Quellenpaket 13

Bearbeitet von Evghenia Konkolskaia

Testament Eler Steding (1350)

"Im Namen des Herrn, amen. Ich, Eler Steding, obwohl ich am Körper krank bin, dennoch gesund und teilhaftig meiner Vernunft[1], da ich nicht ohne Testament sterben und meine Güter ungeordnet zurücklassen will, wenn ich in dieser Krankheit vom Tode überrasch werde, verfüge mein Testament auf diese Weise: Erstens[2] bin ich verpflichtet, Herrn Heinrich von Stendal und seinem Sohn Winand 20 Mark zu zahlen, Keno von Stade 15(1/2) Mark, Bernhard, dem Schwiegervater Diliges', 3 Mark, Diliges 10 Pfund Wachs zu 22 Pfennig. Außerdem schulde ich Ludekin Nannen 28 Schilling, Ludekin Rodenborch 13(1/2) und 1 Mark für Grauwerk, [...] St. Katharinen[3] 4 Schilling ohne Rente und 3 Schilling von einer alten Rente[4], Papendorp 6 Schilling [...], dem Heiligen Geist[5], 1 Pfund zum Osterfest und 1Pfund zum Fest St. Johannis[6], und diese zwei Pfunde werden in der Badestube[/] beim Heiligen Geist in Empfang genommen. Außerdem habe ich den Herrn[8] eine Pilgerfahrt nach Rom für mich und meine Ehefrau gelobt; diese zu vollbringen, wird einer gemietet werden.

Dieses wird mir zu zahlen geschuldet: Erstens aus der Badestube beim Heiligen Geist 3 Pfund und 3 Schilling als Miete zum Osterfest und 2(1/2) Schilling als Miete; aber von diesen drei Pfunden wird 1 Pfund zum Osterfest geschuldet. [...] Schipbeke[9] 3 Last Tonnen und 3 Tonnen, Ringstede 13 Tonnen und eine Last halber Tonnen, Meister Johannes, Böttcher, 2 Tonnen, der Sohn Kedinges 1 Pfund von den drei obengeschriebenen Pfunden[10]. Außerdem habe ich an dem Schiff Johann Sasses 1 Pfund, das ich von ihm rechtmäßig erworben habe.

Ich vermache aber für den Bau St. Nikolai[11] 4 Schilling, dem Pfarrer[12] 4 Schilling für das Schreiben der Memorie[13] in eine Urkunde. Außerdem vermache ich den Minderbrüdern[14] 8 Schilling. Für den Bau St. Petri[15] 4 Schilling und dem Pfarrer 4 Schilling für das Halten der Memorie; für den Bau St. Jakobi[16] 4 Schilling und dem Pfarrer 4 Schilling für das Halten der Memorie, St. Georg[17] 4 Schilling für den Bau, St. Katharinen 4 Schilling, dem Pfarrer 4 Schilling für das Halten der Memorie während eines Jahres. Außerdem vermache ich meiner Magd ein blaues Unterkleid[18]. Außerdem vermache ich den Minderbrüdern ein Pfund. Außerdem vermache ich meiner Schwester 2 Mark Einkünfte als Leibgedinge[19]. Außerdem vermache ich ihr 5 Mark, damit sie 8 Schilling Einkünfte[20] kauft. Außerdem vermache ich dem Konvent in Harvestehude[21] 2 Mark. Außerdem vermache ich Helmic, nämlich meinem Schreiber, 4 Schilling.

[Es folgt die Einsetzung der Testamentvollstrecker.`]"

Anmerkungen

1:Das Fehlen geistiger Gesundheit konnte die Anfechtung eines Testaments begründen.

2:Zu den folgenden Währungsangaben: 1 Mark = 6 Schilling; 1 Pfund = 20 Schilling; 1 Schilling = Pfennig

3:der Pfarrkirche St. Katharinen.

4:Rente, die jährlich von einem geliehenen Kapital gezahlt werden, regelmäßig auf Grundstücke bezogen (Grundrenten).

5:dem Hospital zum Heiligen Geist (vgl. den Namen der Heiligengeistbrücke).

6:am 24. Juni.

7:"stupa".

8:Gott.

9:Das die einzelnen Notizen einleitende Wort "Itam" wird im folgenden meistens nicht übersetzt.

10:Ein Pfund der Miete aus der Badestube beim Heiligen Geist erhält der Sohn Kedinges und ist deswegen Elter Steding verschuldet.

11:der Pfarrkirche St.Nikolai.

12:"plebano".

13:Memorie: das Gedenken an einen Verstorbenen (in einer Seelenmesse).

14:Minderbrüder: Minoriten, Franziskaner. Gemeint ist das Franziskanerkloster.

15:der Pfarrkirche St. Petri.

16:der Pfarrkirche St. Jakobi

17:dem Hospital (Leprosenhaus) St. Georg.

