PrUB, DH 336

© Dieter Heckmann, Werder / Berlin (2007)


1525 Januar 12. Wenden.
{Regest}
Der livländische Meister Wolter von Plettenberg an Hochmeister Albrecht von Brandenburg[-Ansbach]: Zusendung der dem Bischof von Samland, Georg von Polenz, zugesicherten Summe Geldes in rheinischer Währung; Hoffnung auf einen gütlichen Ausgang der bevorstehenden Verhandlungen mit Polen zu Pressburg und Bitte um entsprechende Benachrichtigung.

{Überlieferung}
A = Geheimes Staatsarchiv PK, XX. HA Hist. StA Königsberg, OBA Nr. 27503.

{Drucklegungen}
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{Diplomatische Erörterung des Stücks}
Ausf.; 1 Bogen Folio, beschrieben; Wasserzeichen "Ochsenkopf mit von einem griech. Kreuz gekrönten Äskulapstab", ähnlich Nr. 331 der Abt. XVI D(er) Ochsenkopf-Wasserzeichen, Findbuch II,3 der Wasserzeichenkartei Piccard im Hauptstaatsarchiv Stuttgart, bearb. von Gerhard Piccard, Stuttgart 1966 (Veröff. der Staatl. Archivverwaltung Baden-Württtemberg, Sonderreihe); zeitgenöss. Rubrum Walter von Pletemberch bewilligt f[urstlicher] d[urchlauch]t fur 20000 hornguld(en) Reinisch g[u]ld(en) zu wexeln. Act(um) Wend(en) donerstag nach epiphanie anno etc. XXV und Registraturverm. 1525; j auf Rückseite; Spuren des roten Verschluss-Siegels; Altsign. XXIX (L.S.) 116.



Hochwirdigste irleuchte hochgeborn furst, unszern pflichtigen gehorszam willige und gefliessene dienste sein eurn f[urstlichen] g[naden] nach aller vormogenheit stetz zuvorn boreith. Gnediger her und oberste, szo dan euw f[urstliche] g[nade] durch den erwirdigen in gott vattern, unszern lieben herrn und freundt, hernn Jorg, bischoffen zu Samlandt(1) , und e[uer] f[urstlichen] g[naden] regenten, von uns, unszern gebiettigern die bowilligte und zugesaigte soma gelts, alß vierundetzwntzich tauszent horngulden, haben furderen lasszen, schicken wir hiemit eurn f[urstlichen] g[naden] die wirde darfur an Reinischem golte, wiewoll das uns und unszern gebiettigern ober die maeß gar schwer gefallen, das wir dasselbige goltt auffgebracht und durch soliche entplosszunge an groszer far mith unszern umbliggenden nachbern sitzen, haben wir dennoch eur f[urstlichen] g[naden] in yren und unsers ordens anliggenden noethen domit nicht wollen vorlaszen. Und sein zu gott, dem almechtigen der trostlicher hoffnunge, nun eur f[urstliche] g[nade] von den bowilligten schedesrichtern, eine tagfart und malstatt zu Breszburgk(2) angesatzt, es werden die langwerige irrungen und tzwist, szo tzwusschen e[uer] f[urstlichen] g[naden], des ordens landen zu Preuszen(3) und der cron zu Pollen(4) sich erhalten zu eynem ghutten und glucklichem ende und entschafft gedeien. Wir wollen auch unszern vorigen gelobten und erbieten nach eine botzschafft von wegen unser und unsers ordens zu Lifflande, szo die tagfart nicht szo kurtz angesatzt, gefertiget haben, bitten gehorszamlig, eur f[urstliche] g[nade] uns wisszenn(a) thuen, wie die handelunge aldar zu Breszburg vullentzogen und beschlossen werden. Dan wir nichts liebers und hertzlichs zu irfarn bogirich dan das eur f[urstlichen] g[naden] und des ordens lande zu Prewszen sacchen [!] zu friede, eindracht und eynen glucklichen gutten auszgang und ende gedeien mochten. Worinne wyr eur f[urstlichen] g[naden] willigen gehorszam und geflissene dienste zu ertzeigen. Das sein wir allewege zu thunde geneigt, die wir gotte dem almechtigen in langkwerigem hoen regimenthe unszerm orden zu troste szellig und gesunth in ebithkeit thun zu gefristen bofelhenn. Geben zu Wendenn dornstags nach epiphanie domini anno etc. im XXV ten.

                                                                                                                                                                                                                   Walther von Plettenberg, meister
                                                                                                                                                                                                                    zu Lyffland Tewtzsches ordens

Deme hochwirdigesten irleuchtenn hochgeborn fursten und hern, hernn Albrechten Tewtzschs ordens hoemeister, marggraff zu Brandenburg, zu Stettin, Pomern, der Cassuben und Wenden hertzog, burggraff zu Nurnbergk und fursten zu Rugenn, unszerm gnedigen hern und oberstenn.


Textkritische Anmerkungen


(a)    Über Doppel-nn gestr. u-Haken.


Inhaltliche Anmerkungen


(1)    Georg von Polenz, Hauskomtur von Königsberg (seit 1516) und Bischof von Samland seit 1519 (*1478-+1550).

(2)    Pressburg.

(3)    Ordensland Preußen.

(4)    Polen.


Zitieren dieser Edition: (1) virtuell: URL (http://www.spaetmittelalter.uni-hamburg.de/Urkundenbuch/pub/dh/dh336.htm) und Datum der Einsichtnahme; (2) im Druck: PrUB, DH 336 (1525 Januar 12.Wenden)
Bearbeitungsstand: Text eingegeben (D. Heckmann, 9.03.2007) – Datum überprüft () – Text mit PrUB oder sonst Druck kollationiert () – Text mit Or. kollationiert () – äußere Merkmale beschrieben ()


Datum der Erstanlage: Freitag, 9. März 2007 — Letzte Änderung: 9. März 2007 von Dieter Heckmann

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