Hamburg in der Hanse

Bearbeitet von Stephan Michaelsen

Inhalt

    1. Überblick über das Thema "Hamburg in der Hanse"
    2. Der Begriff der Hanse
    3. Die Geschichte der Hanse im Überblick
    4. Organisation der Hanse
    5. Hamburg in der Hanse
    6. Konflikte mit Dänemark
    7. Hamburgs Handelsbeziehungen
    8. Exkurs: Ein Hamburger Produkt: Das Bier
    9. Schlusswort
    10. Literaturverzeichnis
    11. Bild- und Kartennachweise
    12. Quellen

Überblick über das Thema Hamburg in der Hanse

Für Hamburg, der heutigen „Freien und Hansestadt Hamburg“, ist die Geschichte der Hanse prägend. Der mit der Hanse und durch die Hanse ausgebaute Hafen und der Handel in alle Teile der Welt sind für die Stadt heute noch besonders wichtige Lebensadern.

In der vorliegenden Arbeit kann nur ein sehr allgemeiner Überblick über die Geschichte der Hanse gegeben werden. Der Fokus liegt hier auf der Rolle Hamburgs in der Hanse und auf den entscheidenden historischen Ereignissen. Damit ist insbesondere der Konflikt mit Dänemark gemeint, der in dieser Arbeit beispielhaft behandelt wird. Es wird außerdem ein Überblick über Hamburgs Handel in der Hansezeit gegeben und dabei –wiederum exemplarisch- der Handel mit dem Bier als eines der wichtigen Handelsgüter für das „Brauhaus der Hanse“ erläutert.

Die Geschichte Hamburgs in der Hanse beginnt mit dem Handelsausbau Anfang des 12. Jahrhunderts. Dies führte zu einer Zweitgründung des damals noch jungen Hamburg an der Elbe. Im Zuge des sich ausweitenden Handels wird Hamburg zunehmend unabhängiger und selbstständiger. Anfang des 13. Jahrhunderts fällt Hamburg für einige Jahre unter dänische Herrschaft. In der Schlacht von Börnhöved im Juli 1227 wird diese Vorherrschaft beendet. In einem weiteren Konflikt mit Dänemark in der Zeit um 1360 weigert sich Hamburg, trotz Drängens anderer Hansestädte Dänemark den Krieg zu erklären.

Im Laufe des 13 Jahrhunderts wächst Hamburgs Selbständigkeit zunehmend. Dabei ist für die Eingliederung Hamburgs in die Hanse das 1220 von den Dänen eingeführte Stadtrecht entscheidend. Dieses Stadtrecht umfasst unter anderem Schifffahrtsbestimmungen. Unter anderem auf Grund dieser Bestimmungen kann sich Hamburg in Anlehnung an Lübeck in die Hanse eingliedern.

Insgesamt ist es schwierig, eine genaue Angabe über die Anzahl der Mitglieder der Hanse zu treffen. Je nachdem, welches Maß angesetzt wird, schwankt die Mitgliederzahl zwischen 50 und 200. Viele Städte hielten sich die Mitgliedschaft in der Hanse offen, weil zum Beispiel die Goldene Bulle 1356 den Zusammenschluss der Städte verbot und Handelstechnische Überlegungen dafür sprachen, dass Städte sich nicht zur Hanse bekannten. Somit ist die Hanse als eine eher lockere Gemeinschaft von Städten zu verstehen.

Im Laufe des 13. Jahrhunderts bildete sich eine „fertige“ Struktur der Hanse heraus. Diese zeigt sich insbesondere in der Beschlussfassung, die in drei Stufen festgelegt wird: 1. Der Rat jeder Hansestadt, 2. Der regionale Ständetag, 3. Der Hansetag. Grundlage der allgemeinen Entscheidungsgewalt waren die Hansetage. Formal waren alle Städte dort gleichberechtigt, nach ihrer Größe und wirtschaftlicher Bedeutung bildete sich eine Rangordnung hinaus and deren Spitze Lübeck stand. Von den unregelmäßig stattfindenden Hansetagen (1356-1669), von denen Lübeck 54 von 72 ausrichtete, fanden auch drei Hansetage in Hamburg statt.

Hamburg gehörte innerhalb der Hanse zu den wendischen Hansestädten deren wichtigste Handelsgüter unter anderem Bier und Getreide aus dem Umland waren. Darüber hinaus war Hamburg einer der bedeutendsten Stapel- und Umschlagplätze für das Ausland. Hamburg gründete Handelsniederlassungen in Brügge, Amsterdam, im skandinavischen Norden und im deutschen Hinterland. Die Entdeckung Amerikas führte zu einer Verlagerung des Handels in Richtung Westen, was von vorneherein einer von Hamburgs Handelsschwerpunkten gewesen war und so konnte Hamburg seine Vormachtstellung weiter ausbauen.

Sämtliche Literaturangaben für diese Arbeit finden sich, den Herausgeber, Autorennamen und die Jahreszahl in Klammern, hinter der zitierten oder entnommenen Stelle. Ein umfangreiches Verzeichnis der verwendeten Literatur ist am Ende dieser Arbeit auf gelistet. Eingeklammert sind ebenfalls Hinweise auf Bild- oder Kartenmaterial, welches ebenfalls in Form von gesonderten Links an diese Arbeit angefügt wurde.

