Regesten zu 1417


1417, ohne Tag
Hamburg1417.00.00 - [1417]. Hamburg.
Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg an [Herzog Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg]: wehren sich gegen die von Seiten des Lüneburger Rats dem Herzog vorgebrachte Beschuldigung einer Belästigung auf dem Elbstrom und der Dadenau, indem sie die Neuländer und andere Untersassen des Herzogs der unerlaubten Fischerei anklagen. Sie fischten auf dem Wasser, wo der Grund auf beiden Ufern dem Herrn von Holstein angehöre, der seinerseits ihre Bürger mit dem Fischereirechte beliehen habe. (Stadtarchiv Lüneburg / Copiae Archivi, beim Deckblatt zu 1417)
Hamburg1417.00.00.a - [1417]. o.O.
[Erzbischof Johann von Bremen an die zu Rostock versammelten Ratssendeboten der Hansestädte:] verwendet sich für Jakob Rode, Bürger zu Hamburg, der das arrestierte Gut von Hinrich Bone als Kaufmannsgut gekauft hat. — [1417]. (APGd., Handschrift, fol. 9r / Hanserezesse, I,6, 429, S. 419-20)
Hamburg1417.00.00.b - [1417]. Rostock.
[Die zu Rostock versammelten Ratssendeboten der Hansestädte an Erzbischof Johann von Bremen:] antworten auf sein Verwendungsschreiben wegen des verfesteten Jakob Rode. — [1417]. (APGd., Handschrift, fol. 9r / Hanserezesse, I,6, 430, S. 420)
Hamburg1417.00.00.c - [1417]. Rostock.
[Die zu Rostock versammelten Ratssendeboten der Hansestädte an Bremen:] berichten über das Verwendungsschreiben Erzbischofs [Johanns] wegen Jakob Rodes. — [1417]. (APGd., Handschrift, fol. 9r / Hanserezesse, I,6, 431, S. 420)
Hamburg1417.00.00.d - [1417]. Brügge.
[Der deutsche Kaufmann zu Brügge an Hamburg:] an dessen Hansehof zu Sluys ist anfangs immer der zuerst ankommende Ältermann gewesen. Später, als das Hamburger Bier größeren Absatz gefunden hat, sind auch die Kaufleute in Sluys geblieben und haben mit den Schiffern zusammen Kaufleute zu Ältermännern gewählt. Als dieselben sich über ihre schlechte Behandlung bei ihm beklagt haben, hat er erst Sluys zu räumen beschlossen, dann auf den Wunsch der Hamburger hin eine Aussöhnung vermittelt. Darauf haben dieselben Sluys gegenüber eigenmächtig einer Erhöhung der Bier-Akzise zugestimmt und vier Jahre lang bezahlt, alsdann aber bei ihm Klage darüber erhoben, und er hat abermals die Abstellung vermittelt. Nachdem ihm dann bekannt geworden ist, dass die Älterleute zu Sluys sich anmaßen, Strafen zu verhängen, hat er sich verpflichtet gefühlt, dagegen einzuschreiten und hat ihnen die Strafgelder und ihre Bücher abgefordert. — [1417]. (StA Köln, Handschrift, fol. 96r—98r / Hanserezesse, I,6, 474, S. 450-53)

1417, Januar
HG2.217 - Hamburg1417.01.15 - 1417 Januar 15. Wismar.
Albrecht [V.], Herzog von Mecklenburg-Schwerin, bekennt, Bürgermeistern und Ratsherren zu Hamburg 200 lüb. m. für den von seinen Untertanen ihren Untertanen zugefügten Schaden an Pferden, Harnischen und anderem Gut schuldig zu sein. (StAHH, Threse I 710-1 I Nr. Gg 90)
Hamburg1417.01.21 - [1417 nach Januar 20]. Hamburg.
Hamburg [an die zu Lübeck versammelten Ratssendeboten der Hansestädte:] antwortet, es habe früher für die Befriedung der See grosse Aufwendungen gemacht, zu deren Bestreitung ihm geringe Hülfe werde, könne deshalb in seiner Stadt keinen Pfundzoll erheben und begehre, dass seine Bürger auch in Flandern und anderen Häfen davon befreit bleiben. — [1417 nach Januar 20]. (StA Wismar, Handschrift, fol. 50r, überschrieben: Littera Hamburgensium / Hanserezesse, I,6, 351, S. 326-27)
Hamburg1417.01.24 - 1417 Januar 24. Stralsund.
Stralsund an die zu Lübeck versammelten Ratssendeboten der Hansestädte:] begehrt, dass sie die Ratssendeboten Hamburgs, dessen Rat bürgerliche Beisitzer halte, nicht zu ihren Beratungen zulassen, da ehemals seine eigenen Ratssendeboten aus der gleichen Ursache unter Mitbeteiligung Hamburgs ebenfalls von den Beratungen zurückgewiesen seien. — Scriptum dominica ante conversionis sancti Pauli [1417]. (StA Wismar, Handschrift, fol. 49r / Hanserezesse, I,6, 352, S. 327)

