Elbherrschaft

Bearbeitet von Lars Patzig

Einleitung

Dieser Beitrag befasst sich mit der Hamburger Territorialpolitik an der Elbe. Der Schwerpunkt liegt dabei im 14. Jahrhundert bzw. in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts. Hamburgs Territorialpolitik zielte in erster Linie nicht auf eine Stärkung seiner Machtposition ab, sondern diente vornehmlich der Sicherung und dem Ausbau seiner Handelswege zu Wasser und zu Lande. Der Sicherung des für Hamburg äußert wichtigen Handelsweges " der Elbe" kam dabei eine besondere Bedeutung zu. In diesem Zusammenhang versuchte Hamburg durch Landerwerb oder Bündnisse entlang der Niederelbe seine Handelswege zu sichern. Dabei kam den Hamburgern sehr gelegen, dass im späten 14. Jahrhundert überall in Norddeutschland der wirtschaftliche Abstieg des Adels und der wirtschaftliche Aufstieg der Städte begann. Aus diesen Gründensollen in diesem Beitrag drei Regionen genauer beleuchtet werden, in denen die Territorialpolitik Hamburgs äußerst erfolgreich war. Im Einzelnen sind dies der Ausbau und die Sicherung der Hamburger Elbherrschaft an der Süderelbe, der Ausbau und die Sicherung der Hamburger Elbherrschaft im Südosten Hamburgs in Richtung Bergedorf sowie der Ausbau und die Sicherung der Elbherrschaft an der Elbmündung. Entsprechende Quellennachweise mit Originaltextteilen und ihren Übersetzungen sowie Erläuterungen sind im Hauptbeitrag entsprechend verlinkt. Nach genauerer Betrachtung der Hamburger Territorialpolitik in den drei bezeichneten Regionen erfolgt noch ein abschließender Bericht zum Hamburger Elbeprivileg von 1459 und zur Fahrwassermarkierung.

Quellenlage und Forschungsstand

Hinsichtlich der Quellenlage kann zunächst festgehalten werden, dass eine Anzahl von Überlieferungen in Form von Urkunden, Fehdebriefen oder Auszügen aus der Hamburger Kämmereirechnung, zur Hamburger Territorialpolitik entlang der Elbe im 14. und frühen 15. Jahrhundert vorhanden sind. Darüber hinaus lassen sich einige Sachverhalte nur unvollständig rekonstruieren. Genauere und detaillierte Hintergründe die zu diesen Sachverhalten geführt hatten, können daher nur gemutmaßt bzw. aus den bestehenden Überlieferungen rekonstruiert werden. (1)

Unabhängig davon gilt aber als gesichert, dass in der Zeit des 14. Jahrhunderts in Hamburg wichtige Grundsteine für eine Emanzipation des Bürgertums gegen den Adel gelegt wurden. Insbesondere in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts wurde der wirtschaftliche Abstieg des Adels beschleunigt. Hamburg musste dem Adel immer öfter wirtschaftlich unter die Arme greifen und verschärfte somit die finanzielle Abhängigkeit des Adels von Hamburger Interessen.

Ausbau und Sicherung der Elbherrschaft an der Süderelbe

Ausgehend von der zunehmenden Bedeutung der Sicherung der Handelswege trachtete Hamburg, wie auch Lüneburg, danach Besitz über die strategisch wichtigen Ländereien und Befestigungsanlagen an der Südelbe bzw. im Raum Lüneburg zu erlangen. Dies äußerte sich oft in Interessenkonflikten der Städte mit dem Adel, respektive den Herzögen von Braunschweig-Lüneburg.

Hamburg hatte sich bereits seit 1367 verstärkt für Pfandbesitzerwerbungen im Raum der Süderelbe interessiert. 1367 hatte ein Hamburger Bürger Vieh- und Vogelweiden im von den Herzögen von Braunschweig Lüneburg kontrollierten Teil des alten Gorieswerder erworben. Im darauf folgenden Jahr erwarben die Hamburger durch Pfandbesitz weitere Ländereien im Gebiet der südlichen Elbstrominseln.(2) 1375 erwarb Hamburg weitere Ländereien und zwar durch „… Ankauf der an die verschiedensten Gläubiger versetzten Hitzackerischen Besitzungen und Gerechtsame in Glindesmoor und Rethwisch …“ (3). Hamburg selbst begann auf diesen neu erworbenen Besitzungen unverzüglich mit dem Deichausbau und weiteren Sicherungsmaßnahmen. 1390 errichtete Hamburg auf dem Glindesmoor einen befestigten Wohnturm, gesichert und umgeben von Gräben und Planken. Dieser Turm wird später auch als Moorburg bezeichnet. Die Gemeindeverwaltung sowie die militärische Befehlsgewalt wurde einem Hamburger Ratsmann übertragen.(4)

Bedingt durch teilweise verworrene und ungeklärte Verhältnisse im Herzogtum Lüneburg gelang es den Hamburgern in den Neuerwerbungen auch „… landesherrliche Befugnisse auszuüben.“(5). Auch wenn die Hamburger hier gegenläufige Interessen zu den Interessen der Herzöge von Braunschweig-Lüneburg verfolgten, so konnten sie deren Ansprüche ohne weiteres abwehren, da die militärische Macht auf ihrer Seite war. Zudem war es 1392 zu einem Landfriedensbündnis zwischen den Herzögen von Braunschweig- Lüneburg und den lüneburgischen Ständen gekommen. Dieses Landfriedensbündnis war vorrangig auf Betreiben der Städte zustandegekommen und beinhaltete unter anderem, ein Anerkenntnis der Herzöge für das Widerstandsrecht der Stände. Zudem wurde den Städten die volle Gerichtsautonomie zugestanden. Ebenfalls wurde das Befestigungsrecht für Adel und Städte festgelegt. Die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg ließen sich auf diesen „Handel“ ein, da sie hoch verschuldet waren und die Städte sich im Gegenzug bereit erklärt, die Schulden zu tilgen.(6)

Unterdessen hatte Hamburg 1395 weitere Ländereien durch Pfandbesitz erworben. Es handelte sich dabei um die Inseln Ochsen- und Moorwärder an der Gabelung zwischen Norder- und Süderelbe.(7)

