Regesten zu 1467


1467, Januar
Hamburg1467.01.03 - 1467 Januar 3. Brügge.
Die Brügger Bürger Olivier de Haze und Meister Bonaes de Beer leisten Bürgschaft für Jan van Nieuwenhove wegen des durch den Hamburger Kaufmann Claeys fils Michiels unter anderem über die als der Witwe und den Erben Baptists de Candiasco gehörige, aber von Jan van Nieuwenhove als sein Eigentum beanspruchte Kogge „Christoffels“ samt Zubehör und Fracht verhängten Arrests. — [14]67 (66) Jan. 3. (StA Brügge, Register van alle zaken 1465-69 fol. 64 / Hansisches UB 9, 339, S. 211)
Hamburg1467.01.06 - 1467 Januar 6. Lüneburg.
Propst Johannes, Prior Hinrycus und der ganze Konvent des Klosters Heiligenthal bestätigen den Empfang von 480 Mark Penninge Lüneburger Währung durch Hinrycke van Lubeke, Vikar am Domkapitel zu Hamburg, und verkaufen diesem dafür eine Leibrente von jährlich 40 Mark zahlbar an vier Terminen. - 1467 ame daghe Epiphanie Domini. (StA Lüneburg, Urkunden des Klosters Heiligental UKH-323, Abschrift, Papier / https://www.stadtarchiv-lueneburg.findbuch.net/)
Hamburg1467.01.16 - 1467 Januar 16. Stendal.
Stendal an Gent: teilt die Beschwerde Hamburgs mit, der zufolge das Hamburger Bier in Gent privilegienwidrig mit ungewöhnlicher Akzise belastet wird. Weist hin auf sein enges Freundschaftsverhältniss zu Hamburg und besonders darauf, dass durch diese Belastung weiterer Schaden entstehen kann, da, wenn Hamburg die durch Hamburg gehenden gentschen Waren und Laken seinerseits mit Abgaben belastet, die Kaufleute der Mark sie nicht mehr führen können. Bittet zur Vermeidung weiterer Misshelligkeit um Aufhebung der auf das Hamburger Bier gesetzten Akzise; wünscht Antwort. — [14]67 fridage nah der octaven epiphanie. (StA Stendal, Entwurf / Hansisches UB 9, 342, S. 212)
Hamburg1467.01.19 - 1467 Januar 19. o.O.
Erzbischof Johannes von Magdeburg an die Hamburger Kirche: verbannte Lüneburger Bürger. - 1467 Januar 19. (StA Lüneburg, Briefe Br-2.2 / https://www.stadtarchiv-lueneburg.findbuch.net/)

1467, März
Hamburg1467.03.18 - 1467 März 18. London.
Der deutsche Kaufmann zu London an Köln: berichtet, dass der königliche Rat sich über das Ausbleiben der Antwort Hamburgs an König Eduard beschwert hat. Sendet seinen Sekretär Herm. Wanmate und bittet, an Hamburg zu schreiben, damit König Eduard Antwort erhält. — Gescreven under unse segell opten 18. dagh in Merte anno 67. (StA Köln, Or. mit Siegel / Hansisches UB 9, 350, S. 217-18)
Hamburg1467.03.21 - 1467 März 21. Hamburg.
Die Brüder des Klosters zu S. Johannis des Predigerordens verpflichten sich gegenüber dem Amt der Gerber zur Abhaltung zweier Seelenmessen. / Schütze, Verzeichnis, 586, S. 377 / Staphorst, I,2, p. 681.
Hamburg1467.03.04 - 1467 März 4. Westminster.
Eduard [IV.], König von England, an Bürgermeister und Rat zu Hamburg: habe kürzlich ihren Brief von 1466 November 3 erhalten, mit der Bitte, die Rechte der hansischen Kaufleute erneut zu bestätigen. Er habe sich unter großem Aufwand für eine Erneuerung der Privilegien eingesetzt, doch sei von seinen Vorstellungen bisher nichts verwirklicht. Dennoch stehe dem von seiner Seite nichts entgegen. - Datum [...] apud Westmonasterium quarto die Marcii regnorum nostrorum anno septimo. (olim StAHH / App. C to Mr. Cooper's Report on the Foedera, 1860, 22, S. 11)

