Paket 17

Bearbeitet von Susanna Spratte


Die Beschwerden der Stände § 4-29, 32-34

20. April 1450 (Montag nach „Misericordia“)

Ritter und Knechte mit den Städten Preußens (hier folgt eine Aufzählung etlicher Namen und Gebiete, erst der größeren dann der kleineren Städte) hätten sich zuammengetan und sich morgens bei dem Hochmeister getroffen, so wie auch der Hochmeister etliche Gebietiger, wie z. B. den Marschall von Christburg und Danzig, gesandt hat, die den Ländern und Städten auferlegten, nach Verlassen der Marienburg den Hochmeister wie seinen Vorfahren Conrad von Erlichhausen zu huldigen. Dieses hätten Länder und Städte anzunehmen und danach zu handeln. Desweiteren haben sie den ganzen Montag etliche Artikel, ihre Privilegien, Freiheiten, Rechte und Gebrechen in Schriften gefasst und diese alle dem Hochmeister in folgenden Worten vorgelegt:

4) auch, so verlautbarte derselbe, würde man solche Dinge nicht abtun, so müsse man darüber nachdenken, wie man solchen entgegen käme.

5) Der Hochmeister habe versprochen, es solle in den kleinen und großen Städten keine Irrungen und Hindernisse durch die Gebietiger geschehen, doch nun sei es doch zu Unfällen gekommen. Nun klagten die Leute, dass sie im Bunde seien, und dass man ihnen vor der Herrschaft und in Rechtsangelegenheiten nicht behilflich sei, nur in dem Ausmaß, in dem man auch den Nicht-Mitgliedern behilflich sei.

Weiterhin klagen und fordern sie:

5b) dass der Hochmeister mit den Schreibern und Doktoren in ihrer Gegenwart keine Verhandlungen hätten…

6) dass ein Richttag im Jahre (ein)gehalten werde, wie sein Vorfahr versprochen habe

7) dass jeder bei seinen Privilegien und Freiheiten bleiben möge

8) dass jedem geholfen werde, bei seinem Rechte- Meideborischem, Kulmischen, Preußischen, Polnischen und Erbrechte zu bleiben und mit keinem anderen Rechte gedrängt werde. Und was den Herren in allen Rechten angeht, da wollen sei kein Urteil über sie fällen

9) dass der Hochmeister seine Gnade zu den Achterkosungen und clefferye, die im Lande geschähen zwischen dem würdigen Orden und ………………

10) außerdem bitten sie den Hochmeister, dass den Leuten, denen er im Streit Privilegien .....………….

11) außerdem sei den Landen zugesagt, ob einige Güter sowohl mit Geld als auch mit Zinsen, Korn, „krude adir getreide“, da nicht Brief und Siegel gegeben

13) auch begehren sie, wenn ein Mann zu seinem Alter gekommen sei, dass er sein Gut verkaufen kann und seinem Nachfolger auftragen könne.

14) dass man niemanden ohne Urteil, ungeschriebenes Recht und Richter richte

15) sei jemandem sein Gut genommen ohne Urteil und Recht, solle man es ihm wiedergeben, und ihn von nun an weisen und richten, das „thu em wol“

16) dass die Herren des Ordens Kaufleuten, Melzern und Brauern und vorliegende Ämter , so doch von

17) dass die Herren des Ordens allzeit die ersten sein wollten in den „Gutteren“ der ihnen Schuldigen

18) dass die Herrschaft niemals geleitet sei von schuldhafter Sache oder Gönnerwillen


Diese nachfolgenden Artikel wünschen die Städte durch den Hochmeister umgesetzt und gehalten:

20) als erstes: Befreiung von dem Farmerrecht

21) auch von der fere zcu Thorun (Artikel fehlt hier)

22) dass der Zoll zcur lwbetzcz abgesetzt werdde

23) dass ein jeder bei seiner Willkür bleiben möge

24) die aus der Stadt Elbingen klagen, sie seien verhindert, ihre Fischerei in den Flüssen Elbinge, Drusen, und im Meer zu tun, sie fordern ihre Privilegien zurück

25) auch beklagen sie, dass

26) auch habe der Hofmeister zu bedenken, dass er denen von Brunsberge behilflich sei, dass sie bei ihren Privilegien, Freiheiten und Rechten bleiben mögen gegen ihren Bischoff

27) die drei Städte von Königsberg beklagen, dass sie 10 d ? geben müssen, da sie in der Mühle ihr Mehl setzen…

28) auch aus Danzig klagen die Leute über die doppelten Menge, die sie in die Mühle geben müssen, obwohl man im ganzen Lande keine doppelte Menge gibt, von dem Mehl das gemahlen wurde

29)

30) Außerdem sind die Sendboten der Städte Marienburg, Konitz und Neustadt Thorn vor die Länder gekommen und wünschen ihre Siegel wegen des Bundes zurück, das sie ihnen glimpflich wiedergegeben werden

31) Städte und Land hätten gelobigt Eynwalt Wrygen von Danzig bei dem Herrn Hochmeister behilflich zu sein , dass seine Schwester bei weltlichem Recht bleiben möge.