1396 kam es dann erneut zu Konflikten zwischen Lüneburg auf der einen Seite und den Herzögen von Braunschweig-Lüneburg auf der anderen Seite. Die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg hatten einseitig den geschlossenen Landfriedensvertrag aufgekündigt. Der Adel des Landes stand größtenteils auf ihrer Seite. Lüneburg fand hingegen bei Hamburg, Hannover und Lübeck Unterstützung, da diese Städte eine Gefährdung ihres Handels nicht zulassen wollten.(8) Kleinere Städte und Ortschaften mussten sich nach dem Willen ihrer Burgvögte richten. Diese standen auf der Seite der Herzöge von Braunschweig- Lüneburg. Das führte dazu, dass viele der kleineren Städte und Ortschaften, wie auch Harburg in den Konflikt mit hineingezogen wurden. So wurde Harburg unter Führung des Hamburger Bürgermeisters Johann Hoyer durch die Streitkräfte der verbündeten Städte belagert.(9) Die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg sahen schon bald ein, dass sie den Kräften der verbündeten Städte nicht gewachsen waren und schlossen im Spätsommer 1396 einen dreijährigen Frieden mit Lüneburg, Hamburg, Hannover und Lübeck. Gegenseitige Schadensersatzforderungen sollten vor einem Schiedsgericht verhandelt werden. Da es den Herzögen erneut an Geld fehlte, verkauften sie im selben Jahr für einen statthaften Betrag ihre Rechte zu Land und zu Wasser in Finkenwärder, Altenwärder, Kattwick und Griesenwärder an Hamburg. Damit sicherte sich Hamburg zunächst die gesamte Kontrolle des südlichen Stromgebietes von Ochsenwärder bis Finkenwärder. Zur Sicherung ließ Hamburg an der Gabelung von Norder- und Süderelbe einen ähnlichen Bergfried wie in Moorburg errichten. (10)

Unabhängig davon kam es 1397 zu einem allgemeinen Friedensvertrag zwischen den Herzögen von Braunschweig-Lüneburg und den vier Städten. Die vier Städte erklärten sich darin bereit den Herzögen erneut finanziell unter die Arme zu greifen und ihre Schulden zu übernehmen.(11) Als Gegenleistung verpfändeten die Herzöge ihre Schlösser Harburg, Bleckede und Lüdershausen nebst zugehörigen Besitzungen für 10 Jahre an die Städte Lüneburg, Lübeck, Hamburg und Hannover.(12) Da Hannover, dass sich finanziell weniger beteiligte, freiwillig auf sein Pfandbesitz verzichtete, übernahmen die drei anderen Städte jeweils ein Schloss. Hamburg sicherte sich dabei den Pfandbesitz über die strategisch wichtige Harburg. Allerdings wurde 1417 diese Pfandrechtliche Verfügung wieder an Lüneburg abgetreten.(13)

Quelle: Erwerbung der Elbinseln Finkenwärder, Altenwärder, Kattwick und Griesenwärder

Quelle: Harburg als Pfandherrschaft

Ausbau und Sicherung der Elbherrschaft im Südosten Hamburgs

Die Erweiterung seines territorialen Einflusses im Südosten seines Stadtgebietes begann Hamburg 1334, als der Hamburger Bürgermeister Johann Witte Ländereien und Fischgründe auf den Elbinseln bei Tatenberg und Ochsenwärder erwarb. Zuvor hatte Hamburg in diesem Gebiet lediglich einige kleinere Landstücke erworben. Diese Ländereien und Fischgründe gingen schon bald in die Verwaltung des Hamburger Rates über. In Hamm erwarb der Hamburger Bürgermeister Johann Horborch die Adelshöfe der Herren von Hamme in Hamm. Diese Adelshöfe gingen später, nämlich 1387, in das Eigentum der Stadt Hamburg über.(14)

1375 erwarb Hamburg zudem durch Pfandbesitz den Billwärder Ausschlag.(15)

1385 konnte Hamburg zudem, insbesondere durch die Bemühungen der Hamburger Ratsherren Albert und Johann Hoyer die Marschlandschaft Billwärder mit drei Kirchspielen unter dem Vorbehalt des Rückkaufs erwerben.(16)

Zwei Jahre zuvor, hatte Hamburg bereits Horn, Billhorn, Boizenwärder und Hammerbrook durch Pfandbesitz vom Grafen Adolf VII von Holstein und Stormarn erworben. 1395 konnte Hamburg zwei zusätzliche Ländereien in seinem Besitz ausweisen: Ochsenwärder und Moorwärder. Beide Ländereien wurden unter dem Vorbehalt des Rückkaufes von den Herzögen von Sachsen-Lauenburg erworben.(17)Bedingt durch ihren aufwendigen Lebensstil und die damit einhergehenden hohen Kosten hatten die Herzöge von Sachsen-Lauenburg bereits im Jahre 1359 die Stadt Mölln und 1370 das Amt Bergedorf an die Hansestadt Lübeck verpfändet. Für das Schloss Bergedorf wurde den Herzögen seitens Lübecks eine Nutznießung auf Lebenszeit zugestanden.(18)

Als Erich III von Sachsen-Lauenburg 1401 kinderlos verstarb ging das Erbe auf seinen Nachfolger Erich IV von Sachsen-Lauenburg, den Besitzer der Riepenburg, über. Mit Hilfe einer List und einiger Männer gelang es diesem, wieder Besitz über das Schloss Bergedorf zu erhalten. Erich IV von Sachsen Lauenburg erkannte zudem die von Lübeck ausgeübte Pfandherrschaft über das Schloss Bergedorf nicht an. 1409 gelang es ihm sogar die Stadt Mölln zurückzuerobern.(19) Nach einer kurzen, kriegerischen Auseinandersetzung mit Lübeck wurde 1410 zwischen Herzog Erich IV und Lübeck ein Friedensvertrag geschlossen, der “… Lübeck wieder in den Besitz von Mölln brachte. Gleichwohl verpflichtete sich Lübeck dem Herzog jährlich 300 Mark als Entschädigung zu zahlen. “(20) In der Folgezeit wuchs das Interesse Lübecks den Herzog unschädlich zu machen, da dieser Lübeck in höchstem Maße feindlich gesinnt war und sämtliche mit der Stadt abgeschlossene Verträge missachtete. Zudem galt das Bergedorfer Schloss in zunehmenden Maße als Ort in dem Straßenräuber Zuflucht finden sollten.(21)