1467, April
Hamburg1467.04.00 - 1467 [April-Mai]. Danzig.
Danzig an Lübeck, [Hamburg und den deutschen Kaufmann zu Brügge]: erwidert auf dessen Begehren nach Mitteilung des Lübeck betreffenden Inhalts der von dem Danziger Boten Victor Danzig überbrachten Briefe König [Ludwigs] von Frankreich, dass es den Inhalt des an König [Kasimir] von Polen gerichteten Schreibens König [Ludwigs] nicht kennt. Sendet Abschrift des inhaltlich mit jenem vermutlich identischen Schreibens König [Ludwigs] an Danzig. Wird den Inhalt des Schreibens an König [Kasimir] in Erfahrung zu bringen suchen und Lübeck mittheilen. Kann aus dem an Danzig gerichteten Schreiben König [Ludwigs] nicht entnehmen, dass König [Ludwig] die Sache [...] in Geduld bis zu einer Zusammenkunft an gelegener Stätte anstehen lassen will. Bittet um Mitteilung seines Gutdünkens hierüber. Hat infolge der heute eingelaufenen Anfrage Lübecks, ob der Komtur von Memel Auslieger in die See zu schicken beabsichtige, sogleich an den Komtur geschrieben und wird bei ihm. noch weiter schriftlich und mündlich anfragen und mitteilen, was es erfährt. In Danzig läuft das Gerücht, dass der Komtur Auslieger in die See schicken will, jedoch weiss man nichts Bestimmtes. Wird Lübeck unterrichten, wenn es erfährt, dass der Komtur Auslieger aussenden wird. — [1467 April-Mai]. (APGd., Missive VI, S. 655 / Hansisches UB 9, 362, S. 223)
Hamburg1467.04.13 - 1467 April 13. Braunschweig.
Braunschweig an Gent: sendet ein Schreiben Hamburgs an Braunschweig, worin jenes Braunschweig bittet, bei Gent für die Aufhebung der auf das Hamburger Bier gesetzten Akzise einzutreten, damit es nicht gezwungen werde, dafür von den Genter Laken eine Abgabe zu erheben. Bittet, da die Braunschweiger die Genter Laken zu führen und damit zu handeln pflegen und daher die Sache auch den Braunschweigern schädlich werden kann, die auf das Hamburger Bier gesetzte Akzise gänzlich aufzuheben und die Hamburger bei der alten Gewohnheit zu lassen, damit nicht die Genter Waren anderwärts mit Abgaben belastet werden müssen; begehrt Antwort. — [14]67 mandage na misericordia Dom. (StA Braunschweig, Briefbuch 1456-1520 fol. 80v / Hansisches UB 9, 356, S. 220)
Hamburg1467.04.18 - 1467 April 18. [Hamburg].
Domdekan Hinricus und Domkapitel zu Hamburg an Lüneburg: Rentenansprüche des Werner Gheverdes. - [1466] ame sonavende na Tiburtii. (StA Lüneburg, Briefe, 14. Klöster und Stifte, Ham-Hav, 14.23 , Ausfertigung auf Papier / https://www.stadtarchiv-lueneburg.findbuch.net)

1467, August
Hamburg1467.08.06 - 1467 August 6. Lübeck.
Die zu Lübeck versammelten Ratssendeboten Hamburgs, Lüneburgs und Lübecks schlichten den Streit zwischen Wismar und den Lübecker Bergenfahrern über die Befrachtung der nach Bergen segelnden Schiffe. — [1467 Aug. 6. Lübeck.] ( (AHL, Niederstadtbuch zu 1467 Aug. 10 / Hansisches UB 9, 385, S. 244-45)
Hamburg1467.08.08 - 1467 August 8. Lübeck.
Rat zu Lübeck an den Rat zu Hamburg: berichten im Einzelnen über die Schäden, die ihren Bürgern durch Friedrich den Jüngeren, einstmals Markgraf zu Brandenburg, und durch Friedrich den Älteren, Kurfürsten des Heiligen Römischen Reichs, seinem Bruder auf freier kaiserlicher Straße zu Unrecht geschehen sind, ohne hinreichende Entschädigung zu bekommen. Da sie Bergedorf und Eilenburg gemeinsam verwalten, bitten sie die Hamburger, ihren Bürgern zu gestatten, auf der Elbe Waren aus märkischen Städten mit Beschlag zu belegen. Sie werden davon bereits auf der letzten Versammlung zu Lübeck gehört haben, doch werden noch einmal die Geschädigten, darunter Bürgermeister Hinrik Kastorpp, und ihre Verluste detailliert benannt. Der Kurfürst schuldet Hinrik Kastorpp und seiner Gesellschaft zudem noch 600 ung. gld., nach Ausweis seines Briefes. Die Lübecker bitten die Hamburger um Beistand; die Hamburger sollten dem Markgrafen und den zehn Städten der Alt- und Neumark schriftlich zu erklären, dass es in dieser Sache Lübecks zu Ehren und Recht mächtig sei und dass es, wenn die Forderungen der geschädigten Lübecker nicht erfüllt würden, die Lübecker im Sinne einer Tohopesate unterstützen werde. Bitten um Antwort. (AHL, Brandenburg 1, Or. Pergament, mit Resten des Siegels / Lübisches Urkundenbuch, 11, 271, S. 274-77 / Hansisches UB 9, 386, S. 246)
Hamburg1467.08.27 - 1467 August 27. Hamburg.
Hamburg an die altmärkischen Städte: sendet [Hamburg1467.08.08]. Bittet sie um Bemühungen beim Kurfürsten für Rückgabe und Ersatz des weggenommenen Guts sowie um Freilassung des Gefangenen. Bietet seine Dienste für eine gütliche Beilegung des Streits an. (AHL, Brandenburg 1, Abschrift / Hansisches UB 9, 394, Anm. S. 254)

