PrUB1389.00.00

© Jürgen Sarnowsky, Hamburg (2000-2016)


1389 o.T. o.O.

{Regest}
Hochmeister [Konrad Zöllner von Rothenstein] an Breslau: antwortet auf dessen Begehren, dass es den Breslauer Kaufleuten wie von Alters vergönnt sein möge, ihre Waren in die See und aus der See zu bringen, 1) er habe deswegen an Danzig geschrieben; dieses habe ihm geantwortet, dass es sich darüber mit seinen Ältesten beraten wolle, dass es die Herstellung des früheren freundschaftlichen Verkehrs gern sähe und nur deshalb Satzungen gegen die Breslauer erlassen habe, weil Breslau mit Satzungen gegen die Danziger vorangegangen sei; will zum Guten reden, wenn seine Städte zusammenkommen.

{Überlieferung}
B = Berlin GStA, XX.Hauptabteilung, OF 2a, p. 1.

{Drucklegungen}
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{Regest}
RBDO I - OF 2a, 7; Hansisches Urkundenbuch, Bd. 4 (1361-1392), bearb. v. Karl Kunze, Halle a. S. 1896, Nr. 995, S. 436.

{Diplomatische Erörterung des Stücks}
Abschrift, Register-Überlieferung; überschrieben Littera missa consulibus Wratislaviensium.



1) Ein hauptsächlich gegen Breslau gerichteter Beschluss; des Marienburger Städtetages von 1389 April 4 verbot allen nach Preußen kommenden Gästen die Weiterführung ihrer Waren, HR Bd. 3, Nr. 422, 9. Erneuerung Dezember 28, daselbst Nr. 456, 4. Siehe HUB, Bd. 4, Nr. 1001, S. 440 = PrUB1390.03.00.

Bearbeitungsstand: Text eingegeben (JP 29.3.2002; Jürgen Sarnowsky, 2.12.2009) – Datum überprüft () – Text mit PrUB oder sonst Druck kollationiert () – Text mit Or. kollationiert () – äußere Merkmale beschrieben ()

Datum der Erstanlage: 29. März 2002 — Letzte Änderung: 21. Februar 2016 von Jürgen Sarnowsky
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