1414 schlossen die Städte Hamburg und Lübeck ein Bündnis mit Hilfe dessen sie sich „… friedlich verständigen wollten, wenn sie in einer gemeinsamen Fehde, Städte, Schlösser und Festen gewinnen sollten.“(22) Im Februar 1420 schlossen die beiden Städte ein zusätzliches Bündnis. Dieses Bündnis war ein Angriffsbündnis mit dem Ziel die Herzöge von Sachsen-Lauenburg bei gegenseitiger Hilfeleistung niederzuringen. Dabei sollten auch neugewonnene Gebiete und Regionen zukünftig gemeinsam verwaltet werden. Nicht zuletzt hatte Herzog Erich IV von Sachsen-Lauenburg den Fehdepfeil mehrfach gegen Lübeck gerichtet. So gelang es ihm 1418 sogar gegen Lübeck die Reichsacht ausrufen zu lassen, da Lübeck sich geweigert hatte Schutzgelder für die Landstraßensicherung an den Herzog zu zahlen. 1419 konnte Lübeck allerdings wieder die Aufhebung der Reichsacht verkünden. (23)

Hamburg hatte sich in der Zwischenzeit an die Seite Lübecks gestellt und unterstützte Lübeck in dessen Konflikt gegen die Herzöge von Sachsen-Lauenburg, insbesondere Erich IV von Sachsen-Lauenburg. (24).

Bereits Anfang des Jahres 1420 hatten Lübeck und Hamburg Kontakt zu dem Markgrafen Friedrich von Brandenburg aufgenommen. Dieser stand in Konflikt mit den mecklenburgischen Herzögen, die wiederum Verbündete der Herzöge von Sachsen-Lauenburg waren. Der Markgraf sicherte den beiden verbündeten Städten in einem Bündnisvertrag zu, entsprechende militärische Unterstützung für einen Schlag gegen die Herzöge von Sachsen-Lauenburg zur Verfügung zu halten, sofern die Städte die Kosten tragen würden.(25)

So kam es, dass am 11. Juli 1420 die verbündeten Streitkräfte beider Städte, bestehend aus 800 Reitern, 1000 Soldaten zur Geschützbedienung und 2000 Mann Fußvolk vor den Toren des Schlosses Bergedorf standen. Wenige Tage zuvor waren entsprechende Fehdebriefe an die Herzöge Erich und Bernhard von Sachsen-Lauenburg ergangen.(26)

Nach mehrtägiger Belagerung ergaben sich die Herzöge unter der Bedingung des freien Abzuges.(27) Nach der Eroberung richteten die beiden verbündeten Städte ihr Augenmerk auf die Riepenburg. Insbesondere Hamburg hatte ein nicht unerhebliches Interesse an der Riepenburg, lag diese doch in der Nachbarschaft zu den 1395 erworbenen Ochsenwärder und Moorwärder. Zudem verfügte die Riepenburg über den Esslinger Zoll; mithin würde eine Eroberung der strategisch wichtigen Riepenburg für Hamburg einen weiteren Ausbau seiner Elbherrschaft bedeuten. (28)

Ende Juli 1420 schickten Hamburg und Lübeck daher eine weitere bewaffnete Armee zur Riepenburg. Angesichts der Übermacht gab die Schlossbesatzung jedoch frühzeitig auf. Mit der Eroberung der Riepenburg war der Eroberungsfeldzug der verbündeten Städte allerdings noch nicht abgeschlossen. Nach der Eroberung von Kuddewörde sollte Ratzeburg das nächste Ziel sein. Auf Vermittlung des Herzogs Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg sowie dem Markgrafen von Brandenburg wurde im August 1420 jedoch ein Waffenstillstand vereinbart.(29)

Ende desselben Monats kam es im brandenburgischen Perleberg zwischen den beiden verbündeten Städten Hamburg und Lübeck einerseits und den Herzögen von Sachsen-Lauenburg andererseits zu einem Friedensvertrag. In diesem bekennen die Herzöge von Sachsen-Lauenburg, dass die Schlösser „… Bergedorf und Riepenburg sowie der Zoll von Esslingen mit der Fähre von den Städten Hamburg und Lübeck „… offener Fehde abgenommen und eingenommen …“ (30 wurden. Außerdem erhielten die beiden Städte sämtliche Rechte in geistiger oder weltlicher Form sowie den halben Sachsenwald nebst Zubehör.(31)

Riepenburg und Bergedorf unter Lübecker und Hamburger Verwaltung

Nach der Eroberung von Bergedorf und der Riepenburg vereinbarten die beiden verbündeten Städte Hamburg und Lübeck, dass die Verwaltung der neuen Besitztümer gemeinsam vonstatten gehen sollte. Im August 1422 schlossen die Ratsversammlungen beider Städte einen Vergleich: Abwechselnd übten ein Lübecker und ein Hamburger Ratsherr für je vier Jahre die Herrschaft über Bergedorf bzw. für je vier Jahre über die Riepenburg aus. (32)

1440 wurde durch die beiderstädtische Herrschaft die erste gemeinsame große Maßnahme veranlasst. Es handelte sich dabei um einen schiffbaren Kanal zwischen Bergedorf und der Dove-Elbe. Dieser Kanal wurde 1443 fertiggestellt und „… diente hauptsächlich zum Flößen und dem Schiffstransport von Holz nach Hamburg.“ (33) Bergedorf wurde somit in der Folgezeit zu einem wichtigen Holzumschlagplatz für Holz aus dem Sachsenwald. (34)

Quelle: Erwerb von Hammberbrook, Horn, Billhorn und Boizenwärder vom Grafen von Holstein und Stormarn 1383