1467, September
Hamburg1467.09.10 - 1467 [c. September 10]. Stendal.
Stendal an Hamburg auf dessen Schreiben [Hamburg1467.08.27]: hat sich früher unzählige Male und mit einem Kostenaufwand von über 200 rhein. gld. bei Markgraf Friedrich d. Ä. und d. J. für die geschädigten Lübecker verwandt und Lübeck gebeten, die Vergeltungsmassregeln gegen die märkischen Kauf leute einige Zeit oder bis zur nächsten Tagfahrt der Hansestädte hinauszuschieben, worauf Lübeck sich nicht einlassen wollte. Auch die sächsischen Städte haben sich auf den Versammlungen zu Braunschweig Juli 8 und Magdeburg August 2 auf Stendals Beschwerde mit der gleichen Bitte an Lübeck gewandt, die Lübeck ebenfalls abgeschlagen hat. Erklärt es für ungebührlich, den, de nicht handediger effte sulffschuldiger isz mit rade edder dade, vor sinen landesheren, des he nicht mechtich wesen konde, antoclagende, uptoholdende edder to bemoyende. Bittet, da Hamburg samt den sächsischen Städten Stendals zu Recht gegen Lübeck mächtig sein soll, Lübeck zur Bewilligung eines Aufschubs bis zur nächsten Tagfahrt der Hansestädte zu bewegen. Verspricht weitere Bemühungen beim Markgrafen nach dessen Rückkehr in sein Land; bittet um Antwort. — [1467 c. Sept. 10.] (AHL, Brandenburg 1, Abschrift / Hansisches UB 9, 394, S. 254-55)
Hamburg1467.09.15 - 1467 September 15. Salzwedel.
Salzwedel an Hamburg auf dessen Schreiben [Hamburg1467.08.27]: erklärt, dass es damals die Schädigung der Lübecker nicht verhindern konnte und den Verbrauch des weggenommenen Guts in Salzwedel verbot, wodurch es die Ungnade des Markgrafen auf sich zog. Bittet, die Arrestirung der Salzwedeler vorläufig nicht zu gestatten, damit schlimmerer Streit verhütet wird. — [14]67 dinxedage negest na exaltacionis s. crucis.
Nachschrift: weiss bestimmt, dat wii stede in der Dutschen Hanse alle vergaddert des be-vriiet unde des samptliken to holden gesloten hebben, dat alle dejenne, dede nicht handedinger edder sulffschuldiger zint, de schullen vor eren landesheren nicht plichtich zin enige nod to lidende. Hofft auf Grund dieses Artikels, dass Hamburg die Salzwedeler nicht belästigen und sie diese Freiheit gemessen lässt; bittet um Antwort. ( (AHL, Brandenburg 1, Abschrift / Hansisches UB 9, 398, S. 255-56)

1467, November
Hamburg1467.11.04 - 1467 November 4. Hamburg.
Hamburg an König Eduard von England: dankt für den den Kaufleuten von der Hanse gewährten Privilegiengenuss. Berichtet, unter Hinweis auf seine mannigfachen Bemühungen um Wiederherstellung des Friedens und Bündnisses zwischen England und den hansischen und preussischen Städten, dass es nach langwierigen und kostspieligen Gesandtschaften und Verhandlungen die Einwilligung Lübecks und seiner Anhänger mit einziger Ausnahme Bremens in einen vier- oder fünfjährigen Stillstand erlangt hat, innerhalb dessen eine Tagfahrt diesseits der See angesetzt werden soll. Erklärt mit Rücksicht auf die in der Privilegienbestätigung enthaltene Klausel betr. Absendung einer hansischen Gesandtschaft nach England, dass die Absendung derselben wegen der weiten Entfernung und aus anderen Hinderungsgründen, wie Unsicherheit der Wege und Fehden einzelner Städte, unmöglich ist. Hofft, dass der König diesen Anspruch fallen lässt, und bittet, den hansischen Kaufleuten den weiteren Genuss ihrer Privilegien zu gestatten. — [14]67 Nov. 4. (StA Köln, Abschrift, Einlage zu HR II.6, 54 / Hansisches UB 9, 415, S. 270)

1467, Dezember
Hamburg1467.12.01 - 1467 Dezember 1. Cölln an der Spree.
Kurfürst Friedrich [II.] an den Rat zu Hamburg: wundert sich über die Klagen der Lübecker über fremdes Gut, da das beschlagnahmte Gut sämtlich aus Stettin stamme, das gegen sein Verbot unter Frevel durch die Lande gefahren worden sei. Bittet daher, die Lübecker zu bewegen, die unrechtmäßigen Beschlagnahmen aufzuheben. Mahnt an, nicht mit den Stettinern Handel zu treiben. Was in der Altmark unter seinem Bruder geschehen sei, wisse er nicht, doch hätte man das sicher zu dessen Lebzeiten klären können. Ansonsten könne man sich an ordentliche Richter, auch an den Kaiser, wenden. (AHL, Abschrift auf Papier, von Hamburg gesandt / Lübisches Urkundenbuch, 11, 306, S. 312-13)