Paket 10

Bearbeitet von Kolja Storm


Ladungen zum Ständetag (Richttag) zu Elbing

Einladung des HMs zur Taggfahrt in Elbing 1441

Inhalt Nr. 223, S. 335:

Der HM verweilt am Pfingstsonntag anno 1441 in Schwetz (Swecze) und lädt den Rat von Danzig zur Tagfahrt nach Elbing, anlässlich des [ersten? Bundes-] Richttags zum 25. Juni: „Lyeben getruwen,als ir wisset, das die hern disses landes,[...] eynen tag verramet haben zoum Elbing zou halden, [...] darumbe mogt ir dys den euwirn vorkundigen, das sie [...] sich darnach richten mogen [...] das sie am nehesten Sonnabend vor demselben Sontag (noch Johannis Baptisten tag) seyn zeum Elbinge.


Ratsbitte Thorns an den Rat von Danzig

Inhalt Nr. 224, S. 335/336:

Am 17. Juni bittet der Rat von Thorn den Rat zu Danzig bestimmte Übertreter städtischer Ordonanzen zum selbigen Richttag vorzuladen: „[...] unsirn besunderen lieben frunden [...] Unsern frundlichen grus [...] wir senden [...] die namen euwer meteburgere und metewoner, die wedir der stete ordinanz gethan haben, bittende mit fleisze, das er sy lozset vorbotten [...] zum Elbinge in dem richttage czu sein, doselbinst zu horen, was man sie beschuldigen wirdt und sich des do vorantwerten, ab sie konnen .“


Aufzeichnung des Richttages

Inhalt Nr. 225, S. 336 - 343:

Aufzeichnung der Ordenskanzlei über die Tagfahrt zu Elbing vom 25. - 30 Juni 1441. Folgende Inhalte werden auf der Tagfahrt vor dem allgemeinen Gericht verhandelt:

  1. RECHTE, FREIHEITEN UND PRIVILEGIEN
  2. WARTGELT, SCHALWENSKORN UND MOLPFENNIG
  3. RECHTSSTREITIGKEITEN
  4. NIDDERLÄNDER VS. COLMENER BUND
  5. PREUSSISCHE WEIDE