Quelle: Der Erwerb der Ämter Bergedorf und Riepenburg

Ausbau und Sicherung der Elbherrschaft an der Elbmündung

Hamburgs Festsetzung an der Elbmündung begann mit dem Bau des noch heute stehenden Turmes auf der Hallig Neuwerk. Die Hallig hieß damals Nige O und war bis zum Ablauf des 13. Jahrhunderts unbewohnt.(35) Die Landgemeinde Hadeln ermächtigte um 1300 die Stadt Hamburg „… auf dieser ´Insel aus Stein oder Holz` ein `Werk` zu errichten `als Zeichen des Hafens und der Einfahrt in die Elbe`.“(36) Bis 1309 entstanden die Grundmauern des Turmes, der auch heute noch steht. Der Turm sollte zur Orientierung und zum Schutz für in die Elbe einfahrende Handelsschiffe dienen. An den Kosten für die erste Errichtung dieses Turms beteiligte Hamburg alle die Elbe ansegelnden Schiffe in Form einer Abgabe.(37)

1310 bezog dann der erste Hamburger Ratsherr den Turm für 2 Jahre. Damit wurde gewissermaßen der Grundstein für die über Jahrzehnte andauernden Spannungen mit dem Grundherrengeschlecht Lappe (Landgemeinde Hadeln) gelegt. Da man von Hamburger Seite über die politische Gefahr, die vom Land Hadeln und den Lappes ausging wusste, wurde ein kleiner bewaffneter Trupp von 10 Mann in den Turm verlegt.(38)

Im Jahre 1316 kam es dann zu Verhandlungen des Hamburger Rates mit Ratgebern des Landes Wursten. Gegenstand dieser Verhandlungen war der Schutz von Hamburger Bürgern im Lande Wursten sowie der militärische Schutz des Turmes auf der Insel Neuwerk. Dieses Schutzbündnis wurde zwischen den Hamburgern und den Wurstern auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.(39)

In den folgenden Jahren beruhigten sich die Spannungen mit der Familie Lappe und der Landge- meinde Hadeln wieder. Bisweilen schien es sogar so, als ob sich die Familie Lappe mit der Festsetzung der Hamburger vor der Tür ihres Territoriums abgefunden hätte. 1349 schloss die Familie Lappe sogar mit dem Hamburger Rat einen Bündnisvertrag ab. Dieser beinhaltete, dass für ein Jahr alle Kaufleute die die Elbe nach Hamburg hinauffuhren bzw. aus Hamburg mit ihren Schiffen ausliefen, vor Raub geschützt werden sollten. Ausgenommen von dieser Vereinbarung waren lediglich dänische Schiffe. (40) Die Beziehungen zwischen dem Hamburger Rat und der Familie Lappe konnte in den Jahren bis 1349 und auch danach als geprägt von „… heimlicher Feindschaft und äußerlicher Freundschaft mit dienstlichen Verpflichtungen …“ (41) bezeichnet werden. Dabei verfolgte der Hamburger Rat stets das Ziel die Lappes in den Dienst der Stadt einzuspannen, um dadurch Sicherheit und Schutz für die Elbschifffahrt zu erhalten. Die Dienste der Familie Lappe sicherte sich der Hamburger Rat, indem er der Familie nicht unerhebliche Geldbeträge lieh und Hamburg somit zum Gläubiger der Familie Lappe wurde.(42)

Um ihre Schulden finanzieren zu können verpfändete die Familie Lappe 1372 ihre Gerichtsrechte in den Kirchspielen Goden und Altenwalde an die Hamburger. (43) Mit diesen Verpfändungen verfolgte Hamburg weiterhin das Ziel, seinen Elbhandel zu schützen. Darüber hinaus folgten im Jahre 1373 zwei weitere Verträge mit den benachbarten Kirchspielen Altenbruch und Otterndorf. In diesen Verträgen sicherten beide Kirchspiele den Hamburgern zu, den örtlichen Räubern und Wegelagerern entschieden entgegentreten zu wollen.(44) Die beiden erstgenannten Kirchspiele Goden und Altenwalde erwarb Hamburg 1374 respektive 1379, allerdings mit Rückkaufsrecht der Lappes.(45)

Mit diesen zunehmenden Verpfändungen und Verträgen gingen der wirtschaftliche Aufstieg Hamburgs und der wirtschaftliche Niedergang der Familie Lappe einher. Letztere waren gerade wegen eines über ihre eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse geführten Lebensstiles in zunehmende Geldnot geraten.(46) Bedingt durch diese Voraussetzungen war es daher nur eine Frage der Zeit bis die alten Spannungen wieder aufkeimten. Ende 1378 nahmen die alten Spannungen zwischen der Familie Lappe und den Hamburgern dann auch wieder zu. Erster Auslöser hierfür könnte ein von den Bürgermeistern der Städte Hamburg und Lübeck ausgehandelter Vertrag, in welchem der Herzog Erich III. von Lauenburg-Bergedorf, die Familie Lappe, namentlich Willekin Lappe, zur Ausübung der gräflichen Rechte in Hadeln ermächtigte. In diesem Vertrag ging es um die Rechte des Strandrechtes und der Grunduhr vor der Küste des Bergedorfischen Landesteiles der Landgemeinde Hadeln. Da die Familie Lappe das Strandrecht nunmehr verstärkt in Anspruch nahm, keimten bald die alten Spannungen zwischen dem Hamburger Rat und der Familie Lappe wieder auf.(47) „So heißt es z.B. 1386, ein Hamburger Schiff sei von Untertanen oder Helfern der beiden Ritter Lappe festgehalten worden, das unglücklicherweise auf dem Trockenen zurückblieb.“(48)

Eintragungen im Hamburger Schadensregister im Jahr 1379 zur Ausübung der Grunduhr und des Strandrechtes durch die Lappes mögen diesbezüglich ein weiterer Hinweis für die zunehmenden Streitigkeiten zwischen Hamburg und den Lappes sein.(49)