Der Begriff der Hanse

Mit dem Begriff der „Hanse“ ist eine mittelalterliche Vereinigung von Kaufleuten gemeint die im europäischen Rahmen handelten. Das Wort „Hanse“ entstand aus einer Ableitung eines germanischen Rechtswortes, das im Frühmittelalter die Bedeutung „Schar“ trug. Seit dem 12. Jahrhundert wurde in Nord- und Westeuropa die Begriffe „hanse“, „hense“ und „hansa“ für den für den Fernhandel mit dem Ausland verwendet. Dabei unterscheidet der Begriff einerseits die Gemeinschaft der zusammen reisenden Kaufleute, andererseits die Abgaben, die für den gemeinsamen Handel getätigt werden mussten. Auch das Recht für die gemeinsam ausgeübte Handelstätigkeit wurde mit den genannten Begriffen bezeichnet. (Angermann (Band 4) 1989, 1922) Allgemein Es bezeichnet der Begriff Hanse also einen Handelszusammenschluss in der Zeit zwischen dem 12.- 16. Jahrhundert. An diesem Zusammenschluss waren Kaufleute aus verschiedenen Städten beteiligt, um den gemeinsamen Handel zu erleichtern. So wurden beispielsweise Abgaben erlassen oder verringert, gemeinsame Handelsrouten geschützt und der Handel untereinander verstärkt.

Die Geschichte der Hanse im Überblick

Gegen Ende des 13. Jahrhunderts hatte sich die Hanse als ein Zusammenschluss von Städten mit einer Vielzahl von verschiedenen europäischen Städten als Mitgliedern herausgebildet. Der Handel dieser Frühform der Hanse konzentriert sich zunächst auf den Ostseeraum. So war beispielsweise der Handel mit Schweden zwischen Heinrich den Löwen und dem schwedischen König Knut Eriksson auf eine rechtliche Grundlage gestellt, dessen Ziel es war den Handel zu erleichtern. In diesem Zusammenhang wurde 1251 auch Lübeck und kurze Zeit später den Hamburgern Zollfreiheit und Rechtsschutz zugesprochen. Außerdem wurden Sonderregelungen für deutsche Einwanderer aufgestellt, die als Händler und Kaufleute in Schweden arbeiteten. Auch wurde der Handel in die Niederlande und nach England aufgenommen. In England hatte König Heinrich III. den „mercatores de Guthlahndia“ (Angermann (Band 4), 1989, 1922) bereits 1237 Schutz und Abgabenfreiheit zugesichert. 1266/67 wurde dann in diesem Zusammenhang eine eigene Hanse für Lübeck und Hamburg eingerichtet, die sich dann um 1280 mit den Hansen der übrigen Kaufleute zur „hansa almanie“ zusammenschloss. (Ebenda) [Vergleiche hierzu Quelle I. im Anhang- Privileg König Heinrich II von England für die Kölner 1157] Nachdem der flämische Eigenhandel durch den Handel mit der Hanse ersetzt worden war, baute sich im Verlauf des 14. Jahrhunderts das Handelssystem weiter aus.

Weil die Städte zwar Mitglieder in den Städtebunden waren, aber dennoch teilweise in eigenen Interessen handelten, ist die Hanse eher als ein lockerer Städtebund zu bezeichnen. So wurde beispielsweise 1356 eine Handelsperre gegen Brügge verhängt, an die sich allerdings nicht alle Städte hielten. Auch zeigt die Weigerung Hamburgs in den dänischen Krieg nicht einzugreifen exemplarisch, dass für die Städte die jeweils eigenen Interessen im Vordergrund standen. Es handelt sich hierbei um Handelsinteressen, aber auch um politische Gegebenheiten, bei denen eine Mitgliedschaft in der Hanse nicht unbedingt förderlich war. Die Eigeninteressen der Städte und, die von Kaiser Karl IV. erlassen Goldene Bulle von 1356, verhindern eine genaue Bestimmung der Anzahl der Mitglieder in der Hanse. Nach Schätzungen ist eine Anzahl zwischen 50 und 200 Mitgliedern anzunehmen. Die Goldene Bulle von 1356 regelte nicht nur die Königswahl, sondern verbot auch Bündnisse jeglicher Art. Die Ausnahmen bildeten hierbei Landfriedenvereinigungen. Es änderten sich auch Mitgliedschaften, wenn neue Mitglieder aufgenommen wurden und andere Mitglieder austraten. Die Liste Phillipe Dollingers (1998) umfasst 200 Städte

Die Bedeutung der Hanse geht gegen Ende des 14. Jahrhunderts zurück. Es war das Zusammenspiel vieler Faktoren und ein allmählicher Prozess. Durch den zunehmenden Niedergang des Deutschen Ordens (Tannenberg 1410), verringert sich auch die Wanderungsbewegung von West nach Ost. Die Handelszentren verlagern sich dadurch. Lübeck verliert an Bedeutung, Hamburg gewinnt. Insbesondere mit der Entdeckung Amerikas und des aufkommenden transatlantischen Handels. Weiterhin ist zu nennen der Aufstieg der Territorialgewalten, wodurch die Städte und ihr Handel von geringerer Bedeutung waren. Ein weiterer Grund ist die eigennützige Handelspolitik einzelner Städte. So nahmen Hamburg und Bremen ihren Islandhandel direkt in die eigenen Hände, was gegen das Stapelprivileg des Bergener Kontors verstoß. (Bracker 1989 (Band 1), 124) Trotz verschiedenster Widerstände wurde der Islandhandel bedeutender. Auch die Uneinigkeit im Kampf gegen die Seeräuberei zeigt, dass gemeinsame Vorgehen der Städte nicht mehr auf der Tagesordnung standen. Die Reformation trieb die Krise der Hanse weiter. Zu den Gegensätzen unter den Hansestädten kamen nun auch Spaltungen innerhalb der Städte. Es wurden einzelne Beschlüsse gefasst, die nicht fruchteten und die letztendlich die Spaltung vorantrieben. Der Verfallsprozess wurde schließlich durch den Dreißigjährigen Krieg wesentlich beschleunigt. (Bracker 1989 (Band 1), 139) Eine einheitliche Politik war in einer Situation in der Städte auf sich allein gestellt waren nicht mehr möglich und die Länge des Krieges ließ es auch nicht zu, dass man anschließend gemeinschaftlich agieren konnte. Der letzte Hansetag im Juli 1669 in Lübeck war von kontroversen Debatten bestimmt, es fehlte jedoch der Wille zur Einigung. Das Erbe der Hanse war der Dreistädtebund. Lübeck, Hamburg und Bremen blieben die Eigentümer der Kontore von denen zuletzt Antwerpen 1862 verkauft wurde. (Bracker 1989 (Band 1), 141)