18:"glaucam tunicam".

19:eine Schenkung, die von der Schwester auf Lebenszeit genutzt werden kann.

20:Es handelt sich um jährliche Einkünfte; zugrunde liegt also ein Zinssatz von 10 Prozent.

21:dem Zisterzienserinnenkloster Harvestehude.


Testament der Magd Tybbeke (1328/45)

"Tybbeke, ehemals Magd des Johann Rode (Rufus), hat vermacht: St. Katharinen 1 Mark und einen grünen Mantel[1], und sie will dort begraben werden; und hat Herrn Johann Drehus 1 Mark gegeben, St. Nikolai 8 Schilling, St. Petri 8 Schilling, St. Jakobi 8 Schilling, dem Pfarrer der Kirche St. Jakobi 4 Schilling, dem Pfarrer der Kirche St. Katharinen 4 Schilling. Außerdem hat sie ihrer Schwester all ihrer Hausrat gegeben außer drei Kissen und einem Paar Bettüchern und zwei Töpfen; diese Kissen, Töpfe und Bettücher wird Hasso, ihr Ehemann, mit allen anderen Gütern erhalten, die dieselbe Tybbeke hinterläßt; denn es sind erworbene Güter[2]. Außerdem hat sie Herrn Johann, Kaplan an St. Jakobi, 2 Schilling gegeben"

Anmerkungen

1:"viridem togam".

2:über erworbene Güter (im Unterschied zu ererbten) kannte der Testator verfügen, ohne die Erlaubnis der Erben (das oder den Erbenlaub) einholen zu müssen.


Testament der Alheit Wolders (1390)

"Im Namen der heiligen und einigen Dreifaltigkeit; amen. Die nichts Gewisseres ist als der Tod und nichts Ungewisseres als die Stunde des Todes, beabsichtige ich, Alheit Wolders, Bürgerin zu Hamburg, zu den heiligen Stätten zu wandern. Für den Fall, daß ich auf der Reise, was Gott verhütet möge, sterbe, mache ich in dieser Wiese mein Testament, derart, daß ich zuvor in gutem Glauben bekunde, daß ich von meinen Verwandten kein Erbe, kein Gut empfangen habe, sondern, was ich habe und besitze, mit meiner sauren Arbeit erworben habe. Darum gebe ich zuerst für die Seligkeit meiner Seele um Gottes willen für den Bau der Kirche unserer lieben Frau[1]. 1 Mark lübisch, für St. Katharinen 1 Mark, für St. Nikolai 1 Mark, für den Heiligen Geist 1 Mark, für St. Marien Magdalenen[2] 2 Mark, für St. Johannis[3] 1 Mark, für St. Petri 1 Mark, für St. Jakobi 1 Mark, für St. Gertruden, wenn man dort zu bauen beginnt[4], 3 Mark, der Brüderschaft von Jerusalem 1 Mark, der Brüderschaft St. Petri[5] 1 Mark. Außerdem gebe ich Mettike, Abele und Wybeke, einer jeden 5 Mark, Falls sie ausgesteuert werden[6]. Für St. Georg 1 Mark. Außerdem gebe ich vier Klosterfrauen[7], nämlich Gheseke, Metteke und zwei Alleken, meinen Muhmen[8], meine besten Kleider, Mantel und Oberkleid. Auch soll man 3 Meßgewänder zum Gottesdienst machen von der gebleichten Leinwand, die in meiner Truhe ist. Wulf, der Schuhmacher, ist mir 4 Mark lübisch schuldig. Clawes Nypert wird mir auf St. Peterstag in der Fastenzeit[9] 1 Pfund für meine Pfanne[10] schuldig. Außerdem gebe ich alles andere Gut, das nicht vergeben ist, meinen rechten Erben. [Es folgen die Namen der Testamentsvollstrecker, der Zeugen und das Datum.]"

Anmerkungen

1:Die Domkirche St. Marien.

2:Das Franziskanerkloster.

3:Das Dominikanerkloster.

4:Die Kapelle auf dem Gertrudenkirchhof (nahe der heutigen Mönckebergstraße) bestand seit 1391.

5:zu den Brüderschaft, denen weltliche und geistliche Personen angehören konnten, vgl. Gertrud Brandes, Die geistlichen Brüderschaften in Hamburg während des Mittelalters. In: Zeitschrift des Vereins für Hamburgische Geschichte 34, 1934. S. 75-176; 35, 1936 S 57-98; 36,1937, S. 65-110

6:Aussteuer: die Mitgift, die eine Frau anläßlich ihrer Heirat von ihrer Familie erhielt.

7:Nonnen.

8:"modderen", "modder" (zu unterschieden von moder = Mutter) kann die Schwester der Mutter oder deren Tochter (also eine Tante oder eine Cousine) sein.

9:um 22. Februar.

10:eine vermietete oder verpachtete Braupfanne.