1417, Februar
Hamburg1417.02.09 - 1417 Februar 9. o.O.
König Sigismund an Hamburg: gütliche Beilegung der Zwistigkeiten mit Lüneburg um die Wasserfahrt der Tradenow. - 1417 Februar 9. (StA Lüneburg, Briefe, deutsche Kaiser und Könige, Br 23.8, Ausfertigung und Abschrift auf Papier / https://www.stadtarchiv-lueneburg.findbuch.net/)
Hamburg1417.02.17 - 1417 Februar 17. Westminster.
König Heinrich V. von England an Mayor und Bailiffs von Winchelsea: befiehlt, das dort aufgrund einer königlichen Anweisung arrestierte Schiff Cristofre aus Hamburg, beladen mit Wein aus La Rochelle, nach London auslaufen zu lassen. Die deutschen Kaufleute Gobell Clusener, Bertram Cleyhorst und Albert Lughtebeker hätten sich dafür verbürgt, dass die Besatzung und die Kaufleute das Schiff und die Ladung bei Strafe des Verlusts von Schiff und Ladung nach London bringen würden. (Public Record Office, Close Rolls 4 Henry V m. 3 / HUB VI, 109, S. 49)

1417, März
HG2.218 - Hamburg1417.03.21 - 1417 März 21. o.O.
Bertram Tzabel und sein Sohn Betheman, Knappen, bezeugen, dass das Eigentum des Propstes, Dekans und des Domkapitels zu Hamburg an dem Deich und der Stauung zum Vy im Anschluss an die Feldmark ihrer erblichen Güter und der ihrer Kirche liege. (StAHH, Threse I 710-1 I Nr. S 39)

1417, April
Hamburg1417.04.04 - 1417 April 4. Hamburg.
Woldeke Lappe quittiert der Stadt Hamburg die beinahe vollständige Bezahlung von Schloss und Amt Ritzebüttel. / Schütze, Verzeichnis, 412, S. 365 / Klefeker, 10, S. 221.
HG2.219 - Hamburg1417.04.10 - 1417 April 10. Hamburg.
Woldeke Lappe quittiert Bürgermeister und Rat von Hamburg unter Darstellung der älteren Forderungen aus den Rentenzahlungen für das Schloss Ritzebüttel 200 m. für 20 m. seiner Rente, so dass diese noch jährlich 20 m. Rente an ihn zahlen müssten. (StAHH, Threse I 710-1 I Nr. Q 30 (12))

1417, Mai
HG2.220 - Hamburg1417.05.16 - 1417 Mai 16. Hamburg.
Hermen van der Linden, Diener des Bischofs von Münster, macht bekannt, dass er sich mit Bürgermeistern und Ratsherren über das Gut, das sein Bruder Johan von der Linden bei seinem Tode in Hamburg hinterlassen habe, geeinigt habe. (StAHH, Threse I 710-1 I Nr. Gg 27)