Rückblickend lässt sich die Geschichte der Hanse lässt in der Regel grob am Anfang in eine Kaufmannshanse gliedern. Bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts waren hauptsächlich einzelne Kaufleute- Gemeinschaften an dem Handel beteiligt. Ab der Mitte des 14. Jahrhunderts kann man von einer Städtehanse sprechen. Diese Einteilung ist vor allem bei Dollinger zu finden, sie ist allerdings bei einigen anderen Autoren umstritten. Die Datierung variiert von Autor zu Autor, weil es sich um allmähliche Übergänge handelt, die sich von Stadt zu Stadt auch überlappen. Letztlich scheint eine Aufteilung müßig zu sein. (Lloyd 1991, 3f) Die genaue Bewertung dieser Diskussion kann hier nicht vollzogen werden, weil es nicht dazu beiträgt die besondere Rolle Hamburgs in der Hanse genauer zu bestimmen.

Organisation der Hanse

Allgemeines Beschlussgremium der Hanse waren die Hansetage. Die Hansetage waren die eigentliche hansische Institution, Regionaltage der Hanse berieten auch außerhansische Themen, der Hansetag war die oberste Instanz. Entschieden wurde ohne Berufungsmöglichkeit. Trotz dieser großen Aufgaben gab es keine festen Abläufe in der periodischen Abfolge. Die Hansetage fanden nach Bedarf etwa alle zwei bis drei Jahre, meistens in Lübeck statt. In Zeiten politischer Krisen gab es mehr Hansetage. Die Hansetage konnten zwischen ein bis zwei Tagen, aber auch bis zu 8 Wochen dauern (Der längste dokumentierte Hansetag fand in Lüneburg/ Lübeck vom 10 Juli bis zum 29. August 1535 statt) Friedland 1998, 135). Die Hansestädte wurden auf den Hansetagen von städtischen Gesandten vertreten, die über Ratifizierung von Verträgen, Handelsprivilegien, Verhandlungen mit anderen, Krieg und Frieden, andere besondere Maßnahmen und über den Ausschluss und die Zulassung von Mitgliedern beschlossen.

Die Hansetagsverhandlungen liefen in einer strengen Abfolge von Berichten und Vorträgen, Diskussionen und Beschlüssen unter den Hansegesandten, den Ratssendeboten (den Ratsmitgliedern der einzelnen Städte) ab. Die Sitzordnung bei diesen Ratsverhandlungen war festgelegt, aber nicht unumstritten. So saß in der Regel Lübeck in der Mitte und hatte im Plenum zu seiner Rechts Köln, Bremen, die Ostseestädte und dann Magdeburg usw. links kam zuerst Hamburg denn Dortmund Deventer, Zwolle, Kampen und dann Lüneburg. Bei den Hanserezessen handelte es sich um Bechlussprotokolle mit einem Umfang von 30 Zeilen bis zu 400 Seiten. Inwieweit die Rezesse das Recht der einzelnen Städte erweiterten, oder ihm entgegenstanden ist eine Frage, die hier nicht geklärt wird. (Friedland 1998, 135f.)

Heutzutage wird versucht den Geist der Hansetage wieder lebendig zu machen, eine neue Hanse wurde im Jahre 1980ß in Zwolle wiederbelebt. Im Fordergrund dieser neuen Hansetage stehen die Versöhnung des Bürgers mit seiner Stadt und die Versöhnung der Nationen. (siehe Link: http://www.hanse.org/de)

Hamburg in der Hanse

Zum Zwecke des Handelsausbaus verlegte Hamburg Anfang des 12. Jahrhunderts einen Teil der Stadt in Form einer Zweitgründung an die Elbe. Beide Stadtteile wuchsen im Laufe des 13. Jahrhunderts zusammen. Wegen der Lage Hamburgs an Alster und Elbe waren gute Vorraussetzungen für das eingehen von Handelsbeziehungen gegeben.

Nach der Beendung der dänischen Vorherrschaft 1227 wuchs Hamburgs politische Unabhängigkeit zunehmend. Bereits 1220 hatte Hamburg ein Stadtrecht erhalten, das Schifffahrtsbestimmungen enthielt. Deshalb hatte Hamburg die rechtliche Grundlage sich dem Beispiel Lübecks folgend sich schrittweise in die Hanse einzugliedern. Hamburg und Lübeck hatten seit 1230 gemeinsame Handelsverträge geschlossen. Der Handel zwischen Hamburg und Lübeck wurde durch eine Gemeinsame Währung, die Hamburgisch Lübische Mark vereinfacht. Vor allem die Sicherung der gemeinsamen Handelsrouten war ein Ziel der gemeinsamen Verträge. Hamburg profitierte damit von Lübecks Lage direkt an der Ostsee. So war Hamburg also indirekt auch an die Handelsstätten der Ostsee angeschlossen.