32) Außerdem klagten Land und Städte, dass etliche Leute die weltlichen Dinge zu „thuende“ haben, mit geistlichem Recht gedrängt würden, so dass kostbare Dinge geistlich gemacht würden und darum die kostbaren Dinge, mit Hilfe des Hochmeisters weltlich bleiben sollen, und das, was geistlich sei, auch im geistlichen Recht gefordert und fortgesetzt werde.

33) außerdem begehren sie, dass man die Einwohnerdes Landes und ihre Freunde zu Dienste nehme, und ihre Gerechtigkeit und Pflichten nicht …

34) auch begehrten sie, dass die Dienste im Lande von der Herrschaft und den Herrn Prelaten nicht aufgekauft werden und dass dieselben aufgekauften Güter wieder zu Diensten gebracht werden.

35)

36) Das sind die Beschwerden, die die Gemeinschaft der Städte von Pommerellen und im Kulmischen Lande haben, davon mussten sie-----und wissen und sie begeheren, dass die lieben Herren sich diese zu Herzen nehmen und versuchen, umzusetzen.

37) Darüber hinaus klagen sie, dass die Handwerker melzen und brauen und damit dem gemeinen Manne, der kein Handwerk gelernt hat, in seine Nahrung eingriffen


Sollte ein Handwerker mälzen und brauen, so übergebe er sein Handwerk und bringe seine Bank, welche es auch sei, in würdige Hände, wenn zwei Männer einen gemeinsamen Nutzen... sondern gemeine Kaufleute……….

38) wenn ein Handwerker, der in der Gasse wohnt etwas erwerbe mit seinem Handwerke,so tritt er ein großes Erbe an. und beginnt darin mälzen und brauen und misslänge ihm dieses, so könne er sich nicht mehr vom Schaden erholen, damit ließe er das kleine Erbe stehen auch sei der Handwerker fleißiger, wenn er es alleine mache und es auch bessern Kauf gäbe, so müsse er sich mitsamt seinem Gesinde alleine behelfen

39) auch klagten sie, dass etliche Krämer auf dem Lande, nun sehr viele seien, entgegen der alten „awszatczunge der lande“ Malz verkauften und Bier ausschenken, und ander

40) außerdem begehren sie, dass jeglicher Komtur, Vogt etc. den Rittern und Knechten und allen, die „undirsossen“ hätten, rechtens dabei helfen…

41) auch der Vogt „zcum Leszken“ mälze und braue und verkaufe die Güter in der Lichtenau und anderswo und etliche Amtsherrn ,die Handel mit Getreide und anderer Nahung trieben, die in den Städten sein solle- so dass die kleinen und großen Städte Schaden nehmen

42) Auch die Bromburger Städte versorgten die Städte mit Bier und schadeten, so dass man auf dem Lande das Bromburger Bier ausschenke und den Polen doch nicht gönnen wolle, dass jemand Salz in ihr Land führe

43) die von Grudentcz beklagen, dass der reiche Kaufmann ein Schiffe zu seinem Gut dazu kaufe in der Meinung, das er ja „czum mynsten“ daran gewinnen und der gemeine Kaufmann, der sein Gut darin verfrachten muss, gedrückt wird.

44) die Städte Hollant, Tolkemith und Morung, dass sie belastet würden mit dem Schalmkorne und Wartgeld, obwohl sie doch ihre Priviligien haben, insbes.Tolkemithe klagt über das Gerichtgeld, von dem ihnen die Herrschaft jeden dritten Pfennig vorenthält.

45) Fredeland klagt über die Brücke, die jährlich viel kostet zu halten und doch keine Hilfe dazu haben

46) sie beklagen weiter, dass der HM Pauwel von Ruszdorff vorgeschrieben habe, dass niemand in der Alle bauen soll, darin würden sie nun vom Pfleger von Insterburger verhindert und der Marschall und die Herrn Komturen habe demselben Pfleger geschrieben, solche abzubringen, da er die Brücke doch nicht niederbrechen will…

47) ein Mann, der ein Schiff besäße und zu seinem Besten hat bauen lassen, und sollte er es zu seiner Notdurft benötigen, die Herrschaft dürfe ihn nicht davon drängen und beladen

48)

49) auch klagen sie, dass der Komtur zu Osterode verstellt die Drewentcz mit den weren“, was auch gegen die alte gute Gewohnheit sei.