1392 wurde dieser Konflikt zwischen den Lappes und Hamburg erneut verschärft, als die Lappes den Turm auf Neuwerk besetzten und das Land ringsherum in starke Mitleidenschaft brachten. Die Ursache warum sie dies taten ist allerdings nicht genau geklärt.(50) Möglicherweise hatten die Hamburger aber auch nur auf diesen Zwischenfall gewartet. Schon seit einiger Zeit konnten die Hamburger den wirtschaftlichen Abstieg der Lappes beobachten, mithin konnten die Lappes ihre gegenüber Hamburg gegebenen Versprechungen (Schutz der Küste) nicht mehr einhalten. Somit ließe sich diesbezüglich ableiten, dass Hamburg gezwungen war, zum Schutz seiner Handelswege einzugreifen. Andererseits könnte auch eine Familienfehde innerhalb der Familie Lappe oder auch der Versuch sich aus der finanziellen Abhängigkeit Hamburgs herauszulösen, die Ursache gewesen sein.(51)

So kam es, dass die Hamburger 1393 zusammen mit den Wurstern eine Belagerung des Schlosses Ritzebüttel vornahmen. Zuvor war der alte Bündnisvertrag von 1316 mit den Wurstern in einem Freundschaftsvertrag erneuert worden. Darin sagten sich beide Seiten gegenseitige Freundschaft zu. Kurze Zeit später, noch im selben Jahr 1393, schlossen die Hamburger einen weiteren Bündnisvertrag mit dem Land Wursten. Dieser Vertrag war ein Bündnisvertrag für einen gemeinsamen Kampf gegen die Familie Lappe respektive eine Eroberung des Schlosses Ritzebüttel. Das Schloss Ritzebüttel wurde 1394 erobert bzw. 1394 nebst Allodialbesitz käuflich erworben.(52)

Unabhängig davon hatten sowohl Wurster, als auch Hamburger ein starkes Interesse daran, dass sich keine fremde Macht an der Elbmündung niederließ. „Zu denken wäre hier in erster Linie an den Bremer Erzbischof …“ (53).Dieser fremden Macht sollte zudem die Fähigkeit genommen werden, von Ritzebüttel aus den Hamburger Elbhandel zu beherrschen. Darüber hinaus bestanden schon seit geraumer Zeit Konflikte zwischen der Landgemeinde Wursten und dem Bremer Erzbischof. Letzterer trachtete schon seit Jahren danach, die Kontrolle über die Landgemeinde Wursten zu erlangen.(54) Da sich die Familie Lappe, erkenntlich in der Verkaufsurkunde des Schlosses Ritzebüttels vom 31.07.1394, als Ritter des Erzbistums Bremen auswiesen, ist anzunehmen dass diese Zugehörigkeit der Lappes zum Erzbischof Bremen die Bündnistreue zu Hamburg bestärken ließ. Zudem hatte der Erzbischof in Bremen mehrfach in der Vergangenheit versucht das Land Wursten an das Erzbistum Bremen anzugliedern.(55) Nach der Eroberung von Ritzebüttel kam es in den Folgejahren nach 1394 zu einigen Zwistigkeiten zwischen den beiden Bündnispartnern Hamburg und Wursten. Diese Zwistigkeiten rührten daher, dass die Wurster einige „… Ansprüche aus dem Gebiet der beiden Kirchspiele Altenwalde und Groden …“(56) gegen die Hamburger aus ihrem Bündnisvertrag herleiteten. 1399 wurden diese Zwistigkeiten durch einen weiteren Vertrag beigelegt. In diesem Vertrag bestätigten die Wurster noch einmal Ihre Freundschaft zu Hamburg und versicherten zugleich den Schutz der Handelsschiffe auf der Elbe vorzunehmen.(57)

Um 1400 verstärkten die Hamburger ihre Territorialpolitik im Lande Hadeln. Ebenfalls um die Jahrhundertwende hatten die 11 Kirchspiele des Landes Hadeln den Rat und den Bürgermeister von Hamburg als neuen Gerichtsherrn anerkannt. Darüber hinaus erhielten die Hamburger durch die Landgemeinde Hadeln die Zusage, dass diese das eroberte Schloss Ritzebüttel schützen wollten. (58) Da die Hamburger der Landgemeinde Hadeln aber nicht so recht trauten, schlossen sie die zuvor beschriebenen Bündnisse mit der Landgemeinde Wursten ab.

Im Jahre 1400 nutzten die Hamburger zudem Unstimmigkeiten die Herzog Erich von Sachsen-Lauenburg mit dem Erzbischof von Bremen hatte. Der Hamburger Rat sicherte dem Herzog Hilfe zu und half ihm bei der Schuldentilgung. Im Gegenzug erhielt der Hamburger Rat eine Bestätigung über den Kaufvertrag von 1394 über das Schloss Ritzebüttel . Da der Herzog zu dem Verkauf von Ritzebüttel 1394 gar nicht befragt und nunmehr vor vollendete Tatsachen gestellt worden war, blieb ihm daher nichts anderes übrig als die nun geänderten Bedingungen anzuerkennen und den Verzicht auf den Besitz der Familie Lappe im Lande Hadeln zu bestätigen.(59)

Darüber hinaus verpfändete Herzog Erich IV von Sachsen-Lauenburg 1407 sein Schloss in Otterndorf an die Hamburger.(60)

Die Eroberung von Ritzebüttel

Über die Eroberung des Schlosses Ritzebüttel durch die Hamburger ist kein Bericht überliefert. Gleichwohl ist von einer blutigen Eroberung des Schlosses auszugehen, da die Hamburger Kämmereirechnungen größere Ausgaben für die Verwundeten von Ritzebüttel auswiesen. Das genaue Datum der Eroberung ist nicht überliefert.(61) An der Belagerung des Schlosses Ritzebüttel nahm auch die Landgemeinde Wursten mit „800 wehrhaften Männern“(62) teil. Es ist ferner anzunehmen, dass die Belagerung durch die Hamburger und die Wurster vor Beginn der Getreideernte, im Juli 1393 stattfand. Das Schloss Ritzebüttel wurde noch im selben Jahr erobert. Gleichwohl schienen die Kämpfe mit den Lappes noch nicht abgeschlossen gewesen zu sein, sondern sich sogar ins Folgejahr 1394 verlagert zu haben. Galt es doch auch die anderen Burgen und Besitzungen der Lappes in Hadeln zu erobern.(63)