Hamburg gehörte mit Lübeck, Wismar und Rostock in Mecklenburg zur Kerngruppe der wendischen Hansestädte. Weitere wendische Hansestädte waren: Stralsund in Pommern, Lüneburg und Kiel in Holstein. In Schleswig schloss sich keine Stadt dieser Gemeinschaft an. Als Grund hierfür wird ein möglicher Konflikt mit Dänemark vermutet. (Dollinger 1998, 156)

Zu beachten ist im Vergleich von Hamburg mit Lübeck, die jeweilige besondere Funktion. Lübeck übernahm nicht nur unter den wendischen Hansestädten, sondern auch allgemein innerhalb der Hanse eine Sonderrolle. Die wendischen Städte waren untereinander durch Sonderbündnisse gestärkt. 1418 wird Lübeck offiziell auf einem Hansetag die Sonderrolle innerhalb der Hansestädte zu gesprochen. Dennoch zeigen sich einige Uneinigkeiten, wie beispielsweise im Hinblick auf die Bekämpfung der Vitalienbrüder oder im Hinblick auf die Zurückhaltung Hamburgs im Konflikt der anderen Städte mit Dänemark. Lübecks Sonderstellung wurde durch seine Lage an der Ostsee begründet, für Hamburg dagegen spielt die Verbindung zum Hinterland eine besondere Rolle. So werden viele im Hinterland produzierte Waren über Hamburg gehandelt oder in Hamburg weiterverarbeitet. Deshalb konnte sich in Hamburg auch ein eigenes Produktionsgewerbe herausbilden.

Neben den wendischen Hansestädten gab es die Gruppierungen der sächsischen, thüringischen und brandenburgischen Hansestädte. So gehörte Lüneburg sowohl der wendischen Städten als auch der sächsischen Gruppe an und nahm somit eine Art Vermittlerrolle innerhalb dieser Bündnisse ein. Diese Gruppierungen wurden teilweise noch durch weitere Regionalbünde verstärkt. Seit dem 13. Jahrhundert gab es auch westfälische, niederländische und rheinische, preußische, livländische und schwedische Städtegemeinschaften.

Konflikte mit Dänemark

Im Spätmittelalter war der Norden Deutschlands weitgehend dem Einfluss der königlichen Gewalt entbunden, weswegen die Städte ihre Beziehungen zu den einzelnen Landesherren selbst regeln mussten. Dabei es für die Städte wichtig, die inneren Angelegenheiten der Städte selbst regeln zu können und auch die Handelsinteressen unabhängig zu verfolgen. In der Regel traten Fürsten und Städte gemeinsam gegen Landfriedensstörungen vor, wie beispielsweise gegen Straßenräuber oder auch gegen Seeräuber. Teilweise war auch ein finanzielles Entgegenkommen der Städte hilfreich, die eigene Unabhängigkeit zu wahren, wie das Beispiel Hamburg zeigt, das sich von den Schauenburgern frei kauft. (vgl. Bracker 1989, (Band 1) 56) Diese Absicherungen gegen die Landesherren waren auch ein Grund für die Städte, sich in die einzelnen lockeren Städtebünde zusammen zu finden, wie zum Beispiel die wendischen Hansestädte mit Hamburg und Lübeck.

Die wendischen Hansestädte verfügten in der Absicherung den Landesherren gegenüber ein besonders festes Bündnis. So schlossen beispielsweise Hamburg und Lübeck eine Vielzahl von Verträgen um die gemeinsamen Handelsstrassen zu schützen. (Bracker 1989 (Band 1), 56)

Anfang des 13. Jahrhunderts war der dänische Herrschaftsbereich erheblich ausgeweitet worden, so waren Hamburg und Lübeck, aber auch Holstein, Stormarn, Ratzeburg und die Küste Pommerns, wie auch Rügen von den Dänen erobert worden. Somit hatte Hamburg für kurze Zeit den Statthalter Albrecht von Ornamünde, der die Vorherrschaft des dänischen Königs ausübte. Jedoch begann bereits 1223 die Zurückdrängung der Dänen, vollständig gelang dies erst am 22. Juli 1227 in der Schlacht von Bornhöved, die die Vorherrschaft der Schauenburger in Stormarn, Holstein und Hamburg wieder herstellte. So wurde beispielsweise im Zuge der Rückgewinnung der verlorenen Gebiete aus Dankbarkeit in Hamburg das Franziskanerkloster Maria Magdalenen (der Tagesheiligem der Schlacht von Bornhöved) gestiftet. (vgl. Krieger 2006, 26)

