderseits: Die Kath. Kge schließen unter Vermittlung von vier genannten bevollmächtigten Gesandten mit dem Kg von Frankreich einen Friedens- und Freundschaftsvertrag, weil sie mit Frankreich ein altes Freundschaftsbündnis haben und den Frieden für das höchste Gut halten, der das Wohl der Christenheit und ihrer Kgre stärkt. Sie schließen diesen Friedensvertrag in eigenem Namen sowie namens des Kgs und der Kgin von Portugal als ihren Nachfolger und Erben ihrer Kgre und versprechen, ihn unverbrüchlich zu halten und durch unlösliche Bindungen zu festigen zwecks Einheit und Sicherheit ihrer Kgre und Hften; sie haben dem Kg von Frankreich das Original der Friedens- und Bündnisurkunde übergeben lassen. – Die Artikel bekunden, daß aller Krieg zwischen Spanien und Frankreich beendet sein und ewiger Friede zu Land und zur See herrschen soll. Die Kath. Kge und der Kg von Frankreich werden Feinde ihrer Feinde sein und sich gegen jedermann unterstützen. Ausgenommen ist nur der Papst. – Jedoch soll dieser Friedens- und Bündnisvertrag ohne Nachteil sein für die beiderseitigen Rechte. Differenzen sollen durch Schiedsgericht ausgetragen werden. – Bestimmungen über freien Handeln und Wandel der Kaufleute in den beiderseitigen Ländern. Alle Schäden durch Raub oder Diebstahl etc. sollen gegenseitig gutgemacht werden. Die beiderseitigen Untertanen sollen für die Kriegsschäden, die sie seit drei Jahren erlitten haben, entschädigt werden. – Die vier bevollmächtigten Gesandten bestätigen und beschwören alles namens der Kath. Kge und des Kgs von Portugal; sie unterzeichnen eigenhändig und hängen ihr Siegel an. Der Kg von Frankreich beschwört den Vertrag persönlich, was auch die Kath. Kge tun werden. In conventu Celestinorum prope Marcoussis 5. Augusti 1498.

(nach: Regesta Imperii: 14. Ausgewählte Regesten des Kaiserreiches unter Maximilian I, 1493-1519, bearbeitet von Hermann Wiesflecker, unter Mitw. von Manfred Hollegger, Kurt Riedl und Ingeborg Wiesflecker-Friedhuber. Bd. 2. Teil 1/2. Maximilian I. 1496-1498 [u.a.], Wien/Köln/Weimar 1993, S. 720.)