Am 31. Juli 1394 erklärten Alverich und Wolder Lappe, dass sie das Schloss Ritzebüttel, welches ihnen durch die zuvor beschriebene Eroberung bereits abgenommen worden war, an die Hamburger zu verkaufen. Gleiches galt für die Kirchspiele Altenwalde und Groden.(64)

Nach der Eroberung Ritzebüttels siedelte bereits 1394 der erste Hamburger Amtmann von Neuwerk nach Ritzebüttel über, um künftig von dort aus seinen Verpflichtungen nachzukommen.(65)

Das Grundherrengeschlecht Lappe im Lande Hadeln

In den zeitgenössischen Quellen des 14. Jahrhunderts wurden die Angehörigen des Geschlechtes Lappe in keinem einzigen Fall mit dem Adelsprädikat `von` … bezeichnet“. (66) Gleichwohl lassen sich die Lappes in Hadeln seit 1315 nachweisen. Gewissermaßen als Dienstherren standen sie in den Diensten der Herzöge von Sachsen-Bergedorf bzw. Sachsen-Lauenburg.(67)

In den zeitgenössischen Quellen des 14. Jahrhunderts wurden die Angehörigen des Geschlechtes Lappe in keinem einzigen Fall mit dem Adelsprädikat `von` … bezeichnet“. (66) Gleichwohl lassen sich die Lappes in Hadeln seit 1315 nachweisen. Gewissermaßen als Dienstherren standen sie in den Diensten der Herzöge von Sachsen-Bergedorf bzw. Sachsen-Lauenburg.(67)

1324 gingen die Gerichtsrechte der Herzöge in den Kirchspielen Groden und Wolde im Lande Hadeln auf die Familie Lappe über. Zudem verfügten sie über nicht unerheblichen Eigenbesitz, nebst niederen und hohen Gerichten in den Dörfern der Elbmarsch im Gebiet des heutigen Cuxhaven. Spätestens seit 1370 hatte die Familie Lappe ihren Hauptsitz in Schloss Ritzebüttel. Das Schloss, in Form eines befestigten Wehrturmes, hatte eine bedeutende, strategische Position an der Elbmündung inne.(68) Im späten 14. Jahrhundert gerieten die Lappes in zunehmende finanzielle Schwierigkeiten. Nicht zuletzt half Ihnen der Hamburger Rat mehrfach, indem er sie finanziell unterstützte bzw. deren Schulden tilgte. Im Gegenzug war die Familie Lappe allerdings gezwungen Teile Ihres Besitzes an die Hamburger zu verpfänden. Ausserdem erklärten sie 1349 gegen einen festen Jahressold die Verteidigung der Elbmündung zu übernehmen.(69) Grundsätzlich konnte die Beziehung zwischen dem Hamburger Rat und der Familie Lappe in den Jahre bis 1349 und auch danach als geprägt von „… heimlicher Feindschaft und äußerlicher Freundschaft mit dienstlichen Verpflichtungen …“ (70) bezeichnet werden. Zudem Bestand eine Feindschaft mit der benachbarten Landgemeinde Wursten. 1392 warfen die Lappes den Fehdehandschuh in Richtung Hamburg, als sie den Turm auf Neuwerk besetzten und das Land ringsherum verwüsteten. Die Ursache warum sie dies taten ist allerdings ungeklärt.(71)

Als mögliche Ursachen werden genannt(72):

• Herauslösen aus der finanziellen Abhängigkeit Hamburgs

• Eine Familienfehde innerhalb der Familie Lappe

Nach der Belagerung und Eroberung des Schlosses Ritzebüttel durch die Hamburger ein Jahr später, nämlich 1393, erkannte die Familie Lappe offen an, "... daß die Hamburger ihnen in offenen Krieg und rechter Fehde das Schloss Ritzebüttel abgewonnen hätten, und verkauften den Hamburgern Ritzebüttel und den gesamten zugehörigen Allodialbesitz zu einem ewigen Erbkauf für 2000 Mark lübisch.“(73) In der Verkaufsurkunde vom 31.07.1394 werden die beiden Lappes, Alverich und Wolder Lappe als Knappen des Erzbistums Bremen aufgeführt.(74) Das Erzbistum Bremen verfolgte ähnliche Interessen wie Hamburg, nämlich die Sicherung von strategisch wichtigen Positionen u.a. zur Sicherung des eigenen Handels.

Unabhängig davon sollte nicht unerwähnt bleiben, dass einzelne Familienmitglieder sehr unterschiedliche Beziehungen zum Hamburger Rat pflegten. Ausgesprochen gut war die Beziehung zwischen Willekin Lappe (wahrscheinlich verstorben 1393) und dem Hamburger Rat. Willekin Lappe nahm in den Jahren 1380 bis 1383 „… sogar für die Stadt Hamburg an Verhandlungen mit auswärtigen Mächten teil.“(75)

Ebenfalls sollte nicht unerwähnt bleiben, dass die Familie Lappe mit dem Herzogshaus Sachsen-Lauenburg in Verbindung stand. Bereits 1370 hatte Willekin Lappe Herzog Erich IV von Sachsen-Lauenburg den Lehnseid geleistet. Ferner sollte festgehalten werden, dass der Verbleib der Familie Lappe allerdings nur bis zum Jahre 1419 eindeutig nachgewiesen werden konnte. Danach können verwandtschaftliche Beziehungen nicht mehr einwandfrei zugewiesen werden.(76)

Quelle: Verkaufsurkunde zwischen Familie Lappe und der Stadt Hamburg über die Burg Ritzebüttel 1394

Elbe-Privileg und Fahrwassermarkierung

Im Jahre 1359 erwirkte die Stadt Hamburg von Kaiser Karl IV ein Privileg welches es der Stadt gestattete alle auf der Elbe, auf dem Lande oder auf hoher See operierende Räuber, für ehrlos zu erklären und die Räuber zu verfolgen und zu bestrafen respektive abzuurteilen. Die Hamburger legten dieses Privileg dahingehend aus, dass ihnen der Kaiser auf dem Elbstrom und hoher See die volle und umfassende Strafgewalt übertragen hatte.(77) Erst über hundert Jahre später, nämlich 1468 und 1482, brachten zwei Urkunden Friedrichs III Klarheit: Darin wurde dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Hamburg für unbestimmte Zeit volle Machtvollkommenheit bei der Verfolgung und Bestrafung von Räubern gewährt.(78)

