Regesten zu 1463


1463, Januar
Hamburg1462.01.00 - [1462 Januar]. Hamburg.
Bittschrift Hamburgischer Kaufleute an Earl [John] of Worcester zur Wiedererlangung ihres bei Yarmouth geraubten und nach Sandwich gebrachten Schiffes und Guts. — [1463 Jan.] (StAHH 710- 1 Threse I Ll 46 / App. C to Mr. Cooper's Report on the Foedera, 1860, 18, S. 9-10 / Hansisches UB 8, 1228, S. 752-53)
Hamburg1463.01.17 - 1463 Januar 17. Westminster.
Eduard [IV.], König von England, an Richard Earl of Warrick, den Warden der Cinque Ports, sowie den Bürgermeister von Sandwich: Warner Buneke und Johannes Bowman, deutsche Kaufleute, Besitzer eines Schiffes aus Hamburg, hätten zusammen mit dem Magister Robertus Fenne geklagt, dass ihr Schiff mit seiner Ladung aus Waid, Wachs, Eisen, Leinen, Kleidung und anderem im Wert von 452 pfd. bei Yarmouth durch Übeltäter und Piraten unter Henricus Shagen geraubt und nach Sandwich gebracht worden sei. Fordert auf, Schiff und Ladung zu arrestieren, zusammen mit den Piraten, die es geplündert hätten. - Teste me ipso apud Westmonasatrium, xvii die Januarii, anno regni [nostro] secundo. (StAHH 710-1 Threse I, Ll 47/ App. C to Mr. Cooper's Report on the Foedera, 1860, 17, S. 9 / Hansisches UB 8, 1222, S. 750-51)
Hamburg1463.01.18 - 1463 [nach Januar 17]. o.O.
Petition von Hans Bowman, Warner Buneke und Hermann Ferdenynk, Bürger zu Hamburg, an den Earl of Worcester, den Schatzmeister, gegen die Piraten zu helfen, die ihr Schiff genannt "Georg von Hamburg" mit verschiedenen Waren geplündert und in den Hafen von Sandwich gebracht hätten; der königliche Auftrag [HambUB1463.01.17] sei ohne Wirkung geblieben. (olim StAHH / App. C to Mr. Cooper's Report on the Foedera, 1860, 18, S. 9-10)
Hamburg1463.01.24 - 1463 Januar 24. Hamburg.
Rat zu Hamburg an den Rat zu Lübeck: erwidert auf den Bericht der kürzlich in Hamburg anwesenden lübischen Ratssendeboten und auf sein schriftliches Begehren um Erlass des Tonnenzolls und um Erhebung des Gewandzolls nach alter Gewohnheit oder Stundung des Zolls mit Wiederholung seiner früheren Ausführungen und fordert, die Lübecker Bürger zur Zahlung des Zolles nach dem Wert ihres Guts vor Lichtmess (Febr. 2) anzuhalten. — [14]63 ame avende s. Pawels conversionis.
Zettel: hat die oftmals vorgebrachten Beschwerden der Hamburger Bürger, dass die Lübecker für ihr Gut von dem Werkzoll in Hamburg, der von allen Hamburg besuchenden Kaufleuten und ihnen selbst bezahlt wird und den Lübeckern nur auf begrenzte Zeit erlassen ist, befreit sein wollen, dass ferner die Hamburger auf der Holstenbrücke und sonst in Lübecks Gebiet mit ungewöhnlichen Zöllen und Neuerungen beschwert werden und dass endlich der früher von den Hamburgern erlittene Schaden noch unersetzt ist, in Güte abgewiesen und begehrt, zur Verhütung von Streitigkeiten zwischen ihnen beiden auch die Lübecker zufrieden zu stellen. (AHL, vol. v. d. lüb. Zollfr. i. Hamb., Original, mit Resten des Siegels / UB Stadt Lübeck, 10, CCLXXIX, S. 290-92 / Hansisches UB 8, 1224, S. 751)
HamburgB1463.01.29 - 1463 Januar 29. Hamburg.
Rat zu Hamburg an den Rat zu Lübeck: sind gern bereit, dem Wunsch der Lübecker zu folgen und den jetzt auf Letare [März 20] angesetzten Tag zu Lüneburg, auch mit den Braunschweigern, zu besenden, ebenso den Tag zu Lübeck zur Münze am Sonntag nach Lichtmess [Februar 6]. Dort können sie auch über das Geleit für die Kölner Kaufleute sprechen. (AHL, Original, mit Resten des aufgedrückten Siegels / UB Stadt Lübeck, 10, CCLXXXII, S. 293-94 / Hansisches UB 8, 1227, S. 752)