1. RECHTE, FREIHEITEN UND PRIVILEGIEN Land und Städte kommen zum Hochmeister „ … das man handelte und beslosse die artickel, die landen und steten noch nicht czugesagit waren, und ouch, das das gerichte bestellet und gesatczet werde.“ In diesem Zusammenhang beschloss der Hochmeister den weiteren zeitlichen Ablauf. Zunächst sollten die besagten Artikel verhandelt und danach das Gericht bestellt werden. Der Hochmeister legte zudem fest, dass jeweils vierzehn Personen bestimmt werden sollten, die über die vorgelegten Artikel verhandeln sollten. Diese insgesamt achtundzwanzig Leute, vierzehn vom Orden und vierzehn von den Ständen, zogen sich darauf hin in die Schöfferei des "kompthurs" von Christburg zurück, um zunächst drei von den Ständen vorgelegte Artikel bis zum nächsten Tag (Montag) zu beratschlagen. Während die ‚Schöffen‘ noch am Dienstag über weitere Artikel berieten, drängten die Stände direkt zum Hochmeister, um sich bei ihm über ihre, während seiner Huldigungszeremonie in Marienburg zugesagten RECHTE, FREIHEITEN UND PRIVILEGIEN zu vergewissern. Der Hochmeister bestätigte diese Zusagen und verlangte nach einer Rückversicherung der Ordensprivilegien durch die Stände. Diese baten daraufhin um die Einberufung des Gerichts zur Klärung dieser Frage. Vor dem Gericht ging es dann primär darum, ob die kaiserlichen Privilegien des Ordens denen der Stände widersprachen. Die Stände waren bereit die Ordensprivilegien dann anzuerkennen, wenn dies nicht der Fall sei. Der Hochmeister weist nochmal darauf hin, dass der Orden die Rechte, Freiheiten und Privilegien und darüber hinaus auch die „alden gewonheiten“ der Stände anerkennt, und dass diese daher im Gegenzug ebenfalls die kaiserlichen Privilegien und „elder privilegia“ des Ordens bestätigen sollten. Die Stände sehen aber in den älteren Privilegien einen Widerspruch gegen ihre eigenen und bestätigen die Ordensprivilegien daher abermals nur im bereits oben erwähnten Umfang. Ein Sprecher der Stände argumentiert dazu folgendermaßen: „Habet ir alder privilegia, denne die unsiren seyn, so habet ir in dem, das uns der orden dornach hat privilegia gegeben, von den euweren getreten, und sie gebrochen.“ Darüber hinaus bekräftigt er, dass sie „wellen [ihre] privilegia mit [ihren] helsen beschirmen.“ Tags darauf (am 28.Juni) kommen die Vertreter (ritter und knechte) der Städte „Konigisberg, Balge und Brandenburg“ (Niederlande) und bitten den Hochmeister ebenfalls um die Versicherung der bereits gewährten RECHTE, FREIHEITEN UND PRIVILEGIEN für die Niederlande. Der Hochmeister entgegnet wie bereits zuvor, dass er ihnen die von ihm und seinen Vorfahren gewährten RECHTE, FREIHEITEN UND PRIVILEGIEN zusagt, aber im Gegenzug ebenfalls auf die damit verbundene Rückversicherung der eigenen besteht: „… dabei wir in denne vort ouch gesagit haben, das sie als land und stete ein sulchs uns weder pflichtig sey[n] … und hoffen … das ir uns werdet helffen, das wir ouch bey unsiren privilegien und freiheiten mogen bleiben …“ Im Gegensatz zum Vortag, fällt in diesem Fall die Antwort aus den Niederlanden positiv aus. Die Vertreter bedanken sich beim Hochmeister, garantieren dem Orden die gewünschten RECHTE, FREIHEITEN UND PRIVILEGIEN und sichern ihm diesbezüglich Unterstützung mit Rat und Tat zu.

2. WARTGELT, SCHALWENSKORN UND MOLPFENNIG Die Vertreter der Stände (ohne die der Niederlande) erscheinen am nächsten Tag erneut vor dem Hochmeister um ihn um den Erlass des WARTGELTs, SCHALWENSKORNs UND MOLPFENNIGs zu bitten. Der Hochmeister entgegnet, dass er momentan zu beschäftigt sei um eine Entscheidung treffen zu können und dass er sich zunächst mit seinen gebitigern darüber beraten müsse und danach eine gütliche Antwort geben wolle. Die Ständevertreter drängen jedoch bereits am Nachmittag desselben Tages darauf, den Punkt wunschgemäß zu beschließen. Sie verweisen darauf, das sie „aller unpflicht, und was in iren [Ordens] brieffen nicht stet, […] ubirhaben seyn […] und vort nicht mehe das wartgelt und schalwenskorn geben [wollen].“ Sie bitten daher den Hochmeister, „das sie darumb nicht gemanet nach gepfendet werden“ und erklären, dass sie diesbezüglich in Zukunft nicht mehr zur Tagfahrt reiten wollen. Der Hochmeister bittet die Vorsprecher ihre Forderungen zu bedenken und erklärt, dass er die Punkt vor dem einberufenen Gericht auf seine Rechtmäßigkeit prüfen lassen wolle. Sollten die Abgaben unrechtmäßig sein, so würden sie abgesetzt werden, ansonsten aber bestehen bleiben. Die Vertreter der Stände verweisen darauf, dass an diesem Punkt die Befugnisse ihrer Gesandtschaft enden und sie die Antwort des Hochmeisters „heim an die iren brengen“ wollen und mit deren Beschlusswieder zum Hochmeister zurückkehren würden.

