PrUB, DH 453

© Dieter Heckmann, Werder / Berlin (2012)



1455. Ortelsburg
{Regest}
Heinrich Holt, oberster Spittler und Komtur von Elbing, bekundet, dass er auf Bitten des Schulzen von Schützendorf, Nicklas Drom, die Handfeste des Dorfes erneuert hat.

{Überlieferung}
D  = GStA PK, XX. HA Hist. StA Königsberg, OBA, Nr. 14114a

{Drucklegungen}

{Diplomatische Erörterung des Stücks}
Abschr. ( von Hand des 16. Jhs.), 2 Bl. Folio; Wasserzeichen "Schriftrolle"; Rückverm. Schultzendorffer; Altsig.: Sch[ieb]l. LIV Nr. 43.



                                                                                                                                                                    Derr Schutzendorfferr vorschreibunge
Wir, bruder Heinrich Holdenn1), oberster spittler ordenns unser frauenn des Deutschenn hauses vann Jherusalem unnd kumthor zum Elbinge, wissentlich willenn sein allen, denn dieser brif vorkumptt, das vor unns ist gekommen unnser getreuer Nicklas Drom2), schulze zu Schuzendorff3), getreulich bittende umb eine verschreibunge der 50 hubenn zu Schutzendorff gelegenn, wenne des dorfes hantveste, die bruder Seyfertt Walpade4) seliger gedechtnus, etwann kumptor zum Elwinge, dem dorffe uber funffzigk hubenn hatte gegebenn, der doch inn gebunge dieses brifes neue gebracht - als unns der schulze und die alte gesessenn underrichtenn - unnd vonn gemeinem herschilde dis landes vorlorenn. Was der schriftt wir doch inn unsernn buchernn finden und habenn, wider lassenn vorramen und vornewern. Nach dem lauthe des aldenn briefs inn dieser nachgeschriben weiss. Unnd sthehett so das, das dorff Schuzendorff genandt soll behalttenn funffzig hubenn - (o)b all binen denn grenzenn.Was unnd wievill dem dorfe an den fuenffzigk hubenn gebricht, das sol man inn nach bekuoemikeit und wissen unserr bruder irfullen, die wir mit wissenn und volbartt unsererr elldistenn bruderr gebe unnd vorleihe inn unserenn getrauen Nicklaus, dem vorgedachtenn, zu Colmischenn rechte endlich und ewiglich zu besizen. Vom [!] dem her seinen rechtenn erbenn unnd nachkomlingenn soll habenn die zehende hube zum schulzenampt mitt dem drittenn pfennige des gerichts unnd was wir davon vorgeben, das soll er auch davan vorgebenn lassen sein, ausgenonnen [!] alle undewtsche zungen und strassengerichte, die wir unser herschafft selber wolnn behaldenn. Wir gumen [!] auch van sunderlichen genadenn demselben Nicklaus, seinen rechttenn erbenn, frey fischerey in [!] sehe Lelischkenn5) genandtt mitt kleinem gezeuge, alleine zu seinem tische unnd nichtt zu verkaufenn, umb des willenn, das er unser huben deste getreulicher beseze, die noch vonn den neuen ge(drun)ge diss briefs unbesaztt sein. Och das er unns unser zinser deste fleisiger ausricht(en) soll, sundernn vonn denn andernn 15a) hubenn sollenn unns die einwonerb) des dorffs alle jhar jerlichenn uf suntte Mertens tagk6), des heiligenn bischofs, von der hubenn 15 sch(o)t gewonlicher muntze {Bl. 1v} dieses landts, darzu zwey huner uf dieselbe zeitt vorpflichet sein zu geben. Sie solnn vorbunden sein auch irem pfarhernn jha vonn der hubenn zu gebenn einem sch(effe)ll rockenn und ein sch(effel)lc) haberr vor den tezem. Wir nemen auch aus inn selben gutte moelstette, moelgrabenn, sette und wege, alle erzwergk unnd was der herschafftt mag zugeharenn, des wir alzumale unns unnd unsernn bruodernn behalttenn. Das zum ewig(e)n gedechtnus habenn wir unser inngesigell ann diesenn brif lassen hengen, der gegebenn ist uf unserm hause Ortelsburgk nach gottes geburtt im 1455 jarr. Geczeuge seintt die ersamen und geistlichenn, unsers ordenns bruder Johann Broll7), pfleger zu Ortelsburgk, bruder Hanns Grunrade8), hauskumther zum Elwinge, Alph9) underspitlerr, Hans Hizback10) mallmeister, bruder Heinrich vonn Plawen11), unnser campann etc.

{Bl. 2r}Verzechnus dye nhamenn derr pauren zu
                                  Schuzendorff

1 hube                 Augustin
2                         Mickolay
2                         Gennsa
2                         Albrechtt
2                         d(er) tapper
2                         Hensell
3                         d(er) altte schulz
2                         Jamek
2                         Lux
2                         Stanck
2                         Piotrack
2                         Schulmezink
2 hubenn             Koschtull
1                         Mazk
2                         Marzin
2                         Kusch
2                         Koloczey
2                         Melcher
2                         Micklasch
2                         Schimanek
2                         Balzer
2                         Inndrey
2                         Jose(ph)
2                         Schimon Kolernck
2                         Kristek
1 hube                 Jann Bnier                            81 m, 5 g
Summa 50 huben; davon zinsenn sie von jder huben 1 1/2 m von d(er) hub(en)
zins 2 1/2 g freygeltt und 2 huner vonn jd(er) hube. Gebenn aber kein
pflugkgetreide. Es ist aber zu wissen, das inn deysem dorff kein schulz
vormogs derr verschreibunge ist, sonder ein pauer vorwalt das schulzampt.
Und gibtt gleich denn andernn paurenn zins etc.
 


Textkritische Anmerkung:

a)        Aus einwoeeer korr.
b)       Aus unbekanntem Zeichen korr.
c)        Es folgt gestr. habell.



1)   Heinrich Holt, Oberster Spittler und Komtur von Elbing (1455).
2)   Nicklas Drom, Schulze zu Schützendorf (1455).
3)   Schützendorf, s Passenheim.
4)   Siegfried Walpot von Bassenheim, oberster Spittler und Komtur von Elbing (1384  – 1396).
5)   Lehlesker See, nö Schützendorf.
6)    November 11.
7)    Hans Broll, Pfleger von Ortelsburg (1455).
8)    Johann von Grünrode, Hauskomtur von Elbing (1455).
9)    Alph, Unterspittler von Elbing (1455).
10)  Hans Hizback, Mahlmeister zu Elbing (1455).
11)  Heinrich d. J. Reuß von Plauen, Kumpan des Komturs von Elbing (1455).
 
Zitieren dieser Edition: (1) virtuell: URL (http://www.spaetmittelalter.uni-hamburg.de/Urkundenbuch/pub/dh/dh453.htm) und Datum der Einsichtnahme; (2) im Druck: PrUB, DH 453 (1455. Ortelsburg)
Bearbeitungsstand: Text eingegeben (D. Heckmann, 10.12.2013) Datum überprüft (D. Heckmann, 10.12.2013) - Text mit PrUB oder sonst Druck kollationiert () - Text mit Or. kollationiert (D. Heckmann, 10.12.2013) - äußere Merkmale beschrieben (D. Heckmann, 10.12.2013)
Datum der Erstanlage: Dienstag, 10. Dezember 2013– Letzte Änderung: 10. Dezember 2013 von Dieter Heckmann

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