1463, Februar
Hamburg1463.02.09 - 1463 Februar 9. Hamburg.
Münzrezess der Städte Lübeck, Hamburg und Lüneburg [sowie Wismar?], vereinbart zu Lübeck, insbesondere über die Reform der Schillingprägung in den vier Städten. (AHL, auf Doppelblatt, unvollständig, wohl Entwurf / Grautoff, Historische Schriften, 3, S. 215-17, nach verlorener Abschrift im StAHH / UB Stadt Lübeck, 10, CCLXXXIX, S. 299-303 / Klefeker, 12, 215 / Schütze, Verzeichnis, 573, S. 376)

1463, März
Hamburg1463.03.14 - 1463 März 14. Hamburg.
Rat zu Hamburg an den Rat zu Lübeck auf dessen Schreiben: erklärt, dass die hamburgischen Sendeboten, die nach Lübecks Angabe über ihre Verhandlungen mit Lübeck wegen des Tonnenzolls Hamburg Bericht zu erstatten und Lübeck deswegen Antwort zu schicken versprachen, sich wohl des ersten, aber nicht des zweiten Versprechens erinnern. Begehrt unter Hinweis auf seine früheren Schreiben, dass die Lübecker wie andere Schiffer und Kaufleute damit zufrieden sind. Ist bereit zu Verhandlungen darüber in Oldesloe oder auch zum Rechtsaustrage ihrer beiderseitigen Beschwerden. — [14]63 mandaghes nae oculi mei. (AHL, vol. v. d. lüb. Zollfreiheit i. Hamb., Or. Pergament, mit Resten des Siegels / UB Stadt Lübeck, 10, CCXCVII, S. 309)

1463, April
Hamburg1463.04.03 - 1463 April 3. o.O.
Die holsteinischen Kirchspiele Haselau, Haseldorf, Bishorst, Colmar und Nygendorp schließen eine Tohopesate und freundschaftliche Verbindung mit den Hauptleuten und der Gemeine des Landes Kedingen zur Sicherung des Handels. / Schütze, Verzeichnis, 574, S. 377 / Schleswig-Holsteinische Anzeigen, 1776, S. 331.
Hamburg1463.04.04 - 1463 April 4. o.O.
Johann Bennyn, Dekan Unser Lieben Frauen-Kirche in Hamburg, an Lüneburg: Rente. - [1463 April 4]. (StA Lüneburg, Briefe, 14. Klöster und Stifte, Ham-Hav, 14.17, Ausfertigung auf Papier / https://www.stadtarchiv-lueneburg.findbuch.net)
Hamburg1463.04.06 - 1463 April 6. Hamburg.
Rat zu Hamburg an den Rat zu Lübeck: die Bremer haben ihnen wegen der Sache mit den Holsten geschrieben, die schon in Lüneburg angesprochen wurde, und um Hilfe gebeten. Bitten daher um einen Tag um Ostern, um darüber und über Schiedsleute wegen der Holländer sowie über die Münze zu verhandeln. (AHL, Original, mit Resten des Siegels / UB Stadt Lübeck, 10, CCCX, S. 324)
Hamburg1463.04.09 - 1463 April 9. Hamburg.
Rat zu Hamburg an den Rat zu Lübeck: Küster und Guardian der Hamburger Franziskaner hätten sie um Hilfe für die Ausrichtung eines Kapitels in ihrem Konvent um Pfingsten gebeten, insbesondere um ihre Verwendung beim Lübecker Rat, auch in Lübeck Spenden dafür sammeln zu dürfen. Diese Bitte gebe der Rat nunmehr an die Lübecker weiter. (AHL, Original, mit Resten des Siegels / UB Stadt Lübeck, 10, CCCXII, S. 327)
Hamburg1463.04.26 - 1463 April 26. Hamburg.
Rat zu Hamburg an den Rat zu Lübeck: die Lübecker hätten ein Schreiben der Lüneburger erhalten, dass diese ihre Bürger nicht vor dem Markt an Jubilate zur Verkündigung des Münzrezesses vorladen könnten, und darum gebeten, auch in Hamburg die Verkündigung zu verschieben, doch sei das zu spät. Sie würden gemäß der in Oldesloe getroffenen Vereinbarungen den Rezess am nächsten Freitag verkündigen, bitten die Lübecker, dies ebenfalls zu tun und auch Wismar in diesem Sinne zu benachrichtigen. (AHL, Original, mit Resten des Siegels / UB Stadt Lübeck, 10, CCCXXVI, S. 341-42)

