Regesten zu 1468
1468, Februar
Hamburg1468.02.22 - 1468 Februar 22. Hamburg.
Die vier Städte Lübeck, Hamburg, Lüneburg und Wismar einigen sich auf eine Änderung des Münzfußes. / Schütze, Verzeichnis, 587, S. 377 / Langermann, Hamb, Münz- und Medaillen-Vergnügen, S. 399.
1468, März
Hamburg1468.03.02 - 1468 März 2. Westminster.
Eduard [IV.], König von England, in einem offenen Brief: erneuert den deutschen Kaufleuten, die in der Gildehalla Teutonicorum in London residieren, auf ein Jahr ab Juni 24 die ihnen von seinen Vorgängern verliehenen alten Privilegien. Während des Jahres sollten Verhandlungen über die Privilegierung geführt werden. - Teste me ipso apud Westmonasterium secundo die Marcii, anno regni nostri septimo. (olim StAHH / App. C to Mr. Cooper's Report on the Foedera, 1860, 23, S. 12)
Hamburg1468.03.04 - 1468 März 4. Westminster.
König Eduard [IV.] von England an Hamburg auf [Hamburg1467.11.04]: bedauert, dass er trotz seiner eifrigen Bemühungen durch Briefe und Gesandte um die Herstellung eines Bündnisses und ewigen Friedens zivischen ihm und den Kaufleuten von der deutschen Hanse und trotz Verlängerung der hansischen Privilegien bisher keinen Abschluss erreicht hat. Bestätigt indessen auf Hamburgs Bitte die Privilegien der hansischen Kauf leute gemäss beiliegender Urkunde (juxta formam et tenorem, quem presentibus recipietis interclusum). — 146[8]3 (r. n. a. septimo) März 4. (StAHH, Or. Pergament mit Siegel / Hansisches UB 9, 434, S. 291)
1468, Mai
Hamburg1468.05.15 - 1468 Mai 15. Tangermünde.
Kurfürst Friedrich [II.] von Brandenburg an den Rat zu Hamburg auf dessen und Lübecks Schreiben von April 21: ist verwundert darüber, dass Lübeck sich so eifrig um fremder Leute und besonders um stettinsches Gut bekümmert. Das angehaltene Gut ist stettinsches und hatte stettinsche Marken, wie seine Amtleute berichtet haben, wie denn auch Stettin das Gut als das Seinige in Anspruch nimmt und ihm dies noch zu Ostern in Prenzlau durch Ratssendeboten berichten liess. Kann es nicht ändern, dass Lübeck den märkischen Kaufleuten den Handel bei sich verbietet [...]. Hamburg wisse wohl, dass er kein Strassenräuber sei, stets in seinem Lande dieStrassen frei zu halten getrachtet, den Kaufmann geschützt und sich mit seinen Nachbarn vertragen habe. Kann sein Verhalten gegen Stettin, dessen sich Lübeck jetzt gegen ihn annimmt, nicht ändern. Hofft, dass Hamburg sich gegen seine Untertanen gebührlich verhält. — [14]68 cantate. (AHL, Brandenburg 1, Abschrift auf Papier / UB Stadt Lübeck, 11, 343, S. 364-65 / Hansisches UB 9, 458, S. 318)
1468, Juni
Hamburg1468.06.04 - 1468 Juni 4. Danzig.
Danzig an Hamburg: erwidert auf dessen Schreiben wegen des dem Hamburger Ratmann Herm. Bekendorff durch Michel Ertman und Jak. Haveman aus dem Schiffe Schiffer Fässchens und durch Hildebrandt vam Wolde ans dem Schiffe Schiffer Berghanes genommenen Guts im Wert von 228 m. lüb., ferner auf sein Begehren um Bezahlung des Schadenersatzes an Bekendorff oder dessen Bevollmächtigten Thoniesz vam Berge sowie auf seine Beschwerde über Nichtbeantwortung wiederholter Briefe Hamburgs, dass ein früherer Einigungsversuch zwischen Ertman, Wolde und Vollert vam Berge, dem Bevollmächtigten Bekendorffs, durch den Tod Woldes und Berges sein Ende gefunden hat. Auch die anderen Bevollmächtigten Bekendorffs, Sander Lunenborch und Thonies vam Berge, konnten die Sache nicht zu einem gütlichen Ausgleich bringen.Verspricht, einem Bevollmächtigten Bekendorffs, de lymplike dinge wil uppnemen, behilflich zu sein. Hat bereits zweimal in dieser Sache an Hamburg geschrieben. — [14]68 sabbato pentecostes. (APGd., Missive VI, S. 671-72 / Hansisches UB 9, 460, S. 319)
1468, Juli
Hamburg1468.07.22 - 1468 Juli 22. Hamburg.
Die Städte Lübeck, Hamburg, Lüneburg und Wismar einigen sich erneut auf einen Münzrezess. / Schütze, Verzeichnis, 586, S. 377 / Klefeker, 12, S. 215.
Hamburg1468.07.24 - 1468 Juli 24. Graz.