In der Auseinandersetzung Hamburgs mit Dänemark kam es zu einem zweiten Konflikt unter der Regentschaft Waldemar IV. (1340-1375). Diesem dänischen König gelang es durch großes Geschick seine Königsmacht zu festigen und des Wiederaufstieg Dänemarks zur Großmacht im westlichen Ostseeraum wieder herzustellen. In der Auseinandersetzung Dänemarks mit Schweden wurden auch die Belange der Hansestädte berührt. Nach dem Widererwerb Schonens hatte Waldemar IV. Abgaben und Zölle für die Hansestädte erhöht. (Bracker 1989 (Band 1), 58) Auch der Vorstoß der Dänen Öland und insbesondere Gotland hatte Auswirkungen auf die wichtigen Handelsrouten der Hanse. Die Hansestädte, besonders Lübeck und die anderen wendischen Städte hatten in einer Auseinandersetzung gegen Flandern Gemeinsamkeiten erarbeitet. Auf dem Hansetag von Lübeck 1356 konnte schon von einer gewissen Solidarität –wie man es heute nennen würde- der Städte gegen Waldemar gesprochen werden. So war es möglich bewaffnete Auseinandersetzungen ins Auge zu fassen, obwohl diese eigentlich den für die Hansestädte wichtigen Handelsgewinnen entgegenstanden. Bei der Belagerung Helsinkbors konnte die Flotte der wendischen Städte auch wegen des Ausbleibens der versprochenen schwedischen Hilfe keine Erfolge erzielen. Auch in der Folgezeit erwies sich Waldemar IV. hansischen Verhandlungsführern als überlegen. Durch geschickte Heiratspolitik und Ausnutzung der Kontakte zu Polen konnte er Unterstützungen der Hansestädte verhindern. Aber letztlich unterschätzte er die Hansestädte. Im November 1367 wird in Köln die Kölner Konföderation abgeschlossen, was als ein Bündnis einer großen Zahl wichtiger Hansestädte untereinander zusammen mit den Niederländern zu verstehen ist. Es hielt fast zwei Jahrzehnte. Wichtig an diesem Bündnis war insbesondere die Festlegung der Finanzierung, wobei allerdings anzumerken ist, dass Bremen und Hamburg Einzelinteressen hatten. Die Finanzierung beruhte auf einem Zoll an der Sunddurchfahrt, woran beide Städte nicht interessiert waren. Diese Konföderation schloss Bündnisse mit Fürsten, zum Beispiel Albrecht II. von Mecklenburg, Albrecht III. von Schweden und den Holstengrafen. Die Kölner Konföderation wurde also durch ein Bündnisgeflecht (Bracker 1989 (Band 1), 59) erweitert und die Städte erhofften sich dabei auch Entlastungen im militärischen Aufgebot. Auf die einzelnen Bestimmungen des Stralsunder Friedens und sein Zustandekommen sei hier nicht eingegangen. Wichtig ist, dass die Privilegien der Gemeinschaft der Konföderation gewilligt wurden, somit die Konföderation dazu geführt hatte, dass einzelne Städte nicht mehr gegeneinander ausgespielt werden konnten. Die Bündnisse mit den Fürsten waren nicht so beständig wie die Konföderation. Dies hatte auch Auswirkungen auf die Auseinandersetzungen mit Dänemark nach Waldemars Tod.

Hamburgs Handelsbeziehungen

Während Hamburg sich 1367 noch in der Kölner Konföderation sehr zurückhält verhielt und sich erst spät entschloss sich dem Kölner Bund anzuschließen, ging Hamburg immer mehr wichtige Handelsbeziehungen ein. Die besondere Zusammenarbeit mit Lübeck stärkte Hamburg dabei. Hamburg erhielt Privilegien in Flandern und England, errichtete Handelsniederlassungen (Kontore) zum Beispiel in Brügge, dem zentralen Stapelfeld der Hanse für niederländische Ex- und Importwaren. (Angermann (Band 4) 1989, 1924) Es gab aber auch Kontore in London, Amsterdam, im skandinavischen Norden und in dem für Hamburg wichtigen Hinterland, womit Hamburg vor allem durch die Alster und die Elbe verbunden war. Des Weiteren existierten aber auch Handelsstraßen. Hamburg, durch die Elbmündung mit der Nordsee verbunden entwickelte den Nordseehandel.

Der Handel mit England und Flandern war hierbei besonders ausgeprägt. In England sind Handelsbeziehungen bereits sehr früh nachweisbar, so werden bereits 1235 Kaufleute aus Gotland in England erwähnt (vgl. Lüb. Urkundenbuch I, N35 S.46 nach Schäfer 1943, 62). Ab 1260, nachdem Köln im Englandhandel an Bedeutung verloren hatte, ist zum ersten Mal von einer „Gildenhalle der Deutschen“ und „der Kaufleute des Reiches Alemanniens“ die Rede. (vgl. Lüb. Urkundenbuch I n. 706 und 291. Nach Schäfer 1943, 64.) Damit scheint der Handel mit England vor allem aus Lübecker und Hamburger Sicht etabliert.

Exkurs: Ein Hamburger Produkt: Das Bier

Eine der wichtigsten Waren aus Hamburg war das Bier, weswegen Hamburg auch als „Brauhaus der Hanse“ von den anderen Hansestädten bezeichnet wurde. (u. a. von Blankenburg 2001, 177) Die Geschichte des Bieres in Hamburg soll im Folgenden allerdings nur Ausschnittweise erläutert werden, Grundlage bildet die sehr umfangreiche Darstellung von Christine von Blankenburg. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die Sonderstellung der Brauknechte, wie sie im Vortext zur Quelle 18 (Quellensammlung des Seminars) erläutert wird.