1417, Juni
Hamburg1417.06.00 - [1417 Juni]. Lübeck.
[Die zu Lübeck versammelten Ratssendeboten der Hansestädte] an Hamburg: begehren Antwort auf ihr Schreiben. — [1417 Juni]. (StA Wismar, Handschrift, fol. 97r / TLA, Handschrift, fol. 17r / AHL, Handschrift, fol. 8v, überschrieben: Hamburgensibus / Hanserezesse, I,6, 419, S. 411)
Hamburg1417.06.17 - [1417 nach Juni 16]. Hamburg.
[Hamburg an die zu Lübeck versammelten Ratssendeboten der Hansestädte:] rechtfertigt sich wegen der Beschuldigungen, um deren willen sie seinen Ratssendeboten nicht gestattet haben, in Lübeck mit ihnen zu Rat zusitzen. — [14]17 [nach Juni 16]. (StA Wismar, Handschrift, fol. 94v-96v / TLA, Handschrift, fol. 12r / Hanserezesse, I,6, 417, S. 407-10)
Hamburg1417.06.21 - 1417 Juni 21. Lübeck.
[Die zu Lübeck versammelten Ratssendeboten der Hansestädte an Hamburg:] widerlegen seine Rechtfertigung. Können es nicht dulden, dass ihre Beratungen den Hundertern, Sechzigern oder Bevollmächtigten mitgeteilt werden. — [1417] Juni 21. (StA Wismar, Handschrift, fol. 96v-97r / TLA, Handschrift, fol. 13v / AHL, Handschrift, fol. 10r, überschrieben: Hamburgensibus per civitates missa feria 2 ante festum sancti Johannis baptiste / Hanserezesse, I,6, 418, S. 410-11)
Hamburg1417.06.24 - 1417 Juni 24. Hamburg.
Hamburg [an die zu Lübeck versammelten Ratssendeboten der Hansestädte]: erwidert, dass schon den von der Tagfahrt zu Lüneburg nach Hamburg gesandten Sendeboten gegenüber die Bürgerschaft die volle Macht des Rates anerkannt habe. Auch habe derselbe an der Tagfahrt zu Lübeck bei der Wiederherstellung des alten Rates und an den späteren Tagfahrten in Rostock, Wismar und anderen Städten unbeanstandet teilgenommen. Auch heute habe die Bürgerschaft seine volle Macht anerkannt. — Screven in sunte Johans baptisten daghe anno [14]17. (StA Wismar, Handschrift, fol. 97v / TLA, Handschrift, fol. 14r / Hanserezesse, I,6, 420, S. 411-12)
Hamburg1417.06.25 - 1417 Juni 25. Lübeck.
[Die zu Lübeck versammelten Ratssendeboten der Hansestädte an Hamburg:] antworten, wenn man ihre Ratssendeboten bisher an den Tagfahrten habe teilnehmen lassen, so sei das in der Hoffnung auf gütlichen Ausgleich geschehen. Unbeanstandet aber sei es nicht bisher geblieben, sondern schon auf der vorigen Tagfahrt sei seinen Ratssendeboten gesagt, ihr Rat müsse bis April 11 seine volle Macht wieder erhalten, Gert Quickborn in den Rath zurückfuhren, die den Kirchspielen besiegelten Briefe wieder an sich nehmen und die Sechziger abschaffen. Wenn es diese letzteren drei Bedingungen er fülle, so wollen sie gern an die volle Macht des Rates glauben. — [1417] Juni 25. (StA Wismar, Handschrift, fol. 97v-98r / TLA, Handschrift, 14v / AHL, Handschrift, fol. 6v / Hanserezesse, I,6, 421, S. 412-13)
Hamburg1417.06.28 - 1417 Juni 28. Konstanz.
Sigismund römischer König verbietet der Stadt Hamburg auf Klage der Herzöge Bernhard, Otto [III.] und Wilhelm [I.] von Braunschweig und Lüneburg, die Schiffer und Kaufleute, die auf der Dradenau, der Holver- und der Süderelbe zwischen Lüneburg und Stade verkehren, zum Anlegen in Hamburg, zur Zahlung von ungewohnten Zöllen und Abgaben sowie zum mehrtägigen Anbieten ihrer Waren zu zwingen und Schiffer und Kaufleute bei Weigerung zu schädigen und belästigen, obwohl das immer Sache der Schiffer war. Droht bei Übertretung des Verbots eine Strafe von 100 m. Gold an, die die Herzöge von allen Hamburgern fordern können, derer sie habhaft werden. Erklärt alle dem widersprechenden kaiserlichen oder königlichen Privilegien Hamburgs für ungültig und befiehlt, die Herzöge und Lüneburg dabei zu unterstützen. (StA Lüneburg, zwei Orr. Pergament mit Siegeln / StA Hannover, A Celle Design. 10, zwei Abschriften 17. Jh. / HUB VI, 123, S. 54-55 / Edition Lünig, Teutsches Reichsarchiv, Pars spec. contin. 4, Th. 1, 946)