1463, Mai
Hamburg1463.05.23 - 1463 Mai 23. Hamburg.
Rat zu Hamburg an den Rat zu Lübeck auf dessen Schreiben: kann seinen Hinweis auf die nicht zufriedenstellende Antwort Hamburgs, die dieses wegen des Tonnenzolls den lübischen Sendeboten erteilt hat, und seine unter Androhung eines Rechtsverfahrens gestellte Forderung zur Aufhebung oder Ermässigung des Tonnenzolls jetzt nicht endgültig beantworten, da seine Bürgermeister ausser einem auswärts und auch andere Rathsherren nicht zur Hand sind. Begehrt, die Sache bis zur Rückkehr seiner Bürgermeister anstehen zu lassen, wird dann Antwort schreiben oder über die Sache mündlich verhandeln lassen. Bestätigt den Inhalt des Zettels wegen der Franzosen, die den Kaufmann beschädigen, und wird auf sein Begehren für die mit dem jetzigen Ostwind noch nicht abgesegelten Waaren und Schiffe Sorge tragen. — [14]63 mandaghes vor pinxsten. (AHL, Vol. v. d. lüb. Zollfreiheit i. Hamb., Or. Pergament, mit Resten des Siegels / UB Stadt Lübeck, 10, CCCXLVIII, S. 367-68 / Hansisches UB 8, 1247, S. 763)

1463, Juli
Hamburg1463.07.16 - 1463 Juli 16. Hamburg.
Rat zu Hamburg an den Rat zu Lübeck: die Lüneburger haben sich bei Lübeck beschwert, dass die Hamburger ein Wehr errichtet hätten und viel Fischerei betrieben, auch zum Schaden des Hauptmanns zu Harburg. Der Hamburger Rat verweist dagegen auf die Fischerei und Wehre der Lüneburger, gegen die man nicht protestiert habe, und des Erzbischofs von Bremen. Sie bitten, dass die Lüneburger sie bei dem Ihren lassen sollten, wie es die Hamburger umgekehrt auch täten. (AHL, Original, mit Resten des Siegels / UB Stadt Lübeck, 10, CCCLXCII, S. 397-98)
Hamburg1463.07.29 - 1463 Juli 29. Hamburg.
Rat zu Hamburg an den Rat zu Lübeck: warnen vor einer Gesellschaft von 20 Personen unter Johann Wulff, Heinrich Schorleke und anderen und bitten um Entsendung der Ihren nach Oldesloe zum Sonntagabend, so dass sie am Montag am Wunneken broke gemeinsam gegen diese vorgehen können. Sie sollen auch ihren Vogt zu Mölln zur Vorsicht mahnen. (AHL, Original, mit Resten des Siegels / UB Stadt Lübeck, 10, CCCLXXVII, S. 400-01)

1463, Dezember
Hamburg1463.12.12 - 1463 Dezember 12. Hamburg.
Hamburg an Lübeck auf dessen Schreiben: erwidert auf seine Mahnung an den früher an Hamburg gesandten Entwurf einer Urkunde wegen des Tonnen- und Hakenzolles, die es Lübeck ausstellen sollte, dass es jetzt (van groter onlede) nicht endgültig antworten kann, aber so bald wie möglich gemäss dem Abschiede (so uns des aveschedendes vordencket) eine Urkunde aufsetzen und an Lübeck senden wird. Bittet um Geduld bis dahin. — [14]63 avende Lucie. (AHL, Vol. v. d. lüb. Zollfreiheit i. Hamb., Or. Pergament, mit Resten des Siegels / UB Stadt Lübeck, 10, CDXXII, S. 447-48 / Hansisches UB 9, 44, S. 22)
Hamburg1463.12.21 - 1463 Dezember 21. Hamburg.
Rat zu Hamburg erlässt beurkundet den von 1464 Febr. 22 [...] bis 1466 Febr. 22 gültigen Tarif des Tonnengeldes für die von der See auf der Elbe nach Hamburg verschifften Waren der Lübecker, nachdem letztere die von Hamburg als Ersatz für seine Unkosten für die Belegung der Elbe mit Tonnen und Baken von Schiffen und Waren erhobene Gebühr nicht bezahlen will. [...] Erklärt, dass die von der Elbe verschifften Waren der Lübecker ebensolange vom Tonnengeld frei sein, dagegen die von den Lübeckern besorgten (hanteren), aber nicht ihnen gehörigen Waren das Tonnengeld in derselben Höhe wie die Ham burger bezahlen sollen, und dass es nach 1466 Febr. 22 in Hamburgs Belieben stehen soll, ob es das Tonnengeld von dm von der See auf der Elbe nach Hamburg und von Hamburg nach der See verschifften Waren wie bisher nach dem Werth der Waren erheben will, doch Jedem sein Recht Vorbehalten. — 1463 (Thome) Bez. 212.StA Lübeck, vol. v. d. lüb. Zollfreiheit i. Hamburg, transsumirt in n. 58.. (AHL, inseriert in Urkunde Nr. CCCCXXXIX / UB Stadt Lübeck, 10, CCLXXIX, S. 451-52 / Hansisches UB 9, 48, S. 23-24)