Bier wurde in Hamburg nachweislich bereits seit dem 13. Jahrhundert exportiert, wie dies einem Artikel des Schiffrechts von 1270 hervorgeht. Dieser Artikel besagt, dass die aus Hamburg auslaufenden Schiffe in der Regel Bier geladen hatten. (vgl. von Blankenburg 2001, 33) Mitte des 14. Jahrhunderts wurde dieser Handel verstärkt ausgebaut und nahm stark zu, begünstigt durch geringe Getreidepreise und steigenden Massenkonsum. Es bleibt dabei allerdings zu vermuten, inwieweit die Umstellung auf Weißbier zu dieser Zeit ebenfalls einen Einfluss auf den verstärkten Export hatte. Das Hamburger Weißbier war nämlich eines der erfolgreichsten Biere und blieb lange eines der einzigen Weißbiere auf dem Markt, es galt als besonders mild. (vgl. von Blankenburg 2001, 178f.) Die höchsten Absatzzahlen für das Hamburger Bier lassen sich hierbei für das Jahr 1369 feststellen, also für eine Zeit, die fünf Jahre vor dem in der Chronik bezeugten Rezeptwechsel liegt. Seit 1365 sind in Stavoren die Lieger bezeugt. Die Lieger waren eine Hamburger Genossenschaft, die sich hauptsächlich mit dem Absatz des heimischen Biers beschäftigte. Die Vormachtstellung Hamburgs als Bierlieferant wurde außerdem noch dadurch stärker dadurch ausgebaut, dass Stavoren zum Stapelplatz für das Hamburger Bier für ganz Westfriesland wurde. So konnte das Hamburger Bier zu geringen Einfuhrzollen eingeführt werden, es wurde dann auf kleinere Schiffe umgeladen und von dort weiter verkauft. Der Handel mit Stavoren wurde durch die Versandung des Stavorer Hafens beendet. Hamburger Bierverkauf in Friesland ging auch ins auch ins Gröninger Kloster.

Der Bierexport nach Holland begann Anfang des 14. Jahrhunderts, wurde aber 1321 vom Grafen von Holland verboten, der zwar das Einfuhrverbot für ausländisches Bier nach Holland und Friesland erließ, aber weiterhin große Mengen von Hamburger Bier für seinen Hof einführen ließ. (von Blankenburg 2001, 34) Amsterdam war dabei von diesem Importverbot ausgenommen. 1358 lässt sich für Amsterdam eine Hamburger Liegegesellschaft nachweisen, von der 1369 mit umgerechnet etwa 40.000 Tonnen ca. die Hälfte des Hamburger Seebiers verschifft worden war. Diese Zahl nahm allerdings zügig ab, da sich bereits 1387 nur noch etwa 27 Tonnen Hamburger Bier nachweisen lassen. Allerdings schien Amsterdam noch immer ein großes Interesse an Hamburger Bier zu haben, so dass es eine Zollerhöhung wieder zurücknehmen musste. 1420 erließ der holländische Graf erneutes Einfuhrverbot, während sich der Konflikt zwischen Holland und der Hanse stetig zugespitzt hatte. Das Einfuhrverbot wurde erst mit dem Frieden von Kopenhagen aufgehoben die alten Privilegien zurückgegeben. Von diesem Zeitpunkt an aber war die holländische wirtschaftliche Konkurrenz für die Hansestädte stark gestiegen. Die holländische Brauindustrie dominierte in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts den heimischen Handel. Die Absatzzahlen für Hamburger Bier stiegen weiterhin rapide, was auch an den erhöhten für Einfuhrzollen für nicht Hamburger Bier lag. In den siebziger Jahren des 14. Jahrhunderts setzte sich das Hamburger Bier auch in Flandern durch, wohin zuvor hauptsächlich Bremisches, Wismarsches und englisches Bier importiert worden war. Brügge übernimmt um etwa 1400 den Verkauf des Hamburger Bieres in Flandern. Die vielen diplomatischen Anstrengungen um Wettbewerbsvorteile für Hamburger Bier zu erringen, lässt eine Umsatzsteigerung vermuten. (von Blankenburg 2001, 36)

Schlusswort

Insbesondere der zusammenfassende Überblick über die Geschichte der Hanse zeigt, dass sich Hamburgs Rolle innerhalb der Hanse nur schwer aus einem Gesamtzusammenhang herauslösen lässt. Nur der Blick auf einzelne Konflikte lässt Hamburgs spezielle Rolle in der Hanse stärker zu Tage treten. Für das erste Gesetz ist die dänische Vorherrschaft ausschlaggebend. Für den zweiten Konflikt ist die besondere Stellung Hamburgs zur Kölner Konföderation ausschlaggebend. Die Zurückhaltung Hamburgs gegenüber der Konföderation ist durch die besondere Interessenlage Hamburgs begründet. Sie hatten am Sund keine Handelsbeziehungen. Deswegen darf Hamburg jedoch nicht als eigen brötlerisch bezeichnet werden. Sondern es muss die Politik der gesamten Hanse immer als eine dahinter liegende Folie gesehen werden. Hierin besteht auch das Problem der Forschung. Die einzelnen Hansestädte wirken durch ein Miteinander innerhalb der Hanse, wodurch vielfältige Beziehungen hergestellt werden. In der Erarbeitung dieses Themas stellte ich fest, dass es ertragreicher ist, wenn der Fokus auf einzelnen Handelswaren, zum Beispiel auf das Bier gelegt wird, weil sich somit erst die besondere und herausragende Rolle Hamburgs innerhalb der Hanse zeigt.

Da es sich bei dem Thema „Hamburg Hanse“ um ein so umfangreiches Thema handelt kann und möchte ich diese Arbeit noch nicht als vollständig verstehen und freue mich auf die Weiterausarbeitung dieses Themas im folgenden Semester mit dem Fokus auf die didaktische Umsetzung.

Literaturverzeichnis

Angermann, Norbert: Lexikon des Mittelalters. Band 4, München 1989.