3. RECHTSSTREITIGKEITEN Zwischen gewissen Bewohnern Pomerellens und dem Hochmeister bestehen gewisse Streitigkeiten (schelungen) dazu schlagen zwei bestellte Schlichter? vor, dass der Hochmeister und die Pomerellen jeweils zwei Männer bestimmen, die am 15. September zusammenkommen sollen um über die (Rechts-)Streitigkeiten zu verhandeln. Sollte es zu keiner Einigung kommen, möge der Hochmeister demgemäß entscheiden, dass jeder nach seinem eigenen Rechte behandelt werden solle: „[…] und ab sie sich umb die rehte als Magdeburgisch, Polnisch, Preusch und erbrecht nicht vortragen mogen, so sulle is eyme itczlichin unschedlich seyn czu seynem rechte.“

4. NIDDERLÄNDER VS. COLMENER BUND Die ritter und knechte aus den nidderlanden sprechen vor und bitten den Hochmeister um seinen Rat, wie sie sich gegenüber den Verunglimpfungen der Colmener verhalten sollen. Dieser empfahl ihnen den Colmenern wohlgesonnen aber inhaltlich nach eigenem Ermessen zu begegnen. Die nidderländer zogen sich zurück und berichteten dem Hochmeister anschließend, dass sie sich vom Colmener Bund losgesagt hätten und fortan der Schirmherrschaft des Hochmeisters, unter Anerkennung seiner FREIHEITEN UND PRIVILEGIEN, unterstellt sein wollten. Die Antwort des Hochmeisters fiel positiv aus.

5. PREUSSISCHE WEIDE Zuletzt kamen die Christburger um den Hochmeister um die Preussische Weide zu bitten. Dieser entsprach deren territorialen Wunsch und erklärte die Preussische Weide zu christburgischem Besitz.


Recess der Städte

Inhalt Nr. 226, S. 343 - 349:

* Recess der Städte über die Tagfahrt zu Elbing vom 25. - 30 Juni 1441. Insgesamt 15 Punkte werden aufgeführt:

  1. MÜNZPRÄGUNG
  2. EIN REGIMENT
  3. FREIER FLEISCHMARKT
  4. BESCHWERDEN KLEINER STÄDTE
  5. ÜBERTRETUNG STÄDTISCHER ORDONANZEN
  6. MOELPFENNIG
  7. VON DEN JAHRMÄRKTEN
  8. JOHANN MEKELFELDS SACHE
  9. DAS SCHIEDSGERICHT
  10. VERTAGUNG UNERLEDIGTER BESCHWERDARTIKEL
  11. DIE RECHTE DER NÜRNBERGER
  12. DIE MORGENSPRACHE
  13. DIE SCHULD DER HOLLÄNDER
  14. HENNING LOUWENS SACHE
  15. DIE RESTITUTION GEÄCHTETER
  16. DIE INSTRUCTION DER GESANDTEN IN STRALSUND
  17. DIE HÄUFIGKEIT DER TAGFAHRTEN

1. MÜNZPRÄGUNG Es wurde auf dem Richttag einträchtig beschlossen, dass die zukünftigen Münzen (die von den Städten eingefordert werden) auf dieselbe Weise wie zuvor geprägt, und von den kleinen Pfennigen nicht zu viele geschlagen werden sollen. Darüber hinaus soll der Schilling ebenfalls nach „alder weise“ eingesetzt werden.

2. EIN REGIMENT Etwas unverständlich – Es geht wohl darum, unter den Städten eine in sich geschlossene Einheit zu erreichen um so vor der nächsten Tagfahrt stärker die ständischen Forderungen vertreten zu können.

3. FREIER FLEISCHMARKT Die Stadt und Gemeinde von Freiburg wünscht einen wöchentlichen freien Fleischmarkt, gegen den die „benckenmeyster“ aber Vorbehalte haben, da sie zusätzliche Zinsen an die Herrschaft abführen müssten. Dieser Punkt soll bei der nächsten Zusammenkunft der Stände entschieden werden.