1417, Juli
HG2.221 - Hamburg1417.07.16 - 1417 Juli 16. Konstanz.
Sigismund römischer König, König von Ungarn, Dalmatien und Kroatien, bestätigt auf Wunsch der Bürgermeister, Räte und Bürger der Stadt Hamburg alle Privilegien und die guten Gewohnheiten der Stadt, wie sie sie bisher eingehalten hätten. (StAHH, Threse I 710-1 I Nr. F 12 a und F 12 b)
HG2.222 - Hamburg1417.07.20 - 1417 Juli 20. Hamburg.
Heinrich III., Graf von Holstein-Rendsburg, Heinrich IV., Adolf VIII. und Gerhard VII., [nicht belehnte] Herzöge von Schleswig, machen bekannt, dass ihnen Bürgermeister, Rat und Bürger zu Hamburg, obwohl sie in keiner Weise zu Hilfe oder Heeresfolge verpflichtet seien, Hilfe gegen König Erik von Dänemark zugesagt hätten, und beurkunden die Bedingungen. (StAHH, Threse I 710-1 I Nr. K 41)
Hamburg1417.07.28 - 1417 Juli 28. Lübeck.
[Die zu Lübeck versammelten Rathssendeboten der Hansestädte] an Hamburg: melden, dass der anwesende Rolaf Munter in der zwischen ihm und Hamburg obschwebenden Streitigkeit eine Verunrcchtung befürchte, und bestätigen auf dessen Ansuchen, dass sie nur bisher keine Zeit gefunden haben, einen Schieds spruch zu ihm. — [14]17 Juli 28. (AHL, Handschrift, durchstrichen, überschrieben: Hamburgensibus anno 17 Pantaleonis / Hanserezesse, I,6, 432, S. 420)

1417, August
Hamburg1417.08.04 - 1417 August 4. o.O.
Otte Grote, Sohn Ottos des Groten, in einem offenen Brief: macht bekannt, dass er mit Zustimmung seines Bruders Werner und aller Erben zur Vermehrung der Gottesdienste und der Verehrung Marien und der Apostel Peter und Paul einen Altar in der Kapelle zu Harburg gestiftet habe, dazu eine Messestiftung von 7 m. lüneb. aus dem Schatt von Stillhorn, davon 6 m. für den Inhaber der Pfründe, 1 m. für die Bruderschaft zu Harburg. Werner und Otte geben auch 3 Scheffel Roggen aus dem Dorf Willedesdorpe zur Messestiftung. Behalten sich vor, die Renten so vermehren, dass daraus eine ewige Vikarie gemacht werden könne. Regelungen zugunsten der Kirche Willedesdorpe. - Gheven im jar Godes verteynhundert, darna in deme soventeynden yare in sunte Osswaldes avende. (Gebhardi, II, 75 / Copie Archivi, beim Deckblatt zu 1417)
Hamburg1417.08.22 - 1417 August 22. Hamburg.
Hamburg an [Lübeck]: antwortet, nach Bericht seiner Ratssendeboten habe Rolef Munter sich zu Recht erboten, von ihnen aber sei dieses Anerbieten abgelehnt worden. Darauf sei ihnen von Lübeck erst im Namen der gemeinen Städte und sodann im eigenen Namen eine Aussöhnung angeraten worden, und sie hätten versprochen, dies an ihren Rat bringen zu wollen. Wenn es nun inzwischen Rolef Munter in offener Fehde ergriffen und in den Turm habe setzen lassen, so sei das durchaus gerechtfertigt. — Screven under unser stad secrete des sondages vor sunte Bartholomeus dage [1417]. (StA Wismar, Abschrift, Papier / Hanserezesse, I,6, 436, S. 423-24)
Hamburg1417.08.24 - 1417 August 24. Lüneburg.
Herzog Bernhard von Braunschweig-Lüneburg an Lübeck: verwendet sich wiederholt für seinen Knecht Rolef Munter, der sich in seiner Streitsache mit Hamburg der Entscheidung der Hansestädte unterworfen hat, aber von Versammlung zu Versammlung hingehalten und zuletzt auf dem Wege von Lübeck, wohin ihn die Hansestädte beschieden hatten, von den Hamburgern gefangen genommen ist. — [1417] an sunte Bartholomeus dage. (StA Wismar, Abschrift, Papier / Hanserezesse, I,6, 437, S. 424)
Hamburg1417.08.25 - 1417 August 25. Lübeck.
[Lübeck] an Hamburg: sendet eine Abschrift des von Herzog Bernhard von Braunschweig-Lüneburg erhalteneil Schreibens; erklärt, dass nach seiner und anderer Städte Meinung Hamburg sich vergangen habe (na legenheid der zake sere misghan hebben), und begehrt, dass es Bolef Munter bis zur Entscheidung der Hansestädte auf Bürgschaft freilasse; begehrt Auskunft, was es dem Herzog antworten solle. — [1417] August 25. (StA Wismar, Abschrift, überschrieben: Hamburgensibus in crastino Bartholomei / Hanserezesse, I,6, 438, S. 424)
Hamburg1417.08.29 - 1417 August 29. o.O.
Hamburg [an Lübeck]: antwortet, dass es ihm auf sein früheres Schreiben freundlich geantwortet habe; meldet, dass Herzog Bernhard [von Braunschweig-Lüneburg] ihm ebenfalls geschrieben und dass es ihm darauf geantwortet habe. Überlässt es Lübeck, was dieses demselben antworten wolle. — [1417] des sondages na Bartholomey. (StA Wismar, Abschrift / Hanserezesse, I,6, 439, S. 424)
Hamburg1417.08.31 - 1417 August 31. Kaynoit.
Jacobea, Herzogin von Bayern, macht bekannt, dass sie bereit ist, in ihrem Streit mit Sibeth, Häuptling zu Rüstringen, den Schiedsspruch der von ihrem Vater zu Vermittlern berufenen Städte Lübeck und Hamburg. (StA Den Haag, Memorialbuch zu 1417-1418, fol. 7r / Urkundenbuch der Stadt Lübeck, 5, 1877, Nr. DCXXVI, S. 715)