Bracker, Jörgen: Die Hanse. Lebenswirklichkeit und Mythos, Eine Ausstellung des Museums für Hamburgische Geschichte in Verbindung mit der Vereins- und Westbank, Hamburg 1989. Band 1 und 2.

d’Haenens, Albert: Die Welt der Hanse. Antwerpen 1984.

Dolinger, Philippe: Die Hanse. Stuttgart 1998. Dollinger, Phillipe: The German Hansa. Stanford, CA 1970.

Friedland, Klaus: Die Hanse. Kohlhammer Urban Taschenbücher Band 409, Stuttgart 1991.

Fritze, Konrad: Am Wendepunkt der Hanse. Untersuchungen zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte wendischer Hansestädte in der ersten Hälfte des 15 Jahrhunderts

Hammel- Kiesow, Rolf: Die Hanse. München 2004.

Hybel, Nils: The Grain Trade in Northern Europe before 1350. IN The Economic Review, New Series, Vol. 55, No. (2, Mai 2002), S. 219- 247.

Krieger, Martin: Geschichte Hamburgs. München 2006.

Lloyd, Henry T.: England and the German Hanse. 1157- 1611, New York, NY 1991.

Maschke, Erich: Review. Die Hanse by Philippe Dollinger, IN The economic Historic Review, New Series Vol. 20, No. 2 (Dez. 1967), S. 591-592.

Puhle, Matthias (Hrg.): Die sächsischen Städte zwischen Elbe und Weser um 1500. Ausstellung im kulturhistorischen Museum Magdeburg 28. Mai- 25. August 1996, Bd. 1, Aufsätze, Magdeburg 1996.

Schäfer, Dietrich: Die Deutsche Hanse. Bielefeld 1943.

Schildhauer, Johannes: Die Hanse. Geschichte und Kulur, Leipzig 1984.

von Blankenburg, Christine: Die Hanse und ihr Bier. Brauwesen und Bierhandel im hansschen Verkehrsgebiet.

Historische Commisssion bei der Königlichen Akademie der Wissenschaften (Hrg.): Die Recesse und andere Akten der Hansetage von 1256- 1430. Neudruck der Ausgabe von 1870, Hildesheim 1975.

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Quellen

Quelle I. Privileg König Heinrich II. von England für die Kölner 1157

Diese Quelle ist in genauer Abschrift dem Quellenband von Johannes Bühler (1929) entnommen. Der Autor gibt leider keine genaue Angabe über die Herkunft dieser Quelle, oder den Übersetzer, er verweist lediglich auf: Lappenberg: Geschichte des Hansischen Stahlhofes. IN Höhlbaum: Hansische Geschichtsblätter, Jahrgang 1877, Leipzig 1879, S. 133). Terence Lloyd erwähnt diesen Erlass ebenfalls und spricht ihm eine große Bedeutung zu, der durch die nachfolgenden ergänzt wird. (vgl. Llyoyd 1991, 15f.) Es kann also festgehalten werden, dass das Privileg Heinrich III. auf der Tradition des Privilegs von Heinrich II. aufbaut, so dass hier von einer zumindest 80 jährigen Kontinuität gesprochen werden kann. Diese Quelle ist auch in Zusammenhang mit der Geschichte Hamburgs zu verwenden, weil darin exemplarisch die Rechte und Pflichten eines Handelskontors dargestellt werden. (Quellentext aus: Bühler 1929, 262f.)

Heinrich, von Gottes Gnaden König von England, Herzog der Normandie und von Aquitanien und Graf von Anjou, grüßt die Richter Bißtume und alle seine Diener in England. Ich befehle euch, die Männer und Bürger von Köln zu behüten und zu beschirmen wie meine eigenen Leute und Freunde, ebenso auch alle ihre Habe, ihre Kaufwaren und Besitzungen, so daß ihr ihnen weder an ihrem Hause zu London noch sonst an ihrer Habe irgendein Unrecht zufügt oder zufügen laßt, weil all das Ihre unter meinem Schutz und Schirm steht. Sie sollen also unverbrüchlichen Frieden genießen, wenn sie nach ihren rechtmäßigen Gewohnheiten leben, und ihr sollt von ihnen keinerlei neue Satzungen verlangen, die bei ihnen nicht in Übung waren, und an die sie sich nicht zu halten brauchen. Ihr sollt sofort gegen jeden, der sich gegen diese Bestimmung verfehlt, nach Recht und Gesetz einschreiten.

Hansische Versammlungen in Hamburg

Hierbei handelt es sich um Auszüge und die dazugehörigen Zusammenfassungen aus den Hanserezessen. Aufgelistet und übernommen wurden alle Versammlungen, die in Hamburg stattfanden. Die Abschriften stammen aus dem im Literaturverzeichnis aufgelisteten „Die Recesse und andere Akten der Hansetage von 1256-1430“. Bei den Abschriften handelt es sich nicht um den Originalwortlaut der Akten, sondern aus den Vorangestellten Zusammenfassungen in Deutscher Sprache. Genaue Übersetzungen habe ich leider nicht gefunden. In Hamburg fanden drei Hansetage statt, der vierte von den hier aufgelisteten ist vermutlich kein Hansetag, da die Anzahl der Teilnehmer sehr gering ist.

Übernommen aus: Band I, S. 392f.