4. BESCHWERDEN KLEINER STÄDTE Kleine Städte klagen darüber, dass bestimmte Handwerker inzwischen auch „melczen und bruwen“ und damit den eigentlichen „melczern und bruwern“ Schaden zufügen. Sie begehren, dass die Handwerker nur ihrem eigentlichen Gewerbe nachgehen sollen. Über diesen Umstand sollen die jeweiligen Stände „doheyme mit den seynen handeln.“

5. ÜBERTRETUNG STÄDTISCHER ORDONANZEN Es wurde beschlossen, dass alle Städte zum 25. Juli nach Marienwerder kommen und die Übertreter der städtischen Ordonanzen mitbringen sollen. Damit sind unter anderen diejenigen gemeint, „dy do angelegt haben an dy Polnsche zeite […].“

6. MOELPFENNIG Der Hochmeister hat beschlossen, dass die Mühlen „sullen wol angerichtet werden mit steynen, mit yser und allen zubehorungen […]“ und das jeder der selbst mahlen will mit seinem „gesynde“ um der „bloszen metcze“ mahle.

7. VON DEN JAHRMÄRKTEN Von den Jahrmärkten klagen die kleinen wie auch die großen Städte gemeinsam, dass sie pro Stadt nur noch einmalig abgehalten werden sollen, da das durch sie hervorgerufene Gesindel den Leuten schade.

8. JOHANN MEKELFELDS SACHE Hans Mekelfeld war der ständische Abgesandte, der mit dem Hochmeister über die Absetzung von WARTGELT, SCHALWENSKORN UND MOLPFENNIG verhandelt hat. Seine Aussagen zu den Verhandlungen mit und Beschlüssen des Hochmeisters werden an dieser Stelle problematisiert und protokolliert.

9. DAS SCHIEDSGERICHT Es wird an dieser Stelle auf die „schelungen“ zwischen Hochmeister und den Pommern und Christburgern hingewiesen und den Beschluss, die Streitigkeiten durch ein Schiedsgericht nach Möglichkeit freundschaftlich beizulegen.

10. VERTAGUNG UNERLEDIGTER BESCHWERDARTIKEL

11. DIE RECHTE DER NÜRNBERGER Zukünftig sollen auch die Nürnberger mit aufs „kompenhuws“ gehen.

12. DIE MORGENSPRACHE Über die Morgensprache soll jede Stadt verhandeln und die Entschlüsse mit Erlaubnis des Hochmeisters im ganzen Land verkünden (Richtigkeit dieser Übersetzung unter Vorbehalt).

13. DIE SCHULD DER HOLLÄNDER Die Städte „Brunszberge und Knyppabe“ sollen sollen ihren Anteil für die Reise der Gesandtschaft nach Holland begleichen. Säumig sind 20 Mark von Brunszberg und 20 Mark für ein Pferd von Brunszberg und Knyppabe.

14. HENNING LOUWENS SACHE Der Herzog von Brunszwick (Braunschweig?) teilt der Stadt Elbing mit, dass „her sulche herte ernste heyschunge und vorschreibung von des ergenanten Hennyng wegen abethu […].“

15. DIE RESTITUTION GEÄCHTETER Hier geht es um die Zusage des freien Geleits für die Begleitung des Hochmeisters.

16. DIE INSTRUCTION DER GESANDTEN IN STRALSUND Der in Stralsund befindlichen Gesandtschaft wird eine Vollmacht nachgeschrieben, wie sie sich gegenüber den Holländern und der Hanse zu verhalten haben.

17. DIE HÄUFIGKEIT DER TAGFAHRTEN Aufgrund der mit den Tagfahrten verbundenen hohen (Reise-)Kosten, soll über die Anzahl und Dauer der Tagfahrten beraten werden.