Auch in tatsächlicher Hinsicht ließen die Hamburger keinen Zweifel an Ihrer Herrschaft über die Elbe. So wurden 1450 durch die Hamburger Tonnen und Baken auf der Niederelbe gelegt. Damit war eine erste umfassende Fahrwassermarkierung erfolgt. Die Fahrwassermarkierung umfasst eine Länge von rund 135 Kilometern vom Stadtgebiet bis zur Elbmündung.(79) Für diese im Interesse der Allgemeinheit übernommene Leistung erhob die Stadt von Beginn an eine spezielle Schifffahrtsabgabe (später Tonnengeld bzw. Bakengeld genannt). Diese spezielle Schifffahrtsabgabe erhob Hamburg nach dem Vorbild anderer Städte, beispielsweise in den Niederlanden.(80)

Wurde es zudem erforderlich zur Sicherung der Elbeschifffahrt militärische Unternehmungen vorzunehmen, so galt auch hier, die Seeschifffahrt in Form einer Abgabe entsprechend zu beteiligen.(81)

1567 gab der Hamburger Rat beim Maler Melchior Lorichs eine spezielle Elbkarte in Auftrag. Diese Elbkarte sollte beim Reichskammergericht das Recht Hamburgs für das alleinige Stapelrecht auf der Elbe verteidigen. Der Besitz eines solchen Stapelrechtes war stets mit entsprechenden Zolleinnahmen verbunden.(82)

Fussnoten - Anmerkungen

(1) Zum Beispiel die Gründe, die Familie Lappe zu einer Besetzung des Neuwerker Turms im Jahre 1393 bewegt hatten; vgl. Spies 1994, S. 26-27.
(2) Vgl. Reincke (Hamburgische Territorialpolitik) 1939, S. 53.
(3) Kausche 1967, S. 379.
(4) Vgl. Kausche 1967, S. 379; vgl. Reincke 1939, S. 55.
(5) Kausche 1967, S. 379.
(6) Vgl. Kausche 1967, S. 379-381.
(7) Vgl. Reincke (Hamburgische Territorialpolitik) 1939, S. 55; vgl. Kausche 1967, S. 381.
(8) Vgl. Kausche 1967, S. 381-382.
(9) Vgl. Kausche 1967, S. 381.
(10) Vgl. Reincke (Hamburgische Territorialpolitik) 1939, S. 56-57; vgl. Kausche S. 381.
(11) Vgl. Kausche 1967, S. 382; vgl. Regesten zur Geschichte des Harburger Raumes 1059-1527 bearb. v. Dietrich Kausche 1976, S. 130 (Nr. 429, 430).
(12) Vgl. Urkundenbuch der Stadt Lüneburg 3, Nr. 1425.
(13) Vgl. Kausche 1967, S. 382.
(14) Vgl. Reincke (Hamburgische Territorialpolitik) 1939, S. 45.
(15) Vgl. Museumspädagogischer Dienst Hamburg, Hamburg 1982, S. 15.
(16) Vgl. Reincke (Hamburgische Territorialpolitik) 1939, S. 45.
(17) Vgl. Reincke (Hamburgische Territorialpolitik) 1939, S. 46; vgl. Museumspädagogischer Dienst Hamburg, Hamburg 1982, S. 15.
(18) Vgl. Vollstädt 1997, S. 13
(19) Vgl. Voigt 1913, S. 9.
(20) Vgl. Voigt 1913, S. 10.
(21) Vgl. Vollstädt 1997, S. 14.
(22) Vgl. Voigt 1913, S. 10.
(23) Vgl. Dahms 2000, S. 15-16; vgl. Voigt 1913, S. 11.
(24) Vgl. Voigt 1913, S. 11.
(25) Vgl. Voigt 1913, S. 13-14.
(26) Vgl. Vollstädt 1997, S. 14.
(27) Vgl. Vollstädt 1997, S. 14.
(28) Vgl. Voigt 1913, S. 18; vgl. Vollstädt 1997, S. 14-15.
(30) Vgl. Reincke (Hamburgs Weg zum Reich und in die Welt) 1939, S. 133. (Original: Lübisches Urkundenbuch 6, Nr.266)
(31) Vgl. Reincke (Hamburgs Weg zum Reich und in die Welt) 1939, S. 133. (Original: Lübisches Urkundenbuch 6, Nr.266)
(32) Vgl. Voigt, S. 23; Vgl. Bergedorfer Gesprächskreis 1975, S. 38.
(33) Vgl. Dahms 2000, S. 16.
(34) Vgl. Dahms 2000, S. 16.
(35) Vgl. Von Lehe 1959, S. 3.
(36) Museumspädagogischer Dienst Hamburg, Hamburg 1982, S. 16.
(37) Vgl. Reincke (Hamburgische Territorialpolitik) 1939, S. 66.
(38) Vgl. Von Lehe 1959, S. 3.
(39) Vgl. Von Lehe 1959, S. 3-4.
(40) Vgl. Spies 1994, S. 25.
(41) Borrmann 1983, S. 40.
(42) Vgl. Spies 1994, S. 20-23; vg. Borrmann 1983, S. 40-43.
(43) Vgl. Borrmann 1982, S. 27.
(44) Vgl. Borrmann 1982, S. 27.
(45) Vgl. Museumspädagogischer Dienst Hamburg 1982, S. 16.
(46) Vgl. Thees/Wendowski-Schünemann 1994, S. 11-12; vgl. Spies 1994, S. 31.
(47) Vgl. Spies 1994, S. 26.
(48) Von Lehe 1959, S. 5.
(49) Vgl. Spies 1994, S. 26.
(50) Vgl. Borrmann 1983, S. 43.
(51) Vgl. Spies 1994, S. 27, 29, 31.
(52) Vgl. Von Lehe 1959, S. 5-8.
(53) Spies 1994, S. 31.
(54) Vgl. Spies 1994, S. 27.
(55) Vgl. Borrmann 1983, S. 44, 51.
(56) Von Lehe 1959, S. 8-9.
(57) Vgl. Von Lehe 1959, S. 9-10; vgl. Hansisches Urkundenbuch 5, Nr. 376 (S. 25 ).
(58) Vgl. Reincke (Hamburgische Territorialpolitik) 1939, S. 71; vgl. Von Lehe 1959, S. 9.
(59) Vgl. Borrmann 1983, S. 52.
(60) Vgl. Von Lehe 1959, S. 9.
(61) Vgl. Von Lehe 1959, S.7-8; vgl. Spies 1994, S. 27.
(62) Vgl. Von Lehe 1959, S. 7.
(63) Vgl. Spies 1994, S. 28.
(64) Vgl. Borrmann 1983, S. 48-49.
(65) Vgl. Museumspädagogischer Dienst Hamburg 1982, S. 17; vgl. Borrmann 1983, S. 53.
(66) Spies 1994, S. 18.
(67) Vgl. Spies 1994, S. 17.
(68) Vgl. Spies 1994, S. 17.
(69) Vgl. Spies 1994, S. 17, 25.
(70) Borrmann 1983, S. 40.
(71) Vgl. Borrmann 1983, S. 43.
(72) Vgl. Borrmann 1983, S. 43-44.
(73) Museumspädagogischer Dienst Hamburg 1982, S. 17.
(74) Vgl. Spies 1994, S. 28.
(75) Spies 1994, S. 26; vgl auch Borrmann 1983, S. 43.
(76) Vgl. Spies, 1994, S. 19, 30; vgl. Borrmann 1985, S. 33.
(77) Vgl. Museumspädagogischer Dienst Hamburg, Hamburg 1982, S. 17.
(78) Vgl. Reincke (Hamburgische Territorialpolitik) 1939, S. 63-64.
(79) Vgl. Museumspädagogischer Dienst Hamburg, Hamburg 1982, S. 17.
(80) Vgl. Reincke (Hamburgische Territorialpolitik) 1939, S. 67.
(81) Vgl. Reincke (Hamburgische Territorialpolitik) 1939, s. 67.
(82) Vgl. http: // www.hamburg.de/artikel.do?cid=3912953# (08.03.08)