1417, September
HG2.223 - Hamburg1417.09.29 - 1417 September 29. Hamburg.
Woldeke Lappe, Knappe des Stiftes von Bremen, quittiert den Empfang von 20 m. jährlicher Rente durch die Kämmerer des Rates von Hamburg. (StAHH, Threse I 710-1 I Nr. Q 93)

1417, Oktober
Hamburg1417.10.03 - 1417 Oktober 3. Wismar.
[Die zu Wismar versammelten Ratssendeboten der Hansestädte an Hamburg]: Können seine Bürger von der Zahlung des Pfundzolls in Flandern allein nicht befreien. Wollen aber darüber reden, wenn eine größere Versammlung stattfindet, was vermutlich in Lübeck der Fall sein wird. — [1417 Oktober 3]. (StA Wismar, Handschrift, fol. 123r / Hanserezesse, I,6, 494, S. 494)
Hamburg1417.10.13 - 1417 Oktober 13. Lübeck.
Bürgermeister und Rat zu Lübeck an Bürgermeister und Rat zu Wismar: sie könnten vorerst keine Gesandten zu den Verhandlungen in Rostock schicken, da sie zuerst mit den Grafen von Holstein in Hamburg verhandeln müssten. (StA Wismar, Original, Siegel ab / Urkundenbuch der Stadt Lübeck, 5, 1877, Nr. DCXXXII, S. 720-21)
HG2.224 - Hamburg1417.10.14 - 1417 Oktober 14. Lübeck.
Johannes, Bischof von Lübeck, vidimiert für die Kleriker Gerardus Tzeretze und Johannes Snydewind, ewige Vikare der Kirche zu Lübeck, eine Urkunde von Johann [III.], Graf von Holstein[-Plön], von 1319 März 24 über den Verkauf von Ivendorf. (StAHH, Threse I 710-1 I Nr. Kk 9)
HG2.225 - Hamburg1417.10.27 - 1417 Oktober 27. Hamburg.
Borcherd Morsedeborch, Arend van Stade und Johan van Luneberghe, Knappen der Stadt Hamburg die vollständige Bezahlung ihres Soldes und Schadensersatz für ihren Einsatz gegen den König von Dänemark. (StAHH, Threse I 710-1 I Nr. Gg 91)

1417, Oktober
HG2.226 - Hamburg1417.12.26 - 1417 Dezember 26. o.O.
Otto und Ghereke, Brüder, gheheten Vurschutte, machen bekannt, dass sie den Hof ihrer Vorfahren in Boldersen mit allen Rechten und Zubehör für 3½ m. endgültig ihrem Verwandten Albert Histring überlassen hätten. (StAHH, Threse I 710-1 I Nr. Gg 138)