REGESTEN 1243

© Stuart Jenks, Erlangen / Jürgen Sarnowsky, Hamburg (1999-2009)

PrUB 1.1.141 – 1243 März 22. Gnesen. – Przemislaw und Boleslaw [Söhne des Wladislaw Odonicz] und ihre Mutter Hedwig, Herzogin von Polen, gewähren den nach Preußen ziehenden Kreuzfahrern und Einwanderern Zollfreiheit, den Untertanen des Deutschordens Zollermäßigung und bestimmen, welche Zollsätze die Kaufleute an den Zollstätten Gnesen, Posen und Benczin zu entrichten haben.

PrUB 1.1.142 – 1243 Juli 29. Anagni. – Papst Innozenz IV. bevollmächtigt den Legaten Wilhelm von Modena, Preußen und das mit ihm verbundene Kulmer Land in Diözesen einzuteilen.

PrUB 1.1.143 – 1243 Juli 29. Anagni. – Der päpstliche Legat Wilhelm von Modena teilt Preußen und das Kulmer Land in Diözesen ein.

PrUB 1.1.144 – 1243 Juli 30. Anagni. – Papst Innozenz IV. eröffnet dem Bischof von Preußen, daß das Kulmer Land und Preußen in Diözesen geteilt seien, und fordert ihn auf, eine davon für sich zu wählen, sich aber künftig jeder eigenmächtigen Verfügung über die Güter und deren Erträge zu enthalten, wie denn seine früheren Entfremdungen für nichtig erklärt werden. Wenn er die Kulmer Diözese wähle, so müsse ihm genügen, was der Vergleich, den der Legat Wilhelm zwischen ihm, dem Deutschorden und den Kulmern vereinbart habe, ihm gewähre. Die Temporalien habe er im Namen der römischen Kirche zu empfangen und künftig die Würde eines geistlichen Amts zu wahren.

PrUB 1.1.145 – 1243 August 28. Inowraclaw. – Bündnis des Landmeisters Heinrich von Wida im Namen des Deutschordens mit Herzog Kasimir von Kujawien und mit Swantopolks Brüdern Sambor und Racibor gegen Herzog Swantopolk von Pommern.

PrUB 1.1.146 – 1243 September 23. Anagni. – Papst Innozenz IV. beauftragt den Provinzialprior der Dominikaner in Deutschland mit der Kreuzpredigt für Livland und Preußen und verleiht ihm dazu ausgedehnte geistliche Vollmachten. Angehängt wird das Verzeichnis der Kirchenprovinzen Deutschlands und anderer Länder, an welche diese Bulle ebenfalls gerichtet wird (vgl. Wiederholung durch Alexander IV. am 11. März 1256 PrUB 1.1.326).

PrUB 1.1.147 – 1243 Oktober 1. Anagni. – Papst Innozenz IV. investiert den Deutschordensmeister Gerhard [von Malberg] mit dem Ring, indem er die Bulle der päpstlichen Belehnung für ihn wiederholt.

PrUB 1.1.148 – 1243 Oktober 1. Anagni.> – Papst Innozenz IV. befiehlt den das Kreuz für Livland und Preußen predigenden Dominikanern, die Kreuzfahrer, die aus Böhmen, Magdeburg und anderen Kirchenprovinzen und Diözesen Deutschlands und den nördlichen Ländern kommen und mit ihren Angehörigen unter dem Schutz des päpstlichen Stuhls stehen, auf ihrem Zuge von niemandem belästigen zu lassen.

PrUB 1.1.149 – 1243 Oktober 1. Anagni. – Papst Innozenz IV. beauftragt den Dominikanerprior in Magdeburg, den Bischof von Preußen davor zu warnen, daß er ferner den Deutschorden in Preußen mit Worten und Werken anfeinde, insbesondere daß er durch unbefugte Erteilung von Ablässen ihm die Almosen schmälere.

PrUB 1.1.150 – 1243 Oktober 1. Anagni. – Papst Innozenz IV. ermuntert das Kreuzheer in Preußen zum Kampf gegen die Heiden und zur Folgsamkeit gegen den Deutschorden.

PrUB 1.1.151 – 1243 Oktober 7. Anagni. – Papst Innozenz IV. weist die Provinzialprioren der Dominikaner in Deutschland, Polen und Dänemark an, durch die Ordensbrüder in Böhmen, in den deutschen Kirchenprovinzen, in Dänemark, Gotland, Norwegen und Schweden, in Polen und Pommern das Kreuz für Livland und Preußen predigen zu lassen, und erteilt ihnen ausgedehnte geistliche Vollmachten.

PrUB 1.1.152 – 1243 Oktober 8. Anagni. – Papst Innozenz IV. bestätigt die von dem Legaten Wilhelm von Modena vollzogene Diözesaneinteilung Preußens und des mit ihm verbundenen Kulmer Landes.

PrUB 1.1.153 – [1243 September-Oktober]. o.O. – Die Zisterzienseräbte von Morimond, Altenbergen, Heisterbach, Hardenhausen, Marienstadt, Lad, Lekno, Dargun, Zinna, Obra und Paradies verwenden sich beim Papst [Innozenz IV.] für den Bischof von Preußen, dessen Rechte durch gewisse Briefe geschmälert werden sollen, transsumieren die ihm von Innozenz III., Honorius III. und Gregor IX. verliehenen Privilegien und bitten, diese zu bestätigen.