Ab hier folgen die Beschwerden einzelner Bürger (51-61):

Dabei geht es um rechtliche, eher zivile Fragen und einzelne Rechtsfälle wie: die Einhaltung von bestimmten Tagen (52), um körperl.Verletzungen (53), um fälschliche Beschuldigungen (55), um Ländereien bzw.Äcker und deren Versteuerung und Verzinsung (59), Verkäufe von Gütern und in dem Zusammenhang um Schulden (61)

Antwort des Hochmeisters (uff die artikell, die lande unde stete czum Dingstage vor Georgii im fumfficzigsten jore uffem tage czum Elbinge vorgegeben haben), die in einem sehr beschwichtigenden Tonfall geschrieben wurde:

Aufgrund dieser vorgeschriebenen Artikel hat der Hochmeister sämtliche Artikel aussetzen und dieses den Städten und Ländern auf folgende Weise beibringen lassen: „ritter und knechte und lieben getruwen, wir haben uff euwir bete und uff eyn sulchens, alse ir uns czugesaget habt, ir weldet uff dissem tage keyns obirall vornemen, das widder uns und unserem orden were, euch gelget desen tag, und drozczu alle cleyne stet, die im bunde unde undir uns gesessn seyn, vorbotet ane allerley vorhindernisse.“

Er geht nahezu auf jeden von den Ständen vorgebrachten Artikel ein, äußert sich zum Richttage, den sie versuchen würden einmal im Jahr zu halten, und an dem auch derjenige verhört würde, der den Ständen Unrecht täte.

Er sagt ihnen weiterhin die Einhaltung der Rechte, Privilegien und Freiheiten zu, die sie von den Vorfahren und dem Orden einst bekommen hätten.

Im Artikel 66 spricht er sich zum Meydeburgschem Lehensrecht aus, dieses sowie das Erbrecht und Prusch Recht, sie wollen einen jedermann dabei lassen (66)

Ein jeglicher suche sein Recht. (67)

Zu den verbrannten Privilegien sagt er, dass sie jedem seine Rechte erneuert, dessen Abschrift in den Registern und Büchern der Gebietiger befinden (68)

In den weiteren Artikeln äußert er sich zum Güterverkauf, der mit dem Gebietiger getan werden solle.

Er verspricht, dass demjenigen, dessen Rechte genommen wurden, gerecht behandeln werde.

Seit der Zeit seiner Vorfahren sei den Russen, Littauern, Polen und allen anderen Landen frei, zu „Kouffslagen“, so sei es ihnen Recht, dass die Ordensbrüder nicht davon ausgeschlossen seien. (74)

Die Scheffereien sollen es nach alter Gewohnheit halten, wohingegen ein Bruder des Ordens es so halten sollte wie es bei anderen Kaufleuten auch gewöhnlich sei.

Niemand solle und werde wegen Schulden geleitet. (76)

Weiterhin solle es keine Willkür geben (79), die armen Leute sollen trotz Bierschuld und Schöngewandschuld ? nicht gerichtet werden…

Zum Schluss sagt der HM, dass er sich solche Sachen in den betreffenden Gebieten, wenn er dorthin käme, anhöre und diese nach Vermögen entscheiden würde.

Reaktion der Stände (92):

Die Stände reagieren auf die Antwort des Hochmeisters unzufrieden, und sie bitten nocheinmal um die gnädigliche Zusage und Durchsetzung aller Bitten. Sie selbst würden, sofern sie könnten, in allen Dingen dem Hochmeister und seinem Orden gegenüber getreulich sein.

Reaktion des Hochmeisters (93)

Er nennt einzelne Namen, die selbst dem Orden versprochen hatten nichts gegen diesen zu unternehmen, ihr Wille sei nicht vergessen.

Antwort der Städte und der Länder am 22. April (94):

Sie sprechen über ihre Gesandten („eldesten von landen und steten“), die bei ihm gewesen seien und denen gegenüber der HM Reue getan hatte. Sie wundern sich, dass der HM, die Dinge, die ihnen selbst so frisch im Gedächtnis seien, so rasch vergessen habe. Sie gäben sich über nur „Gereth“ nicht zufrieden.

Reaktion des Hochmeisters (95):

Er versucht sie zu beschwichtigen: er habe seine Worte ernst gemeint. Weiterhin versucht er sich zu rechtfertigen, dass er als Amtsträger seines Ordens handele.

22. April: Der HM schickt am Mittwoch einige seiner Komturen in die Länder und Städte, dass man von dort einige Leute zu ihm schicke, zu denen er auch noch einige Gebietiger holen würde, so dass man sich auf die Artikel einigen könnte.

23.April: an diesem Tage haben die Versammelten folgende Artikel über Privilegien, Freiheiten und Rechte eines jeden aufgesetzt:

25. April: die Rechte etc. sollten wie bei jedermanns Vorfahren gehalten, vermehrt, aber nicht gemindert werden.

26. April: die Städte und Länder huldigen den Hochmeister und sein Gefolge.