PrUB1461.12.04

© Jürgen Sarnowsky, Hamburg (2019)


1461 XII 4. [Konitz].
{Regest}
Bernhart von Zinnenburg an Niclas Willern: kann der Aufforderung zur Unterstützung der Strasburger nicht nachkommen. Er werde schon von seinen Leuten verlassen, die ihn vom Schloss bringen wollten. Er brauche weitere Kontingente

{Überlieferung}
A = Akademie der Wissenschaften zu Vilnius, Ms. LMAVB, RS, F 15-73, S. 14 = fol. 7v. Zusammenfassung / Regest des frühen 16. Jhs.

{Drucklegungen}
---.

{Diplomatische Erörterung des Stücks}
Zusammenfassungen und Regesten eines unbekannten Autors in einem Band von Papierblättern, vielleicht als Grundlage einer Ordensgeschichte im 14. und 15. Jh. Der Autor hatte Zugang zum Ordensarchiv, möglicherweise zu beiden Standorten in Tapiau und Königsberg. Die meisten der erfassten Stücke sind heute verloren. Die Niederschrift erfolgte offenbar für den eigenen Gebrauch, so dass die Schrift schlecht lesbar ist. Dazu kommen Textverluste durch Wasserschäden und Ausrisse, besonders fol. 1-2.


Anno 61 Barbare. Culm.
Bernh[art] von Czynnenb[erg] und Schönenb[urg] heuptmann zum Colmen an Niclos Willerna), gebeten zu wissen, das er durch briefe und mundelich werde kegen Strasb[urg] gefordert, aber zum Culmen sei die sache also gelegen, das, wo er von da ritte, wurde er den hoem[eister] umb die stadt bringen. Denn die finde seindt [vorhanden], mus derhalb mit den leuten und heuptleuten wachen alle nacht und gereidt liegen, und jo alle stunden mit nehmende. Den zu Strasb[urg] sei auch nichts gelonet, denn niemandt will ire [vorburg stercken]. Die leute reiten wegk, und seindt deste mehr wegk. Wollen dadurch mich vom schlosse bringen. Bittet der halb, das er in sachen, so ime an den hoem[eister] zu [werbende], fhelen welle fleis thun, wo er nuhn in lassen werde, vormerke er, das im hoem[eister] kein [mal auch] hulffe, zur Schweze geschach auch keine hulfe.1) Darumb kum er hinwegk, wo er nicht mehr konne hulfe gehabe[n.] Das er auf [Weihnacht]b) 200 man ime welle schicken zu Colmen und Strasb[urg] zu erhalten etc., in das wolle der hoem[eister] [nu] leicht leute bestellen. Denn wo das nicht geschieht, kompt der hoem[eister] umb das schlos und er umb gut und ehr. Hette einen besseren lohn umb seinen trewen dienst gehofft, wen er anders nicht gesein kann, wolle er zum Collmen diec) vol vorburg wegbrennen.

{Textkritische Anmerkungen}
a) Folgt Streichung.
b) Lesung unsicher, möglicherweise Whnt, darunter weiteres Zeichen.
c) Folgt Streichung .
{Inhaltliche Anmerkungen}
1) Dazu OBA 15594, von [1461 I 7], Bitte Bernharts um Hilfe für Schwetz .

Bearbeitungsstand: Text eingegeben (30. Juli 2019) – Datum überprüft () – Text mit PrUB oder sonst Druck kollationiert () – Text mit Or. kollationiert () – äußere Merkmale beschrieben (30. Juli 2019, Jürgen Sarnowsky)

Datum der Erstanlage: 30. Juli 2019 – Letzte Änderung: 30. Juli 2019 von Jürgen Sarnowsky

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