Versammlung zu Hamburg- 1368, 9. Februar

Als Anwesend erkennen wir Ratshssendeboten von Lübeck, Hamburg, Bremen und Stade. Im Recess von 1368 Jan. 1 §6 hatte Hamburg übernommen, einen Tag mit Bremen und Stade zu halten, den Lübeck Namens aller zu Rostock versammelten Städte gleichfalls beschicken sollte, im Recess von 1368 Febr. 2 hatte sich Lübeck bereit erklärt mit Hamburg, Stade und Bremen zu verhandeln. Aus dem Bericht Lübecks über diese Verhandlung ergibt sich, dass dassselbe mit keiner der drei Städte definitive Vereinbarungen traf. Hamburg verlangte Gegenhilfe auf der Elbe, Bremen berief sich auf seine inneren Unruhen, Stade erklärte kein Schiff auf der See zu haben.

Übernommen aus: Band IV, 22f

Versammlung zu Hamburg 1391, 11. November

Anwesend sind Rathssendeboten von Lübeck, von Thorn und Elbing, von Köln und Dortmund, von Rostock, Stralsund, Wismar und Stade, von Riga und Dorpat, von Braunschweig und Lüneburg, von Hamburg; außerdem waren Sendeboten der Fläminger erschienen.

Übernommen aus: Band V, S. 413f.

Versammlung zu Hamburg 1408, 20. Juni

Anwesend waren die Ratshssendeboten der Städte Hamburg, Rostock, Stralsund, Wismar und Lüneburg. A: Der Anhang enthält ein Verwendungsschreiben Hildesheims an den König Ruprecht für den alten Rath von Lübeck und eine aus fünf Nennungen bestehende Korrespondenz des neuen Raths mit den Kirchspielen Hamburgs (Hinweis hierzu auf Band 2n Nr. 84, 85 und Lüb. U.B. 5, Nr. 260-62, 667.) B: Der Recess berichtet, dass die englische Angelegenheit, Hamburgs Begehren nach einer Beihülfe zur Bekämpfung der Vitalienbrüder und zur Sicherung der Landstrassen ad referndum genommen werden; beschlossen wird nur, dass man wegen des Pfundgeldes bei den früheren Beschlüssen bleiben will. C: Die Korrespondenz der Versammlung besteht aus zwei Schreiben an den neuen Rath zu Lübecl, die uns von einem vereitelten Tage, Jun. 17. Zu Mälln, berichten und einen neuen Tag Jun. 22 zu Oldesloe, verlangen, sowie auch aus einem Verwendungsschreiben an König Ruprecht für den alten Rath.

Übernommen aus: Band V, S. 545f.

Versammlung zu Hamburg 1410, 20. April

Anwesend waren Ratssendeboten der Städte Bremen, Danzig, Rostock, Stralsund, Wismar, Lüneburg, Münster, Braunschweig, Greifswald, Settin, Stadte und Hamburg, sowie auch Sendeboten des Grafen Heinrich von Holstein und des deutschen Kaufmanns zu Brügge. A: In den Vorakten entschuldigt Hildesheim sein Ausbleiben. B: Der Recess berichtet zunächst von der Werbung des deutschen Kaufmanns und von den Städten gefassten darauf bezüglichen Beschlüssen; hervorzuheben ist, dass das Pfundgeld abgeschafft wird und das man den Engländern keine Privilegien einräumen will, welche beiden Beschlüsse von Preussen ad referendum genommen werden, dass der deutsche Kaufmann sich vorläufig, wie früher an Lübeck, an Hamburg wenden soll, und dass er auf seinen Wunsch von der regelmäßigen Besendung der Hansetage befreit wird, neu eingeschärft werden alte Bestimmungen, dass man mit Flämingern kein Kompagniegeschäft machen und zu Aelterleuten und Achtzehnern nur Bürger in Hansestädten erwählen soll, letzteres mit dem Zusatz soweit das möglich sei; wegen allerlei Unfertigkeiten und Bedrückungen, über die sich der Kaufmann beklagt, wollen die Städte den Ankauf von geraubtem und gestrandeten Gute aufs Neue bei Leib und Gut verbieten und Briefe richten an den Herzog von Burgund, die flämischen Städte und speciell an Brügge, wie auch an König Karl von Frankreich. Die weiteren Beschlüsse betreffen den Streit zwischen König Erich und dem Holsteinischen Grafen, Beschwerden des Kaufmanns über allerhand Gebrechen, die dem König vorgetragen werden sollen, und die Grösse der Tonnen und die Verpackung der Heringe auf Schonen. Ad referendum wird genommen der Beschluss, eventuell die Seeräuber mit einer Kriegsmacht zu bekämpfen, die doppelt so groß ist wie die 1407 vereinbarte. Vorläufig vertagt wird der Rangstreit zwischen Greifswald und Stettin. C: Die Koresspondenz der Versammlung enthält Schreiben an König Erich wegen seines Streits mit den Holsteinern und wegen der Gebrechen des deutschen Kaufmanns, an Strahlsund wegen der Beauftragung seiner und Greifswalds Sendeboten mit der Werbung bei dem König, an König Karl von Frankreich wegen Räuberei der Schotten, an Herzog Johann von Burgund, die flandrischen Städte und die Stadt Brügge in den Angelegenheiten des deutschen Kaufmanns, an die Herren von Ghistelle in einer Privatangelegenheit des Bürgermeisters Hinrich Rubenow in Greifswald, an die Hansestädte wegen der der Bekämpfung der Vitalienbrüder und an überswinischen Städte, die theilweise ihren Beitrag zu den Kosten der Expedition vom Jahr 1407 noch nicht bezahlt haben. D: Im Anhang schreibt Aberdeen an Danzig wegen ungrechter Beschuldigung des Grafen Alexander Stewart und des Robert Dawison durch hansische Kaufleute.