Quellen- und Literaturverzeichnis

Bergedorfer Gesprächskreis (Hrsg.): Gegenwart und Vergangenheit um die Burg Bergedorf, Hamburg 1975.

BORRMANN, Herrmann: Daten zur Geschichte des Amtes Ritzebüttel und der Stadt Cuxhaven 3. und erweiterte Auflage, Cuxhaven 1982 (Veröffentlichungen des Archivs der Stadt Cuxhaven, Nr. 5).

BORRMANN, Herrmann: Bilder zur Geschichte des Hamburgischen Amtes Ritzebüttel und der Stadt Cuxhaven Teil 1, Cuxhaven 1983 (Veröffentlichungen des Archivs der Stadt Cuxhaven, Nr. 9).

BORRMANN, Herrmann: Bilder zur Geschichte des Hamburgischen Amtes Ritzebüttel und der Stadt Cuxhaven. Der Flecken Ritzebüttel Teil 1, Cuxhaven 1985 (Veröffentlichungen des Archivs der Stadt Cuxhaven, Nr. 10).

DAHMS, Geerd: Das vergessene Bergedorf neu entdeckt, hrsg. v. Museumspädag. Dienst der Kulturbehörde Hamburg, Hamburg 1990 (Hintergründe und Materialien 12).

Die Elbkarte des Melchior Lorichs von 1567, online unter: http: // www.hamburg.de/artikel.do?cid=3912953# (08.03.08).

Hansisches Urkundenbuch 5 (1392 bis 1414), bearb. v. Karl Kunze, Leipzig 1899.

KAUSCHE, Dietrich: Harburg und der südelbische Raum, Köln 1967 (Sonderdruck aus der Heimatchronik der Freien und Hansestadt Hamburg).

Museumspädagogischer Dienst Hamburg (Hrsg.): Hamburger – Seeräuber – Friesen. Eine Textauswahl zur Geschichte Hamburgs am Ende des 14. Jahrhunderts, mit Bildern aus dem Museum für Hamburgische Geschichte, Hamburg 1982.

REINCKE, Heinrich: Hamburgische Territorialpolitik, Hamburg 1939.

REINCKE, Heinrich (Hrsg.): Hamburgs Weg zum Reich und in die Welt. Urkunden zur 750-Jahr-Feier des Hamburger Hafens, Hamburg 1939.

Regesten zur Geschichte des Harburger Raumes 1059-1527, bearb. v. Dietrich Kausche, Hamburg 1976 (Veröffentlichungen aus dem Staatsarchiv der Feien und Hansestadt Hamburg 12).

SPIES, Wolfhard: Die Grundherren "gheheten de Lappen". Die ersten Bewohner auf Schloss Ritzebüttel, in: Schloss Ritzebüttel. Beiträge zur Geschichte des Amtshauses hg. v. Bürger für das Schloss Ritzebüttel e.V., Otterndorf 1994, S. 17-31.

THEES, Torsten; WENDOWSKI-SCHÜNEMANN, Andreas: Das Schloß Ritzebüttel - Ein Überblick, in: Schloss Ritzebüttel. Beiträge zur Geschichte des Amtshauses hg. v. Bürger für das Schloss Ritzebüttel e.V., Otterndorf 1994, S. 11-16.

VOIGT, Johann Friedrich: Beiträge zur Geschichte des ehemals Lübeck-hamburgischen Amts und Städtchens Bergedorf. Gesammelte Aufsätze, Hamburg 1913.

VOLLSTÄDT, Simone: Die Riepenburg und die Riepenburger Mühle. Die Geschichte der mittelalterlichen Festung Riepenburg, ihrer Hofanlage un der ältesten Kornwindmühle im Bezirk Bergedorf, vom 13. Jahrhundert bis heute, Hamburg 1997.

VON LEHE, Erich: Bündnisverträge zwischen dem Lande Wursten und der Stadt Hamburg im späten Mittelalter (1316-1525), Bremerhaven 1959.

Urkundenbuch der Stadt Lüneburg 3 (1387 bis April 1402), bearb. v. W.F. Bolger, Lüneburg 1877.