Kaiser Friedrich [III.] an den Edlen Burchard von Warberg: erteilt ihm den Auftrag, die vor ihm erhobene Klage Heinrichs von Zweidorf gegen den Hamburger Bürger Heinrich Kruse wegen unrechtmäßig weggenommener Güter zu entscheiden. Burchard ist berechtigt, die Parteien vorzuladen und anzuhören, ebenso Zeugen zu befragen und ggf. mit Strafen zur Aussagen zu bringen, auch kann er den Fall beim Ausbleiben einer Partei eine Entscheidung nach dem Recht herbeiführen. (NLA Wolfenbüttel, Bestand 63 Urk. 206, beglaubigte Abschrift / Regesta Imperii, [XIII], 33, Nr. 199)
1468, August
Hamburg1468.08.05 - 1468 August 5. Stendal.
Stendal an Hamburg: sendet das Schreiben Kurfürst Friedrichs von Brandenburg von Juli 9. — [14]68 ame vridage Oszwaldi.
Zettel: Erwidert auf seine Mahnung an die Tagfahrt zu Lübeck am August 29, dass es darüber mit den anderen altmärkischen Städten beraten hat, die die Besendung derselben des [pommerschen] Krieges wegen abgelehnt haben. Wird selbst seine Ratssendeboten zur Tagfahrt senden. (APGd., Missive VI, S. 671-72 / Hansisches UB 9, 485, S. 343)
Hamburg1468.08.23 - 1468 August 23. Graz.
Kaiser Friedrich [III.] in einem offenen Brief: sei informiert worden, dass die Reichsuntertanen in Holstein, im Raum um Hamburg und auf der Elbe Mord, Raub, Diebstahl und anderen Übergriffen ausgesetzt seien. Als römischer Kaiser sei es seine Pflicht, das Reich zu Wasser und zu Lande zu schützen. Er erlaube daher Bürgermeistern, Rat und Bürgern der Stadt Hamburg auf der Elbe und anderen Flüssen, auf See und in den umliegenden Gebieten gegen alle Mörder, Diebe, Diebinnen, Räuber und andere Verbrecher vorzugehen. Der Kaiser befiehlt allen Fürsten, Grafen usw. sowie allen Reichsuntertanen, die Stadt Hamburg bei ihrem Vorgehen und in ihren Rechten nicht zu behindern, bei Androhung schwerer Ungnade sowie einer Strafe von 40 pfd. Gold, je zur Hälfte an die königliche Kammer und an die Stadt Hamburg zu zahlen. (StAHH, 710-1 Threse I, Nr. E 5 a, Original / ebd., E 5 b, Vidimus von 1564 Sept. 23 / GStA PK, I. HA, Rep. 19 Nr. 25, Fasz. 1, unfoliiert / NLA Stade Rep. 5b Nr. 2683, Kopie zusammen mit Bestätigung Rudolfs II. betr. das Stapelprivileg Hamburgs / Regesta Imperii, [XIII], 20, 154 / ebd., 31, Nr. 171, 201 / Schütze, Verzeichnis, 589, S. 378 / Lünig, 14, S. 952 / Klefeker, 7, S. 633)
Hamburg1468.08.23.a - 1468 August 23. Graz.
Kaiser Friedrich [III.] an [Johann Rode], den Propst zu Bremen sowie Bürgermeister und Rat der Stadt Bremen: überträgt ihnen die Vollmacht, den Streit zwischen den Grafen Enno und Edzard von Ostfriesland auf der einen und der Stadt Hamburg auf der anderen Seite über den von Graf Ulrich vom Kaiser erlangten Bierzoll, der die Hamburger Exporte begrenzen sollte, gütlich beizulegen. Er befiehlt ihnen, ihn brieflich über den Ausgang zu unterrichten. (StAHH, 111-1, Senat, Bd. I, Cl. I Lit. A1 Nr. 1, S. 97-98, Regest / Regesta Imperii, [XIII], 31, Nr. 172 / ebd., 33, 200)
Hamburg1468.08.29 - 1468 August 29. Graz.
Kaiser Friedrich [III.] an Bürgermeister, Richter, Räte, Bürger und Gemeinden der Städte Magdeburg, Bremen, Lübeck, Hildesheim, Quedlinburg, Helmstedt, Stendal, Halle, Goslar, Halberstadt, Braunschweig, Hamburg, Hannover u.a.: verbietet ihnen kraft kaiserlicher Gewalt, mit den in Acht und Aberacht verharrenden Bürgermeistern, Ratsherrren und Gemeinde der Stadt Lüneburg Umgang oder Gemeinschaft zu pflegen. Obwohl ihnen das bekannt sei, hätten sie seine kaiserlichen Gebote missachtet und den Ihren erlaubt, sich mit den Lüneburgern auszutauschen, diese die Straßen benutzen zu lassen und sie zu unterstützen. Könne dies nicht länger dulden, aber statt sie sofort zu bestrafen, was er längst hätte tun sollen, droht er ihnen mit denselben Strafen wie den Geächteten. (NLA Hannover Cal. Br. 17, Nr. 1, Abschrift / Regesta Imperii, [XIII], 31, Nr. 203)
1468, September
Hamburg1468.09.13 - 1468 September 13. Hamburg.
Stiftungsbrief für ein Vermächtnis zu Lichtern, die in der Jacobikirche zu Hamburg brennen sollen, wenn das Salve Regina gesungen wird. / Schütze, Verzeichnis, 590, S. 378 / Staphorst, I,2, p. 807.